Petra Jungen
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B. Grundversorgungsverzeichnis<br />
6.8. Kindergeld<br />
Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite 184 EUR, für das dritte<br />
Kind 190 EUR für jedes weitere Kind gibt es 215 EUR. Das Kindergeld wird<br />
monatlich gezahlt. Die allgemeine Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Danach<br />
ist eine weitere Beantragung möglich, z.B. wenn das Kind eine Schul- und<br />
Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und eine Einkommensgrenze<br />
nicht überschritten wird. Alle Berechtigten erhalten das Kindergeld von der<br />
Familienkasse der Agentur für Arbeit. Personen, die im öffentlichen Dienst<br />
beschäftigt sind, erhalten diese Leistungen von ihrem öffentlich-rechtlichen<br />
Arbeitgeber.<br />
6.9. Kinderzuschlag<br />
In Zusammenhang mit der Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“<br />
(„Hartz IV“/Alg II) wurde zum 01.01.2005 der sog.<br />
„Kinderzuschlag“ eingeführt.<br />
Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren<br />
Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den<br />
Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern möglicherweise<br />
zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Der Kinderzuschlag<br />
kann pro Kind bis zu 140 EUR monatlich betragen. Weitere Informationen<br />
finden sich im „Merkblatt C3 / Kinderzuschlag“ des ArbeitslosenZentrum<br />
Düsseldorf unter http://www.zwd.de/zwd/pdf/C3KiZu.pdf<br />
und auf den Seiten des Familienministeriums (www.bmfsfj.de) sowie unter<br />
www.kinderzuschlag.de<br />
6.10. Vergünstigungen der Krankenkasse<br />
Ihren Mitgliedern und Familienangehörigen wird zur Gesundheitsförderung<br />
die Teilnahme an Kursen (z.B. Yoga, autogenes Training,<br />
Wirbelsäulengymnastik) der VHS, ASG und anderen Einrichtungen der<br />
Erwachsenenbildung (z.B. DRK, AWO) gegen Vorlage der<br />
Teilnahmebestätigung und des Kassenbeleges teilweise (max. 80 % oder<br />
max. 79 EUR) erstattet.<br />
1 Kurs pro Jahr in dem jeweiligen Bereich wird erstattet. In jedem Fall<br />
vorher die eigene Krankenkasse ansprechen, da nicht jeder Kurs gefördert<br />
wird und die prozentuale Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist.<br />
Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2011 78