22.02.2018 Aufrufe

Politikbrief zur Hessischen Landtagswahl 2018 (Stand 22.02.2018)

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Politikwechsel – dringend erforderlich!<br />

<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong><br />

Für Wähler und Politiker, die gewählt werden möchten<br />

Mit einem Gastbeitrag von<br />

Prof. Dr. Thomas Münzel


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 2<br />

Liebe Wählerinnen und Wähler,<br />

liebe Kandidaten für den<br />

<strong>Hessischen</strong> Landtag,<br />

das Deckblatt dieses <strong>Politikbrief</strong>s zeigt die Spuren des Flugbetriebs am<br />

6. Januar <strong>2018</strong>. Eindrucksvoller kann man kaum zeigen, dass niemand<br />

im Rhein-Main-Ballungsraum von den Fluglärm- und Schadstoffbelastungen<br />

verschont wird.<br />

Die Erkenntnisse aus der NORAH-Studie und die Forschungsergebnisse<br />

von Prof. Dr. Thomas Münzel, Universitätsklinikum Mainz, belegen,<br />

dass Fluglärm krank macht und tötet. Lärm verursacht vermehrte<br />

Herz-Kreislauferkrankungen, Schlaganfälle, tödliche Herzinfarkte und<br />

Depressionen. Bei Grundschulkindern wurden Verzögerungen in der<br />

Leseentwicklung beobachtet.<br />

Der Flugbetrieb ist eine der größten Dreckschleudern. Immer mehr<br />

rücken die Ultrafeinstaubbelastungen und deren schädliche Folgen<br />

für unsere Gesundheit in das Bewusstsein.<br />

Die übermächtige Lobby der Luftverkehrsbranche setzt rücksichtslos<br />

die eigenen Wirtschaftsinteressen durch. Die Interessen der Betroffenen<br />

sind unter die Räder geraten.<br />

Ryanair & Co. mit subventionierten Billigpreisen und umstrittenen Arbeitsbedingungen<br />

wurden nach Frankfurt geholt, um die geschaffenen<br />

Überkapazitäten auszulasten.<br />

Die noch amtierende schwarz-grüne Landesregierung hat mit wenig<br />

tauglichen Mitteln versucht, wenigstens die un<strong>zur</strong>eichenden Vereinbarungen<br />

aus der Mediation umzusetzen. Der Lärm ist jedoch nicht<br />

weniger geworden, er darf sogar weiter zunehmen.<br />

Der Mobilitätswahn macht uns krank und bringt uns um.<br />

Eine grundlegend andere Flughafenpolitik ist dringend erforderlich:<br />

Der Frankfurter Flughafen hat den geschäftlichen und touristischen<br />

Reisebedarf der Region abzudecken, die Idee eines großen internationalen<br />

Luftverkehrsdrehkreuzes ist aufzugeben und das Geschäftsmodell<br />

der Billigflieger ist unerwünscht.<br />

Liebe Wählerinnen und Wähler,<br />

machen Sie sich mit dem umfangreichen Informationsmaterial und<br />

unseren Forderungen vertraut und prüfen Sie, ob die Partei und die<br />

Kandidatin oder der Kandidat Ihrer Wahl die Probleme kennt und sich<br />

für unsere Forderungen einsetzen will.<br />

Dann treffen Sie ein kluge Wahl.<br />

Ihr BBI Bündnis der Bürgerinitiativen<br />

Kein Flughafenausbau - Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr<br />

V.i.S.d.P.: Thomas Scheffler, Bündnissprecher, 65439 Flörsheim am Main, Windthorststraße 3<br />

Bildnachweise: Deckblatt Flugspuren www.dfld.de Seiten 3 und 16 Walter Keber Seiten 4 und 5 Prof.Dr. Thomas Münzel, Uni Mainz Seite 6 BI Liesing gegen Fluglärm und gegen die<br />

3. Piste Flughafen Wien-Schwechat Seite 7 Chart Wolgang Schwämmlein und Joachim Alt, Mainz Seite 8 Die Charts wurden der Präsentation des HMWEVL vom 04.03.2015 über das<br />

Ergebnis der Bedarfsprüfung Terminal 3 entnommen Seiten 4, 11 und 12 Pixabay Freie Bilder Seite 12 rechts www.forum-flughafen-region.de


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 3<br />

Luftverkehr und Klimaveränderungen<br />

Am 12. Dezember 2015 wurde auf der UN-Klimakonferenz das „Pariser<br />

Übereinkommen“ verabschiedet. Das Abkommen sieht die Begrenzung<br />

der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter<br />

2 °C gegenüber vorindustriellen Werten vor.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen,<br />

dazu zählt insbesondere<br />

die Emission von CO2, spätestens 2020<br />

ihren Höhepunkt erreichen und anschließend<br />

pro Jahrzehnt halbiert werden.<br />

<strong>Stand</strong> Oktober 2017 beinhalten die<br />

bisherigen Klimaschutzmaßnahmen der<br />

Staaten nur ein Drittel der Emissions-<br />

Reduktionen, die notwendig wären, um<br />

das vereinbarte 2-Grad-Ziel zu erreichen.<br />

Weltweit sind jederzeit 10.000 Flugzeuge<br />

unterwegs und der Flugverkehr soll<br />

in den nächsten Jahrzehnten weiter<br />

wachsen. Das gilt auch für die Emissionen,<br />

die trotz Reduzierung des Kerosin<br />

verbrauchs zunehmen werden. Der<br />

CO2-Anteil des Luftverkehrs wird bis<br />

2050 auf 22 Prozent der Gesamtemission<br />

prognostiziert. Nach fast 20 Jahren hat die ICAO 2016 einem<br />

eigenen Klimaabkommen außerhalb des Pariser Übereinkommens<br />

zugestimmt. Kernstück des Abkommens ist ein sogenanntes Offsetting-System,<br />

mit dem ab 2020 weiter anwachsende CO2-Emissionen<br />

durch Klimaschutzprojekte (z.B. in der Dritten Welt) kompensiert<br />

werden sollen (genannt CORSIA).<br />

Von einer Reduzierung der CO2-Emissionen des Luftverkehrs ist nicht<br />

die Rede. Die CO2-Emissionen aus dem Wachstum des Luftverkehrs<br />

bis 2020 nimmt das Abkommen als gegeben hin. Bis 2026 ist die Teilnahme<br />

am Programm sogar nur freiwillig<br />

und erst ab 2027 sind die Vorgaben des<br />

nur bis 2035 geltenden Abkommens verpflichtend.<br />

Die dramatischen Veränderungen des<br />

Klimas erleben wir jeden Tag mehr mit<br />

orkanstarken Stürmen, sintflutartigen<br />

Regenfällen und dem Anstieg der<br />

Meeresspiegel. Der Luftverkehr als einer<br />

der Hauptverursacher der Veränderungen<br />

des Weltklimas darf nicht weiter<br />

wachsen und muss eingeschränkt<br />

werden. Ein grundlegendes Umdenken<br />

ist erforderlich.<br />

Unsere Forderung:<br />

Die klimatischen Voraussetzungen, unter<br />

denen der Planfeststellungsbeschluss<br />

2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens<br />

erlassen wurde, haben sich völlig verändert. Deutschland hat<br />

das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und ist verpflichtet, alle Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Reduzierung der Treibhausgasemissionen durchzuführen.<br />

Der Planfeststellungsbeschluss muss geändert werden.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 4<br />

Gastbeitrag Prof. Dr. Thomas Münzel<br />

Flugzeuge, Autos und Züge machen herzkrank!<br />

Einen Überblick über neue, zum Teil eigene Forschungsergebnisse<br />

liefern Wissenschaftler aus Dänemark und vom Zentrum für Kardiologie<br />

der Universitätsmedizin Mainz in einem Review, der im Fachblatt<br />

Journal of the American College of Cardiology (JACC) veröffentlicht<br />

ist.<br />

Dass es eine Beziehung zwischen Lärm<br />

und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt, ist<br />

schon lange bekannt. Nun haben Forscher<br />

der Arbeitsgruppe Umwelt und Gesundheit<br />

um Univ.-Prof. Dr. Thomas Münzel<br />

vom Zentrum für Kardiologie, Kardiologie<br />

I der Universitätsmedizin Mainz gemeinsam<br />

mit Mette Sørensen, einer<br />

Lärmforscherin und Epidemiologin vom<br />

Dänischen Krebsforschungsinstitut in Kopenhagen,<br />

die neuesten Ergebnisse zum<br />

Thema Lärm und Herzkrankheiten im renomierten<br />

Journal für Herzerkrankungen,<br />

dem Journal of the American College of Cardiology, in einem Übersichtsartikel<br />

zusammengefasst.<br />

„Wir wissen heute, dass Lärm nicht nur nervt, sondern chronische<br />

Stressreaktionen auslöst, die, wenn sie über eine längere Zeit andauern,<br />

insbesondere Herzerkrankungen hervorrufen“, so Professor Thomas<br />

Münzel.<br />

In dem Übersichtsartikel wurden von Mette Sørensen die Zusammenhänge<br />

zwischen Lärm und Herzkrankheiten vorgestellt und auch<br />

Strategien, mit denen man den Lärm durch Autos, Flugzeuge und Züge<br />

vermindern kann. Ein Schwerpunkt des Artikels sind auch die neueren<br />

Studien <strong>zur</strong> Lärmwirkungsforschung von der Universitätsmedizin in<br />

Mainz.<br />

„In diesem Bereich ist uns sicher in den letzten Jahren ein großer<br />

Durchbruch gelungen“, so Münzel. „Wir konnten nachweisen, dass<br />

Nachtfluglärm die Gefäße bei gesunden Probanden und bei Patienten<br />

mit einer koronaren Herzerkrankung schädigt und dass Vitamin C die<br />

schlechte Gefäßfunktion verbessern kann. Das bedeutet, dass Lärm die<br />

Bildung freier Radikale in den Gefäßwänden stimuliert. Wir konnten<br />

mittlerweile mit einem neu entwickelten Tiermodell auch die molekularen<br />

Mechanismen entschlüsseln, die für die gefäßschädigende Wirkung<br />

von Lärm verantwortlich ist“, erläutert Münzel weiterhin.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 5<br />

Mittlerweile sind weitere wichtige Studien beinahe beendet. So untersucht<br />

die Mainzer Forschergruppe den Einfluss von mittleren bzw.<br />

Spitzenschallpegeln ausgelöst durch Flugzeuge auf die Gefäßfunktion,<br />

die Effekte von Bahnlärm auf das Herz-Kreislaufsystem und die Effekte<br />

insbesondere von Nachtfluglärm auf die Bildung freier Radikale im Gehirn,<br />

ein Effekt, der möglicherweise erklärt, warum Lärm die kognitive<br />

Entwicklung von Kindern in Bezug auf Lernen und Gedächtnis verzögern<br />

kann.<br />

Darüber hinaus konnten Münzel und sein Team beobachten, dass<br />

nicht die Lautstärke an sich, sondern die Art des Lärms für die negativen<br />

Auswirkungen auf den Organismus entscheidend ist: „Sogenanntes<br />

weißes Rauschen hatte auf die Tiere, selbst wenn es genauso laut<br />

wie der Fluglärm war, eher einen positiven Effekt“, sagt Münzel. „Wir<br />

werden die Forschung weiter intensivieren. Im Fokus stehen aktuell<br />

der Schienenlärm und die negativen Effekte auf das Herz-Kreislaufsystem<br />

sowie eine Untersuchung zu Fluglärm, ob mittlere oder Peak Dezibel<br />

Levels mehr negative Effekte auf die Gefäßfunktion haben“.<br />

Entscheidend ist, dass Politiker aus diesen Studien ihre Konsequenzen<br />

ziehen.<br />

Fluglärm ist ein neuer Herz-Kreislauf-Risikofaktor, den Patienten<br />

oder Ärzte nicht beeinflussen können. Im Hinblick auf das neue<br />

Fluglärmschutzgesetz müssen die Politiker schärfere Grenzwerte<br />

festlegen, die die Anwohner und nicht die Betreiber von Flughäfen<br />

schützen.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 6<br />

Feinstäube im Umfeld des Flughafens<br />

Der Flugverkehr verursacht im weiten Umfeld der Flughäfen hohe<br />

Emissionen an Ultra-Feinstäuben. Diese Partikel (kleiner als 0,1 μm)<br />

werden durch die existierenden gesetzlichen Grenzwerte für PM10<br />

(kleiner als 10 μm) bzw. PM2,5 (kleiner als 2,5 μm) nur un<strong>zur</strong>eichend<br />

erfasst.<br />

Feinstaub wird in Deutschland derzeit<br />

nach Gewicht bemessen, doch die<br />

Zahl der Partikel - das eigentlich Entscheidende<br />

- wird außer Acht gelassen.<br />

Für die Partikel PM2,5 gilt seit<br />

2008 europaweit ein Zielwert von 25<br />

µg/m 3 im Jahresmittel. Der Gewichtsanteil<br />

der darin enthaltenden ultrafeinen<br />

Partikel liegt bei ca. 2%. Werden<br />

diese Partikel jedoch gezählt, liegt der<br />

Anteil bei ca. 98%!<br />

Die Partikel haben fatale Wirkungen:<br />

Teils weniger als 0,1 Mikrometer groß<br />

können diese Teilchen tief in die Lunge<br />

eingeatmet werden und passieren<br />

die Schranke zum Blutkreislauf. Sogar<br />

im Gehirn wurde bereits Ultrafeinstaub<br />

nachgewiesen. Es haften sich<br />

Schadstoffe beispielsweise aus dem<br />

Abgas an, von denen viele als krebserregend gelten. Studien zeigen,<br />

dass die kleinen Partikel auf diesem Weg die Lungenfunktion<br />

schwächen und Risiken für Krebs,Asthma, Herz-Kreislaufkrankheiten,<br />

Schlaganfälle und Herzinfarkte erhöhen. Selbst die Entwicklung<br />

von Babys im Mutterleib könne verschlechtert werden, zeigen neue<br />

Analysen.<br />

Das Helmholtz-Zentrum in München stellte fest, dass das Einatmen<br />

ultrafeiner Feinstaubpartikel schon nach wenigen Minuten die<br />

Herztätigkeit negativ beeinflusst.<br />

Über dem Rhein-Main-<br />

Gebiet werden täglich<br />

1,05 Mio Liter Kerosin<br />

verbrannt. Es werden<br />

ungeheuer große Mengen<br />

an Ultrafeinstaub<br />

freigesetzt. In Mainz<br />

steigt mit dem Flugbetrieb<br />

die Partikelbelastung<br />

über den 4-fachen,<br />

in Raunheim auf<br />

den 20- bis 30-fachen<br />

Ausgangswert.<br />

Laut EU kostet Feinstaub<br />

jedes Jahr in<br />

Deutschland rund<br />

60.000 Menschenleben.<br />

Das Umweltbundesamt<br />

zeigt sich besorgt angesichts der ultrafeinen Staubteilchen. Die Weltgesundheitsorganisation<br />

WHO empfiehlt sogar eine nur halb so<br />

hohe Konzentrationen in der Luft, wie sie die EU erlaubt.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 7<br />

Wie erstaunlich weit sich die Ultrafeinstäube<br />

ausbreiten und wie eng der Zusammenhang<br />

zwischen den Überflügen und dem Anstieg der<br />

Belastungen ist, hat die Arbeitsgruppe „Ultrafeinstaub“<br />

im BBI Bündnis der Bürgerinitiativen<br />

mit eigenen Messungen nachgewiesen (siehe<br />

das Beispiel rechts).<br />

Unsere Forderungen:<br />

Es ist ein engmaschiges Messstellennetz <strong>zur</strong><br />

Erfassung der Belastungen durch Ultrafeinstaub<br />

aufzubauen.<br />

Die Partikel sind im Sekundenintervall zu messen,<br />

damit aussagekräftige Ergebnisse erzielt<br />

werden und Spitzenbelastungen nicht in<br />

Durchschnittsbetrachtungen verloren gehen.<br />

Das Hessische Landesamt für Naturschutz,<br />

Umwelt und Geologie HLNUG hat halbjährlich<br />

über die gemessenen Feinstaubkonzentrationen<br />

zu berichten.<br />

Die Landesregierung soll sich bundespolitisch für eine Überarbeitung<br />

der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit dem Ziel einsetzen,<br />

die Festlegungen zu Partikeln bzw. Ultrafeinstaub zu ergänzen<br />

sowie Messvorschriften und Vorgaben für Berichterstattungen<br />

zu verschärfen.<br />

Gegen 11:30 Uhr wurde die Betriebsrichtung umgestellt, obwohl der Wind weiter<br />

gleichmäßig aus Osten wehte. Prompt sank die Partikelkonzentration auf den<br />

Wert einer von Flugbetrieb unbelasteten Luft mit ca. 4.000 Partikel/cm³ ab.<br />

Gut eine Stunde nach Betriebsaufnahme auf der Südumfliegung hat der Wind<br />

dann die Abgaswolke von der jetzt 2,8 km entfernten Route (TABUM-M / BR25)<br />

nach Hechtsheim getragen. Die beim Steigflug höhere Triebwerksleistung erklärt<br />

die noch höhere Belastung mit mehr als 17.000 Partikel/cm 3 , eine Steigerung auf<br />

mehr als 400 %!


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> Hessishben Lacndtacgswaacbl 018z Stacnd 08.10.018z Seite z<br />

Flugbewegungen und Passagiere<br />

Im Jahr 2017 ist erstmals seit 2012 die Zahl der Flugbewegungen wieder<br />

gestegen, und zwar auf 475.500 ttarts und Landungen. Damit<br />

liegt diese Zahl weit unter den phantasiereichen Prognosen, die 2007<br />

<strong>zur</strong> Genehmigung des Flughafenausbaus vorgelegt wurden (siehe<br />

graue Flächen rechts).<br />

Allerdings liegt dieses Wachstum - begünstgt durch die Zunahme des<br />

Flugbetriebs der Billigfieger - nur knapp unter dem Wachstumspfad<br />

der 2014 überarbeiteten Prognose (gestrichelte Linie). Im Jacbr 0101<br />

muss der Rbein-Macin-Bacllungsracum mit 505.111 Flugbewaegungen<br />

rehbnen.<br />

Für diese unerträgliche Zunahme spricht auch das Wachstum der Passagierzahlen.<br />

In 2017 entsprachen 64,5 Mio beförderte Passagiere<br />

ziemlich genau der Prognose von 2014.<br />

Der BUND Hessen hat 2014 in einer ttudie nachgewiesen, dass sofort<br />

3 Mio Passagiere aus 28.000 Kurzstreckenfügen auf die Bahn verlagert<br />

werden können. Langfristg könnten es 9,6 Mio Passagiere aus<br />

108.000 Flügen sein.<br />

Sogacr die im Maci 0187 die vom Bundesverkebrsministerium vorgestellten<br />

„Macßnacbmen <strong>zur</strong> Stärkung und Sihberung des Lufverkebrsstacndorts<br />

Deutshblacnd“ entbaclten die Aussacge, dacss erst acb einer<br />

Reiseentfernung von 511-711 km der Lufverkebr gesacmtwairtshbacflihbe<br />

Kostenvorteile acufwaeist.<br />

Unsere Forderungen<br />

Die Zacbl der Flugbewaegungen dacrf nihbt waeiter waachbsen und muss<br />

deutlihb verringert waerden (Ziel 3z1.111 p.ac.).<br />

Kurzstrehkenflge mlssen acuf die Bacbn verlacgert waerden.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 9<br />

Entwicklung der Arbeitsplätze<br />

Prekäre Arbeitsverhältnisse


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 10<br />

Nachtflugbeschränkungen am Frankfurter Flughafen<br />

2017 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2017<br />

1. 0 0 0 1 1 4 8 6 4 7 2 3 1.<br />

2. 2 1 0 1 0 6 3 4 3 2 1 3 2.<br />

3. 0 0 1 1 0 1 1 3 5 2 3 10 3.<br />

4. 1 0 0 1 7 1 3 1 1 2 2 0 4.<br />

5. 1 0 0 0 3 0 0 3 2 4 2 1 5.<br />

6. 0 0 0 1 0 4 17 2 1 1 1 1 6.<br />

7. 0 1 2 4 1 1 2 0 3 4 0 2 7.<br />

8. 0 0 2 0 0 0 2 0 4 1 0 4 8.<br />

9. 2 0 0 1 2 2 3 2 3 3 3 4 9.<br />

10. 0 1 1 0 1 2 9 3 7 4 2 7 10.<br />

11. 0 1 2 1 2 1 0 4 6 7 1 2 11.<br />

12. 0 0 0 1 4 1 4 1 5 2 3 3 12.<br />

13. 0 0 1 3 2 1 1 4 6 4 1 2 13.<br />

14. 1 0 1 1 3 3 2 0 9 0 0 3 14.<br />

15. 2 0 0 0 0 4 3 5 4 5 2 1 15.<br />

16. 0 1 0 1 1 2 1 2 4 2 2 0 16.<br />

17. 1 1 0 0 2 1 0 0 6 1 3 1 17.<br />

18. 0 0 1 0 2 0 2 4 2 3 3 3 18.<br />

19. 2 1 1 3 3 2 1 1 3 2 1 1 19.<br />

20. 1 0 0 1 1 1 2 4 2 2 2 2 20.<br />

21. 0 1 0 2 3 0 8 1 4 1 1 1 21.<br />

22. 1 1 1 2 3 11 3 2 2 1 0 5 22.<br />

23. 0 1 0 1 1 6 6 1 0 2 3 0 23.<br />

24. 2 0 0 0 0 2 2 3 3 2 1 0 24.<br />

25. 0 2 0 1 1 2 2 5 2 3 0 0 25.<br />

26. 1 2 0 2 1 1 2 1 2 2 1 1 26.<br />

27. 0 1 1 0 0 3 4 1 4 5 0 1 27.<br />

28. 0 0 0 1 5 5 6 2 2 2 1 1 28.<br />

29. 1 1 1 2 2 4 2 4 7 1 4 29.<br />

30. 0 1 2 5 7 10 4 2 0 3 0 30.<br />

31. 0 0 2 1 3 2 0 31.<br />

Anzahl<br />

Versp. Landungen<br />

Nächte ohne<br />

Versp.Landungen<br />

Nächte mit<br />

Versp.Landungen<br />

18 15 16 33 58 76 112 74 105 85 45 66<br />

18 15 17 7 7 3 3 4 1 2 6 7<br />

13 13 14 23 24 27 28 27 29 29 24 24<br />

Insgesamt 703<br />

Versp. Landungen<br />

90 Nächte ohne<br />

Versp.Landungen<br />

275 Nächte mit<br />

Versp.Landungen<br />

Datenquelle: Hessisches Wirtschaftsministerium, Verspätete Starts und Landungen


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> 2017 <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 11<br />

Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Ausbau des<br />

Frankfurter Flughafens sind verspätete Starts und Landungen in der<br />

Zeit von 23 bis 00 Uhr zulässig, sofern<br />

• sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung<br />

ergibt oder<br />

• die Landung zwischen 22 und 23 Uhr geplant war und sich die<br />

Verspätung ebenfalls nicht schon aus der Flugplangestaltung<br />

ergibt.<br />

Aus der Übersicht über die verspäteten Landungen im Jahr 2017 ist<br />

ersichtlich, dass es nur an 90 von 365 Nächten keine Verspätungslandungen<br />

gab.<br />

Insbesondere auffallend ist der starke Anstieg dieser Landungen mit<br />

der Aufnahme des Flugbetriebs der Ryanair ab April 2017. Allerdings<br />

sind diese Verspätungen nicht ausschließlich von Ryanair zu vertreten.<br />

Auch Lufthansa, Condor u.a. haben ihren Beitrag dazu geleistet.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich vorbehalten, diese Regelung<br />

zu ändern, wenn der Durchschnitt eines Kalenderjahres den Wert<br />

von 7,5 täglichen Verspätungslandungen übersteigt.<br />

In 2017 lag der Durchschnittswert erst bei 1,9 verspäteten<br />

Landungen! Es ist also erst der Anfang dieser Störungen der<br />

Nachtruhe!<br />

Unsere Forderungen:<br />

Die Nachtflugbeschränkungen von 23 bis 00 Uhr und von 05 bis<br />

06 Uhr müssen konsequent durchgesetzt werden.<br />

Fluggesellschaften, die vorsätzlich oder fahrlässig die Toleranzregelungen<br />

ausnutzen, müssen mit Sanktionen belegt werden. Ein Landeverbot<br />

ist als Ultima Ratio vorzusehen.<br />

Ziel muss ein Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr sein.<br />

Start- und Landeentgelte dürfen keine Rabatte und Incentiv-Regelungen<br />

enthalten, um Billigflieger nach Frankfurt zu locken. Dieses Geschäftssegment<br />

ist am Frankfurter Flughafen unerwünscht und nicht<br />

mit den Intentionen des 2007 genehmigten Flughafenausbaus vereinbar.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 12<br />

Fluglärmkommission Frankfurt<br />

Forum Flughafen und Region (FFR)<br />

Das FFR ist Nachfolgeplattform zum Regionalen Dialogforum (RDF).<br />

Das RDF war Bestandteil des Mediationsverfahrens und wurde am<br />

13.06.2008 aufgelöst.<br />

Das Recht auf Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt ist u.a. an die geografische<br />

Lage innerhalb des Gebietes des Frankfurter Fluglärmindexes<br />

- FFI - geknüpft bzw. an mehr als 100 tägliche Überflüge in einer Höhe<br />

unterhalb von 6.000 Fuß (rd. 1.800 Meter). Der FFI ist wegen des sogenannten<br />

Abbruchkriteriums von 53 dB(A) ungeeignet, da Lärm unterhalb<br />

dieser Schwelle schlicht ausgeblendet wird. Ebenso führen<br />

Überflüge in einer Höhe von mehr als 6.000 Fuß immer noch zu störenden<br />

und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen.<br />

Eine Berücksichtigung von Überflügen bis zu einer Höhe von<br />

10.000 Fuß (rd. 3.000 Meter) ist angebracht.<br />

Die Einschränkungen für die Entsendung kommunaler Vertreter sind<br />

ersatzlos zu streichen.<br />

U nsere Forderung:<br />

Die Kriterien für eine Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt sind zu<br />

überarbeiten.<br />

. Koordinierungsrat,<br />

. Expertengruppe Aktiver Schallschutz EpASS,<br />

. Konvent und<br />

. Umwelt- und Nachbarschaftshaus UNH<br />

werden seit Jahren von denselben Personen dominiert. Bis auf den<br />

BUND Hessen und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. sind keine<br />

kritischen Bürgerinitiativen vertreten.<br />

Die eigentliche Aufgabenstellung eines Dialogs mit den Betroffenen<br />

wird - wenn überhaupt - un<strong>zur</strong>eichend wahrgenommen und die Interessen<br />

der Luftverkehrswirtschaft stehen im Vordergrund.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 13<br />

Personelle Verflechtungen rund um FFR, UNH und Frankfurter Fluglärmkommission FLK<br />

Johann D.<br />

Wörner<br />

Generaldirektor<br />

ESA<br />

Anke<br />

Giesen<br />

Vorstand<br />

Fraport AG<br />

Oliver<br />

Quilling<br />

Landrat Kreis<br />

Offenbach<br />

Manfred<br />

Ockel<br />

Bürgermeister<br />

Stadt Kelsterbach<br />

Thomas<br />

Jühe<br />

Bürgermeister<br />

Stadt Raunheim<br />

Regine<br />

Barth<br />

Hessisches<br />

Wirtschaftsministerium<br />

Anja<br />

Wollert<br />

Geschäftsführung<br />

FLK Frankfurt<br />

Rosemarie<br />

Heilig<br />

Stadt Frankfurt<br />

NN<br />

Günter Lanz<br />

bis Nov 2017<br />

FFR Vorstand Vorstand Vorstand<br />

Leitung Leitung Leitung Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied<br />

Konvent Leitung Leitung Leitung Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied<br />

ExpASS Vorsitz Mitglied Mitglied<br />

UNH VerwRat VerwRat VerwRat VerwRat VerwRat VerwRat<br />

Koordinierungsrat<br />

Geschäftsführung<br />

FLK<br />

Frankfurt<br />

Vorstand<br />

Vorsitzender<br />

Geschäftsführung<br />

Vorstand<br />

Stiftung<br />

Flughafen<br />

Frankfurt<br />

Vorstand<br />

Vorstand<br />

Unsere Forderungen:<br />

Personelle Besetzung und Aufgabenstellung des „Forum Flughafen & Region“ (FFR) sind auf den Prüfstand zu stellen.<br />

Die tendenziös einseitig zu Gunsten der Luftverkehrswirtschaft gestaltete Ausstellung im Umwelt- und Nachbarschaftshaus ist zu<br />

überarbeiten.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 14<br />

Mediation … und was daraus geworden ist<br />

Das vom <strong>Hessischen</strong> Wirtschaftsministerium mit der Luftverkehrswirtschaft<br />

vereinbarte Konzept einer Lärmobergrenze entspricht nicht<br />

dem Anti-Lärm-Paket der Mediation: Es fehlt die Verbindlichkeit, ist<br />

nicht lokal ausgerichtet und lässt statt einer Lärmminderung und<br />

Lärmvermeidung eine weitere Steigerung der Lärmbelastung zu.<br />

Das FFR Forum Flughafen und Region (FFR) hat im Januar <strong>2018</strong> sein erneuertes<br />

Konzept für einen aktiven Schallschutz vorgestellt. Die Maßnahmen<br />

sollen entweder als Prüfaufträge und Forschungsprojekte vergeben<br />

werden oder sollen sich bereits im Regelbetrieb befinden. Bei<br />

letzteren sind jedoch kaum Entlastungen für die Betroffenen feststellbar.<br />

Die geringen Reduzierungen werden vom zunehmenden Luftverkehr<br />

aufgezehrt.<br />

Als Instrument einer Beteiligung der Betroffenen wird ein Lokales Konsultationsverfahren<br />

gepriesen. Die Kommunen sollen sich untereinander<br />

streiten wer wieviel Lärm (er)trägt.<br />

Das Konzept ist ein Dokument der Erfolglosigkeit und der Kapitulation<br />

vor der immer größer werdenden Verlärmung des Rhein-<br />

Main-Ballungsraums.<br />

Um den passiven Schallschutz zu verbessern, hat das Land Hessen<br />

den Regionalfonds ins Leben gerufen. Die Fraport AG beteiligt sich an<br />

den Kosten nur marginal, die Last tragen die Steuerzahler.<br />

Aktionäre der Fraport AG<br />

Trotz der Mehrheitsbeteiligung des Landes Hessen und der Stadt<br />

Frankfurt nehmen diese Gesellschafter kaum Einfluss auf die Geschäftspolitik<br />

der Fraport AG. Es werden Befürchtungen hinsichtlich<br />

denkbarer Schadenersatzansprüche seitens der privatwirtschaftlichen<br />

Miteigentümer genannt.<br />

Land Hessen 31,31 %<br />

Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH 20,0 %<br />

Deutsche Lufthansa AG 8,44 %<br />

Lazard Asset Management LLC 5,05 %<br />

Black Rock Inc. 3,12 %<br />

Streubesitz 32,08 %<br />

51,31%<br />

48,69 %<br />

Die Mehrheitsgesellschafter, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt,<br />

haben ihre Interessen in einem Geheimvertrag gebündelt.<br />

Unsere Forderungen:<br />

Die Beteiligungen des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am<br />

Main an der Fraport AG sind wieder auf zusammen 100 % aufzustocken.<br />

Erst wenn Land und Stadt alleinige Eigentümer sind, können sie<br />

die Geschäftspolitik wieder maßgeblich bestimmen.<br />

Der Geheimvertrag ist offenzulegen.


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 15<br />

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />

Im November 2015 haben die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Würtemberg und Hessen eine Initiative <strong>zur</strong> Änderung der §§ 29b und 32 des<br />

Luftverkehrsgesetzes eingebracht. Allerdings ruht diese Initiative <strong>zur</strong> Zeit.<br />

§ 29b Absatz 2 LuftVG – gültige Fassung § 29b Absatz 2 LuftVG – Vorschlag R-P, B-W, Hessen<br />

(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben<br />

auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm<br />

hinzuwirken.<br />

(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben den Schutz der Bevölkerung<br />

vor Fluglärm angemessen zu berücksichtigen und auf den Schutz vor unzumutbarem<br />

Fluglärm hinzuwirken. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren.<br />

Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.<br />

§ 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG – gültige Fassung § 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG – Vorschlag R-P, B-W, Hessen<br />

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt<br />

ohne Zustimmung des Bundesrates die <strong>zur</strong> Durchführung<br />

dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union<br />

notwendigen Rechtsverordnungen über<br />

…<br />

8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen,<br />

für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle<br />

und für Flüge nach Instrumentenflugregeln,<br />

einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte.<br />

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt ohne Zustimmung des<br />

Bundesrates die <strong>zur</strong> Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union<br />

notwendigen Rechtsverordnungen über …<br />

8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge<br />

zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Flüge nach Instrumentenflugregeln,<br />

einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte; soweit es sich um die erstmalige<br />

Festlegung oder um eine wesentliche Änderung handelt, ist neben der Beteiligung<br />

der nach § 32b gebildeten Kommission eine angemessene Beteiligung der betroffenen Gemeinden<br />

und der in ihren Aufgaben berührten Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit<br />

sicherzustellen.<br />

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, <strong>zur</strong> Begründung der Gesetzesinitiative am 27.11.2015 vor dem Bundesrat:<br />

„Wichtigstes Anliegen der Gesetzesänderung ist es, Luftfahrtbehörden und Flugsicherungsorganisation<br />

zu verpflichten, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm<br />

insgesamt stärker zu berücksichtigen. Mit der Gesetzesinitiative soll eine deutliche<br />

Aufwertung des Fluglärmschutzes erfolgen. In lärmsensiblen Zeiten – wie am<br />

frühen Morgen und am späten Abend – muss der Lärmschutz Vorrang haben. Bei<br />

der Festlegung von Flugrouten, aber auch bei Einzelfreigaben ist der Fluglärm verstärkt<br />

zu gewichten.“<br />

Unsere Forderung: Diese Gesetzesinitiative ist wieder aufzugreifen.<br />

„Nach der derzeitigen Rechtslage haben die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen<br />

bei neuen oder wesentlich geänderten Flugrouten keine Möglichkeit, sich in<br />

das Verfahren einzubringen. Eine direkte Beteiligung der betroffenen Bürger und<br />

Bürgerinnen findet nicht statt. Abgesehen von der Beteiligungsmöglichkeit im zeitlich<br />

vorgelagerten Planfeststellungsverfahren werden die betroffenen Kommunen<br />

lediglich als Mitglieder der Fluglärmkommission beteiligt. Da Flugrouten darüber<br />

entscheiden, über welchen Gebieten welche Fluglärmbelastung entsteht, ist dies<br />

so nicht akzeptabel.“


<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 16<br />

Unsere Ziele<br />

• Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer<br />

Flughäfen der Region, die der Kapazitätssteigerung des Luftverkehrs<br />

in der Rhein-Main-Region dienen könnten.<br />

• Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes<br />

Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr.<br />

• Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastungen für<br />

die Bürgerinnen und Bürger.<br />

• Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die<br />

Luftverkehrsindustrie. Stopp der Subventionen.<br />

• Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000 pro Jahr<br />

sowie Verringerung der bestehenden Belastungen durch Fluglärm,<br />

Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch den Flugverkehr im<br />

Rhein-Main Gebiet.<br />

• Stilllegung der Landebahn Nord-West.<br />

Gesprächsbedarf?<br />

Gerne können Sie sich an die Sprecherinnen und Sprecher des BBI<br />

Bündnis der Bürgerinitiativen wenden:<br />

Dietrich Elsner, Mainz<br />

Michael Flörsheimer, Rüsselsheim am Main<br />

Ina Hauck, Frankfurt am Main<br />

Thomas Scheffler, Flörsheim am Main<br />

Stefanie Then, Frankfurt am Main<br />

sprecher@flughafen-bi.de<br />

Pressekontakt:<br />

Thomas Scheffler<br />

scheffler@flughafen-bi.de<br />

Telefon 06145 502150<br />

www.flughafen-bi.de<br />

BBI-Ziele Pressemitteilungen, Veranstaltungen,<br />

Informationsmaterial:<br />

www.fluglaerm-rhein-main.de<br />

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende:<br />

Konto Bündnis der Bürgerinitiativen<br />

VR-Bank Bad Orb-Gelnhausen<br />

IBAN DE81 5079 0000 0006 7852 98<br />

BIC GENODE51GL<br />

BBI ist Mitglied in der<br />

UNION EUROPÉENNE CONTRE LES<br />

NUISANCES AERIENNES<br />

EUROPEAN UNION AGAINST AIRCRAFT<br />

NUISANCES

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!