Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn
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Gestalten des Gemeindelebens und Verwalten der Ressourcen<br />
der Gemeinde gehören untrennbar zusammen. Die Verwaltung<br />
ist in vielen Fällen ein eher „ungeliebtes Kind“ des Kirchenvorstandes,<br />
das aber, wenn es nicht angemessen beachtet wird,<br />
wie im richtigen Leben viel Arbeit und Ärger verursachen kann.<br />
Viele Kirchenvorstände haben das Gefühl, von ihren<br />
Verwaltungsaufgaben förmlich „aufgefressen“ zu werden.<br />
Damit außer der Verwaltung auch die Gestaltung zu ihrem<br />
Recht kommt, ist es notwendig, neben einer gut funktionierenden<br />
Geschäftsordnung die „ökologische Kompetenz“ im<br />
Kirchenvorstand zu entwickeln.<br />
Für die Geschäftsordnung stellt die <strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung<br />
seit Januar 2000 eine Reihe wirksamer Instrumente bereit, die<br />
dazu beitragen können, Verwaltungsaufgaben effektiv und<br />
kompetent zu erledigen. Die Wahl eines/r ehrenamtlichen<br />
Vorsitzenden oder eines Präsidiums entlastet Pfarrer/innen von<br />
der Geschäftsführung des Kirchenvorstandes. In vielen Gemeinden<br />
finden sich dafür kompetente und motivierte<br />
Kirchenvorsteher/innen, die häufig aus dem Bereich der Wirtschaft<br />
oder der Verwaltung kommen und ihre beruflichen<br />
Erfahrungen einbringen können.<br />
Für Schwerpunktaufgaben der Verwaltung wie Personal, Finanzen,<br />
Gebäude können entsprechende Sachausschüsse<br />
eingerichtet werden, die Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes<br />
vorberaten bzw. beschließen. In diesen Ausschüssen<br />
können auch zum Kirchenvorstand wählbare Gemeindemitglieder<br />
mitwirken, die ansonsten dem Kirchenvorstand nicht<br />
angehören. Auf diese Weise kann sich ein Kirchenvorstand<br />
fachliches Wissen und praktisches Können von Fachleuten zu<br />
eigen machen. Für bestimmte Einrichtungen der Gemeinde<br />
wie Kindergarten, Friedhof oder Sozialstation können eigene<br />
Beauftragte benannt werden. In vielen Fällen existieren entsprechende<br />
Fördervereine, die diese Einrichtungen unterstützen<br />
und mit dem Kirchenvorstand eng zusammenarbeiten. Die<br />
jeweilige Satzung sollte daraufhin überprüft werden, ob der<br />
Kirchenvorstand angemessen in der Vorstandschaft des Vereines<br />
vertreten ist.<br />
3.4.<br />
Verwalten<br />
der<br />
Ressourcen<br />
B 63