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Landesstutenschau Weilheim - 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau

Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de

Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de

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P FERDEZUCHTVERBAND P FERDEZUCHTVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E. V. E. V.<br />

5.2. Verbandspreise<br />

Verbandspferdeschau mit Vergabe von<br />

Staatspreisen(Nur Warmblut)<br />

Stand 23.06.2014<br />

An zweijährige Stuten, Stutenfamilien und Stuten die die Voraussetzungen für die Vergabe von Staatspreisen<br />

nichterfüllen, werden Verbandspreise vergeben.<br />

6. Geldpreise<br />

1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />

1. Bei<br />

1.<br />

Stutenfamilien<br />

Zu den Einzelwettbewerben<br />

wird der Gesamtgeldpreis<br />

werden Stuten zugelassen,<br />

an denjenigen<br />

die<br />

Züchter<br />

im Zuchtbuch<br />

vergeben,<br />

(S 1) eingetragen<br />

der die Familie<br />

sind.<br />

vorstellt.<br />

Ausnahme<br />

2. Besitzer sind von die Zweijährigen mit Preisen ausgezeichneten Pferden erhalten Preisplaketten.<br />

2. Die Beschicker müssen<br />

3. Die Preisgelder für Staatspreise werden wie folgt gewährt:<br />

a) ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und/ oder mindestens<br />

I. Staatspreis II. Staatspreis III. Staatspreis<br />

b) Mitglied im Pferdezuchtverband Baden-Württemberg sein.<br />

Reitpferde 3-jährig und<br />

c) Zusätzlich sind eingetragene Trakehnerstuten 60 €<br />

älter<br />

mit Besitzerwohnsitz 50 € Baden-Württemberg zugelassen 35 €<br />

3. Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />

1. Die Preisgelder für Verbandspreise werden wie folgt gewährt:<br />

2. Wettbewerbsklassen Einzelwettbewerb<br />

I. Verbandspreis II. Verbandspreis<br />

Reitpferde Klasse 1: Zweijährige 2-jährig Stuten 50 € 35 €<br />

Zweijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das zweite<br />

Stutenfamilien<br />

Lebensjahr vollendet haben.<br />

(je vorgestelltes Pferd) 11 8 €<br />

Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />

Dreijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das dritte Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

Staatsprämienstuten<br />

Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />

− Staatsprämienstuten 1. Vierjährige Stuten erhalten müssen eine spätestens einmalige mit Prämie Ablauf in des Höhe Monats von 200 September €. des <strong>Schau</strong>jahres das vierte<br />

Lebensjahr vollendet haben.<br />

2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg registriertes<br />

7. Anmeldung und Beschickung<br />

lebendes Fohlen aufweisen.<br />

(Das Klasse Anmeldeformular 4: Sechs- bis finden neunjährige Sie auf Stuten unserer Homepage oder können es in der Geschäftsstelle anfordern)<br />

1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg<br />

1. Bei der<br />

registriertes<br />

Anmeldung<br />

lebendes<br />

müssen<br />

Fohlen<br />

Name,<br />

aufweisen.<br />

Lebensnummer und Besitzer des Pferdes angegeben werden.<br />

2. Bei 2. Acht- 5-jährigen bis neunjährige und älteren Stuten müssen Stuten entweder muss der Nachweis der verlangten Zuchtleistung und der<br />

Gebrauchseignung vorgelegt werden.<br />

a) mindestens zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />

3. Der Veranstalter Württemberg/Trak-Verband behält sich vor, registriert bei geringem worden sein Nennungsergebnis muss oder Wettbewerbe zusammenzulegen oder<br />

ausfallen zu lassen. Zudem behält er sich Änderungen in der Ausschreibung vor.<br />

b) bei mindestens drei nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />

4. Der Veranstalter mindestens weist ein darauf beim Pferdezuchtverband hin, dass im Sinne Baden-Württemberg/Trak-Verband der Leitlinien zur Beurteilung registriertes von Pferdehaltung lebendes unter<br />

Tierschutzgesichtspunkten Fohlen aufweisen. des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,<br />

die Klasse Manipulation 5: Zehnjährige an Haaren, und ältere die Stuten funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere<br />

Schutzfunktionen Zehnjährige und ältere haben Stuten (z.B. müssen Haare entweder in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren<br />

tierschutzwidrig sind. Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.<br />

a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />

5. Für jedes Württemberg Pferd muss registriert eine sein Tierhalterhaftpflichtversicherung muss oder<br />

bestehen.<br />

6. Mit b) Abgabe bei mindestens der Nennung fünf nachgewiesenen werden die Bestimmungen Platzierungen in dieser Turniersportprüfungen Ausschreibung der als Klasse bindend A anerkannt, und höher den<br />

Anweisungen mindestens des ein Veranstalters beim Pferdezuchtverband und den jeweiligen Baden-Württemberg Beauftragten registriertes Folge lebendes zu leisten. Fohlen aufweisen.<br />

7. Nach Meldeschluss (25.08.2017) einlaufende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Nachmeldungen sind<br />

nicht möglich.<br />

8. Verlangt sind mindestens 30 Meldungen.<br />

9. Die Nenngebühr beträgt 15 € je Stute im Einzelwettbewerb. Sie ist mit der Anmeldung fällig und wird am<br />

15. September 2017 abgebucht. Die Gebühr ist ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen,<br />

ansonsten kann die Anmeldung nicht angenommen werden.<br />

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