Programm-2018-Web
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Förderungen, Zuschüsse, BAföG ...<br />
Unsere Akkreditierung als Weiterbildungsträger<br />
nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung<br />
Arbeitsförderung) ermöglicht die<br />
Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel. Wir<br />
empfehlen Ihnen eine frühzeitige Prüfung der<br />
persönlichen Voraussetzungen für eine öffentliche<br />
Förderung bei Teilnahmen an Seminaren und<br />
Lehrgängen.<br />
Einen kompletten Überblick der Fördermöglichkeiten<br />
bietet die Seite www.foerderdatenbank.de<br />
des Bundesinnenministeriums für Wirtschaft und<br />
Energie.<br />
Auszugweise sind nachfolgend die Förderprogramme<br />
aufgeführt, welche unter Einhaltung bestimmter<br />
Voraussetzungen von Auszubildenden<br />
und Mitarbeitern in Steuerberaterkanzleien in Anspruch<br />
genommen werden können. Die Angaben<br />
der Lehrgänge und Seminare unter dem jeweiligen<br />
<strong>Programm</strong> sind beispielsweise dargestellt und erheben<br />
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Stand: November 2017. Ohne Gewähr. Aktuelle Informationen<br />
zu den einzelnen Förderprogramm finden<br />
Sie auf den jeweils angegeben Internetseiten.<br />
Aufstiegs-BAföG<br />
www.aufstiegs-bafoeg.de<br />
Unabhängig von Alter sowie Einkommen und Vermögen<br />
fördert das Bundesministerium für Bildung<br />
und Forschung (BMBF) die Vorbereitung auf eine<br />
berufliche Fortbildungsprüfung. 40 % der Lehrgangsgebühren<br />
erfolgen als nicht rückzahlbarer<br />
Zuschuss. Die Restsumme kann über ein zinsgünstiges<br />
Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />
(www.kfw.de) finanziert werden, mit der<br />
weiteren Möglichkeit von 40 % Erlass bei Bestehen<br />
der Prüfung und weiteren Reduzierungen bei anschließender<br />
Unternehmensgründung.<br />
Die Bewilligung schließt weitere Förderungen derselben<br />
Maßnahme aus.<br />
Steuerfachwirte <strong>2018</strong> | 2019<br />
Modularer Vorbereitungskurs (Seite 149)<br />
Bildungsprämie<br />
www.bildungspraemie.info<br />
Bis zum Ende der Gutscheinausgabe bis einschließlich<br />
31.12.2020 übernimmt das BMBF pro<br />
Kalenderjahr die Hälfte der Weiterbildungskosten,<br />
maximal jedoch 500 €. Die Steuerakademie Thüringen<br />
stellt lediglich den verbleibenden Eigenanteil<br />
dem Teilnehmer (nicht dem Arbeitgeber!)<br />
in Rechnung. Persönliche Voraussetzungen sind<br />
der Umfang der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe<br />
des zu versteuernden Einkommens. Einen Prämiengutschein<br />
erhalten Weiterbildungsinteressierte,<br />
die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes<br />
Jahreseinkommen 20.000 € beziehungsweise<br />
40.000 € nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter<br />
in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit können<br />
einen Prämiengutschein erhalten. Der Prämiengutschein<br />
kann jährlich beantragt werden.<br />
Mehrere Maßnahmen können gebündelt werden,<br />
müssen allerdings zum Weiterbildungsziel passen.<br />
Die Zusammenfassung mehrerer Maßnahmen unter<br />
einem inhaltlichen Weiterbildungsziel wird wie<br />
eine Weiterbildung behandelt. Das heißt, es muss<br />
nur noch die erste der Maßnahmen innerhalb der<br />
Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins beginnen.<br />
Zertifikatslehrgang Steuergrundlagen<br />
(Seite 125)<br />
<strong>Programm</strong> WeGebAU<br />
www.arbeitsagentur.de/weiterbildung<br />
Zielgruppe des <strong>Programm</strong>s sind geringqualifizierte<br />
Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und<br />
mittleren Unternehmen. Gefördert werden können<br />
Personen, die von ihren Arbeitgebern für die<br />
Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des<br />
Arbeitsentgelts freigestellt werden.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem<br />
Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt<br />
werden. Weiterbildungen zur Anpassung oder Erweiterung<br />
der beruflichen Kenntnisse müssen mindestens<br />
vier Wochen dauern. Die Lehrgangskosten<br />
werden in Höhe von 50 bis 100 Prozent übernommen,<br />
auch hier wieder je nach Einzelfall und abhängig<br />
von der Betriebsgröße und dem Alter des<br />
Beschäftigten. Grundsätzlich wird nur gefördert,<br />
wenn der Betrieb unter 250 Beschäftigte hat.<br />
Förderungen, Zuschüsse, BAföG ... 217