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Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

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gaben im Rahmen des Haushaltsplanes aus und vereinnahmt<br />

die Einkünfte rechtzeitig und vollständig. Vereinfacht könnte<br />

man das Zusammenspiel von Kirchenvorstand, Pfarramtsvorstand<br />

und Kirchenpfleger/in bei Ausgaben auf folgende Formel<br />

bringen:<br />

Die Beschlussgewalt liegt beim Kirchenvorstand<br />

Die Anordnungsgewalt liegt beim Pfarramtsvorstand<br />

Die Vollzugsgewalt liegt bei dem/der Kirchenpfleger/in<br />

Für die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen<br />

auch laufende Ausgaben an. Im Pfarramtsbüro etwa müssen<br />

immer wieder regelmäßig Papier, Druckerpatronen und sonstige<br />

Büromaterialien angeschafft werden. Eine Schreibtischlampe<br />

muss ersetzt werden oder ein Türschloss repariert. Für<br />

diese Maßnahmen legt der Kirchenvorstand einen finanziellen<br />

Rahmen fest, innerhalb dessen der Pfarramtsvorstand ohne<br />

weitere Rücksprache mit dem Kirchenpfleger und dem Kirchenvorstand<br />

unmittelbar handeln kann. Die Höhe des zur<br />

Verfügung stehenden Betrages ist nicht grundsätzlich festgelegt,<br />

sondern richtet sich nach den Erfordernissen und Erfahrungen<br />

vor Ort.<br />

Wofür gibt eine Gemeinde ihr Geld aus? Viel Spielraum für eine<br />

freie Entscheidung besteht nicht. In der Regel liegen die meisten<br />

Ausgaben von vornherein fest: Löhne und Gehälter für<br />

Mitarbeitende, Unterhalt von Gebäuden, Energie- und<br />

Sachkosten für Gottesdienste und gemeindliche Veranstaltungen.<br />

In vielen Fällen sieht der Haushaltsplan vor, dass zur<br />

Deckung der laufenden Ausgaben Eigenmittel – etwa aus den<br />

Klingelbeuteleinlagen oder frei verfügbaren Spenden – einzuplanen<br />

<strong>sind</strong>. Trotzdem bleiben gewisse Spielräume für den<br />

Kirchenvorstand bestehen: Wofür soll der Erlös des Gemeindefestes<br />

verwendet werden? Gibt es einen Kollektenplan, in dem<br />

die Verwendung der freien Kollekten geregelt ist? Wofür verwenden<br />

wir Spenden zur freien Verfügung? Bei der Beratung<br />

des Haushaltsplanes können Akzente gesetzt werden: Sollen<br />

alle Haushaltsposten wie bisher berücksichtigt bleiben? Oder<br />

können wir auf Veränderungen im Gemeindeleben auch finan-<br />

laufende<br />

Verwaltung<br />

B 71

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