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Petra Jungen

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B. Grundversorgungsverzeichnis<br />

6.8. Kindergeld<br />

Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite 184 EUR, für das dritte<br />

Kind 190 EUR für jedes weitere Kind gibt es 215 EUR. Das Kindergeld wird<br />

monatlich gezahlt. Die allgemeine Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Danach<br />

ist eine weitere Beantragung möglich, z.B. wenn das Kind eine Schul- und<br />

Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und eine Einkommensgrenze<br />

nicht überschritten wird. Alle Berechtigten erhalten das Kindergeld von der<br />

Familienkasse der Agentur für Arbeit. Personen, die im öffentlichen Dienst<br />

beschäftigt sind, erhalten diese Leistungen von ihrem öffentlich-rechtlichen<br />

Arbeitgeber.<br />

6.9. Kinderzuschlag<br />

In Zusammenhang mit der Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“<br />

(„Hartz IV“/Alg II) wurde zum 01.01.2005 der sog.<br />

„Kinderzuschlag“ eingeführt.<br />

Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren<br />

Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den<br />

Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern möglicherweise<br />

zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Der Kinderzuschlag<br />

kann pro Kind bis zu 140 EUR monatlich betragen. Weitere Informationen<br />

finden sich im „Merkblatt C3 / Kinderzuschlag“ des ArbeitslosenZentrum<br />

Düsseldorf unter http://www.zwd.de/zwd/pdf/C3KiZu.pdf<br />

und auf den Seiten des Familienministeriums (www.bmfsfj.de) sowie unter<br />

www.kinderzuschlag.de<br />

6.10. Vergünstigungen der Krankenkasse<br />

Ihren Mitgliedern und Familienangehörigen wird zur Gesundheitsförderung<br />

die Teilnahme an Kursen (z.B. Yoga, autogenes Training,<br />

Wirbelsäulengymnastik) der VHS, ASG und anderen Einrichtungen der<br />

Erwachsenenbildung (z.B. DRK, AWO) gegen Vorlage der<br />

Teilnahmebestätigung und des Kassenbeleges teilweise (max. 80 % oder<br />

max. 79 EUR) erstattet.<br />

1 Kurs pro Jahr in dem jeweiligen Bereich wird erstattet. In jedem Fall<br />

vorher die eigene Krankenkasse ansprechen, da nicht jeder Kurs gefördert<br />

wird und die prozentuale Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist.<br />

Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2011 78

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