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Transparent downloaden (pdf 1,6 mb) - AK - Salzburg

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echt + geld<br />

Sie fragen – wir antworten<br />

Rechtsinfo für den Betriebsrat<br />

Frage: Ich wurde gekündigt und soll<br />

den offenen Urlaub während der<br />

Kündigungsfrist verbrauchen. Dem<br />

habe ich im Arbeitsvertrag leider auch<br />

zugestimmt. Ich möchte ihn aber jetzt<br />

nicht konsumieren, weil ich bereits<br />

mit meiner Familie einen Urlaub zu<br />

einem späteren Zeitpunkt gebucht<br />

habe. Habe ich trotz der Zustimmung<br />

im Vertrag eine Chance, dass der<br />

Resturlaub ausbezahlt wird?<br />

Frage: Ein mit Kassa-Tätigkeiten<br />

betrauter Arbeitnehmer veruntreut<br />

aufgrund von Spielschulden Gelder<br />

des Arbeitgebers. Nachdem der<br />

Arbeitgeber dies entdeckt hat,<br />

stellt er den Arbeitnehmer zur<br />

Rede. Kann der Arbeitnehmer kurzfristig<br />

noch ein Strafverfahren<br />

vermeiden?<br />

Betriebsratsinfo<br />

Steuerreform Kinderbetreuung<br />

Für Betriebsräte und Betriebsrätinnen wird es immer<br />

schwieriger, Vorteile für die Belegschaft zu erreichen.<br />

Die Steuerreform 2009 bietet bei den Kinderbetreuungskosten<br />

aber jetzt Möglichkeiten, die nicht<br />

ungenutzt bleiben sollten – 500 Millionen Euro wollen<br />

geholt werden! Die spürbaren Entlastungen der<br />

Arbeitnehmer sind ein Erfolg von <strong>AK</strong> und ÖGB: Jetzt heißt<br />

es, die Ernte einzufahren – mit einem Bündel an<br />

Maßnahmen. Ein Beispiel ist der Arbeitgeber-Zuschuss<br />

zur Kinderbetreuung: Bei BR-Verhandlungen mit dem<br />

4 TRANSPARENT 3/09<br />

Kontakt & Info:<br />

Rechtsanwältin Dr. Sabine Berger,<br />

Tel.: 0662-622283;<br />

E-Mail: ra-berger@inode.at<br />

Kontakt & Info:<br />

Rechtsanwalt Mag. Kurt Jelinek,<br />

Tel.: 0662-840105-16;<br />

E-Mail: office@ra-jelinek.at<br />

RA Dr. Sabine Berger:<br />

Ja. Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist unter<br />

Rücksichtsnahme auf die betrieblichen Erfordernisse und<br />

die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren.<br />

Dieser ist nicht verpflichtet, den (Rest)Urlaub während<br />

der Kündigungsfrist zu verbrauchen. Eine solche<br />

Vereinbarung ist unwirksam – darauf müssen Sie den<br />

Arbeitgeber hinweisen und erklären, dass Sie den Urlaub<br />

nicht konsumieren wollen und dies Ihnen auch nicht<br />

zumutbar ist.<br />

RA Mag. Kurt Jelinek:<br />

Ja. Bei bestimmten Delikten (z.B. Diebstahl, Veruntreuung,<br />

Unterschlagung, Betrug) kann die Strafbarkeit durch tätige<br />

Reue aufgehoben werden. Tätige Reue gilt, wenn: Täter<br />

– bevor die Behörde (z.B. Polizei) vom Verschulden erfahren<br />

hat, ohne hierzu gezwungen zu sein – den gesamten,<br />

aus der Tat entstandenen Schaden gutmachen oder sich<br />

vertraglich verpflichten, dem Geschädigten binnen einer<br />

bestimmten Zeit Schadensgutmachung zu leisten. Dabei<br />

lebt die Strafbarkeit jedoch wieder auf, wenn der Täter<br />

seine vereinbarte Verpflichtung nicht einhält.<br />

Arbeitgeber über Verbesserungen für die Kolleginnen und<br />

Kollegen kann diese finanzielle Unterstützung eine gute<br />

Alternative sein. Auch die Möglichkeiten, die<br />

Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung in der<br />

Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen, wurden<br />

ausgebaut.<br />

Nähere Infos unter:<br />

<strong>AK</strong>-Lohnsteuerreferat: Tel.: 0662-8687-93<br />

http://www.ak-salzburg.at/steuer.htm

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