Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn
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B 72<br />
ziell reagieren? Vielleicht ist der Kirchenchor so sehr geschrumpft,<br />
dass er die anspruchsvolle Literatur gar nicht singen<br />
kann, für die immer Mittel eingeplant waren. Vielleicht<br />
könnten wir im Gegenzug dem neu entstandenen Besuchsdienstteam<br />
für die Neuzugezogenen mit diesen Mitteln eine<br />
Fortbildung finanzieren? Auch wenn in aller Regel Ausgaben<br />
„zum Anfassen“ wie z.B. ein neuer Kirchenbus, ein wertvolles<br />
Altarkreuz oder ein Kopiergerät für das Pfarramtsbüro als notwendige<br />
Anschaffung leichter überzeugen und sowohl den<br />
Kirchenvorstand als auch mögliche Spender/innen motivieren,<br />
müssen in einer <strong>Kirchengemeinde</strong> auch immer wieder andere<br />
Entscheidungen getroffen werden: ein Teil des Reinerlöses<br />
<strong>unsere</strong>s Gemeindefestes kommt der Partnergemeinde in<br />
Mecklenburg zugute, die schon lange ihr Kirchendach sanieren<br />
möchte. Der alte Gemeindebus fährt auch noch ein Jahr<br />
länger als geplant, dafür kann im Gemeindehaus die neue<br />
Heizungsanlage, die umweltfreundlicher und wirtschaftlicher<br />
arbeitet, früher eingebaut werden. Das geplante Kirchenkonzert<br />
muss mit zwei Solisten statt mit vieren auskommen, dafür<br />
kann der Asylkreis neue Bücher für den Deutschkurs anschaffen.<br />
So verbinden sich in der Praxis die wirtschaftlichen Notwendigkeiten<br />
des Haushaltsrechtes und die ökologische Kompetenz<br />
des Kirchenvorstandes in geeigneter Weise. Auf diesem<br />
Wege wird der Umgang mit dem Geld zu einem sinnvollen<br />
Steuerungsinstrument für die Entwicklung einer <strong>Kirchengemeinde</strong>.<br />
Bauwesen<br />
Der Kirchenvorstand ist zuständig für die Planung und Errichtung,<br />
den Unterhalt und die Instandsetzung sowie die Nutzung<br />
gemeindeeigener Gebäude. In beinahe jeder Gemeinde<br />
gibt es eine Kirche und ein Pfarrhaus. In diesen Gebäuden<br />
bildet sich der ursprüngliche Gedanke der Parochie ab: eine<br />
regional begrenzte Gemeinschaft (ein Dorf, ein Stadtteil, ein<br />
kleinerer Verbund mehrerer Ortschaften) bildet eine eigene<br />
Ortsgemeinde. Sie unterhält eine eigene Kirche als zentralen<br />
Versammlungsraum und bekommt eine/n eigene/n Pfarrer/in<br />
zugeteilt. Für diesen hat sie das Pfarrhaus bereitzustellen und<br />
zu unterhalten. Neben Kirche und Pfarrhaus besitzen zahlreiche<br />
Gemeinden ein Gemeindehaus als Veranstaltungsort für<br />
Gruppen und Kreise und sonstige Formen von Gemeindeleben.<br />
Auch für dessen Unterhalt <strong>sind</strong> sie zuständig. Je nach