2018_Familienratgeber_A5
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sen nicht beendet wird (daher wird das Erwerbstätigkeitserfordernis zB.<br />
nicht erfüllt, wenn die Tätigkeit beendet, das Gewerbe abgemeldet bzw<br />
bei Nichterfüllung gewisser Voraussetzungen ruhend gemeldet wird).<br />
• direkt anschließende Zeiten der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit<br />
zum Zwecke der Kindererziehung max bis zum zweiten Geburtstag<br />
des Kindes (zB. vorübergehende Ruhendmeldung des Gewerbes, nicht<br />
jedoch Abmeldung).<br />
Beide Elternteile sind an das beantragte System des einkommensabhängigen<br />
Kinderbetreuungsgelds gebunden.<br />
Achtung: Erfüllt ein Elternteil nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis, so<br />
gebührt bei Erfüllung sämtlicher anderer Anspruchsvoraussetzungen auf<br />
Antrag ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Höhe von<br />
33,88 Euro täglich (Sonderleistung I).<br />
Berechnung des Tagesbetrags<br />
a. Bezieherinnen von Wochengeld (Unselbstständige, Selbstständige,<br />
Landwirtinnen, Vertragsbedienstete, freie Dienstnehmerinnen, geringfügig<br />
Beschäftigte mit Selbstversicherung): Das einkommensabhängige<br />
Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des Wochengeldes.<br />
b. Beamtinnen: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt<br />
80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes einer Vertragsbediensteten.<br />
Bei einer Beamtin wird das Wochengeld einer Vertragsbediensteten<br />
berechnet.<br />
c. Väter, Adoptiv- und Pflegeeltern: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld<br />
beträgt 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes.<br />
Bei Adoptiv- oder Pflegemüttern wird das Wochengeld einer leiblichen<br />
Mutter herangezogen (statt auf den Beginn der Schutzfrist wird hier<br />
auf den achtwöchigen Zeitraum vor der Geburt des Kindes abgestellt).<br />
Achtung: Bei Adoptiv- und Pflegeeltern soll der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld<br />
bereits während eines laufenden pflegschaftsgerichtlichen<br />
Verfahrens oder Bewilligungsverfahrens nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz<br />
gestellt werden. Die tatsächliche Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes<br />
kann jedoch erst nach Vorlage des Gerichtsbeschlusses bzw. der<br />
Pflegschaftsbewilligung vom Jugendwohlfahrtsträger erfolgen.<br />
d. Männliche Beamte: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld<br />
beträgt 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes einer<br />
Vertragsbediensteten.<br />
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