Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn
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Die drei grundlegenden Ressourcen, für die der Kirchenvorstand<br />
verantwortlich ist, <strong>sind</strong> Personal, Finanzen und Gebäude.<br />
Die Aufgaben und vielfach auch Belastungen, die daraus<br />
erwachsen, mögen in einzelnen Gemeinden sehr verschieden<br />
sein. Dessen ungeachtet gehört die Verantwortung für diese<br />
Grundressourcen zu den Hauptaufgaben jedes Kirchenvorstandes.<br />
Im einzelnen:<br />
Personalwesen<br />
Der Kirchenvorstand ist Arbeitgeber. Fast alle <strong>Kirchengemeinde</strong>n<br />
beschäftigen auf Teilzeit- oder ganzen Planstellen Mitarbeitende<br />
in festen Arbeitsverhältnissen. Sie leisten ihre Dienste<br />
als Sekretärin im Pfarramt, Erzieherin im Kindergarten, Mesner/<br />
in oder Organist/in im Gottesdienst etc. Der Kirchenvorstand<br />
hat diese Planstellen errichtet und sorgt für ihre finanzielle<br />
Absicherung. So ist er zum Arbeitgeber geworden. Er hat damit<br />
eine große Verantwortung übernommen. Das beginnt mit der<br />
Anstellung eines/r Mitarbeiters/in: der Kirchenvorstand hat im<br />
Vorfeld ein Stellenprofil erstellt. Es enthält die wesentlichen<br />
Grundaufgaben und die Rahmenbedingungen. Auf diesem<br />
Hintergrund schreibt er die Stelle aus. In der Stellenanzeige<br />
werden auch die Erwartungen an potentielle Interessent/innen<br />
sowie die Voraussetzungen für eine Bewerbung genannt. Auf<br />
eine werbende und gewinnende Sprache wird dabei Wert<br />
gelegt. Mit den Bewerber/innen werden – am besten im<br />
Personalausschuss – Auswahlgespräche geführt. Je klarer der<br />
Kirchenvorstand sich über seine Erwartungen ist, desto leichter<br />
fällt das Gespräch. Bei der Entscheidungsfindung spielen<br />
neben der fachlichen Eignung und der Berufserfahrung auch<br />
persönliche Gesichtspunkte und soziale Belange eine Rolle.<br />
Kann und soll die <strong>Kirchengemeinde</strong> behinderte oder schwer<br />
vermittelbare Arbeitnehmer/innen beschäftigen, weil sie nicht<br />
nur auf effiziente Arbeitsleistung, sondern auch auf soziale<br />
Verträglichkeit achtet? Oder lässt sich mangelnde Effektivität<br />
gerade in kirchlichen Arbeitsverhältnissen nicht verantworten?<br />
Wie auch immer die Entscheidung ausfällt – die abgelehnten<br />
Bewerber/innen haben ein Recht darauf, dass ihre Würde respektiert<br />
und ihr Engagement anerkannt wird. Für die angestellten<br />
Mitarbeitenden ist der Kirchenvorstand Dienstherr. Er<br />
ist dafür zuständig, dass sie eine Dienstordnung erhalten, er<br />
muss arbeitsrechtliche und tarifrechtliche Vorschriften beach-<br />
Personal<br />
Finanzen<br />
Gebäude<br />
KV als<br />
Arbeitgeber<br />
KV als<br />
Dienstherr<br />
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