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Aus- und Fortbildungsbroschüre Leichtathletik Baden-Württemberg

Die Aus- und Fortbildungsbroschüre 2018 mit dem kompletten Lehrgangsprogramm der ARGE Baden-Württembergischer Leichtathletik-Verbände

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AUS- UND FORTBILDUNGEN 2018<br />

ORGANISATORISCHES<br />

MITGLIEDSVEREINE<br />

Offizielles Mitglied des BLV bzw. WLV wird ein Verein, sobald er in der<br />

B-Meldung der jährlichen Bestandserhebung an den BSB bzw. WLSB<br />

„<strong>Leichtathletik</strong>“ meldet. Diese Bestandserhebung wird Anfang des Jahres<br />

(Stichtag 01. Januar; spätester Abgabetermin 31. Januar) entweder vom<br />

Vereinsvorsitzenden oder von der Geschäftsstelle des Vereins über das<br />

jeweilige Online-Portal (www.meinwlsb.de bzw. www.bsb-net.org oder<br />

www.bsbvernetzt.de) vorgenommen <strong>und</strong> eingereicht. Sie enthält in der A-<br />

Meldung die absolute Anzahl aller Sporttreibenden im Verein <strong>und</strong> in der B-<br />

Meldung eine Aufschlüsselung nach Sportarten. In dieser B-Meldung<br />

werden vom Verein alle Leichtathleten, Lauf-/(Nordic-)WalkingTREFFs,<br />

Sportabzeichengruppen, etc. unter der Rubrik „<strong>Leichtathletik</strong>“ angegeben!<br />

Ist dies der Fall, so gilt der Verein als offizielles Mitglied im BLV bzw.<br />

WLV <strong>und</strong> kann alle Dienstleistungen kostengünstig in Anspruch nehmen.<br />

So bezahlen z.B. Verbandsmitglieder wesentlich niedrigere Lehrgangsgebühren<br />

bei <strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> Fortbildungen des BLV/WLV. Bitte prüfen Sie<br />

zur Sicherheit nochmals beim Ansprechpartner Ihres Vereins, ob eine<br />

„<strong>Leichtathletik</strong>meldung“ abgegeben wurde.<br />

Der WLV ist übrigens einer der wenigen Fachverbände, der keinerlei<br />

Verbandsabgabe verlangt, so dass eine Mitgliedschaft im WLV für den<br />

Verein ohne finanzielle Belastung erfolgt!<br />

ZUSCHÜSSE<br />

Die <strong>Aus</strong>bildung zum Trainer-C bietet nicht nur für die Teilnehmer, sondern<br />

auch für den anmeldenden Verein einige Vorteile. Vereine haben nämlich<br />

die Möglichkeit für anerkannte nebenberufliche Übungsleiter mit gültiger<br />

Lizenz einen Beschäftigungskostenzuschuss in Höhe von 2,50€/h beim<br />

BSB bzw. WLSB zu beantragen (max. 200 St<strong>und</strong>en pro Lizenzinhaber<br />

pro Jahr). Für die Betreuerlizenzen (WLV) gibt es hingegen keine<br />

Bezuschussung.<br />

VERSICHERUNG<br />

Während den <strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> Fortbildungen sind Vereinsmitglieder im Rahmen<br />

<strong>und</strong> Umfang des Sportversicherungsvertrages des BSB bzw. WLSB versichert.<br />

Alle weiteren Ansprüche gegen den Veranstalter selbst werden,<br />

soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.<br />

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