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Spökenkieker Ausgabe 342

Karneval // Fit und gesund ins neue Jahr // Hochzeit 2018 // Mehr Sicherheit in Ihren vier Wänden // Neues aus den Schulen // Neues von den freiwilligen Feuerwehren // Die Sternsinger sind unterwegs // Neueröffnung von SITZart-Outlet in Warendorf // u.v.m.

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26<br />

Auszeit vom Job<br />

Tipps zur Planung eines Sabbaticals<br />

Neues Jahr, neues Ich – der Jahreswechsel<br />

ist häufig Anlass für<br />

eine Veränderung im Leben. Eine<br />

ausgewogene „Work-Life-Balance“<br />

steht dabei oft ganz oben<br />

auf der Wunschliste. Eine Job-<br />

Pause, ein sogenanntes Sabbatical,<br />

kann ein Weg dahin sein. Welche<br />

Möglichkeiten Arbeitnehmer<br />

haben und welche Vorbereitungen<br />

sie für eine entspannte Auszeit<br />

treffen sollten, fasst Michaela<br />

Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz<br />

Leistungs-GmbH (D.A.S.<br />

Leistungsservice), zusammen.<br />

Der Begriff „Sabbatical“ leitet sich<br />

von dem hebräischen Wort „šabat“<br />

ab, was übersetzt so viel wie „Innehalten“<br />

bedeutet. Innehalten und<br />

Kraft tanken sind auch die Ziele, die<br />

viele mit einer begrenzten Freistellung<br />

vom Beruf verbinden. „Einen<br />

gesetzlichen Anspruch darauf haben<br />

Arbeitnehmer allerdings nicht“,<br />

erklärt Michaela Rassat, Juristin der<br />

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-<br />

GmbH (D.A.S. Leistungsservice).<br />

Teilweise sind Sabbaticals aber in<br />

Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen<br />

enthalten. So ermöglichen<br />

auch immer mehr Unternehmen<br />

ihren Mitarbeitern eine längere,<br />

befristete Pause – in den meisten<br />

Fällen zwischen drei und zwölf Monate.<br />

Dafür gibt es mehrere Gründe:<br />

Beispielsweise spart der Arbeitgeber<br />

Lohnkosten und festigt die Loyalität<br />

der betreffenden Mitarbeiter.<br />

Manchmal ist die Auszeit auch der<br />

letzte Ausweg, bevor es zu einem<br />

Burn-out oder einer Kündigung<br />

kommt. Idealerweise kommt der<br />

Mitarbeiter voller Tatendrang und<br />

Motivation zurück.<br />

Gemeinsam mit dem<br />

Chef frühzeitig planen<br />

Wer ein Sabbatical anstrebt, sollte<br />

mit seinem Arbeitgeber frühzeitig<br />

darüber sprechen. Denn in den meisten<br />

Fällen müssen Arbeitnehmer<br />

die Auszeit durch ein entsprechendes<br />

Arbeitszeitmodell vorbereiten.<br />

Schon zum ersten Gespräch mit<br />

dem Chef sollten sie dazu eine Idee<br />

mitbringen und auch die Inhalte der<br />

Auszeit skizzieren können. Denn: Sie<br />

müssen den Arbeitgeber von ihrem<br />

Vorhaben überzeugen. Stimmt der<br />

Chef dem Grobkonzept zu, kann die<br />

konkrete Planung beginnen: Welches<br />

Arbeitszeitmodell tritt wann in<br />

Kraft? Wer übernimmt während der<br />

Abwesenheit welche Aufgaben? Um<br />

Unklarheiten zu vermeiden, rät Michaela<br />

Rassat zudem, die Übereinkunft<br />

mit dem Arbeitgeber schriftlich<br />

festzuhalten. Neben dem Arbeitszeitmodell<br />

und den entsprechenden<br />

Details sollte die Dauer der Auszeit,<br />

Anfangs- und Endtermin sowie ein<br />

Kündigungsausschluss während<br />

des Sabbaticals enthalten sein. Außerdem<br />

Regelungen dazu, wie mit<br />

Erkrankungen des Arbeitnehmers in<br />

dieser Zeit umzugehen ist, welche<br />

Position er nach seiner Rückkehr ins<br />

Unternehmen einnehmen wird und<br />

was unter Umständen bei einer<br />

Nicht-Rückkehr passiert. Sinnvoll ist<br />

darüber hinaus eine Vereinbarung<br />

über die betriebliche Altersversorgung<br />

und andere Sonderleistungen<br />

des Unternehmens während des<br />

Sabbaticals. Eine Auszeit ändert in<br />

der Regel nichts am Inhalt des Arbeitsverhältnisses,<br />

außer Mitarbeiter<br />

und Arbeitgeber haben Änderungen<br />

in der Vereinbarung für das Sabbatical<br />

festgelegt.<br />

Arbeitszeitmodelle im<br />

Sabbatical<br />

Es gibt grundsätzlich drei unterschiedliche<br />

Arbeitszeitmodelle für<br />

ein Sabbatical: Arbeitszeitkonto,<br />

Teilzeitmodell und unbezahlter Urlaub.<br />

Es hängt in der Regel vom Chef<br />

ab, welches Modell er seinen Mitarbeitern<br />

anbietet. Arbeitszeitkonto<br />

und Teilzeitmodell sind die gängigsten.<br />

Auf einem Arbeitszeitkonto<br />

können Mitarbeiter Urlaubstage und<br />

Überstunden ansparen. „Zusätzlich<br />

können sie sich Sonderzahlungen<br />

wie Weihnachtsgeld oder Erfolgsprämien<br />

in Zeit umrechnen und dem<br />

Konto gutschreiben lassen“, so die<br />

D.A.S. Expertin. Die angesparten<br />

Stunden kann der Mitarbeiter für<br />

seine Auszeit verwenden. Da gesetzliche<br />

Vorschriften hinsichtlich maximaler<br />

Arbeitszeit und Mindesturlaub<br />

dem Ansparmodell gewisse Grenzen<br />

setzen, müssen Arbeitnehmer die<br />

Auszeit lange im Voraus planen –<br />

oder sie entsprechend kurz halten.<br />

Das Arbeitszeitkonto eignet sich daher<br />

eher für kürzere Auszeiten von<br />

etwa drei Monaten. Wer längere Zeit<br />

pausieren möchte, für den kann das<br />

Teilzeitmodell eine gute Alternative<br />

sein. Grundlage hierfür ist das Recht<br />

auf flexible Gestaltung der Arbeitszeit<br />

nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.<br />

Der Arbeitnehmer arbeitet<br />

zunächst Vollzeit, erhält aber<br />

nur ein Gehalt für Teilzeit. Während<br />

der Auszeit bekommt er dann weiterhin<br />

ein Teilzeitgehalt. Wie hoch die<br />

Gehaltsreduzierung ausfällt und wie<br />

lange die Auszeit dauert, hängt von<br />

den Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber ab. Voraussetzung<br />

für diese Variante: Der<br />

Mitarbeiter muss seit mindestens<br />

sechs Monaten angestellt sein und<br />

der Betrieb über 15 Beschäftigte haben.<br />

Vorteil von Teilzeit und Arbeitszeitkonto<br />

ist, dass die „Aussteiger“<br />

während der Berufspause ein geregeltes<br />

Einkommen erhalten. Sie riskieren<br />

auch keinen Verlust der sozialen<br />

Absicherung: Die Beiträge zur<br />

gesetzlichen Renten-, Pflege- und<br />

Krankenversicherung laufen dank<br />

durchgängig gezahltem Gehalt ohne<br />

Unterbrechung weiter. Durch die reduzierten<br />

Einkünfte liegen sie nur<br />

entsprechend niedriger. Bei der dritten<br />

Möglichkeit, dem unbezahlten<br />

Urlaub, erhält der Arbeitnehmer<br />

während seiner Auszeit keinen Lohn.<br />

Und nach einem Monat muss er sich<br />

auch selbst um Kranken-, Pflegeund<br />

Rentenversicherung kümmern,<br />

da der Arbeitgeber dies bei unbezahltem<br />

Urlaub nur für einen Monat<br />

übernimmt.<br />

Tipps für den<br />

Wiedereinstieg<br />

Nach einer längeren Auszeit vom Job<br />

kann die Rückkehr schwer sein. Es<br />

ist daher ratsam, sich rechtzeitig damit<br />

auseinanderzusetzen. Hilfreich<br />

ist auf jeden Fall, den Kontakt zu den<br />

Kollegen und dem Chef während<br />

des Sabbaticals aufrecht zu erhalten.<br />

„So bleiben Aussteiger auf dem<br />

Laufenden und zeigen, dass sie sich<br />

weiterhin für das Unternehmen interessieren“,<br />

so Michaela Rassat.<br />

Kurz vor Ende der Auszeit ist auch<br />

ein persönliches Gespräch mit dem<br />

Chef ratsam, um sich gegenseitig<br />

auf den neuesten Stand zu bringen.<br />

Womöglich hat der Mitarbeiter Fähigkeiten<br />

erworben, zum Beispiel<br />

eine neue Sprache gelernt, die er<br />

nun im Unternehmen einbringen<br />

kann. Oder die Strukturen des Unternehmens<br />

haben sich verändert und<br />

der Mitarbeiter findet nun andere<br />

Rahmenbedingungen vor. Die zu Beginn<br />

des Sabbaticals getroffene Vereinbarung<br />

ist dann eine gute Basis,<br />

um die zukünftige Zusammenarbeit<br />

zu besprechen. Vielleicht ist auch alles<br />

beim Alten und der Mitarbeiter<br />

ist „nur“ um viele Erfahrungen reicher.<br />

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