Petra Jungen
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B. Grundversorgungsverzeichnis<br />
Ratenfreie Prozesskostenhilfe, d.h. die volle Übernahme der Prozesskosten,<br />
erhält man, wenn das nach bestimmten Abzügen verbleibende Einkommen<br />
15 EUR nicht übersteigt. Diese Voraussetzung werden Bezieher/-innen von<br />
Arbeitslosengeld II regelmäßig erfüllen. Bei den Abzügen werden<br />
beispielsweise Steuern, Vorsorgeaufwendungen, bestimmte Freibeträge für<br />
den Lebensunterhalt und auch die Wohnkosten einschließlich Heizung<br />
berücksichtigt, so dass für jede Antragstellung individuell errechnet werden<br />
muss, ob und wie viel einzusetzendes Einkommen dann noch verbleibt.<br />
Übersteigt das einzusetzende Einkommen 15 EUR, kann auch Prozesskostenhilfe<br />
gewährt werden, die dann aber in bestimmten Raten<br />
zurückgezahlt werden muss.<br />
Wichtig: Die Prozesskostenhilfe umfasst nicht die Anwaltskosten der Gegenpartei.<br />
Wird also der Prozess verloren, müssen die gegnerischen<br />
Rechtsanwaltskosten auch dann erstattet werden, wenn Prozesskostenhilfe<br />
bewilligt wurden. Weitere Auskünfte und ein Merkblatt zum Thema<br />
Prozesskostenhilfe gibt es bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts<br />
(siehe D 6.1.)<br />
Adresse: Amtsgericht Düsseldorf<br />
Werdenerstr. 1, 40227 Düsseldorf<br />
Amtsgericht Düsseldorf, Postfach 101140<br />
40002 Düsseldorf)<br />
Telefon: 0211 - 8306-0<br />
Haltestelle: Oberbilker Markt: U74,U77,U79<br />
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.30 - 12.30 Uhr<br />
Do 12.30 - 13.30 Uhr<br />
Bemerkung: Im Amtsgericht Düsseldorf steht außerdem ein<br />
Angebot des Anwaltsvereins zur Rechtsberatung<br />
zur Verfügung.<br />
Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2011 77