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Programm-2018-Web

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Die Bundesagentur für Arbeit fördert Aus- und<br />

Weiterbildungen nur, wenn sowohl Bildungsträger<br />

als auch Lehrgang ein bestimmtes Qualitätsniveau<br />

haben. Folgende Förderungen sind möglich:<br />

▪▪<br />

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Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen,<br />

die eine Weiterbildung machen und über<br />

45 Jahre alt sind, können gefördert werden. ln<br />

diesem Fall kann die Förderung unabhängig davon<br />

gewährt werden, ob es sich um Beschäftigte<br />

mit oder ohne Berufsabschluss handelt. Die<br />

Maßnahmen müssen in diesem Fall mindestens<br />

vier Wochen oder 160 Unterrichtsstunden dauern.<br />

Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen,<br />

die eine Weiterbildung machen und unter<br />

45 Jahre alt sind, können gefördert werden,<br />

wenn sich der Arbeitgeber mit mindestens 50<br />

Prozent an den Lehrgangskosten beteiligt.<br />

ln Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten<br />

können die Lehrgangskosten in voller Höhe<br />

übernommen werden.<br />

Bei Fragen rund um WeGebAU wenden Sie sich<br />

unbedingt an den Arbeitgeberservice (AG-S) Ihrer<br />

örtlichen Agentur für Arbeit. Dort sitzen die Fachleute,<br />

die Sie durch den dichten Dschungel von<br />

Vorschriften, Regelungen und Ausnahmen lotsen<br />

können.<br />

Vorbereitungskurs Fachassistenten<br />

Lohn und Gehalt <strong>2018</strong> (Seite 147)<br />

Bildungsgutschein<br />

www.arbeitsagentur.de/bildungsgutschein<br />

Diese Fördermöglichkeit spielt im Bereich der betrieblichen<br />

oder überbetrieblichen Umschulung<br />

eine Rolle. Die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung<br />

muss notwendig sein, um Arbeitnehmer<br />

bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine<br />

konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden<br />

oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung<br />

wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.<br />

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält<br />

der Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit<br />

oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein ausgehändigt.<br />

Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel,<br />

die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche<br />

Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus.<br />

Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen<br />

kann der Gutscheininhaber den Bildungsgutschein<br />

bei einem für die Weiterbildungsförderung<br />

zugelassenen (zertifizierten) Träger<br />

seiner Wahl einlösen. U. a. werden übernommen:<br />

Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige<br />

Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten.<br />

Bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

wird auch während der Weiterbildung Arbeitslosengeld<br />

(fort)gezahlt.<br />

Weiterbildungsscheck (ESF) durch die GFAW<br />

www.gfaw-thueringen.de<br />

Gefördert werden Vorhaben zur individuellen<br />

Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten (Weiterbildungsscheck). Nicht gefördert<br />

werden Beschäftigte oder Bedienstete<br />

juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die<br />

Förderung erfolgt als Projektförderung in Form<br />

eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung<br />

der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt<br />

als Festbetragsfinanzierung. Zuwendungsfähig<br />

sind die Ausgaben für die individuelle Weiterbildung<br />

bis zur Höhe von 500 €.<br />

Regeln: Das Unternehmen des Beschäftigten muss<br />

in Thüringen ansässig sein. Das zu versteuerndes<br />

Jahreseinkommen des Beschäftigten liegt zwischen<br />

20.000 € und 40.000 € (bei gemeinsam Veranlagten<br />

zwischen 40.000 € und 80.000 €). Eine Förderung<br />

mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei<br />

Kalenderjahre möglich. Der Lehrgang, bei welchem<br />

der Weiterbildungsscheck eingelöst werden<br />

soll, muss von einem geeigneten Weiterbildungsträger<br />

angeboten werden und der Vermittlung<br />

von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen<br />

Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit<br />

des Zuwendungsempfängers dienen.<br />

Die qualitative Eignung des Weiterbildungsträgers<br />

kann durch eine bereits vorhandene staatliche Anerkennung<br />

oder Zertifizierung belegt werden. So<br />

wird für Träger, deren Angebote im Internetportal<br />

KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet<br />

sind, oder die Qualitätsmaßstäbe für die Weiterbildungsanbieter<br />

im Rahmen der Bundesbildungsprämie<br />

erfüllen, die Eignung grundsätzlich<br />

anerkannt. Die Förderung ist formgebunden bei<br />

der GFAW vor der verbindlichen Anmeldung zum<br />

Weiterbildungsvorhaben zu beantragen.<br />

218 Förderungen, Zuschüsse, BAföG ...

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