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Sicherheitskonzepte-Großveranstaltungen_Jubis Bayern 2017

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3. Inhalte von<br />

<strong>Sicherheitskonzepte</strong>n<br />

3.1 Sicherheitskonzept <strong>Großveranstaltungen</strong><br />

Für <strong>Großveranstaltungen</strong> (200-5.000) Personen reichen einzelne Notfallpläne zu Szenarien nicht<br />

mehr aus. Schon die rechtlichen Voraussetzungen sind deutlich umfangreicher (siehe Liste auf der<br />

nächsten Seite).<br />

Die Vorgehensweise in der Entwicklung eines Sicherheitskonzepts für <strong>Großveranstaltungen</strong><br />

beginnt mit einer Risikoanalyse und mit einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen;<br />

ergänzt um organisatorische- Maßnahmen, bauliche und technische Vorrausetzungen.<br />

Nach einer anschließenden Bewertung dieser Grundlagen sind bei der Entwicklung eines Sicherheitskonzepts<br />

Sicherheitsbehörden bzw. Fachleute aus dem Brandschutz, Gesundheitsschutz/<br />

Arbeitsmedizin und den Ordnungsbehörden einzubeziehen, um die lokale Fachkompetenz zu<br />

nutzen und die ggf. vorhandenen Ressourcen und Konzepte im Vorfeld einzubeziehen, die im Notoder<br />

Katastrophenfall aktiv werden würden.<br />

Bestandsaufnahme der rechtlichen<br />

Voraussetzungen für <strong>Großveranstaltungen</strong>:<br />

® Bauordnung für das jeweilige<br />

Bundesland<br />

® Versammlungsstättenverordnung<br />

® Urheberrechtsgesetz<br />

® Gewerbeordnung<br />

® Straßenverkehrsordnung<br />

® Gesetz über den Ladenschluss<br />

® Tierschutzgesetz<br />

® Versammlungsgesetz<br />

® Polizeigesetze<br />

® BGB<br />

® SGB<br />

® UStG<br />

® Jugendschutzgesetz<br />

® GEMA<br />

® Gaststättengesetz<br />

® Ordnungsrecht (=Genehmigung)<br />

® Künstlersozialversicherung<br />

® Sonn- und Feiertagsgesetz<br />

® . . .<br />

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