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Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

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Gestalten des Gemeindelebens und Verwalten der Ressourcen<br />

der Gemeinde gehören untrennbar zusammen. Die Verwaltung<br />

ist in vielen Fällen ein eher „ungeliebtes Kind“ des Kirchenvorstandes,<br />

das aber, wenn es nicht angemessen beachtet wird,<br />

wie im richtigen Leben viel Arbeit und Ärger verursachen kann.<br />

Viele Kirchenvorstände haben das Gefühl, von ihren<br />

Verwaltungsaufgaben förmlich „aufgefressen“ zu werden.<br />

Damit außer der Verwaltung auch die Gestaltung zu ihrem<br />

Recht kommt, ist es notwendig, neben einer gut funktionierenden<br />

Geschäftsordnung die „ökologische Kompetenz“ im<br />

Kirchenvorstand zu entwickeln.<br />

Für die Geschäftsordnung stellt die <strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung<br />

seit Januar 2000 eine Reihe wirksamer Instrumente bereit, die<br />

dazu beitragen können, Verwaltungsaufgaben effektiv und<br />

kompetent zu erledigen. Die Wahl eines/r ehrenamtlichen<br />

Vorsitzenden oder eines Präsidiums entlastet Pfarrer/innen von<br />

der Geschäftsführung des Kirchenvorstandes. In vielen Gemeinden<br />

finden sich dafür kompetente und motivierte<br />

Kirchenvorsteher/innen, die häufig aus dem Bereich der Wirtschaft<br />

oder der Verwaltung kommen und ihre beruflichen<br />

Erfahrungen einbringen können.<br />

Für Schwerpunktaufgaben der Verwaltung wie Personal, Finanzen,<br />

Gebäude können entsprechende Sachausschüsse<br />

eingerichtet werden, die Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes<br />

vorberaten bzw. beschließen. In diesen Ausschüssen<br />

können auch zum Kirchenvorstand wählbare Gemeindemitglieder<br />

mitwirken, die ansonsten dem Kirchenvorstand nicht<br />

angehören. Auf diese Weise kann sich ein Kirchenvorstand<br />

fachliches Wissen und praktisches Können von Fachleuten zu<br />

eigen machen. Für bestimmte Einrichtungen der Gemeinde<br />

wie Kindergarten, Friedhof oder Sozialstation können eigene<br />

Beauftragte benannt werden. In vielen Fällen existieren entsprechende<br />

Fördervereine, die diese Einrichtungen unterstützen<br />

und mit dem Kirchenvorstand eng zusammenarbeiten. Die<br />

jeweilige Satzung sollte daraufhin überprüft werden, ob der<br />

Kirchenvorstand angemessen in der Vorstandschaft des Vereines<br />

vertreten ist.<br />

3.4.<br />

Verwalten<br />

der<br />

Ressourcen<br />

B 63

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