2018-02-07 Politikbrief zur Hessischen Landtagswahl 2018
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Politikwechsel – dringend erforderlich!<br />
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong><br />
Für Wähler und Politiker, die gewählt werden möchten
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 2<br />
Liebe Wählerinnen und Wähler,<br />
liebe Kandidaten für den<br />
<strong>Hessischen</strong> Landtag,<br />
das Deckblatt dieses <strong>Politikbrief</strong>s zeigt die Spuren des Flugbetriebs<br />
am 6. Januar <strong>2018</strong>. Eindrucksvoller kann man kaum<br />
zeigen, dass niemand im Rhein-Main-Ballungsraum von den<br />
Belastungen durch Fluglärm und Schadstoffe verschont wird.<br />
Die Ergebnisse der NORAH-Studie haben belegt, das Fluglärm<br />
krank macht und tötet. Lärm verursacht vermehrte<br />
Herz-Kreislauferkrankungen, Schlaganfälle, tödliche Herzinfarkte<br />
und Depressionen. Bei Grundschulkindern wurden<br />
Verzögerungen in der Leseentwicklung beobachtet.<br />
Immer mehr rücken die Ultrafeinstaubbelastungen und<br />
deren gesundheitlichen Folgen in den Fokus. Der Flugbetrieb<br />
ist eine der größten Dreckschleudern.<br />
Die übermächtige Lobby der Luftverkehrsbranche setzt rücksichtslos<br />
die eigenen Wirtschaftsinteressen durch.<br />
Ryanair & Co. mit subventionierten Billigpreisen und umstrittenen<br />
Arbeitsbedingungen wurden nach Frankfurt geholt,<br />
um Überkapazitäten auszulasten.<br />
Die noch amtierende schwarz-grüne Landesregierung hat mit<br />
wenig tauglichen Mitteln versucht, die Vereinbarungen aus<br />
der Mediation umzusetzen. Der Lärm ist nicht weniger geworden<br />
und darf sogar noch weiter zunehmen. Eine grundlegend<br />
andere Flughafenpolitik ist dringend erforderlich.<br />
Unser Mobilitätswahn macht uns krank und bringt uns um.<br />
Auf diesen einfachen Nenner kann man die derzeitige Situation<br />
bringen.<br />
Liebe Wählerinnen und Wähler,<br />
machen Sie sich mit dem umfangreichen Informationsmaterial<br />
und unseren Forderungen vertraut und prüfen Sie, ob die<br />
Partei und die Kandidatin oder der Kandidat Ihrer Wahl die<br />
Probleme kennt und sich für unsere Forderungen einsetzen<br />
will.<br />
Dann treffen Sie ein kluge Wahl.<br />
Ihr<br />
BBI Bündnis der Bürgerinitiativen<br />
V.i.S.d.P.: Thomas Scheffler, Bündnissprecher, 65439 Flörsheim am Main, Windthorststraße 3<br />
Bildnachweise: Deckblatt Flugspuren www.dfld.de Seite 3 Die Charts wurden der Präsentation des HMWEVL vom 04.03.2015 über das Ergebnis der Bedarfsprüfung Terminal 3<br />
entnommen Seite 4 BI Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste Flughafen Wien-Schwechat Seite 5 Chart Wolgang Schwämmlein und Joachim Alt, Mainz Seite 6 Thomas<br />
Scheffler Seiten 7 und 10 Pixabay Freie Bilder Seite 11 www.forum-fliughafen-region.de, Tabelle und Foto Thomas Scheffler Seite 12 Thomas Scheffler
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 3<br />
Flugbewegungen und Passagiere<br />
Im Jahr 2017 ist erstmals seit 2012 die Zahl der Flugbewegungen<br />
wieder gestiegen, und zwar auf 475.500 Starts und Landungen.<br />
Damit liegt diese Zahl weit unter den phantasiereichen<br />
Prognosen, die 20<strong>07</strong> <strong>zur</strong> Genehmigung des Flughafenausbaus<br />
vorgelegt wurden (siehe graue Flächen rechts).<br />
Allerdings liegt dieses Wachstum - begünstigt durch die Aufnahme<br />
des Flugbetriebs der Billigflieger - nur knapp unter<br />
dem Wachstumspfad der 2014 überarbeiteten Prognose (gestrichelte<br />
Linie). In drei Jahren, also bereits 2<strong>02</strong>0, muss der<br />
Rhein-Main-Ballungsraum mit knapp 525.000<br />
Flugbewegungen rechnen.<br />
Für diese unerträgliche Zunahme spricht auch das Wachstum<br />
der Passagierzahlen. In 2017 entsprachen 64,5 Mio beförderte<br />
Passagiere ziemlich genau der Prognose von 2014.<br />
Der BUND Hessen hat bereits 2014 in einer Studie nachgewiesen,<br />
dass sofort 3 Mio Passagiere aus 28.000 Kurzstreckenflügen<br />
auf die Bahn verlagert werden können. Langfristig<br />
könnten es sogar 9,6 Mio Passagiere aus 108.000 Flügen sein.<br />
Sogar die im Mai 2017 die vom Bundesverkehrsministerium<br />
vorgestellten „Maßnahmen <strong>zur</strong> Stärkung und Sicherung des<br />
Luftverkehrsstandorts Deutschland“ enthalten die Aussage,<br />
dass erst ab einer Reiseentfernung von 500-700 km der Luftverkehr<br />
gesamtwirtschaftliche Kostenvorteile aufweist.<br />
U nsere Forderungen:<br />
Die Zahl der Flugbewegungen darf nicht weiter wachsen<br />
und muss deutlich verringert werden (Ziel 380.000 p.a.).<br />
Kurzstreckenflüge müssen auf die Bahn verlagert werden.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 4<br />
Feinstäube im Umfeld des Flughafens<br />
Der Flugverkehr verursacht im weiten Umfeld der Flughäfen<br />
hohe Emissionen an Ultra-Feinstäuben. Diese Partikel (kleiner<br />
als 0,1 μm) werden durch die existierenden gesetzlichen<br />
Grenzwerte PM10 (kleiner als 10 μm) bzw. PM2,5 (kleiner als<br />
2,5 μm) nur un<strong>zur</strong>eichend erfasst.<br />
Feinstaub wird in Deutschland derzeit nach Gewicht bemessen,<br />
doch die Zahl der Partikel - das eigentlich Entscheidende -<br />
wird außer Acht gelassen. Für die Partikel<br />
PM2,5 gilt seit 2008 europaweit<br />
ein Zielwert von 25 µg/m 3 im Jahresmittel.<br />
Der Gewichtsanteil der darin<br />
enthaltenden ultrafeinen Partikel<br />
liegt bei ca. 2%. Werden diese Partikel<br />
jedoch gezählt, liegt der Anteil<br />
bei ca. 98%!<br />
Die Partikel haben fatale Wirkungen:<br />
Teils weniger als 0,1 Mikrometer groß<br />
können diese Teilchen tief in die Lunge<br />
eingeatmet werden und passieren<br />
sogar die Schranke zum Blutkreislauf.<br />
Es haften sich Schadstoffe beispielsweise aus dem Abgas an,<br />
von denen viele als krebserregend gelten. Studien zeigen,<br />
dass die kleinen Partikel auf diesem Weg die Lungenfunktion<br />
schwächen und Risiken für Krebs, Asthma und Herz-Kreislaufkrankheiten<br />
bis hin zum Herzinfarkt erhöhen. Selbst die Entwicklung<br />
von Babys im Mutterleib könne verschlechtert werden,<br />
zeigen neue Analysen.<br />
Das Helmholtz-Zentrum in München stellte fest, dass das Einatmen<br />
ultrafeiner Feinstaubpartikel schon nach wenigen Minuten<br />
die Herztätigkeit negativ beeinflusst.<br />
Das Umweltbundesamt<br />
führt Zehntausende vorzeitige<br />
Todesfälle in Deutschland<br />
auf die größeren Feinstaubpartikel<br />
<strong>zur</strong>ück - für<br />
den noch gefährlicheren Ultrafeinstaub<br />
gibt es diese<br />
Berechnung bisher noch<br />
gar nicht. Laut EU kostet<br />
Feinstaub jedes Jahr in<br />
Deutschland rund 60.000<br />
Menschenleben.<br />
Das Umweltbundesamt<br />
zeigt sich besorgt angesichts der ultrafeinen Staubteilchen.<br />
Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt sogar eine<br />
nur halb so hohe Konzentrationen in der Luft, wie sie die EU<br />
erlaubt.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 5<br />
Wie erstaunlich weit sich die Ultrafeinstäube ausbreiten und<br />
wie eng der Zusammenhang zwischen den Überflügen und<br />
dem Anstieg der Belastungen ist, hat die Arbeitsgruppe „Ultrafeinstaub“<br />
im BBI Bündnis der Bürgerinitiativen mit eigenen<br />
Messungen nachgewiesen (siehe das Beispiel rechts).<br />
Unsere Forderungen:<br />
Es ist ein engmaschiges Messstellennetz <strong>zur</strong> Erfassung der<br />
Belastungen durch Ultrafeinstaub aufzubauen.<br />
Die Partikel sind im Sekundenintervall zu messen, damit<br />
aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden und Spitzenbelastungen<br />
nicht in Durchschnittsbetrachtungen verloren<br />
gehen.<br />
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und<br />
Geologie HLNUG hat halbjährlich über die gemessenen<br />
Feinstaubkonzentrationen zu berichten.<br />
Die Landesregierung soll sich bundespolitisch für eine Überarbeitung<br />
der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit<br />
dem Ziel einsetzen, die Festlegungen zu Partikeln bzw.<br />
Ultrafeinstaub zu ergänzen sowie Messvorschriften und<br />
Vorgaben für Berichterstattungen zu verschärfen.<br />
Zählung der Feinstaubpartikel am 05. Juni 2016<br />
in Mainz-Hechtsheim<br />
Gegen 11:30 Uhr wurde die Betriebsrichtung umgestellt, obwohl<br />
der Wind weiter gleichmäßig aus Osten wehte. Prompt sank die<br />
Partikelkonzentration auf den Wert einer von Flugbetrieb<br />
unbelasteten Luft mit ca. 4.000 Partikel/cm³ ab.<br />
Gut eine Stunde nach Betriebsaufnahme auf der Südumfliegung<br />
hat der Wind dann die Abgaswolke von der jetzt 2,8 km entfernten<br />
Route (TABUM-M / BR25) nach Hechtsheim getragen. Die<br />
beim Steigflug höhere Triebwerksleistung erklärt die noch höhere<br />
Belastung mit mehr als 17.000 Partikel/cm 3 , eine Steigerung auf<br />
mehr als 400 % !
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 6<br />
Nachtflugbeschränkungen am Frankfurter Flughafen<br />
2017 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2017<br />
1. 0 0 0 1 1 4 8 6 4 7 2 3 1.<br />
2. 2 1 0 1 0 6 3 4 3 2 1 3 2.<br />
3. 0 0 1 1 0 1 1 3 5 2 3 10 3.<br />
4. 1 0 0 1 7 1 3 1 1 2 2 0 4.<br />
5. 1 0 0 0 3 0 0 3 2 4 2 1 5.<br />
6. 0 0 0 1 0 4 17 2 1 1 1 1 6.<br />
7. 0 1 2 4 1 1 2 0 3 4 0 2 7.<br />
8. 0 0 2 0 0 0 2 0 4 1 0 4 8.<br />
9. 2 0 0 1 2 2 3 2 3 3 3 4 9.<br />
10. 0 1 1 0 1 2 9 3 7 4 2 7 10.<br />
11. 0 1 2 1 2 1 0 4 6 7 1 2 11.<br />
12. 0 0 0 1 4 1 4 1 5 2 3 3 12.<br />
13. 0 0 1 3 2 1 1 4 6 4 1 2 13.<br />
14. 1 0 1 1 3 3 2 0 9 0 0 3 14.<br />
15. 2 0 0 0 0 4 3 5 4 5 2 1 15.<br />
16. 0 1 0 1 1 2 1 2 4 2 2 0 16.<br />
17. 1 1 0 0 2 1 0 0 6 1 3 1 17.<br />
18. 0 0 1 0 2 0 2 4 2 3 3 3 18.<br />
19. 2 1 1 3 3 2 1 1 3 2 1 1 19.<br />
20. 1 0 0 1 1 1 2 4 2 2 2 2 20.<br />
21. 0 1 0 2 3 0 8 1 4 1 1 1 21.<br />
22. 1 1 1 2 3 11 3 2 2 1 0 5 22.<br />
23. 0 1 0 1 1 6 6 1 0 2 3 0 23.<br />
24. 2 0 0 0 0 2 2 3 3 2 1 0 24.<br />
25. 0 2 0 1 1 2 2 5 2 3 0 0 25.<br />
26. 1 2 0 2 1 1 2 1 2 2 1 1 26.<br />
27. 0 1 1 0 0 3 4 1 4 5 0 1 27.<br />
28. 0 0 0 1 5 5 6 2 2 2 1 1 28.<br />
29. 1 1 1 2 2 4 2 4 7 1 4 29.<br />
30. 0 1 2 5 7 10 4 2 0 3 0 30.<br />
31. 0 0 2 1 3 2 0 31.<br />
Anzahl<br />
Versp. Landungen<br />
Nächte ohne<br />
Versp.Landungen<br />
18 15 16 33 58 76 112 74 105 85 45 66<br />
18 15 17 7 7 3 3 4 1 2 6 7<br />
Insgesamt 703<br />
Versp. Landungen<br />
90 Nächte ohne<br />
Versp.Landungen<br />
Nächte mit<br />
Versp.Landungen<br />
13 13 14 23 24 27 28 27 29 29 24 24<br />
Datenquelle: Hessisches Wirtschaftsministerium, Verspätete Starts und Landungen<br />
275 Nächte mit<br />
Versp.Landungen
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> 2017 Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 7<br />
Der Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.20<strong>07</strong> zum Ausbau<br />
des Frankfurter Flughafens lässt verspätete Starts und Landungen<br />
unter bestimmten Voraussetzungen zu. Verspätete<br />
Landungen sind in der Zeit von 23 bis 00 Uhr zulässig, sofern<br />
• sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung<br />
ergibt oder<br />
• die Landung zwischen 22 und 23 Uhr geplant war und<br />
sich die Verspätung ebenfalls nicht schon aus der Flugplangestaltung<br />
ergibt.<br />
Aus der Übersicht über die verspäteten Landungen im Jahr<br />
2017 ist ersichtlich, dass es nur an 90 von 365 Nächten keine<br />
Verspätungslandungen gab. Insbesondere auffallend ist der<br />
starke Anstieg dieser Landungen mit der Aufnahme des Flugbetriebs<br />
der Ryanair ab April 2017. Allerdings sind diese Verspätungen<br />
nicht ausschließlich von Ryanair zu vertreten.<br />
Auch Lufthansa, Condor u.a. haben ihren Beitrag dazu geleistet.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat sich vorbehalten, diese<br />
Regelung zu ändern, wenn der Durchschnitt eines Kalenderjahres<br />
den Wert von 7,5 täglichen Verspätungslandungen<br />
übersteigt.<br />
In 2017 lag der Durchschnittswert erst bei 1,9 verspäteten<br />
Landungen! Es ist also erst der Anfang!<br />
Unsere Forderungen:<br />
Die Nachtflugbeschränkungen von 23 bis 00 Uhr und von<br />
05 bis 06 Uhr müssen konsequent durchgesetzt werden.<br />
Fluggesellschaften, die vorsätzlich oder fahrlässig die Toleranzregelungen<br />
ausnutzen, müssen mit Sanktionen belegt<br />
werden. Ein Landeverbot ist als Ultima Ratio vorzusehen.<br />
Ziel muss ein Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr sein.<br />
Start- und Landeentgelte dürfen keine Rabatte und Incentiv-<br />
Regelungen enthalten, um Billigflieger nach Frankfurt zu<br />
locken. Dieses Geschäftssegment ist am Frankfurter Flughafen<br />
unerwünscht und nicht mit den Intentionen des 20<strong>07</strong><br />
genehmigten Flughafenausbaus vereinbar.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 8<br />
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />
Im November 2015 haben die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Würtemberg und Hessen eine Initiative <strong>zur</strong> Änderung der<br />
§§ 29b und 32 des Luftverkehrsgesetzes eingebracht. Allerdings ruht diese Initiative <strong>zur</strong> Zeit.<br />
§ 29b Absatz 2 LuftVG – gültige Fassung § 29b Absatz 2 LuftVG – Vorschlag R-P, B-W, Hessen<br />
(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben<br />
auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm<br />
hinzuwirken.<br />
(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben den Schutz der Bevölkerung<br />
vor Fluglärm angemessen zu berücksichtigen und auf den Schutz vor unzumutbarem Fluglärm<br />
hinzuwirken. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren. Auf<br />
die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.<br />
§ 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG – gültige Fassung § 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG – Vorschlag R-P, B-W, Hessen<br />
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt<br />
ohne Zustimmung des Bundesrates die <strong>zur</strong> Durchführung<br />
dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union<br />
notwendigen Rechtsverordnungen über<br />
…<br />
8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen,<br />
für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle<br />
und für Flüge nach Instrumentenflugregeln,<br />
einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte.<br />
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt ohne Zustimmung des Bundesrates<br />
die <strong>zur</strong> Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union notwendigen<br />
Rechtsverordnungen über<br />
…<br />
8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge zu<br />
und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Flüge nach Instrumentenflugregeln,<br />
einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte; soweit es sich um die erstmalige Festlegung<br />
oder um eine wesentliche Änderung handelt, ist neben der Beteiligung der nach § 32b<br />
gebildeten Kommission eine angemessene Beteiligung der betroffenen Gemeinden und der in<br />
ihren Aufgaben berührten Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sicherzustellen.<br />
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, <strong>zur</strong> Begründung der Gesetzesinitiative<br />
am 27.11.2015 vor dem Bundesrat:<br />
„Wichtigstes Anliegen der Gesetzesänderung ist es, Luftfahrtbehörden und<br />
Flugsicherungsorganisation zu verpflichten, den Schutz der Bevölkerung vor<br />
Fluglärm insgesamt stärker zu berücksichtigen. Mit der Gesetzesinitiative soll<br />
eine deutliche Aufwertung des Fluglärmschutzes erfolgen. In lärmsensiblen<br />
Zeiten – wie am frühen Morgen und am späten Abend – muss der Lärmschutz<br />
Vorrang haben. Bei der Festlegung von Flugrouten, aber auch bei Einzelfreigaben<br />
ist der Fluglärm verstärkt zu gewichten.“<br />
Unsere Forderung: Diese Gesetzesinitiative ist wieder aufzugreifen.<br />
„Nach der derzeitigen Rechtslage haben die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen<br />
bei neuen oder wesentlich geänderten Flugrouten keine Möglichkeit,<br />
sich in das Verfahren einzubringen. Eine direkte Beteiligung der betroffenen<br />
Bürger und Bürgerinnen findet nicht statt. Abgesehen von der Beteiligungsmöglichkeit<br />
im zeitlich vorgelagerten Planfeststellungsverfahren<br />
werden die betroffenen Kommunen lediglich als Mitglieder der Fluglärmkommission<br />
beteiligt. Da Flugrouten darüber entscheiden, über welchen Gebieten<br />
welche Fluglärmbelastung entsteht, ist dies so nicht akzeptabel.“
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 9<br />
Anti-Lärm-Paket der Mediation<br />
Zitat aus dem Endbericht Mediationsverfahren aus dem Jahr 2000:<br />
Die Mediationsgruppe fordert ein verbindliches Programm <strong>zur</strong><br />
Lärmminderung und Lärmvermeidung, dessen Bestandteile vor allem<br />
sind:<br />
–Kontingentierung von Fluglärm und Festlegung von lokalen<br />
Lärmobergrenzen;<br />
–Wirtschaftliche Anreize, die sich am tatsächlich entstandenen<br />
Lärm orientieren und die schnellere Modernisierung der alten<br />
Flugzeugflotten durch leisere Maschinen fördern;<br />
–Anreize <strong>zur</strong> Einhaltung der „minimum noise routes” durch die Piloten<br />
und <strong>zur</strong> häufigeren Anwendung bzw. <strong>zur</strong> Weiterentwicklung<br />
lärmarmer An- und Abflugverfahren;<br />
–Programm zum künftigen passiven Schallschutz an Gebäuden, das<br />
nicht nur Fenster, sondern das gesamte Gebäude betrifft und durch<br />
eine entsprechende Erhöhung der Landegebühren finanziert wird.<br />
Die Mediationsgruppe hält einen Betrag von 5 DM pro Passagier<br />
für möglich, so dass eine Gesamtsumme von mindestens 1 Milliarde<br />
DM allein in den ersten 10 Jahren <strong>zur</strong> Verfügung stünde;<br />
–Immobilienmanagement als Hilfestellung für besonders betroffene<br />
Bürger;<br />
–Aufbau eines systematischen und transparenten Lärmmonitoring-<br />
Systems, das regelmäßig den entstehenden Lärm an besonders belasteten<br />
Punkten misst und diese Daten auch der Politik und den<br />
betroffenen Bürgern <strong>zur</strong> Verfügung stellt;<br />
–Eine Selbstverpflichtung der FAG <strong>zur</strong> kontinuierlichen Verminderung<br />
der Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung. Die FAG<br />
sollte mit Nachdruck das Ziel verfolgen, sich im Vergleich mit anderen<br />
internationalen Flughäfen zum Vorbild und Vorreiter bei der<br />
Reduzierung von Fluglärm zu entwickeln.<br />
… und was daraus geworden ist<br />
Das vom <strong>Hessischen</strong> Wirtschaftsministerium mit der Luftverkehrswirtschaft<br />
vereinbarte Konzept einer Lärmobergrenze<br />
entspricht nicht dem Ergebnis der Mediation: Es fehlt die Verbindlichkeit,<br />
ist nicht lokal ausgerichtet und lässt statt einer<br />
Lärmminderung und Lärmvermeidung eine weitere Steigerung<br />
der Lärmbelastung zu.<br />
Das FFR Forum Flughafen und Region (FFR) hat im Januar<br />
<strong>2018</strong> sein erneuertes Konzept für einen aktiven Schallschutz<br />
vorgestellt. Die Maßnahmen sollen entweder als Prüfaufträge<br />
und Forschungsprojekte vergeben werden oder sollen sich<br />
bereits im Regelbetrieb befinden. Bei letzteren sind jedoch<br />
kaum Entlastungen für die Betroffenen feststellbar. Die geringen<br />
Reduzierungen werden vom zunehmenden Luftverkehr<br />
aufgezehrt.<br />
Als Instrument einer Beteiligung der Betroffenen wird ein Lokales<br />
Konsultationsverfahren gepriesen. Die Kommunen sollen<br />
sich untereinander streiten wer wieviel Lärm (er)trägt.<br />
Das Konzept ist ein Dokument der Erfolglosigkeit und der Kapitulation<br />
vor der immer größer werdenden Verlärmung des<br />
Rhein-Main-Ballungsraums.<br />
Um den passiven Schallschutz zu verbessern, hat das Land<br />
Hessen den Regionalfonds ins Leben gerufen. Die Fraport AG<br />
beteiligt sich an den Kosten nur marginal, die Last tragen die<br />
Steuerzahler. Eine Umlage pro Passagier bleibt Illusion.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 10<br />
Fluglärmkommission Frankfurt<br />
Aktionäre der Fraport AG<br />
Das Recht auf Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt ist u.a. an<br />
die geografische Lage innerhalb des Gebietes des Frankfurter<br />
Fluglärmindexes - FFI - geknüpft bzw. an mehr als 100 tägliche<br />
Überflüge in einer Höhe unterhalb von 6.000 Fuß (rd.<br />
1.800 Meter). Der FFI ist wegen des sogenannten Abbruchkriteriums<br />
von 53 dB(A) ungeeignet, da Lärm unterhalb dieser<br />
Schwelle schlicht ausgeblendet wird. Ebenso führen Überflüge<br />
in einer Höhe von mehr als 6.000 Fuß immer noch zu störenden<br />
und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen. Eine<br />
Berücksichtigung von Überflügen bis zu einer Höhe von<br />
10.000 Fuß (rd. 3.000 Meter) ist angebracht.<br />
Die Einschränkungen für die Entsendung kommunaler Vertreter<br />
sind ersatzlos zu streichen.<br />
U nsere Forderung:<br />
Die Kriterien für eine Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt<br />
sind zu überarbeiten.<br />
Eine Einflussnahme auf die teilweise unerwünschte Geschäftspolitik<br />
der Fraport AG ist trotz der Mehrheitsbeteiligung<br />
des Landes und der Stadt Frankfurt am Main kaum<br />
gegeben. Es werden Befürchtungen hinsichtlich denkbarer<br />
Schadenersatzansprüche seitens der privatwirtschaftlichen<br />
Miteigentümer angeführt.<br />
Land Hessen 31,31 %<br />
Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH 20,0 %<br />
Deutsche Lufthansa AG 8,44 %<br />
Lazard Asset Management LLC 5,05 %<br />
Black Rock Inc. 3,12 %<br />
Streubesitz 32,08 %<br />
51,31 %<br />
48,69 %<br />
Die Mehrheitsgesellschafter haben ihre Interessen in einem<br />
geheimen Konsortialvertrag gebündelt.<br />
Unsere Forderungen:<br />
Die Beteiligungen des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt<br />
am Main an der Fraport AG sind wieder auf 100 % aufzustocken.<br />
Erst wenn Land und Stadt alleinige Eigentümer<br />
sind, können sie die Geschäftspolitik wieder maßgeblich bestimmen.<br />
Der Konsortialvertrag ist offenzulegen.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 11<br />
Forum Flughafen und Region (FFR)<br />
Das FFR ist Nachfolgeplattform zum Regionalen Dialogforum<br />
(RDF) Das RDF war Bestandteil des Mediationsverfahrens und<br />
wurde am 13.06.2008 aufgelöst.<br />
Koordinierungsrat, Expertengruppe Aktiver Schallschutz<br />
EpASS, Konvent und Umwelt- und Nachbarschaftshaus UNH<br />
werden seit Jahren von denselben Personen dominiert. Bis<br />
auf den BUND Hessen und die Bundesvereinigung gegen<br />
Fluglärm sind keine kritischen Bürgerinitiativen vertreten.<br />
Die eigentliche Aufgabenstellung eines Dialogs mit den Betroffenen<br />
wird - wenn überhaupt - un<strong>zur</strong>eichend wahrgenommen<br />
und die Interessen der Luftverkehrswirtschaft<br />
stehen im Vordergrund.<br />
Unsere Forderungen:<br />
Die personelle Besetzung und Aufgabenstellung des „Forum<br />
Flughafen & Region“ (FFR) ist auf den Prüfstand zu stellen.<br />
Die tendenziös einseitig<br />
zu Gunsten der Luftverkehrswirtschaft<br />
gestaltete<br />
Ausstellung im Umweltund<br />
Nachbarschaftshaus<br />
ist zu überarbeiten.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 12<br />
Unsere Ziele<br />
• Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und<br />
anderer Flughäfen der Region, die der Kapazitätssteigerung<br />
des Luftverkehrs in der Rhein-Main-Region dienen könnten.<br />
• Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes<br />
Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr.<br />
• Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der<br />
Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger.<br />
• Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die<br />
Luftverkehrsindustrie. Stopp der Subventionen.<br />
• Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000<br />
pro Jahr sowie Verringerung der bestehenden Belastungen<br />
durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch<br />
durch den Flugverkehr im Rhein-Main Gebiet.<br />
• Stilllegung der Landebahn Nord-West.<br />
Gesprächsbedarf?<br />
Gerne können Sie sich an die Sprecherinnen und Sprecher<br />
des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen wenden:<br />
Dietrich Elsner, Mainz<br />
Michael Flörsheimer, Rüsselsheim am Main<br />
Ina Hauck, Frankfurt am Main<br />
Thomas Scheffler, Flörsheim am Main<br />
Stefanie Then, Frankfurt am Main<br />
sprecher@flughafen-bi.de<br />
Pressekontakt:<br />
Thomas Scheffler<br />
scheffler@flughafen-bi.de<br />
Telefon 06145 5<strong>02</strong>150<br />
www.flughafen-bi.de<br />
BBI-Ziele Pressemitteilungen, Veranstaltungen,<br />
Informationsmaterial:<br />
www.fluglaerm-rhein-main.de<br />
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende:<br />
Konto Bündnis der Bürgerinitiativen<br />
VR-Bank Bad Orb-Gelnhausen<br />
IBAN DE81 5<strong>07</strong>9 0000 0006 7852 98<br />
BIC GENODE51GL<br />
Stand 7. Februar <strong>2018</strong>