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Ludwi1742

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LUDWIGSFELDER BOTE | Ausgabe 20 | 21. Oktober 2017 | 3 |<br />

Die Stadt Ludwigsfelde informiert<br />

Feierliche Eröffnung<br />

MÄRKISCH-WILMERSDORFER WEG WIEDER FÜR DEN VERKEHR FREIGEGEBEN<br />

Am Ende waren es nur zwei kleine<br />

Schnitte mit der Schere, die Bürgermeister<br />

Andreas Igel und der Wietstocker<br />

Ortsvorsteher Benno Bleifuhs,<br />

vornahmen. Das rot-weiße Absperrband<br />

fiel auf den Boden und der Märkisch-Wilmersdorfer<br />

Weg war offiziell<br />

eröffnet. Diesem kurzen Moment war<br />

ein jahrelanger Planungsprozess vorausgegangen.<br />

Bereits 1998 gab es erste<br />

Überlegungen zur Erneuerung des<br />

Märkisch-Wilmersdorfer<br />

Weges mit dem<br />

Ausbau der Kreuzung<br />

zur Landstraße L79. Die<br />

feierliche Eröffnung<br />

ließen sich viele<br />

Wietstocker am vergangenen<br />

Freitag nicht<br />

entgehen und stießen<br />

zusammen mit Bürgermeister<br />

Andreas Igel<br />

und Ortsvorsteher Benno Bleifuhs auf<br />

die fertige Straße an.<br />

Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt,<br />

der nach etwas über einem Jahr<br />

realisiert wurde, belaufen sich auf 1,1<br />

Millionen Euro und werden ausschließlich<br />

über Eigenmittel und Anliegerbeiträge<br />

bezahlt. „Die gesamte Maßnahme<br />

erfolgte zügig und unkompliziert, vor<br />

allem unter<br />

ständiger gegenseitiger<br />

Abstimmung<br />

und Information des ausführenden<br />

Bauunternehmens mit den<br />

Anliegern, der Bauüberwachung und der<br />

Stadt Ludwigsfelde“, lobte Bürgermeister<br />

Igel die Umsetzung der Baumaßnahme.<br />

Außerdem sei im gesamten Verlauf der<br />

Kontakt mit dem Ortsvorsteher Herrn<br />

Bleifuhs stets gehalten worden.<br />

Voraussichtlich ab November diesen<br />

Jahres sollen zudem die Bauarbeiten des<br />

außerörtlichen Straßenabschnitts<br />

beginnen. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid<br />

vom Landesbetrieb<br />

Straßenwesen über Fördermittel des<br />

Straßenabschnitts liegt bereits vor. Im<br />

Frühjahr 2018 wird dann die Straße<br />

nach Märkisch Wilmersdorf für mindestens<br />

ein halbes Jahr gesperrt sein, so<br />

dass der LKW-Verkehr der anliegenden<br />

Firmen nur über den neuen Straßenabschnitt<br />

erfolgen kann.<br />

Änderung der Hundesteuersatzung<br />

INKRAFTTRETEN ZUM 1. JANUAR 2018<br />

Die Stadtverordneten haben in ihrer<br />

Versammlung am 19. September<br />

beschlossen, die Hundesteuersatzung<br />

der Stadt Ludwigsfelde zum 1. Januar<br />

2018 zu ändern.<br />

Als Steuerjahr gilt das Kalenderjahr.<br />

Die Steuer wird als Jahressteuer für ein<br />

Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht<br />

erst während des Kalenderjahres<br />

beginnt – für den Rest des Kalenderjahres<br />

durch Bescheid festgesetzt.<br />

Fälligkeitstermin der Steuer ist der<br />

1. Juli eines Jahres. Beginnt die Steuer<br />

erst im Laufe des Kalenderjahres, so<br />

kann für die anteilige Steuer eine<br />

abweichende Fälligkeit, frühestens einen<br />

Monat nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides<br />

bestimmt werden. Bis<br />

zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides<br />

ist die Steuer über das<br />

Kalenderjahr hinaus jeweils zum 1. Juli<br />

zu entrichten. Endet die Steuerpflicht<br />

während des Kalenderjahres, so ist die<br />

zuviel gezahlte Steuer zu erstatten.<br />

Wer einen bereits in einer Gemeinde<br />

der Bundesrepublik Deutschland versteuerten<br />

Hund erwirbt oder mit einem<br />

solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle<br />

eines abgeschafften, abhanden gekommenen<br />

oder eingegangenen Hundes<br />

einen neuen Hund erwirbt, kann die<br />

Anrechnung der nachweislich bereits<br />

entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf<br />

die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende<br />

Steuer verlangen.

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