Politikbrief zur Hessischen Landtagswahl 2018 (Stand 22.02.2018)
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Politikwechsel – dringend erforderlich!<br />
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong><br />
Für Wähler und Politiker, die gewählt werden möchten<br />
Mit einem Gastbeitrag von<br />
Prof. Dr. Thomas Münzel
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 2<br />
Liebe Wählerinnen und Wähler,<br />
liebe Kandidaten für den<br />
<strong>Hessischen</strong> Landtag,<br />
das Deckblatt dieses <strong>Politikbrief</strong>s zeigt die Spuren des Flugbetriebs am<br />
6. Januar <strong>2018</strong>. Eindrucksvoller kann man kaum zeigen, dass niemand<br />
im Rhein-Main-Ballungsraum von den Fluglärm- und Schadstoffbelastungen<br />
verschont wird.<br />
Die Erkenntnisse aus der NORAH-Studie und die Forschungsergebnisse<br />
von Prof. Dr. Thomas Münzel, Universitätsklinikum Mainz, belegen,<br />
dass Fluglärm krank macht und tötet. Lärm verursacht vermehrte<br />
Herz-Kreislauferkrankungen, Schlaganfälle, tödliche Herzinfarkte und<br />
Depressionen. Bei Grundschulkindern wurden Verzögerungen in der<br />
Leseentwicklung beobachtet.<br />
Der Flugbetrieb ist eine der größten Dreckschleudern. Immer mehr<br />
rücken die Ultrafeinstaubbelastungen und deren schädliche Folgen<br />
für unsere Gesundheit in das Bewusstsein.<br />
Die übermächtige Lobby der Luftverkehrsbranche setzt rücksichtslos<br />
die eigenen Wirtschaftsinteressen durch. Die Interessen der Betroffenen<br />
sind unter die Räder geraten.<br />
Ryanair & Co. mit subventionierten Billigpreisen und umstrittenen Arbeitsbedingungen<br />
wurden nach Frankfurt geholt, um die geschaffenen<br />
Überkapazitäten auszulasten.<br />
Die noch amtierende schwarz-grüne Landesregierung hat mit wenig<br />
tauglichen Mitteln versucht, wenigstens die un<strong>zur</strong>eichenden Vereinbarungen<br />
aus der Mediation umzusetzen. Der Lärm ist jedoch nicht<br />
weniger geworden, er darf sogar weiter zunehmen.<br />
Der Mobilitätswahn macht uns krank und bringt uns um.<br />
Eine grundlegend andere Flughafenpolitik ist dringend erforderlich:<br />
Der Frankfurter Flughafen hat den geschäftlichen und touristischen<br />
Reisebedarf der Region abzudecken, die Idee eines großen internationalen<br />
Luftverkehrsdrehkreuzes ist aufzugeben und das Geschäftsmodell<br />
der Billigflieger ist unerwünscht.<br />
Liebe Wählerinnen und Wähler,<br />
machen Sie sich mit dem umfangreichen Informationsmaterial und<br />
unseren Forderungen vertraut und prüfen Sie, ob die Partei und die<br />
Kandidatin oder der Kandidat Ihrer Wahl die Probleme kennt und sich<br />
für unsere Forderungen einsetzen will.<br />
Dann treffen Sie ein kluge Wahl.<br />
Ihr BBI Bündnis der Bürgerinitiativen<br />
Kein Flughafenausbau - Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr<br />
V.i.S.d.P.: Thomas Scheffler, Bündnissprecher, 65439 Flörsheim am Main, Windthorststraße 3<br />
Bildnachweise: Deckblatt Flugspuren www.dfld.de Seiten 3 und 16 Walter Keber Seiten 4 und 5 Prof.Dr. Thomas Münzel, Uni Mainz Seite 6 BI Liesing gegen Fluglärm und gegen die<br />
3. Piste Flughafen Wien-Schwechat Seite 7 Chart Wolgang Schwämmlein und Joachim Alt, Mainz Seite 8 Die Charts wurden der Präsentation des HMWEVL vom 04.03.2015 über das<br />
Ergebnis der Bedarfsprüfung Terminal 3 entnommen Seiten 4, 11 und 12 Pixabay Freie Bilder Seite 12 rechts www.forum-flughafen-region.de
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 3<br />
Luftverkehr und Klimaveränderungen<br />
Am 12. Dezember 2015 wurde auf der UN-Klimakonferenz das „Pariser<br />
Übereinkommen“ verabschiedet. Das Abkommen sieht die Begrenzung<br />
der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter<br />
2 °C gegenüber vorindustriellen Werten vor.<br />
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen,<br />
dazu zählt insbesondere<br />
die Emission von CO2, spätestens 2020<br />
ihren Höhepunkt erreichen und anschließend<br />
pro Jahrzehnt halbiert werden.<br />
<strong>Stand</strong> Oktober 2017 beinhalten die<br />
bisherigen Klimaschutzmaßnahmen der<br />
Staaten nur ein Drittel der Emissions-<br />
Reduktionen, die notwendig wären, um<br />
das vereinbarte 2-Grad-Ziel zu erreichen.<br />
Weltweit sind jederzeit 10.000 Flugzeuge<br />
unterwegs und der Flugverkehr soll<br />
in den nächsten Jahrzehnten weiter<br />
wachsen. Das gilt auch für die Emissionen,<br />
die trotz Reduzierung des Kerosin<br />
verbrauchs zunehmen werden. Der<br />
CO2-Anteil des Luftverkehrs wird bis<br />
2050 auf 22 Prozent der Gesamtemission<br />
prognostiziert. Nach fast 20 Jahren hat die ICAO 2016 einem<br />
eigenen Klimaabkommen außerhalb des Pariser Übereinkommens<br />
zugestimmt. Kernstück des Abkommens ist ein sogenanntes Offsetting-System,<br />
mit dem ab 2020 weiter anwachsende CO2-Emissionen<br />
durch Klimaschutzprojekte (z.B. in der Dritten Welt) kompensiert<br />
werden sollen (genannt CORSIA).<br />
Von einer Reduzierung der CO2-Emissionen des Luftverkehrs ist nicht<br />
die Rede. Die CO2-Emissionen aus dem Wachstum des Luftverkehrs<br />
bis 2020 nimmt das Abkommen als gegeben hin. Bis 2026 ist die Teilnahme<br />
am Programm sogar nur freiwillig<br />
und erst ab 2027 sind die Vorgaben des<br />
nur bis 2035 geltenden Abkommens verpflichtend.<br />
Die dramatischen Veränderungen des<br />
Klimas erleben wir jeden Tag mehr mit<br />
orkanstarken Stürmen, sintflutartigen<br />
Regenfällen und dem Anstieg der<br />
Meeresspiegel. Der Luftverkehr als einer<br />
der Hauptverursacher der Veränderungen<br />
des Weltklimas darf nicht weiter<br />
wachsen und muss eingeschränkt<br />
werden. Ein grundlegendes Umdenken<br />
ist erforderlich.<br />
Unsere Forderung:<br />
Die klimatischen Voraussetzungen, unter<br />
denen der Planfeststellungsbeschluss<br />
2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens<br />
erlassen wurde, haben sich völlig verändert. Deutschland hat<br />
das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und ist verpflichtet, alle Maßnahmen<br />
<strong>zur</strong> Reduzierung der Treibhausgasemissionen durchzuführen.<br />
Der Planfeststellungsbeschluss muss geändert werden.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 4<br />
Gastbeitrag Prof. Dr. Thomas Münzel<br />
Flugzeuge, Autos und Züge machen herzkrank!<br />
Einen Überblick über neue, zum Teil eigene Forschungsergebnisse<br />
liefern Wissenschaftler aus Dänemark und vom Zentrum für Kardiologie<br />
der Universitätsmedizin Mainz in einem Review, der im Fachblatt<br />
Journal of the American College of Cardiology (JACC) veröffentlicht<br />
ist.<br />
Dass es eine Beziehung zwischen Lärm<br />
und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt, ist<br />
schon lange bekannt. Nun haben Forscher<br />
der Arbeitsgruppe Umwelt und Gesundheit<br />
um Univ.-Prof. Dr. Thomas Münzel<br />
vom Zentrum für Kardiologie, Kardiologie<br />
I der Universitätsmedizin Mainz gemeinsam<br />
mit Mette Sørensen, einer<br />
Lärmforscherin und Epidemiologin vom<br />
Dänischen Krebsforschungsinstitut in Kopenhagen,<br />
die neuesten Ergebnisse zum<br />
Thema Lärm und Herzkrankheiten im renomierten<br />
Journal für Herzerkrankungen,<br />
dem Journal of the American College of Cardiology, in einem Übersichtsartikel<br />
zusammengefasst.<br />
„Wir wissen heute, dass Lärm nicht nur nervt, sondern chronische<br />
Stressreaktionen auslöst, die, wenn sie über eine längere Zeit andauern,<br />
insbesondere Herzerkrankungen hervorrufen“, so Professor Thomas<br />
Münzel.<br />
In dem Übersichtsartikel wurden von Mette Sørensen die Zusammenhänge<br />
zwischen Lärm und Herzkrankheiten vorgestellt und auch<br />
Strategien, mit denen man den Lärm durch Autos, Flugzeuge und Züge<br />
vermindern kann. Ein Schwerpunkt des Artikels sind auch die neueren<br />
Studien <strong>zur</strong> Lärmwirkungsforschung von der Universitätsmedizin in<br />
Mainz.<br />
„In diesem Bereich ist uns sicher in den letzten Jahren ein großer<br />
Durchbruch gelungen“, so Münzel. „Wir konnten nachweisen, dass<br />
Nachtfluglärm die Gefäße bei gesunden Probanden und bei Patienten<br />
mit einer koronaren Herzerkrankung schädigt und dass Vitamin C die<br />
schlechte Gefäßfunktion verbessern kann. Das bedeutet, dass Lärm die<br />
Bildung freier Radikale in den Gefäßwänden stimuliert. Wir konnten<br />
mittlerweile mit einem neu entwickelten Tiermodell auch die molekularen<br />
Mechanismen entschlüsseln, die für die gefäßschädigende Wirkung<br />
von Lärm verantwortlich ist“, erläutert Münzel weiterhin.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 5<br />
Mittlerweile sind weitere wichtige Studien beinahe beendet. So untersucht<br />
die Mainzer Forschergruppe den Einfluss von mittleren bzw.<br />
Spitzenschallpegeln ausgelöst durch Flugzeuge auf die Gefäßfunktion,<br />
die Effekte von Bahnlärm auf das Herz-Kreislaufsystem und die Effekte<br />
insbesondere von Nachtfluglärm auf die Bildung freier Radikale im Gehirn,<br />
ein Effekt, der möglicherweise erklärt, warum Lärm die kognitive<br />
Entwicklung von Kindern in Bezug auf Lernen und Gedächtnis verzögern<br />
kann.<br />
Darüber hinaus konnten Münzel und sein Team beobachten, dass<br />
nicht die Lautstärke an sich, sondern die Art des Lärms für die negativen<br />
Auswirkungen auf den Organismus entscheidend ist: „Sogenanntes<br />
weißes Rauschen hatte auf die Tiere, selbst wenn es genauso laut<br />
wie der Fluglärm war, eher einen positiven Effekt“, sagt Münzel. „Wir<br />
werden die Forschung weiter intensivieren. Im Fokus stehen aktuell<br />
der Schienenlärm und die negativen Effekte auf das Herz-Kreislaufsystem<br />
sowie eine Untersuchung zu Fluglärm, ob mittlere oder Peak Dezibel<br />
Levels mehr negative Effekte auf die Gefäßfunktion haben“.<br />
Entscheidend ist, dass Politiker aus diesen Studien ihre Konsequenzen<br />
ziehen.<br />
Fluglärm ist ein neuer Herz-Kreislauf-Risikofaktor, den Patienten<br />
oder Ärzte nicht beeinflussen können. Im Hinblick auf das neue<br />
Fluglärmschutzgesetz müssen die Politiker schärfere Grenzwerte<br />
festlegen, die die Anwohner und nicht die Betreiber von Flughäfen<br />
schützen.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 6<br />
Feinstäube im Umfeld des Flughafens<br />
Der Flugverkehr verursacht im weiten Umfeld der Flughäfen hohe<br />
Emissionen an Ultra-Feinstäuben. Diese Partikel (kleiner als 0,1 μm)<br />
werden durch die existierenden gesetzlichen Grenzwerte für PM10<br />
(kleiner als 10 μm) bzw. PM2,5 (kleiner als 2,5 μm) nur un<strong>zur</strong>eichend<br />
erfasst.<br />
Feinstaub wird in Deutschland derzeit<br />
nach Gewicht bemessen, doch die<br />
Zahl der Partikel - das eigentlich Entscheidende<br />
- wird außer Acht gelassen.<br />
Für die Partikel PM2,5 gilt seit<br />
2008 europaweit ein Zielwert von 25<br />
µg/m 3 im Jahresmittel. Der Gewichtsanteil<br />
der darin enthaltenden ultrafeinen<br />
Partikel liegt bei ca. 2%. Werden<br />
diese Partikel jedoch gezählt, liegt der<br />
Anteil bei ca. 98%!<br />
Die Partikel haben fatale Wirkungen:<br />
Teils weniger als 0,1 Mikrometer groß<br />
können diese Teilchen tief in die Lunge<br />
eingeatmet werden und passieren<br />
die Schranke zum Blutkreislauf. Sogar<br />
im Gehirn wurde bereits Ultrafeinstaub<br />
nachgewiesen. Es haften sich<br />
Schadstoffe beispielsweise aus dem<br />
Abgas an, von denen viele als krebserregend gelten. Studien zeigen,<br />
dass die kleinen Partikel auf diesem Weg die Lungenfunktion<br />
schwächen und Risiken für Krebs,Asthma, Herz-Kreislaufkrankheiten,<br />
Schlaganfälle und Herzinfarkte erhöhen. Selbst die Entwicklung<br />
von Babys im Mutterleib könne verschlechtert werden, zeigen neue<br />
Analysen.<br />
Das Helmholtz-Zentrum in München stellte fest, dass das Einatmen<br />
ultrafeiner Feinstaubpartikel schon nach wenigen Minuten die<br />
Herztätigkeit negativ beeinflusst.<br />
Über dem Rhein-Main-<br />
Gebiet werden täglich<br />
1,05 Mio Liter Kerosin<br />
verbrannt. Es werden<br />
ungeheuer große Mengen<br />
an Ultrafeinstaub<br />
freigesetzt. In Mainz<br />
steigt mit dem Flugbetrieb<br />
die Partikelbelastung<br />
über den 4-fachen,<br />
in Raunheim auf<br />
den 20- bis 30-fachen<br />
Ausgangswert.<br />
Laut EU kostet Feinstaub<br />
jedes Jahr in<br />
Deutschland rund<br />
60.000 Menschenleben.<br />
Das Umweltbundesamt<br />
zeigt sich besorgt angesichts der ultrafeinen Staubteilchen. Die Weltgesundheitsorganisation<br />
WHO empfiehlt sogar eine nur halb so<br />
hohe Konzentrationen in der Luft, wie sie die EU erlaubt.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 7<br />
Wie erstaunlich weit sich die Ultrafeinstäube<br />
ausbreiten und wie eng der Zusammenhang<br />
zwischen den Überflügen und dem Anstieg der<br />
Belastungen ist, hat die Arbeitsgruppe „Ultrafeinstaub“<br />
im BBI Bündnis der Bürgerinitiativen<br />
mit eigenen Messungen nachgewiesen (siehe<br />
das Beispiel rechts).<br />
Unsere Forderungen:<br />
Es ist ein engmaschiges Messstellennetz <strong>zur</strong><br />
Erfassung der Belastungen durch Ultrafeinstaub<br />
aufzubauen.<br />
Die Partikel sind im Sekundenintervall zu messen,<br />
damit aussagekräftige Ergebnisse erzielt<br />
werden und Spitzenbelastungen nicht in<br />
Durchschnittsbetrachtungen verloren gehen.<br />
Das Hessische Landesamt für Naturschutz,<br />
Umwelt und Geologie HLNUG hat halbjährlich<br />
über die gemessenen Feinstaubkonzentrationen<br />
zu berichten.<br />
Die Landesregierung soll sich bundespolitisch für eine Überarbeitung<br />
der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit dem Ziel einsetzen,<br />
die Festlegungen zu Partikeln bzw. Ultrafeinstaub zu ergänzen<br />
sowie Messvorschriften und Vorgaben für Berichterstattungen<br />
zu verschärfen.<br />
Gegen 11:30 Uhr wurde die Betriebsrichtung umgestellt, obwohl der Wind weiter<br />
gleichmäßig aus Osten wehte. Prompt sank die Partikelkonzentration auf den<br />
Wert einer von Flugbetrieb unbelasteten Luft mit ca. 4.000 Partikel/cm³ ab.<br />
Gut eine Stunde nach Betriebsaufnahme auf der Südumfliegung hat der Wind<br />
dann die Abgaswolke von der jetzt 2,8 km entfernten Route (TABUM-M / BR25)<br />
nach Hechtsheim getragen. Die beim Steigflug höhere Triebwerksleistung erklärt<br />
die noch höhere Belastung mit mehr als 17.000 Partikel/cm 3 , eine Steigerung auf<br />
mehr als 400 %!
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> Hessishben Lacndtacgswaacbl 018z Stacnd 08.10.018z Seite z<br />
Flugbewegungen und Passagiere<br />
Im Jahr 2017 ist erstmals seit 2012 die Zahl der Flugbewegungen wieder<br />
gestegen, und zwar auf 475.500 ttarts und Landungen. Damit<br />
liegt diese Zahl weit unter den phantasiereichen Prognosen, die 2007<br />
<strong>zur</strong> Genehmigung des Flughafenausbaus vorgelegt wurden (siehe<br />
graue Flächen rechts).<br />
Allerdings liegt dieses Wachstum - begünstgt durch die Zunahme des<br />
Flugbetriebs der Billigfieger - nur knapp unter dem Wachstumspfad<br />
der 2014 überarbeiteten Prognose (gestrichelte Linie). Im Jacbr 0101<br />
muss der Rbein-Macin-Bacllungsracum mit 505.111 Flugbewaegungen<br />
rehbnen.<br />
Für diese unerträgliche Zunahme spricht auch das Wachstum der Passagierzahlen.<br />
In 2017 entsprachen 64,5 Mio beförderte Passagiere<br />
ziemlich genau der Prognose von 2014.<br />
Der BUND Hessen hat 2014 in einer ttudie nachgewiesen, dass sofort<br />
3 Mio Passagiere aus 28.000 Kurzstreckenfügen auf die Bahn verlagert<br />
werden können. Langfristg könnten es 9,6 Mio Passagiere aus<br />
108.000 Flügen sein.<br />
Sogacr die im Maci 0187 die vom Bundesverkebrsministerium vorgestellten<br />
„Macßnacbmen <strong>zur</strong> Stärkung und Sihberung des Lufverkebrsstacndorts<br />
Deutshblacnd“ entbaclten die Aussacge, dacss erst acb einer<br />
Reiseentfernung von 511-711 km der Lufverkebr gesacmtwairtshbacflihbe<br />
Kostenvorteile acufwaeist.<br />
Unsere Forderungen<br />
Die Zacbl der Flugbewaegungen dacrf nihbt waeiter waachbsen und muss<br />
deutlihb verringert waerden (Ziel 3z1.111 p.ac.).<br />
Kurzstrehkenflge mlssen acuf die Bacbn verlacgert waerden.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 9<br />
Entwicklung der Arbeitsplätze<br />
Prekäre Arbeitsverhältnisse
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 10<br />
Nachtflugbeschränkungen am Frankfurter Flughafen<br />
2017 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2017<br />
1. 0 0 0 1 1 4 8 6 4 7 2 3 1.<br />
2. 2 1 0 1 0 6 3 4 3 2 1 3 2.<br />
3. 0 0 1 1 0 1 1 3 5 2 3 10 3.<br />
4. 1 0 0 1 7 1 3 1 1 2 2 0 4.<br />
5. 1 0 0 0 3 0 0 3 2 4 2 1 5.<br />
6. 0 0 0 1 0 4 17 2 1 1 1 1 6.<br />
7. 0 1 2 4 1 1 2 0 3 4 0 2 7.<br />
8. 0 0 2 0 0 0 2 0 4 1 0 4 8.<br />
9. 2 0 0 1 2 2 3 2 3 3 3 4 9.<br />
10. 0 1 1 0 1 2 9 3 7 4 2 7 10.<br />
11. 0 1 2 1 2 1 0 4 6 7 1 2 11.<br />
12. 0 0 0 1 4 1 4 1 5 2 3 3 12.<br />
13. 0 0 1 3 2 1 1 4 6 4 1 2 13.<br />
14. 1 0 1 1 3 3 2 0 9 0 0 3 14.<br />
15. 2 0 0 0 0 4 3 5 4 5 2 1 15.<br />
16. 0 1 0 1 1 2 1 2 4 2 2 0 16.<br />
17. 1 1 0 0 2 1 0 0 6 1 3 1 17.<br />
18. 0 0 1 0 2 0 2 4 2 3 3 3 18.<br />
19. 2 1 1 3 3 2 1 1 3 2 1 1 19.<br />
20. 1 0 0 1 1 1 2 4 2 2 2 2 20.<br />
21. 0 1 0 2 3 0 8 1 4 1 1 1 21.<br />
22. 1 1 1 2 3 11 3 2 2 1 0 5 22.<br />
23. 0 1 0 1 1 6 6 1 0 2 3 0 23.<br />
24. 2 0 0 0 0 2 2 3 3 2 1 0 24.<br />
25. 0 2 0 1 1 2 2 5 2 3 0 0 25.<br />
26. 1 2 0 2 1 1 2 1 2 2 1 1 26.<br />
27. 0 1 1 0 0 3 4 1 4 5 0 1 27.<br />
28. 0 0 0 1 5 5 6 2 2 2 1 1 28.<br />
29. 1 1 1 2 2 4 2 4 7 1 4 29.<br />
30. 0 1 2 5 7 10 4 2 0 3 0 30.<br />
31. 0 0 2 1 3 2 0 31.<br />
Anzahl<br />
Versp. Landungen<br />
Nächte ohne<br />
Versp.Landungen<br />
Nächte mit<br />
Versp.Landungen<br />
18 15 16 33 58 76 112 74 105 85 45 66<br />
18 15 17 7 7 3 3 4 1 2 6 7<br />
13 13 14 23 24 27 28 27 29 29 24 24<br />
Insgesamt 703<br />
Versp. Landungen<br />
90 Nächte ohne<br />
Versp.Landungen<br />
275 Nächte mit<br />
Versp.Landungen<br />
Datenquelle: Hessisches Wirtschaftsministerium, Verspätete Starts und Landungen
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> 2017 <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 11<br />
Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Ausbau des<br />
Frankfurter Flughafens sind verspätete Starts und Landungen in der<br />
Zeit von 23 bis 00 Uhr zulässig, sofern<br />
• sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung<br />
ergibt oder<br />
• die Landung zwischen 22 und 23 Uhr geplant war und sich die<br />
Verspätung ebenfalls nicht schon aus der Flugplangestaltung<br />
ergibt.<br />
Aus der Übersicht über die verspäteten Landungen im Jahr 2017 ist<br />
ersichtlich, dass es nur an 90 von 365 Nächten keine Verspätungslandungen<br />
gab.<br />
Insbesondere auffallend ist der starke Anstieg dieser Landungen mit<br />
der Aufnahme des Flugbetriebs der Ryanair ab April 2017. Allerdings<br />
sind diese Verspätungen nicht ausschließlich von Ryanair zu vertreten.<br />
Auch Lufthansa, Condor u.a. haben ihren Beitrag dazu geleistet.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat sich vorbehalten, diese Regelung<br />
zu ändern, wenn der Durchschnitt eines Kalenderjahres den Wert<br />
von 7,5 täglichen Verspätungslandungen übersteigt.<br />
In 2017 lag der Durchschnittswert erst bei 1,9 verspäteten<br />
Landungen! Es ist also erst der Anfang dieser Störungen der<br />
Nachtruhe!<br />
Unsere Forderungen:<br />
Die Nachtflugbeschränkungen von 23 bis 00 Uhr und von 05 bis<br />
06 Uhr müssen konsequent durchgesetzt werden.<br />
Fluggesellschaften, die vorsätzlich oder fahrlässig die Toleranzregelungen<br />
ausnutzen, müssen mit Sanktionen belegt werden. Ein Landeverbot<br />
ist als Ultima Ratio vorzusehen.<br />
Ziel muss ein Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr sein.<br />
Start- und Landeentgelte dürfen keine Rabatte und Incentiv-Regelungen<br />
enthalten, um Billigflieger nach Frankfurt zu locken. Dieses Geschäftssegment<br />
ist am Frankfurter Flughafen unerwünscht und nicht<br />
mit den Intentionen des 2007 genehmigten Flughafenausbaus vereinbar.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 12<br />
Fluglärmkommission Frankfurt<br />
Forum Flughafen und Region (FFR)<br />
Das FFR ist Nachfolgeplattform zum Regionalen Dialogforum (RDF).<br />
Das RDF war Bestandteil des Mediationsverfahrens und wurde am<br />
13.06.2008 aufgelöst.<br />
Das Recht auf Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt ist u.a. an die geografische<br />
Lage innerhalb des Gebietes des Frankfurter Fluglärmindexes<br />
- FFI - geknüpft bzw. an mehr als 100 tägliche Überflüge in einer Höhe<br />
unterhalb von 6.000 Fuß (rd. 1.800 Meter). Der FFI ist wegen des sogenannten<br />
Abbruchkriteriums von 53 dB(A) ungeeignet, da Lärm unterhalb<br />
dieser Schwelle schlicht ausgeblendet wird. Ebenso führen<br />
Überflüge in einer Höhe von mehr als 6.000 Fuß immer noch zu störenden<br />
und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen.<br />
Eine Berücksichtigung von Überflügen bis zu einer Höhe von<br />
10.000 Fuß (rd. 3.000 Meter) ist angebracht.<br />
Die Einschränkungen für die Entsendung kommunaler Vertreter sind<br />
ersatzlos zu streichen.<br />
U nsere Forderung:<br />
Die Kriterien für eine Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt sind zu<br />
überarbeiten.<br />
. Koordinierungsrat,<br />
. Expertengruppe Aktiver Schallschutz EpASS,<br />
. Konvent und<br />
. Umwelt- und Nachbarschaftshaus UNH<br />
werden seit Jahren von denselben Personen dominiert. Bis auf den<br />
BUND Hessen und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. sind keine<br />
kritischen Bürgerinitiativen vertreten.<br />
Die eigentliche Aufgabenstellung eines Dialogs mit den Betroffenen<br />
wird - wenn überhaupt - un<strong>zur</strong>eichend wahrgenommen und die Interessen<br />
der Luftverkehrswirtschaft stehen im Vordergrund.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 13<br />
Personelle Verflechtungen rund um FFR, UNH und Frankfurter Fluglärmkommission FLK<br />
Johann D.<br />
Wörner<br />
Generaldirektor<br />
ESA<br />
Anke<br />
Giesen<br />
Vorstand<br />
Fraport AG<br />
Oliver<br />
Quilling<br />
Landrat Kreis<br />
Offenbach<br />
Manfred<br />
Ockel<br />
Bürgermeister<br />
Stadt Kelsterbach<br />
Thomas<br />
Jühe<br />
Bürgermeister<br />
Stadt Raunheim<br />
Regine<br />
Barth<br />
Hessisches<br />
Wirtschaftsministerium<br />
Anja<br />
Wollert<br />
Geschäftsführung<br />
FLK Frankfurt<br />
Rosemarie<br />
Heilig<br />
Stadt Frankfurt<br />
NN<br />
Günter Lanz<br />
bis Nov 2017<br />
FFR Vorstand Vorstand Vorstand<br />
Leitung Leitung Leitung Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied<br />
Konvent Leitung Leitung Leitung Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied<br />
ExpASS Vorsitz Mitglied Mitglied<br />
UNH VerwRat VerwRat VerwRat VerwRat VerwRat VerwRat<br />
Koordinierungsrat<br />
Geschäftsführung<br />
FLK<br />
Frankfurt<br />
Vorstand<br />
Vorsitzender<br />
Geschäftsführung<br />
Vorstand<br />
Stiftung<br />
Flughafen<br />
Frankfurt<br />
Vorstand<br />
Vorstand<br />
Unsere Forderungen:<br />
Personelle Besetzung und Aufgabenstellung des „Forum Flughafen & Region“ (FFR) sind auf den Prüfstand zu stellen.<br />
Die tendenziös einseitig zu Gunsten der Luftverkehrswirtschaft gestaltete Ausstellung im Umwelt- und Nachbarschaftshaus ist zu<br />
überarbeiten.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 14<br />
Mediation … und was daraus geworden ist<br />
Das vom <strong>Hessischen</strong> Wirtschaftsministerium mit der Luftverkehrswirtschaft<br />
vereinbarte Konzept einer Lärmobergrenze entspricht nicht<br />
dem Anti-Lärm-Paket der Mediation: Es fehlt die Verbindlichkeit, ist<br />
nicht lokal ausgerichtet und lässt statt einer Lärmminderung und<br />
Lärmvermeidung eine weitere Steigerung der Lärmbelastung zu.<br />
Das FFR Forum Flughafen und Region (FFR) hat im Januar <strong>2018</strong> sein erneuertes<br />
Konzept für einen aktiven Schallschutz vorgestellt. Die Maßnahmen<br />
sollen entweder als Prüfaufträge und Forschungsprojekte vergeben<br />
werden oder sollen sich bereits im Regelbetrieb befinden. Bei<br />
letzteren sind jedoch kaum Entlastungen für die Betroffenen feststellbar.<br />
Die geringen Reduzierungen werden vom zunehmenden Luftverkehr<br />
aufgezehrt.<br />
Als Instrument einer Beteiligung der Betroffenen wird ein Lokales Konsultationsverfahren<br />
gepriesen. Die Kommunen sollen sich untereinander<br />
streiten wer wieviel Lärm (er)trägt.<br />
Das Konzept ist ein Dokument der Erfolglosigkeit und der Kapitulation<br />
vor der immer größer werdenden Verlärmung des Rhein-<br />
Main-Ballungsraums.<br />
Um den passiven Schallschutz zu verbessern, hat das Land Hessen<br />
den Regionalfonds ins Leben gerufen. Die Fraport AG beteiligt sich an<br />
den Kosten nur marginal, die Last tragen die Steuerzahler.<br />
Aktionäre der Fraport AG<br />
Trotz der Mehrheitsbeteiligung des Landes Hessen und der Stadt<br />
Frankfurt nehmen diese Gesellschafter kaum Einfluss auf die Geschäftspolitik<br />
der Fraport AG. Es werden Befürchtungen hinsichtlich<br />
denkbarer Schadenersatzansprüche seitens der privatwirtschaftlichen<br />
Miteigentümer genannt.<br />
Land Hessen 31,31 %<br />
Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH 20,0 %<br />
Deutsche Lufthansa AG 8,44 %<br />
Lazard Asset Management LLC 5,05 %<br />
Black Rock Inc. 3,12 %<br />
Streubesitz 32,08 %<br />
51,31%<br />
48,69 %<br />
Die Mehrheitsgesellschafter, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt,<br />
haben ihre Interessen in einem Geheimvertrag gebündelt.<br />
Unsere Forderungen:<br />
Die Beteiligungen des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am<br />
Main an der Fraport AG sind wieder auf zusammen 100 % aufzustocken.<br />
Erst wenn Land und Stadt alleinige Eigentümer sind, können sie<br />
die Geschäftspolitik wieder maßgeblich bestimmen.<br />
Der Geheimvertrag ist offenzulegen.
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 15<br />
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />
Im November 2015 haben die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Würtemberg und Hessen eine Initiative <strong>zur</strong> Änderung der §§ 29b und 32 des<br />
Luftverkehrsgesetzes eingebracht. Allerdings ruht diese Initiative <strong>zur</strong> Zeit.<br />
§ 29b Absatz 2 LuftVG – gültige Fassung § 29b Absatz 2 LuftVG – Vorschlag R-P, B-W, Hessen<br />
(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben<br />
auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm<br />
hinzuwirken.<br />
(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben den Schutz der Bevölkerung<br />
vor Fluglärm angemessen zu berücksichtigen und auf den Schutz vor unzumutbarem<br />
Fluglärm hinzuwirken. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren.<br />
Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.<br />
§ 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG – gültige Fassung § 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG – Vorschlag R-P, B-W, Hessen<br />
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt<br />
ohne Zustimmung des Bundesrates die <strong>zur</strong> Durchführung<br />
dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union<br />
notwendigen Rechtsverordnungen über<br />
…<br />
8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen,<br />
für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle<br />
und für Flüge nach Instrumentenflugregeln,<br />
einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte.<br />
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt ohne Zustimmung des<br />
Bundesrates die <strong>zur</strong> Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union<br />
notwendigen Rechtsverordnungen über …<br />
8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge<br />
zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Flüge nach Instrumentenflugregeln,<br />
einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte; soweit es sich um die erstmalige<br />
Festlegung oder um eine wesentliche Änderung handelt, ist neben der Beteiligung<br />
der nach § 32b gebildeten Kommission eine angemessene Beteiligung der betroffenen Gemeinden<br />
und der in ihren Aufgaben berührten Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit<br />
sicherzustellen.<br />
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, <strong>zur</strong> Begründung der Gesetzesinitiative am 27.11.2015 vor dem Bundesrat:<br />
„Wichtigstes Anliegen der Gesetzesänderung ist es, Luftfahrtbehörden und Flugsicherungsorganisation<br />
zu verpflichten, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm<br />
insgesamt stärker zu berücksichtigen. Mit der Gesetzesinitiative soll eine deutliche<br />
Aufwertung des Fluglärmschutzes erfolgen. In lärmsensiblen Zeiten – wie am<br />
frühen Morgen und am späten Abend – muss der Lärmschutz Vorrang haben. Bei<br />
der Festlegung von Flugrouten, aber auch bei Einzelfreigaben ist der Fluglärm verstärkt<br />
zu gewichten.“<br />
Unsere Forderung: Diese Gesetzesinitiative ist wieder aufzugreifen.<br />
„Nach der derzeitigen Rechtslage haben die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen<br />
bei neuen oder wesentlich geänderten Flugrouten keine Möglichkeit, sich in<br />
das Verfahren einzubringen. Eine direkte Beteiligung der betroffenen Bürger und<br />
Bürgerinnen findet nicht statt. Abgesehen von der Beteiligungsmöglichkeit im zeitlich<br />
vorgelagerten Planfeststellungsverfahren werden die betroffenen Kommunen<br />
lediglich als Mitglieder der Fluglärmkommission beteiligt. Da Flugrouten darüber<br />
entscheiden, über welchen Gebieten welche Fluglärmbelastung entsteht, ist dies<br />
so nicht akzeptabel.“
<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 16<br />
Unsere Ziele<br />
• Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer<br />
Flughäfen der Region, die der Kapazitätssteigerung des Luftverkehrs<br />
in der Rhein-Main-Region dienen könnten.<br />
• Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes<br />
Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr.<br />
• Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastungen für<br />
die Bürgerinnen und Bürger.<br />
• Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die<br />
Luftverkehrsindustrie. Stopp der Subventionen.<br />
• Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000 pro Jahr<br />
sowie Verringerung der bestehenden Belastungen durch Fluglärm,<br />
Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch den Flugverkehr im<br />
Rhein-Main Gebiet.<br />
• Stilllegung der Landebahn Nord-West.<br />
Gesprächsbedarf?<br />
Gerne können Sie sich an die Sprecherinnen und Sprecher des BBI<br />
Bündnis der Bürgerinitiativen wenden:<br />
Dietrich Elsner, Mainz<br />
Michael Flörsheimer, Rüsselsheim am Main<br />
Ina Hauck, Frankfurt am Main<br />
Thomas Scheffler, Flörsheim am Main<br />
Stefanie Then, Frankfurt am Main<br />
sprecher@flughafen-bi.de<br />
Pressekontakt:<br />
Thomas Scheffler<br />
scheffler@flughafen-bi.de<br />
Telefon 06145 502150<br />
www.flughafen-bi.de<br />
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Informationsmaterial:<br />
www.fluglaerm-rhein-main.de<br />
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BBI ist Mitglied in der<br />
UNION EUROPÉENNE CONTRE LES<br />
NUISANCES AERIENNES<br />
EUROPEAN UNION AGAINST AIRCRAFT<br />
NUISANCES