BSWmagazin 01/2018
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KVB<br />
bald wie möglich von dem Unfall. Hierbei ist es unerheblich,<br />
ob Sie auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden stürzen,<br />
beim Joggen umknicken oder sich beim Fahrradfahren<br />
verletzen.<br />
Unfälle und Verletzungen jeder Art sind ohne Rücksicht<br />
darauf, ob fremdes oder eigenes Verschulden<br />
vorliegt, unverzüglich der Bezirksleitung der KVB<br />
zu melden. Wird diese Meldung versäumt, kann die<br />
KVB Leistungen ganz oder teilweise versagen.<br />
Füllen Sie hierzu den Unfallfragebogen vollständig<br />
aus. Auch eine telefonische Unterrichtung der Regressgruppe<br />
ist in Ausnahmefällen möglich.<br />
Wichtig ist zudem, dass die Meldung eines Unfalls an die<br />
KVB zeitnah geschieht. Eventuell müssen Unfallzeugen befragt<br />
werden oder Unfallorte besichtigt werden. Wird der<br />
Schadensfall spät gemeldet, können wichtige Informationen<br />
für die Regressbearbeitung verloren gehen.<br />
Nach Ihrer Unfallmeldung prüfen die Regressgruppen, ob ein<br />
Fremdverschulden vorliegt. Ist dies der Fall, werden die Kosten<br />
für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit, die nach Satzung<br />
von Ihrer KVB übernommen werden, mit dem Unfallverursacher<br />
bzw. dessen Haftpflichtversicherung abgerechnet.<br />
Wissenswertes über Unfälle und Verletzungen enthält unser<br />
KVB-Informationsblatt „Informationen zu Unfällen und Verletzungen“,<br />
das Sie im Internet unter www.kvb.bund.de lesen<br />
können. Dort finden Sie als Formular auch den Vordruck<br />
„Unfallfragebogen“.<br />
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für Ihre Aufmerksamkeit<br />
und Ihre Mithilfe, ohne die eine erfolgreiche Bearbeitung<br />
von Unfallangelegenheiten nicht möglich wäre.<br />
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