Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3 5<br />
VI. Gewerbe.<br />
1. Gewerbebetriebe, beschädigte Personen und deren Arbeitsteilung nach der<br />
G ewerbc/lhlung vom 1. Dezember 1875.<br />
(Statistik des Deutschen Reichs Bd. XXXIV. Th. 2 S. 552 fg.)<br />
V (i r I) o tu e r k ungen.<br />
[Vergl. Statistik des Deutschen Reichs Bd. XXXIV. Th. 1 Einleitung S. (03) fg. und (125) fg.]<br />
1. Die gewcrbestatistischo Aufnahme vom 1. Dezember 1875 erstreckte sich auf alle selbständigen<br />
Betriebe der Kunst- und Handelsgärtnorei, der Fischerei, des Berg-, Hütten- und Salinemvesons,<br />
der Industrie mit Einschluss des Bauwesens, des Handels und Verkehrs, der Erquickungs-<br />
und Beherbergungsgewcrbc. Die den Eisenbahn-, Post- und Telegraphen-Verwaltungen<br />
unterstellenden Werkstätten waren zwar besonderer Erhebung überwiesen, sind jedoch in die nachfolgenden<br />
Uebersichten betreuenden Orts mit aufgenommen.<br />
Ausgeschlossen von der Aufnahme waren: a) die von der Militärverwaltung und der Verwaltung<br />
der Kriegsmarine betriebenen Arbeiten gewerblicher Natur; b) der Eisenbahn-, Post- und<br />
Telcgraphenbct.ricb; c) das Versicherungswesen; d) die Heilanstalten, der Gewerbebetrieb der Aerzto<br />
aller Art, der Hebammen, des ärztlichen Hülfspersonals, die Todtcnhestattung; o) dos Musikgewerbe,<br />
das Theatergewerbe und die Schaustellungen aller Art: f) der Gewerbebetrieb im Umherziehen;<br />
g) die in den Bosserungs- und Strafanstalten zur Beschäftigung der Insassen ausgeführten Arbeiten;<br />
h) diejenigen Botriebc, deren Produkte lediglich für den Bedarf der eigenen Haushaltung der Gewerbetreibenden<br />
bestimmt sind.<br />
2. Jeder selbständige Gewerbebetrieb war dergestalt zu zählen, dass von v e rsc h ie d e n e n<br />
Gewerbebetrieben desselben Inhabers, gleichviel ob räumlich vereinigt oder getrennt, und von gleicha<br />
rtig e n Gewerbebetrieben desselben Inhabers, welche in räumlicher Trennung für sich bestehen, jeder<br />
besonders, ein mehreren Inhabern gehöriger Gewerbebetrieb aber nur einmal gezählt wurde.<br />
Die Erhebung geschah durch direkto Befragung der Personen, welche se lb stä n d ig ,<br />
d. h. als Inhaber oder Pächter oder Geschäftslciter, Kunst- oder Handelsgärtnorei, oder Fischerei'<br />
oder Bergbau, Hütten, Salinen, oder Industrie und Kunstgewcrbo irgend welcher Art mit Einschluss<br />
des Bauwesens, oder Handel, Schiffahrt als Rheder oder Schiffseigner, Lohnfuhrwcfkorci.<br />
oder Behcrbergungs- mul Erquickungsgewerbe betreiben, .oder welche in der Behausung ihrer Kunden<br />
iiir Lohn, oder in ihrer eigenen Behausung fiir fremde Rechnung arbeiten.<br />
Bei kleinen Nebengewerben, namentlich solchen, welcho zur Zeit der Gowcrbeaufnalune<br />
gar nicht im Betriebe waren, wird iur den Besitzer häufig kein genügender Anlass Vorgelegen haben,<br />
sie als besonderen Betrieb anzuzeigen. Daher bleibt beispielsweise die Zahl der bei der Gewerbezählung<br />
ermittelten Brennereien (besonders in Eisass-Lothringen) und Brauereien hinter der durch<br />
die Stouerverwaltung nachgcwieseuen zurück. ‘<br />
3. Sämmtlichc Gewerbebetriebe sind zu 19 nach den Ilauptzwcigen der gewerblichen<br />
Thiitigkeit abgegrenzten Gruppen zusanunengefasst. Nach den wichtigsten Gegenständen der Fabrikation<br />
oder des Handels, bezw. Arten dos Vorkehrs sind die Gruppen in Klassen, und diese grösstentlieils<br />
wieder in Ordnungen, welcho meistens die einzelnen Gewerbe darstcllcn, systematisch zerlegt.<br />
In der nachfolgenden U eb o rsicht sind dio Gewerbsgruppen mit lateinischen fetten Ziffern<br />
(I. II.), die Klassen mit arabischen fetten Ziffern (I. 2.), die Ordnungen mit kleinen arabischen<br />
Ziffern (i. 2.) bezeichnet.<br />
4. Boi der Zusammenstellung der Zählungscrgebnissc sind H a u p t- und N c b e n b e trio b e<br />
unterschieden. Zu den ersteren wurden alle diejenigen Dctriebo gezählt, in welchen mindestens eine<br />
Person, sei es als Geschäftslciter, Gchiilfe, Arbeiter oder dergh, mit ihrer H a u p tb e s c h ä ftig u n g thätig<br />
war, während als Nebenbetriebe diejenigen verzeichnet wurden, welcho von den darin arbeitenden<br />
Personen nur als N e b e n b e s c h ä ftig u n g betrieben werden. Da jede Person nur einmal und zwar<br />
mit ihrer Hauptbeschäftigung in Ansatz kam, so waren für Nebcnbotricbc Personen nicht gesondert,<br />
nachzuweisen.<br />
5. ln der Zahl der Personen ist der Bestand zur Zeit der Aufnahme angegeben, und sind<br />
dabei ausser den Inhabern nur die in den Werkstätten, Fabrikräumen, Ban- und Arbeitsplätzen,<br />
Speichern, Niederlagen, Komptoren, Läden, Verkaufsplätzen und auf den Schiffen des Arbeitgebers<br />
oder als Geschäftsreisende in dem Gowcrbo Beschäftigten gezählt. Für diejenigen Gewerbe, deren<br />
Betrieb im Winter ruht oder eingeschränkt zu werden pflegt (z. B. Ziegeleien,' Torfbereitung, Schiffsbau<br />
und andere Baugewerbe), ist wegen dieses Zählungsgrundsatzes die ermittelte Zahl der darin<br />
beschäftigten Personen als Minimalzahl anzuschen.<br />
3