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ABA-Zeitung_20170221

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Wohin steuert uns das Einzelhandelskonzept?<br />

Foto: höhenflug pictures<br />

Das Einzelhandelskonzept für die Stadt<br />

Fehmarn aus dem Jahr 2009 wurde im<br />

vergangenen Jahr durch die CIMA Beratung<br />

und Management GmbH aus Lübeck<br />

fortgeschrieben. Zielsetzung war<br />

es, eine aktuelle Grundlage für die strategische<br />

Steuerung des Einzelhandels<br />

im Stadtgebiet auf Basis der aktuellen<br />

landesplanerischen Rahmenbedingungen<br />

zu haben. Hierzu wurden Daten vor<br />

Ort erhoben, Branchen- und Betriebsberichte<br />

herangezogen sowie Unternehmen<br />

besichtigt, um aktuelle kaufkraftrelevante<br />

Daten zu haben, die dann für<br />

die weitere Auswertung zur Verfügung<br />

standen.<br />

Lenkungsgruppe<br />

Der Fachbereich Bauen und Häfen begleitete<br />

die Entwicklung des Konzeptes<br />

und richtete hierzu eine Lenkungsgruppe<br />

ein. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe<br />

setzten sich vom Bürgermeister über<br />

Mitarbeiter des Fachbereiches Bauen<br />

und Häfen, der CIMA, Vertreter der politischen<br />

Fraktionen, der betroffenen<br />

Unternehmen und der <strong>ABA</strong> zusammen.<br />

Im November 2016 war die Fortschreibung<br />

des Einzelhandelskonzeptes durch<br />

die CIMA abgeschlossen und wurde zur<br />

Beratung und Genehmigung der Politik<br />

übergeben.<br />

Bewertung: das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept<br />

für die Stadt Fehmarn<br />

gibt der Politik für die nächsten<br />

Jahre ein ausgewogenes Instrument an<br />

die Hand, mit dem sie den Einzel- und<br />

Grenzhandel in geordneten Bahnen entwickeln<br />

könnte.<br />

Steuerung der Sortimente<br />

Eine Beschränkung zentrenrelevanter<br />

Randsortimente bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben<br />

mit einem nicht-zentrenrelevanten<br />

Kernsortiment wird laut<br />

Vorgaben des LEP Schleswig-Holstein<br />

auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche<br />

empfohlen – hier würden wir uns<br />

eine Reduzierung auf 5 % wünschen, da<br />

die Flächen vor der Stadt wachsen und<br />

die der Innenstadt nicht.<br />

Wirksamkeit<br />

Um eine nachhaltige Einzelhandelsentwicklung<br />

in der Stadt Fehmarn mittel- bis<br />

langfristig zu gewährleisten, sollte das<br />

vorgelegte Einzelhandelskonzept als ein<br />

städtebauliches Entwicklungskonzept<br />

im Sinne des §1(6) Nr.11 BauGB von der<br />

Stadtvertretung beschlossen werden.<br />

Seine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet<br />

das Einzelhandelskonzept erst dann,<br />

wenn es in die Bauleitplanung der Stadt<br />

Fehmarn übertragen wird und die Bebauungspläne<br />

im Sinne des Einzelhandelskonzeptes<br />

angepasst werden.<br />

Die Stadtvertretung stimmt voraussichtlich<br />

am 30. März 2017 über die Rechtsverbindlichkeit<br />

ab - wird die Rechtsverbindlichkeit<br />

abgelehnt, handelt es sich<br />

bei dem Einzelhandelskonzept um ein<br />

informelles Papier, für das viel Zeit, Manpower<br />

und Steuergeld verschwendet<br />

wurde.<br />

Wir sind gespannt und verfolgen die weitere<br />

Entwicklung.<br />

Andreas Joswig und<br />

Claus-Michael Rathjen - AK 3<br />

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