PS_0118_Online
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
WECHSEL IN DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG<br />
Das gilt es zu beachten<br />
WIRTSCHAFT, STEUERN, RECHT UND IMMOBILIEN 46<br />
2018<br />
Aktuell<br />
Lohnsteuerhilfeverein e.V.<br />
Beratungsstellenleiter<br />
Hermann Müller<br />
In Deutschland sind derzeit circa<br />
neun Millionen Menschen privat<br />
krankenversichert. Jährlich wechseln<br />
knapp 80 000 in den Verband<br />
der Privaten Krankenversicherung.<br />
Doch wer kann von der gesetzlichen<br />
in die private Krankenversicherung<br />
wechseln? In die PKV<br />
wechseln können Angestellte, Beamte<br />
und Selbstständige, mit einem<br />
Bruttojahreseinkommen,<br />
das über 56 250 Euro liegt. Zusätzlich<br />
können sich Studenten privat<br />
versichern lassen. Beamte sind<br />
beihilfeberechtigt, aus diesem<br />
Grund ist die private Krankenversicherung<br />
für diese Berufssparte<br />
wohl die bessere Variante. Generell<br />
gilt jedoch der Grundsatz,<br />
dass sich jeder genau überlegen<br />
sollte, ob ein Wechsel sinnvoll<br />
ist. In vielen Fällen eignet sich die<br />
GKV, die gesetzliche Krankenkasse,<br />
besser. Wer jünger als 40 Jahre<br />
ist, seine Familienplanung gut einschätzen<br />
kann, gesund ist und jeden<br />
Monat genug an Geldreserven<br />
zur Verfügung hat, der kann einen<br />
Wechsel zu einer besseren medizinischen<br />
Versorgung überlegen.<br />
Zuallererst steht jedoch die Prüfung,<br />
ob ein Wechsel überhaupt<br />
möglich ist. Man muss mit mindestens<br />
500 bis 600 Euro für sich<br />
und noch einmal für den nicht<br />
versicherten Ehepartner mit einberechnen.<br />
Für jedes Kind kommen<br />
noch einmal 100 Euro dazu.<br />
Es ist auch möglich, dass das eigene<br />
Berufsrisiko einen Wechsel generell<br />
verhindert. Erst wenn diese<br />
Punkte geklärt sind, sollte man<br />
sich über die Mehrleistungen der<br />
privaten Anbieter erkundigen, um<br />
die individuell beste private Krankenversicherung<br />
zu finden.<br />
Text: P6<br />
Foto: shutterstock/<br />
Aromant<br />
WEB<br />
www.finanztip.de/checkliste-pkvwechsel<br />
Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte prüfen,<br />
ob er sich die Beiträge leisten kann.<br />
Kaiserstr. 5<br />
66955 Pirmasens<br />
Tel. (0160) 90834123<br />
www.hmueller.aktuell-verein.de<br />
Steuererklärung?<br />
Kein Problem.<br />
Verschenken Sie kein<br />
Geld, denn ohne Einkommensteuererklärung<br />
gibt es<br />
keine Rückzahlung!<br />
Eine kostengünstige Alternative<br />
zum Steuerberater<br />
kann die Zuhilfenahme<br />
eines Lohnsteuerhilfevereins<br />
sein.<br />
Im Rahmen einer Mitgliedschaft<br />
berät Hermann<br />
Müller Arbeitnehmer,<br />
Beamte und Rentner bei<br />
ausschließ lich nichtselbständigen<br />
Einkünften und<br />
erstellt dann die Einkommensteuererklärung.<br />
..<br />
Rechtsanwalte<br />
HANS-DIETER FUCHS<br />
MANFRED GAMPFER<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
RAINER FUCHS<br />
Fachanwalt für Strafrecht<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
NEBENKOSTENABRECHNUNG IM MIETRECHT<br />
Rechte und Pflichten beider Parteien<br />
Der Vermieter ist zur Erstellung einer<br />
Nebenkostenabrechnung verpflichtet,<br />
wenn der Mieter Vorauszahlungen<br />
auf Nebenkosten monatlich zahlt.<br />
Die Nebenkostenabrechnung muss<br />
fristgerecht und formell richtig fertig<br />
erstellt werden und zudem über bestimmte<br />
Inhalte verfügen. Die fristgerechte<br />
Nebenkostenabrechnung<br />
muss bis zum Ablauf des zwölften Monats<br />
nach der Beendigung des vereinbarten<br />
Abrechnungszeitraumes dem<br />
Mieter zukommen. Dabei ist der tatsächliche<br />
Zugang beim Mieter und<br />
nicht der Aufgabestempel bei der<br />
Post gemeint. Hierbei muss der Abrechnungszeitraum<br />
nicht zwingend<br />
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember<br />
gehen. Es kann auch abweichend<br />
festgelegt werden und sich beispiels-<br />
Exerzierplatzstraße 8 • 66953 Pirmasens<br />
Telefon (0 63 31) 51 84-0 • Telefax (0 63 31) 51 84-25<br />
e-mail: rae-fuchs-gampfer@t-online.de<br />
weise am Einzug des Mieters richten.<br />
Diese Frist kann nicht verlängert werden,<br />
jegliche Verzögerungen fallen zu<br />
Lasten des Vermieters, was bedeutet,<br />
dass nach Ablauf der Frist keine Nachforderungen<br />
an den Mieter gestellt<br />
werden können. Der Inhalt der Nebenkostenabrechnung<br />
ist gesetzlich geregelt.<br />
So sind nur die Kosten, die in<br />
der Betriebskostenverordnung festgelegt<br />
wurden, tatsächlich umlagefähig:<br />
Grundsteuer, Kosten der Wasserund<br />
Entwässerungskosten, Straßenreinigungs-<br />
und Müllbeseitigungskosten<br />
beispielsweise. Nicht umlagefähig<br />
sind dagegen unter anderem Instandhaltungs-<br />
oder Instandsetzungskosten.<br />
Eine schriftliche Form ist vom Gesetzgeber<br />
vorgeschrieben. Die Nebenkostenabrechnung<br />
ist für jedes<br />
Mietverhältnis gesondert zu erstellen.<br />
Außerdem muss der Abrechnung eine<br />
geordnete Zusammenstellung der<br />
Gesamtkosten, die Benennung und<br />
Erläuterung des Verteilerschlüssels,<br />
die Berechnung des Anteils des Mieters<br />
sowie den Abzug seiner Vorauszahlungen<br />
beinhalten.<br />
Text: P6<br />
Foto: shutterstock<br />
www.mieterschutzbund.de<br />
WEB<br />
Der Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraums zwölf Monate<br />
Zeit eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.