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Ausbildungszuschuss<br />

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung<br />

von behinderten und schwerbehinderten<br />

Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung<br />

gefördert werden. Der Zuschuss wird<br />

für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Bei der<br />

Übernahme eines schwerbehinderten Menschen<br />

in ein Arbeitsverhältnis nach abgeschlossener<br />

Aus- oder Weiterbildung kann ein Zuschuss für die<br />

Dauer von einem Jahr erbracht werden.<br />

Bildungsfreistellung<br />

www.bildungsfreistellung.de<br />

Am 1. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz<br />

(ThürBfG) in Kraft getreten.<br />

Beschäftigte in Thüringen haben abhängig von<br />

Beschäftigungsdauer und Unternehmensgröße einen<br />

Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von<br />

ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr<br />

freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter<br />

Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungsfreistellung<br />

ist in anderen Ländern als „Bildungszeit“, „Bildungsurlaub“<br />

oder „Arbeitnehmerweiterbildung“<br />

bekannt. Informationen für Arbeitnehmer und<br />

Arbeitgeber zur Antragstellung und die Übersicht<br />

der bereits anerkannten Bildungsveranstaltungen<br />

finden Sie auf der Seite des Thüringer Ministeriums<br />

für Bildung, Jugend und Sport.<br />

Die Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfungen<br />

zum Steuerfachwirt sowie Fachassistent Lohn und<br />

Gehalt der Steuerakademie Thüringen sind für die<br />

Bildungsfreistellung vom TMBJS anerkannt.<br />

220 Förderungen, Zuschüsse, BAföG ...

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