Was tun im Schadenfall?
Was tun im Schadenfall?
Was tun im Schadenfall?
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VERHALTEN IM SCHADENFALL<br />
VEREINIGTE HAGEL<br />
MIT DER NR. 1 AUF NUMMER SICHER GEHEN
AM TAG X<br />
WAS TUN IM<br />
SCHADENFALL?<br />
Hagel kann jeden treffen. Hagelunwetter bringen häufig Stress und Unsicherheit<br />
mit sich: "Wie muss ich melden? Wo muss ich melden? <strong>Was</strong> muss ich melden?<br />
Wann muss ich melden?" sind häufig gestellte Fragen. Darauf wollen wir Ihnen in<br />
dieser Broschüre in vereinfachter Form Antwort geben, damit eine schnelle und<br />
problemlose Abwicklung Ihres Schadens gesichert ist.<br />
Bei der VEREINIGTEN HAGEL können Sie dabei auf Europas größten Hagelversicherer<br />
mit umfassender Fachkompetenz und über 180-jähriger Erfahrung bauen.<br />
Im <strong>Schadenfall</strong> werden Sie von Ihrem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit<br />
bestens betreut.
SCHRITTE IM<br />
SCHADENFALL<br />
Die wesentlichen Schritte bei einem Hagelschaden sind:<br />
Meldung der durch Hagel geschädigten Feldstücke nach vorheriger<br />
persönlicher Begutach<strong>tun</strong>g<br />
Zeigen der betroffenen Feldstücke<br />
Aktive Teilnahme bei der Schadenfeststellung und -ermittlung<br />
(Vorbesichtigung und endgültige Abschätzung)<br />
Schriftliches Einverständnis mit der ermittelten Schadenquote durch Ihre<br />
Unterschrift
SCHADENMELDUNG INNERHALB VON 4 WERKTAGEN<br />
MÖGLICHKEITEN DER<br />
SCHADENMELDUNG<br />
Bevor Sie einen Schaden melden, überprüfen Sie zunächst persönlich, auf<br />
welchen Flächen Ihre versicherten Kulturen durch Hagel geschädigt wurden.<br />
Melden Sie diesen Schaden über Ihren Agenten oder direkt an Ihre Bezirksdirektion:<br />
Online-Schadenmeldung über WEB AV®<br />
Schriftliche Schadenmeldung über das Formular "Schadenanzeige"<br />
Telefonische Schadenmeldung, insbesondere bei Zweit- und Ernteschäden<br />
Hinweis: Der Hagelschaden muss spätestens am 4. Werktag nach dem Hagelereignis<br />
gemeldet sein. Bei einer verspäteten Meldung können Ihnen die Kosten<br />
einer nachträglichen Hagelschätzung in Rechnung gestellt werden.
HAGELSCHÄDEN ÜBER WEB AV®<br />
AM SCHNELLSTEN<br />
GEHT’S MIT WEB AV ®<br />
Immer mehr Agenten und Versicherte nutzen das elektronische Anbauverzeichnis<br />
WEB AV® der VEREINIGTEN HAGEL. Davon profitieren alle Beteiligten auch <strong>im</strong><br />
<strong>Schadenfall</strong>, denn die Schadenmeldung ist einfach, bequem und schnell.<br />
Bitte gehen Sie wie folgt vor:<br />
1. Loggen Sie sich ins „WEB AV®“ ein und wählen den Menüpunkt„Schadenmeldung“.<br />
2. Klicken Sie dann auf „Neue Schadenmeldung“.<br />
3. Bitte geben Sie Datum und Uhrzeit des Schadens an, anschließend auf „Weiter“.<br />
4. Jetzt markieren Sie die vom Hagel betroffenen Feldstücke (letzte Spalte).<br />
5. Durch Anklicken der Schaltfläche "Schadenmeldung für markierte Positionen"<br />
wird die Schadenmeldung direkt an Ihre Bezirksdirektion übermittelt.<br />
Besichtigung und Regulierung des gemeldeten Schadens durch unsere Hagelschätzer<br />
erfolgen dadurch automatisch und umgehend.
KLASSISCHE SCHADENANZEIGE<br />
SCHÄDEN<br />
PER POST MELDEN<br />
Wenn Sie uns Ihren Hagelschaden auf klassischem Wege per Post melden möchten,<br />
benutzen Sie bitte das Formular „Schadenanzeige“. Dies ist der Durchschreibesatz<br />
Ihrer blauen Kopie des Anbauverzeichnisses.<br />
Auf dem Formular<br />
kreuzen Sie die geschädigten Feldstücke an<br />
tragen Sie den Schadentag und die Uhrzeit ein<br />
teilen Sie uns Ihre aktuelle Festnetz- und Handy-Nummer mit<br />
senden Sie die von Ihnen unterschriebene Schadenanzeige unverzüglich<br />
an Ihre Bezirksdirektion.<br />
Hinweis: Das Formular dient unseren Schätzern als Grundlage zur Schadenregulierung.Daher<br />
sind wir auf die Einsendung der Originalschadenanzeige angewiesen.
V1AH 9999999901001<br />
Herrn Landwirt<br />
Karl Bauermann<br />
Am alten Feldweg 22<br />
22222 Rapsberg-Rüben<br />
bauermann @ muster.de<br />
Musterlangen<br />
Goldgraben WW 7 5 0 1 2 X<br />
In der Moorbach WG 8 1 5 1 1 X<br />
Gutenbrunnen S.-Mais 6 2 0 2 2<br />
Hagelkreuz W.-Raps 5 0 0 1 2 X<br />
M<br />
01234 789111 0178 199999990<br />
U<br />
S<br />
01. 05. 06 15.00<br />
02. 05. 06 Rapsberg-Rüben<br />
T<br />
K. Bauermann<br />
F.Hagelmann, Regendorf<br />
E<br />
R
PERSÖNLICHE ANWESENHEIT<br />
WENN DIE SCHÄTZER<br />
KOMMEN<br />
Nach Ihrer Schadenmeldung kommen unsere Hagelschätzer schnellstmöglich<br />
zu Ihnen.<br />
Achten Sie bitte darauf, dass Sie jederzeit erreichbar sind. Zeigen Sie persönlich<br />
die verhagelten Feldstücke den Schätzern.<br />
Hinweis: Auch während Ihrer Abwesenheit (bei Urlaub, Krankheit usw.) kann es<br />
hageln. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch in diesen Fällen ein Hagelschaden<br />
rechtzeitig gemeldet werden kann und eine von Ihnen beauftragte Person die<br />
betroffenen Feldstücke den Schätzern vorzeigt.
SCHÄTZERHANDBUCH<br />
PROFESSIONELLE<br />
SCHADENREGULIERUNG<br />
Die Abschätzung von Hagelschäden erfolgt nach den Allgemeinen Hagelversicherungs-Bedingungen<br />
(AHagB 94).<br />
Die methodische und inhaltliche Vorgehensweise<br />
der Schätzer wird unterstützt durch<br />
die Anlei<strong>tun</strong>g <strong>im</strong> „Schätzerhandbuch“ sowie<br />
die einzelnen „Vorbesichtigungs- und Regulierungsberichte“<br />
der VEREINIGTEN HAGEL.<br />
Die Schätzer erläutern Ihnen gerne vor Ort<br />
die Methodik der Schadenbewer<strong>tun</strong>g – bei<br />
Interesse können Sie aktiv bei der Schadenfeststellung<br />
mitwirken.
FRÜHSCHÄDEN ODER ERNTESCHÄDEN?<br />
SCHADENERMITTLUNG<br />
Je früher ein Hagelschaden auftritt, um so mehr variieren dessen Auswirkungen<br />
auf den Ernteertrag. Deshalb erfolgt die Schadenermittlung in der Regel in<br />
2 Schritten:Vorbesichtigung und endgültige Abschätzung. Die Vorbesichtigung<br />
findet einige Tage nach dem Hagelschlag statt und besteht in der Dokumentation<br />
und Bewer<strong>tun</strong>g der Schäden. Erst dann werden die Schäden genau sichtbar.<br />
Eine frühere Begehung ist daher nicht notwendig.<br />
Die endgültige Abschätzung wird, auf Grundlage der Vorbesichtigung, kurz<br />
vor der Ernte vorgenommen. Hier wird die Schadenquote, also die Höhe der<br />
Entschädigung, ermittelt.<br />
Die Schadenbewer<strong>tun</strong>g erfolgt grundsätzlich nur mit Ihrer Zust<strong>im</strong>mung. Nach<br />
gemeinsamer Begutach<strong>tun</strong>g mit unseren Schätzern bestätigen Sie Ihr Einverständnis<br />
mit der ermittelten Schadenquote durch Ihre Unterschrift. Dieses faire<br />
Verfahren führt dazu, dass bei der VEREINIGTEN HAGEL die Reklamationsquote<br />
praktisch bei Null liegt.
PROBESTÜCKE BEI ERNTE<br />
BEI SCHÄDEN IN<br />
DER ERNTE<br />
Kommt es zu einem Hagelschlag während der Ernte und muss die Abern<strong>tun</strong>g<br />
der betroffenen Kultur aus zwingenden Gründen vor dem Eintreffen der Hagelschätzer<br />
erfolgen, so beantragen Sie diese bitte telefonisch bei Ihrer zuständigen<br />
Bezirksdirektion. Nach Erhalt einer Ausnahmegenehmigung belassen Sie bitte<br />
bis zur Abschätzung repräsentative Probestücke von jeweils mindestens 30 m 2<br />
Größe an verschiedenen Stellen des geschädigten Feldstückes.<br />
Hinweis: Ohne Probestücke ist keine Schadenregulierung<br />
möglich. Es darf hier auch keine Bodenbearbei<strong>tun</strong>g<br />
durchgeführt werden. Eine<br />
Entschädigung wird nur dann geleistet,<br />
wenn diese Regeln beachtet werden.
Direktion<br />
Wilhelmstraße 25, 35392 Gießen<br />
Tel.: 0641/7968-0<br />
Fax: 0641/7968-222<br />
E-Mail: direktion@<br />
vereinigte-hagel.de<br />
Bezirksdirektion Alzey<br />
Otto-Lilienthal-Straße 4, 55232 Alzey<br />
Tel.: 06731/9510-7300<br />
Fax: 06731/9510-7399<br />
E-Mail: bd-az@vereinigte-hagel.de<br />
Bezirksdirektion Berlin<br />
Flämingstraße 3-4, 15738 Zeuthen<br />
Tel.: 033762/792-0<br />
Fax: 033762/792-99<br />
E-Mail: bd-b@vereinigte-hagel.de<br />
SICHERHEIT GIBT’S DEUTSCHLANDWEIT<br />
VEREINIGTE HAGEL<br />
MIT DER NR. 1 AUF NUMMER SICHER GEHEN<br />
Bezirksdirektion Gießen<br />
Wilhelmstraße 25, 35392 Gießen<br />
Tel.: 0641/7968-710<br />
Fax: 0641/7968-777<br />
E-Mail: bd-gi@vereinigte-hagel.de<br />
Bezirksdirektion Hannover<br />
Johannssenstraße 2-3<br />
30159 Hannover<br />
Tel.: 0511/30299-0<br />
Fax: 0511/30299-30<br />
E-Mail: bd-h@vereinigte-hagel.de<br />
Bezirksdirektion Lübeck<br />
Johannssenstraße 2-3, 30159 Hannover<br />
Tel.: 0511/30299-17<br />
Fax: 0511/30299-30<br />
E-Mail: bd-hl@vereinigte-hagel.de<br />
Bezirksdirektion Münster<br />
Hohenzollernring 67, 48145 Münster<br />
Tel.: 0251/93303-0<br />
Fax: 0251/93303-20<br />
E-Mail: bd-ms@vereinigte-hagel.de<br />
Bezirksdirektion Stuttgart<br />
Im Länderrain 3, 71732 Tamm<br />
Tel.: 07141/6944-0<br />
Fax: 07141/6944-10<br />
E-Mail: bd-s@vereinigte-hagel.de<br />
Bezirksdirektion Nürnberg<br />
Schmausenbuckstraße 84,90480 Nürnberg<br />
Tel.: 0911/95482-10 (Nord)<br />
0911/95482-20 (Süd)<br />
Fax: 0911/95482-30<br />
E-Mail: bd-n@vereinigte-hagel.de