2018-02-07 Politikbrief zur Hessischen Landtagswahl 2018
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<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 10<br />
Fluglärmkommission Frankfurt<br />
Aktionäre der Fraport AG<br />
Das Recht auf Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt ist u.a. an<br />
die geografische Lage innerhalb des Gebietes des Frankfurter<br />
Fluglärmindexes - FFI - geknüpft bzw. an mehr als 100 tägliche<br />
Überflüge in einer Höhe unterhalb von 6.000 Fuß (rd.<br />
1.800 Meter). Der FFI ist wegen des sogenannten Abbruchkriteriums<br />
von 53 dB(A) ungeeignet, da Lärm unterhalb dieser<br />
Schwelle schlicht ausgeblendet wird. Ebenso führen Überflüge<br />
in einer Höhe von mehr als 6.000 Fuß immer noch zu störenden<br />
und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen. Eine<br />
Berücksichtigung von Überflügen bis zu einer Höhe von<br />
10.000 Fuß (rd. 3.000 Meter) ist angebracht.<br />
Die Einschränkungen für die Entsendung kommunaler Vertreter<br />
sind ersatzlos zu streichen.<br />
U nsere Forderung:<br />
Die Kriterien für eine Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt<br />
sind zu überarbeiten.<br />
Eine Einflussnahme auf die teilweise unerwünschte Geschäftspolitik<br />
der Fraport AG ist trotz der Mehrheitsbeteiligung<br />
des Landes und der Stadt Frankfurt am Main kaum<br />
gegeben. Es werden Befürchtungen hinsichtlich denkbarer<br />
Schadenersatzansprüche seitens der privatwirtschaftlichen<br />
Miteigentümer angeführt.<br />
Land Hessen 31,31 %<br />
Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH 20,0 %<br />
Deutsche Lufthansa AG 8,44 %<br />
Lazard Asset Management LLC 5,05 %<br />
Black Rock Inc. 3,12 %<br />
Streubesitz 32,08 %<br />
51,31 %<br />
48,69 %<br />
Die Mehrheitsgesellschafter haben ihre Interessen in einem<br />
geheimen Konsortialvertrag gebündelt.<br />
Unsere Forderungen:<br />
Die Beteiligungen des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt<br />
am Main an der Fraport AG sind wieder auf 100 % aufzustocken.<br />
Erst wenn Land und Stadt alleinige Eigentümer<br />
sind, können sie die Geschäftspolitik wieder maßgeblich bestimmen.<br />
Der Konsortialvertrag ist offenzulegen.