Geschäftsbericht 2016
Geschäftsbericht der Salzburger Flughafen GmbH 2016
Geschäftsbericht der Salzburger Flughafen GmbH 2016
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Durchführungsverordnung (DVO)<br />
Die von deutscher Seite angekündigte Durchführungsverordnung, die<br />
die Anflüge auf den Flughafen Salzburg über den Norden zeitlich und<br />
mengenmäßig begrenzen soll, wurde noch nicht erlassen. Derzeit befinden<br />
sich Deutschland und Österreich, wie im Staatsvertrag vorgesehen,<br />
im bilateralen Meinungsaustausch. Die DVO würde für das Unternehmen<br />
einen unwiderruflichen Schaden bedeuten. Zur Erarbeitung von technischen<br />
Möglichkeiten, die geeignet sind, die Lärmsituation in der Region<br />
zu verbessern, wurde unter Federführung der beiden Verkehrsministerien<br />
eine technische Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Bedrohung besteht zwar<br />
weiterhin, von österreichischer Seite wurde jedoch nun ein Vorschlag<br />
erarbeitet, der mit der deutschen Seite abgestimmt wird.<br />
Danach können dann erste Umsetzungsschritte gesetzt werden, die dann<br />
über einen gewissen Beobachtungszeitraum entsprechende Ergebnisse<br />
zur Entlastung der betroffenen Bevölkerung bringen sollen.<br />
Sollte trotz aller Bemühungen der Meinungsaustausch scheitern, würde<br />
der Mechanismus des Staatsvertrages zwischen Deutschland und Österreich<br />
Konsultationen und schließlich ein Schiedsverfahren vorsehen<br />
(Art. 10-12 des Staatsvertrages).<br />
4. WEITERE RELEVANTE ANGABEN<br />
4.1 Forschungs- und Entwicklungstätigkeit<br />
Eine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit fand in der Salzburger<br />
Flughafen GmbH nicht statt.<br />
4.2 Zweigniederlassungen<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2016</strong> bestehen keine Zweigniederlassungen.<br />
4.3 Gesetzesvorhaben<br />
EU-Datenschutz-Grundverordnung<br />
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist im Mai<br />
<strong>2016</strong> in Kraft getreten und ab Mai 2018 anwendbar. Die DSGVO betrifft<br />
jeden Unternehmer, der in irgendeiner Art und Weise personenbezogene<br />
Daten erfasst oder verarbeitet. Sie stellt eine deutliche Verschärfung des<br />
Datenschutzes dar und bedeutet für Unternehmen einen erheblichen<br />
Umsetzungsaufwand. Die SFG hat im Jahr <strong>2016</strong> bereits erste organisatorische<br />
Maßnahmen eingeleitet, um sich rechtzeitig auf die Umsetzung<br />
vorzubereiten.<br />
Naturschutzgesetz<br />
Am 9.11.<strong>2016</strong> wurde im Landtag die Novelle zum Salzburger Naturschutzgesetz<br />
beschlossen. Die Genehmigungspflicht bei Flugplätzen<br />
wurde darin nun näher definiert. Die Auswirkungen der Novelle sind<br />
derzeit noch nicht abschätzbar.<br />
4.4 Steuerung und Risikomanagement<br />
Von der Stabstelle IKS werden die bestehenden Dienstanweisungen für<br />
die Salzburger Flughafen GmbH und deren Tochterunternehmen in regelmäßigen<br />
Abständen kontrolliert und bei Bedarf aktualisiert. Falls erforderlich,<br />
werden neue Dienstanweisungen erarbeitet und von der Geschäftsführung<br />
in Kraft gesetzt. Im Rahmen des IKS wurden <strong>2016</strong> unter anderem<br />
folgende Regelwerke vorgegeben:<br />
• Behandlung von Stammdatenänderungen FIBU und Lohn<br />
• Führen von Fahrtenbüchern<br />
• Vorgehensweise bei Entlassungen<br />
• Budgetprüfungen bei Dienstreiseanträgen<br />
Die IKS-Prozessanalyse aus 2013 dient als Basis für IKS-Überprüfungen<br />
durch die Interne Revision. Die Geschäftsführung und die Interne Revision<br />
erstellen einen jährlichen Revisionskalender, der die geplanten Überprüfungen<br />
durch die Interne Revision auflistet. <strong>2016</strong> wurden mehrere große<br />
und kleine interne Revisionen durchgeführt, welche sich über den ganzen<br />
SFG-Konzern erstreckten:<br />
• Prüfung der Kontrolltätigkeiten der Prozessverantwortlichen SFG<br />
• Prüfung der Lohnverrechnung CAR – Follow Up<br />
• Prüfung der Abrechnungen Terminal 2 –<br />
Eventmanagement (halbjährlich)<br />
• Prüfung der Einhaltung der Beschaffungsrichtlinie SFG –<br />
quartalsweise<br />
• Prüfung der Handy-Nutzung SFG<br />
Das Risiko Management System wurde <strong>2016</strong> mit Unterstützung eines<br />
externen Beraters in Anlehnung an das COSO-System überarbeitet, neu<br />
strukturiert und ein entsprechendes Reporting installiert. Das dazugehörende<br />
Prozedere wurde in einem RMS-Handbuch niedergeschrieben.<br />
Ab dem 1. Quartal 2017 wird es ein standardisiertes Reporting an das<br />
Aufsichtsgremium geben. Die liquiditäts- und finanzwirtschaftlichen<br />
Risiken sowie deren Steuerungsmaßnahmen sind in der Richtlinie<br />
„Finanz- und Veranlagungsmanagement” niedergeschrieben. Dem Risiko<br />
aus Forderungsausfällen wird durch kurze Zahlungsfristen, dem Einfordern<br />
von Sicherheiten (Kautionen und Bankgarantien) sowie durch<br />
Vorauszahlungen und ein effizientes Forderungsmanagement begegnet.<br />
Für 2017 ist eine Überarbeitung der bestehenden IKS-Prozessanalyse<br />
vorgesehen. Die Interne Revision wird die mit der Geschäftsführung<br />
vereinbarten Prüfungen durchführen.<br />
4.5 Prognosebericht<br />
Die Konjunkturprognosen und das Konsumklima sind 2017 europaweit<br />
positiv und trotz einiger Unsicherheitsfaktoren wird erwartet, dass die<br />
Wirtschaft in allen EU-Staaten wächst. Dennoch können im Luftverkehr<br />
geopolitische Krisen wiederum negative Auswirkungen auf einzelne Destinationen<br />
haben. Die Verkehrsstatistik des Flughafens Salzburg zeigt im<br />
ersten Quartal 2017 ein leichtes Plus und die Prognosen für die Sommersaison<br />
sind vielversprechend und lassen eine Steigerung der Passagierzahlen<br />
erwarten. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die<br />
Zahlen der Wirtschaftsplanung in vollem Ausmaß erreicht werden können,<br />
und somit kann für das Unternehmen eine positive Fortbestandsprognose<br />
abgegeben werden.<br />
Salzburg, 7. April 2017<br />
Salzburger Flughafen GmbH<br />
Ing. Roland Hermann<br />
Geschäftsführer<br />
Salzburger Flughafen GmbH