EPaper-HalloBildung-Sommer2017
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Hallo Bildung!<br />
ALLTAGSBETREUER §87B VS. BETREUUNGSKRÄFTE §§43B<br />
Was gibt es Neues in<br />
den Gesundheitskursen?<br />
Mit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes<br />
wurde auch eine Pflegereform zum 01.01.2017<br />
durchgeführt. Wichtigste Bestandteile darin sind<br />
zum einen, dass der Pflegebedarf zukünftig in fünf<br />
Pflegegraden und nicht mehr wie bisher in drei<br />
Pflegestufen geregelt wird. Zum anderen beinhaltet<br />
es, welche Pflegeleistungen in diesen Graden<br />
geregelt werden.<br />
Grundsätzlich werden körperliche, kognitive und<br />
psychische Beeinträchtigungen sowohl bei der<br />
Bestimmung des Pflegegrades als auch beim<br />
Zugang zu den Pflegeleistungen ab dem Jahr 2017<br />
gleich behandelt.<br />
Damit hätte vom Grundsatz auch keine<br />
Notwendigkeit mehr bestanden, das bisherige<br />
Angebot an zusätzlicher Betreuung und Aktivierung<br />
weiterzuführen. Da jedoch sichergestellt werden<br />
musste, dass auch über den 31.12.2016 hinaus die<br />
zusätzliche Betreuung und Aktivierung stattfindet,<br />
wurde ab dem 01.01.2017 mit §§ 43b SGB XI eine<br />
neue Rechtsvorschrift geschaffen. Damit wurde der<br />
Anspruch auf die zusätzliche Betreuung und<br />
Aktivierung in Form der Zahlung eines<br />
Vergütungszuschlags an die stationäre Einrichtung<br />
zu einem Individualanspruch des Versicherten.<br />
Durch diesen Individualanspruch ändert sich am<br />
Inhalt der Leistung im Vergleich zur bisherigen §<br />
87b-Leistung nichts.<br />
Diese Neuregelung bedeutet für die WBS, dass die<br />
Kurse einer Validierung unterliegen.<br />
Mit dem Kursstart am 02.06.2017 wurden sowohl<br />
der Titel, als auch der Lehrplan angepasst.<br />
Damit genügt der Kurs „Pflegehelfer/-in stationärer<br />
und ambulanter Dienst mit Zusatzqualifikation<br />
Zusätzliche Betreuungskraft in stationären<br />
Einrichtungen nach §§ 43b, 53c (ehem. § 87b) SGB<br />
XI“ auch zukünftig den gesetzlichen Ansprüchen.<br />
Weiterhin geht der Lehrplan über diese Ansprüche<br />
hinaus, so dass Absolventen unseres Kurses<br />
bestmöglich auf den Einsatz in stationären oder<br />
ambulanten Pflegeeinrichtungen vorbereitet sind.<br />
Dies wird uns durch eine überdurchschnittliche<br />
Vermittlungsquote der Absolventen bestätigt.<br />
Auch die Resonanzen der Pflegeeinrichtungen<br />
bestärken uns, dass wir damit auf dem richtigen<br />
Weg sind.<br />
Übrigens ein Einstieg in den Kurs ist jederzeit<br />
möglich durch ein rollierendes Prinzip – es werden<br />
keine Themen verpasst.<br />
Wir sind trotz positivem Feedback immer bestrebt,<br />
den Kurs zu optimieren, was sich auch in weiteren<br />
kleineren Veränderungen zum Kursstart im Januar<br />
2018 wiederspiegeln wird.<br />
Auch ein Auffrischungsseminar für Betreuungskräfte<br />
nach §§43b SGB XI bietet die WBS an.<br />
Das Pflichtseminar wird an 2 Tagen, mit 16<br />
Unterrichtstunden durchgeführt. In 2017 gibt es<br />
noch mehrere Starttermine.<br />
Sie haben Fragen dazu oder wünschen ein<br />
Angebot? Fon. 03591-2038270 oder Mail:<br />
bautzen@wbstraining.de