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Petra Jungen

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B. Grundversorgungsverzeichnis<br />

6. Vergünstigungen für Arbeitslose<br />

6.1. Arbeitslosen-Pass<br />

Alle Arbeitslosen erhalten den Arbeitslosen-Pass. Er gilt für<br />

Arbeitslosengeld-Beziehende, Arbeitslosengeld II-Beziehende und<br />

arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug, die ihre Arbeitslosigkeit durch<br />

eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachweisen können.<br />

Der Arbeitslosen-Pass bietet eine Reihe von Vergünstigungen bei Bildungs-,<br />

Kultur- und Sporteinrichtungen.<br />

Er ist beim ArbeitslosenZentrum Düsseldorf, Bolkerstr. 14 - 16,<br />

Mo - Fr von 9.00 - 13.00 Uhr (siehe A.1.), bei der Arbeitsloseninitiative<br />

e.V., Corneliusstr. 108 (siehe A.4.) und beim Caritasverband für Düsseldorf<br />

erhältlich (s. A.2.- A.2.6.).<br />

Bitte den aktuellen und vollständigen Bewilligungsbescheid der<br />

Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters und den Personalausweis mitbringen.<br />

6.2. Düssel-Pass<br />

Den Düssel-Pass erhalten alle einkommensschwachen Düsseldorfer<br />

Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 15. Lebensjahres. Der<br />

anspruchsberechtigte Personenkreis definiert sich wie folgt:<br />

� Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Leistungen<br />

• der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach<br />

§ 27 a Bundesversorgungsgesetz<br />

• der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem<br />

Vierten Kapitel SGB XII<br />

• nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

• der Grundsicherung nach dem SGB II (Alg II).<br />

� Personen, deren Einkommen nicht mehr als 10 % über dem<br />

maßgeblichen Regelsatz liegt (Grenzfallregelung)<br />

� Bewohner-/innen von Altenpflegeheimen oder Einrichtungen der<br />

Eingliederungshilfe, sofern die Heimkosten -ganz oder anteilig- aus<br />

Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden.<br />

Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2011 72

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