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Vereinfachter Spendennachweis Anforderungen - Ruppin ...

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Aus der Buchungsbestätigung bzw. dem<br />

Bareinzahlungsbeleg müssen zwingend<br />

folgende Angaben ersichtlich sein:<br />

1. Name und Kontonummer des<br />

Spenders und des Fördervereins<br />

2. Der gezahlte Betrag (max. 200,-)<br />

3. Angabe des Buchungstages<br />

2.2 Vorlage eines vom Förderverein<br />

erstellten Beleges<br />

Das Gesetz sieht in § 50 Abs. 2 EStDV<br />

eindeutig vor, dass der vereinfachte Zu-<br />

wendungsnachweis neben der oben be-<br />

schriebenen Buchungsbestätigung noch<br />

zusätzlich die Vorlage eines vom För-<br />

derverein hergestellten Beleges mit fol-<br />

genden Angaben erfordert:<br />

1. Nennung der steuerbegünstigten<br />

Zwecke, für die die Zuwendung<br />

verwendet wird;<br />

2. Angaben über die Freistellung des<br />

Fördervereins von der Körper-<br />

schaftsteuer (also die Bescheini-<br />

gung der Gemeinnützigkeit);<br />

3. Angabe, ob es sich bei der Zuwen-<br />

dung um den Mitgliedsbeitrag oder<br />

um eine Spende handelt.<br />

Bei den „von den Fördervereinen herge-<br />

stellten Belegen“ handelt es sich typi-<br />

scherweise um vorgedruckte Überwei-<br />

sungsträger, die zugleich als Bareinzah-<br />

lungsbeleg verwendet werden können.<br />

Seite 2 von 2<br />

Der Vereinfachte Zuwendungsnachweis<br />

3. Alternative zum vorgedruckten<br />

Überweisungsträger<br />

Die Aufführung der steuerbegünstigten<br />

Zwecke des Fördervereins und die Anga-<br />

ben über die Freistellung kann man auch<br />

dem Spendenaufruf oder der Einladung<br />

zur Mitgliederversammlung beifügen oder<br />

aber auf der Fördervereins-Homepage<br />

hinterlegen, s. Anlage.<br />

Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit,<br />

den vereinfachten Zuwendungsnachweis<br />

auch bei Daueraufträgen, Online-Banking<br />

oder Lastschriftverfahren einzusetzen.<br />

4. Abstimmung mit dem<br />

Finanzamt<br />

Der vereinfachte Zuwendungsnachweis ist<br />

in seiner Umsetzung schwieriger, als die<br />

Bezeichnung vermuten lässt. Formale<br />

Fehler führen zum Verlust der steuerli-<br />

chen Abzugsfähigkeit der Spende.<br />

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist<br />

es möglich und auch sinnvoll, die Gestal-<br />

tung des vereinfachten Zuwendungs-<br />

nachweises mit dem Finanzamt für Kör-<br />

perschaften abzustimmen.

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