Sicherheitskonzepte-Großveranstaltungen_Jubis Bayern 2017
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3. Inhalte von<br />
<strong>Sicherheitskonzepte</strong>n<br />
3.1 Sicherheitskonzept <strong>Großveranstaltungen</strong><br />
Für <strong>Großveranstaltungen</strong> (200-5.000) Personen reichen einzelne Notfallpläne zu Szenarien nicht<br />
mehr aus. Schon die rechtlichen Voraussetzungen sind deutlich umfangreicher (siehe Liste auf der<br />
nächsten Seite).<br />
Die Vorgehensweise in der Entwicklung eines Sicherheitskonzepts für <strong>Großveranstaltungen</strong><br />
beginnt mit einer Risikoanalyse und mit einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen;<br />
ergänzt um organisatorische- Maßnahmen, bauliche und technische Vorrausetzungen.<br />
Nach einer anschließenden Bewertung dieser Grundlagen sind bei der Entwicklung eines Sicherheitskonzepts<br />
Sicherheitsbehörden bzw. Fachleute aus dem Brandschutz, Gesundheitsschutz/<br />
Arbeitsmedizin und den Ordnungsbehörden einzubeziehen, um die lokale Fachkompetenz zu<br />
nutzen und die ggf. vorhandenen Ressourcen und Konzepte im Vorfeld einzubeziehen, die im Notoder<br />
Katastrophenfall aktiv werden würden.<br />
Bestandsaufnahme der rechtlichen<br />
Voraussetzungen für <strong>Großveranstaltungen</strong>:<br />
® Bauordnung für das jeweilige<br />
Bundesland<br />
® Versammlungsstättenverordnung<br />
® Urheberrechtsgesetz<br />
® Gewerbeordnung<br />
® Straßenverkehrsordnung<br />
® Gesetz über den Ladenschluss<br />
® Tierschutzgesetz<br />
® Versammlungsgesetz<br />
® Polizeigesetze<br />
® BGB<br />
® SGB<br />
® UStG<br />
® Jugendschutzgesetz<br />
® GEMA<br />
® Gaststättengesetz<br />
® Ordnungsrecht (=Genehmigung)<br />
® Künstlersozialversicherung<br />
® Sonn- und Feiertagsgesetz<br />
® . . .<br />
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