11.12.2017 Aufrufe

Germany Yearbook - 1882_ocr

Germany Yearbook - 1882_ocr

Germany Yearbook - 1882_ocr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3 5<br />

VI. Gewerbe.<br />

1. Gewerbebetriebe, beschädigte Personen und deren Arbeitsteilung nach der<br />

G ewerbc/lhlung vom 1. Dezember 1875.<br />

(Statistik des Deutschen Reichs Bd. XXXIV. Th. 2 S. 552 fg.)<br />

V (i r I) o tu e r k ungen.<br />

[Vergl. Statistik des Deutschen Reichs Bd. XXXIV. Th. 1 Einleitung S. (03) fg. und (125) fg.]<br />

1. Die gewcrbestatistischo Aufnahme vom 1. Dezember 1875 erstreckte sich auf alle selbständigen<br />

Betriebe der Kunst- und Handelsgärtnorei, der Fischerei, des Berg-, Hütten- und Salinemvesons,<br />

der Industrie mit Einschluss des Bauwesens, des Handels und Verkehrs, der Erquickungs-<br />

und Beherbergungsgewcrbc. Die den Eisenbahn-, Post- und Telegraphen-Verwaltungen<br />

unterstellenden Werkstätten waren zwar besonderer Erhebung überwiesen, sind jedoch in die nachfolgenden<br />

Uebersichten betreuenden Orts mit aufgenommen.<br />

Ausgeschlossen von der Aufnahme waren: a) die von der Militärverwaltung und der Verwaltung<br />

der Kriegsmarine betriebenen Arbeiten gewerblicher Natur; b) der Eisenbahn-, Post- und<br />

Telcgraphenbct.ricb; c) das Versicherungswesen; d) die Heilanstalten, der Gewerbebetrieb der Aerzto<br />

aller Art, der Hebammen, des ärztlichen Hülfspersonals, die Todtcnhestattung; o) dos Musikgewerbe,<br />

das Theatergewerbe und die Schaustellungen aller Art: f) der Gewerbebetrieb im Umherziehen;<br />

g) die in den Bosserungs- und Strafanstalten zur Beschäftigung der Insassen ausgeführten Arbeiten;<br />

h) diejenigen Botriebc, deren Produkte lediglich für den Bedarf der eigenen Haushaltung der Gewerbetreibenden<br />

bestimmt sind.<br />

2. Jeder selbständige Gewerbebetrieb war dergestalt zu zählen, dass von v e rsc h ie d e n e n<br />

Gewerbebetrieben desselben Inhabers, gleichviel ob räumlich vereinigt oder getrennt, und von gleicha<br />

rtig e n Gewerbebetrieben desselben Inhabers, welche in räumlicher Trennung für sich bestehen, jeder<br />

besonders, ein mehreren Inhabern gehöriger Gewerbebetrieb aber nur einmal gezählt wurde.<br />

Die Erhebung geschah durch direkto Befragung der Personen, welche se lb stä n d ig ,<br />

d. h. als Inhaber oder Pächter oder Geschäftslciter, Kunst- oder Handelsgärtnorei, oder Fischerei'<br />

oder Bergbau, Hütten, Salinen, oder Industrie und Kunstgewcrbo irgend welcher Art mit Einschluss<br />

des Bauwesens, oder Handel, Schiffahrt als Rheder oder Schiffseigner, Lohnfuhrwcfkorci.<br />

oder Behcrbergungs- mul Erquickungsgewerbe betreiben, .oder welche in der Behausung ihrer Kunden<br />

iiir Lohn, oder in ihrer eigenen Behausung fiir fremde Rechnung arbeiten.<br />

Bei kleinen Nebengewerben, namentlich solchen, welcho zur Zeit der Gowcrbeaufnalune<br />

gar nicht im Betriebe waren, wird iur den Besitzer häufig kein genügender Anlass Vorgelegen haben,<br />

sie als besonderen Betrieb anzuzeigen. Daher bleibt beispielsweise die Zahl der bei der Gewerbezählung<br />

ermittelten Brennereien (besonders in Eisass-Lothringen) und Brauereien hinter der durch<br />

die Stouerverwaltung nachgcwieseuen zurück. ‘<br />

3. Sämmtlichc Gewerbebetriebe sind zu 19 nach den Ilauptzwcigen der gewerblichen<br />

Thiitigkeit abgegrenzten Gruppen zusanunengefasst. Nach den wichtigsten Gegenständen der Fabrikation<br />

oder des Handels, bezw. Arten dos Vorkehrs sind die Gruppen in Klassen, und diese grösstentlieils<br />

wieder in Ordnungen, welcho meistens die einzelnen Gewerbe darstcllcn, systematisch zerlegt.<br />

In der nachfolgenden U eb o rsicht sind dio Gewerbsgruppen mit lateinischen fetten Ziffern<br />

(I. II.), die Klassen mit arabischen fetten Ziffern (I. 2.), die Ordnungen mit kleinen arabischen<br />

Ziffern (i. 2.) bezeichnet.<br />

4. Boi der Zusammenstellung der Zählungscrgebnissc sind H a u p t- und N c b e n b e trio b e<br />

unterschieden. Zu den ersteren wurden alle diejenigen Dctriebo gezählt, in welchen mindestens eine<br />

Person, sei es als Geschäftslciter, Gchiilfe, Arbeiter oder dergh, mit ihrer H a u p tb e s c h ä ftig u n g thätig<br />

war, während als Nebenbetriebe diejenigen verzeichnet wurden, welcho von den darin arbeitenden<br />

Personen nur als N e b e n b e s c h ä ftig u n g betrieben werden. Da jede Person nur einmal und zwar<br />

mit ihrer Hauptbeschäftigung in Ansatz kam, so waren für Nebcnbotricbc Personen nicht gesondert,<br />

nachzuweisen.<br />

5. ln der Zahl der Personen ist der Bestand zur Zeit der Aufnahme angegeben, und sind<br />

dabei ausser den Inhabern nur die in den Werkstätten, Fabrikräumen, Ban- und Arbeitsplätzen,<br />

Speichern, Niederlagen, Komptoren, Läden, Verkaufsplätzen und auf den Schiffen des Arbeitgebers<br />

oder als Geschäftsreisende in dem Gowcrbo Beschäftigten gezählt. Für diejenigen Gewerbe, deren<br />

Betrieb im Winter ruht oder eingeschränkt zu werden pflegt (z. B. Ziegeleien,' Torfbereitung, Schiffsbau<br />

und andere Baugewerbe), ist wegen dieses Zählungsgrundsatzes die ermittelte Zahl der darin<br />

beschäftigten Personen als Minimalzahl anzuschen.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!