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zu den Richtlinien - BRLV

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G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_4\Gromes V_4\Personalrecht\Beurteilung, Beförderung\KMS-KMBek Beurteilung-<br />

Beförderung\Beförderungskriterien 2009, Info Schulleiter_73390_r.doc<br />

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München V.4 - FPs 6 - V.3 - II.5 - II<br />

-V<br />

An die<br />

Leiterinnen und Leiter<br />

der staatlichen Realschulen<br />

in B a y e r n<br />

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 22.07.2009<br />

V.4 - 5 P 6010.1 - 5. 73 390 Telefon: 089 2186 2635<br />

Name: Herr Dr.Gromes<br />

Amt der Realschullehrerin/des Realschullehrers der Besoldungsgruppe<br />

A 13 mit Amts<strong>zu</strong>lage;<br />

hier: Beförderungskriterien<br />

Sehr geehrte Frau Schulleiterin,<br />

sehr geehrter Herr Schulleiter,<br />

Bayerisches Staatsministerium<br />

für Unterricht und Kultus<br />

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Kriterien informieren, die<br />

bei der Auswahl für das neu geschaffene sogenannte funktionslose Beförderungsamt<br />

im Realschulbereich herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Wie Ihnen bereits mit Schreiben des Staatsministeriums Nr. V.4 - 5 P<br />

6010/2 - 5.119 789 vom 14. November 2008 mitgeteilt wurde, ist für Realschullehrerinnen<br />

und Realschullehrer das funktionslose Beförderungsamt<br />

der Realschullehrerin/des Realschullehrers der Besoldungsgruppe A 13 mit<br />

Amts<strong>zu</strong>lage geschaffen wor<strong>den</strong>. Noch vor dem voraussichtlichen Inkrafttreten<br />

der Dienstrechtsreform im Jahr 2011 können bereits <strong>zu</strong>m 1. August beziehungsweise<br />

1. September 2009 und <strong>zu</strong>m 1. August beziehungsweise<br />

1. September 2010 erste Beförderungen in dieses neue Amt erfolgen.<br />

Telefon: 089 2186 0 e-mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 · 80333 München<br />

Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.stmuk.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz<br />

ENTWURF<br />

Entwurf erstellt/geprüft:<br />

Gromes_M<br />

Reinschrift erstellt/geprüft:<br />

28.07./Risse<br />

Reinschrift versandt:<br />

Reinschrift gefaxt:<br />

Reinschrift an e-mail:<br />

28.07./Risse


- 2 -<br />

Nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten<br />

(LbV) i.V.m. § 9 des Gesetzes <strong>zu</strong>r Regelung des Statusrechts der<br />

Beamtinnen und Beamten in <strong>den</strong> Ländern (BeamtStG) i.V.m. Art. 94 Abs. 2<br />

Sätze 2,1 der Verfassung des Freistaates Bayern (BV), Art. 116 BV, Art. 33<br />

Abs. 2,5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) gilt<br />

auch bei Beförderungen das Leistungsprinzip. Dementsprechend wer<strong>den</strong><br />

bei der Auswahl der Realschullehrkräfte für die begrenzte Zahl der Beförderungsstellen<br />

folgende Kriterien herangezogen:<br />

1. Für eine Beförderung in das funktionslose Beförderungsamt <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Beförderungsterminen<br />

2009 und 2010 kommen nur Realschullehrerinnen<br />

und Realschullehrer in der Besoldungsgruppe A 13 und mit mindestens<br />

der Hälfte der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit eingesetzte Realschullehrkräfte<br />

auf unbefristetem Angestelltenvertrag in Betracht, die<br />

mit Ablauf des 31. März 2009 bereits seit mindestens sieben Jahren<br />

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beziehungsweise einem unbefristeten<br />

Angestelltenverhältnis stan<strong>den</strong> und <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der potentiellen<br />

Beförderung noch stehen.<br />

2. Weitere Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine Beförderung in das funktionslose Beförderungsamt<br />

ist, dass die der unter Nr. 1 bestimmten Personengruppe<br />

<strong>zu</strong>gehörigen Realschullehrkräfte in der aktuellen dienstlichen Beurteilung<br />

2006 beziehungsweise 2009 mindestens die Bewertungsstufe<br />

„Leistung, die <strong>den</strong> Anforderungen insgesamt entspricht - EN“ erhalten<br />

haben.<br />

3. Aus diesem nach <strong>den</strong> unter Nr. 1 und Nr. 2 festgelegten Merkmalen bestimmten<br />

Personenkreis erfolgt die Auswahl nach dem Leistungsprinzip,<br />

das heißt in der Reihenfolge der in der aktuellen dienstlichen Beurteilung<br />

2006 beziehungsweise 2009 erzielten Bewertungsstufe.<br />

4. Bei gleicher Bewertungsstufe schließlich wird die Dienstzeit im staatlichen<br />

Realschuldienst herangezogen.


- 3 -<br />

Wir bitten Sie, die Lehrkräfte Ihrer Schule in geeigneter Form über <strong>den</strong> Inhalt<br />

dieses Schreibens <strong>zu</strong> informieren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Schmid<br />

Ministerialdirigent

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