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Was tun im Schadenfall?

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VERHALTEN IM SCHADENFALL<br />

VEREINIGTE HAGEL<br />

MIT DER NR. 1 AUF NUMMER SICHER GEHEN


AM TAG X<br />

WAS TUN IM<br />

SCHADENFALL?<br />

Hagel kann jeden treffen. Hagelunwetter bringen häufig Stress und Unsicherheit<br />

mit sich: "Wie muss ich melden? Wo muss ich melden? <strong>Was</strong> muss ich melden?<br />

Wann muss ich melden?" sind häufig gestellte Fragen. Darauf wollen wir Ihnen in<br />

dieser Broschüre in vereinfachter Form Antwort geben, damit eine schnelle und<br />

problemlose Abwicklung Ihres Schadens gesichert ist.<br />

Bei der VEREINIGTEN HAGEL können Sie dabei auf Europas größten Hagelversicherer<br />

mit umfassender Fachkompetenz und über 180-jähriger Erfahrung bauen.<br />

Im <strong>Schadenfall</strong> werden Sie von Ihrem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit<br />

bestens betreut.


SCHRITTE IM<br />

SCHADENFALL<br />

Die wesentlichen Schritte bei einem Hagelschaden sind:<br />

Meldung der durch Hagel geschädigten Feldstücke nach vorheriger<br />

persönlicher Begutach<strong>tun</strong>g<br />

Zeigen der betroffenen Feldstücke<br />

Aktive Teilnahme bei der Schadenfeststellung und -ermittlung<br />

(Vorbesichtigung und endgültige Abschätzung)<br />

Schriftliches Einverständnis mit der ermittelten Schadenquote durch Ihre<br />

Unterschrift


SCHADENMELDUNG INNERHALB VON 4 WERKTAGEN<br />

MÖGLICHKEITEN DER<br />

SCHADENMELDUNG<br />

Bevor Sie einen Schaden melden, überprüfen Sie zunächst persönlich, auf<br />

welchen Flächen Ihre versicherten Kulturen durch Hagel geschädigt wurden.<br />

Melden Sie diesen Schaden über Ihren Agenten oder direkt an Ihre Bezirksdirektion:<br />

Online-Schadenmeldung über WEB AV®<br />

Schriftliche Schadenmeldung über das Formular "Schadenanzeige"<br />

Telefonische Schadenmeldung, insbesondere bei Zweit- und Ernteschäden<br />

Hinweis: Der Hagelschaden muss spätestens am 4. Werktag nach dem Hagelereignis<br />

gemeldet sein. Bei einer verspäteten Meldung können Ihnen die Kosten<br />

einer nachträglichen Hagelschätzung in Rechnung gestellt werden.


HAGELSCHÄDEN ÜBER WEB AV®<br />

AM SCHNELLSTEN<br />

GEHT’S MIT WEB AV ®<br />

Immer mehr Agenten und Versicherte nutzen das elektronische Anbauverzeichnis<br />

WEB AV® der VEREINIGTEN HAGEL. Davon profitieren alle Beteiligten auch <strong>im</strong><br />

<strong>Schadenfall</strong>, denn die Schadenmeldung ist einfach, bequem und schnell.<br />

Bitte gehen Sie wie folgt vor:<br />

1. Loggen Sie sich ins „WEB AV®“ ein und wählen den Menüpunkt„Schadenmeldung“.<br />

2. Klicken Sie dann auf „Neue Schadenmeldung“.<br />

3. Bitte geben Sie Datum und Uhrzeit des Schadens an, anschließend auf „Weiter“.<br />

4. Jetzt markieren Sie die vom Hagel betroffenen Feldstücke (letzte Spalte).<br />

5. Durch Anklicken der Schaltfläche "Schadenmeldung für markierte Positionen"<br />

wird die Schadenmeldung direkt an Ihre Bezirksdirektion übermittelt.<br />

Besichtigung und Regulierung des gemeldeten Schadens durch unsere Hagelschätzer<br />

erfolgen dadurch automatisch und umgehend.


KLASSISCHE SCHADENANZEIGE<br />

SCHÄDEN<br />

PER POST MELDEN<br />

Wenn Sie uns Ihren Hagelschaden auf klassischem Wege per Post melden möchten,<br />

benutzen Sie bitte das Formular „Schadenanzeige“. Dies ist der Durchschreibesatz<br />

Ihrer blauen Kopie des Anbauverzeichnisses.<br />

Auf dem Formular<br />

kreuzen Sie die geschädigten Feldstücke an<br />

tragen Sie den Schadentag und die Uhrzeit ein<br />

teilen Sie uns Ihre aktuelle Festnetz- und Handy-Nummer mit<br />

senden Sie die von Ihnen unterschriebene Schadenanzeige unverzüglich<br />

an Ihre Bezirksdirektion.<br />

Hinweis: Das Formular dient unseren Schätzern als Grundlage zur Schadenregulierung.Daher<br />

sind wir auf die Einsendung der Originalschadenanzeige angewiesen.


V1AH 9999999901001<br />

Herrn Landwirt<br />

Karl Bauermann<br />

Am alten Feldweg 22<br />

22222 Rapsberg-Rüben<br />

bauermann @ muster.de<br />

Musterlangen<br />

Goldgraben WW 7 5 0 1 2 X<br />

In der Moorbach WG 8 1 5 1 1 X<br />

Gutenbrunnen S.-Mais 6 2 0 2 2<br />

Hagelkreuz W.-Raps 5 0 0 1 2 X<br />

M<br />

01234 789111 0178 199999990<br />

U<br />

S<br />

01. 05. 06 15.00<br />

02. 05. 06 Rapsberg-Rüben<br />

T<br />

K. Bauermann<br />

F.Hagelmann, Regendorf<br />

E<br />

R


PERSÖNLICHE ANWESENHEIT<br />

WENN DIE SCHÄTZER<br />

KOMMEN<br />

Nach Ihrer Schadenmeldung kommen unsere Hagelschätzer schnellstmöglich<br />

zu Ihnen.<br />

Achten Sie bitte darauf, dass Sie jederzeit erreichbar sind. Zeigen Sie persönlich<br />

die verhagelten Feldstücke den Schätzern.<br />

Hinweis: Auch während Ihrer Abwesenheit (bei Urlaub, Krankheit usw.) kann es<br />

hageln. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch in diesen Fällen ein Hagelschaden<br />

rechtzeitig gemeldet werden kann und eine von Ihnen beauftragte Person die<br />

betroffenen Feldstücke den Schätzern vorzeigt.


SCHÄTZERHANDBUCH<br />

PROFESSIONELLE<br />

SCHADENREGULIERUNG<br />

Die Abschätzung von Hagelschäden erfolgt nach den Allgemeinen Hagelversicherungs-Bedingungen<br />

(AHagB 94).<br />

Die methodische und inhaltliche Vorgehensweise<br />

der Schätzer wird unterstützt durch<br />

die Anlei<strong>tun</strong>g <strong>im</strong> „Schätzerhandbuch“ sowie<br />

die einzelnen „Vorbesichtigungs- und Regulierungsberichte“<br />

der VEREINIGTEN HAGEL.<br />

Die Schätzer erläutern Ihnen gerne vor Ort<br />

die Methodik der Schadenbewer<strong>tun</strong>g – bei<br />

Interesse können Sie aktiv bei der Schadenfeststellung<br />

mitwirken.


FRÜHSCHÄDEN ODER ERNTESCHÄDEN?<br />

SCHADENERMITTLUNG<br />

Je früher ein Hagelschaden auftritt, um so mehr variieren dessen Auswirkungen<br />

auf den Ernteertrag. Deshalb erfolgt die Schadenermittlung in der Regel in<br />

2 Schritten:Vorbesichtigung und endgültige Abschätzung. Die Vorbesichtigung<br />

findet einige Tage nach dem Hagelschlag statt und besteht in der Dokumentation<br />

und Bewer<strong>tun</strong>g der Schäden. Erst dann werden die Schäden genau sichtbar.<br />

Eine frühere Begehung ist daher nicht notwendig.<br />

Die endgültige Abschätzung wird, auf Grundlage der Vorbesichtigung, kurz<br />

vor der Ernte vorgenommen. Hier wird die Schadenquote, also die Höhe der<br />

Entschädigung, ermittelt.<br />

Die Schadenbewer<strong>tun</strong>g erfolgt grundsätzlich nur mit Ihrer Zust<strong>im</strong>mung. Nach<br />

gemeinsamer Begutach<strong>tun</strong>g mit unseren Schätzern bestätigen Sie Ihr Einverständnis<br />

mit der ermittelten Schadenquote durch Ihre Unterschrift. Dieses faire<br />

Verfahren führt dazu, dass bei der VEREINIGTEN HAGEL die Reklamationsquote<br />

praktisch bei Null liegt.


PROBESTÜCKE BEI ERNTE<br />

BEI SCHÄDEN IN<br />

DER ERNTE<br />

Kommt es zu einem Hagelschlag während der Ernte und muss die Abern<strong>tun</strong>g<br />

der betroffenen Kultur aus zwingenden Gründen vor dem Eintreffen der Hagelschätzer<br />

erfolgen, so beantragen Sie diese bitte telefonisch bei Ihrer zuständigen<br />

Bezirksdirektion. Nach Erhalt einer Ausnahmegenehmigung belassen Sie bitte<br />

bis zur Abschätzung repräsentative Probestücke von jeweils mindestens 30 m 2<br />

Größe an verschiedenen Stellen des geschädigten Feldstückes.<br />

Hinweis: Ohne Probestücke ist keine Schadenregulierung<br />

möglich. Es darf hier auch keine Bodenbearbei<strong>tun</strong>g<br />

durchgeführt werden. Eine<br />

Entschädigung wird nur dann geleistet,<br />

wenn diese Regeln beachtet werden.


Direktion<br />

Wilhelmstraße 25, 35392 Gießen<br />

Tel.: 0641/7968-0<br />

Fax: 0641/7968-222<br />

E-Mail: direktion@<br />

vereinigte-hagel.de<br />

Bezirksdirektion Alzey<br />

Otto-Lilienthal-Straße 4, 55232 Alzey<br />

Tel.: 06731/9510-7300<br />

Fax: 06731/9510-7399<br />

E-Mail: bd-az@vereinigte-hagel.de<br />

Bezirksdirektion Berlin<br />

Flämingstraße 3-4, 15738 Zeuthen<br />

Tel.: 033762/792-0<br />

Fax: 033762/792-99<br />

E-Mail: bd-b@vereinigte-hagel.de<br />

SICHERHEIT GIBT’S DEUTSCHLANDWEIT<br />

VEREINIGTE HAGEL<br />

MIT DER NR. 1 AUF NUMMER SICHER GEHEN<br />

Bezirksdirektion Gießen<br />

Wilhelmstraße 25, 35392 Gießen<br />

Tel.: 0641/7968-710<br />

Fax: 0641/7968-777<br />

E-Mail: bd-gi@vereinigte-hagel.de<br />

Bezirksdirektion Hannover<br />

Johannssenstraße 2-3<br />

30159 Hannover<br />

Tel.: 0511/30299-0<br />

Fax: 0511/30299-30<br />

E-Mail: bd-h@vereinigte-hagel.de<br />

Bezirksdirektion Lübeck<br />

Johannssenstraße 2-3, 30159 Hannover<br />

Tel.: 0511/30299-17<br />

Fax: 0511/30299-30<br />

E-Mail: bd-hl@vereinigte-hagel.de<br />

Bezirksdirektion Münster<br />

Hohenzollernring 67, 48145 Münster<br />

Tel.: 0251/93303-0<br />

Fax: 0251/93303-20<br />

E-Mail: bd-ms@vereinigte-hagel.de<br />

Bezirksdirektion Stuttgart<br />

Im Länderrain 3, 71732 Tamm<br />

Tel.: 07141/6944-0<br />

Fax: 07141/6944-10<br />

E-Mail: bd-s@vereinigte-hagel.de<br />

Bezirksdirektion Nürnberg<br />

Schmausenbuckstraße 84,90480 Nürnberg<br />

Tel.: 0911/95482-10 (Nord)<br />

0911/95482-20 (Süd)<br />

Fax: 0911/95482-30<br />

E-Mail: bd-n@vereinigte-hagel.de

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