27.09.2017 Aufrufe

Landesstutenschau Weilheim - 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau

Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de

Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />

P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />

4<br />

Verbandspferdeschau am 03.10.2017<br />

mit Vergabe von Staatspreisen (Nur Warmblut)<br />

Verbandspferdeschau Stand 04.07.2017 mit Vergabe von<br />

Staatspreisen(Nur Warmblut)<br />

1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />

Stand 23.06.2014<br />

1. Zu den Einzelwettbewerben werden 3-jährige und ältere Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch des<br />

Deutschen 1. Allgemeine Sportpferdes Zulassungsvoraussetzungen<br />

(S 1) eingetragen sind und 2-jährige Stuten der Rasse Deutsches Sportpferd mit<br />

Abstammungsnachweis.<br />

1. Zu den Einzelwettbewerben werden Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind. Ausnahme<br />

sind die Zweijährigen<br />

2. Die 2. Beschicker Die Beschicker müssen müssen<br />

a) Mitglied a) ihren im Pferdezuchtverband Wohnsitz in Baden-Württemberg Baden-Württemberg haben und/ sein. oder mindestens<br />

b) Zusätzlich b) Mitglied sind im eingetragene Pferdezuchtverband Trakehnerstuten Baden-Württemberg mit Besitzerwohnsitz sein. Baden-Württemberg zugelassen.<br />

c) Zusätzlich sind eingetragene Trakehnerstuten mit Besitzerwohnsitz Baden-Württemberg zugelassen<br />

3. Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />

3. Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />

Folgende Dokumente müssen bei der Anlieferung vorgelegt werden:<br />

2. Wettbewerbsklassen Einzelwettbewerb<br />

1. Equidenpass (Zuchtbescheinigung)<br />

Klasse 1: Zweijährige Stuten<br />

2. tierärztliches Zweijährige Stuten Gesundheitszertifikat, müssen spätestens nicht mit älter Ablauf als des fünf Monats Tage, aus September dem hervorgeht, des <strong>Schau</strong>jahres dass das betroffene zweite<br />

Pferd Lebensjahr sowie sein vollendet Herkunftsbestand haben. frei von Zeichen einer auf Pferde übertragbaren ansteckenden Krankheit<br />

sind.<br />

Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />

Dreijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das dritte Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

2. Wettbewerbsklassen Einzelwettbewerb<br />

Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />

Klasse 1. 1: Zweijährige Vierjährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das vierte<br />

Zweijährige<br />

Lebensjahr<br />

Stuten müssen<br />

vollendet haben.<br />

spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das zweite<br />

Lebensjahr 2. Fünfjährige vollendet haben. Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg registriertes<br />

lebendes Fohlen aufweisen.<br />

Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />

Dreijährige Klasse Stuten 4: Sechs- müssen bis neunjährige spätestens Stuten mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das dritte Lebensjahr<br />

vollendet 1. haben. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg<br />

registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />

Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />

2. Acht- bis neunjährige Stuten müssen entweder<br />

1. Vierjährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das vierte<br />

Lebensjahr a) mindestens vollendet haben. zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />

Württemberg/Trak-Verband registriert worden sein muss oder<br />

2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg (Trakehner Stuten<br />

beim Trakehner-Verband) b) bei mindestens drei registriertes nachgewiesenen lebendes Platzierungen Fohlen aufweisen. in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />

mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg/Trak-Verband registriertes lebendes<br />

Klasse 4: Sechs- Fohlen bis aufweisen. neunjährige Stuten<br />

1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg<br />

Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten<br />

(Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />

Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />

2. Acht- bis neunjährige Stuten müssen entweder<br />

a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Badena)<br />

mindestens Württemberg zwei registriert lebende sein Fohlen muss aufweisen, oder wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />

Württemberg b) bei mindestens (Trakehner fünf nachgewiesenen Stuten beim Trakehner-Verband) Platzierungen in Turniersportprüfungen registriert worden sein der muss Klasse oder A und höher<br />

b) ein<br />

mindestens<br />

beim Pferdezuchtverband<br />

ein beim Pferdezuchtverband<br />

Baden-Württemberg<br />

Baden-Württemberg<br />

(Trakehner<br />

registriertes<br />

Stuten<br />

lebendes<br />

beim<br />

Fohlen<br />

Trakehner-Verband)<br />

aufweisen.<br />

registriertes lebendes Fohlen aufweisen und mindestens drei nachgewiesene Platzierungen in<br />

Turniersportprüfungen Kl. A und höher (Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren) gemäß LPO aufweisen.<br />

Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten<br />

Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />

a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />

Württemberg (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriert sein muss oder<br />

b) zwei beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriertes<br />

lebendes Fohlen und mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A<br />

und höher aufweisen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!