Programm-2018-Web
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert Aus- und<br />
Weiterbildungen nur, wenn sowohl Bildungsträger<br />
als auch Lehrgang ein bestimmtes Qualitätsniveau<br />
haben. Folgende Förderungen sind möglich:<br />
▪▪<br />
▪▪<br />
▪▪<br />
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen,<br />
die eine Weiterbildung machen und über<br />
45 Jahre alt sind, können gefördert werden. ln<br />
diesem Fall kann die Förderung unabhängig davon<br />
gewährt werden, ob es sich um Beschäftigte<br />
mit oder ohne Berufsabschluss handelt. Die<br />
Maßnahmen müssen in diesem Fall mindestens<br />
vier Wochen oder 160 Unterrichtsstunden dauern.<br />
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen,<br />
die eine Weiterbildung machen und unter<br />
45 Jahre alt sind, können gefördert werden,<br />
wenn sich der Arbeitgeber mit mindestens 50<br />
Prozent an den Lehrgangskosten beteiligt.<br />
ln Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten<br />
können die Lehrgangskosten in voller Höhe<br />
übernommen werden.<br />
Bei Fragen rund um WeGebAU wenden Sie sich<br />
unbedingt an den Arbeitgeberservice (AG-S) Ihrer<br />
örtlichen Agentur für Arbeit. Dort sitzen die Fachleute,<br />
die Sie durch den dichten Dschungel von<br />
Vorschriften, Regelungen und Ausnahmen lotsen<br />
können.<br />
Vorbereitungskurs Fachassistenten<br />
Lohn und Gehalt <strong>2018</strong> (Seite 147)<br />
Bildungsgutschein<br />
www.arbeitsagentur.de/bildungsgutschein<br />
Diese Fördermöglichkeit spielt im Bereich der betrieblichen<br />
oder überbetrieblichen Umschulung<br />
eine Rolle. Die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung<br />
muss notwendig sein, um Arbeitnehmer<br />
bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine<br />
konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden<br />
oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung<br />
wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.<br />
Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält<br />
der Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit<br />
oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein ausgehändigt.<br />
Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel,<br />
die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche<br />
Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus.<br />
Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen<br />
kann der Gutscheininhaber den Bildungsgutschein<br />
bei einem für die Weiterbildungsförderung<br />
zugelassenen (zertifizierten) Träger<br />
seiner Wahl einlösen. U. a. werden übernommen:<br />
Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige<br />
Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten.<br />
Bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />
wird auch während der Weiterbildung Arbeitslosengeld<br />
(fort)gezahlt.<br />
Weiterbildungsscheck (ESF) durch die GFAW<br />
www.gfaw-thueringen.de<br />
Gefördert werden Vorhaben zur individuellen<br />
Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten (Weiterbildungsscheck). Nicht gefördert<br />
werden Beschäftigte oder Bedienstete<br />
juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die<br />
Förderung erfolgt als Projektförderung in Form<br />
eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung<br />
der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt<br />
als Festbetragsfinanzierung. Zuwendungsfähig<br />
sind die Ausgaben für die individuelle Weiterbildung<br />
bis zur Höhe von 500 €.<br />
Regeln: Das Unternehmen des Beschäftigten muss<br />
in Thüringen ansässig sein. Das zu versteuerndes<br />
Jahreseinkommen des Beschäftigten liegt zwischen<br />
20.000 € und 40.000 € (bei gemeinsam Veranlagten<br />
zwischen 40.000 € und 80.000 €). Eine Förderung<br />
mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei<br />
Kalenderjahre möglich. Der Lehrgang, bei welchem<br />
der Weiterbildungsscheck eingelöst werden<br />
soll, muss von einem geeigneten Weiterbildungsträger<br />
angeboten werden und der Vermittlung<br />
von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen<br />
Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit<br />
des Zuwendungsempfängers dienen.<br />
Die qualitative Eignung des Weiterbildungsträgers<br />
kann durch eine bereits vorhandene staatliche Anerkennung<br />
oder Zertifizierung belegt werden. So<br />
wird für Träger, deren Angebote im Internetportal<br />
KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet<br />
sind, oder die Qualitätsmaßstäbe für die Weiterbildungsanbieter<br />
im Rahmen der Bundesbildungsprämie<br />
erfüllen, die Eignung grundsätzlich<br />
anerkannt. Die Förderung ist formgebunden bei<br />
der GFAW vor der verbindlichen Anmeldung zum<br />
Weiterbildungsvorhaben zu beantragen.<br />
218 Förderungen, Zuschüsse, BAföG ...