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Wikipedia als richterliche Erkenntnisquelle_Hagen_04.03.2017

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<strong>Wikipedia</strong> <strong>als</strong> <strong>richterliche</strong> <strong>Erkenntnisquelle</strong>?<br />

III. <strong>Wikipedia</strong> in anderen Prozess- bzw. Verfahrensarten<br />

‣ <strong>Wikipedia</strong> <strong>als</strong> <strong>richterliche</strong> <strong>Erkenntnisquelle</strong> anderer Prozess- bzw.<br />

Verfahrensarten<br />

‣ Freibeweisverfahren oder Verzicht auf die Anforderungen<br />

des Strengbeweisverfahrens<br />

‣ Auch ohne n.c. der Beweismittel unveränderte<br />

Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts<br />

‣ Ergänzung der <strong>richterliche</strong>n <strong>Erkenntnisquelle</strong>n in den<br />

Verfahren nach SGG, VwGO, FGO<br />

‣ Inkorporation von § 291 ZPO in VwGO, SGG und FGO,<br />

Parallelregelung in StPO Beweisaufnahme entbehrlich<br />

‣ Auch ohne n.c. der Beweismittel unveränderte<br />

Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts<br />

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