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DSGVO-Handbuch_Leseprobe

Der praktische Leitfaden für Selbständige und kleine Betriebe zur neuen Datenschutz Grundverordnung DSGVO - Leseprobe

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Kapitel I · Einführung und Übersichten<br />

11<br />

Step-by-Step – technisch-organisatorische Übersicht<br />

Hier finden Sie die wichtigsten technisch-organisatorischen Themen, die zu beachten und umzusetzen<br />

sind. Die entsprechenden Hintergründe sind nachfolgend entsprechend erläutert.<br />

Allgemeine Punkte, für alle Betriebe:<br />

q Aktualisieren Sie Ihre (Online-) Datenschutzerklärung mit Hilfe eines entsprechenden Generators. Geben<br />

Sie im Impressum an, wer bei Ihnen für den Datenschutz verantwortlich ist. (Link in Kapitel IV)<br />

q Prüfen Sie alle (Daten-) Verarbeitungsprozesse Ihres Unternehmens (anhand der beschriebenen<br />

Grundlagen) auf Korrektheit und Zulässigkeit. (Kapitel II, III, IV, V)<br />

q Erstellen Sie Ihr Datenschutz-Konzept, wie im Leitfaden beschrieben. (Kapitel II, III, VI)<br />

q Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen alle Anforderungen an die technisch-organisatorische Sicherheit der<br />

personenbezogenen Daten erfüllt bzw. „rüsten Sie nach“. (Kapitel II, III, IV, V)<br />

q Wenn Sie mit sensiblen Daten zu tun haben (siehe Definition in Kapitel II), sind Sie nach Art. 37 c) <strong>DSGVO</strong><br />

evtl. dazu verpflichtet, einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu beauftragen oder einen internen<br />

Mitarbeiter zu benennen und zu schulen. Prüfen Sie, ob Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung<br />

benötigen und holen Sie sich ggf. dafür fach liche Unterstützung. (Anleitung in Kapitel II)<br />

q Prüfen Sie, ggf. mit Hilfe Ihres Datenschutzbeauftragten, ob alle genutzten Datenübermittlungsprozesse<br />

zulässig sind und alle notwendigen Auftragsdatenverarbeitungsverträge vor liegen. Passen<br />

Sie ggf. die Prozesse den neuen Vorschriften an. (Kapitel II, III, IV, V)<br />

q Überwachen Sie fortlaufend, ob Ihre Datenschutzprozesse ausreichend (hoch) sind und (noch) den<br />

gesetzlichen Anforderungen entsprechen. (Kapitel II, V, VI)<br />

Wichtig: Änderungen sind sofort einzupflegen. Darüber hinaus sollte mindestens einmal jährlich eine<br />

(Selbst-) Überprüfung („Selbstaudit“) des Datenschutz-Konzeptes erfolgen.<br />

Spezielle Punkte für Betriebe mit Mitarbeitern:<br />

q Wenn Sie mind. 10 Mitarbeiter haben, die auf personenbezogene Daten zugreifen, benennen Sie<br />

einen Datenschutzbeauftragten, lassen diesen schulen, (siehe Links zu weiterführenden Angeboten)<br />

und melden diesen bei der Datenschutzbehörde. Alternativ können Sie einen externen Datenschutzbeauftragten<br />

für diese Aufgabe in Anspruch nehmen. (Siehe auch Kapitel II)<br />

q Lassen Sie auch Ihre Mitarbeiter professionell zum Thema Datenschutz nach <strong>DSGVO</strong> und seiner<br />

praktischen Umsetzung bei den jeweiligen Tätigkeitsbereichen schulen, ggf. mittels Infobroschüren.<br />

(Siehe auch Links zum Bestellen von Schulungsunterlagen).<br />

q Lassen Sie alle Ihre Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, eine entsprechende<br />

Vertraulichkeitserklärung unterschreiben. (Siehe auch Kapitel III)<br />

q Lassen Sie von Ihren Mitarbeitern alle datenschutzrechtlichen Vorfälle (schriftlich) dokumentieren,<br />

also alles, was nicht ordnungsgemäß läuft. Dies betrifft vor allem die betriebseigenen Verarbeitungsprozesse,<br />

relevante Datenschutzvorfälle intern und extern sowie (An-) Weisungen gegenüber den von<br />

Ihnen beauftragten datenverarbeitenden Unternehmen.<br />

q Bei größeren Unternehmen: Richten Sie ein (Online-) Beschwerdemanagement ein für die Bearbeitung<br />

von Betroffenenrechten. Der wichtigste Schritt hierzu ist, online die Stelle und / oder den<br />

Ansprechpartner für Beschwerden anzugeben. Der Ablauf des Beschwerdemanagements muss dann<br />

intern geregelt und dokumentiert werden.<br />

© Ina Gutsch

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