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Bedienungsanleitung mit Ma?skizze zu dieser Waage

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Überset<strong>zu</strong>ng (<strong>Ma</strong>ßgeblich ist die englischsprachige Originalfassung)<br />

(1) EG-Baumusterprüfbescheinigung<br />

200<br />

h<br />

(2) Gerät oder Schutzsystem <strong>zu</strong>r bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen<br />

– Richtlinie 94/9/EG.<br />

(3) EG-Baumusterprüfbescheinigung Nummer: KEMA 01ATEX1099 X<br />

(4) Gerät oder Schutzsystem :<br />

Wägemodul-Reihe, Typ IS.……-X…. und<br />

Wägesystem-Reihe, Typ FC.……-X…. und<br />

Wägesystem-Reihe, Typ FCA……-X…. und<br />

Wägesystem-Reihe, Typ FCB……-X….<br />

(5) Hersteller: Sartorius AG<br />

(6) Anschrift: Weender Landstraße 94-108, 37075 Göttingen, Deutschland<br />

(7) Die Bauart dieses Gerätes oder Schutzsystems sowie die verschiedenen <strong>zu</strong>lässigen Ausführungen sind in<br />

der Anlage <strong>zu</strong> <strong>dieser</strong> Baumusterprüfbescheinigung festgelegt.<br />

(8) KEMA Quality B.V. bescheinigt als benannte Stelle Nr. 0344 nach Artikel 9 der Richtlinie 94/9/EG des<br />

Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 23. März 1994 die Erfüllung der grundlegenden Gesundheits-<br />

und Sicherheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen<br />

<strong>zu</strong>r bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang II der Richtlinie.<br />

Die Prüfung und Testergebnisse sind in dem vertraulichen Prüfbericht Nr. 2010745 festgelegt.<br />

(9) Die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen werden erfüllt durch Übereinstimmung<br />

<strong>mit</strong>:<br />

EN 50041: 1997 EN 50020: 1994<br />

(10) Falls das Zeichen “X” hinter der Bescheinigungsnummer steht, wird auf besondere Bedingungen für die<br />

sichere Anwendung des Gerätes oder Schutzsystems in der Anlage <strong>zu</strong> <strong>dieser</strong> Bescheinigung hingewiesen.<br />

(11) Diese Baumusterprüfbescheinigung bezieht sich nur auf Konstruktion, Überprüfung und Tests des spezifizierten<br />

Gerätes oder Schutzsystems in Übereinstimmung <strong>mit</strong> Richtlinie 94/9/EG. Weitere Anforderungen<br />

der Richtlinie gelten für das Herstellungsverfahren und die Lieferung dieses Gerätes oder Schutzsystems.<br />

Diese sind von vorliegender Bescheinigung nicht abgedeckt.<br />

(12) Die Kennzeichnung des Gerätes muss die folgenden Angaben enthalten:<br />

Arnheim, den 18. Oktober 2001<br />

KEMA Quality B.V<br />

T. Pijpker<br />

Certification <strong>Ma</strong>nager<br />

h II 2 G EEx ib IIC T4<br />

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