ABA-Zeitung_20170221
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Wohin steuert uns das Einzelhandelskonzept?<br />
Foto: höhenflug pictures<br />
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt<br />
Fehmarn aus dem Jahr 2009 wurde im<br />
vergangenen Jahr durch die CIMA Beratung<br />
und Management GmbH aus Lübeck<br />
fortgeschrieben. Zielsetzung war<br />
es, eine aktuelle Grundlage für die strategische<br />
Steuerung des Einzelhandels<br />
im Stadtgebiet auf Basis der aktuellen<br />
landesplanerischen Rahmenbedingungen<br />
zu haben. Hierzu wurden Daten vor<br />
Ort erhoben, Branchen- und Betriebsberichte<br />
herangezogen sowie Unternehmen<br />
besichtigt, um aktuelle kaufkraftrelevante<br />
Daten zu haben, die dann für<br />
die weitere Auswertung zur Verfügung<br />
standen.<br />
Lenkungsgruppe<br />
Der Fachbereich Bauen und Häfen begleitete<br />
die Entwicklung des Konzeptes<br />
und richtete hierzu eine Lenkungsgruppe<br />
ein. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe<br />
setzten sich vom Bürgermeister über<br />
Mitarbeiter des Fachbereiches Bauen<br />
und Häfen, der CIMA, Vertreter der politischen<br />
Fraktionen, der betroffenen<br />
Unternehmen und der <strong>ABA</strong> zusammen.<br />
Im November 2016 war die Fortschreibung<br />
des Einzelhandelskonzeptes durch<br />
die CIMA abgeschlossen und wurde zur<br />
Beratung und Genehmigung der Politik<br />
übergeben.<br />
Bewertung: das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept<br />
für die Stadt Fehmarn<br />
gibt der Politik für die nächsten<br />
Jahre ein ausgewogenes Instrument an<br />
die Hand, mit dem sie den Einzel- und<br />
Grenzhandel in geordneten Bahnen entwickeln<br />
könnte.<br />
Steuerung der Sortimente<br />
Eine Beschränkung zentrenrelevanter<br />
Randsortimente bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben<br />
mit einem nicht-zentrenrelevanten<br />
Kernsortiment wird laut<br />
Vorgaben des LEP Schleswig-Holstein<br />
auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche<br />
empfohlen – hier würden wir uns<br />
eine Reduzierung auf 5 % wünschen, da<br />
die Flächen vor der Stadt wachsen und<br />
die der Innenstadt nicht.<br />
Wirksamkeit<br />
Um eine nachhaltige Einzelhandelsentwicklung<br />
in der Stadt Fehmarn mittel- bis<br />
langfristig zu gewährleisten, sollte das<br />
vorgelegte Einzelhandelskonzept als ein<br />
städtebauliches Entwicklungskonzept<br />
im Sinne des §1(6) Nr.11 BauGB von der<br />
Stadtvertretung beschlossen werden.<br />
Seine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet<br />
das Einzelhandelskonzept erst dann,<br />
wenn es in die Bauleitplanung der Stadt<br />
Fehmarn übertragen wird und die Bebauungspläne<br />
im Sinne des Einzelhandelskonzeptes<br />
angepasst werden.<br />
Die Stadtvertretung stimmt voraussichtlich<br />
am 30. März 2017 über die Rechtsverbindlichkeit<br />
ab - wird die Rechtsverbindlichkeit<br />
abgelehnt, handelt es sich<br />
bei dem Einzelhandelskonzept um ein<br />
informelles Papier, für das viel Zeit, Manpower<br />
und Steuergeld verschwendet<br />
wurde.<br />
Wir sind gespannt und verfolgen die weitere<br />
Entwicklung.<br />
Andreas Joswig und<br />
Claus-Michael Rathjen - AK 3<br />
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