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Geschäftsbericht 2016

Geschäftsbericht der Salzburger Flughafen GmbH 2016

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Durchführungsverordnung (DVO)<br />

Die von deutscher Seite angekündigte Durchführungsverordnung, die<br />

die Anflüge auf den Flughafen Salzburg über den Norden zeitlich und<br />

mengenmäßig begrenzen soll, wurde noch nicht erlassen. Derzeit befinden<br />

sich Deutschland und Österreich, wie im Staatsvertrag vorgesehen,<br />

im bilateralen Meinungsaustausch. Die DVO würde für das Unternehmen<br />

einen unwiderruflichen Schaden bedeuten. Zur Erarbeitung von technischen<br />

Möglichkeiten, die geeignet sind, die Lärmsituation in der Region<br />

zu verbessern, wurde unter Federführung der beiden Verkehrsministerien<br />

eine technische Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Bedrohung besteht zwar<br />

weiterhin, von österreichischer Seite wurde jedoch nun ein Vorschlag<br />

erarbeitet, der mit der deutschen Seite abgestimmt wird.<br />

Danach können dann erste Umsetzungsschritte gesetzt werden, die dann<br />

über einen gewissen Beobachtungszeitraum entsprechende Ergebnisse<br />

zur Entlastung der betroffenen Bevölkerung bringen sollen.<br />

Sollte trotz aller Bemühungen der Meinungsaustausch scheitern, würde<br />

der Mechanismus des Staatsvertrages zwischen Deutschland und Österreich<br />

Konsultationen und schließlich ein Schiedsverfahren vorsehen<br />

(Art. 10-12 des Staatsvertrages).<br />

4. WEITERE RELEVANTE ANGABEN<br />

4.1 Forschungs- und Entwicklungstätigkeit<br />

Eine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit fand in der Salzburger<br />

Flughafen GmbH nicht statt.<br />

4.2 Zweigniederlassungen<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2016</strong> bestehen keine Zweigniederlassungen.<br />

4.3 Gesetzesvorhaben<br />

EU-Datenschutz-Grundverordnung<br />

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist im Mai<br />

<strong>2016</strong> in Kraft getreten und ab Mai 2018 anwendbar. Die DSGVO betrifft<br />

jeden Unternehmer, der in irgendeiner Art und Weise personenbezogene<br />

Daten erfasst oder verarbeitet. Sie stellt eine deutliche Verschärfung des<br />

Datenschutzes dar und bedeutet für Unternehmen einen erheblichen<br />

Umsetzungsaufwand. Die SFG hat im Jahr <strong>2016</strong> bereits erste organisatorische<br />

Maßnahmen eingeleitet, um sich rechtzeitig auf die Umsetzung<br />

vorzubereiten.<br />

Naturschutzgesetz<br />

Am 9.11.<strong>2016</strong> wurde im Landtag die Novelle zum Salzburger Naturschutzgesetz<br />

beschlossen. Die Genehmigungspflicht bei Flugplätzen<br />

wurde darin nun näher definiert. Die Auswirkungen der Novelle sind<br />

derzeit noch nicht abschätzbar.<br />

4.4 Steuerung und Risikomanagement<br />

Von der Stabstelle IKS werden die bestehenden Dienstanweisungen für<br />

die Salzburger Flughafen GmbH und deren Tochterunternehmen in regelmäßigen<br />

Abständen kontrolliert und bei Bedarf aktualisiert. Falls erforderlich,<br />

werden neue Dienstanweisungen erarbeitet und von der Geschäftsführung<br />

in Kraft gesetzt. Im Rahmen des IKS wurden <strong>2016</strong> unter anderem<br />

folgende Regelwerke vorgegeben:<br />

• Behandlung von Stammdatenänderungen FIBU und Lohn<br />

• Führen von Fahrtenbüchern<br />

• Vorgehensweise bei Entlassungen<br />

• Budgetprüfungen bei Dienstreiseanträgen<br />

Die IKS-Prozessanalyse aus 2013 dient als Basis für IKS-Überprüfungen<br />

durch die Interne Revision. Die Geschäftsführung und die Interne Revision<br />

erstellen einen jährlichen Revisionskalender, der die geplanten Überprüfungen<br />

durch die Interne Revision auflistet. <strong>2016</strong> wurden mehrere große<br />

und kleine interne Revisionen durchgeführt, welche sich über den ganzen<br />

SFG-Konzern erstreckten:<br />

• Prüfung der Kontrolltätigkeiten der Prozessverantwortlichen SFG<br />

• Prüfung der Lohnverrechnung CAR – Follow Up<br />

• Prüfung der Abrechnungen Terminal 2 –<br />

Eventmanagement (halbjährlich)<br />

• Prüfung der Einhaltung der Beschaffungsrichtlinie SFG –<br />

quartalsweise<br />

• Prüfung der Handy-Nutzung SFG<br />

Das Risiko Management System wurde <strong>2016</strong> mit Unterstützung eines<br />

externen Beraters in Anlehnung an das COSO-System überarbeitet, neu<br />

strukturiert und ein entsprechendes Reporting installiert. Das dazugehörende<br />

Prozedere wurde in einem RMS-Handbuch niedergeschrieben.<br />

Ab dem 1. Quartal 2017 wird es ein standardisiertes Reporting an das<br />

Aufsichtsgremium geben. Die liquiditäts- und finanzwirtschaftlichen<br />

Risiken sowie deren Steuerungsmaßnahmen sind in der Richtlinie<br />

„Finanz- und Veranlagungsmanagement” niedergeschrieben. Dem Risiko<br />

aus Forderungsausfällen wird durch kurze Zahlungsfristen, dem Einfordern<br />

von Sicherheiten (Kautionen und Bankgarantien) sowie durch<br />

Vorauszahlungen und ein effizientes Forderungsmanagement begegnet.<br />

Für 2017 ist eine Überarbeitung der bestehenden IKS-Prozessanalyse<br />

vorgesehen. Die Interne Revision wird die mit der Geschäftsführung<br />

vereinbarten Prüfungen durchführen.<br />

4.5 Prognosebericht<br />

Die Konjunkturprognosen und das Konsumklima sind 2017 europaweit<br />

positiv und trotz einiger Unsicherheitsfaktoren wird erwartet, dass die<br />

Wirtschaft in allen EU-Staaten wächst. Dennoch können im Luftverkehr<br />

geopolitische Krisen wiederum negative Auswirkungen auf einzelne Destinationen<br />

haben. Die Verkehrsstatistik des Flughafens Salzburg zeigt im<br />

ersten Quartal 2017 ein leichtes Plus und die Prognosen für die Sommersaison<br />

sind vielversprechend und lassen eine Steigerung der Passagierzahlen<br />

erwarten. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die<br />

Zahlen der Wirtschaftsplanung in vollem Ausmaß erreicht werden können,<br />

und somit kann für das Unternehmen eine positive Fortbestandsprognose<br />

abgegeben werden.<br />

Salzburg, 7. April 2017<br />

Salzburger Flughafen GmbH<br />

Ing. Roland Hermann<br />

Geschäftsführer<br />

Salzburger Flughafen GmbH

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