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Programm-2018-Web

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Förderungen, Zuschüsse, BAföG ...<br />

Unsere Akkreditierung als Weiterbildungsträger<br />

nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung<br />

Arbeitsförderung) ermöglicht die<br />

Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel. Wir<br />

empfehlen Ihnen eine frühzeitige Prüfung der<br />

persönlichen Voraussetzungen für eine öffentliche<br />

Förderung bei Teilnahmen an Seminaren und<br />

Lehrgängen.<br />

Einen kompletten Überblick der Fördermöglichkeiten<br />

bietet die Seite www.foerderdatenbank.de<br />

des Bundesinnenministeriums für Wirtschaft und<br />

Energie.<br />

Auszugweise sind nachfolgend die Förderprogramme<br />

aufgeführt, welche unter Einhaltung bestimmter<br />

Voraussetzungen von Auszubildenden<br />

und Mitarbeitern in Steuerberaterkanzleien in Anspruch<br />

genommen werden können. Die Angaben<br />

der Lehrgänge und Seminare unter dem jeweiligen<br />

<strong>Programm</strong> sind beispielsweise dargestellt und erheben<br />

keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Stand: November 2017. Ohne Gewähr. Aktuelle Informationen<br />

zu den einzelnen Förderprogramm finden<br />

Sie auf den jeweils angegeben Internetseiten.<br />

Aufstiegs-BAföG<br />

www.aufstiegs-bafoeg.de<br />

Unabhängig von Alter sowie Einkommen und Vermögen<br />

fördert das Bundesministerium für Bildung<br />

und Forschung (BMBF) die Vorbereitung auf eine<br />

berufliche Fortbildungsprüfung. 40 % der Lehrgangsgebühren<br />

erfolgen als nicht rückzahlbarer<br />

Zuschuss. Die Restsumme kann über ein zinsgünstiges<br />

Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

(www.kfw.de) finanziert werden, mit der<br />

weiteren Möglichkeit von 40 % Erlass bei Bestehen<br />

der Prüfung und weiteren Reduzierungen bei anschließender<br />

Unternehmensgründung.<br />

Die Bewilligung schließt weitere Förderungen derselben<br />

Maßnahme aus.<br />

Steuerfachwirte <strong>2018</strong> | 2019<br />

Modularer Vorbereitungskurs (Seite 149)<br />

Bildungsprämie<br />

www.bildungspraemie.info<br />

Bis zum Ende der Gutscheinausgabe bis einschließlich<br />

31.12.2020 übernimmt das BMBF pro<br />

Kalenderjahr die Hälfte der Weiterbildungskosten,<br />

maximal jedoch 500 €. Die Steuerakademie Thüringen<br />

stellt lediglich den verbleibenden Eigenanteil<br />

dem Teilnehmer (nicht dem Arbeitgeber!)<br />

in Rechnung. Persönliche Voraussetzungen sind<br />

der Umfang der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe<br />

des zu versteuernden Einkommens. Einen Prämiengutschein<br />

erhalten Weiterbildungsinteressierte,<br />

die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes<br />

Jahreseinkommen 20.000 € beziehungsweise<br />

40.000 € nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter<br />

in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit können<br />

einen Prämiengutschein erhalten. Der Prämiengutschein<br />

kann jährlich beantragt werden.<br />

Mehrere Maßnahmen können gebündelt werden,<br />

müssen allerdings zum Weiterbildungsziel passen.<br />

Die Zusammenfassung mehrerer Maßnahmen unter<br />

einem inhaltlichen Weiterbildungsziel wird wie<br />

eine Weiterbildung behandelt. Das heißt, es muss<br />

nur noch die erste der Maßnahmen innerhalb der<br />

Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins beginnen.<br />

Zertifikatslehrgang Steuergrundlagen<br />

(Seite 125)<br />

<strong>Programm</strong> WeGebAU<br />

www.arbeitsagentur.de/weiterbildung<br />

Zielgruppe des <strong>Programm</strong>s sind geringqualifizierte<br />

Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und<br />

mittleren Unternehmen. Gefördert werden können<br />

Personen, die von ihren Arbeitgebern für die<br />

Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des<br />

Arbeitsentgelts freigestellt werden.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem<br />

Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt<br />

werden. Weiterbildungen zur Anpassung oder Erweiterung<br />

der beruflichen Kenntnisse müssen mindestens<br />

vier Wochen dauern. Die Lehrgangskosten<br />

werden in Höhe von 50 bis 100 Prozent übernommen,<br />

auch hier wieder je nach Einzelfall und abhängig<br />

von der Betriebsgröße und dem Alter des<br />

Beschäftigten. Grundsätzlich wird nur gefördert,<br />

wenn der Betrieb unter 250 Beschäftigte hat.<br />

Förderungen, Zuschüsse, BAföG ... 217

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