Transparent downloaden (pdf 1,6 mb) - AK - Salzburg
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echt + geld<br />
Sie fragen – wir antworten<br />
Rechtsinfo für den Betriebsrat<br />
Frage: Ich wurde gekündigt und soll<br />
den offenen Urlaub während der<br />
Kündigungsfrist verbrauchen. Dem<br />
habe ich im Arbeitsvertrag leider auch<br />
zugestimmt. Ich möchte ihn aber jetzt<br />
nicht konsumieren, weil ich bereits<br />
mit meiner Familie einen Urlaub zu<br />
einem späteren Zeitpunkt gebucht<br />
habe. Habe ich trotz der Zustimmung<br />
im Vertrag eine Chance, dass der<br />
Resturlaub ausbezahlt wird?<br />
Frage: Ein mit Kassa-Tätigkeiten<br />
betrauter Arbeitnehmer veruntreut<br />
aufgrund von Spielschulden Gelder<br />
des Arbeitgebers. Nachdem der<br />
Arbeitgeber dies entdeckt hat,<br />
stellt er den Arbeitnehmer zur<br />
Rede. Kann der Arbeitnehmer kurzfristig<br />
noch ein Strafverfahren<br />
vermeiden?<br />
Betriebsratsinfo<br />
Steuerreform Kinderbetreuung<br />
Für Betriebsräte und Betriebsrätinnen wird es immer<br />
schwieriger, Vorteile für die Belegschaft zu erreichen.<br />
Die Steuerreform 2009 bietet bei den Kinderbetreuungskosten<br />
aber jetzt Möglichkeiten, die nicht<br />
ungenutzt bleiben sollten – 500 Millionen Euro wollen<br />
geholt werden! Die spürbaren Entlastungen der<br />
Arbeitnehmer sind ein Erfolg von <strong>AK</strong> und ÖGB: Jetzt heißt<br />
es, die Ernte einzufahren – mit einem Bündel an<br />
Maßnahmen. Ein Beispiel ist der Arbeitgeber-Zuschuss<br />
zur Kinderbetreuung: Bei BR-Verhandlungen mit dem<br />
4 TRANSPARENT 3/09<br />
Kontakt & Info:<br />
Rechtsanwältin Dr. Sabine Berger,<br />
Tel.: 0662-622283;<br />
E-Mail: ra-berger@inode.at<br />
Kontakt & Info:<br />
Rechtsanwalt Mag. Kurt Jelinek,<br />
Tel.: 0662-840105-16;<br />
E-Mail: office@ra-jelinek.at<br />
RA Dr. Sabine Berger:<br />
Ja. Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist unter<br />
Rücksichtsnahme auf die betrieblichen Erfordernisse und<br />
die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren.<br />
Dieser ist nicht verpflichtet, den (Rest)Urlaub während<br />
der Kündigungsfrist zu verbrauchen. Eine solche<br />
Vereinbarung ist unwirksam – darauf müssen Sie den<br />
Arbeitgeber hinweisen und erklären, dass Sie den Urlaub<br />
nicht konsumieren wollen und dies Ihnen auch nicht<br />
zumutbar ist.<br />
RA Mag. Kurt Jelinek:<br />
Ja. Bei bestimmten Delikten (z.B. Diebstahl, Veruntreuung,<br />
Unterschlagung, Betrug) kann die Strafbarkeit durch tätige<br />
Reue aufgehoben werden. Tätige Reue gilt, wenn: Täter<br />
– bevor die Behörde (z.B. Polizei) vom Verschulden erfahren<br />
hat, ohne hierzu gezwungen zu sein – den gesamten,<br />
aus der Tat entstandenen Schaden gutmachen oder sich<br />
vertraglich verpflichten, dem Geschädigten binnen einer<br />
bestimmten Zeit Schadensgutmachung zu leisten. Dabei<br />
lebt die Strafbarkeit jedoch wieder auf, wenn der Täter<br />
seine vereinbarte Verpflichtung nicht einhält.<br />
Arbeitgeber über Verbesserungen für die Kolleginnen und<br />
Kollegen kann diese finanzielle Unterstützung eine gute<br />
Alternative sein. Auch die Möglichkeiten, die<br />
Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung in der<br />
Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen, wurden<br />
ausgebaut.<br />
Nähere Infos unter:<br />
<strong>AK</strong>-Lohnsteuerreferat: Tel.: 0662-8687-93<br />
http://www.ak-salzburg.at/steuer.htm