11.12.2012 Aufrufe

Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die drei grundlegenden Ressourcen, für die der Kirchenvorstand<br />

verantwortlich ist, <strong>sind</strong> Personal, Finanzen und Gebäude.<br />

Die Aufgaben und vielfach auch Belastungen, die daraus<br />

erwachsen, mögen in einzelnen Gemeinden sehr verschieden<br />

sein. Dessen ungeachtet gehört die Verantwortung für diese<br />

Grundressourcen zu den Hauptaufgaben jedes Kirchenvorstandes.<br />

Im einzelnen:<br />

Personalwesen<br />

Der Kirchenvorstand ist Arbeitgeber. Fast alle <strong>Kirchengemeinde</strong>n<br />

beschäftigen auf Teilzeit- oder ganzen Planstellen Mitarbeitende<br />

in festen Arbeitsverhältnissen. Sie leisten ihre Dienste<br />

als Sekretärin im Pfarramt, Erzieherin im Kindergarten, Mesner/<br />

in oder Organist/in im Gottesdienst etc. Der Kirchenvorstand<br />

hat diese Planstellen errichtet und sorgt für ihre finanzielle<br />

Absicherung. So ist er zum Arbeitgeber geworden. Er hat damit<br />

eine große Verantwortung übernommen. Das beginnt mit der<br />

Anstellung eines/r Mitarbeiters/in: der Kirchenvorstand hat im<br />

Vorfeld ein Stellenprofil erstellt. Es enthält die wesentlichen<br />

Grundaufgaben und die Rahmenbedingungen. Auf diesem<br />

Hintergrund schreibt er die Stelle aus. In der Stellenanzeige<br />

werden auch die Erwartungen an potentielle Interessent/innen<br />

sowie die Voraussetzungen für eine Bewerbung genannt. Auf<br />

eine werbende und gewinnende Sprache wird dabei Wert<br />

gelegt. Mit den Bewerber/innen werden – am besten im<br />

Personalausschuss – Auswahlgespräche geführt. Je klarer der<br />

Kirchenvorstand sich über seine Erwartungen ist, desto leichter<br />

fällt das Gespräch. Bei der Entscheidungsfindung spielen<br />

neben der fachlichen Eignung und der Berufserfahrung auch<br />

persönliche Gesichtspunkte und soziale Belange eine Rolle.<br />

Kann und soll die <strong>Kirchengemeinde</strong> behinderte oder schwer<br />

vermittelbare Arbeitnehmer/innen beschäftigen, weil sie nicht<br />

nur auf effiziente Arbeitsleistung, sondern auch auf soziale<br />

Verträglichkeit achtet? Oder lässt sich mangelnde Effektivität<br />

gerade in kirchlichen Arbeitsverhältnissen nicht verantworten?<br />

Wie auch immer die Entscheidung ausfällt – die abgelehnten<br />

Bewerber/innen haben ein Recht darauf, dass ihre Würde respektiert<br />

und ihr Engagement anerkannt wird. Für die angestellten<br />

Mitarbeitenden ist der Kirchenvorstand Dienstherr. Er<br />

ist dafür zuständig, dass sie eine Dienstordnung erhalten, er<br />

muss arbeitsrechtliche und tarifrechtliche Vorschriften beach-<br />

Personal<br />

Finanzen<br />

Gebäude<br />

KV als<br />

Arbeitgeber<br />

KV als<br />

Dienstherr<br />

B 67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!