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WECHSEL IN DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG<br />

Das gilt es zu beachten<br />

WIRTSCHAFT, STEUERN, RECHT UND IMMOBILIEN 46<br />

2018<br />

Aktuell<br />

Lohnsteuerhilfeverein e.V.<br />

Beratungsstellenleiter<br />

Hermann Müller<br />

In Deutschland sind derzeit circa<br />

neun Millionen Menschen privat<br />

krankenversichert. Jährlich wechseln<br />

knapp 80 000 in den Verband<br />

der Privaten Krankenversicherung.<br />

Doch wer kann von der gesetzlichen<br />

in die private Krankenversicherung<br />

wechseln? In die PKV<br />

wechseln können Angestellte, Beamte<br />

und Selbstständige, mit einem<br />

Bruttojahreseinkommen,<br />

das über 56 250 Euro liegt. Zusätzlich<br />

können sich Studenten privat<br />

versichern lassen. Beamte sind<br />

beihilfeberechtigt, aus diesem<br />

Grund ist die private Krankenversicherung<br />

für diese Berufssparte<br />

wohl die bessere Variante. Generell<br />

gilt jedoch der Grundsatz,<br />

dass sich jeder genau überlegen<br />

sollte, ob ein Wechsel sinnvoll<br />

ist. In vielen Fällen eignet sich die<br />

GKV, die gesetzliche Krankenkasse,<br />

besser. Wer jünger als 40 Jahre<br />

ist, seine Familienplanung gut einschätzen<br />

kann, gesund ist und jeden<br />

Monat genug an Geldreserven<br />

zur Verfügung hat, der kann einen<br />

Wechsel zu einer besseren medizinischen<br />

Versorgung überlegen.<br />

Zuallererst steht jedoch die Prüfung,<br />

ob ein Wechsel überhaupt<br />

möglich ist. Man muss mit mindestens<br />

500 bis 600 Euro für sich<br />

und noch einmal für den nicht<br />

versicherten Ehepartner mit einberechnen.<br />

Für jedes Kind kommen<br />

noch einmal 100 Euro dazu.<br />

Es ist auch möglich, dass das eigene<br />

Berufsrisiko einen Wechsel generell<br />

verhindert. Erst wenn diese<br />

Punkte geklärt sind, sollte man<br />

sich über die Mehrleistungen der<br />

privaten Anbieter erkundigen, um<br />

die individuell beste private Krankenversicherung<br />

zu finden.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/<br />

Aromant<br />

WEB<br />

www.finanztip.de/checkliste-pkvwechsel<br />

Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte prüfen,<br />

ob er sich die Beiträge leisten kann.<br />

Kaiserstr. 5<br />

66955 Pirmasens<br />

Tel. (0160) 90834123<br />

www.hmueller.aktuell-verein.de<br />

Steuererklärung?<br />

Kein Problem.<br />

Verschenken Sie kein<br />

Geld, denn ohne Einkommensteuererklärung<br />

gibt es<br />

keine Rückzahlung!<br />

Eine kostengünstige Alternative<br />

zum Steuerberater<br />

kann die Zuhilfenahme<br />

eines Lohnsteuerhilfevereins<br />

sein.<br />

Im Rahmen einer Mitgliedschaft<br />

berät Hermann<br />

Müller Arbeitnehmer,<br />

Beamte und Rentner bei<br />

ausschließ lich nichtselbständigen<br />

Einkünften und<br />

erstellt dann die Einkommensteuererklärung.<br />

..<br />

Rechtsanwalte<br />

HANS-DIETER FUCHS<br />

MANFRED GAMPFER<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

RAINER FUCHS<br />

Fachanwalt für Strafrecht<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

NEBENKOSTENABRECHNUNG IM MIETRECHT<br />

Rechte und Pflichten beider Parteien<br />

Der Vermieter ist zur Erstellung einer<br />

Nebenkostenabrechnung verpflichtet,<br />

wenn der Mieter Vorauszahlungen<br />

auf Nebenkosten monatlich zahlt.<br />

Die Nebenkostenabrechnung muss<br />

fristgerecht und formell richtig fertig<br />

erstellt werden und zudem über bestimmte<br />

Inhalte verfügen. Die fristgerechte<br />

Nebenkostenabrechnung<br />

muss bis zum Ablauf des zwölften Monats<br />

nach der Beendigung des vereinbarten<br />

Abrechnungszeitraumes dem<br />

Mieter zukommen. Dabei ist der tatsächliche<br />

Zugang beim Mieter und<br />

nicht der Aufgabestempel bei der<br />

Post gemeint. Hierbei muss der Abrechnungszeitraum<br />

nicht zwingend<br />

vom 1. Januar bis zum 31. Dezember<br />

gehen. Es kann auch abweichend<br />

festgelegt werden und sich beispiels-<br />

Exerzierplatzstraße 8 • 66953 Pirmasens<br />

Telefon (0 63 31) 51 84-0 • Telefax (0 63 31) 51 84-25<br />

e-mail: rae-fuchs-gampfer@t-online.de<br />

weise am Einzug des Mieters richten.<br />

Diese Frist kann nicht verlängert werden,<br />

jegliche Verzögerungen fallen zu<br />

Lasten des Vermieters, was bedeutet,<br />

dass nach Ablauf der Frist keine Nachforderungen<br />

an den Mieter gestellt<br />

werden können. Der Inhalt der Nebenkostenabrechnung<br />

ist gesetzlich geregelt.<br />

So sind nur die Kosten, die in<br />

der Betriebskostenverordnung festgelegt<br />

wurden, tatsächlich umlagefähig:<br />

Grundsteuer, Kosten der Wasserund<br />

Entwässerungskosten, Straßenreinigungs-<br />

und Müllbeseitigungskosten<br />

beispielsweise. Nicht umlagefähig<br />

sind dagegen unter anderem Instandhaltungs-<br />

oder Instandsetzungskosten.<br />

Eine schriftliche Form ist vom Gesetzgeber<br />

vorgeschrieben. Die Nebenkostenabrechnung<br />

ist für jedes<br />

Mietverhältnis gesondert zu erstellen.<br />

Außerdem muss der Abrechnung eine<br />

geordnete Zusammenstellung der<br />

Gesamtkosten, die Benennung und<br />

Erläuterung des Verteilerschlüssels,<br />

die Berechnung des Anteils des Mieters<br />

sowie den Abzug seiner Vorauszahlungen<br />

beinhalten.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock<br />

www.mieterschutzbund.de<br />

WEB<br />

Der Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraums zwölf Monate<br />

Zeit eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

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