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2018-02-07 Politikbrief zur Hessischen Landtagswahl 2018

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Politikwechsel – dringend erforderlich!<br />

<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong><br />

Für Wähler und Politiker, die gewählt werden möchten


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 2<br />

Liebe Wählerinnen und Wähler,<br />

liebe Kandidaten für den<br />

<strong>Hessischen</strong> Landtag,<br />

das Deckblatt dieses <strong>Politikbrief</strong>s zeigt die Spuren des Flugbetriebs<br />

am 6. Januar <strong>2018</strong>. Eindrucksvoller kann man kaum<br />

zeigen, dass niemand im Rhein-Main-Ballungsraum von den<br />

Belastungen durch Fluglärm und Schadstoffe verschont wird.<br />

Die Ergebnisse der NORAH-Studie haben belegt, das Fluglärm<br />

krank macht und tötet. Lärm verursacht vermehrte<br />

Herz-Kreislauferkrankungen, Schlaganfälle, tödliche Herzinfarkte<br />

und Depressionen. Bei Grundschulkindern wurden<br />

Verzögerungen in der Leseentwicklung beobachtet.<br />

Immer mehr rücken die Ultrafeinstaubbelastungen und<br />

deren gesundheitlichen Folgen in den Fokus. Der Flugbetrieb<br />

ist eine der größten Dreckschleudern.<br />

Die übermächtige Lobby der Luftverkehrsbranche setzt rücksichtslos<br />

die eigenen Wirtschaftsinteressen durch.<br />

Ryanair & Co. mit subventionierten Billigpreisen und umstrittenen<br />

Arbeitsbedingungen wurden nach Frankfurt geholt,<br />

um Überkapazitäten auszulasten.<br />

Die noch amtierende schwarz-grüne Landesregierung hat mit<br />

wenig tauglichen Mitteln versucht, die Vereinbarungen aus<br />

der Mediation umzusetzen. Der Lärm ist nicht weniger geworden<br />

und darf sogar noch weiter zunehmen. Eine grundlegend<br />

andere Flughafenpolitik ist dringend erforderlich.<br />

Unser Mobilitätswahn macht uns krank und bringt uns um.<br />

Auf diesen einfachen Nenner kann man die derzeitige Situation<br />

bringen.<br />

Liebe Wählerinnen und Wähler,<br />

machen Sie sich mit dem umfangreichen Informationsmaterial<br />

und unseren Forderungen vertraut und prüfen Sie, ob die<br />

Partei und die Kandidatin oder der Kandidat Ihrer Wahl die<br />

Probleme kennt und sich für unsere Forderungen einsetzen<br />

will.<br />

Dann treffen Sie ein kluge Wahl.<br />

Ihr<br />

BBI Bündnis der Bürgerinitiativen<br />

V.i.S.d.P.: Thomas Scheffler, Bündnissprecher, 65439 Flörsheim am Main, Windthorststraße 3<br />

Bildnachweise: Deckblatt Flugspuren www.dfld.de Seite 3 Die Charts wurden der Präsentation des HMWEVL vom 04.03.2015 über das Ergebnis der Bedarfsprüfung Terminal 3<br />

entnommen Seite 4 BI Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste Flughafen Wien-Schwechat Seite 5 Chart Wolgang Schwämmlein und Joachim Alt, Mainz Seite 6 Thomas<br />

Scheffler Seiten 7 und 10 Pixabay Freie Bilder Seite 11 www.forum-fliughafen-region.de, Tabelle und Foto Thomas Scheffler Seite 12 Thomas Scheffler


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 3<br />

Flugbewegungen und Passagiere<br />

Im Jahr 2017 ist erstmals seit 2012 die Zahl der Flugbewegungen<br />

wieder gestiegen, und zwar auf 475.500 Starts und Landungen.<br />

Damit liegt diese Zahl weit unter den phantasiereichen<br />

Prognosen, die 20<strong>07</strong> <strong>zur</strong> Genehmigung des Flughafenausbaus<br />

vorgelegt wurden (siehe graue Flächen rechts).<br />

Allerdings liegt dieses Wachstum - begünstigt durch die Aufnahme<br />

des Flugbetriebs der Billigflieger - nur knapp unter<br />

dem Wachstumspfad der 2014 überarbeiteten Prognose (gestrichelte<br />

Linie). In drei Jahren, also bereits 2<strong>02</strong>0, muss der<br />

Rhein-Main-Ballungsraum mit knapp 525.000<br />

Flugbewegungen rechnen.<br />

Für diese unerträgliche Zunahme spricht auch das Wachstum<br />

der Passagierzahlen. In 2017 entsprachen 64,5 Mio beförderte<br />

Passagiere ziemlich genau der Prognose von 2014.<br />

Der BUND Hessen hat bereits 2014 in einer Studie nachgewiesen,<br />

dass sofort 3 Mio Passagiere aus 28.000 Kurzstreckenflügen<br />

auf die Bahn verlagert werden können. Langfristig<br />

könnten es sogar 9,6 Mio Passagiere aus 108.000 Flügen sein.<br />

Sogar die im Mai 2017 die vom Bundesverkehrsministerium<br />

vorgestellten „Maßnahmen <strong>zur</strong> Stärkung und Sicherung des<br />

Luftverkehrsstandorts Deutschland“ enthalten die Aussage,<br />

dass erst ab einer Reiseentfernung von 500-700 km der Luftverkehr<br />

gesamtwirtschaftliche Kostenvorteile aufweist.<br />

U nsere Forderungen:<br />

Die Zahl der Flugbewegungen darf nicht weiter wachsen<br />

und muss deutlich verringert werden (Ziel 380.000 p.a.).<br />

Kurzstreckenflüge müssen auf die Bahn verlagert werden.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 4<br />

Feinstäube im Umfeld des Flughafens<br />

Der Flugverkehr verursacht im weiten Umfeld der Flughäfen<br />

hohe Emissionen an Ultra-Feinstäuben. Diese Partikel (kleiner<br />

als 0,1 μm) werden durch die existierenden gesetzlichen<br />

Grenzwerte PM10 (kleiner als 10 μm) bzw. PM2,5 (kleiner als<br />

2,5 μm) nur un<strong>zur</strong>eichend erfasst.<br />

Feinstaub wird in Deutschland derzeit nach Gewicht bemessen,<br />

doch die Zahl der Partikel - das eigentlich Entscheidende -<br />

wird außer Acht gelassen. Für die Partikel<br />

PM2,5 gilt seit 2008 europaweit<br />

ein Zielwert von 25 µg/m 3 im Jahresmittel.<br />

Der Gewichtsanteil der darin<br />

enthaltenden ultrafeinen Partikel<br />

liegt bei ca. 2%. Werden diese Partikel<br />

jedoch gezählt, liegt der Anteil<br />

bei ca. 98%!<br />

Die Partikel haben fatale Wirkungen:<br />

Teils weniger als 0,1 Mikrometer groß<br />

können diese Teilchen tief in die Lunge<br />

eingeatmet werden und passieren<br />

sogar die Schranke zum Blutkreislauf.<br />

Es haften sich Schadstoffe beispielsweise aus dem Abgas an,<br />

von denen viele als krebserregend gelten. Studien zeigen,<br />

dass die kleinen Partikel auf diesem Weg die Lungenfunktion<br />

schwächen und Risiken für Krebs, Asthma und Herz-Kreislaufkrankheiten<br />

bis hin zum Herzinfarkt erhöhen. Selbst die Entwicklung<br />

von Babys im Mutterleib könne verschlechtert werden,<br />

zeigen neue Analysen.<br />

Das Helmholtz-Zentrum in München stellte fest, dass das Einatmen<br />

ultrafeiner Feinstaubpartikel schon nach wenigen Minuten<br />

die Herztätigkeit negativ beeinflusst.<br />

Das Umweltbundesamt<br />

führt Zehntausende vorzeitige<br />

Todesfälle in Deutschland<br />

auf die größeren Feinstaubpartikel<br />

<strong>zur</strong>ück - für<br />

den noch gefährlicheren Ultrafeinstaub<br />

gibt es diese<br />

Berechnung bisher noch<br />

gar nicht. Laut EU kostet<br />

Feinstaub jedes Jahr in<br />

Deutschland rund 60.000<br />

Menschenleben.<br />

Das Umweltbundesamt<br />

zeigt sich besorgt angesichts der ultrafeinen Staubteilchen.<br />

Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt sogar eine<br />

nur halb so hohe Konzentrationen in der Luft, wie sie die EU<br />

erlaubt.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 5<br />

Wie erstaunlich weit sich die Ultrafeinstäube ausbreiten und<br />

wie eng der Zusammenhang zwischen den Überflügen und<br />

dem Anstieg der Belastungen ist, hat die Arbeitsgruppe „Ultrafeinstaub“<br />

im BBI Bündnis der Bürgerinitiativen mit eigenen<br />

Messungen nachgewiesen (siehe das Beispiel rechts).<br />

Unsere Forderungen:<br />

Es ist ein engmaschiges Messstellennetz <strong>zur</strong> Erfassung der<br />

Belastungen durch Ultrafeinstaub aufzubauen.<br />

Die Partikel sind im Sekundenintervall zu messen, damit<br />

aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden und Spitzenbelastungen<br />

nicht in Durchschnittsbetrachtungen verloren<br />

gehen.<br />

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und<br />

Geologie HLNUG hat halbjährlich über die gemessenen<br />

Feinstaubkonzentrationen zu berichten.<br />

Die Landesregierung soll sich bundespolitisch für eine Überarbeitung<br />

der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit<br />

dem Ziel einsetzen, die Festlegungen zu Partikeln bzw.<br />

Ultrafeinstaub zu ergänzen sowie Messvorschriften und<br />

Vorgaben für Berichterstattungen zu verschärfen.<br />

Zählung der Feinstaubpartikel am 05. Juni 2016<br />

in Mainz-Hechtsheim<br />

Gegen 11:30 Uhr wurde die Betriebsrichtung umgestellt, obwohl<br />

der Wind weiter gleichmäßig aus Osten wehte. Prompt sank die<br />

Partikelkonzentration auf den Wert einer von Flugbetrieb<br />

unbelasteten Luft mit ca. 4.000 Partikel/cm³ ab.<br />

Gut eine Stunde nach Betriebsaufnahme auf der Südumfliegung<br />

hat der Wind dann die Abgaswolke von der jetzt 2,8 km entfernten<br />

Route (TABUM-M / BR25) nach Hechtsheim getragen. Die<br />

beim Steigflug höhere Triebwerksleistung erklärt die noch höhere<br />

Belastung mit mehr als 17.000 Partikel/cm 3 , eine Steigerung auf<br />

mehr als 400 % !


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 6<br />

Nachtflugbeschränkungen am Frankfurter Flughafen<br />

2017 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2017<br />

1. 0 0 0 1 1 4 8 6 4 7 2 3 1.<br />

2. 2 1 0 1 0 6 3 4 3 2 1 3 2.<br />

3. 0 0 1 1 0 1 1 3 5 2 3 10 3.<br />

4. 1 0 0 1 7 1 3 1 1 2 2 0 4.<br />

5. 1 0 0 0 3 0 0 3 2 4 2 1 5.<br />

6. 0 0 0 1 0 4 17 2 1 1 1 1 6.<br />

7. 0 1 2 4 1 1 2 0 3 4 0 2 7.<br />

8. 0 0 2 0 0 0 2 0 4 1 0 4 8.<br />

9. 2 0 0 1 2 2 3 2 3 3 3 4 9.<br />

10. 0 1 1 0 1 2 9 3 7 4 2 7 10.<br />

11. 0 1 2 1 2 1 0 4 6 7 1 2 11.<br />

12. 0 0 0 1 4 1 4 1 5 2 3 3 12.<br />

13. 0 0 1 3 2 1 1 4 6 4 1 2 13.<br />

14. 1 0 1 1 3 3 2 0 9 0 0 3 14.<br />

15. 2 0 0 0 0 4 3 5 4 5 2 1 15.<br />

16. 0 1 0 1 1 2 1 2 4 2 2 0 16.<br />

17. 1 1 0 0 2 1 0 0 6 1 3 1 17.<br />

18. 0 0 1 0 2 0 2 4 2 3 3 3 18.<br />

19. 2 1 1 3 3 2 1 1 3 2 1 1 19.<br />

20. 1 0 0 1 1 1 2 4 2 2 2 2 20.<br />

21. 0 1 0 2 3 0 8 1 4 1 1 1 21.<br />

22. 1 1 1 2 3 11 3 2 2 1 0 5 22.<br />

23. 0 1 0 1 1 6 6 1 0 2 3 0 23.<br />

24. 2 0 0 0 0 2 2 3 3 2 1 0 24.<br />

25. 0 2 0 1 1 2 2 5 2 3 0 0 25.<br />

26. 1 2 0 2 1 1 2 1 2 2 1 1 26.<br />

27. 0 1 1 0 0 3 4 1 4 5 0 1 27.<br />

28. 0 0 0 1 5 5 6 2 2 2 1 1 28.<br />

29. 1 1 1 2 2 4 2 4 7 1 4 29.<br />

30. 0 1 2 5 7 10 4 2 0 3 0 30.<br />

31. 0 0 2 1 3 2 0 31.<br />

Anzahl<br />

Versp. Landungen<br />

Nächte ohne<br />

Versp.Landungen<br />

18 15 16 33 58 76 112 74 105 85 45 66<br />

18 15 17 7 7 3 3 4 1 2 6 7<br />

Insgesamt 703<br />

Versp. Landungen<br />

90 Nächte ohne<br />

Versp.Landungen<br />

Nächte mit<br />

Versp.Landungen<br />

13 13 14 23 24 27 28 27 29 29 24 24<br />

Datenquelle: Hessisches Wirtschaftsministerium, Verspätete Starts und Landungen<br />

275 Nächte mit<br />

Versp.Landungen


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> 2017 Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 7<br />

Der Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.20<strong>07</strong> zum Ausbau<br />

des Frankfurter Flughafens lässt verspätete Starts und Landungen<br />

unter bestimmten Voraussetzungen zu. Verspätete<br />

Landungen sind in der Zeit von 23 bis 00 Uhr zulässig, sofern<br />

• sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung<br />

ergibt oder<br />

• die Landung zwischen 22 und 23 Uhr geplant war und<br />

sich die Verspätung ebenfalls nicht schon aus der Flugplangestaltung<br />

ergibt.<br />

Aus der Übersicht über die verspäteten Landungen im Jahr<br />

2017 ist ersichtlich, dass es nur an 90 von 365 Nächten keine<br />

Verspätungslandungen gab. Insbesondere auffallend ist der<br />

starke Anstieg dieser Landungen mit der Aufnahme des Flugbetriebs<br />

der Ryanair ab April 2017. Allerdings sind diese Verspätungen<br />

nicht ausschließlich von Ryanair zu vertreten.<br />

Auch Lufthansa, Condor u.a. haben ihren Beitrag dazu geleistet.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich vorbehalten, diese<br />

Regelung zu ändern, wenn der Durchschnitt eines Kalenderjahres<br />

den Wert von 7,5 täglichen Verspätungslandungen<br />

übersteigt.<br />

In 2017 lag der Durchschnittswert erst bei 1,9 verspäteten<br />

Landungen! Es ist also erst der Anfang!<br />

Unsere Forderungen:<br />

Die Nachtflugbeschränkungen von 23 bis 00 Uhr und von<br />

05 bis 06 Uhr müssen konsequent durchgesetzt werden.<br />

Fluggesellschaften, die vorsätzlich oder fahrlässig die Toleranzregelungen<br />

ausnutzen, müssen mit Sanktionen belegt<br />

werden. Ein Landeverbot ist als Ultima Ratio vorzusehen.<br />

Ziel muss ein Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr sein.<br />

Start- und Landeentgelte dürfen keine Rabatte und Incentiv-<br />

Regelungen enthalten, um Billigflieger nach Frankfurt zu<br />

locken. Dieses Geschäftssegment ist am Frankfurter Flughafen<br />

unerwünscht und nicht mit den Intentionen des 20<strong>07</strong><br />

genehmigten Flughafenausbaus vereinbar.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 8<br />

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />

Im November 2015 haben die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Würtemberg und Hessen eine Initiative <strong>zur</strong> Änderung der<br />

§§ 29b und 32 des Luftverkehrsgesetzes eingebracht. Allerdings ruht diese Initiative <strong>zur</strong> Zeit.<br />

§ 29b Absatz 2 LuftVG – gültige Fassung § 29b Absatz 2 LuftVG – Vorschlag R-P, B-W, Hessen<br />

(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben<br />

auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm<br />

hinzuwirken.<br />

(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben den Schutz der Bevölkerung<br />

vor Fluglärm angemessen zu berücksichtigen und auf den Schutz vor unzumutbarem Fluglärm<br />

hinzuwirken. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren. Auf<br />

die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.<br />

§ 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG – gültige Fassung § 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG – Vorschlag R-P, B-W, Hessen<br />

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt<br />

ohne Zustimmung des Bundesrates die <strong>zur</strong> Durchführung<br />

dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union<br />

notwendigen Rechtsverordnungen über<br />

…<br />

8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen,<br />

für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle<br />

und für Flüge nach Instrumentenflugregeln,<br />

einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte.<br />

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt ohne Zustimmung des Bundesrates<br />

die <strong>zur</strong> Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union notwendigen<br />

Rechtsverordnungen über<br />

…<br />

8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge zu<br />

und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Flüge nach Instrumentenflugregeln,<br />

einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte; soweit es sich um die erstmalige Festlegung<br />

oder um eine wesentliche Änderung handelt, ist neben der Beteiligung der nach § 32b<br />

gebildeten Kommission eine angemessene Beteiligung der betroffenen Gemeinden und der in<br />

ihren Aufgaben berührten Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sicherzustellen.<br />

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, <strong>zur</strong> Begründung der Gesetzesinitiative<br />

am 27.11.2015 vor dem Bundesrat:<br />

„Wichtigstes Anliegen der Gesetzesänderung ist es, Luftfahrtbehörden und<br />

Flugsicherungsorganisation zu verpflichten, den Schutz der Bevölkerung vor<br />

Fluglärm insgesamt stärker zu berücksichtigen. Mit der Gesetzesinitiative soll<br />

eine deutliche Aufwertung des Fluglärmschutzes erfolgen. In lärmsensiblen<br />

Zeiten – wie am frühen Morgen und am späten Abend – muss der Lärmschutz<br />

Vorrang haben. Bei der Festlegung von Flugrouten, aber auch bei Einzelfreigaben<br />

ist der Fluglärm verstärkt zu gewichten.“<br />

Unsere Forderung: Diese Gesetzesinitiative ist wieder aufzugreifen.<br />

„Nach der derzeitigen Rechtslage haben die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen<br />

bei neuen oder wesentlich geänderten Flugrouten keine Möglichkeit,<br />

sich in das Verfahren einzubringen. Eine direkte Beteiligung der betroffenen<br />

Bürger und Bürgerinnen findet nicht statt. Abgesehen von der Beteiligungsmöglichkeit<br />

im zeitlich vorgelagerten Planfeststellungsverfahren<br />

werden die betroffenen Kommunen lediglich als Mitglieder der Fluglärmkommission<br />

beteiligt. Da Flugrouten darüber entscheiden, über welchen Gebieten<br />

welche Fluglärmbelastung entsteht, ist dies so nicht akzeptabel.“


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 9<br />

Anti-Lärm-Paket der Mediation<br />

Zitat aus dem Endbericht Mediationsverfahren aus dem Jahr 2000:<br />

Die Mediationsgruppe fordert ein verbindliches Programm <strong>zur</strong><br />

Lärmminderung und Lärmvermeidung, dessen Bestandteile vor allem<br />

sind:<br />

–Kontingentierung von Fluglärm und Festlegung von lokalen<br />

Lärmobergrenzen;<br />

–Wirtschaftliche Anreize, die sich am tatsächlich entstandenen<br />

Lärm orientieren und die schnellere Modernisierung der alten<br />

Flugzeugflotten durch leisere Maschinen fördern;<br />

–Anreize <strong>zur</strong> Einhaltung der „minimum noise routes” durch die Piloten<br />

und <strong>zur</strong> häufigeren Anwendung bzw. <strong>zur</strong> Weiterentwicklung<br />

lärmarmer An- und Abflugverfahren;<br />

–Programm zum künftigen passiven Schallschutz an Gebäuden, das<br />

nicht nur Fenster, sondern das gesamte Gebäude betrifft und durch<br />

eine entsprechende Erhöhung der Landegebühren finanziert wird.<br />

Die Mediationsgruppe hält einen Betrag von 5 DM pro Passagier<br />

für möglich, so dass eine Gesamtsumme von mindestens 1 Milliarde<br />

DM allein in den ersten 10 Jahren <strong>zur</strong> Verfügung stünde;<br />

–Immobilienmanagement als Hilfestellung für besonders betroffene<br />

Bürger;<br />

–Aufbau eines systematischen und transparenten Lärmmonitoring-<br />

Systems, das regelmäßig den entstehenden Lärm an besonders belasteten<br />

Punkten misst und diese Daten auch der Politik und den<br />

betroffenen Bürgern <strong>zur</strong> Verfügung stellt;<br />

–Eine Selbstverpflichtung der FAG <strong>zur</strong> kontinuierlichen Verminderung<br />

der Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung. Die FAG<br />

sollte mit Nachdruck das Ziel verfolgen, sich im Vergleich mit anderen<br />

internationalen Flughäfen zum Vorbild und Vorreiter bei der<br />

Reduzierung von Fluglärm zu entwickeln.<br />

… und was daraus geworden ist<br />

Das vom <strong>Hessischen</strong> Wirtschaftsministerium mit der Luftverkehrswirtschaft<br />

vereinbarte Konzept einer Lärmobergrenze<br />

entspricht nicht dem Ergebnis der Mediation: Es fehlt die Verbindlichkeit,<br />

ist nicht lokal ausgerichtet und lässt statt einer<br />

Lärmminderung und Lärmvermeidung eine weitere Steigerung<br />

der Lärmbelastung zu.<br />

Das FFR Forum Flughafen und Region (FFR) hat im Januar<br />

<strong>2018</strong> sein erneuertes Konzept für einen aktiven Schallschutz<br />

vorgestellt. Die Maßnahmen sollen entweder als Prüfaufträge<br />

und Forschungsprojekte vergeben werden oder sollen sich<br />

bereits im Regelbetrieb befinden. Bei letzteren sind jedoch<br />

kaum Entlastungen für die Betroffenen feststellbar. Die geringen<br />

Reduzierungen werden vom zunehmenden Luftverkehr<br />

aufgezehrt.<br />

Als Instrument einer Beteiligung der Betroffenen wird ein Lokales<br />

Konsultationsverfahren gepriesen. Die Kommunen sollen<br />

sich untereinander streiten wer wieviel Lärm (er)trägt.<br />

Das Konzept ist ein Dokument der Erfolglosigkeit und der Kapitulation<br />

vor der immer größer werdenden Verlärmung des<br />

Rhein-Main-Ballungsraums.<br />

Um den passiven Schallschutz zu verbessern, hat das Land<br />

Hessen den Regionalfonds ins Leben gerufen. Die Fraport AG<br />

beteiligt sich an den Kosten nur marginal, die Last tragen die<br />

Steuerzahler. Eine Umlage pro Passagier bleibt Illusion.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 10<br />

Fluglärmkommission Frankfurt<br />

Aktionäre der Fraport AG<br />

Das Recht auf Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt ist u.a. an<br />

die geografische Lage innerhalb des Gebietes des Frankfurter<br />

Fluglärmindexes - FFI - geknüpft bzw. an mehr als 100 tägliche<br />

Überflüge in einer Höhe unterhalb von 6.000 Fuß (rd.<br />

1.800 Meter). Der FFI ist wegen des sogenannten Abbruchkriteriums<br />

von 53 dB(A) ungeeignet, da Lärm unterhalb dieser<br />

Schwelle schlicht ausgeblendet wird. Ebenso führen Überflüge<br />

in einer Höhe von mehr als 6.000 Fuß immer noch zu störenden<br />

und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen. Eine<br />

Berücksichtigung von Überflügen bis zu einer Höhe von<br />

10.000 Fuß (rd. 3.000 Meter) ist angebracht.<br />

Die Einschränkungen für die Entsendung kommunaler Vertreter<br />

sind ersatzlos zu streichen.<br />

U nsere Forderung:<br />

Die Kriterien für eine Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt<br />

sind zu überarbeiten.<br />

Eine Einflussnahme auf die teilweise unerwünschte Geschäftspolitik<br />

der Fraport AG ist trotz der Mehrheitsbeteiligung<br />

des Landes und der Stadt Frankfurt am Main kaum<br />

gegeben. Es werden Befürchtungen hinsichtlich denkbarer<br />

Schadenersatzansprüche seitens der privatwirtschaftlichen<br />

Miteigentümer angeführt.<br />

Land Hessen 31,31 %<br />

Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH 20,0 %<br />

Deutsche Lufthansa AG 8,44 %<br />

Lazard Asset Management LLC 5,05 %<br />

Black Rock Inc. 3,12 %<br />

Streubesitz 32,08 %<br />

51,31 %<br />

48,69 %<br />

Die Mehrheitsgesellschafter haben ihre Interessen in einem<br />

geheimen Konsortialvertrag gebündelt.<br />

Unsere Forderungen:<br />

Die Beteiligungen des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt<br />

am Main an der Fraport AG sind wieder auf 100 % aufzustocken.<br />

Erst wenn Land und Stadt alleinige Eigentümer<br />

sind, können sie die Geschäftspolitik wieder maßgeblich bestimmen.<br />

Der Konsortialvertrag ist offenzulegen.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 11<br />

Forum Flughafen und Region (FFR)<br />

Das FFR ist Nachfolgeplattform zum Regionalen Dialogforum<br />

(RDF) Das RDF war Bestandteil des Mediationsverfahrens und<br />

wurde am 13.06.2008 aufgelöst.<br />

Koordinierungsrat, Expertengruppe Aktiver Schallschutz<br />

EpASS, Konvent und Umwelt- und Nachbarschaftshaus UNH<br />

werden seit Jahren von denselben Personen dominiert. Bis<br />

auf den BUND Hessen und die Bundesvereinigung gegen<br />

Fluglärm sind keine kritischen Bürgerinitiativen vertreten.<br />

Die eigentliche Aufgabenstellung eines Dialogs mit den Betroffenen<br />

wird - wenn überhaupt - un<strong>zur</strong>eichend wahrgenommen<br />

und die Interessen der Luftverkehrswirtschaft<br />

stehen im Vordergrund.<br />

Unsere Forderungen:<br />

Die personelle Besetzung und Aufgabenstellung des „Forum<br />

Flughafen & Region“ (FFR) ist auf den Prüfstand zu stellen.<br />

Die tendenziös einseitig<br />

zu Gunsten der Luftverkehrswirtschaft<br />

gestaltete<br />

Ausstellung im Umweltund<br />

Nachbarschaftshaus<br />

ist zu überarbeiten.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand <strong>07</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2018</strong> Seite 12<br />

Unsere Ziele<br />

• Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und<br />

anderer Flughäfen der Region, die der Kapazitätssteigerung<br />

des Luftverkehrs in der Rhein-Main-Region dienen könnten.<br />

• Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes<br />

Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr.<br />

• Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der<br />

Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger.<br />

• Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die<br />

Luftverkehrsindustrie. Stopp der Subventionen.<br />

• Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000<br />

pro Jahr sowie Verringerung der bestehenden Belastungen<br />

durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch<br />

durch den Flugverkehr im Rhein-Main Gebiet.<br />

• Stilllegung der Landebahn Nord-West.<br />

Gesprächsbedarf?<br />

Gerne können Sie sich an die Sprecherinnen und Sprecher<br />

des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen wenden:<br />

Dietrich Elsner, Mainz<br />

Michael Flörsheimer, Rüsselsheim am Main<br />

Ina Hauck, Frankfurt am Main<br />

Thomas Scheffler, Flörsheim am Main<br />

Stefanie Then, Frankfurt am Main<br />

sprecher@flughafen-bi.de<br />

Pressekontakt:<br />

Thomas Scheffler<br />

scheffler@flughafen-bi.de<br />

Telefon 06145 5<strong>02</strong>150<br />

www.flughafen-bi.de<br />

BBI-Ziele Pressemitteilungen, Veranstaltungen,<br />

Informationsmaterial:<br />

www.fluglaerm-rhein-main.de<br />

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende:<br />

Konto Bündnis der Bürgerinitiativen<br />

VR-Bank Bad Orb-Gelnhausen<br />

IBAN DE81 5<strong>07</strong>9 0000 0006 7852 98<br />

BIC GENODE51GL<br />

Stand 7. Februar <strong>2018</strong>

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