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Uslar Aktuell 2017 KW 51

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WESER/DIEMEL<br />

Mitteilungsblatt für Bad Karlshafen<br />

Gemeinde oder den Beauftragten der Gemeinde alle mit der Abwasserentstehung und -fortleitung zusammenhängenden<br />

Auskünfte über Art, Menge und Entstehung des Abwassers zu erteilen. Die Gemeinde<br />

kann verlangen, dass hierzu ein von ihr vorgegebener Fragebogen in schriftlicher Form zu<br />

beantworten ist; hierfür können Fristen gesetzt werden.<br />

§ 37 Zutrittsrecht<br />

Der Anschlussnehmer hat den Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde, die sich auf Verlangen auszuweisen<br />

haben, den Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen, Wasserverbrauchsanlagen, Wassergewinnungsanlagen,<br />

Versickerungseinrichtungen und Anschluss-leitungen zu gestatten, soweit dies zur Prüfung<br />

der technischen Einrichtungen oder Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere<br />

zum Ablesen der Messeinrichtungen, erforderlich ist.<br />

§ 38 Haftung bei Entsorgungsstörungen<br />

Die Gemeinde haftet für Schäden durch Betriebsstörungen an der Abwasseranlage, sofern bei Schäden an<br />

Körper und Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit, bei anderen Schäden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

vorliegt.<br />

§ 39 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen<br />

1. § 4 Abs. 1 ein Grundstück nicht ordnungsgemäß an die Abwasseranlage anschließt;<br />

2. § 4 Abs. 2 Abwasser, das der Beseitigungspflicht unterliegt, nicht der Abwasseranlage zuführt;<br />

3. § 4 Abs. 4 den Anschluss eines Grundstücks oder die Zuführung von Abwasser ohne Genehmigung<br />

vornimmt;<br />

4. § 5 Abs. 1 Grundstücksentwässerungsanlagen nicht nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen<br />

Vorschriften sowie den Bestimmungen des Deutschen Normenausschusses herstellt, unterhält<br />

und betreibt;<br />

5. § 6 Abs. 1 Grundstückskläreinrichtungen in den dort genannten Fällen nicht anlegt oder nicht ordnungsgemäß<br />

betreibt;<br />

6. § 6 Abs. 2 Niederschlagswasser in die Grundstückskläreinrichtung einleitet;<br />

7. § 6 Abs. 3 Schlamm aus Kleinkläranlagen sowie Abwasser aus Sammelgruben nicht der Gemeinde<br />

überlässt;<br />

8. § 6 Abs. 4 Grundstückskläreinrichtungen nicht stilllegt, sobald die Abwasseranlage die Behandlung<br />

des Abwassers sicherstellt;<br />

9. § 7 Abs. 1 Abwasser einleitet, das nach dieser Bestimmung nicht eingeleitet werden darf;<br />

10. § 7 Abs. 2 Abfälle und die in dieser Bestimmung weiter genannten Stoffe sowie Kondensate ohne<br />

Genehmigung in die Abwasseranlage einbringt;<br />

11. § 7 Abs. 3 die dort genannten Anlagen an die Abwasseranlage anschließt oder Kühlwasser einleitet;<br />

12. § 7 Abs. 4 Anlagen zum Zurückhalten von im Abwasser enthaltenen unzulässigen Stoffen nicht einbaut<br />

oder nicht ordnungsgemäß betreibt;<br />

13. § 7 Abs. 6 Grundwasser in die Abwasseranlage einleitet;<br />

14. § 8 Abs. 4 Abwasser zum Erreichen der Einleitungsgrenzwerte verdünnt;<br />

15. § 8 Abs. 7 das von der Gemeinde auferlegte Betriebstagebuch nicht ordnungsgemäß führt;<br />

16. § 8 Abs. 8 nicht häusliches Abwasser einleitet, das einen der in § 8 Abs. 1 und 3 festgelegten Einleitungsgrenzwert<br />

überschreitet;<br />

17. § 9 Abs. 7 ein von der Gemeinde gefordertes Probenahmegerät oder selbstaufzeichnendes Messgerät<br />

nicht errichtet, nicht dauerhaft betreibt und in betriebsbereitem Zustand hält oder den Bediensteten<br />

oder Beauftragten der Gemeinde den Zugang zu den technischen Einrichtungen nicht jederzeit ermöglicht;<br />

18. § 27 Abs. 1 bis 3 verankerten Mitwirkungspflichten nicht oder unzureichend nachkommt;<br />

19. § 36 Abs. 1 und 2 genannten Mitteilungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;<br />

20. § 36 Abs. 3 die von der Gemeinde geforderten Auskünfte nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig,<br />

nicht in der verlangten Form oder wahrheitswidrig erteilt;<br />

21. § 37 den Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde den Zutritt zu den in dieser Bestimmung<br />

genannten Anlagen und Einrichtungen verweigert.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5 bis 10.000 EUR geahndet werden. Die Geldbuße<br />

soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.<br />

Reicht das satzungsmäßige Höchstmaß hierzu nicht aus, kann es überschritten werden.<br />

(3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung; zuständige<br />

Verwaltungsbehörde ist der Gemeindevorstand.<br />

§ 40 In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entwässerungssatzung außer Kraft.<br />

Bad Karlshafen, 12. Dezember <strong>2017</strong><br />

Der Magistrat<br />

der Stadt Bad Karlshafen<br />

gez. Otto<br />

Bürgermeister<br />

„Helmars – Häuser“<br />

Helmarshausen (brv) - 25 Objekte<br />

wurden vom Heimatverein<br />

Helmarshausen von 19<strong>51</strong> ausgewählt<br />

und durch Bildtafeln<br />

und Texten kenntlich gemacht.<br />

Für eine großzügige Spende in<br />

Höhe von 1.500 Euro von der<br />

Kasseler Sparkasse für die Bildtafeln<br />

und die finanzielle Unterstützung<br />

der Bad Karlshafen<br />

GmbH bei der Erstellung des<br />

dazugehörigen Flyers bedankt<br />

sich der Vorsitzende Dieter<br />

Steinbrecher im Namen des<br />

Heimatvereins Helmarshausen<br />

von 19<strong>51</strong> recht herzlich.<br />

„Wir hoffen, dass wir mit diesem<br />

Projekt vielen Bürgern und Gästen<br />

unsere über 1.000-jährige<br />

Stadtgeschichte ein wenig näherbringen<br />

können und wünschen<br />

uns viele „Neugierige“<br />

beim Rundgang durch unseren<br />

historischen Stadtteil zu den<br />

einzelnen Objekten. Selbstverständlich<br />

ist es auch möglich<br />

Neues Banner der<br />

Jugendfeuerwehren<br />

Bad Karlshafen (brv) - Ein neues<br />

Banner der Jugendfeuerwehren<br />

Bad Karlshafen und Helmarshausen<br />

ist seit kurzem am Zaun<br />

der Weser-Therme befestigt. Mit<br />

dem Slogan „Wir sind offen…“<br />

und „Für Dich!“ wird auf die<br />

wichtige ehrenamtliche Arbeit<br />

der Feuerwehren aufmerksam<br />

gemacht und für Nachwuchs<br />

geworben. „Wir möchten mit<br />

dem Banner die Freiwilligen<br />

Feuerwehren in Bad Karlshafen<br />

und Helmarshausen unterstützen.<br />

Mit der Ausbildung der<br />

Feuerwehrfrauen und –männer<br />

von morgen leisten sie eine tolle<br />

Jugendarbeit und erbringen einen<br />

wichtigen Beitrag für das<br />

Gemeinwesen in unserer Stadt“,<br />

sagt Martina Abel, Prokuristin<br />

der Bad Karlshafen GmbH. Mit<br />

regelmäßigen Übungen, Treffen<br />

und Veranstaltungen werden<br />

die Kinder und Jugendlichen<br />

der Vereine auf ihre zukünftigen<br />

Aufgaben vorbereitet, bis sie<br />

dann in den aktiven Dienst der<br />

Feuerwehren Bad Karlshafen<br />

und Helmarshausen wechseln.Die<br />

Bad Karlshafen<br />

GmbH hat im Rahmen des Baustellen-Erlebnis-Programmes<br />

die<br />

Anschaffung des Banners und<br />

fachkundige Führungen für<br />

Gruppen nach Voranmeldung<br />

zu organisieren“, macht der Vorsitzende<br />

deutlich. Der Flyer mit<br />

einem Lageplan und den Standorten<br />

der Tafeln dient als Hilfestellung<br />

beim Rundgang. Erhältlich<br />

ist der Flyer im Museum<br />

des Heimatvereins Helmarshausen<br />

und in der Touristeninformation<br />

der Bad Karlshafen<br />

GmbH zu den bekannten Öffnungszeiten.<br />

Von Barbara Siebrecht__<br />

die kostenfreie Präsentationsfläche<br />

am Thermenzaun übernommen.<br />

Mit dem Slogan „Wir<br />

sind offen…“ wird auch die<br />

Aussage des Baustellen-Erlebnis-Programmes<br />

transportiert,<br />

das die ehrenamtliche Arbeit<br />

als wichtigen Beitrag zur Stadtidentität<br />

unterstützt. Bürgermeister<br />

Ullrich Otto und Stadtverordnetenvorsteher<br />

Marcus<br />

Dittrich bedankten sich für die<br />

Würdigung des bürgerschaftlichen<br />

Engagements und die Unterstützung<br />

des Gemeinwesens<br />

in beiden Ortsteilen.<br />

Helmarshäuser feiern den Advent<br />

Treffpunkt: Weihnachtsmarkt<br />

Von Barbara Siebrecht__<br />

Helmarshausen - Idyllisch gelegen,<br />

zwischen dem historischen<br />

Rathaus und den schmucken<br />

Fachwerkhäusern der<br />

Steinstraße standen die Buden<br />

des Helmarshäuser Weihnachtsmarktes.<br />

Organisator des gemütlichsten<br />

Weihnachtsmarktes<br />

in Nordhessen waren wieder<br />

die Jugendfeuerwehr und ihrer<br />

Helfer. Viele Bürger hatten Stände<br />

aufgebaut.<br />

Über dem Lagefeuer wurde der<br />

Glühwein in einem großen Kessel<br />

erhitzt und die Würstchen<br />

brutzelten über der glühenden<br />

Kohle. Der Duft der Pilzpfanne<br />

waberte durch die Luft. weihnachtliche<br />

Klänge brachte der<br />

Spielmannszug Helmarshausen<br />

in die Gassen des Weihnachtsmarktes.<br />

An den Ständen gab<br />

es Genähtes, Gebasteltes oder<br />

Gewerktes wie Vogelfutterhäuschen<br />

und Holzfiguren. Kostproben<br />

von Gourmetprodukten<br />

begeisterten die Feinschmecker.<br />

Am Stand mit Märchenschmuck<br />

von Sabine Lansing<br />

gab es ein Motiv, das zugunsten<br />

der Freiwilligen Feuerwehr verkauft<br />

wurde. Vor der „Zipfelhütte“<br />

stieg die Stimmung mit<br />

hochprozentigen Genüssen mit<br />

Fast 12.000 Euro Spenden übergeben<br />

Sponsorenlauf und Radtour<br />

für das Kinderhaus<br />

Radsportler Markus Löschner (links), die Schülervertretung der Marie Durant-Schule mit Lehrerin Vanessa Dietz (Mitte) und<br />

die Kinder der Sieburg-Schule vertreten durch Larissa und Mathis (mit Scheck) mit ihren Lehrerinnen Ann-Kristin Fey und<br />

Sabrina Sode (rechte Mitte) übergaben den Erlös ihrer Aktionen an Rainer Rettinger vom Deutschen Kinderverein.<br />

Bad Karlshafen – Der Sponsorenlauf<br />

der Bad Karlshafener<br />

Schulen und die Sponsoren-<br />

Radtour entlang des Hugenotten-<br />

und Waldenserpfades<br />

konnten die grandiose Summe<br />

von fast 12.000 Euro zugunsten<br />

des Deutschen Kindervereins<br />

erwirtschaften.<br />

Die 600 Schüler und Schülerinnen<br />

beider Schulen liefen<br />

(im strömenden Regen) und<br />

konnten dank ihrer Sponsoren<br />

unter Eltern und Freunden<br />

4.022,70 Euro zusammentragen.<br />

In dieser Summe ist auch<br />

ein kleinerer Betrag aus dem<br />

Getränkeverkauf des Hausmeisterteams<br />

und der SV, der<br />

Erlös der Tombola, zu der örtliche<br />

Unternehmen insgesamt<br />

Glühwein, der über dem offenen Feuer erhitzt wird, das gibt’s weit und breit nur beim Weihnachtsmarkt<br />

in Helmarshausen.<br />

Foto: Siebrecht<br />

300 Preise zur Verfügung stellten<br />

und die Spende der Schülerschaft<br />

(SV) für die Tore des<br />

Fußballturniers der Marie-Durant-Schule<br />

(200 Euro, je 1<br />

Euro pro Tor) enthalten.<br />

Mit knapp 8.000 Euro auf<br />

dem Spendenkonto der „Auberge“-Radtour<br />

konnte Markus<br />

Löschner viele Menschen zu<br />

Spenden für das Kinderprojekt<br />

animieren und große Aufmerksamkeit<br />

für den Fluchtweg der<br />

Hugenotten und Waldenser<br />

erreichen, der als ausgewiesener<br />

Wanderweg besser bekannt<br />

gemacht werden soll.<br />

Bei der feierlichen Übergabe<br />

der Spendensumme an Rainer<br />

Rettinger, dem Geschäftsführer<br />

Deutscher Kinderverein e. V.<br />

erläuterte Rettinger noch einmal<br />

das Projekt „Auberge“<br />

Sahnehäubchen. Im Gasthof<br />

lockten schöne Aufnahmen der<br />

kleinen Stadt an der Diemel<br />

zum Kauf der Motive als Foto-<br />

Karte, Bild oder Poster. Mit<br />

dem „Los“ der Foto-Lotterie<br />

konnte man unter den Motiven<br />

frei wählen. Die Aufnahmen,<br />

die zugunsten des Heimatvereins<br />

verkauft wurden, hatte der<br />

Hobby-Fotograf Detlef Schiweck<br />

gemacht. Schon der zweite<br />

Heimat-Kalender mit idyllischen<br />

Motiven aus Helmarshausen<br />

wurde mit seinen Aufnahmen<br />

zusammengestellt, gedruckt<br />

und preiswert zugunsten<br />

des Heimatvereins verkauft.<br />

Für die Kinder war einen Lesung<br />

aus dem Buch „Die Hummel<br />

Holly“ geplant. Gegen 18<br />

Uhr kam auch der Nikolaus<br />

mit seinem Sack und verschenkte<br />

süße Tütchen an die kleinsten<br />

Helmarshäuser. Die Jugendgruppe<br />

des Bürgervereins, die<br />

von Silke Steinchen betreut<br />

wird, hatte Fröbelsterne gebastelt<br />

und Schoko-Crossies gebacken<br />

und verkaufte sei an ihrem<br />

(Herberge/Zuflucht). Das ehemalige<br />

Zollhaus an der Weser<br />

in Bad Karlshafen soll zu einem<br />

Ferienheim für missbrauchte<br />

Kinder und ihre Pflegefamilien<br />

ausgebaut werden.<br />

Hier sollen die Familien Kraft<br />

schöpfen und auf Wunsch Therapieangebote<br />

wahrnehmen<br />

können. Im Obergeschoss des<br />

stark sanierungsbedürftigen,<br />

historischen Gebäudes sollen<br />

drei Familien-Appartements<br />

und im Erdgeschoss Gemeinschaftsräume<br />

und einen Küchen<br />

entstehen. Der Deutsche<br />

Kinderein, der 2012 gegründet<br />

wurde, setzt sich für die Rechte<br />

der Kinder und insbesondere<br />

gegen Gewalt an Kindern ein.<br />

Dorothe Römer (Bad Karlshafenerin<br />

und Mitglied im Vorstand<br />

des Hugenotten- und<br />

Stand. Eine andere Gruppe der<br />

Jugendlichen des Bürgervereins<br />

verteilte kleine Weihnachtsgrüße<br />

an die Gäste des Weihnachtsmarktes.<br />

Am Stand gab es eine<br />

Infobroschüre über die neue<br />

Taschengeldbörse, die den Kontakt<br />

zwischen Jugendlichen, die<br />

Hilfsarbeiten anbieten und Menschen,<br />

die Hilfe für ein Taschengeld<br />

annehmen möchten her.<br />

Dieses Jugendprojekt leitet Dirk<br />

Hartwigk. Anmeldungen sind<br />

über die Webseite des Bürgervereins<br />

möglich.<br />

Foto: Siebrecht<br />

Waldenserpfad-Vereins) erzählte<br />

von Erlebnissen ihres hugenottischen<br />

Vorfahren auf<br />

der Flucht aus Frankreich.<br />

Markus Löschner zeigte anschließend<br />

Bilder von seiner<br />

Radtour von Südfrankreich<br />

nach Bad Karlshafen und berichtete<br />

von Eindrücken und<br />

Begegnungen auf seinem Weg<br />

durch die drei Länder auf der<br />

historischen Fluchtroute.<br />

Spenden für das Projekt „Auberge“<br />

an den Deutschen Kinderverein<br />

sind weiterhin möglich<br />

und dringend erwünscht.<br />

Die Kontoverbindung lautet:<br />

Spendenkonto Auberge, Deutscher<br />

Kinderverein e.V., Kasseler<br />

Sparkasse, Geschäftsstelle<br />

Bad Karlshafen, IBAN DE70<br />

5205 0353 0118 0046 13, BIC<br />

HELADEF1KAS.

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