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Merkblatt - Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen -

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2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.<br />

(2) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber <strong>von</strong> Anlagen zur Erzeugung <strong>von</strong><br />

Strom aus solarer Strahlungsenergie<br />

1. mit einer installierten Leistung <strong>von</strong> mehr als 30 Kilowatt und höchstens<br />

100 Kilowatt müssen die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen,<br />

2. mit einer installierten Leistung <strong>von</strong> höchstens 30 Kilowatt müssen<br />

a) die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen oder<br />

b) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale<br />

Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung<br />

begrenzen.<br />

3.3.2 Resultierende Änderungen<br />

Durch die Erweiterung des § 6 EEG, werden seit dem 01.01.2012 auch PV-<br />

Anlagen in das Einspeisemanagement mit einbezogen. Die daraus resultierenden<br />

Regelungen sind im Folgenden beschrieben:<br />

PV-Anlagen ≤ 30 kWp:<br />

PV-Anlagen deren installierte Leistung (Modulleistung in kWp) 30 kWp nicht übersteigt,<br />

müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden, die es dem<br />

Netzbetreiber ermöglicht die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen ferngesteuert<br />

zu reduzieren oder ihre Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt auf 70 % der<br />

installierten Leistung zu reduzieren. Diese Regelung gilt ausschließlich für Anlagen,<br />

die nach dem 31.12.2011 in Betrieb gehen.<br />

PV-Anlagen ≤ 100 kWp:<br />

PV-Anlagen deren installierte Leistung 100 kWp nicht übersteigt, müssen mit einer<br />

technischen Einrichtung ausgestattet werden, die es dem Netzbetreiber ermöglicht<br />

die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen ferngesteuert zu reduzieren. Diese<br />

Regelung gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.2011 in Betrieb gehen. PV-<br />

Anlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb gegangen sind, müssen die technische<br />

Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung bis zum 01.01.2014 nachrüsten.<br />

<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> > 100 kW:<br />

<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> (EEG- und KWK-Anlagen) deren installierte Leistung<br />

100 kW übersteigt, müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet wer-<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794

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