Vereinfachter Spendennachweis Anforderungen - Ruppin ...
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Aus der Buchungsbestätigung bzw. dem<br />
Bareinzahlungsbeleg müssen zwingend<br />
folgende Angaben ersichtlich sein:<br />
1. Name und Kontonummer des<br />
Spenders und des Fördervereins<br />
2. Der gezahlte Betrag (max. 200,-)<br />
3. Angabe des Buchungstages<br />
2.2 Vorlage eines vom Förderverein<br />
erstellten Beleges<br />
Das Gesetz sieht in § 50 Abs. 2 EStDV<br />
eindeutig vor, dass der vereinfachte Zu-<br />
wendungsnachweis neben der oben be-<br />
schriebenen Buchungsbestätigung noch<br />
zusätzlich die Vorlage eines vom För-<br />
derverein hergestellten Beleges mit fol-<br />
genden Angaben erfordert:<br />
1. Nennung der steuerbegünstigten<br />
Zwecke, für die die Zuwendung<br />
verwendet wird;<br />
2. Angaben über die Freistellung des<br />
Fördervereins von der Körper-<br />
schaftsteuer (also die Bescheini-<br />
gung der Gemeinnützigkeit);<br />
3. Angabe, ob es sich bei der Zuwen-<br />
dung um den Mitgliedsbeitrag oder<br />
um eine Spende handelt.<br />
Bei den „von den Fördervereinen herge-<br />
stellten Belegen“ handelt es sich typi-<br />
scherweise um vorgedruckte Überwei-<br />
sungsträger, die zugleich als Bareinzah-<br />
lungsbeleg verwendet werden können.<br />
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Der Vereinfachte Zuwendungsnachweis<br />
3. Alternative zum vorgedruckten<br />
Überweisungsträger<br />
Die Aufführung der steuerbegünstigten<br />
Zwecke des Fördervereins und die Anga-<br />
ben über die Freistellung kann man auch<br />
dem Spendenaufruf oder der Einladung<br />
zur Mitgliederversammlung beifügen oder<br />
aber auf der Fördervereins-Homepage<br />
hinterlegen, s. Anlage.<br />
Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit,<br />
den vereinfachten Zuwendungsnachweis<br />
auch bei Daueraufträgen, Online-Banking<br />
oder Lastschriftverfahren einzusetzen.<br />
4. Abstimmung mit dem<br />
Finanzamt<br />
Der vereinfachte Zuwendungsnachweis ist<br />
in seiner Umsetzung schwieriger, als die<br />
Bezeichnung vermuten lässt. Formale<br />
Fehler führen zum Verlust der steuerli-<br />
chen Abzugsfähigkeit der Spende.<br />
Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist<br />
es möglich und auch sinnvoll, die Gestal-<br />
tung des vereinfachten Zuwendungs-<br />
nachweises mit dem Finanzamt für Kör-<br />
perschaften abzustimmen.