14.06.2017 Aufrufe

EPaper-HalloBildung-Sommer2017

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hallo Bildung!<br />

ALLTAGSBETREUER §87B VS. BETREUUNGSKRÄFTE §§43B<br />

Was gibt es Neues in<br />

den Gesundheitskursen?<br />

Mit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes<br />

wurde auch eine Pflegereform zum 01.01.2017<br />

durchgeführt. Wichtigste Bestandteile darin sind<br />

zum einen, dass der Pflegebedarf zukünftig in fünf<br />

Pflegegraden und nicht mehr wie bisher in drei<br />

Pflegestufen geregelt wird. Zum anderen beinhaltet<br />

es, welche Pflegeleistungen in diesen Graden<br />

geregelt werden.<br />

Grundsätzlich werden körperliche, kognitive und<br />

psychische Beeinträchtigungen sowohl bei der<br />

Bestimmung des Pflegegrades als auch beim<br />

Zugang zu den Pflegeleistungen ab dem Jahr 2017<br />

gleich behandelt.<br />

Damit hätte vom Grundsatz auch keine<br />

Notwendigkeit mehr bestanden, das bisherige<br />

Angebot an zusätzlicher Betreuung und Aktivierung<br />

weiterzuführen. Da jedoch sichergestellt werden<br />

musste, dass auch über den 31.12.2016 hinaus die<br />

zusätzliche Betreuung und Aktivierung stattfindet,<br />

wurde ab dem 01.01.2017 mit §§ 43b SGB XI eine<br />

neue Rechtsvorschrift geschaffen. Damit wurde der<br />

Anspruch auf die zusätzliche Betreuung und<br />

Aktivierung in Form der Zahlung eines<br />

Vergütungszuschlags an die stationäre Einrichtung<br />

zu einem Individualanspruch des Versicherten.<br />

Durch diesen Individualanspruch ändert sich am<br />

Inhalt der Leistung im Vergleich zur bisherigen §<br />

87b-Leistung nichts.<br />

Diese Neuregelung bedeutet für die WBS, dass die<br />

Kurse einer Validierung unterliegen.<br />

Mit dem Kursstart am 02.06.2017 wurden sowohl<br />

der Titel, als auch der Lehrplan angepasst.<br />

Damit genügt der Kurs „Pflegehelfer/-in stationärer<br />

und ambulanter Dienst mit Zusatzqualifikation<br />

Zusätzliche Betreuungskraft in stationären<br />

Einrichtungen nach §§ 43b, 53c (ehem. § 87b) SGB<br />

XI“ auch zukünftig den gesetzlichen Ansprüchen.<br />

Weiterhin geht der Lehrplan über diese Ansprüche<br />

hinaus, so dass Absolventen unseres Kurses<br />

bestmöglich auf den Einsatz in stationären oder<br />

ambulanten Pflegeeinrichtungen vorbereitet sind.<br />

Dies wird uns durch eine überdurchschnittliche<br />

Vermittlungsquote der Absolventen bestätigt.<br />

Auch die Resonanzen der Pflegeeinrichtungen<br />

bestärken uns, dass wir damit auf dem richtigen<br />

Weg sind.<br />

Übrigens ein Einstieg in den Kurs ist jederzeit<br />

möglich durch ein rollierendes Prinzip – es werden<br />

keine Themen verpasst.<br />

Wir sind trotz positivem Feedback immer bestrebt,<br />

den Kurs zu optimieren, was sich auch in weiteren<br />

kleineren Veränderungen zum Kursstart im Januar<br />

2018 wiederspiegeln wird.<br />

Auch ein Auffrischungsseminar für Betreuungskräfte<br />

nach §§43b SGB XI bietet die WBS an.<br />

Das Pflichtseminar wird an 2 Tagen, mit 16<br />

Unterrichtstunden durchgeführt. In 2017 gibt es<br />

noch mehrere Starttermine.<br />

Sie haben Fragen dazu oder wünschen ein<br />

Angebot? Fon. 03591-2038270 oder Mail:<br />

bautzen@wbstraining.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!