Landesstutenschau Weilheim - 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau
Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de
Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de
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P FERDEZUCHTVERBAND P FERDEZUCHTVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E. V. E. V.<br />
5.2. Verbandspreise<br />
Verbandspferdeschau mit Vergabe von<br />
Staatspreisen(Nur Warmblut)<br />
Stand 23.06.2014<br />
An zweijährige Stuten, Stutenfamilien und Stuten die die Voraussetzungen für die Vergabe von Staatspreisen<br />
nichterfüllen, werden Verbandspreise vergeben.<br />
6. Geldpreise<br />
1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />
1. Bei<br />
1.<br />
Stutenfamilien<br />
Zu den Einzelwettbewerben<br />
wird der Gesamtgeldpreis<br />
werden Stuten zugelassen,<br />
an denjenigen<br />
die<br />
Züchter<br />
im Zuchtbuch<br />
vergeben,<br />
(S 1) eingetragen<br />
der die Familie<br />
sind.<br />
vorstellt.<br />
Ausnahme<br />
2. Besitzer sind von die Zweijährigen mit Preisen ausgezeichneten Pferden erhalten Preisplaketten.<br />
2. Die Beschicker müssen<br />
3. Die Preisgelder für Staatspreise werden wie folgt gewährt:<br />
a) ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und/ oder mindestens<br />
I. Staatspreis II. Staatspreis III. Staatspreis<br />
b) Mitglied im Pferdezuchtverband Baden-Württemberg sein.<br />
Reitpferde 3-jährig und<br />
c) Zusätzlich sind eingetragene Trakehnerstuten 60 €<br />
älter<br />
mit Besitzerwohnsitz 50 € Baden-Württemberg zugelassen 35 €<br />
3. Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />
1. Die Preisgelder für Verbandspreise werden wie folgt gewährt:<br />
2. Wettbewerbsklassen Einzelwettbewerb<br />
I. Verbandspreis II. Verbandspreis<br />
Reitpferde Klasse 1: Zweijährige 2-jährig Stuten 50 € 35 €<br />
Zweijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das zweite<br />
Stutenfamilien<br />
Lebensjahr vollendet haben.<br />
(je vorgestelltes Pferd) 11 8 €<br />
Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />
Dreijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das dritte Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
Staatsprämienstuten<br />
Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />
− Staatsprämienstuten 1. Vierjährige Stuten erhalten müssen eine spätestens einmalige mit Prämie Ablauf in des Höhe Monats von 200 September €. des <strong>Schau</strong>jahres das vierte<br />
Lebensjahr vollendet haben.<br />
2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg registriertes<br />
7. Anmeldung und Beschickung<br />
lebendes Fohlen aufweisen.<br />
(Das Klasse Anmeldeformular 4: Sechs- bis finden neunjährige Sie auf Stuten unserer Homepage oder können es in der Geschäftsstelle anfordern)<br />
1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg<br />
1. Bei der<br />
registriertes<br />
Anmeldung<br />
lebendes<br />
müssen<br />
Fohlen<br />
Name,<br />
aufweisen.<br />
Lebensnummer und Besitzer des Pferdes angegeben werden.<br />
2. Bei 2. Acht- 5-jährigen bis neunjährige und älteren Stuten müssen Stuten entweder muss der Nachweis der verlangten Zuchtleistung und der<br />
Gebrauchseignung vorgelegt werden.<br />
a) mindestens zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />
3. Der Veranstalter Württemberg/Trak-Verband behält sich vor, registriert bei geringem worden sein Nennungsergebnis muss oder Wettbewerbe zusammenzulegen oder<br />
ausfallen zu lassen. Zudem behält er sich Änderungen in der Ausschreibung vor.<br />
b) bei mindestens drei nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />
4. Der Veranstalter mindestens weist ein darauf beim Pferdezuchtverband hin, dass im Sinne Baden-Württemberg/Trak-Verband der Leitlinien zur Beurteilung registriertes von Pferdehaltung lebendes unter<br />
Tierschutzgesichtspunkten Fohlen aufweisen. des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,<br />
die Klasse Manipulation 5: Zehnjährige an Haaren, und ältere die Stuten funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere<br />
Schutzfunktionen Zehnjährige und ältere haben Stuten (z.B. müssen Haare entweder in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren<br />
tierschutzwidrig sind. Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.<br />
a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />
5. Für jedes Württemberg Pferd muss registriert eine sein Tierhalterhaftpflichtversicherung muss oder<br />
bestehen.<br />
6. Mit b) Abgabe bei mindestens der Nennung fünf nachgewiesenen werden die Bestimmungen Platzierungen in dieser Turniersportprüfungen Ausschreibung der als Klasse bindend A anerkannt, und höher den<br />
Anweisungen mindestens des ein Veranstalters beim Pferdezuchtverband und den jeweiligen Baden-Württemberg Beauftragten registriertes Folge lebendes zu leisten. Fohlen aufweisen.<br />
7. Nach Meldeschluss (25.08.2017) einlaufende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Nachmeldungen sind<br />
nicht möglich.<br />
8. Verlangt sind mindestens 30 Meldungen.<br />
9. Die Nenngebühr beträgt 15 € je Stute im Einzelwettbewerb. Sie ist mit der Anmeldung fällig und wird am<br />
15. September 2017 abgebucht. Die Gebühr ist ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen,<br />
ansonsten kann die Anmeldung nicht angenommen werden.<br />
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