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Förderungen, Zuschüsse, BAföG ...<br />

Die Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn<br />

die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt<br />

ist und der Antragsteller die Gewähr für eine<br />

ordnungsmäße Durchführung und Abrechnung<br />

des Vorhabens bietet. Eine Zuwendung soll insbesondere<br />

dann nicht erfolgen, wenn<br />

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gegen den Antragsteller ein Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

anhängig ist,<br />

gegen den Antragsteller ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wurde oder<br />

eine Eintragung des Antragstellers im Schuldnerverzeichnis<br />

nach Maßgabe des § 882b ZPO<br />

besteht.<br />

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach<br />

Beendigung des Weiterbildungsvorhabens sowie<br />

der Prüfung des Verwendungsnachweises.<br />

Der Verwendungsnachweis besteht aus einer Bescheinigung<br />

über die Teilnahme an dem Weiterbildungsvorhaben,<br />

der Angabe der tatsächlichen<br />

Anwesenheit des Zuwendungsempfängers sowie<br />

der Rechnung des Weiterbildungsanbieters.<br />

Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium<br />

www.sbb-stipendien.de<br />

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung<br />

berufliche Bildung unterstützt<br />

junge Menschen, die ihre Berufsausbildung besonders<br />

erfolgreich abgeschlossen haben, bei ihrer<br />

weiteren beruflichen Qualifizierung. Ziele des<br />

Aufstiegsstipendiums sind die weitere Qualifizierung<br />

von Fachkräften, die Unterstützung eines<br />

Studiums insbesondere für beruflich besonders<br />

Begabte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung<br />

sowie die Steigerung der Durchlässigkeit<br />

zwischen beruflicher und akademischer Bildung.<br />

Berufsausbildungsbeihilfe<br />

www.arbeitsagentur.de/berufsausbildungsbeihilfe<br />

Die Agentur für Arbeit zahlt Auszubildenden eine<br />

Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der<br />

Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen und<br />

der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in<br />

angemessener Zeit erreicht werden kann.<br />

Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind,<br />

verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden<br />

sind oder waren oder mit mindestens einem<br />

Kind zusammenleben, spielt die Frage nach<br />

der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus<br />

keine Rolle.<br />

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet<br />

sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe<br />

der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden<br />

und dem Jahreseinkommen der Eltern und des<br />

Ehegatten bzw. Lebenspartners. Der Höchstbedarf<br />

für den Lebensunterhalt beträgt 572 €.<br />

Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die<br />

auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet<br />

oder der beruflichen Eingliederung dient,<br />

wird einkommensunabhängig gefördert. Dabei<br />

werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrkosten<br />

und Kinderbetreuungskosten unabhängig vom<br />

Einkommen teilweise pauschaliert übernommen.<br />

In besonders gelagerten Fällen ist die Förderung<br />

mit Berufsausbildungsbeihilfe auch während einer<br />

Zweitausbildung noch möglich.<br />

Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />

www.arbeitsagentur.de/ausbildung<br />

Junge Menschen können begleitend zu einer<br />

betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende<br />

Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche<br />

Unterstützung benötigen, um eine betriebliche<br />

Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich<br />

abschließen zu können. Ausbildungsbegleitende<br />

Hilfen werden von Bildungsträgern<br />

im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters<br />

angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen,<br />

die über betriebs- und ausbildungsübliche<br />

Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und<br />

Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und<br />

Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung.<br />

Diese können nach Abbruch einer betrieblichen<br />

Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren<br />

betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung<br />

oder nach erfolgreicher Beendigung einer<br />

mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten<br />

betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung<br />

oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses<br />

fortgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />

können bereits während einer Einstiegsqualifizierung<br />

erbracht werden.<br />

Förderungen, Zuschüsse, BAföG ... 219

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