Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn
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gaben im Rahmen des Haushaltsplanes aus und vereinnahmt<br />
die Einkünfte rechtzeitig und vollständig. Vereinfacht könnte<br />
man das Zusammenspiel von Kirchenvorstand, Pfarramtsvorstand<br />
und Kirchenpfleger/in bei Ausgaben auf folgende Formel<br />
bringen:<br />
Die Beschlussgewalt liegt beim Kirchenvorstand<br />
Die Anordnungsgewalt liegt beim Pfarramtsvorstand<br />
Die Vollzugsgewalt liegt bei dem/der Kirchenpfleger/in<br />
Für die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen<br />
auch laufende Ausgaben an. Im Pfarramtsbüro etwa müssen<br />
immer wieder regelmäßig Papier, Druckerpatronen und sonstige<br />
Büromaterialien angeschafft werden. Eine Schreibtischlampe<br />
muss ersetzt werden oder ein Türschloss repariert. Für<br />
diese Maßnahmen legt der Kirchenvorstand einen finanziellen<br />
Rahmen fest, innerhalb dessen der Pfarramtsvorstand ohne<br />
weitere Rücksprache mit dem Kirchenpfleger und dem Kirchenvorstand<br />
unmittelbar handeln kann. Die Höhe des zur<br />
Verfügung stehenden Betrages ist nicht grundsätzlich festgelegt,<br />
sondern richtet sich nach den Erfordernissen und Erfahrungen<br />
vor Ort.<br />
Wofür gibt eine Gemeinde ihr Geld aus? Viel Spielraum für eine<br />
freie Entscheidung besteht nicht. In der Regel liegen die meisten<br />
Ausgaben von vornherein fest: Löhne und Gehälter für<br />
Mitarbeitende, Unterhalt von Gebäuden, Energie- und<br />
Sachkosten für Gottesdienste und gemeindliche Veranstaltungen.<br />
In vielen Fällen sieht der Haushaltsplan vor, dass zur<br />
Deckung der laufenden Ausgaben Eigenmittel – etwa aus den<br />
Klingelbeuteleinlagen oder frei verfügbaren Spenden – einzuplanen<br />
<strong>sind</strong>. Trotzdem bleiben gewisse Spielräume für den<br />
Kirchenvorstand bestehen: Wofür soll der Erlös des Gemeindefestes<br />
verwendet werden? Gibt es einen Kollektenplan, in dem<br />
die Verwendung der freien Kollekten geregelt ist? Wofür verwenden<br />
wir Spenden zur freien Verfügung? Bei der Beratung<br />
des Haushaltsplanes können Akzente gesetzt werden: Sollen<br />
alle Haushaltsposten wie bisher berücksichtigt bleiben? Oder<br />
können wir auf Veränderungen im Gemeindeleben auch finan-<br />
laufende<br />
Verwaltung<br />
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