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Förderungen, Zuschüsse, BAföG ...<br />
Die Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn<br />
die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt<br />
ist und der Antragsteller die Gewähr für eine<br />
ordnungsmäße Durchführung und Abrechnung<br />
des Vorhabens bietet. Eine Zuwendung soll insbesondere<br />
dann nicht erfolgen, wenn<br />
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gegen den Antragsteller ein Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
anhängig ist,<br />
gegen den Antragsteller ein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wurde oder<br />
eine Eintragung des Antragstellers im Schuldnerverzeichnis<br />
nach Maßgabe des § 882b ZPO<br />
besteht.<br />
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach<br />
Beendigung des Weiterbildungsvorhabens sowie<br />
der Prüfung des Verwendungsnachweises.<br />
Der Verwendungsnachweis besteht aus einer Bescheinigung<br />
über die Teilnahme an dem Weiterbildungsvorhaben,<br />
der Angabe der tatsächlichen<br />
Anwesenheit des Zuwendungsempfängers sowie<br />
der Rechnung des Weiterbildungsanbieters.<br />
Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium<br />
www.sbb-stipendien.de<br />
Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung<br />
berufliche Bildung unterstützt<br />
junge Menschen, die ihre Berufsausbildung besonders<br />
erfolgreich abgeschlossen haben, bei ihrer<br />
weiteren beruflichen Qualifizierung. Ziele des<br />
Aufstiegsstipendiums sind die weitere Qualifizierung<br />
von Fachkräften, die Unterstützung eines<br />
Studiums insbesondere für beruflich besonders<br />
Begabte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung<br />
sowie die Steigerung der Durchlässigkeit<br />
zwischen beruflicher und akademischer Bildung.<br />
Berufsausbildungsbeihilfe<br />
www.arbeitsagentur.de/berufsausbildungsbeihilfe<br />
Die Agentur für Arbeit zahlt Auszubildenden eine<br />
Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der<br />
Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen und<br />
der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in<br />
angemessener Zeit erreicht werden kann.<br />
Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind,<br />
verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden<br />
sind oder waren oder mit mindestens einem<br />
Kind zusammenleben, spielt die Frage nach<br />
der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus<br />
keine Rolle.<br />
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet<br />
sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe<br />
der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden<br />
und dem Jahreseinkommen der Eltern und des<br />
Ehegatten bzw. Lebenspartners. Der Höchstbedarf<br />
für den Lebensunterhalt beträgt 572 €.<br />
Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die<br />
auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet<br />
oder der beruflichen Eingliederung dient,<br />
wird einkommensunabhängig gefördert. Dabei<br />
werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrkosten<br />
und Kinderbetreuungskosten unabhängig vom<br />
Einkommen teilweise pauschaliert übernommen.<br />
In besonders gelagerten Fällen ist die Förderung<br />
mit Berufsausbildungsbeihilfe auch während einer<br />
Zweitausbildung noch möglich.<br />
Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />
www.arbeitsagentur.de/ausbildung<br />
Junge Menschen können begleitend zu einer<br />
betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende<br />
Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche<br />
Unterstützung benötigen, um eine betriebliche<br />
Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich<br />
abschließen zu können. Ausbildungsbegleitende<br />
Hilfen werden von Bildungsträgern<br />
im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters<br />
angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen,<br />
die über betriebs- und ausbildungsübliche<br />
Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und<br />
Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und<br />
Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung.<br />
Diese können nach Abbruch einer betrieblichen<br />
Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren<br />
betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung<br />
oder nach erfolgreicher Beendigung einer<br />
mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten<br />
betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung<br />
oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses<br />
fortgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />
können bereits während einer Einstiegsqualifizierung<br />
erbracht werden.<br />
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