Wikipedia als richterliche Erkenntnisquelle_Hagen_04.03.2017
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<strong>Wikipedia</strong> <strong>als</strong> <strong>richterliche</strong> <strong>Erkenntnisquelle</strong>?<br />
III. <strong>Wikipedia</strong> in anderen Prozess- bzw. Verfahrensarten<br />
‣ <strong>Wikipedia</strong> <strong>als</strong> <strong>richterliche</strong> <strong>Erkenntnisquelle</strong> anderer Prozess- bzw.<br />
Verfahrensarten<br />
‣ Freibeweisverfahren oder Verzicht auf die Anforderungen<br />
des Strengbeweisverfahrens<br />
‣ Auch ohne n.c. der Beweismittel unveränderte<br />
Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts<br />
‣ Ergänzung der <strong>richterliche</strong>n <strong>Erkenntnisquelle</strong>n in den<br />
Verfahren nach SGG, VwGO, FGO<br />
‣ Inkorporation von § 291 ZPO in VwGO, SGG und FGO,<br />
Parallelregelung in StPO Beweisaufnahme entbehrlich<br />
‣ Auch ohne n.c. der Beweismittel unveränderte<br />
Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts<br />
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