Landesstutenschau Weilheim - 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau
Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de
Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />
P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />
4<br />
Verbandspferdeschau am 03.10.2017<br />
mit Vergabe von Staatspreisen (Nur Warmblut)<br />
Verbandspferdeschau Stand 04.07.2017 mit Vergabe von<br />
Staatspreisen(Nur Warmblut)<br />
1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />
Stand 23.06.2014<br />
1. Zu den Einzelwettbewerben werden 3-jährige und ältere Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch des<br />
Deutschen 1. Allgemeine Sportpferdes Zulassungsvoraussetzungen<br />
(S 1) eingetragen sind und 2-jährige Stuten der Rasse Deutsches Sportpferd mit<br />
Abstammungsnachweis.<br />
1. Zu den Einzelwettbewerben werden Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind. Ausnahme<br />
sind die Zweijährigen<br />
2. Die 2. Beschicker Die Beschicker müssen müssen<br />
a) Mitglied a) ihren im Pferdezuchtverband Wohnsitz in Baden-Württemberg Baden-Württemberg haben und/ sein. oder mindestens<br />
b) Zusätzlich b) Mitglied sind im eingetragene Pferdezuchtverband Trakehnerstuten Baden-Württemberg mit Besitzerwohnsitz sein. Baden-Württemberg zugelassen.<br />
c) Zusätzlich sind eingetragene Trakehnerstuten mit Besitzerwohnsitz Baden-Württemberg zugelassen<br />
3. Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />
3. Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />
Folgende Dokumente müssen bei der Anlieferung vorgelegt werden:<br />
2. Wettbewerbsklassen Einzelwettbewerb<br />
1. Equidenpass (Zuchtbescheinigung)<br />
Klasse 1: Zweijährige Stuten<br />
2. tierärztliches Zweijährige Stuten Gesundheitszertifikat, müssen spätestens nicht mit älter Ablauf als des fünf Monats Tage, aus September dem hervorgeht, des <strong>Schau</strong>jahres dass das betroffene zweite<br />
Pferd Lebensjahr sowie sein vollendet Herkunftsbestand haben. frei von Zeichen einer auf Pferde übertragbaren ansteckenden Krankheit<br />
sind.<br />
Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />
Dreijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das dritte Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
2. Wettbewerbsklassen Einzelwettbewerb<br />
Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />
Klasse 1. 1: Zweijährige Vierjährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das vierte<br />
Zweijährige<br />
Lebensjahr<br />
Stuten müssen<br />
vollendet haben.<br />
spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das zweite<br />
Lebensjahr 2. Fünfjährige vollendet haben. Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg registriertes<br />
lebendes Fohlen aufweisen.<br />
Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />
Dreijährige Klasse Stuten 4: Sechs- müssen bis neunjährige spätestens Stuten mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das dritte Lebensjahr<br />
vollendet 1. haben. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg<br />
registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />
Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />
2. Acht- bis neunjährige Stuten müssen entweder<br />
1. Vierjährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das vierte<br />
Lebensjahr a) mindestens vollendet haben. zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />
Württemberg/Trak-Verband registriert worden sein muss oder<br />
2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg (Trakehner Stuten<br />
beim Trakehner-Verband) b) bei mindestens drei registriertes nachgewiesenen lebendes Platzierungen Fohlen aufweisen. in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />
mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg/Trak-Verband registriertes lebendes<br />
Klasse 4: Sechs- Fohlen bis aufweisen. neunjährige Stuten<br />
1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg<br />
Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten<br />
(Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />
Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />
2. Acht- bis neunjährige Stuten müssen entweder<br />
a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Badena)<br />
mindestens Württemberg zwei registriert lebende sein Fohlen muss aufweisen, oder wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />
Württemberg b) bei mindestens (Trakehner fünf nachgewiesenen Stuten beim Trakehner-Verband) Platzierungen in Turniersportprüfungen registriert worden sein der muss Klasse oder A und höher<br />
b) ein<br />
mindestens<br />
beim Pferdezuchtverband<br />
ein beim Pferdezuchtverband<br />
Baden-Württemberg<br />
Baden-Württemberg<br />
(Trakehner<br />
registriertes<br />
Stuten<br />
lebendes<br />
beim<br />
Fohlen<br />
Trakehner-Verband)<br />
aufweisen.<br />
registriertes lebendes Fohlen aufweisen und mindestens drei nachgewiesene Platzierungen in<br />
Turniersportprüfungen Kl. A und höher (Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren) gemäß LPO aufweisen.<br />
Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten<br />
Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />
a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />
Württemberg (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriert sein muss oder<br />
b) zwei beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriertes<br />
lebendes Fohlen und mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A<br />
und höher aufweisen.