Ludwi1742
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LUDWIGSFELDER BOTE | Ausgabe 20 | 21. Oktober 2017 | 3 |<br />
Die Stadt Ludwigsfelde informiert<br />
Feierliche Eröffnung<br />
MÄRKISCH-WILMERSDORFER WEG WIEDER FÜR DEN VERKEHR FREIGEGEBEN<br />
Am Ende waren es nur zwei kleine<br />
Schnitte mit der Schere, die Bürgermeister<br />
Andreas Igel und der Wietstocker<br />
Ortsvorsteher Benno Bleifuhs,<br />
vornahmen. Das rot-weiße Absperrband<br />
fiel auf den Boden und der Märkisch-Wilmersdorfer<br />
Weg war offiziell<br />
eröffnet. Diesem kurzen Moment war<br />
ein jahrelanger Planungsprozess vorausgegangen.<br />
Bereits 1998 gab es erste<br />
Überlegungen zur Erneuerung des<br />
Märkisch-Wilmersdorfer<br />
Weges mit dem<br />
Ausbau der Kreuzung<br />
zur Landstraße L79. Die<br />
feierliche Eröffnung<br />
ließen sich viele<br />
Wietstocker am vergangenen<br />
Freitag nicht<br />
entgehen und stießen<br />
zusammen mit Bürgermeister<br />
Andreas Igel<br />
und Ortsvorsteher Benno Bleifuhs auf<br />
die fertige Straße an.<br />
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt,<br />
der nach etwas über einem Jahr<br />
realisiert wurde, belaufen sich auf 1,1<br />
Millionen Euro und werden ausschließlich<br />
über Eigenmittel und Anliegerbeiträge<br />
bezahlt. „Die gesamte Maßnahme<br />
erfolgte zügig und unkompliziert, vor<br />
allem unter<br />
ständiger gegenseitiger<br />
Abstimmung<br />
und Information des ausführenden<br />
Bauunternehmens mit den<br />
Anliegern, der Bauüberwachung und der<br />
Stadt Ludwigsfelde“, lobte Bürgermeister<br />
Igel die Umsetzung der Baumaßnahme.<br />
Außerdem sei im gesamten Verlauf der<br />
Kontakt mit dem Ortsvorsteher Herrn<br />
Bleifuhs stets gehalten worden.<br />
Voraussichtlich ab November diesen<br />
Jahres sollen zudem die Bauarbeiten des<br />
außerörtlichen Straßenabschnitts<br />
beginnen. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid<br />
vom Landesbetrieb<br />
Straßenwesen über Fördermittel des<br />
Straßenabschnitts liegt bereits vor. Im<br />
Frühjahr 2018 wird dann die Straße<br />
nach Märkisch Wilmersdorf für mindestens<br />
ein halbes Jahr gesperrt sein, so<br />
dass der LKW-Verkehr der anliegenden<br />
Firmen nur über den neuen Straßenabschnitt<br />
erfolgen kann.<br />
Änderung der Hundesteuersatzung<br />
INKRAFTTRETEN ZUM 1. JANUAR 2018<br />
Die Stadtverordneten haben in ihrer<br />
Versammlung am 19. September<br />
beschlossen, die Hundesteuersatzung<br />
der Stadt Ludwigsfelde zum 1. Januar<br />
2018 zu ändern.<br />
Als Steuerjahr gilt das Kalenderjahr.<br />
Die Steuer wird als Jahressteuer für ein<br />
Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht<br />
erst während des Kalenderjahres<br />
beginnt – für den Rest des Kalenderjahres<br />
durch Bescheid festgesetzt.<br />
Fälligkeitstermin der Steuer ist der<br />
1. Juli eines Jahres. Beginnt die Steuer<br />
erst im Laufe des Kalenderjahres, so<br />
kann für die anteilige Steuer eine<br />
abweichende Fälligkeit, frühestens einen<br />
Monat nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides<br />
bestimmt werden. Bis<br />
zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides<br />
ist die Steuer über das<br />
Kalenderjahr hinaus jeweils zum 1. Juli<br />
zu entrichten. Endet die Steuerpflicht<br />
während des Kalenderjahres, so ist die<br />
zuviel gezahlte Steuer zu erstatten.<br />
Wer einen bereits in einer Gemeinde<br />
der Bundesrepublik Deutschland versteuerten<br />
Hund erwirbt oder mit einem<br />
solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle<br />
eines abgeschafften, abhanden gekommenen<br />
oder eingegangenen Hundes<br />
einen neuen Hund erwirbt, kann die<br />
Anrechnung der nachweislich bereits<br />
entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf<br />
die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende<br />
Steuer verlangen.