Entscheidung des BFH - Haufe.de
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Mat.-Nr. 03053-5108 15,40 EURO<br />
SteuerConsultant<br />
Die kompakte Information für steuer- und wirtschaftsberaten<strong>de</strong> Berufe<br />
Steuerrecht<br />
Photovoltaik: Neues zu Umsatzsteuer, Eigennutzungszuschuss und För<strong>de</strong>rprogramm ~ RA Volker Schmidt 20<br />
Umsatzsteuerliche Behandlungen von Leistungen im Sportbereich ~ StB/RB Ulrich Goetze 22<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Geschäftsführung in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft ~ RA Dr. Stefan Lammel 12<br />
Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich: Voraussetzungen und Berechnung ~ RA Dr. Dirk J. Harten 27<br />
Kanzleimanagement<br />
Round Table – Anfor<strong>de</strong>rungen von staatlicher Seite for<strong>de</strong>rn Steuerberater und Software-Branche heraus 38<br />
Teambildung – Funktionieren<strong>de</strong> Arbeitsgruppen sind keine Selbstverständlichkeit 50<br />
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4/2010<br />
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Mit zahlreichen Beispielen und Praxisempfehlungen >> 15<br />
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1 0004
EDITORIAL<br />
Wachrütteln will er. Sein Beitrag ist ein eindringlicher Appell<br />
an Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit, endlich eine<br />
wirksame Besteuerungskontrolle zu implementieren.<br />
Andreas Wähnert, <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Aufsatz Sie ab Seite 25 fin<strong>de</strong>n, ist<br />
nicht nur Betriebsprüfer <strong><strong>de</strong>s</strong> Finanzamts Kiel-Nord und Gastdozent<br />
für Prüfungsmetho<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzaka<strong>de</strong>mie<br />
in Brühl bei Bonn, son<strong>de</strong>rn schult auch Finanzbeamte in <strong>de</strong>r<br />
Anwendung mo<strong>de</strong>rner Verprobungsverfahren.<br />
Ihm geht es darum, durch ein gesichertes Steueraufkommen<br />
die Handlungsfähigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>de</strong>utschen Staats zu wahren. Ein<br />
Ziel, das wohl alle Beteiligten <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerwesens als erstrebenswert<br />
ansehen. Von einiger Brisanz ist jedoch seine Einschätzung<br />
<strong>de</strong>r aktuellen Situation. Diese sei gekennzeichnet<br />
durch weit verbreitete Steuerunehrlichkeit und fehlen<strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Unrechtsbewußtsein. Es sei realitätsfremd, von einem grund-<br />
Anke Kolb-Leistner, Chefredakteurin sätzlichen Steuerrechtsbewusstsein auszugehen. Auch wenn<br />
<strong>de</strong>r Beitrag die private Meinung <strong><strong>de</strong>s</strong> Autors wie<strong>de</strong>rgibt, so<br />
stellt er doch ein gewisses Indiz für eine zunehmen<strong>de</strong> Verschärfung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Klimas zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung<br />
dar. Wenn Existenzgrün<strong>de</strong>r aus Beratersicht<br />
för<strong>de</strong>rungswürdige Hoffnungsträger sind, im Besteuerungsverfahren aber<br />
als Träger „erhöhten fiskalischen Risikos, in <strong>de</strong>m speziell Vorsteuern ungerechtfertig<br />
ausgezahlt wer<strong>de</strong>n“ angesehen wer<strong>de</strong>n (S. 26), ist dies be<strong>de</strong>nkenswert.<br />
Sind dies schlicht nachvollziehbare divergieren<strong>de</strong> Einschätzungen,<br />
die auf unterschiedlichen Rollen im Besteuerungsverfahren beruhen?<br />
O<strong>de</strong>r haben wir ein darüber hinausgehen<strong><strong>de</strong>s</strong> klimatisches Problem?<br />
Welche Erfahrungen haben Sie mit <strong>de</strong>r Finanzverwaltung gemacht? Schil<strong>de</strong>rn<br />
Sie uns Ihre Eindrücke, Erlebnisse und Meinungen per Mail an<br />
redaktion@steuer-consultant.<strong>de</strong>. Wir sind gespannt auf Ihre Einschätzung.<br />
Eine inspirieren<strong>de</strong> Lektüre<br />
wünscht Ihnen<br />
Ihre<br />
Anke Kolb-Leistner<br />
RAin/FAStR<br />
SteuerConsultant Fachbeirat<br />
Die Gedanken<br />
<strong>de</strong>r An<strong>de</strong>ren<br />
Um „SteuerConsultant“ für die Leser optimal zu gestalten, hat die Redaktion einen prominent besetzten<br />
Fachbeirat ins Leben gerufen, <strong>de</strong>r sie unterstützt:<br />
StB Prof. Dr. Dieter Endres, Vorstand Pricewaterhouse Coopers, Frankfurt am Main; vBP/StB Dr.<br />
Harald Grürmann, Präsidiumsmitglied BStBK, Lüneburg; Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin <strong><strong>de</strong>s</strong> Instituts<br />
für Steuerrecht <strong>de</strong>r Uni Köln; WP/StB Gunther Hübner, Partner bei Hübner & Hübner, Wien; Prof. Dr.<br />
Monika Jachmann, Richterin am <strong>BFH</strong>, München; WP/StB Prof. Dr. H.-Michael Korth, Vizepräsi<strong>de</strong>nt DStV,<br />
Hannover; CFP/CEP Dr. Jörg Richter, Geschäftsführer Institut für Qualitätssicherung und Prüfung von<br />
Finanzdienstleistungen GmbH, Hannover; WP/StB/RA Dr. Bernd Rödl, Geschäftsführen<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
bei Rödl & Partner, Nürnberg; WP/StB Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstand Ecovis, München; RA Dr. Rolf<br />
Schwedhelm, Partner bei Streck, Mack, Schwedhelm, Köln; RA Dr. Alexan<strong>de</strong>r George Wolf, Hauptgeschäftsführer<br />
StB-Verband Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt, Hannover;<br />
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INHALT<br />
FAKTEN & NACHRICHTEN > 06<br />
Aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen und neue gesetzliche Regelungen mit Praxishinweisen mit u.a. folgen<strong>de</strong>n Beiträgen:<br />
07 Einkommensteuer:<br />
Passivierung „angeschaffter“ Drohverlustrückstellungen,<br />
(<strong>BFH</strong>)<br />
07 Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten, (<strong>BFH</strong>)<br />
08 Steuerfreie Zuschüsse zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten<br />
Lohn, (<strong>BFH</strong>)<br />
12 Aktueller Beratungsanlass Wirtschaftsrecht:<br />
Geschäftsführung in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />
RA Dr. Stefan Lammel, Freiburg<br />
FACHBEITRÄGE > 15<br />
» Schwerpunktthema<br />
15 Reisekosten<br />
Bei <strong>de</strong>r steuerlichen Behandlung von Dienst- bzw.<br />
Geschäftsreisen gibt es einige wichtige Än<strong>de</strong>rungen.<br />
So ermöglicht z.B. <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> neuerdings <strong>de</strong>n Abzug<br />
gemischter Aufwendungen. Durch <strong>de</strong>n ermäßigten<br />
Umsatzsteuertarif für die Hotelbranche ergeben sich<br />
praktische Probleme, zu <strong>de</strong>nen das BMF in seinem<br />
Schreiben vom 5. März 2010 Stellung nimmt.<br />
Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht, Bonn<br />
13 Checkliste Vorsteuervergütungsverfahren:<br />
III. In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />
14 Praxis Vermögensgestaltungsberatung:<br />
Sanierungsbedarf bei fremdfinanzierten Renten<br />
Dr. Jörg Richter, Hannover<br />
>> Den Monat im Überblick fin<strong>de</strong>n Sie auf > Seite 6<br />
» Steuerrecht<br />
20 Photovoltaik: Neues zu Umsatzsteuer, Eigennutzungszuschuss<br />
und För<strong>de</strong>rprogramm.<br />
Für Mandanten, die eine Photovoltaikanlage in Betracht<br />
ziehen, drängt die Zeit nicht nur wegen <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Einspeisezuschusses.<br />
RA Volker Schmidt, Stuttgart<br />
22 Umsatzsteuerliche Behandlungen von<br />
Leistungen im Sportbereich<br />
Die Grundlagen <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit kollidieren im<br />
Umsatzsteuerrecht zwischen <strong>de</strong>r Abgabenordnung<br />
einerseits und <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r europäischen<br />
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie an<strong>de</strong>rerseits.<br />
StB Ulrich Goetze, Wunstorf<br />
25 Mo<strong>de</strong>rne Einnahmenhinterziehung –<br />
(ein) Hauptproblem <strong>de</strong>r Besteuerung<br />
Wan<strong>de</strong>l in <strong>de</strong>r Unternehmenslandschaft, digitale<br />
Buchführung: In <strong>de</strong>r Besteuerungskontrolle sind<br />
erhebliche Verän<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
» Wirtschaftsrecht<br />
27 Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich: Voraussetzungen<br />
und Berechnung<br />
Unternehmen, die sich – aus welchen Grün<strong>de</strong>n auch<br />
immer – von einem Han<strong>de</strong>lsvertreter trennen, können<br />
verpflichtet sein, diesem einen Ausgleich zu zahlen.<br />
RA Dr. Dirk J. Harten, Hamburg<br />
Alle Beiträge fin<strong>de</strong>n Sie im Artikelarchiv unter www.steuer-consultant.<strong>de</strong>.<br />
Für Beiträge, die mit diesem Logo gekennzeichnet sind, fin<strong>de</strong>n Sie dort zu<strong>de</strong>m elektronische Arbeitshilfen.<br />
4 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
30<br />
50<br />
KANZLEI & PERSÖNLICHES > 30<br />
Grün zu investieren ist auch<br />
bei privaten Anlegern angesagt.<br />
Doch aufgepasst: Nicht alles,<br />
was grün ist, ist ökologisch.<br />
Funktionieren<strong>de</strong> Teams sind<br />
Gold wert, allerdings längst nicht<br />
selbstverständlich.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
» Finanzen<br />
SteuerConsultant 04.2010<br />
30 Grüne Geldanlage. Anleger wollen immer häufiger<br />
mit guten Gewissen Geld verdienen. Doch nicht alles,<br />
was grün scheint, ist auch ökologisch einwandfrei.<br />
» Kanzleimanagement<br />
34 DSL und Telefon. Telefon, Handy, Fax, SMS und<br />
Mail wachsen zusammen. Doch die Digitalisierung<br />
<strong>de</strong>r Kanzleikommunikation stellt die Nutzer bei einem<br />
Anbieterwechsel vor immer neue Hür<strong>de</strong>n.<br />
38 Kanzleisoftware. Herausfor<strong>de</strong>rungen vonseiten<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Staates an die Software-Branche und die Steuerberater<br />
stan<strong>de</strong>n im Mittelpunkt einer Diskussion<br />
auf <strong>de</strong>r Cebit.<br />
42 Geschäftswagen. Neben einem niedrigen Verbrauch<br />
nimmt auch ein geringer Kohlendioxidausstoß beim<br />
Kauf von Geschäftswagen eine immer wichtigere<br />
Rolle ein.<br />
46 Rating. Die Nürnberger Georg-Simon-Ohm-<br />
Hochschule bietet zwei unterschiedliche Rating-<br />
Fortbildungen an.<br />
50 Teamarbeit ist in Steuerkanzleien keine Selbstverständlichkeit,<br />
doch wenn es klappt, profitieren alle<br />
davon.<br />
53 Calwer Steuer- und Medientag. Im Mittelpunkt<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Treffens stand die For<strong>de</strong>rung nach Transparenz<br />
von wirtschaftlichen Sachverhalten.<br />
55 Marke. Wer als Steuerberater gute Arbeit leistet,<br />
steht, ähnlich wie eine Marke, für Qualität.<br />
56 Nachrichten. <strong>Haufe</strong>-Lexware und Addison haben<br />
auf <strong>de</strong>r Cebit eine Kooperation angekündigt.<br />
58 Datenschutz. Schriftliche Arbeitsanweisungen sind<br />
im Datenschutz unerlässlich.<br />
59 Übersteuert: Merkwürdigkeiten <strong>de</strong>r Steuerberaterbranche,<br />
aufgegrifffen von WP/StB Georg Wengert,<br />
Singen.<br />
60 Vorschau und Impressum<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 5
FAKTEN & NACHRICHTEN<br />
Aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen im Überblick<br />
Einkommensteuer<br />
07 Passivierung „angeschaffter“ Drohverlustrückstellungen,<br />
(<strong>BFH</strong>)<br />
07 Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten, (<strong>BFH</strong>)<br />
08 Antragsveranlagung für Altfälle ungeachtet<br />
<strong>de</strong>r Antragsfrist, (<strong>BFH</strong>)<br />
08 Steuerfreie Zuschüsse zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten<br />
Lohn, (<strong>BFH</strong>)<br />
09 Freiberufliche Tätigkeit eines IT-Ingenieurs, (<strong>BFH</strong>)<br />
Körperschaftsteuer<br />
09 Einlagerückgewähr nicht steuerbefreit nach § 8b<br />
Abs. 1 KStG, (<strong>BFH</strong>)<br />
Umsatzsteuer<br />
10 Kein Vorsteuerabzug bei ausschließlich privat<br />
genutztem Anbau, (<strong>BFH</strong>)<br />
10 Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen, (<strong>BFH</strong>)<br />
Abgabenordnung<br />
11 Än<strong>de</strong>rung eines Steuerbescheids bei Zusammen-<br />
veranlagung, (<strong>BFH</strong>)<br />
* Die Urteilskommentierungen stammen aus <strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong> Mediengruppe erscheinen<strong>de</strong>n Zeitschrift<br />
<strong>BFH</strong>/ PR und wur<strong>de</strong>n durch die Redaktion gekürzt.<br />
6 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
» Einkommensteuer<br />
Passivierung „angeschaffter“<br />
Drohverlustrückstellungen<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
<strong>BFH</strong>, 16.12.2009, I R 102/08, HI2290231<br />
Betriebliche Verbindlichkeiten, die beim Veräußerer aufgrund von<br />
Rückstellungsverboten (hier: für drohen<strong>de</strong> Verluste aus schweben<strong>de</strong>n<br />
Geschäften) in <strong>de</strong>r Steuerbilanz nicht bilanziert wor<strong>de</strong>n sind, sind<br />
bei <strong>de</strong>mjenigen Erwerber, <strong>de</strong>r die Verbindlichkeit im Zug eines<br />
Betriebserwerbs gegen Schuldfreistellung übernommen hat, keinem<br />
Passivierungsverbot unterworfen, son<strong>de</strong>rn als ungewisse Verbindlichkeit<br />
auszuweisen und von ihm an <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bilanzstichtagen<br />
nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten o<strong>de</strong>r<br />
ihrem höheren Teilwert zu bewerten.<br />
» Sachverhalt<br />
Eine GmbH hatte 1998 von X sämtliche Aktiva und Passiva erworben,<br />
darunter Verpflichtungen aus Mietverträgen. Da die Mietverträge für<br />
X keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hatten, hatte er hierfür Drohverlustrückstellungen<br />
gebil<strong>de</strong>t. Die GmbH passivierte diese Rückstellungen<br />
und behielt sie bis zum Bilanzstichtag bei. Das Finanzamt<br />
for<strong>de</strong>rte dagegen, die Rückstellungen in <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n ersten Schlussbilanz<br />
auflösen. Die anschließen<strong>de</strong> Klage war erfolgreich.<br />
» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />
Ungewisse Verbindlichkeiten, die drohverlustbefangen sind, sind<br />
han<strong>de</strong>lsrechtlich auszuweisen, dürfen aber steuerrechtlich nicht<br />
angesetzt wer<strong>de</strong>n. Bei einem Asset <strong>de</strong>al, bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Erwerber alle<br />
Aktiva und Passiva eines Unternehmens aufkauft und vorhan<strong>de</strong>ne<br />
drohverlustbehaftete Verbindlichkeiten übernimmt, muss <strong>de</strong>r Erwerber<br />
<strong>de</strong>n Veräußerer jedoch von <strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>m Gläubiger weiter<br />
bestehen<strong>de</strong>n Zahlungspflicht freistellen. Dann stellt die Freistellung<br />
die Gegenleistung dar, sodass die Freistellungsverbindlichkeit konsequenterweise<br />
die Anschaffungskosten erhöht.<br />
Die Drohverlustrückstellung ist in <strong>de</strong>m und durch <strong>de</strong>n Anschaffungsvorgang<br />
qua Freistellung realisiert. Damit entfällt jeglicher „Einsatzbereich“<br />
für <strong>de</strong>n in § 5 Abs. 4a EStG angeordneten Abzugsausschluss.<br />
Der (erste) <strong>de</strong>m Ankauf folgen<strong>de</strong> Bilanzabschluss än<strong>de</strong>rt daran nichts:<br />
Die Freistellungsverbindlichkeit mutiert nicht wie<strong>de</strong>r zur Drohverlustschuld.<br />
» Praxishinweis<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich um ein Grundsatzurteil mit Gestaltungspotenzial:<br />
Über einen Ankauf kann man <strong>de</strong>m Drohverlustabzugsverbot „entgehen“.<br />
Gleiches gilt für alle an<strong>de</strong>ren steuerlichen Abzugsausschlüsse<br />
und -beschränkungen, etwa bei Pensionszusagen. Sind die Vertragsbedingungen<br />
aber so gestaltet, dass <strong>de</strong>r Erwerber in die drohverlustbehafteten<br />
Verträge als Nachfolger eintritt, bleibt alles beim Alten.<br />
Das wird allerdings nur <strong>de</strong>r Fall sein, wenn <strong>de</strong>r Vertragspartner <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Drohverlustgeschäfts mit <strong>de</strong>m Austausch seines Vertragskontrahenten<br />
einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />
Einkommensteuer FAKTEN & NACHRICHTEN<br />
Korrespondierend stellt sich die Situation beim Verkäufer dar: Bei <strong>de</strong>r<br />
Berechnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Veräußerungsgewinns sind vom Erwerber übernommene<br />
Verbindlichkeiten, die aufgrund von Rückstellungsverboten in<br />
<strong>de</strong>r Steuerbilanz nicht passiviert wor<strong>de</strong>n sind, nicht gewinnerhöhend<br />
<strong>de</strong>m Veräußerungspreis hinzuzurechnen.<br />
Prof. Dr. Dietmar Gosch, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010, Vors. Richter am <strong>BFH</strong>,<br />
durch die Redaktion gekürzt.<br />
Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten<br />
<strong>BFH</strong>, 23.09.2009, IV R 21/08, HI2279438<br />
1. Nutzen Ehegatten einen Raum in einem von ihnen bewohnten<br />
und in ihrem Miteigentum stehen<strong>de</strong>n Haus, um Dienstleistungen<br />
zur För<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gesellschaftszwecks einer zwischen ihnen<br />
bestehen<strong>de</strong>n Personengesellschaft zu erbringen, sind ihnen die<br />
auf diesen Raum entfallen<strong>de</strong>n und von ihnen getragenen Aufwendungen<br />
(AfA, Schuldzinsen, Energiekosten) nach <strong>de</strong>m Verhältnis<br />
ihrer Miteigentumsanteile zuzuordnen.<br />
2. Nutzen die Ehegatten für diesen Zweck einen Raum in einer von<br />
ihnen bewohnten und gemeinsam angemieteten Wohnung, sind<br />
ihnen die anteiligen Mietzinsen und die anteiligen Energiekosten<br />
zur Hälfte zuzuordnen.<br />
3. Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer,<br />
steht einem Ehegatten, <strong>de</strong>r seine Aufwendungen für das häusliche<br />
Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 1. Halbsatz<br />
EStG 1997 beschränkt abziehen kann, <strong>de</strong>r Höchstbetrag nach dieser<br />
Vorschrift nur anteilig zu. Mehrere häusliche Arbeitszimmer,<br />
die während eines Veranlagungszeitraums nacheinan<strong>de</strong>r in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Wohnungen o<strong>de</strong>r Häusern genutzt wer<strong>de</strong>n, sind für die<br />
Anwendung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 1. Halbsatz EStG<br />
1997 als ein Objekt anzusehen (Fortentwicklung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong>-Urteils<br />
v. 20.11.2003, IV R 30/03, <strong>BFH</strong>/NV 2004 S. 568).<br />
» Sachverhalt<br />
Ehegatten waren zu je 50 % an einer GbR beteiligt. Hierfür nutzten<br />
sie im Streitjahr 1997 ein Zimmer ihrer Mietwohnung bzw. später <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
von ihnen erworbenen Hauses. Nach Zeitanteilen nutzte die Ehefrau<br />
das Zimmer zu 80 %, <strong>de</strong>r hauptberuflich als Soldat tätige Ehemann zu<br />
20 %. Vom Gesamtaufwand von 10.082 DM erkannte das Finanzamt<br />
die Hälfte für die Ehefrau und 2.400 DM für <strong>de</strong>n Ehemann an. Das<br />
FG ließ dagegen alle Ausgaben zum Abzug zu.<br />
» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />
Der <strong>BFH</strong> gab <strong>de</strong>r Revision statt und wies die Klage ab. Betriebsausgaben<br />
sind je<strong>de</strong>nfalls nicht über <strong>de</strong>n vom Finanzamt anerkannten<br />
Betrag hinaus abziehbar.<br />
» Praxishinweis<br />
Den Ehegatten war nicht bewusst, dass ihre gemeinsame Tätigkeit<br />
die Voraussetzungen einer GbR erfüllte. Folglich fehlten ein Gesellschaftsvertrag<br />
und eine Vereinbarung zur Arbeitszimmernutzung.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 7
FAKTEN & NACHRICHTEN Einkommensteuer/Körperschaftsteuer<br />
Dennoch wird ein betrieblich genutzter Raum zu Betriebsvermögen:<br />
bei Anmietung das Nutzungsrecht, bei Eigentum <strong>de</strong>r Raum selbst.<br />
Liegt keine Vereinbarung vor, sind Nutzungsrecht bzw. Miteigentumsanteil<br />
Son<strong>de</strong>rbetriebsvermögen II, an<strong>de</strong>rnfalls Son<strong>de</strong>rbetriebsvermögen<br />
I.<br />
Kern <strong><strong>de</strong>s</strong> Urteils ist die Erkenntnis, dass die Betriebsausgaben <strong>de</strong>n<br />
Ehegatten nicht nach Zeitanteilen <strong>de</strong>r Nutzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitszimmers<br />
zuzuordnen sind, son<strong>de</strong>rn nach <strong>de</strong>ren Anteilen an <strong>de</strong>r Verausgabung.<br />
Im Streitjahr hatte die Aufteilung Be<strong>de</strong>utung, weil für die Ehegatten<br />
unterschiedliche Abzugskriterien galten. Für die Ehefrau war das<br />
Zimmer <strong>de</strong>r Mittelpunkt <strong>de</strong>r gesamten beruflichen und betrieblichen<br />
Tätigkeit, sodass <strong>de</strong>r auf sie entfallen<strong>de</strong> Kostenanteil voll abziehbar<br />
war. Für <strong>de</strong>n Ehemann war diese Voraussetzung nicht erfüllt, sodass<br />
seine Aufwendungen zu <strong>de</strong>ckeln waren.<br />
Nach heutiger Gesetzeslage hätte die Aufteilung die Folge, dass <strong>de</strong>r<br />
Kostenanteil, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Ehemann entfällt, überhaupt nicht abziehbar<br />
wäre. Allerdings ist die Verfassungskonformität <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen<br />
Regelung zweifelhaft.<br />
Michael Wendt, Richter am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />
durch die Redaktion gekürzt.<br />
Antragsveranlagung für Altfälle ungeachtet<br />
<strong>de</strong>r Antragsfrist<br />
<strong>BFH</strong>, 12.11.2009, VI R 1/09, HI2279439<br />
1. Stellt ein ausschließlich Arbeitslohn beziehen<strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
<strong>de</strong>n Antrag auf ESt-Veranlagung für Veranlagungszeiträume vor<br />
2005 erst nach <strong>de</strong>m 28.12.2007, ist er, soweit Verjährungsfristen<br />
nicht entgegenstehen, gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 52 Abs. 55j<br />
EStG i. d. F. vom 20.12.2007 zu veranlagen.<br />
2. Die inzwischen aufgehobene 2-jährige Antragsfrist <strong><strong>de</strong>s</strong> § 46<br />
Abs. 2 Nr. 8 EStG a. F. gilt insoweit nicht fort.<br />
» Sachverhalt<br />
Die Eheleute K reichten am 7.2.2008 ihre Einkommensteuererklärung<br />
für 2004 ein. Frau K hatte keine Einkünfte, Herr K nur Lohneinkünfte<br />
erzielt. Das Finanzamt führte die Einkommensteuerveranlagung<br />
wegen Versäumung <strong>de</strong>r Abgabefrist von 2 Jahren nach § 46 Abs. 2<br />
Nr. 8 EStG nicht durch. Die rückwirken<strong>de</strong> Aufhebung dieser Frist gelte<br />
nur, wenn bis zum 28.12.2007 über einen Antrag auf Veranlagung<br />
noch nicht bestandskräftig entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n sei. Da <strong>de</strong>r Antrag<br />
erst nach <strong>de</strong>m 28.12.2007 gestellt wor<strong>de</strong>n sei, sei die alte Rechtslage<br />
anzuwen<strong>de</strong>n. Das FG wies die dagegen erhobene Klage ab.<br />
» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />
Der <strong>BFH</strong> hob die Vorentscheidung auf und verurteilte das Finanzamt<br />
zur Durchführung <strong>de</strong>r Einkommensteuerveranlagung.<br />
» Praxishinweis<br />
§ 46 EStG ist <strong>de</strong>m BVerfG zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt<br />
wor<strong>de</strong>n; dieses musste aber nicht entschei<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />
än<strong>de</strong>rte § 46 EStG mit <strong>de</strong>m JStG 2008. Hierauf beruht das<br />
Besprechungsurteil, in <strong>de</strong>m allein streitig war, ob die alte o<strong>de</strong>r neue<br />
Fassung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG anwendbar ist. Nach alter Fassung<br />
war <strong>de</strong>r Antrag auf Durchführung <strong>de</strong>r Veranlagung bis zum Ablauf<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> auf <strong>de</strong>n Veranlagungszeitraum folgen<strong>de</strong>n 2. Kalen<strong>de</strong>rjahrs zu<br />
stellen. Die neue Fassung sieht dagegen keine Frist mehr vor.<br />
Welche Fassung anwendbar ist, normiert § 52 Abs. 55j EStG. Danach<br />
ist § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG n. F. erstmals für <strong>de</strong>n Veranlagungszeitraum<br />
2005 anzuwen<strong>de</strong>n sowie in Fällen, in <strong>de</strong>nen am 28.12.2007<br />
über einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer noch nicht<br />
bestandskräftig entschie<strong>de</strong>n ist.<br />
Eine bestandskräftige Ablehnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Antrags auf Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Einkommensteuerveranlagung lag hier nicht vor. Weiterer Voraussetzungen<br />
bedurfte die Veranlagung nicht. Daher war die Einkommensteuerveranlagung<br />
durchzuführen. Der <strong>BFH</strong> folgt insbeson<strong>de</strong>re<br />
nicht <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung, dass <strong>de</strong>r Antrag auf<br />
Veranlagung für Veranlagungszeiträume vor 2005 bereits vor <strong>de</strong>m<br />
28.12.2007 bei <strong>de</strong>n Finanzbehör<strong>de</strong>n eingegangen sein müsse.<br />
Dr. Stefan Schnei<strong>de</strong>r, Richter am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />
durch die Redaktion gekürzt.<br />
Steuerfreie Zuschüsse zum ohnehin<br />
geschul<strong>de</strong>ten Lohn<br />
<strong>BFH</strong>, 01.10.2009, VI R 41/07, HI2284533<br />
1. Der ohnehin geschul<strong>de</strong>te Arbeitslohn i. S. d. § 40 Abs. 2 Satz 2<br />
EStG ist <strong>de</strong>r arbeitsrechtlich Geschul<strong>de</strong>te.<br />
2. Ein Zuschuss zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn i. S. d.<br />
§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch unter Anrechnung auf an<strong>de</strong>re<br />
freiwillige Son<strong>de</strong>rzahlungen geleistet wer<strong>de</strong>n (entgegen R 3.33<br />
Abs. 5 Satz 6 LStR 2009).<br />
» Sachverhalt<br />
K hatte ihren Arbeitnehmern im November „Fahrtkostenzuschüsse"<br />
gezahlt und die Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschaliert.<br />
Die „Fahrtkostenzuschüsse" wur<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m als Werbungskosten<br />
abzugsfähigen Betrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
bemessen. Die Differenz zum Weihnachtsgeld wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>n<br />
persönlichen Besteuerungsmerkmalen <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitnehmer<br />
versteuert. Arbeitnehmer mit höheren „Fahrtkostenzuschüssen"<br />
erhielten weniger Weihnachtsgeld und umgekehrt.<br />
Das Finanzamt verneinte die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Pauschalierung<br />
nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, weil die Zuschüsse nicht zusätzlich<br />
zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn, son<strong>de</strong>rn unter Anrechnung<br />
auf das freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld erbracht wor<strong>de</strong>n seien.<br />
Das FG wies die dagegen erhobene Klage ab.<br />
» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />
Der <strong>BFH</strong> hob die Vorentscheidung auf und verwies die Sache zurück,<br />
um feststellen zu lassen, ob das Weihnachtsgeld freiwillig geleistet<br />
wur<strong>de</strong>. Sollte das <strong>de</strong>r Fall sein, ist die Weihnachtsgeldzahlung kein<br />
„ohnehin geschul<strong>de</strong>ter Arbeitslohn". Die Zuschüsse wären dann<br />
insoweit zusätzlich geleistet und die Lohnsteuer dafür mit <strong>de</strong>m<br />
Pauschsteuersatz zu erheben.<br />
8 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
» Praxishinweis<br />
Das Urteil eröffnet Gestaltungsspielräume für freiwillige Zusatzleistungen,<br />
die entwe<strong>de</strong>r als regelbesteuerte Geldleistung o<strong>de</strong>r als<br />
ermäßigt besteuerter Zuschuss erbracht wer<strong>de</strong>n können. Das BMF<br />
hat das bisher nicht so gesehen. Dem hat <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> jetzt auf Basis <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
zweifelsfreien Wortlauts <strong><strong>de</strong>s</strong> § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG wi<strong>de</strong>rsprochen.<br />
Danach kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz<br />
von 15 % „für zusätzlich zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn<br />
geleistete Zuschüsse zu <strong>de</strong>n Aufwendungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitnehmers für<br />
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheben".<br />
„Ohnehin geschul<strong>de</strong>ter Arbeitslohn" ist laut <strong>BFH</strong> <strong>de</strong>r Lohn, <strong>de</strong>r<br />
arbeitsrechtlich durch Vereinbarung o<strong>de</strong>r dauern<strong>de</strong> Übung geschul<strong>de</strong>t<br />
ist. Entschei<strong>de</strong>nd ist <strong>de</strong>r verbindliche Rechtsanspruch. Damit<br />
wird jedoch <strong>de</strong>r beliebigen Umwandlung von Barlohn in ermäßigt<br />
besteuerten Lohn nicht Tür und Tor geöffnet. Nur freiwillige Lohnzahlungen<br />
können in pauschal besteuerte Zuschüsse umgewan<strong>de</strong>lt<br />
wer<strong>de</strong>n. Zuschüsse i. S. d. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG liegen also auch<br />
dann vor, wenn sie statt an<strong>de</strong>rer freiwillig geleisteter Bezüge und<br />
Vorteile i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Dr. Stefan Schnei<strong>de</strong>r, Richter am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />
durch die Redaktion gekürzt.<br />
Freiberufliche Tätigkeit eines IT-Ingenieurs<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
<strong>BFH</strong>, 22.09.2009, VIII R 31/07, HI2286822<br />
Ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische<br />
Informatik kann einen freien Beruf ausüben.<br />
» Sachverhalt<br />
Der Kläger ist nach Abschluss eines Studiums <strong>de</strong>r Fachrichtung Technische<br />
Informatik an einer staatlichen Berufsaka<strong>de</strong>mie berechtigt,<br />
die Bezeichnung Diplom-Ingenieur zu führen. Er war als Systemadministrator<br />
für Rechnernetze mit mehreren 1.000 Nutzern tätig.<br />
Finanzamt und FG beurteilten seine Tätigkeit als gewerblich.<br />
» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />
Der <strong>BFH</strong> hob die Vorentscheidung auf und gab <strong>de</strong>r Klage statt. Zu <strong>de</strong>n<br />
ingenieurtypischen Tätigkeiten im Bereich <strong>de</strong>r EDV und Informationstechnik<br />
gehört auch die Netz- und Systemadministration. Der Kläger<br />
hat daher eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt.<br />
» Praxishinweis<br />
Der Begriff „Ingenieur“ ist ein Terminus <strong><strong>de</strong>s</strong> § 18 EStG, wird aber im<br />
Steuerrecht nicht <strong>de</strong>finiert und lässt sich auch nicht aus steuerrechtlichen<br />
Sachgesetzlichkeiten o<strong>de</strong>r Prinzipien ableiten. Vielmehr kann<br />
dieser Begriff nur anhand <strong>de</strong>r Verkehrsanschauung konkretisiert<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Rechtsprechung greift hier traditionell auf zwei Prüfparameter<br />
zurück: Ingenieur i. S. v. § 18 EStG ist, wer die erfor<strong>de</strong>r-<br />
liche Berufsqualifikation aufweist und eine Ingenieurtätigkeit auch<br />
tatsächlich ausübt:<br />
Über die Qualifikation eines Ingenieurs verfügt, wer aufgrund<br />
seiner Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule, einer<br />
Fachhochschule, einer Bergschule o<strong>de</strong>r – neu – einer staatlichen<br />
Berufsaka<strong>de</strong>mie nach <strong>de</strong>n Ingenieurgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die<br />
Berufsbezeichnung Ingenieur führen darf.<br />
Ursprünglich hat <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> entschie<strong>de</strong>n, dass auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r<br />
EDV und Informationstechnik die Entwicklung und Konstruktion<br />
von Hard- und Software zu <strong>de</strong>n Ingenieurtätigkeiten gehören.<br />
Ergänzend stellt er nun klar, dass die ingenieurtypischen Tätigkeiten<br />
im IT-Bereich sehr viel weiter reichen, also auch die Entwicklung<br />
und Anpassung von Betriebssystemen, <strong>de</strong>n Aufbau und<br />
die Verwaltung von Netzwerken und vieles mehr umfassen.<br />
Vor diesem Hintergrund sind auch zwei weitere Urteile <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> v.<br />
22.09.2009 zu sehen:<br />
Im Verfahren VIII R 63/06 wur<strong>de</strong> entschie<strong>de</strong>n, dass ein Autodidakt,<br />
<strong>de</strong>r über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe<br />
<strong>de</strong>nen eines Diplom-Informatikers entsprechen, ebenfalls einen<br />
ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben kann, wenn<br />
er Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut.<br />
Der <strong>Entscheidung</strong> lag <strong>de</strong>r Fall eines „Betriebswirts-EDV“ zugrun<strong>de</strong>,<br />
<strong>de</strong>r an einer Fachschule für EDV eine staatliche Prüfung abgelegt<br />
und sich nach einer Angestelltentätigkeit im Bereich <strong>de</strong>r Systemanalyse,<br />
-beratung, -technik und -programmierung als Unternehmensberater<br />
auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>s</strong> EDV-Consulting bzw. Software<br />
Engineering selbstständig gemacht hatte.<br />
Zum gleichen Ergebnis kommt <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> im Verfahren VIII R 79/06.<br />
Dieses betrifft einen als Leiter von IT-Projekten tätigen Autodidakten,<br />
<strong>de</strong>m ebenfalls ingenieurspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
bescheinigt wur<strong>de</strong>n.<br />
Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer, Vors. Richter am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR<br />
4/2010, durch die Redaktion gekürzt.<br />
» Körperschaftsteuer<br />
Einlagenrückgewähr nicht steuerbefreit<br />
nach § 8b Abs. 1 KStG<br />
<strong>BFH</strong>, 28.10.2009, I R 116/08, HI2286814<br />
Ausschüttungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft<br />
aus <strong>de</strong>m steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG 1999 n.F./2002<br />
sind nicht in die Steuerfreistellung für Kapitaleinkünfte nach § 8b<br />
Abs. 1 Satz 1 KStG 1999 n. F./2002 einzubeziehen.<br />
» Sachverhalt<br />
Die X-GmbH war Alleingesellschafterin <strong>de</strong>r Y-GmbH; <strong>de</strong>r Buchwert<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung betrug 0. Sie erklärte für das Streitjahr 2001 diverse<br />
vGA an die bei<strong>de</strong>n Gesellschafter-Geschäftsführer, die in voller Höhe<br />
aus <strong>de</strong>m steuerlichen Einlagekonto <strong>de</strong>r Y-GmbH gespeist wur<strong>de</strong>n. Die<br />
vGA blieben bei <strong>de</strong>r Ermittlung ihres Einkommens nach § 8b Abs. 1<br />
KStG 1999 außer Ansatz. Das Finanzamt folgte <strong>de</strong>m nicht. Es unterwarf<br />
die vGA nicht § 8b Abs. 1 KStG 1999, son<strong>de</strong>rn § 8b Abs. 2 KStG<br />
1999. Da § 8b Abs. 2 KStG 1999 erstmals für 2002 anzuwen<strong>de</strong>n sei,<br />
seien die vGA steuerpflichtig. Klage und Revision waren erfolglos.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 9
FAKTEN & NACHRICHTEN Körperschaftsteuer/Umsatzsteuer/Abgabenordnung<br />
» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />
Mangels Einnahmen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG han<strong>de</strong>lt es<br />
sich bei Eigenkapitalrückzahlungen nicht um „Bezüge“, die nach § 8b<br />
Abs. 1 KStG freizustellen sind. Folglich ist allenfalls § 8b Abs. 2 KStG<br />
einschlägig, im streitigen VZ 2001 jedoch noch nicht anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
» Praxishinweis<br />
Leistungen einer GmbH, die aus <strong>de</strong>m steuerlichen Einlagekonto<br />
erbracht wer<strong>de</strong>n, gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht<br />
zu <strong>de</strong>n „Einkünften“ aus Kapitalvermögen. Vielmehr han<strong>de</strong>lt es sich<br />
um Kapitalrückzahlungen. Diese fallen nicht unter § 8b Abs. 1 KStG,<br />
son<strong>de</strong>rn – soweit sie <strong>de</strong>n Buchwert <strong>de</strong>r Beteiligung überschreiten<br />
– unter § 8b Abs. 2 KStG. Dies muss keinen Nachteil be<strong>de</strong>uten: In<br />
je<strong>de</strong>m Fall bleiben die betreffen<strong>de</strong>n Beträge außer Ansatz und die<br />
Schachtelstrafe greift.<br />
Der <strong>BFH</strong> bleibt damit seiner bisherigen Linie treu: So hat er es abgelehnt,<br />
<strong>de</strong>n Gewerbeertrag um eine vGA zu kürzen, für die EK 04 als<br />
verwen<strong>de</strong>t galt. Dies schafft allerdings ein gewisses Ungleichgewicht<br />
zwischen Kapitalrückzahlungen auf Anteile <strong><strong>de</strong>s</strong> Privat- bzw. Betriebsvermögens.<br />
Für Anteile im Betriebsvermögen hat <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> prinzipiell<br />
einen Beteiligungsertrag angenommen.<br />
Fällt die Einlagenrückgewähr unter § 8b Abs. 2 KStG, könnte <strong>de</strong>r<br />
Abzugsausschluss für Gewinnmin<strong>de</strong>rungen im Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>n Anteilen nach § 8b Abs. 3 Satz 2 KStG ein Nachteil bleiben. Dieser<br />
Abzugsausschluss wird unzweifelhaft angeordnet. Allerdings könnten<br />
Zweifel auftauchen, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Abzug von Erwerbsaufwand im<br />
Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 EStG laut <strong>BFH</strong> „je<strong>de</strong>nfalls<br />
dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt (ist), wenn <strong>de</strong>r<br />
Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen<br />
erzielt hat“. Das erscheint zunächst zwar alles an<strong>de</strong>re als<br />
zweifelsfrei. Denkt man es aber zu En<strong>de</strong> und überträgt es auf § 8b<br />
Abs. 2, 3 KStG, dann könnte hier eine Renaissance <strong><strong>de</strong>s</strong> „gesteuerten<br />
Gewinnflusses“ im jeweiligen Veranlagungszeitraum in Re<strong>de</strong> stehen:<br />
keine Veräußerungsgewinne, kein Abzugsausschluss.<br />
Prof. Dr. Dietmar Gosch, Vors. Richter am <strong>BFH</strong>,<br />
aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010, durch die Redaktion gekürzt.<br />
» Umsatzsteuer<br />
Kein Vorsteuerabzug bei ausschließlich<br />
privat genutztem Anbau<br />
<strong>BFH</strong>, 23.09.2009, XI R 18/08, HI2284528<br />
Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke<br />
zu nutzen<strong><strong>de</strong>s</strong> Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem<br />
Betriebsgrundstück, darf er <strong>de</strong>n Anbau nicht seinem Unternehmen<br />
zuordnen, wenn bei<strong>de</strong> Bauten räumlich voneinan<strong>de</strong>r abgrenzbar<br />
sind. In diesem Fall steht ihm kein Vorsteuerabzug aus <strong>de</strong>n Kosten<br />
für die Errichtung <strong><strong>de</strong>s</strong> Anbaus zu.<br />
» Sachverhalt<br />
Der Gewerbetreiben<strong>de</strong> K errichtete auf seinem Grundstück zunächst<br />
eine Werkshalle. An diese baute er im Streitjahr 2003 ein Einfamilienhaus<br />
an, das er ausschließlich zu privaten Wohnzwecken nutzte. Aus<br />
<strong>de</strong>n Herstellungskosten <strong><strong>de</strong>s</strong> Anbaus machte K <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />
geltend. Das Finanzamt versagte diesen, weil es sich bei <strong>de</strong>m Anbau<br />
um ein selbstständiges und ausschließlich nichtunternehmerisch<br />
genutztes Investitionsgut han<strong>de</strong>le.<br />
Das FG wies die Klage mit <strong>de</strong>r Begründung ab, <strong>de</strong>r Anbau habe nicht<br />
<strong>de</strong>m Unternehmen zugeordnet wer<strong>de</strong>n können, da er ausschließlich<br />
zu privaten Wohnzwecken genutzt wer<strong>de</strong>. Die Revision hatte keinen<br />
Erfolg.<br />
» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />
Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> EuGH darf ein Unternehmer ein Gebäu<strong>de</strong>,<br />
das er teilweise unternehmerisch und teilweise zu eigenen Wohnzwecken<br />
nutzt, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf<br />
das gesamte Gebäu<strong>de</strong> entfallen<strong>de</strong>n Vorsteuerbeträge geltend machen.<br />
Voraussetzung ist, dass es sich bei <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> um ein einheitliches<br />
und damit gemischt genutztes Wirtschaftsgut und nicht um zwei<br />
selbstständige Wirtschaftsgüter han<strong>de</strong>lt.<br />
Ob ein Anbau an ein unternehmerisch genutztes Gebäu<strong>de</strong> ein selbstständiges<br />
Wirtschaftsgut o<strong>de</strong>r ein selbstständiger Gegenstand im<br />
umsatzsteuerrechtlichen Sinn ist, kann nicht nach nationalem Zivilrecht<br />
beurteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der <strong>BFH</strong> hat zum Umbau eines Gebäu<strong><strong>de</strong>s</strong> entschie<strong>de</strong>n, dass von <strong>de</strong>r<br />
Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann,<br />
wenn die neu eingefügten Gebäu<strong>de</strong>teile <strong>de</strong>m Gesamtgebäu<strong>de</strong> das<br />
bautechnische Gepräge geben und eine wesentliche Funktions- und<br />
Zweckän<strong>de</strong>rung eintritt.<br />
Bei Übertragung dieser Grundsätze auf die Errichtung eines Anbaus<br />
ist dieser je<strong>de</strong>nfalls dann ein selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn er<br />
von <strong>de</strong>m bereits bestehen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong> abgrenzbar ist und zwischen<br />
<strong>de</strong>n Bauten kein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang<br />
besteht. Bei einem Anbau stehen die Existenz einer gemeinsamen<br />
Wand und gemeinsamer Versorgungsleitungen <strong>de</strong>r Abgrenzbarkeit<br />
nicht entgegen. Eine Werkshalle und ein ausschließlich zu<br />
privaten Wohnzwecken genutzter Anbau stehen auch nicht in einem<br />
einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang.<br />
Monika Völlmeke, Vors. Richterin am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />
durch die Redaktion gekürzt.<br />
Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen<br />
<strong>BFH</strong>, 24.09.2009, V R 6/08, HI2286820<br />
Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG für vor <strong>de</strong>m<br />
1.1.2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung<br />
von Wirtschaftsgütern führen, setzt voraus, dass diese nicht<br />
nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen o<strong>de</strong>r<br />
Anlagevermögen ist umsatzsteuerrechtlich nicht entschei<strong>de</strong>nd.<br />
» Sachverhalt<br />
K hatte ein Grundstück 1999 und 2000 mit <strong>de</strong>m Ziel bebaut, es als<br />
vermietetes Objekt steuerpflichtig zu verkaufen. Nach Fertigstellung<br />
wur<strong>de</strong> das Gebäu<strong>de</strong> teils steuerpflichtig, teils steuerfrei vermietet und<br />
En<strong>de</strong> 2001 veräußert. K meinte, es handle sich um Umlaufvermögen<br />
10 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
und eine Vorsteuerberichtigung sei – weil § 15a UStG n. F. nicht<br />
rückwirkend angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n dürfe – unzulässig. Finanzamt und<br />
FG folgten <strong>de</strong>m nicht.<br />
» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />
Die Revision führte zur Zurückverweisung, weil Feststellungen dazu<br />
fehlten, ob die Veräußerung <strong><strong>de</strong>s</strong> Grundstücks steuerfrei o<strong>de</strong>r steuerpflichtig<br />
war, und ob ggf. eine die Vorsteuerkorrektur ausschließen<strong>de</strong><br />
Geschäftsveräußerung im Ganzen vorlag. An Letzterer wür<strong>de</strong><br />
es fehlen, wenn ein Mieter das gemietete Objekt zu eigenen wirtschaftlichen<br />
Zwecken erwirbt, ohne das Vermietungsunternehmen<br />
fortzuführen.<br />
» Praxishinweis<br />
Die Rückwirkung eines Gesetzes – hier § 15a UStG n. F. – ist zulässig,<br />
wenn die bestehen<strong>de</strong> Rechtslage keine ausreichen<strong>de</strong> Vertrauensgrundlage<br />
darstellt und das Vertrauen in <strong>de</strong>n Fortbestand <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
gelten<strong>de</strong>n Rechts nicht schutzwürdig ist. Nach früherer Rechtslage<br />
wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vorsteuerabzug nach <strong>de</strong>n Verhältnissen <strong>de</strong>r erstmaligen<br />
Verwendung gewährt o<strong>de</strong>r versagt. Ein Korrekturbedarf konnte nur<br />
bestehen, wenn sich nach erstmaliger Verwendung eine abweichen<strong>de</strong>,<br />
<strong>de</strong>n Vorsteuerabzug ausschließen<strong>de</strong> Verwendung ergab.<br />
Die Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> EuGH zum Sofortabzug im Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Leistungsbezugs bei beabsichtigter steuerpflichtiger Verwendung riss<br />
eine Lücke auf, die <strong>de</strong>r Gesetzgeber systemkonform – rückwirkend –<br />
geschlossen hat. Für Vertrauensschutz bestand daher kein Anlass.<br />
Für vor <strong>de</strong>m 1.1.2005 ausgeführte Umsätze besteht keine Möglichkeit<br />
<strong>de</strong>r Vorsteuerberichtigung, wenn diese zur Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung<br />
von Wirtschaftsgütern führen, die nur einmalig zur Ausführung<br />
eines Umsatzes verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n und bei <strong>de</strong>nen es sich „regelmäßig<br />
um Gegenstän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Umlaufvermögens" han<strong>de</strong>lt, da auch Art. 20 <strong>de</strong>r<br />
6. EG-RL keine <strong>de</strong>rartige Möglichkeit vorsieht.<br />
Die Vorschrift <strong><strong>de</strong>s</strong> § 15a Abs. 4 UStG 2005, wonach eine Berichtigung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Vorsteuerabzugs auch bei einem Wirtschaftsgut vorzunehmen<br />
ist, das nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwen<strong>de</strong>t wird,<br />
ist erst für Umsätze ab <strong>de</strong>m 31.12.2004 anwendbar. Für solche Wirtschaftsgüter<br />
hat sich im Umsatzsteuerrecht <strong>de</strong>r Begriff „Umlaufvermögen“<br />
eingebürgert. Ob ein längerfristig nutzbares „Wirtschaftsgut"<br />
i. S. d. § 15a UStG vorliegt, hängt jedoch nicht von <strong>de</strong>r ertragsteuerrechtlichen<br />
Qualifikation als Anlage- o<strong>de</strong>r Umlaufvermögen ab.<br />
Dr. Suse Martin, Vors. Richterin am <strong>BFH</strong>,<br />
aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010, durch die Redaktion gekürzt.<br />
» Abgabenordnung<br />
Än<strong>de</strong>rung eines Steuerbescheids bei<br />
Zusammenveranlagung<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
<strong>BFH</strong>, 14.10.2009, X R 14/08, HI2279436<br />
1. Allein die Än<strong>de</strong>rung eines ESt-Bescheids wegen eines <strong>de</strong>n Vorwegabzug<br />
betreffen<strong>de</strong>n rückwirken<strong>de</strong>n Ereignisses, das die Verhält-<br />
nisse nur eines Ehegatten berührt, berechtigt nicht zur Korrektur<br />
eines Fehlers, <strong>de</strong>r die steuerlichen Verhältnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> an<strong>de</strong>ren Ehegatten<br />
berührt.<br />
2. Eine Än<strong>de</strong>rung wegen einer nachträglich bekannt gewor<strong>de</strong>nen Tatsache<br />
kommt nicht in Betracht, wenn sich die nachträglich bekannt<br />
gewor<strong>de</strong>ne Tatsache zunächst wegen Zusammenveranlagung nicht<br />
ausgewirkt hatte.<br />
» Sachverhalt<br />
Die als GmbH-Geschäftsführer tätigen Ehegatten M und F gaben<br />
in ihren Einkommensteuererklärungen für 1996 - 1998 an, M sei<br />
sozialversicherungspflichtig, F sozialversicherungsfrei beschäftigt.<br />
F habe eine Pensionsanwartschaft ohne eigene Beitragsleistung aus<br />
<strong>de</strong>m Dienstverhältnis. Das Finanzamt kürzte daher <strong>de</strong>n Vorwegabzug<br />
vollständig.<br />
Im Jahr 2000 wur<strong>de</strong> festgestellt, dass M in <strong>de</strong>n Streitjahren nicht sozialversicherungspflichtig<br />
war, sodass die Beiträge erstattet wur<strong>de</strong>n.<br />
Das Finanzamt än<strong>de</strong>rte die Einkommensteuerbeschei<strong>de</strong> gem. § 173<br />
Abs. 1 Nr. 2 AO und kürzte <strong>de</strong>n Vorwegabzug nur noch wegen <strong>de</strong>r<br />
Einkünfte <strong>de</strong>r F. Den vollen Vorwegabzug versagte das Finanzamt,<br />
obwohl F nun geltend machte, entgegen ihrer früheren Angaben ihre<br />
Pensionsanwartschaft mitfinanziert zu haben. Einspruch, Klage und<br />
Revision blieben erfolglos.<br />
» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />
Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist für je<strong>de</strong>n Ehegatten isoliert<br />
zu ermitteln, in welcher Höhe ihm <strong>de</strong>r Vorwegabzug zusteht. Daher<br />
ist die Ermittlung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorwegabzugs bei Eheleuten kein einheitlich<br />
zu betrachten<strong>de</strong>r Sachverhalt. Än<strong>de</strong>rungen nach § 175 Abs. 1 Satz<br />
1 Nr. 2 AO aufgrund <strong>de</strong>r rückwirken<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Verhältnisse eines Ehegatten führen daher nicht dazu, dass eine<br />
fehlerhafte Beurteilung <strong>de</strong>r steuerlichen Verhältnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> an<strong>de</strong>ren<br />
Ehegatten beseitigt wer<strong>de</strong>n kann, sofern nicht eine eigenständige<br />
Än<strong>de</strong>rungsnorm eingreift.<br />
Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist ein Steuerbescheid zu än<strong>de</strong>rn, soweit<br />
Tatsachen nachträglich bekannt wer<strong>de</strong>n, die zu einer niedrigeren<br />
Steuerfestsetzung führen, wenn <strong>de</strong>n Steuerpflichtigen am nachträglichen<br />
Bekanntwer<strong>de</strong>n kein grobes Verschul<strong>de</strong>n trifft. Hierbei ist eine<br />
Tatsache nur dann von Be<strong>de</strong>utung, wenn sie rechtserheblich ist. Diese<br />
Anfor<strong>de</strong>rung ist auch dann erfüllt, wenn bei <strong>de</strong>r Zusammenveranlagung<br />
ihre Wirkung durch die steuerlichen Verhältnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> an<strong>de</strong>ren<br />
Ehepartners beeinflusst wer<strong>de</strong>n kann. Dies gilt sogar, wenn die nachträglich<br />
bekannt gewor<strong>de</strong>ne Tatsache im Ergebnis keinen Einfluss auf<br />
die Höhe <strong>de</strong>r Steuer hat.<br />
Ein grobes, die Än<strong>de</strong>rungsmöglichkeit ausschließen<strong><strong>de</strong>s</strong> Verschul<strong>de</strong>n<br />
liegt vor, wenn <strong>de</strong>r Steuerpflichtige seine Mitwirkungs- und Erklärungspflichten<br />
kennt und ihre Verletzung will o<strong>de</strong>r bewusst in Kauf<br />
nimmt o<strong>de</strong>r die ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und<br />
Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße und<br />
in nicht entschuldbarer Weise verletzt.<br />
Dr. Jutta Förster, Richterin am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />
durch die Redaktion gekürzt.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 11
FAKTEN & NACHRICHTEN Wirtschaftsrecht<br />
Aktueller Beratungsanlass Wirtschaftsrecht<br />
» Geschäftsführung in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />
Die Geschäftsführung in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r GmbH & Co. KG, kann vielfältig gestaltet<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies hat jedoch gewichtige gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen, die bedacht sein wollen.<br />
» Geschäftsführung und Vertretung <strong>de</strong>r KG<br />
Die KG wird von <strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern, <strong>de</strong>n<br />
Komplementären, nach Außen vertreten (§§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1<br />
HGB). Diese haben von Gesetzes wegen auch im Innenverhältnis die<br />
Geschäftsführung inne (§§ 161 Abs. 2, 114 HGB). Die Kommanditisten<br />
sind hingegen nach <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
und <strong>de</strong>r organschaftlichen Vertretung <strong>de</strong>r KG ausgeschlossen<br />
(§§ 164, 1. Halbsatz, 170 HGB).<br />
Die gesetzlichen Regelungen können durch <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag<br />
abgeän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re die Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft im Innenverhältnis, die auch <strong>de</strong>n Kommanditisten<br />
eingeräumt und im (freilich umstrittenen) Extremfall <strong>de</strong>m Komplementär<br />
entzogen wer<strong>de</strong>n kann. Im Außenverhältnis geht dies nicht.<br />
Der im Personengesellschaftsrecht gelten<strong>de</strong>n Grundsatz <strong>de</strong>r Selbstorganschaft<br />
verlangt, dass die Gesellschaft durch ihre gesetzlichen<br />
Organe vertreten wird. Die Vertretungsbefugnis <strong>de</strong>r Komplementäre<br />
kann daher nur zu einer Gesamtvertretungsbefugnis beschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus kann <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag Zustimmungsvorbehalte<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung bzw. eines Aufsichts- /<br />
Beirats vorsehen, die aber grundsätzlich keine Wirkung nach Außen<br />
entfalten. Soll <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditist auch nach Außen<br />
auftreten können, so ist ihm Prokura einzuräumen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig<br />
rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht zu gewähren.<br />
» Tätigkeitsvergütung<br />
Traditionell gibt es in <strong>de</strong>r Personengesellschaft keine Tätigkeitsvergütung<br />
für die geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafter, son<strong>de</strong>rn einen<br />
Gewinnvorab. Dies wirft die Frage auf, was im Verlustfall geschieht<br />
– einerseits wird kein zu verteilen<strong>de</strong>r Gewinn erzielt, an<strong>de</strong>rerseits ist<br />
<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafter zur Deckung seines Lebensunterhalts<br />
häufig auf einen regelmäßigen Geldzufluss angewiesen. Nicht<br />
selten wird <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschaftern daher im KG-<br />
Gesellschaftsvertrag ein fester Monatsbetrag (gleichsam als „Gehalt“)<br />
zugestan<strong>de</strong>n. Dieser kann nur als gesellschaftsrechtlich motivierte<br />
Entnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafters auf <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Privat-/Verrechnungs-/Darlehenskonto<br />
verbucht wer<strong>de</strong>n und führt zu<br />
einer Reduzierung seiner Kapitaleinlage. Für <strong>de</strong>n Komplementär ist<br />
eine solche, im Innenverhältnis vereinbarte Regelung unproblematisch<br />
– er haftet <strong>de</strong>n Gesellschaftsgläubigern ohnehin unbeschränkt.<br />
An<strong>de</strong>rs sieht dies für <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditisten aus.<br />
Bei diesem führt die fortlaufen<strong>de</strong> Entnahme bei Unterschreitung seiner<br />
Kapitaleinlage zu einer Einlagenrückgewähr, die seine Haftung<br />
gegenüber <strong>de</strong>n Gläubiger wie<strong>de</strong>r aufleben lässt (§ 172 Abs. 4 Satz<br />
1 HGB). Aus Haftungsgrün<strong>de</strong>n ist es für <strong>de</strong>n Kommanditisten daher<br />
vorteilhaft, nicht auf ein gesellschaftsrechtlich motiviertes Vorabgewinn-/Vorabentnahmerecht<br />
als Gegenleistung für seine Geschäftsführungstätigkeit<br />
abzustellen, son<strong>de</strong>rn auf eine Tätigkeitsvergütung<br />
aufgrund eines geson<strong>de</strong>rten Anstellungsvertrags. Dies führt jedoch<br />
ggf. zu <strong>de</strong>r steuerrechtlichen Problematik, dass die Tätigkeitsvergü-<br />
tung gemäß § 15a EStG nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig mit etwaigen<br />
anteiligen Verlusten <strong>de</strong>r Gesellschaft verrechnet wer<strong>de</strong>n kann. Mit<br />
an<strong>de</strong>ren Worten: Ggf. ist trotz eines negativen Saldos von Tätigkeitsvergütung<br />
und Verlustzuweisung die Tätigkeitsvergütung ganz o<strong>de</strong>r<br />
teilweise zu versteuern. Aus Liquiditätsgrün<strong>de</strong>n wird daher häufig<br />
die haftungsrechtlich problematische Variante eines Gewinnvorabs<br />
gewählt.<br />
» Gestaltungen in <strong>de</strong>r GmbH & Co. KG<br />
Bei <strong>de</strong>r GmbH & Co. KG hat die Komplementär-GmbH die Geschäftsführung<br />
und Vertretung <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft inne. Die<br />
Komplementär-GmbH wie<strong>de</strong>rum wird durch ihre Geschäftsführer<br />
vertreten, die daher mittelbar die Geschäfte <strong>de</strong>r KG führen und diese<br />
nach Außen vertreten.<br />
Was zunächst einer sorgfältigen Regelung sowohl im Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>de</strong>r KG als auch <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r Komplementär-GmbH (und<br />
ggf. hierauf beruhen<strong>de</strong>n Gesellschafterbeschlüssen) bedarf ist die<br />
Frage <strong><strong>de</strong>s</strong> Insichgeschäfts (§ 181 BGB). Nicht nur im Verhältnis zwischen<br />
<strong>de</strong>n Geschäftsführern und <strong>de</strong>r Komplementär-GmbH stellt sich<br />
das Problem <strong>de</strong>r Mehrfachvertretung, son<strong>de</strong>rn auch zwischen <strong>de</strong>r<br />
Komplementär-GmbH und <strong>de</strong>r KG – bei<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n ggf. vom selben<br />
Geschäftsführer <strong>de</strong>r Komplementär-GmbH vertreten, wozu dieser von<br />
bei<strong>de</strong>n ermächtigt sein muss. Darüber hinaus gilt es zu entschei<strong>de</strong>n,<br />
ob die Geschäftsführer bei sich persönlich betreffen<strong>de</strong>n Geschäften<br />
die Komplementär-GmbH und/o<strong>de</strong>r die Kommanditgesellschaft vertreten<br />
dürfen sollen.<br />
Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Anstellungsverhältnisses <strong>de</strong>r Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />
Komplementär-GmbH gibt es mehrere Möglichkeiten. Dieses kann<br />
zwischen ihnen und <strong>de</strong>r Komplementär-GmbH bestehen, die dann für<br />
die Geschäftsführervergütung einen Aufwendungsersatzanspruch<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft im KG-Gesellschaftsvertrag<br />
vereinbaren muss. Ebenso möglich ist jedoch, das Anstellungsverhältnis<br />
direkt bei <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft zu begrün<strong>de</strong>n und<br />
zwar – im Fall von Gesellschafter-Geschäftsführern – in <strong>de</strong>n oben<br />
dargelegten Variationen (Vorabgewinn o<strong>de</strong>r Vergütung aufgrund<br />
Anstellungsvertrag).<br />
RA Dr. Stefan Lammel<br />
ist als Rechtsanwalt in <strong>de</strong>r Sozietät Graf von<br />
Westphalen in Freiburg tätig.<br />
12 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Vorsteuervergütungsverfahren:<br />
III. In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />
» Überblick über die wichtigsten Details <strong>de</strong>r Regelungen und betroffene Mandantengruppen<br />
Durch das Mehrwertsteuerpaket wur<strong>de</strong> zum 01.01.2010 auch das Vorsteuervergütungsverfahren neu geregelt.<br />
Daher sind viele Neuerungen zu beachten.<br />
Diese Tabelle steht für Sie auch als Arbeitsvorlage unter www.steuer-consultant.<strong>de</strong> zur Verfügung. Dort fin<strong>de</strong>n Sie auch das<br />
BMF-Schreiben zum Verfahren <strong>de</strong>r Vorsteuervergütung (BMF, 03.12.2009, IV B 9 S - 7359/09/100001).<br />
Regelung Betroffene Mandanten<br />
Grundsatz<br />
Für im Drittland ansässige Antragsteller gelten grundsätzlich die gleichen<br />
Antragsvoraussetzungen wie für Unternehmer aus <strong>de</strong>m Gemeinschaftsgebiet,<br />
§ 61a UStDV.<br />
Sie sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine <strong>de</strong>r in § 59 UStDV genannten<br />
Voraussetzungen erfüllen.<br />
Auch müssen diese Unternehmer <strong>de</strong>n Vergütungsantrag auf elektronischem<br />
Weg beim BZSt einreichen.<br />
Antragsfrist<br />
Der Antrag ist spätestens 6 Monate nach Ablauf <strong><strong>de</strong>s</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahrs, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
Vergütungsanspruch entstan<strong>de</strong>n ist, einzureichen.<br />
Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tantragsgrenze<br />
Die Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tantragsgrenzen liegen grundsätzlich bei 1.000 EUR. Für die<br />
Vergütung von Vorsteuern aus Umsätzen bei Kraftstoffen gilt eine Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tantragsgrenze<br />
von 250 EUR.<br />
Beizufügen<strong>de</strong> Unterlagen/beson<strong>de</strong>r Formvorschriften<br />
Dem Vergütungsantrag sind die Rechnungen im Original beizufügen. Zu<strong>de</strong>m<br />
ist die Unternehmerbescheinigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ansässigkeitsstaats beizulegen, 61aAbs.2<br />
UStDV. Der Antrag ist eigenhändig vom Antragsteller zu unterzeichnen.<br />
Gegenseitigkeit<br />
Einem Unternehmer, <strong>de</strong>r nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, wird die<br />
Vorsteuer nur vergütet, wenn in <strong>de</strong>m Land, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Unternehmer seinen Sitz<br />
hat, keine Umsatzsteuer o<strong>de</strong>r ähnliche Steuer erhoben o<strong>de</strong>r im Fall <strong>de</strong>r Erhebung<br />
im Inland ansässigen Unternehmern erstattet wird . Welche Län<strong>de</strong>r dies sind ist<br />
<strong>de</strong>r Liste in <strong>de</strong>m BMF- Schreiben vom 25.9.2009, IV B 9 - S 7359/07/10009) zu<br />
entnehmen.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Vorsteuervergütungsverfahren FAKTEN & NACHRICHTEN<br />
In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />
mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />
In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />
mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />
In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />
mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />
In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />
mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />
In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />
mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 13
FAKTEN & NACHRICHTEN Vermögensgestaltung<br />
Praxis Vermögensgestaltungsberatung<br />
» Sanierungsbedarf bei fremdfinanzierten Renten<br />
Vor Jahren war ein Kapitalanlagemo<strong>de</strong>ll in aller Mun<strong>de</strong> – auch bei Steuerberatern. Die fremdfinanzierte<br />
Rentenversicherung. Sie wur<strong>de</strong> in seinen unterschiedlichen Varianten aktiv an Vermögen<strong>de</strong>, Selbstständige und<br />
leiten<strong>de</strong> Angestellte als i<strong>de</strong>ales Instrument <strong>de</strong>r Altersvorsorge angeboten. Nun ist Zeit für eine Zwischenbilanz –<br />
mit ernüchtern<strong>de</strong>n Ergebnissen. Für Steuerberater gilt es, die Mo<strong>de</strong>lle im Mandanteninteresse zu prüfen.<br />
» Die Konstruktion<br />
Auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Markt wur<strong>de</strong>n diverse Mo<strong>de</strong>lle angeboten. Sie<br />
nannten sich „Kombi-Rente“, „Best-Age“ „Europlan“, „Sicherheits-<br />
Kompaktrente“, „Konzeptrente“ o<strong>de</strong>r auch „System-Rente“. Die<br />
Angebote unterschie<strong>de</strong>n sich im Detail. Das Prinzip war aber bei<br />
allen gleich: Im ersten Jahr wur<strong>de</strong> ein großer Geldbetrag in einen<br />
„Rentenbaustein“ eingezahlt. Der Großteil <strong>de</strong>r Einzahlung erfolgte<br />
aber nicht aus Eigenkapital, son<strong>de</strong>rn mittels eines Bankkredits. Der<br />
konnte schnell die Größe von 500.000 Euro und mehr erreichen. Je<strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Mo<strong>de</strong>ll hatte zwei Phasen: Die Finanzierungszeit (häufig 15 Jahre) und<br />
die Rentenzeit (ab <strong>de</strong>m 16. Jahr). Bei nahezu allen Mo<strong>de</strong>llen wur<strong>de</strong><br />
von Beginn an eine Rente ausgezahlt. Allerdings stand diese <strong>de</strong>m<br />
Anleger nicht zur Verfügung, son<strong>de</strong>rn wur<strong>de</strong> für die Kreditzinsen<br />
und z. T. für <strong>de</strong>n Aufbau von Tilgungskapital verwen<strong>de</strong>t.<br />
Heute besteht bei vielen Kun<strong>de</strong>n dieser Mo<strong>de</strong>lle ein „Sanierungsbedarf“,<br />
zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t ist dringen<strong>de</strong>r Handlungsbedarf gegeben. Grund:<br />
Sämtliche Einzelbausteine <strong><strong>de</strong>s</strong> Kombinationsmo<strong>de</strong>lls sind schlechter<br />
gelaufen als geplant.<br />
Der Rentenbaustein:<br />
Hier wur<strong>de</strong> entwe<strong>de</strong>r eine <strong>de</strong>utsche Leibrentenversicherung o<strong>de</strong>r eine<br />
britische Lebensversicherung mit regelmäßiger Auszahlung gewählt.<br />
Problem: Bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Leibrentenversicherungen wur<strong>de</strong> zu<br />
optimistisch gerechnet. Folge: Die prognostizierten Renten, die ja<br />
auch zum Kapitaldienst benötigt wur<strong>de</strong>n, mussten gesenkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r britische Versicherung han<strong>de</strong>lt es sich um einen Kapitalstock,<br />
nicht um eine Leibrente. Hier jedoch schlugen zwei Börsenkrisen<br />
durch. Die erwartet hohen Renditen wer<strong>de</strong>n nicht erzielt:<br />
Hatten die Prognoserechnungen 9 % p. a. für <strong>de</strong>n Rentenbaustein<br />
angesetzt, müssen die Anleger feststellen, dass die veröffentlichten<br />
Wertzuwächse teilweise nur 0,5 % p. a. betragen!<br />
Dr. Jörg Richter, CFP, CEP, CFEP,<br />
leitet das Institut für Qualitätssicherung und<br />
Prüfung von Finanzdienstleistungen GmbH, Hannover.<br />
Er ist Fachbeirat <strong><strong>de</strong>s</strong> SteuerConsultant,<br />
Partner <strong><strong>de</strong>s</strong> StB-Verbands Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt<br />
e. V. und Mitglied <strong>de</strong>r Private Banking<br />
Prüfinstanz. Er gilt als führen<strong>de</strong>r Experte in <strong>de</strong>r<br />
Beratung Vermögen<strong>de</strong>r.<br />
Telefon: 05 11/36 07 70<br />
Da es sich um ein Zinsdifferenzgeschäft han<strong>de</strong>lt, ist eine solche<br />
Entwicklung beson<strong>de</strong>rs kritisch für das Kombinationsmo<strong>de</strong>ll –<br />
<strong>de</strong>nn die Zinsen sind konstant.<br />
Beim Tilgungsbaustein gibt es ebenso Probleme: Es wur<strong>de</strong>n zumeist<br />
diese Varianten verwen<strong>de</strong>t:<br />
Abschluss einer weiteren britischen Police mit einer Laufzeit<br />
von 15 Jahren. Das Problem ist das gleiche wie oben skizziert. Es<br />
kommt <strong>de</strong>utlich weniger als Auszahlung heraus.<br />
Investition in einen Aktienfonds.. Die schlechte Wertentwicklung<br />
dieser Fonds führt zu erheblichen Deckungslücken– und die Mehrzahl<br />
<strong>de</strong>r Mandanten haben dies noch nicht realisiert! Sie glauben<br />
meist, die Fonds wer<strong>de</strong>n sich erholen. Dabei wird übersehen, dass<br />
dafür exorbitante, unrealistische Renditen für die Restzeit erreicht<br />
wer<strong>de</strong>n müsste!<br />
» Abgeltungsteuer-Problem bislang unbeachtet<br />
Zusätzlich wird ein Steuerthema zu wenig beachtet: Die Rendite wur<strong>de</strong><br />
in <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>llrechnung attraktiv (gerechnet), in<strong>de</strong>m die regelmäßige<br />
Reduktion <strong>de</strong>r Einkommensteuer durch die Kreditzinsen einkalkuliert<br />
wur<strong>de</strong>. Doch beson<strong>de</strong>rs für die Varianten, die mit Aktienfonds<br />
o<strong>de</strong>r britischen Lebensversicherungen gearbeitet haben, wirbelt die<br />
Abgeltungsteuer alles durcheinan<strong>de</strong>r. Die Schuldzinsen sind nicht<br />
mehr abziehbar.<br />
Fazit: Je<strong>de</strong>r einzelne Baustein (Rentenbaustein, Tilgungsbaustein,<br />
Finanzierung, Steuerwirkung) ist in Bewegung und hat sich in nahezu<br />
allen Mo<strong>de</strong>llen an<strong>de</strong>rs entwickelt als kalkuliert. Nur selten sind<br />
bei einzelnen Bausteinen positive Gegeneffekte (z. B. Währungsgewinne)<br />
zu erkennen. Die Mehrzahl aller Anleger sitzt also auf einer<br />
ticken<strong>de</strong>n „Zeitbombe“. Die Deckungslücken können schnell auf<br />
100.000 Euro und mehr ansteigen!<br />
Das Problem ist, dass viele Mandanten gera<strong>de</strong> mal die Hälfte <strong>de</strong>r<br />
Finanzierungslaufzeit hinter sich haben. Die Zahlungsströme „funktionieren“<br />
noch halbwegs, <strong>de</strong>nn die Renten „bezahlen“ die Kreditzinsen.<br />
Doch nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Finanzierungslaufzeit wird <strong>de</strong>r erste<br />
große Strich gemacht.<br />
Die Empfehlung: Steuerberater sollten ihren Bestand nach Mandanten<br />
mit diesen Mo<strong>de</strong>llen „durchforsten“ und aktiv ansprechen.<br />
Es besteht Sanierungsbedarf, <strong>de</strong>r ggfs. mit Hilfe von Spezialisten<br />
behoben wer<strong>de</strong>n kann.<br />
14 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
» Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht, Bonn<br />
Reisekosten:<br />
Aktuelle Entwicklungen für Arbeitnehmer<br />
und Selbstständige<br />
» 1. Abzug bei Reisen sowohl aus beruflichem,<br />
als auch aus privatem Anlass<br />
Nach <strong>de</strong>m am 13.1.2010 veröffentlichten Beschluss <strong><strong>de</strong>s</strong> Großen Senats<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> dürfen Reisekosten bei sowohl beruflichem/betrieblichem<br />
als auch privatem Anlass grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten/Betriebsausgaben<br />
und nicht abziehbare Lebensführungsaufwendungen<br />
aufgeteilt wer<strong>de</strong>n (<strong>BFH</strong>, Beschluss v. 21.9.2009, GrS 1/06).<br />
Damit wur<strong>de</strong> die Beurteilung gemischt veranlasster Reisekosten<br />
entgegen <strong><strong>de</strong>s</strong> allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsverbots in § 12<br />
Nr. 1 Satz 2 EStG für zulässig erachtet. Die Vorschrift beschränkt<br />
sich darauf, dass ihrer Natur nach private Aufwendungen nicht zu<br />
abziehbaren Betriebsausgaben o<strong>de</strong>r Werbungskosten wer<strong>de</strong>n, nur<br />
weil sie <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Berufs dienen. Das Abzugsverbot bleibt<br />
also weiterhin bestehen, wenn private und berufliche Grün<strong>de</strong> so<br />
zusammenwirkten, dass eine Trennung nicht möglich ist.<br />
Die Auswirkungen <strong>de</strong>r neuen Rechtsprechung betreffen insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Aufwendungen für die Hin-und Rückfahrt, wenn an eine Dienstreise<br />
ein paar private Tage „drangehängt“ wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Urlaub<br />
<strong>de</strong>m betrieblichen Fachkongress vorgeschaltet war. Nach Auffassung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Großen Senats können diese Flug-, Bahn- o<strong>de</strong>r Pkw-Kosten nach<br />
<strong>de</strong>n beruflich und privat veranlassten Zeitanteilen <strong>de</strong>r gesamten<br />
Reise aufgesplittet wer<strong>de</strong>n und anteilig abziehbare Werbungskosten/<br />
Betriebsausgaben sein.<br />
Beispiel: Ein Freiberufler hält montags bis freitags Fachvorträge auf<br />
einem Seminar und erholt sich vor Ort über das Wochenen<strong>de</strong>. Von<br />
<strong>de</strong>n Fahrtkosten kann er 5/7 <strong>de</strong>r Aufwendungen als Betriebsausgaben<br />
absetzen, gleiches gilt für die Hotelrechnung. Hinzu kommen<br />
Verpflegungspauschalen für 5 Tage.<br />
Durch diese <strong>Entscheidung</strong> lassen sich also mehr Kosten von <strong>de</strong>r<br />
Steuer absetzen. Zuvor wur<strong>de</strong>n die anteiligen Fahrtkosten wegen<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Aufteilungs- und Abzugsverbots für gemischt veranlasste Reisen<br />
insgesamt nicht anerkannt. Lediglich <strong>de</strong>r Arbeitgeber durfte<br />
bislang bei <strong>de</strong>r Erstattung an Arbeitnehmer bereits eine Aufteilung<br />
in steuerfreie Teile und geldwerten Vorteil vornehmen, da hier § 12<br />
EStG nicht griff (<strong>BFH</strong>, Urteil v. 18.8.2005, VI R 32/03, BStBl 2006 II<br />
S. 30). Da diese Sichtweise nun auch auf die Ermittlung <strong>de</strong>r Einkünfte<br />
übertragen wor<strong>de</strong>n ist, lassen sich Reisekosten jetzt in größerem<br />
Reisekosten FACHBEITRÄGE<br />
Bei <strong>de</strong>r steuerlichen Behandlung von Dienst- bzw. Geschäftsreisen gibt es einige wichtige Än<strong>de</strong>rungen.<br />
So ermöglicht z. B. <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> neuerdings <strong>de</strong>n Abzug gemischter Aufwendungen. Durch <strong>de</strong>n ermäßigten<br />
Umsatzsteuertarif für die Hotelbranche ergeben sich praktische Probleme, zu <strong>de</strong>nen das BMF in seinem<br />
Schreiben vom 5.3.2010 Stellung nimmt.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Umfang absetzen als zuvor. Allerdings sind hierfür einige Bedingungen<br />
zu erfüllen:<br />
Die Aufwendungen müssen sich klar erkennbar <strong>de</strong>m beruflichen<br />
und privaten Teil zuordnen lassen. Sie sind dann nach <strong>de</strong>m Verhältnis<br />
<strong>de</strong>r beruflichen und privaten Kostenanteile aufzuteilen.<br />
Arbeitnehmer o<strong>de</strong>r Selbstständige müssen die berufliche Veranlassung<br />
<strong>de</strong>r Aufwendungen im Einzelnen umfassend nachweisen.<br />
Ein wichtiger Ansatzpunkt sind hierbei die Zeitanteile, die sich<br />
z.B. in einer Art Tagebuch dokumentieren lassen. Wer<strong>de</strong>n die<br />
Nachweispflichten nicht hinreichend erfüllt, geht das zu Lasten<br />
<strong>de</strong>r Berufstätigen.<br />
Ist <strong>de</strong>r betriebliche Grund <strong>de</strong>r Reise von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung,<br />
entfällt <strong>de</strong>r Abzug wie bisher komplett. Lediglich einzelne<br />
Aufwendungen wie z.B. <strong>de</strong>r Eintritt zu einer Fachmesse können<br />
geson<strong>de</strong>rt berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Grundsätzlich trennbare gemischte Aufwendungen sind ausnahmsweise<br />
nicht aufzuteilen, wenn z.B. <strong>de</strong>r Angestellte aufgrund einer<br />
Weisung seines Arbeitgebers einen beruflichen Termin wahrnehmen<br />
muss und er diesen beruflichen Pflichttermin mit einem<br />
vorangehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Privataufenthalt verbin<strong>de</strong>t.<br />
In diesem Fall können laut Großem Senat die Kosten <strong>de</strong>r Hin- und<br />
Rückreise in vollem Umfang beruflich veranlasst sein.<br />
Lassen sich die Kosten nicht ein<strong>de</strong>utig nach objektiven Kriterien in<br />
zwei Bereiche trennen, entfällt <strong>de</strong>r Abzug weiterhin. Dies ist nach<br />
Ansicht <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> <strong>de</strong>r Fall, wenn die jeweils nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />
beruflich veranlassten sowie die übrigen privaten Zeitanteile so<br />
ineinan<strong>de</strong>r greifen, dass eine Trennung nicht möglich ist.<br />
Praxis-Tipp: Ob abziehbare Betriebsausgaben/Werbungskosten o<strong>de</strong>r<br />
Aufwendungen <strong>de</strong>r Lebensführung vorliegen, entschei<strong>de</strong>t in erster<br />
Linie <strong>de</strong>r auslösen<strong>de</strong> Moment einer Reise. Das ist <strong>de</strong>r Grund, aus<br />
<strong>de</strong>m ein Arbeitnehmer o<strong>de</strong>r Selbstständiger die Fahrt in erster Linie<br />
unternimmt.<br />
Hinweis: Den Beschluss können auch Hausbesitzer nutzen, die z.B.<br />
ihrer vermieteten Immobilie o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ferienwohnung in Oberbayern<br />
o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Nordsee einen Kontrollbesuch abstatten und diesen<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 15
FACHBEITRÄGE Reisekosten<br />
Anlass für ein verlängertes Wochenen<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Ferne nutzen. Hier<br />
ist <strong>de</strong>r Werbungskostenabzug einfacher möglich, sofern das Finanzamt<br />
diesen bislang mit Verweis auf gemischte Aufwendungen abgelehnt<br />
hatte. Besuchen hingegen Anleger eine Hauptversammlung,<br />
nutzt ihnen die geän<strong>de</strong>rte Rechtsprechung nichts mehr, da <strong>de</strong>r<br />
Werbungskostenabzug im Rahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> § 20 EStG 2009 gestrichen<br />
wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Diese Aufwendungen wur<strong>de</strong>n bislang von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />
stets kritisch beäugt. Sie waren nur dann als Werbungskosten o<strong>de</strong>r<br />
Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Teilnahme so gut wie ausschließlich<br />
beruflich/betrieblich veranlasst war und private Interessen<br />
(z.B. Erholung, Bildung, Erweiterung <strong><strong>de</strong>s</strong> allgemeinen Gesichtskreises)<br />
nach <strong>de</strong>m Anlass <strong>de</strong>r Reise, <strong>de</strong>m vorgesehenen Programm<br />
und <strong>de</strong>r tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen waren.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re bei Informationszwecken dienen<strong>de</strong>n Auslandsgruppenreisen<br />
und -fachkongressen war es oft schwierig, ein ein<strong>de</strong>utiges<br />
Bild über <strong>de</strong>ren Veranlassung zu erhalten. Die wichtigsten Grundsätze<br />
zur steuerlichen Behandlung <strong>de</strong>rartiger Aufwendungen sind in<br />
R 12.2 EStR und in H 12.2 EStH dargestellt. Jüngst hatte sich das FG<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württemberg zur beruflichen Veranlassung einer Gruppenreise<br />
ausführlich geäußert (FG Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Urteil v. 12.3.2009,<br />
3 K 255/07, EFG 2009 S. 996).<br />
Zwar ist das Alles-o<strong>de</strong>r Nichts-Prinzip für Studienreisen und Fachkongresse<br />
nun ebenfalls entfallen, doch die Abgrenzung und <strong>Entscheidung</strong><br />
darüber, ob Lebenshaltungskosten o<strong>de</strong>r berufliche/betriebliche<br />
Aufwendungen vorliegen, wird bei Auslandsgruppenreisen weiterhin<br />
unter Berücksichtigung aller Umstän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Einzelfalls erfolgen und<br />
für die einkommensteuerrechtliche Würdigung sind <strong>de</strong>mnach das<br />
vollständige Reiseprogramm sowie die Namen und Anschriften <strong>de</strong>r<br />
übrigen Teilnehmer unerlässlich. Denn sofern es hier zur Einstufung<br />
als allgemeinbil<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>s</strong> Event kommt, nutzt die Aufweichung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
§ 12 EStG wenig, da <strong>de</strong>r Aufwand insgesamt privat veranlasst und<br />
nicht abzugsfähig ist.<br />
Als wichtige Kriterien gelten hier daher weiterhin:<br />
Das Reiseprogramm muss auf die beson<strong>de</strong>ren beruflichen/<br />
betrieblichen Bedürfnisse und Gegebenheiten <strong><strong>de</strong>s</strong> Teilnehmers<br />
zugeschnitten sein.<br />
Der Teilnehmerkreis einer vorrangig Studienzwecken dienen<strong>de</strong>n<br />
Gruppenreise muss im Wesentlichen gleichartig sein.<br />
Straffe Organisation und Teilnahmepflicht am Programm.<br />
Organisation einer Reise unter fachkundiger Leitung.<br />
Die Reiseroute ist nicht auseinan<strong>de</strong>r gezogen, nicht mit häufigem<br />
Ortswechsel während <strong><strong>de</strong>s</strong> Reiseverlaufes verbun<strong>de</strong>n und die<br />
besuchten Orte stellen eher keine beliebten Ziele <strong><strong>de</strong>s</strong> Tourismus<br />
dar.<br />
Praxis-Tipp: Die OFD Hannover hat sich ausführlich zur einkommensteuerlichen<br />
Behandlung <strong>de</strong>r Aufwendungen für Studienreisen und<br />
Fachkongresse geäußert (OFD Hannover, Verfügung v. 17.2.2009,<br />
S 2227 - 10 - StO 217).<br />
» 2. Ermäßigte Umsatzbesteuerung von<br />
Übernachtungen – Auswirkungen auf<br />
sonstige Hotelleistungen<br />
Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (vom 22.12.2009, BGBl<br />
2009 I S. 3950) unterliegt die kurzfristige Vermietung von Wohn- und<br />
Schlafräumen seit <strong>de</strong>m 1.1.2010 gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG <strong>de</strong>m<br />
ermäßigten Steuersatz von 7 %. Das zieht Konsequenzen und Abgren-<br />
zungsschwierigkeiten für reisen<strong>de</strong> Unternehmer, Angestellte und das<br />
Lohnbüro nach sich, da diese Tarifermäßigung nicht für die sonstigen<br />
Angebote und insbeson<strong>de</strong>re nicht für das Frühstück gilt.<br />
Die Abgabe <strong><strong>de</strong>s</strong> Frühstücks stellt keine Nebenleistung zur Beherbergungsleistung<br />
dar und das auf das Frühstück entfallen<strong>de</strong> Entgelt<br />
unterliegt daher <strong>de</strong>m Regelsteuersatz. Damit müssen die reine<br />
Übernachtung und <strong>de</strong>r Verzehr geson<strong>de</strong>rt auf <strong>de</strong>r Hotelrechnung<br />
ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Das hat zur Folge, dass das Lohnbüro bei <strong>de</strong>r Erstattung von Reisekosten<br />
grundsätzlich nicht mehr pauschal 4,80 EUR vom Rechnungsbetrag<br />
gem. R 9.7 Abs. 1 Satz 4 LStR abziehen kann, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n<br />
tatsächlichen Preis, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Rechnung geson<strong>de</strong>rt für das Frühstück<br />
ausgewiesen ist. Nur die verbleiben<strong>de</strong>n Hotelkosten kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
als Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Liegt <strong>de</strong>r Preis<br />
für ein Frühstück oberhalb <strong>de</strong>r steuerfrei ersetzbaren Verpflegungspauschalen,<br />
sind die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten steuer- und<br />
sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.<br />
Hinweis: Immerhin ergeben sich Erleichterungen, wenn die Hotelbranche<br />
mitzieht. Nach <strong>de</strong>m BMF-Schreiben vom 5.3.2010 (IV D 2 - S<br />
7210/07/10003 / IV C 5 - S 2353/09/10008) gibt es Vereinfachungsregeln,<br />
wenn das Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist o<strong>de</strong>r<br />
kostenlos angeboten wird. Hier richtet sich <strong>de</strong>r Preis für Kaffe und<br />
Brötchen zwar grundsätzlich nach <strong>de</strong>r Preiskalkulation <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmers.<br />
Dabei kann <strong>de</strong>r Hotelier o<strong>de</strong>r Pensionswirt die in einem Pauschalangebot<br />
enthaltenen Leistungen mit 19 % Umsatzsteuer in <strong>de</strong>r<br />
Rechnung zu einem Sammelposten (z. B. „Business-Package“, „Servicepauschale“)<br />
zusammenfassen und in einem Betrag ausweisen.<br />
Alternativ darf <strong>de</strong>r auf diese Leistungen entfallen<strong>de</strong> Entgeltanteil in<br />
<strong>de</strong>r Rechnung mit 20 % <strong><strong>de</strong>s</strong> Pauschalpreises angesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Arbeitgeber kann dann aus einer Rechnung mit Beherbergungsleistung<br />
(7 %) und einem Sammelposten einschließlich Frühstück<br />
(19 %) das Frühstück wie<strong>de</strong>r mit 4,80 EUR herausrechnen. Der Restbetrag<br />
dieses Sammelpostens lässt sich dann als Reisenebenkosten<br />
(R 9.8 LStR) erstatten.<br />
Als Alternative kommt <strong>de</strong>r Ansatz <strong><strong>de</strong>s</strong> Sachbezugswerts von 1,57<br />
EUR für ein Frühstück gem. R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR in Betracht, wenn<br />
<strong>de</strong>r Arbeitgeber die Mahlzeit vor Reisebeginn bereits mit bestellt hat<br />
(BMF, Schreiben v. 13.7.2009, IV C 5 - S 2334/08/10013, BStBl 2009<br />
I S. 771 sowie LfSt Bayern, Verfügung v. 24.11.2009, S 2334.1.1 - 6/8<br />
St 32/St 33). Der Sachbezugswert kann dann entwe<strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rt<br />
lohnversteuert o<strong>de</strong>r aber direkt von <strong>de</strong>n zu erstatten<strong>de</strong>n Reisespesen<br />
abgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Hinweis: Dies war bislang nur möglich, wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
die Übernachtung mit Frühstück bucht und eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Buchungsbestätigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Hotels vorliegt. Nunmehr wird auch die<br />
Buchung durch <strong>de</strong>n Arbeitnehmer anerkannt, wenn dienst- o<strong>de</strong>r<br />
arbeitsrechtliche Regelungen dies vorsehen o<strong>de</strong>r diese Anweisungen<br />
bis spätestens 5.6.2010 so ausgestaltet wer<strong>de</strong>n. Dann kann das Frühstück<br />
auf bei Bestellung durch <strong>de</strong>n reisen<strong>de</strong>n Angestellten mit <strong>de</strong>m<br />
Sachbezugswert angesetzt wer<strong>de</strong>n. Dabei kommt es nicht darauf an,<br />
wie die einzelnen Kosten in <strong>de</strong>r Rechnung ausgewiesen sind.<br />
Die Hotelunternehmen wur<strong>de</strong>n durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />
nicht verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken<br />
und die Ermäßigung an ihre Kun<strong>de</strong>n weiterzureichen. Für Unternehmen<br />
hat das zwei verschie<strong>de</strong>ne Konsequenzen im Hinblick auf ihre<br />
eigenen Geschäftsreisen o<strong>de</strong>r die Dienstreisen ihrer Belegschaft. Da<br />
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sie die Vorsteuer aus <strong>de</strong>n Hotelrechnungen ohnehin erstattet bekommen,<br />
profitieren sie nicht von einer Absenkung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />
auf 7 %. Der Nettoanteil für die Betriebsausgaben bleibt unverän<strong>de</strong>rt.<br />
Wer<strong>de</strong>n die Bruttopreise 2010 hingegen nicht entsprechend gesenkt,<br />
haben sie <strong>de</strong>n Nachteil <strong>de</strong>r geringeren Vorsteuer und eines entsprechend<br />
höheren Kostenfaktors.<br />
Beispiel: Eine Übernachtung kostete 2009 exakt 100 EUR brutto. An<br />
Betriebsausgaben fielen 84,03 EUR an und <strong>de</strong>r Rest von 15,97 EUR<br />
war als Vorsteuer abzugsfähig.<br />
1. Das Hotel gibt die Umsatzsteuersenkung zum 1.1.2010 weiter: <strong>de</strong>r<br />
Bruttopreis sinkt um 10,09 EUR auf 89,91 EUR (Nettoentgelt 84,03<br />
EUR + 5,88 EUR Umsatzsteuer). Für <strong>de</strong>n Geschäftsreisen<strong>de</strong>n bleiben<br />
die Betriebsausgaben unverän<strong>de</strong>rt, lediglich das Finanzamt<br />
erstattet weniger Vorsteuer.<br />
2. Das Hotel lässt es beim alten Bruttopreis von 100 EUR. Dann<br />
beläuft sich <strong>de</strong>r Nettobetrag auf 93,46 EUR und hinzu kommen<br />
6,54 EUR Umsatzsteuer. Der Geschäftsreisen<strong>de</strong> hat um 9,43 EUR<br />
höhere Betriebsausgaben, die Vorsteuer bleibt ein durchlaufen<strong>de</strong>r<br />
Posten.<br />
<strong>BFH</strong>, 21.09.2009, GrS 1/06<br />
Aufteilung <strong>de</strong>r Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise<br />
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich<br />
(betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich<br />
in abziehbare Werbungskosten o<strong>de</strong>r Betriebsausgaben und nicht<br />
abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>r beruflich und privat veranlassten Zeitanteile <strong>de</strong>r Reise<br />
aufgeteilt wer<strong>de</strong>n, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen<br />
und nicht von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung sind.<br />
2. Das unterschiedliche Gewicht <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Veranlassungsbeiträge<br />
kann es jedoch im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rn, einen an<strong>de</strong>ren Aufteilungsmaßstab<br />
heranzuziehen o<strong>de</strong>r ganz von einer Aufteilung abzusehen.<br />
Aus <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n: […]<br />
108<br />
Der Große Senat hält nach erneuter Überprüfung an seiner früheren<br />
Argumentation nicht mehr fest. Ein aus § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG folgen<strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Aufteilungsverbot lässt sich nicht aus <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Steuergerechtigkeit<br />
ableiten.<br />
109<br />
Der Begriff <strong>de</strong>r Steuergerechtigkeit (als Rechtsbegriff) be<strong>de</strong>utet, dass<br />
im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit<br />
darauf abgezielt wer<strong>de</strong>n muss, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit<br />
auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit),<br />
während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer<br />
Einkommen im Vergleich mit <strong>de</strong>r Besteuerung niedrigerer Einkommen<br />
angemessen gestaltet wer<strong>de</strong>n muss […].<br />
110<br />
Dem vom Großen Senat in <strong>BFH</strong>E 100, 309, BStBl II 1971, 17 formulierten<br />
Argument, es müsse verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass Steuerpflichtige Aufwendungen<br />
für ihre Lebensführung zum Teil in <strong>de</strong>n einkommensteuerlich<br />
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» 3. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Pauschalbeträge<br />
bei Auslandsreisen<br />
Die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und<br />
Übernachtungskosten bei beruflich o<strong>de</strong>r betrieblich veranlassten<br />
Auslandsreisen wur<strong>de</strong>n für Reisetage ab 2010 neu festgesetzt (BMF,<br />
Schreiben v. 17.12.2009, IV C 5 - S 2353/08/10006, BStBl 2009 I S.<br />
1601). Än<strong>de</strong>rungen haben sich etwa bei Australien, Finnland, Kanada,<br />
Norwegen, Slowakei, Südafrika sowie einigen „Exoten“ in Asien o<strong>de</strong>r<br />
Afrika ergeben.<br />
Für Reisekosten 2009 gelten die Pauschalen aus BMF, Schreiben v.<br />
17.12.2009, IV C 5 - S 2353/08/10006, BStBl 2008 I S. 1077).<br />
Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich <strong>de</strong>r Pauschbetrag<br />
nach <strong>de</strong>m Ort, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für<br />
eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus <strong>de</strong>m Ausland<br />
nach Deutschland ist <strong>de</strong>r Pauschbetrag <strong><strong>de</strong>s</strong> letzten Tätigkeitsorts im<br />
Ausland maßgebend.<br />
Die Übernachtungspauschalen können Arbeitnehmer o<strong>de</strong>r Selbstständige<br />
bereits seit 2008 nicht mehr bei <strong>de</strong>n Werbungskosten o<strong>de</strong>r<br />
Betriebsausgaben abziehen (R 9.7 Abs. 2 und R 9.11 Abs. 8 LStR).<br />
Lediglich <strong>de</strong>r Arbeitgeber kann die Übernachtung weiterhin i. H. <strong>de</strong>r<br />
relevanten Bereich verlagern könnten, liegt offenbar <strong>de</strong>r Gedanke<br />
zugrun<strong>de</strong>, es drohe eine ungleiche Belastung (Besserstellung) im Vergleich<br />
zu <strong>de</strong>njenigen Steuerpflichtigen, <strong>de</strong>nen ihr Beruf keine solchen<br />
Möglichkeiten biete. Diese Argumentation übersieht jedoch, dass diese<br />
Gefahr dann nicht besteht, wenn aufteilbare Aufwendungen tatsächlich<br />
aufgeteilt und nur die beruflich veranlassten Kostenanteile abgezogen<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Steuerpflichtige, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rartige Aufwendungen<br />
entstan<strong>de</strong>n sind, wird auf diese Weise zutreffend nach seiner Leistungsfähigkeit<br />
besteuert. Der Steuerpflichtige hingegen, <strong>de</strong>m keine<br />
solchen beruflichen Kostenanteile entstan<strong>de</strong>n sind, ist durch <strong>de</strong>n in<br />
seinem Fall nicht erfor<strong>de</strong>rlichen Abzug nicht benachteiligt. Im Übrigen<br />
kann Steuerpflichtigen <strong>de</strong>r Abzug von Betriebsausgaben o<strong>de</strong>r Werbungskosten<br />
nicht mit <strong>de</strong>r Begründung versagt wer<strong>de</strong>n, ihr Beruf erfor<strong>de</strong>re<br />
Aufwendungen, die für an<strong>de</strong>re Steuerpflichtige Privataufwendungen<br />
sind. So ist z.B. ein Hobby-Skiläufer nicht dadurch benachteiligt,<br />
dass für <strong>de</strong>n Berufs-Skilehrer die neu angeschafften Skier Arbeitsmittel<br />
i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG sind. Und so ist auch ein IT-Fachmann,<br />
<strong>de</strong>r --wie im Ausgangsverfahren vom FG festgestellt-- aus beruflichen<br />
Grün<strong>de</strong>n eine Messe <strong>de</strong>r IT-Industrie in <strong>de</strong>n USA besucht, gegenüber<br />
einem Touristen nicht sachwidrig privilegiert, son<strong>de</strong>rn wird vielmehr<br />
entsprechend seiner Leistungsfähigkeit besteuert, wenn er nur die<br />
Kosten <strong><strong>de</strong>s</strong> beruflichen Anteils <strong>de</strong>r Reise, nicht aber auch die <strong><strong>de</strong>s</strong> privaten<br />
Reiseanteils bei seiner Einkünfteermittlung abziehen kann.<br />
111<br />
Das Gebot <strong>de</strong>r Steuergerechtigkeit (Besteuerung nach <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit) vermag also ein generelles Aufteilungs- und<br />
Abzugsverbot, das auch einen zweifelsfrei nachgewiesenen beruflichen<br />
Kostenanteil nicht zum Abzug als Betriebsausgaben o<strong>de</strong>r Werbungskosten<br />
zulässt, nicht zu rechtfertigen; vielmehr gebietet das Leistungsfähigkeitsprinzip<br />
die Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>s</strong> beruflichen Anteils durch<br />
Aufteilung, notfalls durch Schätzung. […]<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 17
FACHBEITRÄGE Reisekosten<br />
Pauschale steuerfrei erstatten (R 9.7 Abs. 3 und R 9.11 Abs. 10 Satz<br />
7 Nr. 3 LStR). Gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt muss die Rechnung von<br />
Hotel, Pension o<strong>de</strong>r Gasthof vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Praxis-Tipp: Häufig umfasst die Hotelrechnung auch die im Übernachtungspreis<br />
enthaltenen Frühstückskosten. Rein steuerlich gesehen<br />
gehört dieser Kostenanteil nicht zu <strong>de</strong>n Übernachtungs-, son<strong>de</strong>rn<br />
zu <strong>de</strong>n Verpflegungskosten. Sofern bei Übernachtungen im Ausland<br />
das Frühstück nicht im Rechnungspreis enthalten ist, genügt ein<br />
handschriftlicher Vermerk <strong><strong>de</strong>s</strong> Dienstreisen<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Hotelquittung,<br />
dass in <strong>de</strong>n Übernachtungskosten kein Frühstück enthalten<br />
ist. Dann gibt es die Verpflegungspauschale und die tatsächlichen<br />
Übernachtungskosten in voller Höhe.<br />
Hinweis: Es besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Pauschbeträge. Darauf, ob überhaupt ein Verpflegungsmehraufwand<br />
anfällt, kommt es ebenso wenig an wie auf die konkrete<br />
Verpflegungssituation am Einsatzort (<strong>BFH</strong>, Urteil v. 13.12.2007, VI<br />
R 73/06, <strong>BFH</strong>/NV 2008 S. 936). Beim <strong>BFH</strong> ist unter VI R 10/08<br />
eine Revision anhängig (Vorinstanz FG Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Urteil v.<br />
8.5.2007, 4 K 230/06, EFG 2007 S. 1500). Hierbei geht es darum, ob<br />
Verpflegungsmehraufwendungen über drei Monate hinaus berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Der <strong>BFH</strong> hat in seinem Jahresbericht für<br />
2009 im Januar 2010 angekündigt, dass noch im laufen<strong>de</strong>n Jahr mit<br />
einer <strong>Entscheidung</strong> gerechnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
» 4. Än<strong>de</strong>rungen durch die<br />
Lohnsteuerrichtlinien 2008<br />
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 brachten eine Reihe von Anpassungen<br />
an die <strong>BFH</strong>-Rechtsprechung, etwa im Bereich Einsatzwechseltätigkeit,<br />
Auswärtstätigkeit und regelmäßiger Arbeitsstätte. Hierüber<br />
kam es zu einer neuen Abgrenzung zwischen <strong>de</strong>m Abzug von Aufwendungen<br />
nach Reisekostengrundsätzen und über die Entfernungspauschale<br />
für Fahrten Wohnung-Arbeit.<br />
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer vorübergehend<br />
außerhalb ihrer Wohnung und regelmäßigen Arbeitsstätte<br />
o<strong>de</strong>r typischerweise nur an ständig wechseln<strong>de</strong>n Stellen o<strong>de</strong>r<br />
einem Fahrzeug tätig wer<strong>de</strong>n (R 9.4 Abs. 2 LStR). Damit wur<strong>de</strong><br />
die Differenzierung zwischen Dienstreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit<br />
aufgegeben und durch <strong>de</strong>n Begriff beruflich<br />
veranlasste Auswärtstätigkeit ersetzt. Eine Auswärtstätigkeit ist<br />
vorübergehend, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer voraussichtlich an seine<br />
regelmäßige Arbeitsstätte zurückkehrt und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Ort nicht<br />
wie etwa bei einer Versetzung sofort zur neuen regelmäßigen<br />
Arbeitsstätte wird.<br />
Eine regelmäßige Arbeitsstätte wur<strong>de</strong> neu als ortsgebun<strong>de</strong>ner<br />
Mittelpunkt <strong>de</strong>r dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit eingestuft,<br />
die <strong>de</strong>r Arbeitnehmer immer wie<strong>de</strong>r aufsucht (R 9.4 Abs. 3<br />
LStR). Nicht mehr maßgebend sind zeitlicher Umfang und Inhalt<br />
<strong>de</strong>r dortigen Tätigkeit. Ausreichend ist bereits im Durchschnitt<br />
ein Arbeitstag pro Woche. Die vorherige Fiktion entfiel, wonach<br />
eine Auswärtstätigkeit nach drei Monaten zum Tätigkeitsmittelpunkt<br />
wird. Zu beachten ist hierbei jedoch die Einschränkung,<br />
dass Arbeitnehmer, die zwar ihre Arbeitsleistung ausschließlich an<br />
wechseln<strong>de</strong>n Einsatzorten verrichten, aufgrund <strong>de</strong>r wöchentlichen<br />
Fahrten zum Arbeitgeber gleichzeitig eine auf Dauer angelegte<br />
regelmäßige Arbeitsstätte begrün<strong>de</strong>n. Insoweit ist diese Fahrt<br />
dann wie die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zu behan<strong>de</strong>ln. Das<br />
betrifft auch die Außendienstler, die mit <strong>de</strong>m Firmenwagen einmal<br />
wöchentlich in <strong>de</strong>n Betrieb fahren und dort Büroarbeiten erledigen.<br />
Für diese Fahrt kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n Kfz-Aufwand nicht mehr<br />
steuerfrei übernehmen.<br />
Für Aus- und Fortbildung gelten die Grundsätze für Auswärtstätigkeiten,<br />
wenn die Maßnahmen vorübergehend außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsstätte stattfin<strong>de</strong>n. Durch <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Drei-Monats-Frist<br />
führt <strong>de</strong>r Besuch <strong>de</strong>r Berufsschule nicht schon durch Zeitablauf zu<br />
einem weiteren regelmäßigen Tätigkeitsort, was sich positiv auf<br />
Fahrtkosten und Verpflegungspauschale nach Reisekostengrundsätzen<br />
auswirken kann.<br />
Bei Einsatzwechseltätigkeit können Fahrtkosten zeitlich unbegrenzt<br />
als Werbungskosten abgezogen o<strong>de</strong>r vom Arbeitgeber steuerfrei<br />
erstattet wer<strong>de</strong>n. Nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich ist bei täglicher Rückkehr<br />
zur Wohnung eine Entfernung von mehr als 30 km. Damit sind nun<br />
<strong>de</strong>utlich mehr Personen an wechseln<strong>de</strong>n Einsatzstellen berechtigt,<br />
sämtliche Fahrten (auch die gelegentlichen in <strong>de</strong>n Betrieb) als<br />
auswärtiges Dienstgeschäft mit 30 Cent je Kilometer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
tatsächlichen Kosten anzusetzen. Zu<strong>de</strong>m gilt die Drei-Monats-Frist<br />
nicht mehr für Fahrt-, Übernachtungs- und Nebenkosten, son<strong>de</strong>rn<br />
lediglich bei <strong>de</strong>n Verpflegungspauschalen.<br />
Reisenebenkosten kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber weiterhin in nachgewiesener<br />
o<strong>de</strong>r glaubhaft gemachter Höhe steuerfrei ersetzen, sofern<br />
er die erfor<strong>de</strong>rlichen Nachweise als Belege zum Lohnkonto aufbewahrt<br />
(R 9.8 Abs. 3 LStR). Nicht hierzu zählen Verwarnungs-<br />
und Bußgel<strong>de</strong>r, zusätzlicher Krankenversicherungsschutz o<strong>de</strong>r<br />
mittelbare Reisekosten, die Erstattung führt zu Arbeitslohn. Die<br />
Reisenebenkosten können als Werbungskosten beim Arbeitnehmer<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei<br />
erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach Ansicht <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> ist die betriebliche Einrichtung eines Kun<strong>de</strong>n<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte <strong><strong>de</strong>s</strong> Angestellten,<br />
auch wenn er dort längerfristig eingesetzt wird (<strong>BFH</strong>,<br />
Urteil v. 9.7.2009, VI R 21/08, BStBl 2009 II S. 822; <strong>BFH</strong>, Urteil<br />
v. 10.7.2008, VI R 21/07, BStBl 2009 II S. 818). Diesen Grundsatz<br />
wen<strong>de</strong>t die Verwaltung an (BMF, Schreiben v. 21.12.2009, IV C<br />
5 - S 2353/08/10010, BStBl 2010 I S. 21). Daher lassen sich die<br />
Fahrten zum Kun<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitgebers auch bei längerfristigem<br />
Einsatz nach <strong>de</strong>n Reisekostengrundsätzen und nicht nur über die<br />
Entfernungspauschale absetzen und <strong>de</strong>r Betrieb kann die Aufwendungen<br />
insoweit steuerfrei erstatten.<br />
Die Pauschsätze für <strong>de</strong>n Mehraufwand für Verpflegung gelten auch<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r Personalkosten. Dies gilt selbst dann, wenn dieser<br />
Personalkostenaufwand anteilig im Wege <strong>de</strong>r Umlage unabhängig<br />
davon zu tragen ist, ob <strong>de</strong>r Berufstätige die unter Einsatz dieses<br />
Aufwan<strong><strong>de</strong>s</strong> bereitgestellte Verpflegung in Anspruch genommen<br />
hat (<strong>BFH</strong>, Urteil v. 17.2.2009, VIII R 21/08).<br />
Aufwendungen für Mahlzeiten, die zur Beköstigung <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Fortbildungsveranstaltung)<br />
abgegeben wer<strong>de</strong>n, sind mit <strong>de</strong>n tatsächlichen Werten<br />
und nicht mit <strong>de</strong>n Werten <strong>de</strong>r Sachbezugsverordnung anzusetzen.<br />
Steuerfreie Bezüge sind in die Prüfung <strong>de</strong>r Freigrenze gem. § 8<br />
Abs. 2 Satz 9 EStG nicht einzubeziehen (<strong>BFH</strong>, Urteil v. 19.11.2008,<br />
BStBl 2009 II S. 547).<br />
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Führt ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer eine längerfristige, jedoch<br />
vorübergehen<strong>de</strong> berufliche Bildungsmaßnahme durch, so wird <strong>de</strong>r<br />
Veranstaltungsort im Allgemeinen nicht zu einer weiteren regelmäßigen<br />
Arbeitsstätte. Die Fahrtkosten zu <strong>de</strong>r Bildungseinrichtung<br />
sind <strong><strong>de</strong>s</strong>halb nicht mit <strong>de</strong>r Entfernungspauschale, son<strong>de</strong>rn in tatsächlicher<br />
Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen (<strong>BFH</strong>,<br />
Urteil v. 10.4.2008, VI R 66/05, BStBl 2008 II S. 825).<br />
Der Umfang <strong>de</strong>r betrieblichen Nutzung eines Kfz ist darzulegen<br />
und glaubhaft zu machen. Dies kann in je<strong>de</strong>r geeigneten Form<br />
erfolgen. Auch Reisekostenaufstellungen können zur Glaubhaftmachung<br />
geeignet sein (BMF, Schreiben v. 18.11.2009, IV C 6 - S<br />
2177/07/10004).<br />
Vom Arbeitgeber übernommene Versicherungsbeiträge <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitnehmers<br />
sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt nicht, soweit<br />
Beiträge zu Versicherungen auch das Unfallrisiko bei Auswärtstätigkeiten<br />
(R 9.4 Abs. 2 LStR) ab<strong>de</strong>cken. Beiträge zu Unfallversicherungen<br />
sind als Reisenebenkosten steuerfrei, soweit sie Unfälle<br />
bei einer Auswärtstätigkeit ab<strong>de</strong>cken (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG). Bei<br />
<strong>de</strong>r Aufteilung <strong><strong>de</strong>s</strong> auf <strong>de</strong>n beruflichen Bereich entfallen<strong>de</strong>n Beitrags/Beitragsanteils<br />
in steuerfreie Reisekostenerstattungen und<br />
steuerpflichtigen Werbungskostenersatz (z.B. Unfälle auf Fahrten<br />
zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte) kann <strong>de</strong>r auf<br />
steuerfreie Reisekostenerstattungen entfallen<strong>de</strong> Anteil auf 40 %<br />
geschätzt wer<strong>de</strong>n. Der Beitragsanteil, <strong>de</strong>r als Werbungskostenersatz<br />
<strong>de</strong>m Lohnsteuerabzug zu unterwerfen ist, gehört zu <strong>de</strong>n Werbungskosten<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitnehmers (BMF, Schreiben v. 28.10.2009,<br />
IV C 5 - S 2332/09/10004, BStBl 2009 I S. 1275).<br />
Ein Arbeitnehmer, <strong>de</strong>m beruflich veranlasste Übernachtungskosten<br />
im Ausland in voller Höhe von seinem Arbeitgeber steuerfrei<br />
erstattet wer<strong>de</strong>n, kann keine Werbungskosten nach <strong>de</strong>n Pauschbeträgen<br />
geltend machen, soweit diese über die tatsächlichen<br />
Übernachtungskosten hinausgehen. Dem Abzug <strong>de</strong>r Auslandsübernachtungskosten<br />
i. H. <strong>de</strong>r Pauschbeträge steht § 3c Abs. 1<br />
EStG entgegen (Sächsisches FG, Urteil v. 4.3.2009, 8 K 1098/08,<br />
Rev. eingelegt, Az. beim <strong>BFH</strong> VI R 24/09).<br />
Eine Dienstreise von 13 Wochen ohne Ortswechsel ist eine<br />
vom Normaltypus abweichen<strong>de</strong> Art <strong>de</strong>r Dienstreise, bei <strong>de</strong>r die<br />
Anwendung <strong>de</strong>r Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen zu<br />
einer offensichtlich unzutreffen<strong>de</strong>n Besteuerung führen kann,<br />
wenn die Pauschbeträge die feststehen<strong>de</strong>n tatsächlichen Aufwendungen<br />
übersteigen. Denn dann besteht kein Grund für eine<br />
Vereinfachungsregelung (FG Nürnberg, Urteil v. 11.12.2008, 4 K<br />
752/2008).<br />
Für die Beurteilung von Werbungskosten ist in erster Linie auf <strong>de</strong>n<br />
Zweck <strong>de</strong>r Reise abzustellen. Als unmittelbarer beruflicher Anlass<br />
gilt etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreunds, das Halten eines<br />
Vortrags auf einem Fachkongress o<strong>de</strong>r die Durchführung eines<br />
Forschungsauftrags. An<strong>de</strong>rs dagegen sind Reisen zu beurteilen,<br />
<strong>de</strong>nen ein solcher konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt.<br />
Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>re Reisen zu Informationszwecken wie<br />
z.B. Gruppenreisen zu Studienzwecken o<strong>de</strong>r Kongressreisen (FG<br />
Saarland, Urteil v. 8.10.2009, 2 K 1127/07).<br />
Aufwendungen für Informationsreisen sind als Werbungskosten<br />
abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem über-<br />
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wiegt und die Befriedigung privater Interessen wie z.B. Erholung,<br />
Bildung und Erweiterung <strong><strong>de</strong>s</strong> allgemeinen Gesichtskreises nicht<br />
ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung ist. Das<br />
wird nach Anlass, Programm und tatsächlicher Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Reise beurteilt. Der Reisen<strong>de</strong> kann auch nicht argumentieren, dass<br />
bei an<strong>de</strong>ren Teilnehmern ein voller o<strong>de</strong>r teilweiser Werbungskostenabzug<br />
zugelassen wur<strong>de</strong>. Es besteht nämlich kein Anspruch<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerbürgers, dass auch ihm gegenüber zu seinen Gunsten<br />
unrechtmäßig verfahren wird. Es gibt zwar eine Gleichheit im<br />
Recht, aber keine Gleichheit im Gesetzesbuch (FG Sachsen, Urteil<br />
v. 11.8.2009, 3 K 2439/02).<br />
Die <strong>Entscheidung</strong>, ob in Bezug auf einen Sprachkurs berufsbedingte<br />
Aufwendungen vorliegen, kann nur aufgrund <strong>de</strong>r Würdigung<br />
aller Umstän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Einzelfalls getroffen wer<strong>de</strong>n. Nach dieser<br />
Maßgabe kann ein Werbungskostenabzug für Aufwendungen für<br />
einen Auslandssprachkurs selbst dann in Betracht kommen, wenn<br />
dieser Kurs außerhalb <strong>de</strong>r EU und dort in einem touristischen<br />
Zentrum (hier: Cancún/Mexiko) stattgefun<strong>de</strong>n hat (FG Rheinland-<br />
Pfalz, Urteil v. 23.9.2009, 2 K 1025/08). Zwar liegt die Sprachschule<br />
in einem <strong>de</strong>r wichtigsten Tourismuszentren Mexikos und ist<br />
auch in <strong>de</strong>r ganzen Welt bekannt. Insofern ist die Wahrnehmung<br />
auch touristischer Interessen sicherlich nicht fern liegend. Unter<br />
Bezugnahme auf <strong>de</strong>n vorgelegten Stun<strong>de</strong>n- und Kursplan kann die<br />
Reise <strong>de</strong>nnoch beruflich veranlasst und die Befriedigung privater<br />
Interessen von lediglich untergeordneter Be<strong>de</strong>utung sein. Zu<strong>de</strong>m<br />
ist zu berücksichtigen, dass <strong>de</strong>r Sprachkurs während <strong><strong>de</strong>s</strong> vom<br />
Arbeitgeber genehmigten Bildungsurlaubs stattfand.<br />
Haben private, touristische Belange innerhalb eines von <strong>de</strong>r Schulverwaltung<br />
geför<strong>de</strong>rten Auslandslehrgangs nur eine untergeordnete<br />
Be<strong>de</strong>utung, können die Reiseaufwendungen insgesamt als<br />
Werbungskosten abziehbar sein (FG München, Urteil v. 27.10.2009,<br />
6 K 3043/08).<br />
Die Übernachtungspauschalen sind nicht anzusetzen, wenn sie<br />
im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffen<strong>de</strong>n Besteuerung<br />
führen. Unterschreiten die tatsächlichen Übernachtungskosten<br />
die Pauschalen um 40 %, führt die Anwendung <strong>de</strong>r Pauschbeträge<br />
nicht zu einer offensichtlich unzutreffen<strong>de</strong>n Besteuerung, sodass<br />
<strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Gleichmäßigkeit <strong>de</strong>r Besteuerung es gebietet,<br />
die Pauschbeträge zu gewähren (Hessisches FG, Urteil v. 16.3.2009,<br />
11 K 1498/05).<br />
Dipl.-FinW (FH) Robert Kracht,<br />
Bonn<br />
ist freier Steuer- und Geldmarktredakteur. Zuvor<br />
war er lange Jahre in <strong>de</strong>r Finanzverwaltung als<br />
Betriebsprüfer und in einem Industriekonzern<br />
als kaufmännischer Leiter tätig.<br />
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FACHBEITRÄGE Steuerrecht<br />
» StB/RA Volker Schmidt, Stuttgart<br />
Photovoltaik:<br />
Neues zu Umsatzsteuer, Eigennutzungszuschuss<br />
und För<strong>de</strong>rprogramm<br />
Mit Blick auf die jüngst gekürzten Einspeisevergütung ist die Profitabilität von Photovoltaik neu zu über<strong>de</strong>nken.<br />
Mandanten, die <strong>de</strong>rzeit in Immobilien investieren, sollten daher auf die weniger bekannten<br />
Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r umsatzsteuerlichen Behandlung und <strong>de</strong>r Erhöhung <strong><strong>de</strong>s</strong> Zuschusses für die Eigennutzung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Stroms hingewiesen wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m existiert noch ein ebenfalls kaum bekanntes För<strong>de</strong>rprogramm.<br />
» 1. Umsatzsteuerliche Behandlung<br />
1.1 Stromeinspeisung als unternehmerische Tätigkeit<br />
Vom Finanzamt wird <strong>de</strong>r Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische<br />
Tätigkeit eingestuft. Dies gilt auch wenn <strong>de</strong>r produzierte<br />
Solarstrom teilweise in <strong>de</strong>n privaten Haushalt fließt. Daher ist<br />
<strong>de</strong>r Hauseigentümer berechtigt, sich die komplette Vorsteuer von 19<br />
Prozent aus <strong>de</strong>r Investition vom Finanzamt erstatten zu lassen. Ausreichend<br />
ist bereits, wenn die Anlage insgesamt auf das Jahr umgerechnet<br />
mehr Strom produziert, als <strong>de</strong>r eigene Haushalt verbraucht.<br />
Diese Finanzspritze vom Fiskus können insbeson<strong>de</strong>re Hausbesitzer<br />
in <strong>de</strong>r Bauphase gut gebrauchen. Sie wer<strong>de</strong>n beim eigengenutzten<br />
Einfamilienhaus zum Unternehmer, wenn sie die frisch erworbene<br />
Solaranlage in ausreichen<strong>de</strong>m Umfang außerhalb <strong>de</strong>r eigenen vier<br />
Wän<strong>de</strong> einsetzen.<br />
1.2 Vorsteuerabzug<br />
Hauseigentümer können wie je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Selbstständige die Vorsteuern<br />
aus <strong>de</strong>n Kosten für <strong>de</strong>n Einbau <strong>de</strong>r Solaranlage geltend machen.<br />
Durch Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung wird <strong>de</strong>m Finanzamt<br />
angezeigt, dass aus <strong>de</strong>m privaten Eigenheimbesitzer nunmehr ein<br />
Unternehmer gewor<strong>de</strong>n ist. Die Erstattung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer gibt<br />
es, sobald die Rechnung vorliegt.<br />
1.3 Eigenverbrauch<br />
Die Verwendung <strong><strong>de</strong>s</strong> Stroms für private Zwecke stellt Eigenverbrauch<br />
dar. Hierdurch ist ein Teil <strong>de</strong>r vorab erhaltenen Vorsteuer über zehn<br />
Jahre hinweg wie<strong>de</strong>r zurück an die Finanzkasse zu überweisen. Flie-<br />
RA/StB Volker Schmidt<br />
ist Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem in<br />
Stuttgart. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind<br />
neben <strong>de</strong>r nationalen und internationalen Steuergestaltung,<br />
die Unternehmensnachfolge und<br />
das Internationale Steuerrecht.<br />
ßen beispielsweise 70 Prozent <strong><strong>de</strong>s</strong> Stroms an öffentliche Netze, ist auf<br />
<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Teil von 30 Prozent über 120 Monate hinweg Umsatzsteuer<br />
an das Finanzamt zu bezahlen. Damit verbleiben <strong>de</strong>m Steuerpflichtigen<br />
aber mehr als zwei Drittel <strong>de</strong>r Umsatzsteuer endgültig auf<br />
<strong>de</strong>m eigenen Konto. Der Rest ist faktisch ein zinsloser Kredit.<br />
1.4 Stromlieferung an Mieter<br />
Wird <strong>de</strong>r umweltfreundlich erzeugte Solarstrom auch an die Mieter<br />
geliefert, ist das ebenfalls ein steuerpflichtiger Umsatz. Das hat aber<br />
keinen Einfluss darauf, dass die Vermietung <strong>de</strong>r Wohnung weiterhin<br />
steuerfrei bleibt.<br />
1.5. Zeitliche Befristung <strong>de</strong>r Vorsteuerabzugsmöglichkeit<br />
Dieses günstige Steuersparmo<strong>de</strong>ll gilt aber voraussichtlich nur noch<br />
für Bauvorhaben im laufen<strong>de</strong>n Jahr. Nach <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie<br />
darf die Vorsteuer ab 2011 nur noch insoweit<br />
abzugsfähig sein, als sie auf die Verwendung eines Grundstücks<br />
für unternehmerische Zwecke entfällt. Daher kann <strong>de</strong>r Hausbesitzer<br />
dann lediglich 70 Prozent Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen,<br />
muss im Gegenzug auf <strong>de</strong>n eigenverbrauchten Solarstrom aber auch<br />
keine Umsatzsteuer mehr bezahlen. Damit entfällt <strong>de</strong>r unter 1.3<br />
beschriebene Liquiditäts- und Zinsvorteil.<br />
» 2. Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />
Wird bereits eine Immobilie mit einem komplett installierten Solardach<br />
gekauft, unterliegt auch <strong>de</strong>r hierfür gezahlte Extrabetrag <strong>de</strong>r<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer, sofern die Photovoltaikanlage als fester Bestandteil<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Gebäu<strong><strong>de</strong>s</strong> eingestuft wird. Muss <strong>de</strong>r Hauserwerber für das<br />
Solardach beispielsweise 30.000 Euro extra zahlen, wer<strong>de</strong>n hierfür<br />
1.050 Euro Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer und in Berlin und Hamburg sogar<br />
1.350 Euro fällig.<br />
» 3. Aktuelle Entwicklungen bei Zuschüssen<br />
3.1 Einspeisezuschuss<br />
Hierbei sind aktuell zwei Gesetzesmaßnahmen zu beachten: Für<br />
Dachanlagen sinkt zwar ab 01.07.2010 die Vergütung einmalig um<br />
16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig<br />
um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent.<br />
20 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
3.2 Eigenverbrauchszuschuss<br />
Beim Eigenverbrauch von Solarstrom wird sich ab Jahresmitte <strong>de</strong>r<br />
staatliche Zuschuss mehr als verdoppeln.<br />
Von <strong>de</strong>r stärkeren För<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Eigenverbrauchs, profitiert zu<strong>de</strong>m<br />
auch das Gewerbe, <strong>de</strong>nn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer<br />
Größe von 800 Kilowatt ausge<strong>de</strong>hnt.<br />
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert je<strong>de</strong>m auf 20 Jahre<br />
hinweg einen Festpreis je Kilowattstun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Strom in die öffentlichen<br />
Netze einspeist. Für <strong>de</strong>n Eigenverbrauch liegt die Vergütung<br />
<strong>de</strong>rzeit bei 3,6 Cent pro Kilowattstun<strong>de</strong> für Anlagen mit einer Leistung<br />
bis 800 Kilowatt.<br />
Der gewonnene Strom für <strong>de</strong>n Eigenverbrauch wird über einen Zähler<br />
registriert und bezuschusst. Zum 01.07.2010 soll sich die Vergütung<br />
sogar auf 8 Cent mehr als verdoppeln. Diese Gesetzesän<strong>de</strong>rung hat<br />
das Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>kabinett am 03.03.2010 auf <strong>de</strong>n Weg gebracht.<br />
» Basis-, Bonus- und Innovationsför<strong>de</strong>rung Solar<br />
Maßnahme<br />
Errichtung einer Solaranlage zur ...<br />
För<strong>de</strong>rung<br />
... Warmwasserbereitung<br />
bis 40 m²<br />
Kollektorfläche<br />
... kombinierten<br />
Warmwasserbereitung<br />
und Heizungsunterstützung<br />
2) bis 40 m²<br />
Kollektorfläche<br />
... kombinierten Warmwasserbereitung<br />
und<br />
Heizungsunterstützung<br />
3) mit mehr als<br />
40 m² Kollektorfläche<br />
… Bereitstellung von<br />
Prozesswärme bis<br />
40 m² Kollektorfläche<br />
... solaren Kälteerzeugung<br />
bis 40 m²<br />
Kollektorfläche<br />
Erweiterung einer bestehen<strong>de</strong>n<br />
Solaranlage<br />
Basisför<strong>de</strong>rung<br />
im Gebäu<strong>de</strong>bestand<br />
60 €/m²<br />
Kollektorfläche,<br />
min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 410 €<br />
105 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
105 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
bis 40 m² +<br />
45 € pro m²<br />
Kollektorfläche<br />
über 40 m²<br />
105 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
Quelle: Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
Basisför<strong>de</strong>rung<br />
im Neubau<br />
45 €/m² Kollektorfläche,<br />
min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />
307,50 €<br />
78,75 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
78,75 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
bis 40 m² +<br />
33,75 € pro m²<br />
Kollektorfläche<br />
über 40 m²<br />
105 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
Kesseltauschbonus<br />
1)<br />
400 €<br />
–<br />
» 4. För<strong>de</strong>rprogramm<br />
Wenig bekannt ist das so genannte Innovationsför<strong>de</strong>rungsprogramm<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Danach wer<strong>de</strong>n<br />
Wohngebäu<strong>de</strong> mit min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens drei Wohneinheiten mit großen Solarkollektoranlagen<br />
von 20 bis 40 Quadratmeter geför<strong>de</strong>rt. Dann beträgt<br />
die För<strong>de</strong>rung 210 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.<br />
Der Antrag für die Innovationsför<strong>de</strong>rung von großen Solarkollektoranlagen<br />
ist unbedingt vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme zu stellen, das<br />
heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Bei<br />
<strong>de</strong>n Verträgen und eventuellen Nebenabsprachen gilt das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis.<br />
Ist die Solarkollektoranlage größer als 40 Quadratmeter, muss<br />
die Innovationsför<strong>de</strong>rung bei <strong>de</strong>r KfW beantragt wer<strong>de</strong>n.Für<br />
Solarkollektorenanlagen, die Wohngebäu<strong>de</strong> mit weniger als drei<br />
Wohneinheiten umfassen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Bruttokollektorfläche unter<br />
20 qm liegt, kann die Basisför<strong>de</strong>rung beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Kombinationsbonus<br />
4)<br />
Effizienzbonus<br />
5)<br />
Umwälzpumpenbonus<br />
6)<br />
Solarpumpenbonus<br />
Innovationsför<strong>de</strong>rung7)<br />
im Gebäu<strong>de</strong>bestand<br />
210 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
210 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
Es gelten unterschiedliche För<strong>de</strong>rbeträge für Anlagen in Neubauten und für Anlagen in Bestandsbauten. Für Anlagen in Neubauten wer<strong>de</strong>n mit Ausnahme <strong>de</strong>r Bonusför<strong>de</strong>rung um<br />
25% reduzierte För<strong>de</strong>rsätze gewährt. Eine Ausnahme gilt lediglich für Anlagen in Neubauten, für die bereits vor <strong>de</strong>m 01.01.2009 ein Bauantrag gestellt o<strong>de</strong>r eine Bauanzeige erstattet wur<strong>de</strong>.<br />
Diese Anlagen wer<strong>de</strong>n wie Anlagen im Gebäu<strong>de</strong>bestand behan<strong>de</strong>lt.<br />
Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus, Effizienzbonus, Umwälzpumpenbonus und Solarpumpenbonus können zusätzlich zur Basisför<strong>de</strong>rung gewährt wer<strong>de</strong>n. Kombinationsbonus<br />
und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinan<strong>de</strong>r kumulierbar. Bei <strong>de</strong>r Innovationsför<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n zusätzliche Boni nicht gewährt. Es gelten<br />
die Bestimmungen <strong>de</strong>r Richtlinien vom 20. Februar 2009 sowie die Bestimmungen <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsrichtlinien vom 17. Februar 2010.<br />
1) Der Kesseltauschbonus gilt nur für Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und ist bis zum 30.12.2010 (Tag <strong>de</strong>r Antragstellung) befristet.<br />
2) Bei Flachkollektoren: Mind. 9 m² Kollektorfläche, mind. 40 l/m² Pufferspeichervolumen. Bei Röhrenkollektoren: Mind. 7 m² Kollektorfläche, mind. 50 l/m² Pufferspeicher.<br />
3) Nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Pufferspeichervolumen von mind. 100 l/m² Kollektorfläche erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
4) Zusätzlich zur Basisför<strong>de</strong>rung kann ein Bonus in Höhe von 750 € gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn gleichzeitig eine för<strong>de</strong>rfähige Biomasseanlage o<strong>de</strong>r eine för<strong>de</strong>rfähige Wärmepumpe<br />
installiert wur<strong>de</strong>.<br />
5) Für Nichtwohngebäu<strong>de</strong> wird kein Effizienzbonus gewährt.<br />
6) Die Umwälzpumpen müssen Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das – sofern Heizkörper vorhan<strong>de</strong>n sind – mit voreinstellbaren<br />
Thermostatventilen an <strong>de</strong>n Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist. Der Bonus ist nicht mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>m KfW-Programm "Energieeffizient<br />
Sanieren" kumulierbar. Der Umwälzpumpenbonus ist bis zum 30.06.2010 (Tag <strong>de</strong>r Antragstellung) befristet.<br />
7) Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tkollektorfläche 20 m², maximale Kollektorfläche 40 m². Die Ausführungsbestimmungen <strong><strong>de</strong>s</strong> BMU vom 17.04.2007 zur Innovationsför<strong>de</strong>rung sind zu beachten.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
105 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
45 €/m² zusätzlicher<br />
Kollektorfläche<br />
78,75 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
45 €/m² zusätzlicherKollektorfläche<br />
750 €<br />
–<br />
Stufe 1:<br />
0,5 x Basisför<strong>de</strong>rung,<br />
Stufe 2:<br />
1 x Basisför<strong>de</strong>rung<br />
200 € je<br />
Heizungsanlage<br />
50 € je<br />
Pumpe<br />
Stand: Februar 2010<br />
210 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
210 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
Innovationsför<strong>de</strong>rung<br />
7)<br />
im Neubau<br />
157,50 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
157,50 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
– –<br />
210 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
157,50 €/m²<br />
Kollektorfläche<br />
– –<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 21
FACHBEITRÄGE Umsatzsteuer<br />
» StB Ulrich Goetze, Wunstorf<br />
Umsatzsteuerliche Behandlungen von<br />
Leistungen im Sportbereich<br />
Die Grundlagen <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit kollidieren im Umsatzsteuerrecht zwischen <strong>de</strong>r Abgabenordnung<br />
einerseits und <strong>de</strong>n Bestimmung im Umsatzsteuergesetz bzw. <strong>de</strong>r europäischen Mehrwertsteuer-<br />
Systemrichtlinie an<strong>de</strong>rerseits. Die Abgrenzungen zwischen befreiten o<strong>de</strong>r begünstigten Umsätzen und<br />
nicht begünstigten Umsätzen, die <strong>de</strong>m vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />
nicht nach einheitlichen Kriterien vorgenommen.<br />
» 1. Hintergrund<br />
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 für<br />
Leistungen gewährt, die von gemeinnützig anerkannten Körperschaften<br />
ausgeführt wer<strong>de</strong>n, soweit keine Umsatzsteuerbefreiung<br />
einschlägig ist. Dem vollen Steuersatz können Leistungen im Rahmen<br />
eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs unterliegen. Denn die<br />
Umsätze sind nur dann begünstigt, wenn die Leistungen nicht in<br />
erster Linie <strong>de</strong>r Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen, die in<br />
unmittelbarem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen stehen.<br />
Soweit die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht<br />
wer<strong>de</strong>n, kommt es bei <strong>de</strong>n in §§ 66 bis 68 AO genannten<br />
Zweckbetrieben nicht auf eine Wettbewerbssituation an.<br />
» 2. Sportliche Veranstaltungen<br />
Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind grundsätzlich ein<br />
steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Einnahmen<br />
aus allen sportlichen Veranstaltungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins die Zweckbetriebsgrenze<br />
von 35.000 Euro im Jahr übersteigen (§ 67a Abs. 1<br />
AO). Der Verein kann auf die Anwendung <strong>de</strong>r Zweckbetriebsgrenze<br />
verzichten (Option). Die steuerliche Behandlung seiner sportlichen<br />
Veranstaltungen richtet sich dann danach, ob bei sportlichen Veranstaltungen<br />
ein bezahlter Sportler <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins teilnimmt, o<strong>de</strong>r ob <strong>de</strong>r<br />
Verein vereinsfrem<strong>de</strong>n Sportlern selbst o<strong>de</strong>r im Zusammenwirken<br />
mit einem Dritten Vergütungen über eine Aufwandsentschädigung<br />
hinaus zahlt (§ 67a Abs. 3 AO). Erlöse im steuerbegünstigten Zweckbetrieb<br />
unterliegen <strong>de</strong>m Mehrwertsteuersatz von 7 %. Erlöse im steuerschädlichen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterliegen <strong>de</strong>m<br />
Mehrwertsteuersatz von 19 %. Eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4<br />
Nr. 22 UStG ist in bei<strong>de</strong>n Fällen vorrangig anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
» 3. Überlassung von Sportanlagen<br />
In Abgrenzung zur sportlichen Veranstaltung ist die Überlassung von<br />
Sportanlagen an Nutzer für sportliche Zwecke zu beurteilen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Überlassung von Sportstätten für sportliche Zwecke ist zwischen<br />
<strong>de</strong>r Überlassung auf längere Dauer und <strong>de</strong>r Überlassung auf<br />
kurze Dauer (z.B. stun<strong>de</strong>nweise Vermietung, auch wenn die Stun<strong>de</strong>n<br />
für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt wer<strong>de</strong>n) zu<br />
unterschei<strong>de</strong>n.<br />
3.1 Überlassung auf längere Dauer<br />
Die Vermietung auf längere Dauer (länger als 6 Monate) ist <strong>de</strong>m<br />
Bereich <strong>de</strong>r ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung zuzuordnen,<br />
die Erlöse daraus sind mit 7 % zu versteuern.<br />
3.2 Überlassung an Mitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Nichtmitglie<strong>de</strong>r<br />
Die entgeltliche Überlassung von Sportstätten auf kurze Dauer schafft<br />
lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Diese<br />
wird als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art behan<strong>de</strong>lt<br />
(AEAO Nr. 12 zu § 67a).<br />
Wenn es sich bei <strong>de</strong>n Nutzern um Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins han<strong>de</strong>lt,<br />
wird ein Zweckbetrieb im Sinne von § 65 AO angenommen, die Erlöse<br />
daraus sind folglich mit 7 % zu versteuern. Bei <strong>de</strong>r Überlassung an<br />
Nichtmitglie<strong>de</strong>r soll nach Ansicht <strong>de</strong>r Finanzverwaltung <strong>de</strong>r Verein<br />
dagegen in größerem Umfang in Wettbewerb zu nicht begünstigten<br />
Unternehmen, als es bei Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke<br />
unvermeidbar ist, vorliegen. Daher wer<strong>de</strong>n die Erlöse von Nichtmitglie<strong>de</strong>rn<br />
als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb<br />
behan<strong>de</strong>lt, die <strong>de</strong>m Mehrwertsteuersatz von 19 % unterliegen.<br />
» 4. Steuerbegünstigter Zweckbetrieb<br />
Ein Zweckbetrieb ist nach § 65 AO gegeben, wenn<br />
<strong>de</strong>r wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung<br />
dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke <strong>de</strong>r<br />
Körperschaft zu verwirklichen,<br />
die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht<br />
wer<strong>de</strong>n können<br />
und<br />
<strong>de</strong>r wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben<br />
<strong>de</strong>rselben o<strong>de</strong>r ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in<br />
Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung <strong>de</strong>r steuerbegünstigten Zwecke<br />
unvermeidbar ist.<br />
Eine tatsächliche, konkrete Konkurrenz und Wettbewerbslage zu<br />
steuerpflichtigen Betrieben <strong>de</strong>rselben o<strong>de</strong>r ähnlichen Art ist nicht<br />
erfor<strong>de</strong>rlich (<strong>BFH</strong>-Urteil vom 27.10.1993 - I R 60/91). Unschädlich<br />
ist <strong>de</strong>r uneingeschränkte Wettbewerb zwischen Zweckbetrieben, die<br />
<strong>de</strong>mselben steuerbegünstigten Zweck dienen und ihn in <strong>de</strong>r gleichen<br />
o<strong>de</strong>r in ähnlicher Form verwirklichen.<br />
22 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
» 5. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie<br />
Nach Artikel 132 befreien die Mitgliedstaaten unter an<strong>de</strong>rem<br />
bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung<br />
stehen<strong>de</strong> Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben<br />
an Personen erbringen, die Sport o<strong>de</strong>r Körperertüchtigung<br />
ausüben (Art. 132, 1 m)<br />
Dabei darf die Befreiung von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer bei Veranstaltungen<br />
nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen (Art. 132, 1 o)<br />
Die Mitgliedstaaten können die Gewährung <strong>de</strong>r Befreiungen im Einzelfall<br />
von <strong>de</strong>r Erfüllung einer o<strong>de</strong>r mehrerer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />
abhängig machen (Art. 133):<br />
Die betreffen<strong>de</strong>n Einrichtungen dürfen keine systematische<br />
Gewinnerzielung anstreben; etwaige Gewinne, die trotz<strong>de</strong>m anfallen,<br />
dürfen nicht verteilt, son<strong>de</strong>rn müssen zur Erhaltung o<strong>de</strong>r Verbesserung<br />
<strong>de</strong>r erbrachten Leistungen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Leitung und Verwaltung dieser Einrichtungen müssen im Wesentlichen<br />
ehrenamtlich durch Personen erfolgen, die we<strong>de</strong>r selbst<br />
noch über zwischengeschaltete Personen ein unmittelbares o<strong>de</strong>r<br />
mittelbares Interesse am wirtschaftlichen Ergebnis <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />
Tätigkeiten haben.<br />
Die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, müssen unter <strong>de</strong>n<br />
Preisen liegen, die <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer unterliegen<strong>de</strong> gewerbliche<br />
Unternehmen für entsprechen<strong>de</strong> Umsätze for<strong>de</strong>rn.<br />
Die Befreiungen dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zum<br />
Nachteil von <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer unterliegen<strong>de</strong>n gewerblichen<br />
Unternehmen führen.<br />
Und letztendlich sind Leistungen von <strong>de</strong>r Steuerbefreiung ausgeschlossen<br />
(Art. 134), wenn:<br />
die Umsätze, für die die Steuerbefreiung gewährt wird, nicht unerlässlich<br />
sind;<br />
sie im Wesentlichen dazu bestimmt sind, <strong>de</strong>r Einrichtung zusätzliche<br />
Einnahmen durch Umsätze zu verschaffen, die in unmittelbarem<br />
Wettbewerb mit Umsätzen von <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer unterliegen<strong>de</strong>n<br />
gewerblichen Unternehmen bewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Vorgaben <strong>de</strong>r MwStSystRL sind im Bereich <strong>de</strong>r Überlassung von<br />
Sportanlagen nicht vollständig in das <strong>de</strong>utsche Umsatzsteuerrecht<br />
umgesetzt wor<strong>de</strong>n.<br />
» 6. Anhängige Verfahren beim Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzhof<br />
Beim Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzhof sind einige Fälle zur <strong>Entscheidung</strong> anhängig.<br />
Da <strong>de</strong>r Gesetzgeber <strong>de</strong>r Verpflichtung zur Umsetzung <strong>de</strong>r MwSt-<br />
SystRL in <strong>de</strong>utsches Recht nur zögernd nachkommt, wer<strong>de</strong>n die <strong>Entscheidung</strong>en<br />
möglicherweise von gesetzgeberischen Festlegungen<br />
überholt wer<strong>de</strong>n. Sie können jedoch auch wertvolle und einheitliche<br />
Grundlagen für die Gesetzanwendungen bringen.<br />
6.1 Pflege einer gemeindlichen Sportanlage als Zweckbetrieb<br />
Ein Verein hatte die <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> gehören<strong>de</strong> Sportanlage für <strong>de</strong>n<br />
Vereinsbetrieb genutzt und von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> ein Entgelt zur Unterhaltung<br />
<strong>de</strong>r Anlage bekommen. Das Hessische Finanzgericht (Urteil<br />
v. 20.8.2008 – 4 K 2222/07) hatte entschie<strong>de</strong>n, die Pflege <strong>de</strong>r Sportanlage<br />
durch <strong>de</strong>n Verein sei notwendig gewesen, weil die Gemein<strong>de</strong><br />
eine zufrie<strong>de</strong>nstellen<strong>de</strong>, auf die Trainings- und Spielzeiten <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins<br />
abgestimmte Platzpflege nicht habe leisten können. Die Übernahme<br />
<strong>de</strong>r Platzpflege sei zur Verwirklichung <strong>de</strong>r satzungsmäßigen Zwecke<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins unerlässlich gewesen. Aus diesem Grund sei er zu<br />
begünstigten Betrieben <strong>de</strong>rselben o<strong>de</strong>r ähnlichen Art auch nur in <strong>de</strong>m<br />
Umfang in Wettbewerb getreten, als es bei Erfüllung <strong><strong>de</strong>s</strong> steuerbe-<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
günstigten Zwecks unvermeidbar gewesen sei (§ 65 Nr. 3 AO). Der<br />
Zuschuss <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> somit als Zweckbetrieb beurteilt, <strong>de</strong>r<br />
mit 7 % zu versteuern ist. Der <strong>BFH</strong> hat die Revision nicht zugelassen<br />
(Beschluss v. 24.2.2009 – I B 187/08).<br />
Bei Berufung auf die Anwendung <strong>de</strong>r MwStSystRL wäre <strong>de</strong>r Zuschuss<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> umsatzsteuerfrei, da <strong>de</strong>r EuGH in <strong>de</strong>r Rechtssache<br />
C- 253/07 „Canterbury Hockey Club“ entschie<strong>de</strong>n hat, dass von <strong>de</strong>r<br />
Steuerbefreiung <strong><strong>de</strong>s</strong> Art. 132 Abs. 1 m auch Dienstleistungen umfasst<br />
sind, die für die Ausübung <strong><strong>de</strong>s</strong> Sports unerlässlich sind.<br />
6.2 Überlassung einer Golfanlage<br />
Beim <strong>BFH</strong> ist <strong>de</strong>r Fall eines Golfclubs anhängig (Az. XI R 48/08) mit<br />
einer Vielzahl von Rechtsfragen, die sich aus <strong>de</strong>r Vorentscheidung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Finanzgerichts Köln (v. 20.2.2008 – 7 K 4943/05) ergeben.<br />
Ist die entgeltliche Zurverfügungstellung seiner Golfanlage an<br />
Mitglie<strong>de</strong>r und Nichtmitglie<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit?<br />
Liegt eine Einrichtung ohne Gewinnstreben im Sinne <strong>de</strong>r MwSt-<br />
SystRL vor, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt?<br />
Ist dabei <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Einrichtung maßgebend o<strong>de</strong>r das tatsächliche<br />
Ergebnis ihrer Tätigkeit?<br />
Kann <strong>de</strong>r eigentliche Kernbereich - Leistungen im engen Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Sport und <strong>de</strong>r Körperertüchtigung - von <strong>de</strong>r<br />
Umsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n?<br />
Steht <strong>de</strong>r Verein durch die Zurverfügungstellung <strong>de</strong>r Golfanlage<br />
auch an Nichtmitglie<strong>de</strong>r insoweit in unmittelbaren Wettbewerb<br />
mit an<strong>de</strong>ren gewerblichen Unternehmen?<br />
Liegt eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verhältnisse im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> 15a Abs. 1<br />
Satz 1 UStG auch vor, wenn sich bei tatsächlich gleichbleiben<strong>de</strong>n<br />
Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung <strong><strong>de</strong>s</strong>wegen<br />
än<strong>de</strong>rt, weil sich <strong>de</strong>r Steuerpflichtige auf eine Steuerbefreiung<br />
beruft?<br />
Bei diesem Fall geht es letztendlich um die Frage <strong><strong>de</strong>s</strong> Nebeneinan<strong>de</strong>rs<br />
von gemeinnützigen und gewerblichen Anbietern. Insbeson<strong>de</strong>re im<br />
Sportbereich konkurrieren Vereine und gewerbliche Fittness-Studios<br />
um die gleiche Klientel. Vergleichbare Verhältnisse liegen im<br />
Golfsport vor. Gemeinnützige Vereine konkurrieren mit Betreibergesellschaften<br />
und nicht gemeinnützigen Golfclubs. Der <strong>BFH</strong> muss die<br />
Frage klären, ob die Satzungsgrundlage ausreicht als Ermächtigung<br />
für die Einstufung als Zweckbetrieb mit <strong>de</strong>r Folge <strong>de</strong>r Umsatzsteuerbefreiung.<br />
Die Umsatzsteuerbefreiung wie<strong>de</strong>rum ergibt sich aus <strong>de</strong>r<br />
Berufung <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r MwStSystRL.<br />
6.3 Betrieb einer Eissporthalle als Zweckbetrieb<br />
Das Finanzgericht Bremen hat <strong>de</strong>n Betrieb einer Eislaufhalle als<br />
Zweckbetrieb mit <strong>de</strong>r Folge <strong>de</strong>r Anwendung <strong><strong>de</strong>s</strong> ermäßigten Mehrwertsteuersatzes<br />
auf die Erlöse <strong>de</strong>r Nutzungsgebühren beurteilt<br />
(Urteil v. 12.11.2008 – 2 K 28/08). Die Beson<strong>de</strong>rheit <strong><strong>de</strong>s</strong> Urteils<br />
liegt darin begrün<strong>de</strong>t, dass die Zweckbetriebseigenschaft nicht nur<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Publikumseislaufs anerkannt wur<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn auch<br />
die entgeltliche Überlassung <strong>de</strong>r Halle an Sportvereine, die diese<br />
ihrerseits ihren Mitglie<strong>de</strong>rn zur Durchführung von Eissport o<strong>de</strong>r<br />
Skatesport zur Verfügung stellen.<br />
Zur Begründung meinte das Gericht, bei ortsbezogenen Leistungen,<br />
zu <strong>de</strong>nen die Überlassung einer Eisfläche in einer stationären Eislaufhalle<br />
gehört, beschränkte sich die Nachfragegruppe auf Personen<br />
im Umkreis. Anbieter von ortsbezogenen Leistungen könnten daher<br />
von vornherein nur örtlich beschränkt in Wettbewerb mit an<strong>de</strong>ren<br />
Anbietern treten. Die Finanzverwaltung hält <strong>de</strong>mgegenüber die Überlassung<br />
an Nichtmitglie<strong>de</strong>r generell für steuerschädlich mit <strong>de</strong>r Folge<br />
<strong>de</strong>r Besteuerung zum Regelsteuersatz von 19 %.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 23
FACHBEITRÄGE Umsatzsteuer<br />
Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Wettbewerbs zu gewerblichen Anbietern hat das<br />
Finanzgericht Bremen geurteilt, dass nur <strong>de</strong>r konkrete Wettbewerb<br />
– <strong>de</strong>r in Bremen bei Eislaufanbietern nicht besteht - zu einer Versagung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Zweckbetriebs führten könnte. Ohne die Eislaufhalle konnte<br />
<strong>de</strong>r Eissport nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, somit läge eine unmittelbare<br />
Zweckverwirklichung vor.<br />
Eine Revision gegen das Urteil wur<strong>de</strong> nicht zugelassen, es bleibt abzuwarten,<br />
ob das unterlegene Finanzamt Nichtzulassungsbeschwer<strong>de</strong><br />
beim <strong>BFH</strong> einlegt.<br />
6.4 (Golf-)Einzelunterricht durch einen Golfclub<br />
Mit einer an<strong>de</strong>ren Argumentationslogik hat das Nie<strong>de</strong>rsächsische<br />
Finanzgericht <strong>de</strong>n Einzelunterricht für Golf-Anfänger beurteilt. Es<br />
hat die Umsätze daraus we<strong>de</strong>r umsatzsteuerfrei angesehen, noch<br />
<strong>de</strong>n ermäßigten Steuersatz im Zweckbetrieb zugelassen (Urteil v.<br />
03.01.2008 – 16 K 76/06).<br />
Auf einem Golfplatz dürfen nur diejenigen Personen spielen, die die<br />
Platzreife erworben haben. Das Finanzamt hat <strong>de</strong>n Unterricht durch<br />
eigene Golftrainer nicht als sportliche Veranstaltung im Sinne von<br />
§ 67a AO angesehen und auch die Anwendung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 4 Nr. 22a (Kurse)<br />
o<strong>de</strong>r § 4 Nr. 22b UStG (Teilnehmergebühren) abgelehnt. Darüber<br />
hinaus wur<strong>de</strong> die Erlöse aus <strong>de</strong>r Erteilung <strong><strong>de</strong>s</strong> Einzelunterrichts<br />
nicht <strong>de</strong>m steuerbegünstigten Zweckbetrieb zugeordnet, so dass die<br />
Leistungen mit <strong>de</strong>m vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % besteuert<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Nach Ansicht <strong><strong>de</strong>s</strong> Finanzamts, <strong>de</strong>r sich das Gericht anschloss, sei<br />
<strong>de</strong>r erteilte Golf-Unterricht für die Ausübung <strong>de</strong>r Tätigkeiten, für<br />
die die Steuerbefreiung gewährt wird, nicht unerlässlich. Außer<strong>de</strong>m<br />
sei er im Wesentlichen dazu bestimmt, zusätzliche Einnahmen<br />
durch Tätigkeiten zu verschaffen, die in unmittelbarem Wettbewerb<br />
mit Tätigkeiten an<strong>de</strong>rer Unternehmer stehen. Wobei das Gericht<br />
unter Wettbewerb nicht an<strong>de</strong>re gewerbliche Golfanlagen ansah,<br />
son<strong>de</strong>rn an<strong>de</strong>re selbstständige Golflehrer. Da die Teilnahme an<br />
kommerziellen Kursen einen Teil <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Verein angebotenen<br />
Trainerstun<strong>de</strong>n fachlich ersetzen kann, bestehe eine Konkurrenzsituation.<br />
» 7. Fazit und Zusammenfassung<br />
Die Umsatzbesteuerung von Leistungen im Sportbereich befin<strong>de</strong>n<br />
sich im Umbruch. Je nach Sichtweise wer<strong>de</strong>n Leistungen im Sport<br />
als Erfüllung <strong><strong>de</strong>s</strong> Zwecks angesehen und als steuerbegünstigter<br />
Zweckbetrieb beurteilt (Eissporthalle) o<strong>de</strong>r im Hinblick auf eine<br />
(mögliche) Konkurrenzsituation als steuerpflichtiger wirtschaftlicher<br />
Geschäftsbetrieb mit voller Umsatzsteuerpflicht (Einzelunterricht)<br />
angesehen.<br />
StB Ulrich Goetze<br />
ist als Referent und Autor tätig. Sein Schwerpunkt<br />
ist das Stiftungs- und Vereinssteuerrecht.<br />
In diesem Bereich wirkt er auch als Gutachter<br />
und leistet Einzelberatungen.<br />
www.ugoetze.<strong>de</strong><br />
»<br />
Umsatzsteuerpflicht von öffentlichen<br />
Zuschüssen auf vertraglicher Grundlage<br />
<strong>BFH</strong>,18.12.2008 V R 38/06<br />
Leitsatz<br />
1. Bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen kann es an<br />
einem Leistungsaustausch fehlen, wenn die Zahlung<br />
lediglich <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Empfängers<br />
allgemein, aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen<br />
o<strong>de</strong>r allgemeinpolitischen Grün<strong>de</strong>n dient und<br />
nicht <strong>de</strong>r Gegenwert für eine Leistung <strong><strong>de</strong>s</strong> Zahlungsempfängers<br />
an <strong>de</strong>n Geldgeber ist.<br />
2. Bei Leistungen, zu <strong>de</strong>nen sich die Vertragsparteien<br />
in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben,<br />
liegt grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor.<br />
3. Für die Steuerbarkeit einer Leistung ist nicht entschei<strong>de</strong>nd,<br />
ob sie letztlich im öffentlichen Interesse<br />
liegt. Ein Interesse <strong>de</strong>r Allgemeinheit, das <strong>de</strong>m<br />
Han<strong>de</strong>ln je<strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Körperschaft<br />
innewohnt, schließt die I<strong>de</strong>ntifizierbarkeit <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Leistungsempfängers nicht aus. Entschei<strong>de</strong>nd ist<br />
nur, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhan<strong>de</strong>n<br />
ist, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Leistung einen konkreten<br />
Vorteil zieht.<br />
Daneben sind die Vorgaben <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie<br />
zu beachten (o<strong>de</strong>r sie wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung ignoriert),<br />
wonach Leistungen für Sport und Körperertüchtigung generell von<br />
<strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit sind, sofern sie – neben an<strong>de</strong>ren Voraussetzungen<br />
– von Organisationen erbracht wer<strong>de</strong>n, die ohne Gewinnstreben<br />
agieren und zu<strong>de</strong>m ehrenamtlich geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im entschie<strong>de</strong>nen Fall <strong>de</strong>r Einssporthalle ist die Umsatzsteuerpflicht<br />
<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Stadt gezahlten Zuschüsse nicht thematisiert wor<strong>de</strong>n.<br />
Nach <strong>de</strong>m Sachverhalt hat das Finanzamt diese Einnahmen <strong>de</strong>r<br />
Nichtsteuerbarkeit bei vollem Vorsteuerabzug zugeordnet. Jedoch<br />
liegt nach Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> bei Leistungen einer Kommune<br />
grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor, wenn <strong>de</strong>r Zuschuss auf<br />
<strong>de</strong>r Grundlage eines Vertrages gewährt wird (<strong>BFH</strong> vom 18.12.2008<br />
– V R 38/06 „Stadtjubiläum“). Dieser Zuschuss wie<strong>de</strong>rum wäre bei<br />
Berufung auf die MwStSystRL umsatzsteuerbefreit, dann jedoch ohne<br />
Vorsteuerabzug.<br />
Hinzuweisen ist auf <strong>de</strong>n Umstand, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber in <strong>de</strong>r Folge<br />
frei ist, einige <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r MwStSystRL zur Umsatzsteuerbefreiung<br />
zugelassenen Voraussetzungen als weitere Hür<strong>de</strong>n einzubauen.<br />
Wenn beispielsweise <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht<br />
enger gefasst wird als im Umsatzsteuerrecht, ergeben<br />
sich für die Beratungspraxis weitere schwierige Abgrenzungsfragen.<br />
Die MwStSystRL nennt als Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung<br />
Einrichtungen ohne Gewinnstreben, damit sind neben<br />
gemeinnützigen Organisationen auch nichtgemeinnützige Vereine<br />
mit Leistungen für Sport und Körperertüchtigung von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />
befreit.<br />
24 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
» Dipl.-Finanzwirt Andreas Wähnert, Kiel *<br />
» 1. Besteuerungssituation<br />
Viele Rechtsgelehrte weisen immer wie<strong>de</strong>r darauf hin, dass das <strong>de</strong>utsche<br />
Steuerrecht <strong>de</strong>rart komplex gewor<strong>de</strong>n ist, dass eine korrekte<br />
Erfüllung durch die Bürger gar nicht mehr erwartet wer<strong>de</strong>n kann,<br />
weil selbst Fachleute es nicht mehr vollständig überblicken und verstehen.<br />
1<br />
Das Hauptproblem <strong>de</strong>r Besteuerung in Deutschland liegt aber nach<br />
Erfahrungen aus <strong>de</strong>r jüngeren Prüfungspraxis in einem an<strong>de</strong>ren<br />
Bereich: Mit <strong>de</strong>r Umsatz- und <strong>de</strong>r Lohnsteuer wer<strong>de</strong>n über 60 % <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
<strong>de</strong>utschen Steueraufkommens zwar von Konsumenten und Arbeitnehmern<br />
geschul<strong>de</strong>t, aber von <strong>de</strong>n fast 8,4 Mio zum großen Teil<br />
kurzlebigen Unternehmen treuhän<strong>de</strong>risch verwaltet. Dieses Geld<br />
stellt dort zunächst Liquidität und Handlungsfähigkeit dar, und erst<br />
in zweiter Linie eine Verpflichtung. Bei <strong>de</strong>n größten Unternehmen<br />
dürften diese Beträge zwar nach wie vor als „sicher“ gelten, nur<br />
wer<strong>de</strong>n lediglich 3 % <strong><strong>de</strong>s</strong> Umsatzsteueraufkommens in Betrieben mit<br />
mehr als 5 Mio Umsatz generiert. Ansonsten zeigen Erfahrungen<br />
mit mo<strong>de</strong>rnen digitalen Prüfungsverfahren, dass Einnahmenverkürzungen<br />
inzwischen – dank elektronischer Datenverwaltung – auch<br />
in „seriösen“ Branchen und Größenklassen mit vielen „Mitwissern“<br />
regelmäßig vorkommen. Hierbei gehen in zwei- bis dreistelliger Milliar<strong>de</strong>nhöe<br />
Umsatz- und Lohnsteuer verloren, weil die Schwarzeinnahmen<br />
oft umgehend in Schwarzlöhne fließen.<br />
Demnach ist ein sehr großer Teil <strong><strong>de</strong>s</strong> gesamten <strong>de</strong>utschen Steueraufkommens<br />
– <strong>de</strong>rzeit nahezu unprüfbar – einem (unternehmerischen)<br />
Steuerrechtsbewusstsein in die Hän<strong>de</strong> gelegt, das offenbar gar nicht<br />
mehr existiert.<br />
» 2. Compliance<br />
Im Wesentlichen lebt die Besteuerung von <strong>de</strong>r freiwilligen Mitwirkung<br />
eines Großteils <strong>de</strong>r Steuerpflichtigen und maßvoller, aber risikogerechter<br />
Überwachung zu <strong>de</strong>ren Sicherstellung. 2 Dies gilt für eigene<br />
wie für treuhän<strong>de</strong>risch verwaltete Steuern gleichermaßen.<br />
Die freiwillige Zahlung von Steuern setzt das Vertrauen in die Gerechtigkeit<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Besteuerungssystems voraus, da ansonsten Steuerhinterziehung<br />
als ein vom Staat zu verantworten<strong>de</strong>r Akt rechtlicher Notwehr<br />
Steuererhebung FACHBEITRÄGE<br />
Mo<strong>de</strong>rne Einnahmenhinterziehung –<br />
(ein) Hauptproblem <strong>de</strong>r Besteuerung<br />
Sowohl die Strategie zur Besteuerungskontrolle als auch die Prüfungsmethodik gehen in Deutschland auf<br />
eine Zeit zurück, zu <strong>de</strong>r die Unternehmenslandschaft viel kleiner und stabiler war und es ein grundsätzliches<br />
steuerliches Unrechtsbewusstsein gab. Erkenntnisse aus neuen Prüfungsansätzen bestätigen die<br />
Befürchtung, dass Steuerhinterziehung ein Massenphänomen gewor<strong>de</strong>n ist. Die Möglichkeiten hierzu sind<br />
in <strong>de</strong>r digitalen Welt vielfältiger, komfortabler und billiger gewor<strong>de</strong>n. Es sind erhebliche Verän<strong>de</strong>rungen<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Besteuerungs- und Kontrollsystems erfor<strong>de</strong>rlich, um dieser komplett verän<strong>de</strong>rten Situation wirksam zu<br />
begegnen. Dabei geht es um nicht weniger als die Handlungsfähigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>de</strong>utschen Sozialstaates.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
zur Herstellung faktischer Belastungsgleichheit angesehen wer<strong>de</strong>n<br />
kann. 3 We<strong>de</strong>r die Komplexität <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>de</strong>utschen Steuerrechts, noch die<br />
geringe Prüfungsdichte4 o<strong>de</strong>r die mil<strong>de</strong> Sanktionierung von schweren<br />
populären Steuerstraftätern lassen eine Grundlage für dieses Vertrauen<br />
erkennen. Insofern ist es <strong>de</strong>rzeit realitätsfremd, von einem<br />
grundsätzlichen Steuerrechtsbewusstsein auszugehen.<br />
Huber und Seer betonen <strong><strong>de</strong>s</strong>halb zu Recht, dass <strong>de</strong>r ehrliche Steuerbürger<br />
mit sachlich und formell richtigen Unterlagen unbedingt<br />
geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n muss. 5 Des Weiteren stellt Huber heraus, dass <strong>de</strong>r<br />
Unehrliche auf gar keinen Fall von einer Verschleierung sachlicher<br />
Mängel durch Nichtordnungsmäßigkeit von Besteuerungsunterlagen<br />
profitieren darf. 6<br />
» 3. Digitale Manipulation<br />
Zu <strong>de</strong>r beschriebenen schwierigen Kontrollsituation und <strong>de</strong>m schlechten<br />
Bild <strong><strong>de</strong>s</strong> Besteuerungssystems in <strong>de</strong>r Bevölkerung kommt noch<br />
ein weiterer extrem steueraufkommensschädlicher Faktor hinzu: Die<br />
elektronische Datenverwaltung hat neue Manipulationsmöglichkeiten<br />
hervorgebracht, die für eine effektive Kontrolle überhaupt erst einmal<br />
bekannt und <strong>de</strong>r verfügbaren Prüfungsmethodik zugänglich sein<br />
müssen.<br />
* Andreas Wähnert schult in <strong>de</strong>r Finanzverwaltung Schleswig-Holstein BWL und die<br />
Anwendung mo<strong>de</strong>rner Verprobungsverfahren mit <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>r „Summarischen<br />
Risikoprüfung“ (SRP) und ist Gastdozent für neue Prüfungsmetho<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzaka<strong>de</strong>mie.<br />
Der Beitrag gibt die private Meinung <strong><strong>de</strong>s</strong> Autors wie<strong>de</strong>r und ist nicht<br />
in dienstlicher Funktion verfasst wor<strong>de</strong>n.<br />
1) zB Huber und Seer, StuW 2007 S 355 mit weiteren Zitaten<br />
2) Risk-Management Gui<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Europäischen Kommission, Internet: http://ec.europa.eu/<br />
taxation_customs/taxation/tax_cooperation/gen_overview/in<strong>de</strong>x_en.htm<br />
3) Tipke, Die Steuerrechtsordnung, Bd III S 1407<br />
4) Monatsbericht <strong><strong>de</strong>s</strong> BMF vom Juni 2009: Gesamtprüfungsquote 2008 von 2,5 %, Prüfungsturnus<br />
für Kleinstbetriebe von 90 Jahren<br />
5) Huber und Seer, StuW 2007 S 355<br />
6) Huber, StBp 2003 S 193<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 25
FACHBEITRÄGE Steuererhebung<br />
Altbekannte Verkürzungsszenarien, wie Mehrkassenlösungen, Stornierungen,<br />
Trainingskellner etc. kommen natürlich weiterhin vor.<br />
Darüber hinaus bieten aber nahezu alle elektronischen Lösungen für<br />
die Warenwirtschaft, Zeiterfassung, Fakturierung, Kassenführung<br />
etc. nachträgliche – nicht selten restlose – Korrektur- und Löschmöglichkeiten.<br />
Noch einen Schritt mo<strong>de</strong>rner sind intelligente Warenwirtschaftssysteme,<br />
die Ein- und Verkauf korrespondierend än<strong>de</strong>rn,<br />
Fakturierungssysteme, die Rechnungsnummernkreise nachträglich<br />
wie<strong>de</strong>r verdichten, Kassensysteme, die zu löschen<strong>de</strong> Vorgänge<br />
anhand Strichco<strong><strong>de</strong>s</strong> selbstständig fin<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r externe Programme<br />
zur Verän<strong>de</strong>rung von Datenbanken. 7<br />
Eine dieser völlig verän<strong>de</strong>rten Besteuerungssituation <strong>de</strong>r digitalen<br />
Welt angepasste Kontrolle muss neben <strong>de</strong>n bekannten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
auch die elektronischen Herausfor<strong>de</strong>rungen, wie Massendatenanalyse,<br />
mo<strong>de</strong>rne Verprobung und Systemprüfung, erfüllen, um schnell<br />
und zutreffend die immer weiter verbreitete Einnahmenverkürzung<br />
aufzu<strong>de</strong>cken und dadurch auch präventiv wirksam zu sein.<br />
» 4. Besteuerungskontrolle<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r extrem schwierigen Kontrollsituation muss eine wirksame<br />
Besteuerungskontrolle systematisch-redundant an <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />
Stufen <strong><strong>de</strong>s</strong> Besteuerungsverfahrens ansetzen. Die Projektgruppe<br />
„NiPt“ (Neue interaktive Prüfungstechnik) führt die bestehen<strong>de</strong>n<br />
Ansätze und I<strong>de</strong>en aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschsprachigen Raum zusammen. 8<br />
Schon die Unternehmensgründung birgt ein hohes fiskalisches Risiko,<br />
in<strong>de</strong>m speziell Vorsteuern ungerechtfertigt ausgezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />
Deshalb wird hier teilweise bereits mit Neuaufnahmestellen, auf je<strong>de</strong>n<br />
Fall aber mit aufwändigen Aufnahmechecklisten gegengesteuert. Ein<br />
gutes ergänzen<strong><strong>de</strong>s</strong> Instrument kann die Umsatzsteuernachschau sein,<br />
um frühzeitig Risiken zu erkennen und um gezielt zu informieren.<br />
Die zeitlichen Kapazitäten <strong>de</strong>r Veranlagungsstellen wer<strong>de</strong>n bereits<br />
stark durch die Steuernummernverwaltung für die große und schnelllebige<br />
Unternehmenslandschaft sowie die Erklärungseingaben gebun<strong>de</strong>n.<br />
Wegen <strong>de</strong>r geringen verbleiben<strong>de</strong>n Prüfungsressourcen können<br />
automatisierte, selbstlernen<strong>de</strong> Kennzahlenfilter o<strong>de</strong>r branchenspezifische<br />
Vorlagen, wie zB eine BWL-Vorlage bei verprobungsfähigen<br />
Fällen, 9 zur risikoorientierten Vorauslese für eine Intensivprüfung<br />
beitragen.<br />
7) Übersicht: Huber, StBp 2009 S 153<br />
8) Huber und Wähnert, NWB 2009 S 2814<br />
9) I<strong>de</strong>e von <strong>de</strong>r AG Prüftechnik, Hessen<br />
10) Summarische Risikoprüfung: Wähnert, StBp 2008 S 296<br />
» Zusammenfassung<br />
Kurze Filterprüfungen unter Einsatz zeitgemäßer Verprobungsverfahren<br />
können durch ihre Breitenwirkung <strong>de</strong>utlich Prävention för<strong>de</strong>rn.<br />
Die SRP10 bedient sich dabei einer betriebswirtschaftlichen Vorlage,<br />
die die Leistungsdaten systematisch auf Plausibilität prüft, und einer<br />
stochastischen, die Risikodaten – im Wesentlichen Tageskasseneinnahmen<br />
– redundant auf Manipulationsspuren analysiert. Nach bisherigen<br />
Erfahrungen können so nach kurzer Zeit das Risikopotenzial<br />
von Aufzeichnungsdaten seriös eingeschätzt, Prüffel<strong>de</strong>r eingegrenzt<br />
und etliche Fälle bereits aufgrund eines dichten Indiziennetzes abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch in <strong>de</strong>r eigentlichen Außenprüfung kann vermehrt über Einstiegsfilter<br />
geprüft wer<strong>de</strong>n, sodass ordnungsgemäße Unterlagen,<br />
die nach Verprobung sachlich richtig erscheinen, merklich schneller<br />
abgeprüft wer<strong>de</strong>n, um einerseits Prüferkapazitäten sinnvoll einzusetzen<br />
und an<strong>de</strong>rerseits einen Anreiz zur or<strong>de</strong>ntlichen Aufzeichnung<br />
zu geben. Dies setzt einen hochwertigen Einsatz <strong>de</strong>r neuen digitalen<br />
Optionen voraus.<br />
Resümierend zeigt sich, dass weitreichen<strong>de</strong> Anpassungen in allen<br />
Bereichen <strong>de</strong>r Finanzverwaltung erfolgen müssen, um <strong>de</strong>r komplett<br />
verän<strong>de</strong>rten Besteuerungssituation Rechnung zu tragen. Noch mehr<br />
als früher ist hierfür eine gezielte Ausbildung und <strong>de</strong>r effektive Einsatz<br />
aller Mittel – beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r digitalen Prüfung – unumgänglich.<br />
» 5. Rechtsprechung<br />
Neben <strong>de</strong>r Finanzverwaltung sind die Finanzgerichte genauso betroffen,<br />
sich mit <strong>de</strong>r realistischen Besteuerungssituation auseinan<strong>de</strong>r zu<br />
setzen. Nur wenn die Rechtsprechung das Steuerrechtsbewusstsein<br />
<strong>de</strong>r Allgemeinheit und die mo<strong>de</strong>rnen Manipulationsmöglichkeiten<br />
richtig einschätzt, kann sie zu realistischen Urteilen kommen, was für<br />
die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r allgemeinen Steuerehrlichkeit Voraussetzung<br />
ist. Auch wegen <strong>de</strong>r schnellen Verbreitung von Finanzgerichtsurteilen<br />
im Internet kommt diesen eine enorme Be<strong>de</strong>utung für die<br />
weitere Entwicklung <strong>de</strong>r Besteuerungssituation zu, die <strong>de</strong>rzeit durch<br />
weit verbreitete Steuerunehrlichkeit, fehlen<strong><strong>de</strong>s</strong> Unrechtsbewusstsein<br />
und komfortabelste Manipulationsmöglichkeiten geprägt ist.<br />
Dipl.-Finw. Andreas Wähnert<br />
ist in <strong>de</strong>r Betriebsprüfung <strong><strong>de</strong>s</strong> Finanzamts Kiel-<br />
Nord tätig und schult in <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />
Schleswig-Holstein BWL, die Software I<strong>de</strong>a<br />
sowie insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Einsatz summarischer<br />
Metho<strong>de</strong>n.<br />
Unser gesamtes Steuerverwaltungsverfahren geht von falschen Voraussetzungen aus, nämlich von einem intakten<br />
Steuerrechtsbewusstsein und wenigen Rechtsfehlern und Steuerhinterziehungen, die mit vereinzelten Intensivprüfungen<br />
zu beherrschen sind. Tatsächlich sind Einnahmenhinterziehung und Schwarzlöhne über fast alle Branchen<br />
und Größenklassen weit verbreitet, und die Metho<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n immer raffinierter. Deshalb sind Finanzverwaltung,<br />
Politik, Rechtsprechung, Steuerberater und Medien gemeinsam gefor<strong>de</strong>rt, die notwendigen Voraussetzungen für<br />
eine – überprüfbar – gleich- und gesetzmäßige Besteuerung wie<strong>de</strong>r herzustellen.<br />
26 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
» RA Dr. Dirk J. Harten, Hamburg<br />
Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich:<br />
Voraussetzungen und Berechnung<br />
» 1. Anspruchsvoraussetzungen<br />
1.1 Werben neuer Kun<strong>de</strong>n<br />
Ein Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich ist nur dann gegeben, wenn und soweit<br />
<strong>de</strong>r Unternehmer aus <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung mit neuen Kun<strong>de</strong>n,<br />
die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter geworben hat, noch nach Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat, § 89b Abs. 1 Nr. 1<br />
HGB. Es genügt zur Begründung eines Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleiches<br />
nicht, dass <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter eine dritte Person für die Erzeugnisse<br />
seines Unternehmens gewinnt und dass dieser Dritte, ohne<br />
selbst Kun<strong>de</strong> zu wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in sonstige Rechtsbeziehungen zu <strong>de</strong>m<br />
Unternehmer o<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter zu treten, die Erzeugnisse <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Unternehmers empfiehlt und dadurch zu <strong>de</strong>ren Absatz beiträgt (z.B.<br />
das Bewerben von Architekten, die Produkte <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens in<br />
die Ausschreibung bringen).Als ausgleichspflichtige Neukun<strong>de</strong>n<br />
kommen nur solche in Betracht, die nicht nur gelegentlich kaufen,<br />
son<strong>de</strong>rn unter <strong>de</strong>m früheren Begriff <strong>de</strong>r „Stammkun<strong>de</strong>n" einzuordnen<br />
sind. Hier hat <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>gerichtshof <strong>de</strong>n Stammkun<strong>de</strong>nbegriff<br />
erheblich erweitert, in<strong>de</strong>m er ausführt, dass als Stammkun<strong>de</strong>n alle<br />
Mehrfachkun<strong>de</strong>n anzusehen sind, das heißt diejenigen Kun<strong>de</strong>n, die in<br />
einem überschaubaren Zeitraum, in <strong>de</strong>m üblicherweise mit Nachbestellungen<br />
zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit <strong>de</strong>m<br />
Unternehmer abgeschlossen haben o<strong>de</strong>r voraussichtlich abschließen<br />
wer<strong>de</strong>n ( BGH, 06.08.1997, NJW 1998, S. 66.). Bloße Mitursächlichkeit<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters bei <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nwerbung reicht aus. BGH vom<br />
25.10.1984, BB 1985, S. 291.<br />
1.2 Umsatzsteigerung bei bestehen<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
Eine Steigerung <strong><strong>de</strong>s</strong> Umsatzes eines Kun<strong>de</strong>n um min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 100 %<br />
während <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters gegenüber <strong>de</strong>m Umsatz<br />
vor Beginn <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertretervertrages stellt eine wesentliche<br />
Erweiterung <strong>de</strong>r Geschäftsbeziehung im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 1<br />
Satz 2 HGB mit <strong>de</strong>r Folge dar, dass die Provisionsumsätze dieser<br />
Kun<strong>de</strong>n vollumfänglich ausgleichspflichtig sind.<br />
1.3 Langlebige Wirtschaftsgüter<br />
Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>gerichtshofes ist das Bestehen<br />
einer nutzbaren Geschäftsverbindung mit Unternehmervorteilen<br />
im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB zu bejahen, wenn innerhalb<br />
Wirtschaftsrecht FACHBEITRÄGE<br />
Unternehmen, die sich – aus welchen Grün<strong>de</strong>n auch immer – von einem Han<strong>de</strong>lsvertreter trennen,<br />
können verpflichtet sein, diesem einen Ausgleich zu zahlen. Der Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich, im allgemeinen<br />
Sprachgebrauch auch Ausgleich o<strong>de</strong>r Abfindung genannt, soll <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter eine zusätzliche<br />
Vergütung für während <strong>de</strong>r Vertragsdauer geleistete, bisher nicht abgegoltene Dienste gewähren.<br />
Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um eine Gegenleistung für geleistete Dienste, für die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter infolge<br />
<strong>de</strong>r Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhälnisses keine seiner Leistung entsprechen<strong>de</strong> Vergütung mehr erhält.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
eines überschaubaren, in seiner Entwicklung noch abschätzbaren<br />
Zeitraums Nachbestellungen <strong>de</strong>r vom Han<strong>de</strong>lsvertreter geworbenen<br />
Kun<strong>de</strong>n zu erwarten sind.<br />
Welche Zeitspanne dabei im Einzelfall zugrun<strong>de</strong> zu legen ist, hängt<br />
von <strong>de</strong>n jeweiligen Umstän<strong>de</strong>n ab. Eine generelle zeitliche Begrenzung<br />
ist <strong>de</strong>m Gesetz nicht zu entnehmen. Sie wäre auch nicht mit<br />
<strong>de</strong>m Sinn und Zweck <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleichs zu vereinbaren,<br />
<strong>de</strong>r darin liegt, <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter für einen auf seine Leistung<br />
zurückzuführen<strong>de</strong>n Vorteil <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmers eine Gegenleistung<br />
zu verschaffen.<br />
Für die Annahme einer Geschäftsverbindung mit Unternehmervorteilen<br />
ist mithin die Zeitspanne maßgebend, innerhalb <strong>de</strong>rer normalerweise<br />
noch mit Folgeaufträgen <strong>de</strong>r vom Han<strong>de</strong>lsvertreter neu<br />
geworbenen Kun<strong>de</strong>n gerechnet wer<strong>de</strong>n kann. Im Falle <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertriebs<br />
von Waren bestimmt sich dieser Zeitraum unter an<strong>de</strong>rem danach, wie<br />
häufig sich ein Neubedarf einstellt. Lassen die vertriebenen Artikel<br />
aufgrund ihrer Zweckbestimmung und ihrer Langlebigkeit in <strong>de</strong>r<br />
Regel nur eine einmalige Anschaffung erwarten, so kann von keiner<br />
- für <strong>de</strong>n Geschäftsherrn in absehbarer Zeit - weiterhin nutzbaren<br />
Geschäftsverbindung gesprochen wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rerseits steht <strong>de</strong>r<br />
Entstehung einer Geschäftsverbindung mit Unternehmervorteilen<br />
aber nicht von vornherein entgegen, dass Nachbestellungen infolge<br />
<strong>de</strong>r Lebensdauer eines Erzeugnisses erst nach einer längeren, auch<br />
mehrjährigen Zeitspanne in Betracht kommen. BGH vom 25.10.1984,<br />
BB 1985, S. 291.<br />
1.4 Unternehmervorteile, Billigkeit - „Rohausgleich"<br />
Das Gesetz verlangt, dass <strong>de</strong>m Unternehmer nach <strong>de</strong>r Vertragsbeendigung<br />
durch die von <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter neu für das Unternehmen<br />
geworbenen Kun<strong>de</strong>n erhebliche Vorteile verbleiben.<br />
Worin diese Vorteile bestehen müssen, ist nicht festgelegt. Dies können<br />
Provisionen sein, die <strong>de</strong>r Unternehmer aufgrund <strong>de</strong>r Vertragsbeendigung<br />
nicht mehr an <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter zu zahlen hat. Es kann<br />
aber auch ein Kaufpreis sein, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Unternehmer für <strong>de</strong>n Verkauf<br />
seines Unternehmens, die Marke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>nstamm von einem<br />
Käufer bekommen hat.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 27
FACHBEITRÄGE Wirtschaftsrecht<br />
Die Vorteile <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmers nach Vertragsen<strong>de</strong>, von <strong>de</strong>ren Höhe<br />
die Bemessung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleichs <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />
abhängt, sind nach <strong>de</strong>r objektiven Sachlage zu ermitteln . Hierbei ist<br />
<strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong> Stammkun<strong>de</strong>numsatz vorbehaltlich verlässlicher<br />
Anhaltspunkte nach <strong>de</strong>n Verhältnissen während <strong>de</strong>r Vertragszeit<br />
zu schätzen. Die tatsächliche Entwicklung nach Vertragsen<strong>de</strong> spielt<br />
dabei keine Rolle.<br />
» 2. Beweislast zu Anspruchsvoraussetzungen<br />
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter<br />
geschäftliche Beziehungen zwischen neuen Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m<br />
Unternehmer hergestellt hat, obliegt <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter. Der<br />
Han<strong>de</strong>lsvertreter braucht nicht substantiiert vorzutragen, dass <strong>de</strong>r<br />
Unternehmer vor Vertragsbeginn keine Geschäftsbeziehungen zu <strong>de</strong>n<br />
geworbenen Kun<strong>de</strong>n unterhielt. Dem Unternehmer obliegt vielmehr<br />
die Pflicht, substantiiert darzulegen, dass er mit <strong>de</strong>n einzelnen Kun<strong>de</strong>n<br />
vor Vertragsbeginn bereits Geschäfte, und zwar auch in welcher<br />
Höhe, getätigt hatte.<br />
BGH VIII ZR 19/99 vom 12.01.2000, NJW 2000, S. 1413.<br />
Hat <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter unwi<strong>de</strong>rlegt die Neukun<strong>de</strong>nwerbung dargetan,<br />
so spricht eine - allerdings wi<strong>de</strong>rlegbare - Vermutung dafür, dass<br />
die hergestellten Geschäftsverbindungen auch nach <strong>de</strong>r Vertragsbeendigung<br />
weiter bestehen wer<strong>de</strong>n.<br />
BGH v. 25.10.1984, BB 1985, S. 291.<br />
» 4. Berechnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ausgleichsanspruchs<br />
4.1 Berechnung <strong>de</strong>r Unternehmervorteile<br />
Bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>r Unternehmervorteile bzw. Provisionsverluste<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters ist in <strong>de</strong>r Regel von einer Zukunftszeitspanne<br />
von vier bis sechs Jahren auszugehen.<br />
Der Zeitraum für die beim Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich anzustellen<strong>de</strong><br />
Prognose für die <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter nach Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertrages<br />
entstan<strong>de</strong>nen Provisionsverluste ist gesetzlich we<strong>de</strong>r festgelegt<br />
noch beschränkt. Es muss sich nur um eine überschaubare, in ihrer<br />
Entwicklung noch einschätzbare Zeitspanne han<strong>de</strong>ln. Ein Zeitraum<br />
von vier Jahren für die Vorteils- und Verlustprognose braucht, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei langwähren<strong>de</strong>n Vertragsverhältnissen, nicht unangemessen<br />
zu sein.<br />
BGH v. 28.06.1973, BB 1973, S. 1092.<br />
Berechnungsgröße für die Zukunftsprognose sind die Provisionseinnahmen<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters im letzten Vertragsjahr.<br />
OLG Nürnberg v. 03.11.1982, HVR Nr. 571.<br />
Hierbei ist jedoch nur <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Vergütung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />
zu berücksichtigen, <strong>de</strong>r für seine werben<strong>de</strong> Tätigkeit gezahlt wird.<br />
Vergütungs- (Provisions-)Anteile für eine Lagerhaltung , Inkasso und<br />
Auslieferung blieben als verwalten<strong>de</strong> Tätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />
früher außer Ansatz. Nach <strong>de</strong>r neuesten Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> BGH<br />
gilt dieser Grundsatz im Tankstellengeschäft allenfalls im Hinblick<br />
auf das Inkasso. Ein Tankstellenhalter, <strong>de</strong>r keine Lagerhaltung und<br />
keine Auslieferung betreibt, kann keinen Kun<strong>de</strong>nstamm schaffen.<br />
Kein Kun<strong>de</strong> wür<strong>de</strong> allein die Vermittlungstätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Tankstellenhalters<br />
in Anspruch nehmen; im Vor<strong>de</strong>rgrund steht vielmehr die<br />
sofortige Verfügbarkeit <strong>de</strong>r gewünschten Kraftstoffmenge, die nur<br />
durch Lagerhaltung und Auslieferung an <strong>de</strong>r Tankstelle gewährleistet<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
BGH v. 06.08.1997, NJW 1998, S. 66.<br />
Ähnlich dürfte es sich in <strong>de</strong>r Textilbranche verhalten, wenn <strong>de</strong>r<br />
Han<strong>de</strong>lsvertreter für <strong>de</strong>n Unternehmer ein Lager unterhält und aus<br />
diesem so genannte Sofort-Ware verkauft.<br />
4.2 Abwan<strong>de</strong>rungsfaktor und Abzinsungsquote<br />
In <strong>de</strong>r Praxis hat sich folgen<strong>de</strong> Rohausgleichsberechnung als gefestigt<br />
herausgebil<strong>de</strong>t:<br />
Die Jahresprovision <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters <strong><strong>de</strong>s</strong> letzten Vertragsjahres<br />
wird um einen Abwan<strong>de</strong>rungs- und Abzinsungsfaktor pro Jahr<br />
vermin<strong>de</strong>rt. Der Abwan<strong>de</strong>rungsfaktor soll <strong>de</strong>n Umstand berücksichtigen,<br />
dass ein Teil <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n regelmäßig abwan<strong>de</strong>rt. Die Höhe<br />
ist schwankend und kann im Einzelfall unterschiedlich sein. Da <strong>de</strong>r<br />
Han<strong>de</strong>lsvertreter die ihm entgehen<strong>de</strong>n Provisionen beim Fortbestand<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhältnisses erst innerhalb von vier Jahren verdient<br />
hätte, <strong>de</strong>r Ausgleich jedoch bereits bei Vertragsen<strong>de</strong> fällig ist, muss<br />
eine Abzinsung vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Faktor von 20 % für die Abwan<strong>de</strong>rungs- und Abzinsungsquote<br />
zusammen ist in <strong>de</strong>r Regel eine akzeptable Größe. Hiernach ergibt<br />
sich folgen<strong>de</strong> Berechnung:<br />
letzte Jahresprovision 100.000 ./. 20 % =<br />
1. Folgejahr 80.000 EUR ./. 20 % =<br />
2. Folgejahr 64.000 EUR ./. 20 % =<br />
3. Folgejahr 51.200 EUR ./. 20 % =<br />
4. Folgejahr 40.960 EUR ./. 20 % =<br />
Rohausgleich 236.160 EUR<br />
Sowohl die Abwan<strong>de</strong>rungsquote als auch die Abzinsung sind vom<br />
Rohausgleich und nicht von <strong>de</strong>r Jahresdurchschnittsprovision abzuziehen.<br />
4.3 Abzug ersparter Kosten <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />
Ersparte Kosten <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters sind bei <strong>de</strong>r Rohausgleichsberechnung<br />
nur dann min<strong>de</strong>rnd zu berücksichtigen, wenn diese beson<strong>de</strong>rs<br />
hoch sind. Aufgrund <strong>de</strong>r Entwicklungsgeschichte <strong><strong>de</strong>s</strong> Gesetzes<br />
geht <strong>de</strong>r BGH davon aus, dass nur Kosten, die bestenfalls über 50 %<br />
<strong>de</strong>r verdienten Provisionen liegen, beson<strong>de</strong>rs hoch sind. Selbst dann<br />
sind nur die 50 % übersteigen<strong>de</strong>n Kosten zu berücksichtigen.<br />
BGH v. 06.02.1964, DB 1964, S. 400.<br />
Selbst wenn <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter Verluste mit seiner Han<strong>de</strong>lsvertretung<br />
gemacht hat, schließt dieser Umstand einen Ausgleichsanspruch<br />
nicht aus.<br />
4.4 Billigkeitsprüfung<br />
Nach <strong>de</strong>r Ermittlung <strong><strong>de</strong>s</strong> so genannten Rohausgleichs ist zu prüfen,<br />
ob die Zahlung <strong>de</strong>r Billigkeit gemäß § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB entspricht.<br />
Der Billigkeitsgesichtspunkt kann nicht zu einer Erhöhung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Rohausgleichs führen, da zuvor die Voraussetzungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Anspruchs<br />
nach § 89b Abs. 1 Nrn. 1 - 3 HGB geprüft wer<strong>de</strong>n müssen. Faktisch<br />
führt die Billigkeit allenfalls zu einer Vermin<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Rohausgleichs.<br />
BGH v. 17.10.1984, HVR Nr. 594.<br />
Seit August 2009 sind die Provisionsverluste <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters,<br />
die dieser dadurch erlei<strong>de</strong>t, dass das Vertragsverhältnis nicht fortgeführt<br />
wird, durch eine Gesetzesän<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b HGB nur noch ein<br />
Billigkeitskriterium. Dadurch schließen Einmal- o<strong>de</strong>r Abschlussprovisionen<br />
<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich auch im Dienstleistungsbereich<br />
(Versicherungen, Serviceverträge etc.) nicht mehr aus.<br />
28 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Wichtigster Billigkeitsgesichtspunkt zu Lasten <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />
ist <strong>de</strong>r Vertrieb von Konkurrenzprodukten o<strong>de</strong>r die Aufnahme<br />
einer Konkurrenzvertretung durch <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter nach Vertragsen<strong>de</strong>.<br />
Sie kann zu einer Reduzierung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ausgleichs auf null<br />
führen.<br />
4.5 Deckelung Jahresdurchschnittsprovision<br />
Der Höhe nach ist <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich durch die Jahresdurchschnittsprovision<br />
begrenzt. Liegt <strong>de</strong>r nach § 89b Abs. 1<br />
Nrn. 1 - 3 HGB ermittelte Rohausgleich höher als die Jahresdurchschnittsprovision,<br />
so erhält <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter <strong>de</strong>n Ausgleich nur<br />
in Höhe <strong>de</strong>r Jahresdurchschnittsprovision. Ist <strong>de</strong>r Rohausgleich geringer<br />
als die Jahresdurchschnittsprovision, so ist allein die Höhe <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Rohausgleichs maßgebend.<br />
Die Jahresdurchschnittsprovision errechnet sich nach <strong>de</strong>m Durchschnitt<br />
<strong>de</strong>r Einnahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis<br />
in <strong>de</strong>n letzten fünf Vertragsjahren, bei einer kürzeren Dauer<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhältnisses nach <strong>de</strong>m Durchschnitt <strong>de</strong>r kürzeren Vertragsdauer.<br />
Der Berechnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Höchstsatzes sind, an<strong>de</strong>rs als bei <strong>de</strong>r Bestimmung<br />
<strong>de</strong>r Provisionsverluste, alle Provisionen und sonstigen Vergütungen<br />
zugrun<strong>de</strong> zu legen, die <strong>de</strong>m Vertreter für seine Tätigkeit in <strong>de</strong>n in §<br />
89b Abs. 2 HGB genannten Zeiträumen gezahlt wor<strong>de</strong>n sind, nicht<br />
nur <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Provisionen, <strong>de</strong>r als Vergütung für die eigentliche<br />
Abschluss- und Vermittlungstätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters anzusehen<br />
ist. Unter Provisionen in diesem Sinne, die die Höchstgrenze<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Ausgleichs darstellen, sind die Bruttoprovisionen zu verstehen.<br />
Provisionen, die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter für Geschäfte erhält, die vor<br />
Vertragsen<strong>de</strong> abgeschlossen wur<strong>de</strong>n, aber erst nach Vertragsen<strong>de</strong><br />
ausgeführt wer<strong>de</strong>n, rechnen als so genannte Überhangsprovision in<br />
die Durchschnittsprovision hinein, ohne dass dies Einfluss auf die<br />
für die Berechnung <strong>de</strong>r Jahresdurchschnittsprovision zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />
Vertragsjahre hat. Wenn auch im ersten Jahr <strong>de</strong>r Fünfjahresberechnung<br />
bei <strong>de</strong>r Durchschnittsprovision Überhangprovisionen<br />
enthalten sind, müssen diese herausgerechnet wer<strong>de</strong>n, was allerdings<br />
in <strong>de</strong>r Praxis kaum möglich ist.<br />
Als Bruttoprovision ist die Umsatzsteuer, die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter<br />
vom Unternehmer erhalten hat, sowohl in die Rohausgleichsberechnung<br />
als auch in die Jahresdurchschnittsprovision einzurechnen.<br />
» 5. Unabdingbarkeit<br />
Der Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich ist nach § 89b Abs. 4, Satz 1 HGB im<br />
Voraus nicht abdingbar. Diese zwingen<strong>de</strong> Vorschrift wird vom BGH<br />
eng ausgelegt.<br />
§ 89b Abs. 4 Satz 1 verbietet nicht nur Abre<strong>de</strong>n, durch die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich<br />
ganz ausgeschlossen wird, son<strong>de</strong>rn auch solche,<br />
durch die er nur im Ergebnis mehr o<strong>de</strong>r weniger eingeschränkt<br />
wird. Die Vorschrift lässt solche Abre<strong>de</strong>n erst nach Beendigung <strong>de</strong>r<br />
vertraglichen Beziehungen zu. Die zwingen<strong>de</strong>n Vorschriften sowohl<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> § 90a als auch <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB schließen alle entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />
Vereinbarungen aus, die vor Vertragsen<strong>de</strong> geschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, weil eine Abgrenzung für <strong>de</strong>ren Anwendung je nach<strong>de</strong>m, ob<br />
Vereinbarungen Monate o<strong>de</strong>r nur noch Wochen o<strong>de</strong>r gar nur wenige<br />
Tage vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhältnisses getroffen wer<strong>de</strong>n, willkürlich<br />
wäre. Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rechtssicherheit und Rechtsklarheit<br />
muss <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong>n Gesetzesvorschriften<br />
auch dann noch zukommen, wenn eine Vereinbarung erst<br />
kurz vor <strong>de</strong>m Vertragsen<strong>de</strong> zustan<strong>de</strong> gekommen ist;<br />
BGH v. 30.12.1970, BB 1970, S. 104.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
» 6. Geltendmachung, Ausschlussfrist<br />
Der Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich ist nach § 89b Abs. 4 Satz 2 HGB<br />
innerhalb eines Jahres nach Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhältnisses<br />
geltend zu machen. Eine beson<strong>de</strong>re Form ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Die<br />
Erklärung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters muss jedoch <strong>de</strong>m Unternehmer<br />
Klarheit darüber verschaffen, ob <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter einen Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich<br />
geltend macht. Sie muss ein<strong>de</strong>utig und unmissverständlich<br />
sein. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei um eine Ausschlussfrist,<br />
die nicht verlängert wer<strong>de</strong>n kann.<br />
BGH v. 22.09.1969, DB 1969, S. 2077.<br />
» 7. Übernahme <strong>de</strong>r Ausgleichszahlung<br />
durch Nachfolger – „Einstand“<br />
In <strong>de</strong>r Praxis ist es verbreitet, <strong>de</strong>m nachfolgen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter<br />
die Zahlung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleichs seines Vorgängers als<br />
sogenannten Einstand aufzuerlegen.<br />
Der BGH ist <strong>de</strong>r Auffassung, dass die von <strong>de</strong>m Vorgänger geworbenen<br />
Kun<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleichs<br />
auch dann nicht als Neukun<strong>de</strong>n im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 1 Nr. 1<br />
HGB anzusehen sind, wenn die Zahlung im Einverständnis mit <strong>de</strong>m<br />
Unternehmer erfolgte, es sei <strong>de</strong>nn, es wur<strong>de</strong> vereinbart, dass diese<br />
Kun<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter und einen gegebenenfalls bei Vertragsbeendigung<br />
zu zahlen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich als Neukun<strong>de</strong>n<br />
zu gelten haben.<br />
Ein vertraglicher Anspruch gegen <strong>de</strong>n vertretenen Unternehmer auf<br />
(teilweise) Erstattung <strong>de</strong>r geleisteten Zahlung kann sich aber bei<br />
einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ergeben, wenn die Parteien<br />
beim Abschluss <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertretervertrages von einer Vertragsdauer<br />
ausgingen, die es <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter ermöglicht hätte, <strong>de</strong>n<br />
als Abfindung gezahlten Betrag ganz o<strong>de</strong>r teilweise durch Provisionseinnahmen<br />
auszugleichen. BGH v. 10.05.1984, NJW 1985, S. 58.<br />
Um <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter gegenüber <strong>de</strong>r Ausgleichsübernahme zu<br />
schützen, kann in <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertretervertrag eine Klausel aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die vom Vorgänger übernommenen Altkun<strong>de</strong>n<br />
bei Vertragsen<strong>de</strong> als neue Kun<strong>de</strong>n im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 1 Satz<br />
1 HGB gelten.<br />
RA Dr. Dirk J. Harten<br />
ist Partner <strong>de</strong>r RAe Dr. Harten & Partner,<br />
Hamburg, www.harten-partner.<strong>de</strong><br />
4 _ 10 SteuerConsultant 29
KANZLEI & PERSÖNLICHES Finanzen<br />
Geldanlage<br />
Nicht immer ganz grün<br />
Anleger wollen immer häufiger mit einem guten Gewissen Geld verdienen, Ökofonds und nachhaltige Geldanlagen<br />
liegen im Trend. Doch nicht alles, was grün daherkommt, ist auch wirklich ökologisch einwandfrei.<br />
Fast 30 Jahre ist es her, dass <strong>de</strong>r amerikanische<br />
Wirtschaftswissenschaftler Dennis<br />
Meadows mit einem Buch für Aufsehen<br />
sorgte. Für <strong>de</strong>n Industriellen- und Intellektuellen-Treff<br />
Club of Rome veröffentlichte er<br />
<strong>de</strong>n Bericht „Die Grenzen <strong><strong>de</strong>s</strong> Wachstums“.<br />
Das Werk führte <strong>de</strong>r Welt erstmals vor<br />
Augen, dass uns die Rohstoffe und vor allem<br />
die Umwelt nicht unbegrenzt zur Verfügung<br />
stehen. Nicht wenige Menschen sehen heute<br />
in dieser Veröffentlichung <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r<br />
Umweltbewegung.<br />
Heute ist ökologisches Verhalten mehr o<strong>de</strong>r<br />
weniger normal gewor<strong>de</strong>n. Alte Glühbirnen<br />
wer<strong>de</strong>n gegen Energiesparlampen ausgetauscht,<br />
beim Autokauf spielt <strong>de</strong>r Verbrauch<br />
fast die gleiche Rolle wie die Farbe <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Wagens, Bio-Produkte erhalten Verbraucher<br />
in je<strong>de</strong>m Supermarkt, und elektrische Geräte<br />
ohne Energieeffizienzklasse A verkaufen sich<br />
in <strong>de</strong>n Lä<strong>de</strong>n so gut wie gar nicht mehr. Nur<br />
bei <strong>de</strong>r Geldanlage halten sich viele Anleger<br />
immer noch zurück, grün zu investieren.<br />
Immerhin kann sich mittlerweile je<strong>de</strong>r zweite<br />
Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>bürger vorstellen, sein Geld ökologisch<br />
korrekt anzulegen. Zu diesem Ergebnis<br />
kam eine Umfrage <strong>de</strong>r DZ-Bank mit Sitz in<br />
Frankfurt am Main im Vorfeld <strong>de</strong>r Kopenhagener<br />
Weltklimakonferenz, die im Dezember<br />
2009 stattgefun<strong>de</strong>n hat.<br />
Bereitschaft, ökologisch zu<br />
investieren, ist gering<br />
Allerdings hat gera<strong>de</strong> einmal je<strong>de</strong>r Vierte<br />
Privatanleger in diesen Bereich bereits<br />
investiert. „Das zunehmen<strong>de</strong> Interesse an<br />
Geldanlagen nach ökologischen Kriterien<br />
ist kein Mo<strong>de</strong>trend, son<strong>de</strong>rn eine nachhaltige<br />
Entwicklung. Und sie wird sich vor <strong>de</strong>m<br />
Hintergrund <strong>de</strong>r Diskussion um <strong>de</strong>n Klimawan<strong>de</strong>l<br />
fortsetzen“, erklärt Matthias Kinttof,<br />
zuständiger Abteilungsleiter <strong>de</strong>r DZ-Bank.<br />
Die Investmentbranche hat darauf längt reagiert.<br />
Mittlerweile gibt es kaum noch eine<br />
Bank, die nicht ökologische o<strong>de</strong>r nachhaltige<br />
Fonds, Zertifikate o<strong>de</strong>r In<strong>de</strong>xprodukte<br />
anbietet.<br />
Allein die Zahl <strong>de</strong>r nachhaltigen Publikumsfonds<br />
ist in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren enorm<br />
gestiegen. Über 300 solcher Fonds sind in<br />
Deutschland, Österreich und <strong>de</strong>r Schweiz für<br />
<strong>de</strong>n Vertrieb zugelassen, hat das „Forum für<br />
nachhaltige Geldanlage (Forum NG)“ ermittelt,<br />
ein Zusammenschluss von knapp 100<br />
Unternehmen und Organisationen, die sich<br />
für nachhaltige Geldanlagen einsetzen.<br />
Grüne Geldanlagen nicht exakt<br />
<strong>de</strong>finiert, viele Interpretationen<br />
Bei einer solch großen Palette stellt sich die<br />
Frage, was grüne Geldanlagen eigentlich<br />
sind. Eine exakte Definition existiert nicht.<br />
Die Spielarten bei <strong>de</strong>n Anbietern sind entsprechend<br />
groß.<br />
Als Öko-Fonds vermarktet wer<strong>de</strong>n Fonds,<br />
die auf einzelne Themen wie Windkraft,<br />
Wasseraufbereitung o<strong>de</strong>r Photovoltaik setzen.<br />
An<strong>de</strong>re nehmen die gesamte Branche<br />
<strong>de</strong>r erneuerbaren Energien o<strong>de</strong>r sogar alle<br />
Unternehmen, die sich in irgen<strong>de</strong>iner Weise<br />
ökologisch aufstellen, in ihr Portfolio auf.<br />
Wie<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re haben die ökologischen um<br />
ethische und soziale Aspekte erweitert und<br />
wer<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m Mo<strong>de</strong>wort „Nachhaltigkeit“<br />
vertrieben.<br />
Damit berücksichtigen sie neben ökologischen<br />
auch soziale und ethische Kriterien.<br />
„Unter <strong>de</strong>m Label Nachhaltigkeit führt<br />
heute fast je<strong>de</strong>r Anbieter ein o<strong>de</strong>r mehrere<br />
Produkte. Doch die Definition ist häufig willkürlich<br />
gewählt und steht nicht im Einklang<br />
mit <strong>de</strong>m tatsächlichen Anlegerwunsch, ökologische<br />
und ethische Grundsätze zu berücksichtigen“,<br />
bemängelt das Forum NG.<br />
Denn nicht immer investieren die Fonds so,<br />
wie es die Anleger erwarten. Für die meisten<br />
Investoren, die mit einem nachhaltigen<br />
o<strong>de</strong>r ökologischen Fonds ein grünes Gewissen<br />
verbin<strong>de</strong>n, haben Unternehmen aus <strong>de</strong>n<br />
Bereichen Atomkraft und Gentechnologie,<br />
Automobil- und Ölkonzerne in einem Öko-<br />
Fonds nichts zu suchen.<br />
Die Realität sieht an<strong>de</strong>rs aus. In so manchem<br />
Wasserfonds fin<strong>de</strong>n sich Aktien von Versorgungsunternehmen,<br />
die zwar in saubere<br />
Wasserkraft investieren, einen Großteil ihrer<br />
Erlöse aber in <strong>de</strong>r Atomkraft erwirtschaften.<br />
Auch Mischkonzerne wie General Electric,<br />
ABB o<strong>de</strong>r Siemens sind stark in <strong>de</strong>r Umwelttechnik<br />
aktiv, machen aber auch einen signifikanten<br />
Anteil ihres Umsatzes mit weniger<br />
umweltfreundlichen Technologien. Nicht<br />
zuletzt ist <strong>de</strong>r Autohersteller Toyota zwar Pionier<br />
bei <strong>de</strong>r Hybridtechnologie, hat aber mit<br />
<strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong>wagen Land Cruiser auch einen<br />
Spritfresser in seiner Produktpalette.<br />
Um dieses Dilemma zu umgehen, orientieren<br />
sich viele Fonds an <strong>de</strong>n Auswahlkriterien<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Dow Jones Sustainability In<strong>de</strong>x. Dieser<br />
verfährt nach <strong>de</strong>m Prinzip <strong><strong>de</strong>s</strong> Klassenbesten.<br />
In <strong>de</strong>n Nachhaltigkeitsin<strong>de</strong>x dürfen<br />
Unternehmen, die in ihrer Branche eine<br />
Vorreiterrolle in Sachen Umweltschutz einnehmen:<br />
Automobilkonzerne, die in Wasserstoffautos<br />
investieren o<strong>de</strong>r Hybridmotoren<br />
auf <strong>de</strong>n Markt gebracht haben, sind ebenso<br />
willkommen wie Fluggesellschaften, wenn<br />
sie im Vergleich zur Konkurrenz mo<strong>de</strong>rnere<br />
Maschinen einsetzen.<br />
Das führt dazu, dass Firmen im In<strong>de</strong>x vertreten<br />
sind, über <strong>de</strong>ren ökologischen Einsatz<br />
sich durchaus streiten lässt. Im Moment fin<strong>de</strong>n<br />
sich unter <strong>de</strong>n größten Positionen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
In<strong>de</strong>x <strong>de</strong>r Bergbaukonzern BHP Biliton, <strong>de</strong>r<br />
Mischkonzern General Electric, das Computerunternehmen<br />
IBM sowie die Ölkonzerne<br />
Total und BP.<br />
Wer weniger Dreck macht,<br />
ist grüner als die Konkurrenz<br />
In Fonds, die nach <strong>de</strong>m sogenannten Bestin-Class-Ansatz<br />
vorgehen, fin<strong>de</strong>n sich daher<br />
nicht immer die grünsten Unternehmen. Aufgenommen<br />
wird, wer weniger Dreck macht<br />
als die Konkurrenz. Vielen Anlegern dürfte<br />
das nicht schmecken. Sie setzen in <strong>de</strong>r Regel<br />
ökologisches und ethisch korrektes Verhalten<br />
gleich.<br />
Dass das nicht von allen Unternehmen befolgt<br />
wird, zeigt ein aktueller Bericht <strong>de</strong>r Nachhaltigkeits-Ratingagentur<br />
Oekom Research aus<br />
München. Demnach waren im vergangenen<br />
Jahr Arbeits- und Menschenrechtsverstöße<br />
in vielen Branchen ein ernsthaftes Problem.<br />
Mehr als je<strong><strong>de</strong>s</strong> zweite Unternehmen<br />
<strong>de</strong>r Computerbranche und je<strong><strong>de</strong>s</strong> zweite<br />
Textilunternehmen verstoßen vor allem in<br />
30 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Nach <strong>de</strong>n Ergebnissen einer<br />
Umfrage <strong>de</strong>r DZ-Bank kann<br />
sich je<strong>de</strong>r zweite Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>bürger<br />
vorstellen, sein Geld<br />
ökologisch zu investieren.
KANZLEI & PERSÖNLICHES Finanzen<br />
ihrer Zulieferkette gegen international anerkannte<br />
Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tstandards im Arbeitsrecht. In<br />
Menschenrechtsverletzungen sind vor allem<br />
Bergbauunternehmen sowie Öl- und Gasproduzenten<br />
involviert.<br />
Wer ganz ökologisch korrekt anlegen will,<br />
kommt nicht umhin, sich die Anlagepolitik<br />
eines je<strong>de</strong>n Anbieters genau anzuschauen.<br />
Andreas Korth, Leiter <strong><strong>de</strong>s</strong> „Good-Growth“-<br />
Instituts für globale Vermögensentwicklung<br />
im nordrhein-westfälischen Hennef, for<strong>de</strong>rt<br />
daher von <strong>de</strong>n Anbietern mehr Transparenz.<br />
Wer Kompromisse mache, müsse diese klar<br />
herausstellen.<br />
Investoren sollten wissen, was<br />
sie mit ihrer Geldanlage bezwecken<br />
Doch auch <strong>de</strong>r Investor müsse sich darüber<br />
im Klaren sein, was sie mit ihrer Anlage<br />
bezwecken wollen, meint Henning Strodthoff<br />
von <strong>de</strong>r Verbraucherzentrale Hessen aus<br />
Frankfurt am Main. „Reicht mir beispielsweise<br />
ein Best-in-Class-Ansatz, mit <strong>de</strong>m in Unternehmen<br />
aller Branchen investiert wird, o<strong>de</strong>r<br />
möchte ich ausschließlich Produkte wählen,<br />
die Unternehmen berücksichtigen, die min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />
50 Prozent <strong><strong>de</strong>s</strong> Umsatzes im Bereich<br />
Umwelt- und Klimaschutz erwirtschaften?“,<br />
gab Stodthoff unlängst in einem Interview die<br />
Richtung für eine <strong>Entscheidung</strong> vor.<br />
Letztendlich muss sich also <strong>de</strong>r Anleger<br />
darüber klar wer<strong>de</strong>n, welche Kompromisse<br />
er eingehen will. Wem Umweltschutz und<br />
Gesundheit wichtig sei, <strong>de</strong>r muss aufpassen,<br />
dass er keine Hersteller o<strong>de</strong>r Betreiber<br />
von Atomanlagen im Portfolio hat. Für wen<br />
dagegen die Reduktion <strong><strong>de</strong>s</strong> CO2-Ausstoßes<br />
und damit die Vermeidung <strong>de</strong>r Klimaerwärmung<br />
im Vor<strong>de</strong>rgrund stehen, <strong>de</strong>r kann<br />
Atomkraft-Unternehmen durchaus in einem<br />
Fonds tolerieren.<br />
Korth beobachtet allerdings, dass die Anleger<br />
ebenso inkonsequent sind wie manche<br />
Anbieter. Nur wenige Investoren seien bereit,<br />
Alexan<strong>de</strong>r<br />
Heintze<br />
Der Diplom-Ökonom<br />
arbeitet als Autor für<br />
Wirtschaftsblätter<br />
wie Financial Times<br />
Deutschland, Capital<br />
und Fonds & Co. Er<br />
schreibt hauptsächlich<br />
über Immobilienthemen und Geschlossene<br />
Fonds. E-Mail: presse@heintze-net.<strong>de</strong><br />
für ihre Überzeugung substantiell auf Rendite<br />
zu verzichten. „Solange es keine Rendite<br />
kostet, machen viele gerne etwas in Sachen<br />
Nachhaltigkeit“, sagt Korth.<br />
Dass ökologische Geldanlage und eine gute<br />
Rendite kein Wi<strong>de</strong>rspruch sind, ist mittlerweile<br />
bewiesen. Der Dow Jones Sustainability<br />
World In<strong>de</strong>x schlägt in <strong>de</strong>r Wertentwicklung<br />
teilweise sein „un-ökologisches“ Pendant, <strong>de</strong>n<br />
Dow Jones Industrial In<strong>de</strong>x.<br />
Dessen breite Interpretation, was ökologisch<br />
ist, hat für Anleger durchaus Vorteile. Die<br />
vorbildlich einwandfreien Fonds und Indizes<br />
schließen durch ihre Selbstbeschränkung<br />
viele erfolgreiche Unternehmen aus.<br />
Die Folge: Die Möglichkeiten, das Geld anzulegen,<br />
wer<strong>de</strong>n geringer. Die Wertentwicklung<br />
schwankt wesentlich stärker als bei einer<br />
breiten Auswahl. Das sieht auch Korth so.<br />
Unter Risiko-Rendite-Gesichtspunkten könne<br />
kein Investor eine hun<strong>de</strong>rtprozentig nachhaltige<br />
Anlage wollen. Er empfiehlt ökologische<br />
Investitionen daher eher als Beimischung in<br />
einem ausgewogenen Depot.<br />
Geld verdienen lässt sich mit <strong>de</strong>m ökologischen<br />
Ansatz sicherlich. Die Anlagegesellschaft<br />
Allianz Global Investors (AGI) aus<br />
Frankfurt am Main sieht in <strong>de</strong>n Bereichen<br />
Umwelt, Biotechnologie und Gesundheit<br />
<strong>de</strong>n neuen langfristigen Wachstumszyklus,<br />
<strong>de</strong>r die Welt verän<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>. „Eco trends“<br />
heiße <strong>de</strong>r künftige Strukturwan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r Wirtschaft.<br />
Das Wachstum wer<strong>de</strong> künftig aus<br />
einer Mischung von Ökonomie, Ökologie und<br />
gesellschaftlichem Engagement generiert.<br />
Allein <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r regenerativen Energiequellen<br />
wird bis zur Mitte dieses Jahrhun<strong>de</strong>rts<br />
auf rund 30 Prozent anwachsen, <strong>de</strong>rzeit<br />
sind es nicht einmal zehn Prozent. Das World<br />
Energy Council mit Sitz in London schätzt,<br />
dass sich <strong>de</strong>r Markt für erneuerbare Energien<br />
in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n zehn Jahren von heute<br />
rund 635 Milliar<strong>de</strong>n US-Dollar auf 1,9 Billionen<br />
Dollar verdreifachen wird. AGI geht<br />
davon aus, dass die „Green-Tech-Märkte“<br />
die klassischen Industriezweige schon bald<br />
<strong>de</strong>utlich hinter sich lassen wer<strong>de</strong>n. Umwelttechnologien<br />
dürften dann für die <strong>de</strong>utsche<br />
Wirtschaft eine größere Be<strong>de</strong>utung haben als<br />
die Automobilindustrie.<br />
Anleger können diesen Prozess beschleunigen.<br />
„Je mehr Kapital hier angelegt wird,<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong>to höher ist <strong>de</strong>r Anreiz für Unternehmen,<br />
nachhaltig zu han<strong>de</strong>ln“, weiß Rolf Häßler,<br />
Director Business Development bei Oekom<br />
Research in München. Allerdings komme<br />
<strong>de</strong>r Druck weniger von <strong>de</strong>n Privatanlegern<br />
als von institutionellen Investoren wie Pensionskassen,<br />
Stiftungen o<strong>de</strong>r Investmentfonds.<br />
Nach <strong>de</strong>n aktuellen Daten <strong><strong>de</strong>s</strong> Europäischen<br />
Fachverbands für nachhaltiges Investment<br />
(Eurosif) aus <strong>de</strong>m Jahr 2007 wan<strong>de</strong>rt je<strong>de</strong>r<br />
sechste Euro <strong>de</strong>r Profianleger in nachhaltige<br />
Investitionen – insgesamt rund 2,2 Billionen<br />
Euro.<br />
Bei aller Euphorie und gutem Willen sollten<br />
Anleger grundsätzliche Risiken bei <strong>de</strong>r Geldanlage<br />
auch bei ökologischen Investments<br />
nicht außen vor lassen. Nicht alles, was grün<br />
ist, lohnt sich für die Geldanlage. So bleibt<br />
ein Zertifikat ein Zertifikat, auch wenn es in<br />
ökologisch wertvolle Unternehmen investiert.<br />
Durch die geringe Streuung und das Risiko<br />
eines Totalverlusts, wenn <strong>de</strong>r Herausgeber<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Zertifikats ausfällt, muss eine Anlage<br />
genau überlegt sein. Bei <strong>de</strong>n Publikumsfonds<br />
gilt entsprechend: Nicht je<strong>de</strong>r grüne<br />
Fonds ist automatisch ein Garant für schnelle<br />
Gewinne.<br />
Mittlerweile schwappt die grüne Welle über<br />
alle Anlagesegmente hinweg. Es gibt nachhaltige<br />
Riesterrenten und ökologische Varianten<br />
von fondsgebun<strong>de</strong>nen Rentenversicherungen.<br />
Hier bestimmt <strong>de</strong>r Anleger selbst, in welche<br />
Fonds er investieren will. Immer öfter stehen<br />
dabei auch Öko-Fonds zur Auswahl.<br />
Auch Rentenfonds, die in Staatsanleihen<br />
und Unternehmensanleihen investieren,<br />
spielen die Nachhaltigkeitskarte. Firmen,<br />
die Rüstungsgüter produzieren o<strong>de</strong>r Glücksspiele<br />
anbieten, sowie Staaten, die Menschenrechte<br />
systematisch verletzen, sind<br />
ausgeschlossen.<br />
Auch bei <strong>de</strong>n Immobilienfonds setzt sich<br />
<strong>de</strong>r grüne Gedanke durch. So kündigte <strong>de</strong>r<br />
offene Immobilienfonds TMW Weltfonds mit<br />
Sitz in München 2009 an, zukünftig nur noch<br />
im Sinne <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit investieren zu<br />
wollen. Auch viele Geschlossene Immobilienfonds<br />
kleben das grüne Siegel <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit<br />
auf <strong>de</strong>n Prospekt.<br />
Branche <strong>de</strong>r Geschlossenen<br />
Fonds setzt auf Ökologie<br />
Überhaupt hat die Branche <strong>de</strong>r Geschlossenen<br />
Fonds die Zeiten <strong><strong>de</strong>s</strong> neuen Öko-<br />
Booms erkannt, für vermögen<strong>de</strong> Anleger eine<br />
lukrative Alternative. Die Aussichten auf eine<br />
gute Rendite sind mit sechs bis acht Prozent<br />
<strong>de</strong>utlich höher als bei an<strong>de</strong>ren Anlagen, die<br />
<strong>de</strong>rzeit am Markt erhältlich sind.<br />
Dafür geht <strong>de</strong>r Investor ein höheres Risiko ein.<br />
Das zeigte sich <strong>de</strong>utlich bei <strong>de</strong>n Windparkfonds,<br />
die vor einigen Jahren als erste grüne<br />
Investments verkauft wur<strong>de</strong>n. Heute ist die<br />
Enttäuschung bei vielen Anlegern groß. Da<br />
<strong>de</strong>r Wind nicht so zuverlässig wehte, wie die<br />
teilweise windigen Gutachten versprachen,<br />
bleiben die Renditen weit hinter <strong>de</strong>n Erwartungen<br />
zurück. Heute wird das Geschäft fast<br />
32 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Kleiner Wegweiser für ökologisches Investment<br />
Grüne Investments gibt es in zahlreichen Spielarten. Anleger sollten sich vor einer Investition darüber im Klaren<br />
sein, in welche Richtung sie gehen wollen. Eine Matrix kann dabei helfen.<br />
Ziel Mittel Metho<strong>de</strong> „För<strong>de</strong>rn“ 1)<br />
Metho<strong>de</strong> „Vermei<strong>de</strong>n“ 2)<br />
Gesundheit z.B. Gewässerschutz, saubere Müllentsor- Wasserbereitstellung, Atomkraft, Umweltbelagung,<br />
nachhaltige Gesundheitstechnologien ökologische Verfahren, stungen,Gesundheitsgefähr- „Best of Class“<br />
<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Stoffe/Verfahren<br />
Klimaschutz z.B. För<strong>de</strong>rung regenerativer Energien, Vermeidung<br />
klimabelasten<strong>de</strong>r Technologien<br />
Erneuerbare Energien CO2-Sün<strong>de</strong>r, z.B. Fluglinien<br />
Sozialer Frie<strong>de</strong>n z.B. soziale Arbeitsverhältnisse, Wahrung Mikrofinanz, Best of Class Rüstung, Menschen- und<br />
von Menschenrechten o<strong>de</strong>r ökonomische<br />
Entwicklungshilfe<br />
Arbeitsrechtsverletzung<br />
1) Investition soll möglichst direkt das jeweilige Ziel unterstützen bzw. finanzieren. (z.B. Geschlossene Solarfonds);<br />
2) Investitionsziele wer<strong>de</strong>n vermie<strong>de</strong>n, die gegen Ausschlusskriterien verstoßen (z.B. Rüstungsgüter)<br />
Quelle: Good Growth Institut, Hennef (Nordrhein-Westfalen)<br />
ausschließlich von professionellen Anlegern<br />
und <strong>de</strong>n großen Versorgern betrieben. An<strong>de</strong>re<br />
Anbieter setzen auf Geothermie, Biogas-<br />
o<strong>de</strong>r Biomassefonds. Hier lohnt sich ein<br />
genauer zweiter Blick. Vor allem bei <strong>de</strong>n Geothermiefonds<br />
tummelten sich in <strong>de</strong>n letzten<br />
Jahren immer wie<strong>de</strong>r Anbieter, die es eher<br />
auf das Geld <strong>de</strong>r Anleger als auf ein seriöses<br />
Geschäftsmo<strong>de</strong>ll abgesehen hatten.<br />
Durchgesetzt haben sich dagegen Investitionen<br />
in die Sonnenkraft. Im vergangenen<br />
Jahr waren Beteiligungen an geschlossenen<br />
Fonds, die in Solarparks investieren, bei<br />
vermögen<strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>r Renner. Diese<br />
versprechen aufgrund <strong>de</strong>r gesetzlich garantierten<br />
Einspeisevergütungen für <strong>de</strong>n Strom<br />
sichere Einnahmen. Einmal am Netz, bekommen<br />
die Fonds für je<strong>de</strong> Kilowattstun<strong>de</strong> Strom,<br />
die sie ins Netz einspeisen, eine feste Vergütung<br />
– staatlich garantiert für die nächsten<br />
20 Jahre.<br />
Zwar wur<strong>de</strong>n diese Subventionen jetzt <strong>de</strong>utlich<br />
gekürzt, Investitionen in Solaranlagen<br />
dürften sich nach Ansicht <strong>de</strong>r Initiatoren<br />
von Solarfonds <strong>de</strong>nnoch lohnen. „Die Rückführung<br />
<strong>de</strong>r Vergütung ist eher ein Problem<br />
<strong>de</strong>r Entwickler als <strong>de</strong>r Investoren“, erklärt<br />
Markus Voigt, Geschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong> Emissionshauses<br />
Voigt & Collegen aus Düsseldorf.<br />
Um in Zukunft noch Investoren zu fin<strong>de</strong>n,<br />
müssen die Preise für die Anlagen allerdings<br />
<strong>de</strong>utlich sinken.<br />
Dass das möglich ist, hat <strong>de</strong>r spanische Markt<br />
bewiesen. Dort wur<strong>de</strong>n die Subventionen vor<br />
zwei Jahren drastisch gekürzt. Nach einer<br />
Ruhephase bewege sich die Rendite heute<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m gleichen Niveau wie vor <strong>de</strong>r<br />
Kürzung, so Voigt. In Deutschland erwarten<br />
die Häuser nun eine ähnliche Verschnaufpause,<br />
was lukrative Investitionen angeht. Dafür<br />
wer<strong>de</strong>n die Fonds künftig mehr im Ausland<br />
investieren. Neben Italien haben die Emissionshäuser<br />
wie<strong>de</strong>r Spanien und Frankreich<br />
im Blick, auch <strong>de</strong>r tschechische Markt bietet<br />
Chancen. Allerdings gehen Anleger hier<br />
zusätzlich ein Währungsrisiko ein. In Zukunft<br />
könnten auch die USA hinzukommen. US-<br />
Präsi<strong>de</strong>nt Barack Obama hat sich zum Ziel<br />
gesetzt, <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien<br />
in seinem Land in <strong>de</strong>n nächsten Jahren<br />
zu verdoppeln.<br />
Offene Solarfonds<br />
neu auf <strong>de</strong>m Kapitalmarkt<br />
Ganz neu auf <strong>de</strong>m Markt sind offene Solarfonds.<br />
Als erstes Unternehmen hat die Vermögensberatung<br />
Gecam aus Wangen in<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württemberg mit <strong>de</strong>m Luxcara einen<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Fonds vorgestellt. Das Düsseldorfer<br />
Emissionshaus Voigt & Collegen<br />
und die Myagent GmbH aus <strong>de</strong>m bayerischen<br />
Unterhaching arbeiten an ähnlichen Konzepten.<br />
Diese Fonds wollen Anlegern eine<br />
Alternative zu <strong>de</strong>n unter Beschuss stehen<strong>de</strong>n<br />
offenen Immobilienfonds bieten.<br />
Die garantierten Einspeisevergütungen<br />
liefern vor allem in sonnenreichen Regionen<br />
regelmäßige und verlässliche Erträge,<br />
unabhängig von <strong>de</strong>n Kapitalmärkten. Im<br />
Gegensatz zu geschlossenen Fonds können<br />
Anleger allerdings flexibler über ihr<br />
Geld verfügen. Durch Min<strong><strong>de</strong>s</strong>thaltedauern<br />
und Kündigungsfristen wollen die Fonds<br />
jedoch unkontrollierte Mittelabflüsse, wie<br />
sie die offenen Immobilenfonds in Bedrängnis<br />
gebracht haben, vermei<strong>de</strong>n. Allerdings<br />
sind die Fonds nur für institutionelle o<strong>de</strong>r<br />
sehr vermögen<strong>de</strong> Anleger zugänglich. Die<br />
Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanlage beträgt in <strong>de</strong>r Regel 125.000<br />
Euro, für private Anleger plant die Myagent<br />
GmbH ab <strong>de</strong>m vierten Quartal Zertifikate mit<br />
einer Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanlage von 5.000 Euro auf <strong>de</strong>n<br />
Fonds aufzulegen.<br />
Privatleute, die nicht über indirekte Investitionen<br />
am Öko-Trend teilhaben wollen, bleibt<br />
noch die Möglichkeit, sich eine Solaranlage<br />
aufs Dach zu setzen. Wenn sicher ist, dass<br />
sich <strong>de</strong>r Standort eignet, können die Renditen<br />
durchaus lukrativ sein. Zwar hat die<br />
Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>regierung beschlossen, dass die Einspeisevergütung,<br />
die <strong>de</strong>n Betreibern 20 Jahre<br />
lang einen festen Preis für die Stromabnahme<br />
garantiert, zum 1. Juli um 15 Prozent sinken<br />
soll. Der Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verband <strong>de</strong>r Verbraucherzentralen<br />
geht davon aus, dass sich Photovoltaikanlagen<br />
trotz <strong>de</strong>r Kürzung <strong>de</strong>r Einspeisevergütung<br />
auf gut 32 Cent auch für Privatleute<br />
immer noch lohnen, <strong>de</strong>nn die Preise für die<br />
Anlagen wer<strong>de</strong>n sinken.<br />
Obwohl Solarmodule <strong>de</strong>rzeit knapp sind, verlangen<br />
Hersteller und Handwerker vielerorts<br />
weniger als 3.000 Euro pro Kilowatt Leistung.<br />
Solarberater Thomas Littmann sieht <strong>de</strong>n<br />
Preis schon in <strong>de</strong>n nächsten drei Jahren bei<br />
2.000 Euro. Seiner Berechnung nach dürften<br />
Hausbesitzer auch nach <strong>de</strong>r Kürzung noch<br />
mit Renditen von rund zehn Prozent rechnen<br />
– ohne dass die Preise <strong>de</strong>utlich fallen.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 33
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
DSL<br />
Alles aus einer Leitung<br />
Telefon, Handy, Fax, SMS und Mail – alles wächst zusammen. Auch die Telefonanlage ist nur noch<br />
virtuell vorhan<strong>de</strong>n. Die Digitalisierung <strong>de</strong>r Kanzleikommunikation schafft neue Möglichkeiten, stellt bei einem<br />
Anbieterwechsel die Nutzer jedoch vor neue Hür<strong>de</strong>n.<br />
„Vernetzte Welten“, lautete das Motto <strong>de</strong>r<br />
Cebit 2010, was durchaus mehr<strong>de</strong>utig zu verstehen<br />
war: Ob das Zusammenwachsen von<br />
Mobilfunk und Festnetz, Telefonieren über<br />
die Internet-Leitung o<strong>de</strong>r Smartphones, die<br />
inzwischen mit <strong>de</strong>m glänzen, was bislang<br />
nur Rechnern vorbehalten war. Selbst die<br />
berufliche und private Kommunikationswelt<br />
wächst zusammen und lässt sich oft<br />
nur noch schwer trennen. Viele sind immer<br />
und überall erreichbar, können auf alle Daten<br />
zugreifen und haben sich mit an<strong>de</strong>ren Leuten<br />
„vernetzt“.<br />
Für Kanzleien, die schon mehrere Jahre bei<br />
einem Kommunikationsanbieter sind, macht<br />
es Sinn, die Verträge zu überprüfen – schließlich<br />
sind in <strong>de</strong>n letzten Jahren die Gebühren<br />
für Telefon und Internet spürbar gesunken.<br />
Es muss nicht gleich <strong>de</strong>r Wechsel zu einem<br />
an<strong>de</strong>ren Anbieter sein, oft lassen sich schon<br />
mit einem Tarifwechsel Kosten senken. In<br />
manchen Fällen verursachen allein schon<br />
unterschiedliche Vertragspartner für Festnetz<br />
und Mobilfunk hohe Kosten.<br />
Viele Anbieter bün<strong>de</strong>ln <strong><strong>de</strong>s</strong>wegen mehrere<br />
unterschiedliche Leistungen in Komplettpakete.<br />
So sollten sich Kun<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Deutschen<br />
Telekom überlegen, auch die Mitarbeiter<br />
mit Verträgen von <strong>de</strong>ren Mobilfunktochter<br />
T-Mobile auszustatten. In <strong>de</strong>m Zusammenhang<br />
sollte die Kanzlei auch überprüfen, in<br />
welche Mobilfunknetze sie am häufigsten<br />
telefoniert haben und sich dann ein passen<strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Angebot machen lassen.<br />
Vodafone hat<br />
Festnetzanbieter Arcor gekauft<br />
Am Telekommunikationsmarkt hat sich<br />
inzwischen einiges getan: Festnetzanbieter<br />
Arcor ist mittlerweile Teil von Vodafone.<br />
Anbieter Alice wur<strong>de</strong> im Februar 2010 von<br />
<strong>de</strong>r spanischen Telefonica übernommen, auch<br />
hier sind kombinierte Angebote zu erwarten.<br />
„Die Tarife für Gespräche ins Mobilfunknetz<br />
sind heute viel wichtiger als die ins Festnetz“,<br />
sagt Stephan Boettger, Berater und Revisor<br />
beim Beratungsunternehmen HSP Advice in<br />
Hannover. Sein Unternehmen berät Kanzleien<br />
bei Ausschreibungen von Telekommunikationsanlagen,<br />
Telefonverträgen und<br />
IT-Ausrüstungen.<br />
Inzwischen gibt es in Deutschland doppelt<br />
so viele Mobiltelefone wie Einwohner – die<br />
Wahrscheinlichkeit, einen Mandanten auf<br />
<strong>de</strong>m Handy zu erreichen, ist somit sehr<br />
» Checkliste<br />
hoch. Auch die Taktung <strong>de</strong>r Tarife ist wichtig,<br />
so <strong>de</strong>r Berater. Häufig müsse die erste Minute<br />
voll bezahlt wer<strong>de</strong>n, danach wird sekun<strong>de</strong>ngenau<br />
abgerechnet. Eigentlich anwen<strong>de</strong>runfreundlich,<br />
<strong>de</strong>nn für eine kurze Nachricht auf<br />
<strong>de</strong>r Mailbox, die Angabe eines Termins o<strong>de</strong>r<br />
Treffpunkts benötigt man nur wenige Sekun<strong>de</strong>n,<br />
zahlt aber für eine komplette Minute.<br />
Wichtige Punkte für <strong>de</strong>n Wechsel <strong><strong>de</strong>s</strong> DSL-/Telefonanbieters<br />
1. Analysieren Sie Ihre Telefonrechnungen, um Ihren Bedarf zu ermitteln. Vergleichen Sie<br />
alle Aspekte <strong>de</strong>r Pauschaltarife. Ein Wechsel sollte innerhalb von zwei bis vier Wochen<br />
funktionieren. Lassen Sie sich <strong>de</strong>n Wechseltermin schriftlich bestätigen und einen<br />
Ansprechpartner mit Telefondurchwahl nennen, <strong>de</strong>r Ihnen im Notfall weiterhilft.<br />
2. Angebote zuschnei<strong>de</strong>n lassen: Nicht immer <strong>de</strong>cken Pauschaltarife <strong>de</strong>n Bedarf einer<br />
Kanzlei ab. Taktungen von 60/1 sind unvorteilhaft bei vielen kurzen Telefonaten.<br />
Wenn Sie oft ins Ausland telefonieren, sollten diese Nummern auch von <strong>de</strong>r Pauschale<br />
abge<strong>de</strong>ckt sein.<br />
3. Natürlich nehmen Sie Ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mit (Portierung). Doch teilen<br />
Sie Ihren Mandanten für <strong>de</strong>n Wechseltermin eine (Notfall-)Handynummer mit.<br />
4. Achten Sie nicht nur auf ausreichend Download-Bandbreite für alle Mitarbeiter.<br />
Die Upload-Geschwindigkeit ist min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens genauso wichtig, wenn Sie Daten zu<br />
Mandanten, in ein Rechenzentrum schicken o<strong>de</strong>r dort abspeichern wollen. Gleiches<br />
gilt dann, wenn Sie über das Internet telefonieren.<br />
5. Die Inklusiv-Hosting-Leistungen reichen in <strong>de</strong>r Regel nicht aus, wenn Sie eine zeitgemäße<br />
Webseite mit Datenbank betreiben und Herr über Ihre Mails sein möchten.<br />
Hier ist eine Zusatzoption o<strong>de</strong>r ein weiterer Vertrag bei einem Hosting-Anbieter<br />
notwendig.<br />
6. Wollen Sie einen eigenen Exchange- bzw. Mail-Server betreiben o<strong>de</strong>r Mitarbeitern<br />
die sichere Einwahl in Ihr Netzwerk (VPN) ermöglichen, benötigen Sie eine feste<br />
IP-Adresse, die sich nicht mit je<strong>de</strong>m Verbindungsaufbau erneuert.<br />
7. Entschei<strong>de</strong>n Sie sich für einen Geschäftskun<strong>de</strong>ntarif: Hier gelten bessere Serviceleistungen.<br />
Die Reaktionszeit bei Störungen sollte keinesfalls länger als acht Stun<strong>de</strong>n<br />
sein (ein Arbeitstag). Eine kostenfreie Kun<strong>de</strong>n-Hotline für Störungen sollte vorhan<strong>de</strong>n<br />
sein. Außer<strong>de</strong>m haben Geschäftskun<strong>de</strong>ntarife kürzere Kündigungsfristen.<br />
Quelle: Autor<br />
34 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Lange Zeit war es üblich, Preise nach<br />
Gesprächszeit zu zahlen, mittlerweile<br />
haben sich aber Pauschaltarife, sogenannte<br />
Flatrates, bei <strong>de</strong>n Anbietern durchgesetzt.<br />
Für eine monatliche Grundgebühr sind alle<br />
Gespräche ins <strong>de</strong>utsche o<strong>de</strong>r aber europäische<br />
Festnetz inklusive, manche Anbieter bieten<br />
zusätzlich entsprechen<strong>de</strong> Pauschalangebote<br />
auch für Gespräche ins Mobilfunknetz. „Doch<br />
95 Prozent aller Flatrates sind für die Kun<strong>de</strong>n<br />
unpassend“, erklärt Boettger.<br />
Hier heißt es aufpassen, <strong>de</strong>nn wenn etwa nur<br />
Gespräche ins Festnetz <strong>de</strong>r Telekom eingeschlossen<br />
sind, die Kanzleimitarbeiter aber<br />
häufig ins Mobilfunknetz telefonieren, wird<br />
es teurer. Gleiches gilt, wenn <strong>de</strong>r Anbieter<br />
in <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
die Flatrate auf ein „typisches Telefonverhalten“<br />
reduziert. Dann kann es etwa zu<br />
Nachberechnungen kommen, wenn die Telefongesellschaft<br />
stun<strong>de</strong>nlange Ferngespräche<br />
als atypisch einstuft. Der Anbieterwechsel<br />
sollte <strong><strong>de</strong>s</strong>wegen keinesfalls aufgrund eines<br />
günstigen Lockangebots erfolgen. Vor <strong>de</strong>m<br />
Vertragsabschluss steht eine gründliche<br />
Analyse <strong><strong>de</strong>s</strong> Telefonverhaltens <strong>de</strong>r Kanzlei,<br />
zu<strong>de</strong>m sollten mehrere renommierte Anbieter<br />
ein Angebot unterbreiten.<br />
In <strong>de</strong>r Tabelle (Seite 36-37) sind gängige<br />
Angebote für Telefon- und DSL-Anschluss<br />
einan<strong>de</strong>r gegenübergestellt, doch ohne Fußnoten<br />
und Einschränkungen geht nichts.<br />
Die Tarife sind von <strong>de</strong>n Anbietern bewusst<br />
komplex gehalten, sodass ein transparenter<br />
Vergleich praktisch unmöglich ist. Ob die<br />
Monatsgebühr, die in <strong>de</strong>n ersten zwölf Monaten<br />
günstiger ist, o<strong>de</strong>r ein zeitweiser Verzicht<br />
auf eine Bereitstellungsgebühr. HSP-Advice<br />
sammelt seit zehn Jahren aktuelle Telefontarife<br />
in einer Datenbank, inzwischen sind es<br />
rund 1.667 Tarife von 200 Anbietern – nur<br />
für das Festnetz.<br />
Immer populärer und bei fast allen Anbietern<br />
zu haben ist mittlerweile die Internet-Telefonie,<br />
auch Voice over IP (VoIP) genannt. Dabei<br />
benötigt nicht je<strong><strong>de</strong>s</strong> Telefonat eine eigene<br />
Leitung, son<strong>de</strong>rn wird in kleine Datenpakete<br />
aufgeteilt und mit vielen an<strong>de</strong>ren Gesprächen<br />
über die Internet-Leitung verschickt.<br />
Die Web-Telefonie bietet etliche Vorteile. Die<br />
Kanzlei benötigt keine eigene Telefonanlage<br />
mehr, alle Einstellungen wer<strong>de</strong>n über einen<br />
Browser im Internet vorgenommen. „Die<br />
Telefonanlage im Web wird aufgrund ihrer<br />
Kosten- und Nutzungsvorteile herkömmliche<br />
Telefonanlagen samt Festnetz ablösen“, prognostiziert<br />
Tim Mois, Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft Sipgate aus Düsseldorf.<br />
Zentral an einem Rechner lassen sich damit<br />
Telefoneinstellungen, SMS, Anrufbeantworter<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
und Faxe von je<strong>de</strong>m Mitarbeiter annehmen<br />
und einstellen. Die Telefone nutzen dieselbe<br />
Verkabelung wie die Rechner.<br />
Flexible Einstellungen<br />
über Internet-Telefonanlagen<br />
Kanzleien erhalten eine Rufnummer mit <strong>de</strong>r<br />
üblichen Ortsvorwahl. Bei Sipgate sind auch<br />
Rufnummern im Ausland erhältlich. So ließe<br />
sich beispielsweise für ein Büro in Zürich eine<br />
Ortsrufnummer schalten. Ist das Büro nicht<br />
besetzt, kann man von Deutschland aus die<br />
Telefonate auf das Handy eines Mitarbeiters<br />
o<strong>de</strong>r an einen an<strong>de</strong>ren Standort umleiten,<br />
alles mit wenigen Mausklicks.<br />
Sipgate bietet auch ein spezielles Programm<br />
(Application, kurz „App“) für das Apple<br />
I-Phone an. Damit lassen sich dort, wo ein<br />
drahtloser Zugang zum Internet (WLAN) verfügbar<br />
ist, etwa an Flughäfen, auf Messen<br />
o<strong>de</strong>r in Hotels, Telefonate über das Internet<br />
führen. Selbst <strong>de</strong>r Skype-Anschluss klingelt<br />
auf Wunsch bei einem Anruf auf <strong>de</strong>r Büronummer.<br />
Mit <strong>de</strong>r richtigen Hardware lässt sich VoIP<br />
auch in die bestehen<strong>de</strong> Telefonanlage integrieren.<br />
Somit sind Telefonate über die vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Telefone <strong>de</strong>r Kanzlei möglich. Die<br />
Technik nennt sich Trunking.<br />
Ein Hochgeschwindigkeitszugang<br />
ins Internet ist heute<br />
auch für viele Steuerkanzleien<br />
ein Muss.<br />
Da viele Kanzleigespräche vertraulich sind,<br />
ist Abhörsicherheit ein wichtiges Thema beim<br />
Telefon. Hier steht VoIP aber <strong>de</strong>r klassischen<br />
Telefonie in nichts nach. Ein Angreifer müsste<br />
schon am nächstgelegenen Verteilerkasten<br />
die Internet-Leitung anzapfen, die kompletten<br />
Sprachpakete in <strong>de</strong>r richtigen Reihenfolge aus<br />
<strong>de</strong>m Datenstrom fischen und zusammensetzen.<br />
Das ist praktisch unmöglich. Lauschangriffe<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Kanzlei sind zwar theoretisch<br />
<strong>de</strong>nkbar, aber die Gefahr besteht auch<br />
bei <strong>de</strong>r klassischen Telefonie.<br />
Die geringen Investitionskosten und die Flexibilität<br />
sprechen ein<strong>de</strong>utig für die Zukunft<br />
von VoIP. Zu<strong>de</strong>m will die Deutsche Telekom<br />
bis 2014 ihr komplettes Netz auf Glasfaserkabel<br />
umstellen. Damit wer<strong>de</strong>n rund 7.000<br />
<strong>de</strong>r 7.900 bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weiten Schaltstellen überflüssig.<br />
Aus Kostengrün<strong>de</strong>n will die Telekom verbleiben<strong>de</strong><br />
Analog- und ISDN-Anschlüsse<br />
zwangsumstellen. Schon heute übertragen<br />
die meisten Anbieter mit eigenen Netzen<br />
die Gespräche paketvermittelt per Internet-<br />
Technik zwischen <strong>de</strong>n Vermittlungsstellen.<br />
Der Flaschenhals liegt noch auf <strong>de</strong>r „letzten<br />
Meile“, also <strong>de</strong>m Weg in die Kanzlei.<br />
Der Kun<strong>de</strong> kann nur für die richtigen Geräte<br />
und ausreichend Bandbreite sorgen. Ein VoIP-<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 35
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
Gespräch benötigt rund 100 Kbit/s in jeweils<br />
bei<strong>de</strong> Richtungen. Viele Kun<strong>de</strong>n achten bei<br />
ihrem DSL-Anschluss nur auf die Download-<br />
Geschwindigkeit, doch auch die an<strong>de</strong>re Richtung<br />
ist wichtig, schließlich müssen auch<br />
Daten verschickt wer<strong>de</strong>n. Bei einem 16.000<br />
Kbit/s-Anschluss sind in <strong>de</strong>r Regel 800 bis<br />
1.000 Kbit/s als Upload-Geschwindigkeit enthalten.<br />
Wenn mehrere Mitarbeiter über einen<br />
solchen Zugang telefonieren und im Internet<br />
surfen, kann es eng wer<strong>de</strong>n.<br />
Außer<strong>de</strong>m muss die Telefonanlage beziehungsweise<br />
<strong>de</strong>r Router <strong>de</strong>n Sprachpaketen<br />
im Netzwerk Vorfahrt einräumen. Kommen<br />
die Pakete nicht in <strong>de</strong>r richtigen Reihenfolge<br />
an, entstehen Echos, Aussetzer und Störgeräusche.<br />
Berater Boettger rät noch von<br />
VoIP-Anschlüssen ab: „Als Geschäftskun<strong>de</strong><br />
Auf Details achten<br />
kann man mit <strong>de</strong>r Gesprächsqualität, <strong>de</strong>n<br />
Störungen bis hin zu Gesprächabbrüchen<br />
nicht leben.“ Während ein ISDN-Anschluss<br />
im Jahresmittel zu 99 Prozent verfügbar ist,<br />
liegt dies beim VoIP-Anschluss bei 96 Prozent.<br />
Digitalisierung lässt Mobilfunk und<br />
Festnetz verschmelzen<br />
Doch <strong>de</strong>r Digitalisierung <strong><strong>de</strong>s</strong> Telefons kann<br />
sich niemand entziehen. Vodafone nennt die<br />
Lösung „Office Net“, mit <strong>de</strong>r Mobilfunk und<br />
Festnetz zusammenwachsen. Auf Tastendruck<br />
wird das Gespräch auf das Handy „durchgestellt“,<br />
wie bei einer Nebenstelle.<br />
Bei eingehen<strong>de</strong>n Anrufen klingeln Büro- und<br />
Mobiltelefon gleichzeitig. Auch die Telefonanlage<br />
verschwin<strong>de</strong>t, die Einstellungen nimmt<br />
die Kanzlei im Internet vor. Anschaffungs-,<br />
Wartungs- und Update-Kosten entfallen, so<br />
Jan Geldmacher, Geschäftsführer für das Firmenkun<strong>de</strong>ngeschäft<br />
bei Vodafone.<br />
Die Deutsche Telekom nennt ihr neues<br />
Angebot für Geschäftskun<strong>de</strong>n „Business<br />
Bundles“, die Festnetz, Mobilfunk, Internet-<br />
Zugang, Webseiten-Hosting und Mail-Server<br />
miteinan<strong>de</strong>r verbin<strong>de</strong>n. Im April 2010 startet<br />
<strong>de</strong>r Anbieter das Deutschland LAN, ein<br />
Komplettpaket für Geschäftskun<strong>de</strong>n, worin<br />
ein Internet-Anschluss mit 10.000 Kbit/s, alle<br />
Telefonate ins <strong>de</strong>utsche Festnetz und in die<br />
inländischen Mobilfunknetze enthalten sind.<br />
Bis zu fünf Arbeitsplätze kosten zur Einführung<br />
495 Euro im Monat.<br />
Acht feste IP-Adressen gehören ebenfalls zum<br />
Leistungspaket. Das ist wichtig, wenn sich<br />
Telefon- und Internet-Pakete<br />
Netzbetreiber 1&1 Alice Deutsche Telekom Freenet Kabel Deutschland Tele 2<br />
Paket Doppel Flat 16.000 AliceComfort Office Business Complete Phone Business 25 Comfort Business DSL & Fon 16.000<br />
Premium<br />
ADSL Connect<br />
Preis / Monat 24,99 € 44,90 € 71,28 € 58,31 € 39,90 € 29,95 €<br />
Bereitstellungspreis 0,00 € 39,90 1) 59,94 bzw. 105,81 € 3) 117,81 € 24,90 € 39,96 €<br />
Telefonanschluss ISDN-Funktionen<br />
ISDN ISDN Kein eigener<br />
4 Telefonleitungen Kein eigener<br />
2,99 €/Monat<br />
Anschluss<br />
ISDN-Leistungs- Anschluss ISDN-<br />
PreSelection-Tarife merkmale<br />
Funktionen<br />
Festnetz-Flatrate Ja Ja Ja<br />
<strong>de</strong>utschlandweit<br />
2) Nein<br />
Ja Ja<br />
ab 0,02 €/Min.<br />
Telefonate in<br />
Mobilfunknetze **<br />
0,20 € 0,15 €; zu Alice-<br />
Handys kostenlos<br />
0,17 € ab 0,20 € 0,15 € ab 0,25 €<br />
Flatrate Internet Ja - 16.000 Kbit/s Ja - 16.000 Kbit/s Ja -16.000 Kbit/s Ja -16.000 Kbit/s Ja- 32.000 Kbit/s 4) Ja -16.000 Kbit/s<br />
Feste IP-Adresse Nein Ja Ja Ja Nein Nein<br />
Webhosting inklusive Nein 5 eigene Domains Ja Nein Ja Nein<br />
Verfügbarkeit Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit*<br />
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Geschaeftskun<strong>de</strong>n<br />
Stand: 03/2010 Alle Preise sind Bruttopreise * Verfügbarkeit kann an manchen Standorten eingeschränkt sein *** Zeitlich begrenzte Angebote, gelten nur für<br />
– individuelle Verfügbarkeitsabfrage unbedingt empfohlen<br />
Neukun<strong>de</strong>n<br />
** Die meisten Anbieter haben kostenpflichtige<br />
Optionen für Mobilfunk-Flaterates<br />
**** VOIP = Voice over IP, Internet-Telefonie<br />
36 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Mitarbeiter von außen in das Firmennetzwerk<br />
einwählen möchten. „Mit Deutschland<br />
LAN erweitern wir unser Portfolio für das<br />
vernetzte Arbeiten um einen wesentlichen<br />
Baustein“, sagt Dirk Backofen, Leiter Marketing<br />
für Geschäftskun<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Deutschen<br />
Telekom.<br />
Wer sich für einen Anbieterwechsel entschei<strong>de</strong>t,<br />
kann seine bisherige Rufnummer mitnehmen<br />
– egal, ob Festnetz- o<strong>de</strong>r Handynummer.<br />
Die Szenarien und Vorlaufzeiten für die<br />
Übergabe hat die Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>netzagentur genau<br />
festgelegt. Doch ist <strong>de</strong>r Vorgang technisch<br />
komplex, und Berater Boettger berichtet von<br />
Fällen, in <strong>de</strong>nen Rufnummern über Monate<br />
im „technischen Nirwana“ schwebten. Seine<br />
Faustregel lautet: Haben sich alter und neuer<br />
Anbieter auf die Übergabe verständigt, kann<br />
ein Wechsel innerhalb von 14 Tagen klappen.<br />
„Die Wahrscheinlichkeit liegt dann bei 80<br />
Prozent“, sagt Boettger.<br />
Kun<strong>de</strong> hat wenig Möglichkeiten,<br />
wenn Umstellung nicht klappt<br />
Wird ein Anschluss nicht zum vereinbarten<br />
Termin übergeben, hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n nur wenig<br />
Möglichkeiten. Er kann Druck machen o<strong>de</strong>r<br />
vom Vertrag zurücktreten, doch seiner telefonischen<br />
Erreichbarkeit nützt bei<strong><strong>de</strong>s</strong> nichts.<br />
Boettger berichtet von einer Feuerwehrleitstelle<br />
die ihren Wechsel beschleunigen wollte,<br />
aber auch mit Druck nichts erreichen konnte.<br />
Tritt man vom Vertrag zurück, muss die Nummer<br />
zum alten Vertragspartner übergeben<br />
wer<strong>de</strong>n. Derartige Fälle sieht die sogenannte<br />
Portierung nicht vor. Unter Umstän<strong>de</strong>n ist die<br />
Telekomanbieter sollten nicht nur günstig, son<strong>de</strong>rn auch zuverlässig sein,<br />
keine teuren Servicenummern schalten und Abmachungen einhalten.<br />
Versatel Vodafone<br />
VOIP ****<br />
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3.) Entfällt beim Wechsel von einem<br />
bestehen<strong>de</strong>n Telekom-Anschluss<br />
4.) Im Glasfaser-Netz bis zu 100 Mbit/s möglich<br />
Dirk Kun<strong>de</strong><br />
ist Diplom-Volkswirt<br />
und betreibt das JournalistenbüroTextkun<strong>de</strong><br />
in Hamburg. Seine<br />
Schwerpunkte bil<strong>de</strong>n<br />
die digitale Wirtschaft<br />
sowie nutzwertorientierte<br />
Geldthemen.<br />
E-Mail: kun<strong>de</strong>@textkun<strong>de</strong>.<strong>de</strong><br />
Rufnummer dann über einen längeren Zeitraum<br />
nicht geschaltet und die Kanzlei somit<br />
unerreichbar.<br />
Für <strong>de</strong>n Wechselzeitraum sollte die Kanzlei<br />
ihre Mandanten informieren und eine Notfall-<br />
Handynummer mitteilen. Der Termin sollte<br />
nicht direkt vor o<strong>de</strong>r nach einem Wochenen<strong>de</strong><br />
liegen und auch nicht auf einen Feiertag<br />
fallen. Das hört sich leichter an, als es in <strong>de</strong>r<br />
Realität ist. Hat eines <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Telefonunternehmen<br />
seine Schaltzentrale in einem<br />
Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>land mit regionalem Feiertag, kann<br />
die Übergabe zum gewünschten Zeitpunkt<br />
daran scheitern.<br />
Boettger rät seinen Kun<strong>de</strong>n daher zu einer<br />
„kaufmännischen Übergabe“. Dabei bleibt <strong>de</strong>r<br />
Anschluss etwa bei <strong>de</strong>r Deutschen Telekom, die<br />
vertragliche Gestaltung und die Abrechnung<br />
übernimmt aber ein Rahmenvertragspartner<br />
von HSP Advice, wie etwa Arvato Systems<br />
o<strong>de</strong>r Telebin<strong>de</strong>r. Bei<strong>de</strong> Unternehmen sind auch<br />
vom Tüv zertifiziert, ihre Rechnungen sollten<br />
korrekt sein. Offenbar ein Problem, <strong>de</strong>nn, so<br />
Boettger, je<strong>de</strong> zehnte Telefonrechnung sei fehlerhaft.<br />
Wegen technischer Probleme wer<strong>de</strong>n<br />
Gespräche häufig mehrfach abgerechnet o<strong>de</strong>r<br />
Zeiten einfach falsch erfasst.<br />
Außer<strong>de</strong>m wird die Kanzlei bei <strong>de</strong>r kaufmännischen<br />
Übergabe zum Werbeverbotskun<strong>de</strong>n<br />
und erhält keine telefonischen Werbeangebote<br />
mehr. Noch viel wichtiger ist <strong>de</strong>r<br />
persönliche Ansprechpartner im Bedarfsfall.<br />
Viele Billiganbieter im Telefonmarkt können<br />
ihre Preise nur halten, weil sie kaum Service<br />
bieten. Da steht das Call-Center im Ausland<br />
und <strong>de</strong>r Anruf kostet oftmals 1,49 Euro pro<br />
Minute o<strong>de</strong>r mehr.<br />
Übrigens: Kanzleien sollten keine günstigen<br />
Privatkun<strong>de</strong>ntarife abschließen. Zwar ist <strong>de</strong>r<br />
Preis niedrig, doch die Serviceleistungen und<br />
Kündigungsfristen sind <strong>de</strong>utlich schlechter.<br />
Höhere Gebühr sind in diesem Fall gut investiert,<br />
bevor ein wichtiger Mandant verärgert<br />
wird, <strong>de</strong>r die Kanzlei tagelang telefonisch<br />
nicht erreichen kann.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 37
Fotos: Martin Brockhoff<br />
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
Round Table Kanzleisoftware<br />
Der Staat<br />
for<strong>de</strong>rt heraus<br />
Herausfor<strong>de</strong>rungen, die durch aktuelle und künftige Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Staats auf die Steuerberater und die Kanzleisoftware-<br />
Anbieter zukommen, stan<strong>de</strong>n im Mittelpunkt einer Diskussion<br />
auf <strong>de</strong>r Cebit 2010. HMD-Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r Martin Moser<br />
hatte gerufen und die be<strong>de</strong>utendsten Kanzlei-Software-Anbieter<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Lan<strong><strong>de</strong>s</strong> waren gekommen. Novum: Moser, früher selbst Gast<br />
bei ähnlichen Run<strong>de</strong>n, mo<strong>de</strong>rierte die Run<strong>de</strong> selbst.<br />
Ob <strong>de</strong>r elektronische Entgeltnachweis Elena<br />
o<strong>de</strong>r die E-Bilanz: Die Herausfor<strong>de</strong>rungen<br />
von Seiten <strong><strong>de</strong>s</strong> Staates an die Steuerberater<br />
und die Kanzleisoftware-Branche stan<strong>de</strong>n am<br />
3. Mai 2010 im Mittelpunkt <strong>de</strong>r Gesprächsrun<strong>de</strong><br />
führen<strong>de</strong>r Kanzleisoftware-Anbieter<br />
auf <strong>de</strong>m Cebit-Stand von HMD. An<strong>de</strong>rs als<br />
beim letzten großen Treffen <strong>de</strong>r Branche, <strong>de</strong>m<br />
„Consultant“-Round-Table vom 3. Mai 2007<br />
in Stuttgart, mo<strong>de</strong>rierte Martin Moser, Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Software-Anbieters<br />
HMD aus <strong>de</strong>m bayerischen An<strong>de</strong>chs, die<br />
Diskussionsrun<strong>de</strong>. Hintergrund für Moser,<br />
über das Thema zu diskutieren: „Ich sehe<br />
die Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>n Kanzleien und<br />
Anwen<strong>de</strong>rn darin, die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Gesetzgebers in <strong>de</strong>r Praxis umzusetzen.“<br />
Die Gäste am HMD-Cebit-Stand waren hochkarätig:<br />
Michael Brhel, Geschäftsführer<br />
Simba Computer Systeme GmbH aus Ostfil<strong>de</strong>rn<br />
(Ba<strong>de</strong>n-Württemberg), Dr. Ludger<br />
Kleyboldt, Geschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong> Verlags Neue<br />
Wirtschafts-Briefe GmbH & Co. KG (NWB) aus<br />
Herne (Nordrhein-Westfalen), Dr. Michael<br />
Röchner, Geschäftsführer Addison und<br />
Service Software GmbH aus Ludwigsburg<br />
(Ba<strong>de</strong>n-Württemberg), Markus Reithwiesner,<br />
Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong>-Lexware<br />
GmbH & Co. KG aus Freiburg im Breisgau (in<br />
<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>r „SteuerConsultant“ erscheint),<br />
Eckhard Schwarzer, Datev-Vorstandsmitglied,<br />
Nürnberg, Karl-Heinz Siebenpfeiffer,<br />
Geschäftsführer Eurodata GmbH & Co. KG,<br />
Saarbrücken, und StB Franz-Josef Wernze,<br />
Vorstandsmitglied <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerkanzleiverbunds<br />
European Tax & Law e.V. (ETL) Berlin,<br />
mit rund 600 Kanzleien.<br />
Moser wollte zu Beginn <strong>de</strong>r Diskussion von<br />
Datev-Vorstandsmitglied Eckhard Schwarzer<br />
wissen, welche Erwartungen dieser an die<br />
neue Software <strong><strong>de</strong>s</strong> Hauses, Datev Pro, habe.<br />
Schwarzer sieht Datev Pro als Software, die<br />
mehr Effizienz in die Abläufe <strong>de</strong>r Steuerkanzleien<br />
bringt. Zugleich verwies er aber<br />
auch auf die Herausfor<strong>de</strong>rungen durch die<br />
E-Bilanz und Elena für Software-Anbieter wie<br />
„Das Einbiegen auf die digitale<br />
Autobahn ist eine zentrale<br />
Herausfor<strong>de</strong>rung und erfor<strong>de</strong>rt<br />
vom Berufsstand <strong>de</strong>r Steuerberater<br />
große Flexibilität.“ Michael Brhel,<br />
Geschäftsführer Simba Computer Systeme GmbH,<br />
Ostfil<strong>de</strong>rn (Ba<strong>de</strong>n-Württemberg)<br />
Steuerkanzleien. Grün<strong>de</strong> hierfür seien in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Initiativen von Regierungsstellen<br />
in Sachen E-Government (siehe Glossar) zu<br />
suchen, was auch zu – vermeintlichen –<br />
Wi<strong>de</strong>rsprüchen geführt habe. Ziel aller Initiativen<br />
sei es aber, Belege und Informationen<br />
für die sogenannte digitale Autobahn aufzubereiten.<br />
„Der Berufsstand <strong>de</strong>r Steuerberater<br />
und <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Genossenschaft Datev müssen<br />
sich in diesen Prozess integrieren, sie können<br />
hier nicht außen vor bleiben“, so Schwarzer.<br />
Simba-Geschäftsführer Michael Brhel sieht<br />
das ähnlich: „Das Einbiegen auf die digitale<br />
Autobahn ist eine zentrale Herausfor<strong>de</strong>rung<br />
und erfor<strong>de</strong>rt von <strong>de</strong>m Berufsstand <strong>de</strong>r Steuerberater<br />
große Flexibilität.“<br />
Dr. Michael Röchner, Geschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Ludwigsburger Anbieters Addison, sprach<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Digitalisierung<br />
von einem Paradigmenwechsel für die Software-Industrie:<br />
„Während früher Formulare<br />
abgebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, sind es jetzt schnelle und<br />
produktive Prozesse.“ Als Beispiele nannte<br />
38 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
„Wir versuchen, die Fragen mit<br />
<strong>de</strong>n richtigen Antworten zu<br />
verknüpfen. Die Kunst ist es,<br />
Informationen für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
entsprechend aufzubereiten.“<br />
Dr. Ludger Kleyboldt,<br />
Geschäftsführer Verlag<br />
Neue Wirtschafts-Briefe GmbH & Co. KG,<br />
Herne (Nordrhein-Westfalen)<br />
Röchner Elena und die E-Bilanz, die so in<br />
<strong>de</strong>n Ablauf <strong>de</strong>r Kanzlei integriert wer<strong>de</strong>n<br />
müssten, dass die Steuerberater auch noch<br />
rentabel arbeiten können.<br />
Markus Reithwiesner, Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />
<strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KG aus Freiburg<br />
im Breisgau, erwartet eine fundamentale<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Geschäftsmo<strong>de</strong>lle <strong>de</strong>r<br />
Steuerberater und verglich ihre Situation<br />
mit <strong>de</strong>r von Reisebüros. Sie habe es früher<br />
überall gegeben, mittlerweile jedoch buchten<br />
Verbraucher über das Internet. „Die Kernarbeitsgebiete<br />
<strong>de</strong>r Steuerberater“, so Reithwiesner,<br />
„wer<strong>de</strong>n sich künftig in die Bereiche<br />
Mandantenberatung sowie die Kooperation<br />
zwischen Mandant und Steuerberater verschieben.“<br />
StB Franz-Josef Wernze ist im Vorstand <strong>de</strong>r<br />
European Tax and Law-Gruppe, die rund 600<br />
Steuerkanzleien umfasst und an <strong>de</strong>r Eurodata<br />
GmbH sowie am Kanzlei-Software-Anbieter<br />
HMD beteiligt ist. Er stützt die Aussagen<br />
Reithwiesners im Hinblick auf die Zukunft <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
„Ich sehe die Schwierigkeiten<br />
bei <strong>de</strong>n Kanzleien und Anwen<strong>de</strong>rn<br />
darin, die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Gesetzgebers in <strong>de</strong>r Praxis<br />
umzusetzen.“<br />
Martin Moser,<br />
Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r HMD-<br />
Software AG, An<strong>de</strong>chs (Bayern)<br />
Berufsstands: „In <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n fünf Jahren<br />
wird es gravieren<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen geben“,<br />
so sein Fazit. „Die Steuerberater müssen sich<br />
in Zukunft um ihre Kun<strong>de</strong>n bemühen und<br />
diesen Dienstleistungen anbieten, die weit<br />
über <strong>de</strong>n heutigen Umfang hinausgehen.“<br />
Karl-Heinz Siebenpfeiffer ist Geschäftsführer<br />
von Eurodata mit Sitz in Saarbrücken. Er<br />
sieht die Daten, die elektronisch in die Kanzlei<br />
gelangen, als Herausfor<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n<br />
Berufsstand und illustrierte dies am Beispiel<br />
<strong>de</strong>r Lohnbuchhaltung. Den Steuerberatern rät<br />
er, ihr Hauptaugenmerk auf die Beratung zu<br />
legen, und erwartet, dass <strong>de</strong>r Preisdruck auf<br />
ihren Berufsstand steigt.<br />
An die Hand nehmen will Dr. Ludger Kleyboldt,<br />
Geschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong> NWB-Verlags aus<br />
<strong>de</strong>m nordrhein-westfälischen Herne, die Steuerberater.<br />
„Als Repräsentant eines Verlagshauses<br />
begleitet unser Haus“, so stellt Kleyboldt<br />
klar, „die Steuerberater über Inhalte,<br />
nicht aber über Kanzlei-Software.“ Auf die<br />
Frage von Mo<strong>de</strong>rator Martin Moser, wie<br />
„Die Kernarbeitsgebiete <strong>de</strong>r Steuerberater<br />
verschieben sich künftig<br />
in die Bereiche Mandantenberatung<br />
sowie Kooperation zwischen<br />
Mandant und Steuerberater.“<br />
Markus Reithwiesner,<br />
Geschäftsführer <strong>Haufe</strong>-Lexware<br />
GmbH & Co KG, Freiburg/Breisgau<br />
<strong>de</strong>nn die Steuerberater von neuen Software-<br />
Lösungen begeistert wer<strong>de</strong>n könnten, stellte<br />
Dr. Michael Röchner von Addison fest, dass<br />
die Steuerberater sehr konservativ seien.<br />
Nur durch die Digitalisierung entstehe ein<br />
Kostendruck, <strong>de</strong>r die Steuerberater für neue<br />
Lösungen öffne, so <strong>de</strong>r Addison-Chef: „Rund<br />
20 Prozent <strong>de</strong>r Steuerberater sind innovativ<br />
und haben damit eine Führungsfunktion. Sie<br />
zeigen nicht zuletzt <strong>de</strong>n Kollegen, wo sich<br />
Perspektiven entwickeln.“<br />
Stichwort Perspektive. Nach Ansicht von<br />
Datev-Vorstandsmitglied Eckhard Schwarzer<br />
hat sogar eine Kanzlei mit vier Beschäftigten<br />
in Zukunft eine Überlebenschance, wenn sie<br />
sich spezialisiert. Grundsätzlich sieht Schwarzer<br />
<strong>de</strong>n Berufsstand aber vor <strong>de</strong>r Herausfor<strong>de</strong>rung,<br />
sich als Intermediär zwischen <strong>de</strong>n<br />
Unternehmern und <strong>de</strong>n Finanzbehör<strong>de</strong>n zu<br />
positionieren und gleichzeitig die Führung zu<br />
übernehmen. Hier sei ein Einfluss durch das<br />
sogenannte E-Government (vgl. Glossar S. 41)<br />
erkennbar, erklärte das Datev-Vorstandsmit-<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 39
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
„Die Software-Industrie steht vor<br />
einem Paradigmenwechsel: Während<br />
früher Formulare abgebil<strong>de</strong>t<br />
wur<strong>de</strong>n, sind es jetzt schnelle und<br />
produktive Prozesse.“<br />
Dr. Michael Röchner,<br />
Geschäftsführer Addison Software und Service<br />
GmbH, Ludwigsburg (Ba<strong>de</strong>n-Württemberg)<br />
glied. Offenbar sind die Auswirkungen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
E-Governments wirklich eine Herausfor<strong>de</strong>rung<br />
für <strong>de</strong>n Berufsstand: „Steuerberater“,<br />
so Addison-Geschäftsführer Dr. Röchner,<br />
„kommen hier unter die Rä<strong>de</strong>r, da <strong>de</strong>r Staat<br />
hoheitliche Aufgaben wie<strong>de</strong>r zurückholt.“ Als<br />
Beispiel nannte er die E-Bilanz mit <strong>de</strong>ren Einführung<br />
für die Steuerberater eine Tätigkeit<br />
wegfalle. „Deswegen müssen neue I<strong>de</strong>en für<br />
<strong>de</strong>n Berufsstand entwickelt wer<strong>de</strong>n, damit<br />
dieser überlebt.“<br />
Mo<strong>de</strong>rator Moser knüpfte hier an und richtete<br />
an StB Franz-Josef Wernze von ETL die<br />
Frage, welche Folgen etwa durch die Einführung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> elektronischen Entgeltnachweises,<br />
Rüdiger Frisch<br />
ist Redakteur bei „SteuerConsultant“ und<br />
betreut das Ressort Kanzlei & Persönliches<br />
mit <strong>de</strong>n Bereichen Finanzen, Unternehmensberatung<br />
und Kanzleimanagement.<br />
E-Mail: ruediger.frisch@haufe.<strong>de</strong><br />
„Der Berufsstand <strong>de</strong>r Steuerberater<br />
und <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Genossenschaft<br />
Datev müssen sich in <strong>de</strong>n Prozess<br />
<strong>de</strong>r Aufbereitung von Informationen<br />
für die digitale Autobahn<br />
integrieren, sie können hier nicht<br />
außen vor bleiben.“ Eckhard Schwarzer,<br />
Vorstandsmitglied Datev, Nürnberg<br />
Elena, zu erwarten seien. Wernze <strong>de</strong>nkt, dass<br />
die Steuerberater die möglichen Folgen einer<br />
solchen Entwicklung gar nicht sehen: „Wir<br />
müssen <strong>de</strong>r Steuerberatungsbranche sagen,<br />
was Rationalisierung ist.“<br />
Die ETL-Gruppe, so Wernze, hat ein eigenes<br />
Team, das die eigenen Kanzleien auf künftige<br />
Herausfor<strong>de</strong>rungen vorbereitet. Stichwort<br />
Herausfor<strong>de</strong>rung: Die Lohnbuchhaltung, so<br />
stellte Martin Moser fest, ist für viele Steuerkanzleien<br />
eine wichtige Einnahmequelle.<br />
Von Eurodata-Geschäftsführer Karl-Heinz<br />
Siebenpfeiffer wollte er wissen, ob dies auch<br />
noch in Zukunft gelte. „Vereinfachung ist das<br />
Thema“, so <strong>de</strong>r Eurodata-Chef. „Ich erwarte,<br />
dass es bald die Lohnabrechnung auf Knopfdruck<br />
gibt. Somit wächst <strong>de</strong>r Druck auf die<br />
Steuerberater und die Software-Anbieter,<br />
entsprechen<strong>de</strong> Lösungen zu präsentieren.“<br />
Allerdings seien die Mandanten nicht bereit,<br />
für diese Entwicklung zu zahlen, erklärte<br />
Siebenpfeiffer. Zu<strong>de</strong>m glaubt er nicht, dass<br />
Mandanten die Lohnabrechnung in Zukunft<br />
selbst in die Hand nehmen.<br />
Künftig sei es wichtig, so Siebenpfeiffer, für<br />
„Bald wird es die Lohnabrechnung<br />
auf Knopfdruck geben.<br />
Der Druck auf Steuerberater<br />
und die Software-Anbieter<br />
wächst, entsprechen<strong>de</strong><br />
Lösungen zu präsentieren.“<br />
Karl-Heinz Siebenpfeiffer,<br />
Geschäftsführer Eurodata GmbH<br />
& Co. KG, Saarbrücken<br />
die Steuerkanzleien das Thema Kanzleimanagement<br />
im Fokus zu haben, zu<strong>de</strong>m aber<br />
auch das Thema Rentabilität von Mitarbeitern<br />
und Mandanten. Damit steige <strong>de</strong>r Druck von<br />
außen auf die Steuerkanzleien, effektiver zu<br />
arbeiten.<br />
<strong>Haufe</strong>-Lexware-Geschäftsführer Markus<br />
Reithwiesner sieht <strong>de</strong>n Steuerberater als ein<br />
Rädchen in einem größeren System: „Die<br />
Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>s</strong> Mandanten für <strong>de</strong>n Steuerberater<br />
wird in Zukunft wachsen, da sich die<br />
heutigen Prozesse än<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n.“ So sei es<br />
seiner Ansicht nach egal, wo sich beispielsweise<br />
künftig die Daten befin<strong>de</strong>n – ob nun<br />
in <strong>de</strong>r Kanzlei <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerberaters o<strong>de</strong>r aber<br />
beim Mandanten. Zu<strong>de</strong>m rät Reithwiesner<br />
<strong>de</strong>n Berufsträgern dazu, sich zu verzahnen,<br />
beispielsweise mit ihren Mandanten. So sei<br />
zwar in seinen Augen die Buchhaltung ein<br />
wichtiger Bereich für die Unternehmen, ebenso<br />
wichtig sei es aber, das Auftragswesen<br />
zu managen o<strong>de</strong>r aber über ein Customer-<br />
Relationship-Managementsystem die Tätigkeit<br />
<strong>de</strong>r Mitarbeiter genau zu analysieren.<br />
Genaue Analysen hat offenbar auch ETL<br />
40 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
„Die Steuerberater müssen sich in<br />
Zukunft um ihre Kun<strong>de</strong>n bemühen<br />
und diesen Dienstleistungen anbieten,<br />
die weit über <strong>de</strong>n heutigen<br />
Umfang hinausgehen.“<br />
StB Franz-Josef Wernze<br />
Mitglied <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstands ETL<br />
European Tax & Law e. V., Berlin<br />
durchgeführt und ist im Bereich Lohnabrechnung<br />
aktiv gewor<strong>de</strong>n. Vor zwei Jahren,<br />
so StB Franz-Josef Wernze, habe die Gruppe<br />
ein Kompetenzzentrum für die Lohnabrechnung<br />
geschaffen, in <strong>de</strong>m rund 12.000<br />
Lohnabrechnungen für rund 40 Kanzleien<br />
bearbeitet wer<strong>de</strong>n. Damit habe sich die Effektivität<br />
pro Mitarbeiter steigern lassen und die<br />
Kanzleien könnten Löhne profitabel zu ganz<br />
bestimmten Preisen abrechnen lassen.<br />
Hier verwies Dr. Röchner darauf, dass <strong>de</strong>r<br />
Druck zur Automatisierung groß sei, und verwies<br />
auch auf das „Gesetz über das Verfahren<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> elektronischen Entgeltnachweises“, kurz<br />
Elena, das dazu führe, dass mehr Information<br />
verarbeitet wer<strong>de</strong>n müsse. Röchner stellte<br />
auch die Frage, wo die Daten <strong>de</strong>r Mandanten<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Steuerberater künftig liegen und<br />
sieht hier die Lohnabrechnung als möglichen<br />
Vorreiter. Auf die Frage <strong><strong>de</strong>s</strong> HMD-Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>n,<br />
ob er <strong>de</strong>nn die Zukunft im<br />
„Cloud Computing“ (vgl. Glossar) sehe, antwortete<br />
<strong>de</strong>r Addison-Chef: „Die Rechenzentren<br />
<strong>de</strong>r herkömmlichen Art, beispielsweise<br />
zur Abrechnung <strong>de</strong>r Löhne und Gehälter, sind<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Dinosaurier. Die Zukunft gehört <strong>de</strong>m Cloud<br />
Computing, sowohl als Hardware- wie auch<br />
als Software-Netzwerk.“<br />
Die Aussage Röchners rief Datev-Vorstandsmitglied<br />
Eckhard Schwarzer auf <strong>de</strong>n Plan,<br />
schließlich zählt sein Unternehmen zu einem<br />
<strong>de</strong>r großen Betreiber von Rechenzentren im<br />
Land. Schwarzers Ansicht nach müsse die<br />
Frage geklärt wer<strong>de</strong>n, wie und wo genau die<br />
Daten gelagert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Aspekt Sicherheit<br />
spiele eine wichtige Rolle. Für das Datevvorstandsmitglied<br />
ist <strong>de</strong>r Weg zu einer kompletten<br />
Virtualisierung lang. Zugleich verwies<br />
Schwarzer aber darauf, dass sich die Datev in<br />
bei<strong>de</strong>n „Welten“ einrichten wer<strong>de</strong>.<br />
Unterstützung fand Röchner bei <strong>Haufe</strong>-Lexware-Geschäftsführer<br />
Markus Reithwiesner,<br />
<strong>de</strong>r sich vom Cloud Computing künftig<br />
bessere und umfangreichere Anwendungen<br />
verspricht. Allerdings sei es die Aufgabe <strong>de</strong>r<br />
Anbieter, diese <strong>de</strong>n Nutzern entsprechend<br />
schmackhaft zu machen. Mo<strong>de</strong>rator Martin<br />
Moser nahm noch einmal das „Cloud<br />
Computing“ zum Anlass und fragte Simba-<br />
Geschäftsführer Brhel nach <strong>de</strong>r Zukunft <strong>de</strong>r<br />
» Glossar<br />
Cloud Computing<br />
„Sowohl die einzelnen Programme<br />
als auch die bearbeiteten<br />
Daten befin<strong>de</strong>n sich nicht<br />
mehr auf einem lokalen Rechner,<br />
son<strong>de</strong>rn auf einem zentralen<br />
Server, <strong>de</strong>r Cloud (zu Deutsch<br />
‚Wolke‘). IT-Unternehmen versprechen<br />
sich davon Kostensenkungen.<br />
Denn die Rechenleistung<br />
muss in Form neuer Geräte nicht<br />
mehr extra eingekauft wer<strong>de</strong>n,<br />
son<strong>de</strong>rn wird als Dienstleistung<br />
von <strong>de</strong>n Unternehmen je<br />
nach Bedarf gemietet. Vor Ort<br />
wer<strong>de</strong>n nur noch sogenannte<br />
Eingabestationen benötigt. Die<br />
Nutzer haben dabei via Internet<br />
weltweiten Zugriff auf die<br />
Daten.“ (Quelle: Focus online,<br />
www.focus.<strong>de</strong>/digital/computer/<br />
technik-lexikon/cloud-computing_aid_372331.html)<br />
E-Government<br />
„Abwicklung geschäftlicher<br />
Prozesse im Zusammenhang<br />
mit regieren und verwalten<br />
mithilfe von Informations- und<br />
Kommunikationstechniken über<br />
elektronische Medien. Electronic<br />
Government ist eine Son<strong>de</strong>rform<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Electronic Business, wobei<br />
ein Amt o<strong>de</strong>r eine Behör<strong>de</strong> als<br />
Partei in Erscheinung tritt und<br />
mit Bürgern o<strong>de</strong>r Unternehmen<br />
interagiert.“ (Quelle: Gabler<br />
Wirtschaftslexikon online: http://<br />
wirtschaftslexikon.gabler.<strong>de</strong>/<br />
Archiv/5989/electronic-government-v5.html).<br />
sogenannten „Inhouse“-Lösungen, die die<br />
Speicherung von Daten in <strong>de</strong>r Kanzlei vorsehen.<br />
Brhel: „Hier gibt es keinen Königsweg,<br />
auch bei <strong>de</strong>r Inhouse-Lösung gibt es viele<br />
Lösungen für die Datenspeicherung.“<br />
An <strong>de</strong>n Vertreter <strong><strong>de</strong>s</strong> NWB-Verlags, Geschäftsführer<br />
Dr. Ludger Kleyboldt, gerichtet, wollte<br />
Moser noch wissen, inwiefern die Fachverlage<br />
in <strong>de</strong>r Lage seien, <strong>de</strong>n Software-Anbietern<br />
geeigneten Input zu liefern. Kleyboldt verwies<br />
auf <strong>de</strong>n Versuch, die gestellten Fragen<br />
mit <strong>de</strong>n richtigen Antworten zu verknüpfen.<br />
Die Kunst sei es, Informationen für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
entsprechend aufzubereiten.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 41
Fotos: Smart, Stanka, Volkswagen<br />
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
Geschäftswagen<br />
Richtig vorfahren<br />
Neben einem niedrigen Kohlendioxid-Ausstoß bei Kraftfahrzeugen spielt die<br />
Höhe <strong><strong>de</strong>s</strong> Spritverbrauchs nicht nur aus ökonomischen, son<strong>de</strong>rn vor allem auch<br />
aus ökologischen Grün<strong>de</strong>n eine immer wichtigere Rolle – auch bei <strong>de</strong>r Wahl<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Geschäftswagens.<br />
Ein wesentlicher Aspekt bei <strong>de</strong>r Wahl <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
richtigen Geschäftswagens sollte die Überlegung<br />
sein, wo er eingesetzt wird. Im innerstädtischen<br />
Verkehr für Besorgungsfahrten<br />
o<strong>de</strong>r auch Fahrten zu Klienten ist ein kompaktes<br />
Fahrzeug in <strong>de</strong>r Regel die vernünftigste<br />
<strong>Entscheidung</strong>. Die Kleinen sind wendig,<br />
ein Parkplatz ist schneller zu fin<strong>de</strong>n und<br />
die Wirtschaftlichkeit in puncto Anschaffung<br />
und die laufen<strong>de</strong>n Kosten sind dabei ein großer<br />
Pluspunkt.<br />
Längere Autobahnfahrten<br />
mit größeren Autos angenehmer<br />
Für Autobahnfahrten und längere Strecken<br />
hingegen sind kleinere Fahrzeuge nicht<br />
son<strong>de</strong>rlich gut geeignet. Auch wenn Komfort<br />
und Sicherheit auch in diesen Klassen immer<br />
besser wird – entspanntes Reisen ist erst in<br />
Fahrzeugen höherer Segmente tatsächlich<br />
ein Vergnügen.<br />
Gelän<strong>de</strong>wagen, von <strong>de</strong>n Autoherstellern auch<br />
Sports Utility Vehicles o<strong>de</strong>r Sports Activity<br />
Vehicles genannt, sind als Spritfresser fast<br />
schon verhasst, aber in manchen Gegen<strong>de</strong>n<br />
Deutschlands durchaus adäquate Fortbewegungsmittel.<br />
Inzwischen wur<strong>de</strong> vielen dieser<br />
Gefährte auch <strong>de</strong>r hohe Verbrauch ausgetrieben.<br />
Neben hubraumstarken V8-Benzinmotoren<br />
haben die meisten Hersteller auch<br />
sparsamere Dieselmotoren im Angebot. Eines<br />
ist aber fast immer gewiss: „Hochbeinige“<br />
Gelän<strong>de</strong>fahrzeuge sorgen für Gesprächsstoff,<br />
ob positiv o<strong>de</strong>r negativ.<br />
Stichwort Verbrauch: Alternative Antriebe wie<br />
ein Hybrid, Erdgas, Autogas o<strong>de</strong>r in Kürze<br />
auch rein elektrische Fahrzeuge sind bei <strong>de</strong>r<br />
Anschaffung durchaus eine Überlegung wert.<br />
Ein sogenanntes Hybridfahrzeug etwa vereint<br />
zwei verschie<strong>de</strong>ne Antriebe in sich, beispielsweise<br />
einen Benzin- und einen Elektromotor.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re im typischen Stadtverkehr<br />
spielt er seine Vorteile aus. Hier kann er<br />
seinen Wirkungsgrad voll entfalten, was zu<br />
einer echten Ersparnis gegenüber konventioneller<br />
Motorisierung führt.<br />
Erdgasfahrzeuge haben Hersteller wie Opel,<br />
VW, Ford o<strong>de</strong>r Fiat im Programm, allerdings<br />
ist die Auswahl oft auf wenige Mo<strong>de</strong>lle<br />
beschränkt. Nach<strong>de</strong>m die Zahl <strong>de</strong>r Erdgastankstellen<br />
bei nur rund 800 liegt, die <strong>de</strong>r<br />
Benzin- und Diesel-Tankstellen nach ADAC-<br />
Angaben aber bei rund 14.000, haben die<br />
Erdgasvarianten von Opel Zafira, VW Touran<br />
o<strong>de</strong>r Ford Focus auch einen kleinen Benzintank<br />
mit an Bord.<br />
Autogas als günstige<br />
Alternative zum Benzin<br />
Autogas wird unter an<strong>de</strong>rem bei <strong>de</strong>r Herstellung<br />
von Benzin in Raffinerien gewonnen<br />
und hat sich in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren als<br />
günstige Alternative zum herkömmlichen<br />
Benzinantrieb etabliert. Auch das Einsatzgebiet<br />
muss nicht auf die nähere Umgebung<br />
beschränkt wer<strong>de</strong>n: Nach Angaben <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Deutschen Verbands Flüssiggas e.V. haben<br />
im Januar 2010 rund 5.700 <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />
Tankstellen Autogas im Angebot.<br />
Inzwischen gibt es viele Fachwerkstätten,<br />
die eine Autogasanlage bei neuen und<br />
gebrauchten PKW nachrüsten, einige Hersteller<br />
bieten sie auch ab Werk an. Beispiel<br />
Chevrolet und Subaru: Bei<strong>de</strong> Hersteller<br />
haben fast für je<strong><strong>de</strong>s</strong> ihrer Mo<strong>de</strong>lle einen<br />
Autogasantrieb im Programm.<br />
Rein elektrisch fortbewegen können sich<br />
Autofahrer <strong>de</strong>rzeit nur mit einem Tesla. Mini,<br />
Smart und Co. mit Elektroantrieb sind zwar<br />
schon mit Testflotten unterwegs, <strong>de</strong>r reguläre<br />
Einsatz wird aber noch einige Monate auf sich<br />
warten lassen.<br />
42 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
2011 soll <strong>de</strong>r Opel Ampera auf die Straße<br />
kommen, und auch weitere Hersteller stehen<br />
mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen<br />
in <strong>de</strong>n Startlöchern. Dann ist nur noch eine<br />
Steckdose in Reichweite nötig, und ab geht<br />
die stille und rasant beschleunigte Fahrt.<br />
Denn das Drehmoment steht sofort zur Verfügung<br />
und katapultiert selbst mit vermeintlich<br />
wenig Energie versehene Fahrzeuge schnell<br />
auf 50 o<strong>de</strong>r mehr Stun<strong>de</strong>nkilometer.<br />
Allerdings kann auch <strong>de</strong>r Steuerberater o<strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftsprüfer mit einem Kleinwagen bei<br />
Mandanten vorfahren. Im Innenstadtbereich<br />
ist Mobilität nicht immer eine Statusfrage,<br />
son<strong>de</strong>rn eine Sache <strong>de</strong>r Vernunft und eines<br />
guten Umweltgewissens.<br />
Für die Mitarbeiter <strong>de</strong>r Kanzlei sollte Sinn<br />
und Zweck <strong><strong>de</strong>s</strong> Dienstwagens im Vor<strong>de</strong>rgrund<br />
stehen. Selbstverständlich dürfen auch die<br />
Bedürfnisse und Lei<strong>de</strong>nschaften ausgelebt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn Inhaber und Partner mit einem<br />
Fahrzeug <strong>de</strong>r Luxus- o<strong>de</strong>r Sportwagenklasse<br />
liebäugeln. Es ist also – fast – alles erlaubt,<br />
und wenn die Fahrzeuge mit <strong>de</strong>m gewissen<br />
Fingerspitzengefühl ausgewählt wer<strong>de</strong>n, lässt<br />
sich eigentlich nichts falsch machen.<br />
Denn eines ist klar: Echte Spritfresser sterben<br />
langsam, aber sicher aus und damit sind auch<br />
Autos mit leistungsstarken Motoren wie<strong>de</strong>r<br />
en vogue. Gera<strong>de</strong> die Premiumhersteller aus<br />
<strong>de</strong>utschen Lan<strong>de</strong>n haben es sich zur Aufgabe<br />
gemacht, ihre eher mit großen Motoren<br />
ausgestatteten Fahrzeuge sehr sparsam zu<br />
machen.<br />
Beispiel BMW: Der Autokonzern hat mit<br />
seinem Programm „EfficientDynamics“ <strong>de</strong>n<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Flottenverbrauch in <strong>de</strong>n letzten Jahren erheblich<br />
senken können. Dieser liegt innerhalb<br />
<strong>de</strong>r BMW Group, die neben BMW noch die<br />
Marken Mini und Rolls Royce umfasst, bei<br />
5,9 Litern Durchschnittsverbrauch pro 100<br />
Kilometer, <strong>de</strong>r CO2-Ausstoß beträgt im Schnitt<br />
rund 150 Gramm pro Kilometer.<br />
Kleine Mo<strong>de</strong>lle<br />
Der Smart, fast schon ein Klassiker <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
i<strong>de</strong>alen Stadtautos, hat Konkurrenz bekommen.<br />
Toyota hat mit <strong>de</strong>m IQ eine Alternative<br />
geschaffen. Teuer sind sie bei<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nn die<br />
Entwicklungsarbeit erfor<strong>de</strong>rte hohe Investitionen.<br />
Günstiger und dabei praktikabler ist<br />
da ein Fiat Panda, <strong>de</strong>r mit fünf Türen und<br />
einem entsprechen<strong>de</strong>n La<strong>de</strong>volumen ein<br />
geeigneter Stadtflitzer ist. O<strong>de</strong>r auch ein<br />
Chevrolet Spark, <strong>de</strong>r mit witzigem Design<br />
und viel Platz unter <strong>de</strong>r knapp geschnei<strong>de</strong>rten<br />
Karosse auftrumpft.<br />
Als witzig, spritzig und gleichzeitig elegant<br />
gelten auch <strong>de</strong>r Fiat 500, <strong>de</strong>r Mini, <strong>de</strong>r nagelneue<br />
Citroën DS3 o<strong>de</strong>r ein Alfa Romeo Mito.<br />
Diese Automobile sind nicht nur formschön<br />
und klein, sie glänzen auch durch niedrige<br />
Verbrauchswerte dank kleiner und effizienter<br />
Motoren.<br />
Zu<strong>de</strong>m sind diese Kleinwagen, im Gegensatz<br />
zu vielen Vorgängern in dieser Klasse, richtig<br />
gut ausgestattet, dank hochwertiger Materialien.<br />
Fachleute sprechen vom sogenannten<br />
Downsizing (vgl. Glossar rechts).<br />
Außer<strong>de</strong>m legen die Hersteller Wert darauf,<br />
dass auch ihre Kleinfahrzeuge die Höchstzahl<br />
von fünf Punkte im sogenannten Euro<br />
» Glossar<br />
Downsizing: Dieser Begriff<br />
bezeichnet das Bemühen,<br />
kleinere Motoren zu entwickeln,<br />
die neben einer hohen Leistung<br />
wenig Treibstoff verbrauchen.<br />
Es kann aber auch die Entwicklung<br />
kleinerer Automo<strong>de</strong>lle<br />
be<strong>de</strong>uten, die einen hohen<br />
Ausstattungsstandard<br />
aufweisen.<br />
SAV: Sports Acitvity Vehicle, im<br />
Prinzip <strong>de</strong>m SUV sehr ähnlich,<br />
aber von BMW gepachtet. Ergo<br />
sind X1, X3, X5 und X6 SAV<br />
Start-Stop-Automatik: Bei<br />
einem Halt an einer Ampel o<strong>de</strong>r<br />
einer Bahnschranke geht <strong>de</strong>r<br />
Motor aus, wenn man in <strong>de</strong>n<br />
Leerlauf schaltet. Nach Betätigung<br />
<strong>de</strong>r Kupplung und Einlegen<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Gangs startet <strong>de</strong>r Motor<br />
wie<strong>de</strong>r. Dieses System spart vor<br />
allem im Stadtverkehr erheblich<br />
Spritkosten.<br />
SUV: Sports Utility Vehicle,<br />
so wird ein gelän<strong>de</strong>gängiges<br />
Fahrzeug bezeichnet, beispielsweise<br />
ein Volkswagen Touareg<br />
o<strong>de</strong>r eine Merce<strong><strong>de</strong>s</strong> M-Klasse.<br />
Der Smart (von links) gilt mit<br />
seinen zwei Sitzplätzen als<br />
klassisches Stadtauto. Für<br />
Überraschung hat <strong>de</strong>r Fiat 500<br />
(Bild mitte) gesorgt, <strong>de</strong>r notfalls<br />
auch vier Personen Platz<br />
bietet. Viel Raum bietet <strong>de</strong>r<br />
Volkswagen Passat und eignet<br />
sich auch für <strong>de</strong>n Termin beim<br />
Mandanten.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 43
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
NCAP-Crashtest erzielen. Euro NCAP ist ein<br />
Zusammenschluss europäischer Verkehrsministerien,<br />
Automobilclubs und Versicherungsverbän<strong>de</strong>,<br />
die mit neuen Automobiltypen<br />
Crashtests durchführen und danach<br />
ihre Sicherheit bewerten.<br />
Mittelgroße Mo<strong>de</strong>lle<br />
Der Volkswagen Golf, Deutschlands<br />
beliebtestes Automobil, gilt als klassenlos.<br />
In <strong>de</strong>r sechsten Generation ist er so groß<br />
und auch so sparsam wie noch nie. Mit drei<br />
Karosserievarianten, neben <strong>de</strong>m Klassiker<br />
mit drei beziehungsweise fünf Türen wird<br />
<strong>de</strong>r Golf mit mehr Volumen als „Plus“ angeboten.<br />
Ebenfalls gibt es einen Kombi und<br />
eine Limousine, allerdings trägt die <strong>de</strong>n<br />
Namen Jetta.<br />
Aber an<strong>de</strong>re Hersteller wollen <strong>de</strong>n Wolfsburgern<br />
dieses heiß umkämpfte Segment nicht<br />
allein überlassen. Opel hat mit <strong>de</strong>m neuen<br />
Astra ein sehr wertiges Fahrzeug geschaffen<br />
und kann, ebenso wie <strong>de</strong>r Golf, mit effizienten<br />
Motoren punkten. Ford wird dagegen erst im<br />
nächsten Jahr mit <strong>de</strong>m neuen Focus wie<strong>de</strong>r<br />
Anschluss in dieser Klasse fin<strong>de</strong>n. Premiumcharakter<br />
vermitteln Fahrzeuge von BMW<br />
und Audi: Der 1er BMW wird als Drei- und<br />
Fünftürer, Coupé und Cabrio angeboten, <strong>de</strong>r<br />
A3 als Cabrio, Drei- und Fünftürer.<br />
Neben <strong>de</strong>n Deutschen sind die Importeure in<br />
dieser Klasse gut vertreten. Aus Frankreich<br />
stammen <strong>de</strong>r Peugeot 308, <strong>de</strong>r Renault Megane<br />
und <strong>de</strong>r Citroën C4. Rußpartikelfilter waren<br />
bei <strong>de</strong>n Franzosen schon sehr früh obligatorisch,<br />
und die Effizienz <strong>de</strong>r Motoren ist ebenso<br />
hoch wie die <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Mitbewerber.<br />
Viel Luxus bietet <strong>de</strong>r<br />
viertürige Jaguar XJ<br />
(Bild links). Der Gelän<strong>de</strong>wagen<br />
X1 18d von<br />
BMW soll mit <strong>de</strong>m<br />
kleinsten Motor nur<br />
rund 5 Liter Diesel auf<br />
100 km verbrauchen<br />
(Bild rechts).<br />
Beson<strong>de</strong>rs günstige Fahrzeuge aus einzelnen Segmenten<br />
Mo<strong>de</strong>ll Smart 0,8<br />
CDI 3<br />
Nicht zu vergessen sind die koreanischen<br />
Hersteller Kia und Hyundai o<strong>de</strong>r aber die<br />
japanischen Anbieter Mazda, Toyota, Daihatsu,<br />
Nissan, Mitsubishi und Honda. So<br />
günstig wie man es von früher gewohnt war,<br />
sind die Importfahrzeuge aus <strong>de</strong>m fernen<br />
Osten längst nicht mehr, dafür aber im<br />
Regelfall gut ausgestattet. Mit Honda und<br />
Toyota sind zwei Hersteller im Spiel, die mit<br />
<strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llen Insight und Prius Hybridfahrzeuge<br />
anbieten.<br />
Eine Klasse höher sind BMW 3er, Audi A4,<br />
Opel Insignia, Ford Mon<strong>de</strong>o und <strong>de</strong>r Passat<br />
von Volkswagen angesie<strong>de</strong>lt. Sie verkaufen<br />
sich seit Jahren gut, haben mo<strong>de</strong>rne<br />
Fiat 500<br />
1,3 JTD<br />
Honda<br />
Insight<br />
1,3 Hybrid<br />
Renault<br />
Megane<br />
1,5 DCI<br />
Audi A3<br />
1,6 TDI<br />
Durchschnittsverbrauch<br />
in Liter/100 km<br />
4,0 4,2 4,4 4,5 4,1<br />
Gramm CO2 pro Kilometer 88 110 101 114 109<br />
Kosten/Kilometer in Euro 0,246 0,286 0,338 0,366 0,378<br />
Kosten/Monat in Euro 308 357 423 458 472<br />
Quelle: ADAC, November 2009<br />
Motoren, sind hochwertig ausgestattet und<br />
verteidigen ihre Marktführerschaft gegen<br />
<strong>de</strong>n Trend in Richtung kleinere Fahrzeuge.<br />
Dabei sind diese Kandidaten eine gute Wahl.<br />
Sie erzeugen aufgrund ihrer Konzeption<br />
kaum Neid und können daher praktisch für<br />
je<strong>de</strong>n Klientenbesuch genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Beispiel höchster Effizienz ist hier <strong>de</strong>r<br />
BMW 320d aus <strong>de</strong>r Reihe Efficient Dynamics.<br />
Hinter <strong>de</strong>r Bezeichnung steckt eine<br />
3er-Limousine mit Dieselmotor, die nur<br />
4,1 Liter auf 100 Kilometer verbraucht und<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong>halb auch nur 109 Gramm CO2 pro Kilometer<br />
emittiert.<br />
44 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Vans und Kleinbusse<br />
Eigentlich haben die Klassiker für die Familie<br />
in einer Kanzlei eigentlich nichts verloren.<br />
Eigentlich. Aber ein Volkswagen T5,<br />
<strong>de</strong>r Klassiker unter <strong>de</strong>n Kleinbussen, o<strong>de</strong>r<br />
ein Chrysler Voyager lassen sich schnell zu<br />
einem Büro mit hochwertiger Ausstattung<br />
umfunktionieren: Drehbare und selbstverständlich<br />
le<strong>de</strong>rbezogene Sessel und ein<br />
Tisch sind bei Außenterminen durchaus<br />
eine Alternative. Vor allem, wenn es keine<br />
an<strong>de</strong>ren vernünftigen Möglichkeiten eines<br />
Zusammentreffens gibt.<br />
Große Mo<strong>de</strong>lle<br />
Nicht verzichten müssen Steuerberater auf<br />
Autos <strong>de</strong>r Oberklasse. Erfolg darf gezeigt<br />
wer<strong>de</strong>n, und so sind <strong>de</strong>r neue 5er von<br />
BMW, eine E-Klasse von Merce<strong><strong>de</strong>s</strong>-Benz,<br />
ein Audi A6 o<strong>de</strong>r ein Jaguar XF geeignete<br />
Autos mit nie da gewesener Effizienz. So<br />
verspricht BMW beim Mo<strong>de</strong>ll 520d <strong>de</strong>r neuesten<br />
Generation, <strong>de</strong>r ab En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Sommers<br />
2010 zu haben ist, einen Durchschnittsverbrauch<br />
von nur noch 5 Liter pro 100<br />
Kilometer – bei einer Leistung von 184 PS.<br />
Einen Schritt weiter in Richtung 7er-Reihe<br />
geht BMW mit <strong>de</strong>m 5er GT. Die Limousine<br />
mit <strong>de</strong>m Schrägheck überzeugt durch eine<br />
Anmutung, die <strong>de</strong>m 7er ähnelt, aber keiner<br />
ist. Man fährt also eigentlich einen Wagen<br />
<strong>de</strong>r 5er Reihe, genießt aber <strong>de</strong>n Luxus wie<br />
in einem 7er.<br />
Für Freun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Allradantriebs ist <strong>de</strong>r 7er<br />
X Drive auch eine A lternative zum Audi<br />
A8 Quattro und <strong>de</strong>r Merce<strong><strong>de</strong>s</strong> S-Klasse<br />
4 Matic. Eine ganz beson<strong>de</strong>re Limousine<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
wird im Sommer 2010 die Fans britischer<br />
Automobile erfreuen. Der Jaguar XJ will neue<br />
Maßstäbe setzen und ist nicht nur <strong><strong>de</strong>s</strong>wegen<br />
eine hochinteressante Alternative zu <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>utschen Premiummarken.<br />
Gelän<strong>de</strong>gängige Fahrzeuge<br />
Viele Unternehmen haben genaue Vorgaben<br />
für ihren Fuhrpark erstellt, die Dinge wie<br />
Fahrzeugtyp, Größe, Hersteller o<strong>de</strong>r Motorleistung<br />
regeln. Bislang waren gelän<strong>de</strong>gängige<br />
Fahrzeuge ausgeschlossen, inzwischen<br />
scheint sich das aber etwas zu lockern. Grund<br />
könnten Fahrzeugtypen wie <strong>de</strong>r BMW X1<br />
sein, <strong>de</strong>n es mit Zwei- o<strong>de</strong>r Vierradantrieb<br />
gibt. Der X1 glänzt durch einen Verbrauch<br />
von 5,2 Liter/100 km (Mo<strong>de</strong>ll 18d, Heckantrieb,<br />
136 Gramm CO2/km, Allradvariante:<br />
5,7 Liter/100 km, 150 g CO2/km).<br />
Volkswagen ist hier mit <strong>de</strong>m Tiguan auf <strong>de</strong>m<br />
Markt, Ford mit <strong>de</strong>m Kuga. Alle Mo<strong>de</strong>lle<br />
haben eine höhere Sitzposition als normale<br />
PKW, vermitteln ein Gefühl höherer Sicherheit<br />
und haben viel Platz.<br />
Sportwagen<br />
Ein Porsche ist für viele ein erfüllter Kindheitstraum<br />
und auch ein Zeichen, lange gute<br />
Arbeit geleistet zu haben. Aber auch ein Symbol,<br />
mit <strong>de</strong>m man beim täglichen Einsatz feinfühlig<br />
umgehen muss. Nicht je<strong>de</strong>r Klient hat<br />
Verständnis für Steuerberater, die mit einem<br />
teueren Sportwagen vorfahren.<br />
Beson<strong>de</strong>ren Eindruck kann man in diesem<br />
Segment mit <strong>de</strong>m bereits erwähnten USamerikanischen<br />
Tesla schin<strong>de</strong>n. Der ausschließlich<br />
elektrisch betriebene Sportwagen<br />
punktet mit <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Umweltfreundlichkeit.<br />
Vorausgesetzt, <strong>de</strong>r Strom kommt aus<br />
regenerativen Energiequellen. Kostenpunkt<br />
für dieses Vergnügen: 99.000 Euro.<br />
Luxuswagen<br />
Porsche Panamera, Maserati Quattroporte<br />
und <strong>de</strong>r Aston Martin Rapi<strong>de</strong>, drei Vertreter<br />
mit vier Türen aus renommierten Sportwagenschmie<strong>de</strong>n.<br />
Alle drei Mo<strong>de</strong>lle vereinigen<br />
mit diesen viersitzigen Limousinen ultimative<br />
Fortbewegung auf höchstem Niveau<br />
mit Familientauglichkeit. Die Kofferräume<br />
bieten genügend Platz und das Reisen mit<br />
diesen Fahrzeugen ist <strong>de</strong>finitiv höchster<br />
Genuss.<br />
Allerdings zählen die drei Luxusautos nicht<br />
unbedingt zu <strong>de</strong>n Fahrzeugen, die sich wirklich<br />
eignen, um damit auch Mandanten zu<br />
besuchen. Für das Wochenen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>n Golfplatz<br />
o<strong>de</strong>r die Reise mit <strong>de</strong>r Familie hingegen<br />
eignen sich die Kandidaten bestens und sind<br />
in Sachen Luxus unschlagbar.<br />
Old-/Youngtimer<br />
Etwas Beson<strong>de</strong>res sind Oldtimer beziehungsweise<br />
Youngtimer für <strong>de</strong>n täglichen<br />
Kanzleieinsatz. Über die Bezeichnung streiten<br />
sich die Experten. Einig ist man sich,<br />
dass ein Youngtimer min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 25 Jahre<br />
alt sein muss und in etwa <strong>de</strong>r gängigen Vorstellung<br />
eines relativ mo<strong>de</strong>rnen Automobils<br />
entspricht. Eine Grenze kann etwa Mitte bis<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 60er-Jahre gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ältere Fahrzeuge sind dann echte Oldtimer.<br />
Inwieweit sich ein älteres Automobil für <strong>de</strong>n<br />
Einsatz als Geschäftswagen in <strong>de</strong>r Kanzlei<br />
rentiert, ist eine Frage <strong>de</strong>r gefahrenen<br />
Kilometer und <strong>de</strong>r Begeisterung. Steuerlich<br />
gesehen ist so ein Oldie vielleicht sogar ein<br />
Schnäppchen. Die Ein-Prozent-Regelung<br />
richtet sich ja nach <strong>de</strong>m Neupreis, <strong>de</strong>r je<br />
nach Mo<strong>de</strong>ll möglicherweise viel niedriger<br />
ist, als <strong>de</strong>r tatsächliche Marktpreis.<br />
Kosten<br />
Die Betriebskosten eines Fahrzeugs sollten<br />
wesentlicher Bestandteil bei <strong>de</strong>r Anschaffungsentscheidung<br />
sein. ADAC, Tüv und<br />
die Dekra ermitteln regelmäßig die Gesamtkosten<br />
aller gängigen Fahrzeuge. Beurteilt<br />
wer<strong>de</strong>n hierbei nicht nur <strong>de</strong>r Verbrauch,<br />
son<strong>de</strong>rn auch die Anschaffungskosten, <strong>de</strong>r<br />
Wertverlust, die fixen Betriebs- sowie die<br />
Werkstatt- und Reifenkosten.<br />
Ein Blick in diese Tabellen ermöglicht eine<br />
sinnvolle Auswahl <strong><strong>de</strong>s</strong> neuen Wagens. Es<br />
lohnt sich beim Kauf eines neuen Automobils<br />
auch ein Blick auf die Schadstoffeinstufung.<br />
EU5 sollte es schon sein, aber längst<br />
nicht alle Hersteller haben bislang sämtliche<br />
Mo<strong>de</strong>lle auf diese neue Norm umgestellt. Seit<br />
einigen Monaten sind sogar schon in EU6<br />
eingestufte Fahrzeuge erhältlich. Noch nicht<br />
zwingend notwendig, da erst ab 1.1.2015<br />
gesetzliche Pflicht, aber durchaus in eine<br />
KaufentscheiPdung einzubeziehen.<br />
Dietmar<br />
Stanka<br />
ist freier Motor-<br />
Journalist aus München<br />
und arbeitet unter<br />
an<strong>de</strong>rem für die<br />
„Frankfurter Allgemeine<br />
Zeitung“, das Portal<br />
www.neuwagen.<strong>de</strong><br />
und das regionale Mittelstandsportal<br />
„B4B Mittelstand“.<br />
E-Mail: info@dietmarstanka.<strong>de</strong><br />
4 _ 10 SteuerConsultant 45
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
Fortbildung<br />
Mit Ratingwissen<br />
glänzen<br />
2006 erwirtschafteten die rund 87.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten,<br />
Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland einen Umsatz von<br />
fast 20 Milliar<strong>de</strong>n Euro. Der Wettbewerbsdruck ist gestiegen, das Kostenbewusstsein<br />
gewachsen und die Anfor<strong>de</strong>rungen ihrer Klienten haben sich geän<strong>de</strong>rt.<br />
Vor <strong>de</strong>m Hintergrund zahlreicher Än<strong>de</strong>rungen<br />
sind Steuerberaterkanzleien dazu<br />
gezwungen, ihre internen Strukturen möglichst<br />
effizient zu organisieren, zu<strong>de</strong>m ziehen<br />
sie verstärkt auch die Möglichkeiten <strong>de</strong>r<br />
Spezialisierung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kooperation mit Kollegen<br />
und an<strong>de</strong>ren Vertretern freier Berufe<br />
in Betracht.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re auf die Steuerberater wer<strong>de</strong>n,<br />
durch die von <strong>de</strong>r EU gefor<strong>de</strong>rte Liberalisierung<br />
<strong>de</strong>r über Kammern organisierten<br />
Berufe, berufsrechtliche Än<strong>de</strong>rungen zukommen,<br />
welche auf mehr Wettbewerb zielen und<br />
ein <strong>de</strong>utliches Um<strong>de</strong>nken bei <strong>de</strong>n Betroffenen<br />
erfor<strong>de</strong>rn.<br />
Bei gewerblichen Mandaten stehen kleine<br />
Unternehmen sowie <strong>de</strong>r Mittelstand im<br />
Fokus <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerberaters. Kaum ein mittelständisches<br />
Unternehmen kann in <strong>de</strong>r<br />
durch Globalisierung geprägten Welt noch<br />
auf Beratungsleistungen durch Steuerberater<br />
o<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer verzichten. Neben<br />
<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n steuerlichen Beratung vertritt<br />
<strong>de</strong>r Steuerberater die Interessen seiner Mandanten<br />
gegenüber Dritten, unterstützt sie bei<br />
<strong>de</strong>r Durchsetzung von Rechten, aber auch bei<br />
wichtigen <strong>Entscheidung</strong>en im privaten und<br />
betrieblichen Bereich.<br />
In seinen in direktem Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>r steuerlichen Beratung stehen<strong>de</strong>n Tätigkeiten<br />
agiert er beispielsweise als Verwalter,<br />
Gutachter, Treuhän<strong>de</strong>r, Beirat o<strong>de</strong>r Sachverständiger.<br />
Auch aufgrund <strong>de</strong>r hierdurch<br />
entstehen<strong>de</strong>n vielfältigen und umfassen<strong>de</strong>n<br />
Einblicke in das jeweilige Klientenunternehmen<br />
ist es empfehlenswert, für <strong>de</strong>nselben<br />
Klienten auch betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen<br />
anzubieten. Hieraus ergeben<br />
sich auch die Wettbewerbsvorteile, wie erster<br />
Ansprechpartner <strong><strong>de</strong>s</strong> Mandanten o<strong>de</strong>r auch<br />
die intimen Kenntnisse <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse und <strong>de</strong>r Brancheneinblick.<br />
Durch seine Ausbildung verfügt er zu<strong>de</strong>m<br />
über eine soli<strong>de</strong> Grundlage, um zusätzliche<br />
Kompetenzen hinzuzugewinnen. Durch<br />
eine konsequente Nutzung und <strong>de</strong>n Ausbau<br />
seiner Wettbewerbsvorteile über die<br />
langjährige Mandantenbeziehung und <strong>de</strong>m<br />
dadurch gewachsenen Vertrauen bis zum<br />
betriebswirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Know-how bietet sich <strong>de</strong>m Steuerberater<br />
o<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer die Möglichkeit, sich<br />
auf <strong>de</strong>m Markt als Berater zu etablieren und<br />
diese Stellung weiter auszubauen.<br />
Neben <strong>de</strong>m anhalten<strong>de</strong>n Kostendruck verstärkt<br />
sich <strong>de</strong>r Trend hin zur fachlichen Spezialisierung<br />
auch aus <strong>de</strong>r stetig wachsen<strong>de</strong>n<br />
Komplexität <strong>de</strong>r Materie, welcher vor allem<br />
Einzelpraxen und kleine Sozietäten vor große<br />
Herausfor<strong>de</strong>rungen stellt. Da die fachlichen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen sowohl unter <strong>de</strong>m Einfluss<br />
<strong>de</strong>r Gesetzgebung als auch durch <strong>de</strong>n erweiterten<br />
Kun<strong>de</strong>nbedarf, zum Beispiel durch<br />
zunehmen<strong>de</strong> Internationalisierung mittelständischer<br />
Unternehmen o<strong>de</strong>r auch durch<br />
die Notwendigkeit finanzieller Optimierung,<br />
stetig wachsen, spielt die fachliche Weiterbildung<br />
für die Qualitätsverbesserung und<br />
somit für die Behauptung im Markt eine<br />
Schlüsselrolle.<br />
Nürnberger Hochschule mit zwei<br />
parallelen Ratingfortbildungen<br />
Die Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg<br />
bietet an ihrem Management-Institut mit <strong>de</strong>r<br />
Ausbildung zum „Ratinganalysten“ sowie<br />
zum „Restrukturierungsmanager“ Seminare<br />
an, die speziell auf <strong>de</strong>n Mittelstand und seine<br />
Berater zugeschnitten sind. Konzeption und<br />
Ablauf <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Weiterbildungsprogramme<br />
nun im Überblick.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Basler<br />
Eigenkapitalvereinbarung korrespondieren<strong>de</strong>n<br />
Richtlinie <strong>de</strong>r Europäischen Union, durch<br />
die Ergänzung von § 25 a Abs. 1 Satz 3 Nr.<br />
1 Kreditwesengesetz, in nationales Recht, ist<br />
das Rating bei <strong>de</strong>r Kreditvergabe durch die<br />
Kreditinstitute seit <strong>de</strong>m 1.1.2007 verpflichtend.<br />
Der grundlegen<strong>de</strong> Beratungsumfang<br />
nach StBerG und WPO umfasst zum Beispiel<br />
auch die Beratung zu ratingrelevanten Kriterien<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Jahresabschlusses und <strong>de</strong>n qualitativen<br />
Faktoren, die Initiierung von unabhängigen<br />
Ratinggutachten, die Betreuung beim<br />
Bankgespräch o<strong>de</strong>r auch die Unterstützung<br />
bei <strong>de</strong>r Finanzierung.<br />
Nicht nur die Kreditinstitute müssen sich<br />
auf die Jahresabschlussdaten verlassen. Mit<br />
<strong>de</strong>r Einführung <strong><strong>de</strong>s</strong> elektronischen Unternehmensregisters<br />
zum1.1.2007 müssen die<br />
Jahresabschlüsse in entsprechen<strong>de</strong>m Umfang<br />
in elektronischer Form offengelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Auf diese Daten wer<strong>de</strong>n künftig sowohl die<br />
Geschäftspartner als auch die Auskunfteien<br />
zurückgreifen.<br />
Zahlreiche Steuerberater haben diese Entwicklung<br />
bereits erkannt und beraten seit<br />
Längerem erfolgreich ihre Mandanten hinsichtlich<br />
eines ratingorientierten Jahresab-<br />
46 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
schlusses. Die Mandanten profitieren von<br />
einer solchen umfassen<strong>de</strong>n Unterstützung<br />
unter an<strong>de</strong>rem dadurch, dass sie günstigere<br />
Kreditkonditionen von ihrer Bank erhalten<br />
und neue beziehungsweise ergänzen<strong>de</strong><br />
Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa Mezzanine-Kapital<br />
erschließen.<br />
Wie sieht nun eine Ratingausbildung aus, die<br />
<strong>de</strong>n Steuerberater entsprechend qualifiziert?<br />
Ziel <strong>de</strong>r Nürnberger Weiterbildung ist es, <strong>de</strong>n<br />
Absolventen eine qualitativ hochwertige und<br />
praxisnahe Ausbildung zu bieten, die es<br />
ermöglicht, die Zahlungs- und Zukunftsfähigkeit,<br />
insbeson<strong>de</strong>re von mittelständischen<br />
Unternehmen, fundiert zu beurteilen und<br />
diese im Ratingprozess qualifiziert zu begleiten.<br />
Dieses Wissen wird an über 13 Wochenen<strong>de</strong>n,<br />
freitagabends und samstags, in insgesamt 120<br />
Stun<strong>de</strong>n vermittelt. Bereits bei <strong>de</strong>r Konzeption<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Programms wur<strong>de</strong> von Beginn an viel<br />
Wert auf eine praxisorientierte Ausrichtung<br />
<strong>de</strong>r Inhalte gelegt. Die einzelnen Studienabschnitte<br />
sind aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmt und<br />
vermitteln ein breit angelegtes Gesamtbild<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Themas Rating, sowohl im nationalen als<br />
auch internationalen Kontext.<br />
Methodische Grundlagen<br />
Die Schulung <strong>de</strong>r methodischen Grundlagen<br />
erfolgt im Rahmen <strong>de</strong>r quantitativen Analyse<br />
durch erfahrene Entwickler von Ratingsystemen.<br />
An dieser Stelle wer<strong>de</strong>n die Unterschie<strong>de</strong><br />
zwischen klassischer Bilanzanalyse<br />
auf <strong>de</strong>r einen und <strong>de</strong>m Aufbau und <strong>de</strong>r Aussage<br />
von Scoring- und Ratingsystemen auf<br />
<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite <strong>de</strong>utlich gemacht. Wenngleich<br />
die meisten Ratingverfahren <strong>de</strong>r Banken<br />
zu 60 bis 70 Prozent auf quantitativen<br />
Jahresabschlussdaten beruhen, sind diese für<br />
die Beurteilung <strong>de</strong>r Zukunftsfähigkeit eines<br />
Unternehmens nur bedingt geeignet.<br />
Deshalb ist es nicht nur im Sinne <strong>de</strong>r Baseler<br />
Eigenkapitalregeln erfor<strong>de</strong>rlich, die vergangenheitsbezogenen<br />
Daten durch qualitative<br />
Informationen, wie etwa die Beurteilung von<br />
Markt, Produkten und Wettbewerb sowie <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Managements, zu ergänzen. Neben diesen<br />
Aspekten wird im Rahmen <strong>de</strong>r qualitativen<br />
Analyse beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf die Beur-<br />
Die fachliche Weiterbildung<br />
im Bereich<br />
Rating kann eine<br />
Schlüsselrolle für<br />
Steuerberater sein,<br />
um sich am Markt zu<br />
behaupten.<br />
teilung von Geschäftsmo<strong>de</strong>llen gelegt. Das<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Fachwissen wird durch erfahrene<br />
Experten aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Beteiligungsfinanzierung<br />
vermittelt.<br />
Ratingsysteme in <strong>de</strong>r Praxis<br />
Den größten Raum im Ausbildungsprogramm<br />
nimmt die Beschäftigung mit <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />
internen und externen Ratingsystemen<br />
in <strong>de</strong>r Praxis ein. Ein beson<strong>de</strong>res<br />
Alleinstellungsmerkmal <strong><strong>de</strong>s</strong> Nürnberger Weiterbildungsprogramms<br />
ist die Arbeit mit <strong>de</strong>n<br />
Ratingsystemen <strong>de</strong>r Banken, <strong>de</strong>m sogenannten<br />
internen Rating. Vor Ort, das heißt in <strong>de</strong>n<br />
Räumen <strong>de</strong>r beteiligten Banken – Sparkasse,<br />
VR-Bank, Hypovereinsbank und Commerzbank<br />
–, bearbeiten die Teilnehmer anonymisierte<br />
Kreditfälle mit <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />
Ratingsystemen.<br />
Im Anschluss wer<strong>de</strong>n dann die Ratingergebnisse<br />
vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r Kreditentscheidung<br />
mit <strong>de</strong>n verantwortlichen<br />
Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn und Firmenkun<strong>de</strong>nbetreuern<br />
diskutiert. Auf diese Weise sind<br />
die Teilnehmer in <strong>de</strong>r Lage, sowohl die<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 47
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
Ratinganalyse als auch <strong>de</strong>n Kreditentscheidungsprozess<br />
<strong>de</strong>tailliert und realitätsnah aus<br />
Sicht <strong>de</strong>r Banken nachzuvollziehen und zu<br />
verstehen. Ergänzend lernen die Teilnehmer<br />
Systeme und Prozesse externer Ratinganbieter<br />
für <strong>de</strong>n Mittelstand (Datev, Creditreform<br />
und Rating-Services) kennen.<br />
Im Rahmen einer umfangreichen Fallstudie<br />
vollziehen die Teilnehmer aktiv expertengestützte<br />
Ratingverfahren nach. Bei <strong>de</strong>r Erstellung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> abschließen<strong>de</strong>n Ratingberichts<br />
erweist es sich für manchen Teilnehmer als<br />
schwierig, bei Wahrung <strong>de</strong>r neutralen Distanz<br />
die wesentlichen Ergebnisse herauszuarbeiten,<br />
ohne gleichzeitig einen zu starken Beratungsbezug<br />
herzustellen.<br />
Spätestens an dieser Stelle wird <strong>de</strong>utlich, wie<br />
wichtig es in <strong>de</strong>r Praxis ist, klar zwischen<br />
<strong>de</strong>r eigentlichen Ratinganalyse und <strong>de</strong>r Beratung<br />
zu trennen. Die intensive Arbeit mit <strong>de</strong>n<br />
verschie<strong>de</strong>nen Ratingsystemen in <strong>de</strong>r Praxis<br />
befähigt die Absolventen künftig „auf gleicher<br />
Augenhöhe“ mit Banken und an<strong>de</strong>ren<br />
Kapitalgebern zu kommunizieren.<br />
Rating Advisory<br />
Der letzte Ausbildungsabschnitt widmet sich<br />
<strong>de</strong>m eigentlichen Rating Advisory und <strong>de</strong>n<br />
damit verbun<strong>de</strong>nen Haftungsfragen. Der<br />
Rating Advisor begleitet ein Unternehmen<br />
durch alle Phasen <strong><strong>de</strong>s</strong> Ratingprozesses. Diese<br />
reichen von <strong>de</strong>r ratinggerechten Aufbereitung<br />
<strong>de</strong>r Unterlagen über die qualifizierte<br />
Begleitung <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens bis hin zur<br />
Erarbeitung von Maßnahmen, die <strong>de</strong>m Abbau<br />
<strong>de</strong>r im Ratingverfahren aufgezeigten Defizite<br />
dienen. Die Weiterbildung schließt mit einer<br />
vierstündigen schriftlichen Prüfung ab. Der<br />
erfolgreiche Abschluss wird mit einem Zertifikat<br />
<strong>de</strong>r Hochschule bestätigt.<br />
Referenzrating<br />
Für beson<strong>de</strong>rs engagierte Absolventen<br />
besteht im Anschluss zusätzlich die Möglichkeit,<br />
im Rahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> sogenannten Referenzratings<br />
ihre Fähigkeiten und ihr erworbenes<br />
Fachwissen in <strong>de</strong>r Praxis zu testen. Dabei<br />
wird für ein ausgewähltes mittelständisches<br />
Unternehmen ein externes Rating vorbereitet<br />
und durchgeführt („Vor-Ort-Analyse“).<br />
Nach Bildung eines eigenständigen Analystenteams<br />
wer<strong>de</strong>n unter Begleitung einer<br />
erfahrenen Chefanalystin und Unterstützung<br />
durch verschie<strong>de</strong>ne Ausbildungspartner<br />
sämtliche Phasen <strong><strong>de</strong>s</strong> Ratingprozesses<br />
durchlaufen.<br />
Nach gemeinsamer Erarbeitung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ratingberichts<br />
wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse <strong>de</strong>m Unternehmen<br />
präsentiert und mit <strong>de</strong>m Management<br />
diskutiert. Bisher haben sich schon<br />
einige mittelständische Unternehmen <strong>de</strong>m<br />
Referenzrating unterzogen und so die Chancen<br />
schätzen gelernt, die sich für ihre Firma<br />
aus <strong>de</strong>r externen Bonitätsbeurteilung ergeben.<br />
Kooperationen<br />
Die Weiterbildung ist vom Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verband<br />
<strong>de</strong>r Ratinganalysten und Ratingadvisor e. V.<br />
(BdRA) akkreditiert. Zusätzlich kooperiert<br />
das GSO-MI in <strong>de</strong>r Ausbildung zum Rating-<br />
beziehungsweise Certified-Credit-Analyst mit<br />
<strong>de</strong>r Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse<br />
und Asset Management (DVFA). Dadurch<br />
können die Absolventen durch einen Aufbaukurs<br />
zusätzlich das DVFA-Zertifikat Certified<br />
Credit Analyst (CCrA®) erwerben. Die<br />
Certified-Credit-Analysten wie<strong>de</strong>rum können<br />
durch eine kurze Trainingsphase das Zertifikat<br />
„Ratinganalyst“ <strong>de</strong>r Georg-Simon-Ohm-<br />
Hochschule Nürnberg erwerben.<br />
» Informationen<br />
Weitere Infos zur Weiterbildung:<br />
www.rating-nuernberg.<strong>de</strong><br />
www.restrukturierungnuernberg.<strong>de</strong><br />
Georg-Simon-Ohm<br />
Management-Institut<br />
Alexandra Meissel<br />
Kressengartenstraße 2<br />
90402 Nürnberg<br />
Tel.: 0911 / 94 11 99 26<br />
Fax: 0911 / 94 11 99 33<br />
E-Mail: info@ohm-hochschule.<strong>de</strong><br />
Seit Oktober 2006 kooperieren das GSO-MI<br />
und die österreichische Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Wirtschaftstreuhän<strong>de</strong>r<br />
(WT-Aka<strong>de</strong>mie) in <strong>de</strong>r<br />
Ausbildung zum „Credit-Rating-Analysten“<br />
(CRA) und „Ratinganalysten“. Bei<strong>de</strong> Seiten<br />
möchten damit die Synergien bei <strong>de</strong>r Qualifizierung<br />
von Kredit- und Ratingexperten<br />
schaffen.<br />
Der qualifiziert ausgebil<strong>de</strong>te Ratinganalyst<br />
kennt alle relevanten Aspekte <strong>de</strong>r komplexen<br />
Thematik, die zur Ermittlung <strong>de</strong>r Zukunftsfähigkeit<br />
eines Unternehmens erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind. Insbeson<strong>de</strong>re das Rating Advisory stellt,<br />
unverzichtbar ausgehend von <strong>de</strong>r Ratinganalyse<br />
für viele Steuerberater, Abschlussprüfer<br />
und Unternehmensberater, ein neues, noch<br />
nicht ausreichend erschlossenes Beratungsfeld<br />
von hohem fachlichem Anspruch, dar. Die<br />
Leistung „Rating Advisory“ ist so gewichtig,<br />
dass sie eine geson<strong>de</strong>rte Honorarabrechnung<br />
wert ist. Neben <strong>de</strong>r qualifizierten Ratingvorbereitung<br />
und -begleitung <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens<br />
können sich auch aus Aspekten, wie Fragen<br />
<strong>de</strong>r Strategie, <strong>de</strong>r Umstrukturierung und<br />
<strong>de</strong>r Finanzierung neue Beratungsfel<strong>de</strong>r im<br />
Bereich <strong>de</strong>r qualifizierten betriebswirtschaftlichen<br />
und wirtschaftsrechtlichen Beratung<br />
ergeben, die auch wegen <strong><strong>de</strong>s</strong> zu erzielen<strong>de</strong>n<br />
Honorars interessant ist.<br />
Die gestiegene Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>s</strong> Jahresabschlusses<br />
für das Rating <strong>de</strong>r Kreditinstitute<br />
und die Bonitätsbeurteilung durch Geschäftspartner<br />
und Auskunfteien bedarf einer wachsen<strong>de</strong>n<br />
Verantwortung <strong>de</strong>r Steuerberater<br />
und Wirtschaftsprüfer für das Rating <strong>de</strong>r<br />
Mandanten. Als logische Konsequenz schafft<br />
dies ein Problembewusstsein je<strong><strong>de</strong>s</strong> einzelnen<br />
Berufträgers, aber auch <strong>de</strong>r Mitarbeiter.<br />
Unternehmenskrisen gehören nicht erst<br />
seit <strong>de</strong>r aktuellen Finanzmarktkrise zum<br />
wirtschaftlichen Alltag. Wer<strong>de</strong>n krisenhafte<br />
Entwicklungen nicht rechtzeitig erkannt<br />
o<strong>de</strong>r wird durch Missmanagement und Verän<strong>de</strong>rungsresistenz<br />
zu spät auf verän<strong>de</strong>rte<br />
Marktbedingungen reagiert, können auch<br />
ehemals gesun<strong>de</strong> Unternehmen in Schieflage<br />
geraten.<br />
Nach Angaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Statistischen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amts<br />
wur<strong>de</strong>n im Jahr 2009 insgesamt 32.687<br />
Unternehmensinsolvenzen registriert, ein<br />
Zuwachs gegenüber <strong>de</strong>m Jahr 2008 um 11,6<br />
Prozent. Dabei stellt sich die Frage, wie viele<br />
Insolvenzen im Vorfeld tatsächlich durch<br />
qualifizierte Beratung vermie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n<br />
und wie viele Insolvenzen bei qualifizierter<br />
Beratung von vornherein hätten vermie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n können? Als ein<strong>de</strong>utige Antwort auf<br />
diese Frage steht die noch immer unzureichen<strong>de</strong><br />
Bereitschaft <strong>de</strong>r betroffenen Unternehmer,<br />
Rat anzunehmen und auch umzusetzen.<br />
Hinzu kommt aber auch <strong>de</strong>r Mangel an<br />
umfassen<strong>de</strong>r, qualifizierter Beratung.<br />
Zur Krisenbewältigung wird häufig auf Spezialisten<br />
mit entsprechen<strong>de</strong>m Fachwissen<br />
zurückgegriffen. Dabei kann es sich um interne<br />
o<strong>de</strong>r externe Berater, ein neues Management<br />
o<strong>de</strong>r – bei einer weit fortgeschrittenen<br />
Krise – um einen Insolvenzverwalter han<strong>de</strong>ln.<br />
Nach Auffassung <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>vereinigung<br />
Restrukturierung, Sanierung und Interim<br />
Management (BRSI) spielt die schnelle<br />
und effiziente Kommunikation zwischen<br />
Unternehmensleitung, Gesellschaftern und<br />
Dienstleistern wie Banken, Rechtsanwälten,<br />
Steuerberatern und Wirtschaftsberatern eine<br />
entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Rolle, um Unternehmen in<br />
schwierigen Zeiten erfolgreich zu führen, aus<br />
einer Krisensituation heraus zu sanieren, vor<br />
einer Insolvenz zu retten o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>r Wachs-<br />
48 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
tum zu erzeugen. Wie die Erfahrung zeigt,<br />
verfügen in <strong>de</strong>r Regel jedoch nicht alle am<br />
Restrukturierungsprozess Beteiligten über<br />
das notwendige betriebswirtschaftliche und<br />
rechtliche Grundwissen, um Unternehmen<br />
aus <strong>de</strong>r kurzfristigen Krise zu führen und ihr<br />
langfristiges Überleben zu sichern.<br />
Gera<strong>de</strong> durch seinen umfassen<strong>de</strong>n Einblick<br />
in das Unternehmen eröffnet sich hier für<br />
<strong>de</strong>n Steuerberater ein weiteres eng verflochtenes<br />
Beratungsfeld im Bereich <strong>de</strong>r außergerichtlichen<br />
Sanierung und Restrukturierung,<br />
wenn er sich das erfor<strong>de</strong>rliche Fachwissen<br />
aneignet.<br />
Genau in diesem weiteren Bereich will das<br />
Management-Institut <strong>de</strong>r Georg-Simon-Ohm-<br />
Hochschule in Nürnberg mit seinem berufsbegleiten<strong>de</strong>n<br />
Weiterbildungsprogramm<br />
zum „Restrukturierungsmanager“ (Georg-<br />
Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg) ansetzen,<br />
das nach einer über einjährigen Entwicklungsphase<br />
seit 10. Oktober 2008 Teil<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Angebots ist. Ziel dieses Lehrgangs ist<br />
es, die Absolventen in die Lage zu versetzen,<br />
ganzheitliche Restrukturierungskonzepte zur<br />
erfolgreichen außergerichtlichen Sanierung<br />
mittelständischer Unternehmen entwickeln<br />
und prüfen zu können. Darauf aufbauend,<br />
sollen die Teilnehmer nachhaltige Geschäftsmo<strong>de</strong>lle<br />
unter <strong>de</strong>n Aspekten „Verän<strong>de</strong>rung,<br />
Innovation und Wertsteigerung“ entwickeln<br />
können.<br />
Das Ausbildungskonzept unterschei<strong>de</strong>t sich<br />
von an<strong>de</strong>ren am Markt angebotenen Seminaren<br />
insbeson<strong>de</strong>re durch seine ganzheitliche<br />
Sichtweise <strong><strong>de</strong>s</strong> Restrukturierungsprozesses<br />
und die Fokussierung auf betriebswirtschaftliche<br />
Aspekte. Das Curriculum, das insgesamt<br />
124 Stun<strong>de</strong>n umfasst und an 14 Wochenen<strong>de</strong>n<br />
zu absolvieren ist, basiert auf <strong>de</strong>n drei<br />
Modulen Krisen- und Restrukturierungsmanagement,<br />
rechtlicher Rahmen sowie Wertsteigerungs-<br />
und Change-Management.<br />
Krisen- und<br />
Restrukturierungsmanagement<br />
Im ersten Modul (70 Stun<strong>de</strong>n) lernen die<br />
Teilnehmer zunächst die Grundlagen, Kommunikationsregeln<br />
und Sofortmaßnahmen<br />
kennen, die im Rahmen einer aktuellen Krisenbewältigung<br />
zu beachten sind. Es wer<strong>de</strong>n<br />
aber ebenso die Ansatzpunkte und Möglichkeiten<br />
aufgezeigt, die eine Restrukturierung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens <strong>de</strong>utlich vor einer Insolvenz<br />
ermöglichen. Der Steuerberater könnte<br />
somit aufgrund seines umfassen<strong>de</strong>n Einblicks<br />
schon frühzeitig <strong>de</strong>n Mandanten auf Entwicklungen<br />
und Krisensymptome hinweisen und<br />
geeignete Maßnahmen empfehlen.<br />
Die Praxis zeigt jedoch, dass insbeson<strong>de</strong>re<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
eine strategische Krise von <strong>de</strong>n Unternehmen<br />
oftmals nicht als solche i<strong>de</strong>ntifiziert beziehungsweise<br />
warnen<strong>de</strong> Hinweise teilweise<br />
hartnäckig ignoriert wer<strong>de</strong>n. Die hier gemachten<br />
Fehler und unterlassenen Maßnahmen<br />
zur Sicherung <strong>de</strong>r Ertrags- und Finanzlage<br />
können sich dann zu einer Rentabilitäts- o<strong>de</strong>r<br />
sogar Liquiditätskrise verdichten. Im Extremfall<br />
mün<strong>de</strong>t dies in <strong>de</strong>r Zahlungsunfähigkeit,<br />
sodass in kurzer Zeit („Drei-Wochen-Frist“)<br />
ein Sanierungsplan zu erarbeiten ist.<br />
Die Entwicklung <strong><strong>de</strong>s</strong> Leitbilds <strong><strong>de</strong>s</strong> sanierten<br />
Unternehmens in Anlehnung an <strong>de</strong>n IDW-<br />
Standard, das heißt, unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Grundsätze und Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />
an Sanierungskonzepte, steht <strong><strong>de</strong>s</strong>halb im<br />
Vor<strong>de</strong>rgrund dieses Ausbildungsabschnitts.<br />
Darauf aufbauend, lernen die Teilnehmer<br />
dann Denk- und Vorgehensweisen von Banken<br />
und Finanzinvestoren im Rahmen einer<br />
Restrukturierung kennen. Ausführlich wer<strong>de</strong>n<br />
dabei auch die Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>s</strong> Einsatzes<br />
eines „Chief Restructuring Officer<br />
(CRO)“ erörtert. Das erfor<strong>de</strong>rliche Fachwissen<br />
wird dabei anhand von Fallstudien von<br />
erfahrenen Praktikern vermittelt.<br />
Rechtlicher Rahmen<br />
Den rechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen, die im Rahmen<br />
einer Unternehmenskrise zu beachten<br />
sind, widmet sich das zweite Modul. Hierbei<br />
wer<strong>de</strong>n von ausgewiesenen Fachjuristen –<br />
ebenfalls anhand konkreter Fälle aus <strong>de</strong>r<br />
Praxis – die wichtigsten Regelungen aus<br />
<strong>de</strong>m Gesellschafts-, Arbeits- und Insolvenzrecht<br />
und die sich daraus für die Organe und<br />
Berater ergeben<strong>de</strong>n Risiken und Haftungsprobleme<br />
behan<strong>de</strong>lt.<br />
Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n meisten Sanierungs-<br />
und Insolvenzausbildungen in Deutschland<br />
wer<strong>de</strong>n in diesem Modul (24 Stun<strong>de</strong>n) nur<br />
die wichtigsten rechtlichen „Fallstricke“ dargestellt,<br />
die ein Restrukturierungsberater zu<br />
beachten hat, da im Ernstfall ohnehin ein<br />
Fachanwalt in <strong>de</strong>n Krisenbewältigungsprozess<br />
mit einbezogen wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
Wertsteigerungs- und<br />
Change-Management<br />
Das Nürnberger Weiterbildungskonzept<br />
bleibt jedoch nicht an dieser Stelle stehen.<br />
Wie die Erfahrung zeigt, beginnt nach <strong>de</strong>r<br />
erfolgreichen Umsetzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Sanierungskonzepts<br />
die schwierige Phase <strong><strong>de</strong>s</strong> Wan<strong>de</strong>ls<br />
und <strong>de</strong>r nachhaltigen Wertsteigerung.<br />
Auf diesen Aspekt konzentriert sich das<br />
dritte Modul „Wertsteigerungs- und Change-Management“(30<br />
Stun<strong>de</strong>n). Nach einer<br />
Darstellung <strong>de</strong>r finanzwirtschaftlichen Perspektiven<br />
wer<strong>de</strong>n zunächst die grundsätz-<br />
lichen strategischen Managementaufgaben<br />
wie strategische Optionen, Innovations- und<br />
Change-Management diskutiert. Dem schließt<br />
sich eine Darstellung <strong><strong>de</strong>s</strong> praktischen Übergangsmanagements<br />
an, die sowohl die langfristigen<br />
Aspekte („Schaffung einer nachhaltigen<br />
Unternehmenskultur“) als auch <strong>de</strong>ren<br />
operative Umsetzung im personellen Bereich<br />
berücksichtigt. Die Ausbildung schließt mit<br />
einer umfangreichen Fallstudie ab, in <strong>de</strong>r –<br />
mo<strong>de</strong>riert von zwei erfahrenen CRO – alle<br />
Themenbereiche nochmals zusammengefasst<br />
und diskutiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Ebenso wie im Ratingseminar müssen sich<br />
die Teilnehmer am En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Kurses einer<br />
vierstündigen schriftlichen Prüfung unterziehen,<br />
<strong>de</strong>ren erfolgreicher Abschluss mit einem<br />
Zertifikat <strong>de</strong>r Hochschule bestätigt wird. Mit<br />
<strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Programmen versucht die GSO<br />
Hochschule Nürnberg <strong>de</strong>n Bedarf an qualifizierter,<br />
praxisnaher Weiterbildung zu <strong>de</strong>cken,<br />
um unter an<strong>de</strong>rem Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />
die Möglichkeit zu eröffnen,<br />
sich neue Beratungsfel<strong>de</strong>r zu erschließen<br />
und sich rechtzeitig auf die Bedürfnisse ihrer<br />
Mandanten einzustellen.<br />
Zur Abrundung <strong>de</strong>r mittelstandsbezogenen<br />
„Beratungspalette“ ist vonseiten <strong>de</strong>r Nürnberger<br />
Hochschule geplant, künftig ein drittes<br />
Seminar anzubieten, das sich <strong>de</strong>m Thema<br />
Mittelstandsfinanzierung zuwen<strong>de</strong>t. Die<br />
Chancen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />
liegen in <strong>de</strong>r Nutzung <strong><strong>de</strong>s</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />
Vertrauensverhältnisses für neue<br />
Dienstleistungen und Beratungsaspekte.<br />
Eine rechnungswesennahe betriebswirtschaftliche<br />
Beratung kann zum Zukunftsfeld<br />
wer<strong>de</strong>n. Spezialisierung be<strong>de</strong>utet hierbei<br />
nicht zwangsläufig eine Einschränkung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Leistungsangebots, son<strong>de</strong>rn zusätzliche Fachkompetenzen<br />
ergänzend anzubieten.<br />
Prof. Dr. Josef<br />
K. Fischer<br />
leitet <strong>de</strong>n StudienschwerpunktFinanzen<br />
an <strong>de</strong>r Fakultät<br />
Betriebswirtschaft <strong>de</strong>r<br />
Georg-Simon-Ohm-<br />
Hochschule Nürnberg.<br />
Er ist zu<strong>de</strong>m wissenschaftlicher<br />
Leiter <strong>de</strong>r Ausbildung zum<br />
Ratinganalysten am Management-Institut<br />
<strong>de</strong>r Hochschule.<br />
E-Mail: josef.fischer@ohm-hochschule.<strong>de</strong><br />
4 _ 10 SteuerConsultant 49
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
Personal<br />
Teamwork lohnt sich<br />
Steuerberater, die mit ihren Teams in ihrer<br />
Steuerkanzlei gut zusammenarbeiten<br />
können, profitieren: Ob durch einen Zuwachs<br />
an Freizeit, Steigerung <strong><strong>de</strong>s</strong> Umsatzes o<strong>de</strong>r<br />
dadurch, dass die Kanzlei auf Wachstumskurs<br />
geht.<br />
Teamarbeit und mitarbeiterorientierter Führungsstil<br />
sind heute in <strong>de</strong>n meisten Steuerkanzleien<br />
fester Bestandteil <strong>de</strong>r Unternehmenskultur<br />
– zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t auf <strong>de</strong>m Papier. In<br />
<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungsprofilen fast je<strong>de</strong>r Stellenanzeige<br />
für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer<br />
o<strong>de</strong>r aber Steuerfachangestellte tauchen<br />
die Schlagwörter Teamgeist, Teamfähigkeit,<br />
Teamplayer auf. Gleiches gilt für die Homepages<br />
von Steuerkanzleien, die mit <strong>de</strong>m eingespielten<br />
Mitarbeiterteam werben. In <strong>de</strong>r<br />
Realität verbergen sich dahinter jedoch viele<br />
eingefleischte Einzelkämpfer, <strong>de</strong>nn Steuerberater<br />
und ihre Angestellten sind eigentlich<br />
nicht zur intensiven Zusammenarbeit ausgebil<strong>de</strong>t<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Doch Gruppenarbeit ist lernbar und heute<br />
insbeson<strong>de</strong>re für Steuerberater sehr wertvoll.<br />
Schließlich wer<strong>de</strong>n die Mandanten<br />
anspruchsvoller, die Mandate komplexer<br />
und erfor<strong>de</strong>rn immer mehr Fachwissen und<br />
Spezialisierung, die ein Einzelner nicht für<br />
alle Bereiche vorhalten kann. Zu<strong>de</strong>m muss<br />
schneller und effizienter gearbeitet wer<strong>de</strong>n,<br />
um Fristen einzuhalten.<br />
Teamarbeit führt zu höherer<br />
Arbeitszufrie<strong>de</strong>nheit<br />
Im Team scheint das alles möglich, wenn es<br />
gut läuft. Kanzleiberater versprechen <strong>de</strong>n<br />
Steuerkanzleien nicht nur eine höhere Produktivität,<br />
mehr Umsatz, schnellere Fallbearbeitung<br />
durch Einführung <strong>de</strong>r Teamarbeit<br />
in <strong>de</strong>r Steuerberatungskanzlei, son<strong>de</strong>rn auch<br />
eine große Entlastung für <strong>de</strong>n Kanzleiinhaber<br />
und höhere Arbeitszufrie<strong>de</strong>nheit <strong>de</strong>r Mitarbeiter.<br />
„Ohne Einführung <strong>de</strong>r Teamorganisation<br />
kann eine Kanzlei nicht gesund wachsen“,<br />
erklärt Josef Weigert, Geschäftsführer <strong>de</strong>r auf<br />
die Steuerberaterbranche spezialisierten<br />
Unternehmensberatung Weigert + Fischer<br />
aus <strong>de</strong>m bayerischen Neumarkt.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis ist es für <strong>de</strong>n Kanzleichef nicht<br />
einfach, für wirklich kooperieren<strong>de</strong> Mannschaften<br />
zu sorgen, die sich auch gegenseitig<br />
nicht behin<strong>de</strong>rn. Denn von allein funktionieren<br />
die Teams meist nicht.<br />
Statt<strong><strong>de</strong>s</strong>sen gilt die Teambildung als Prozess,<br />
<strong>de</strong>r gut vor- und nachbereitet wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Ebenso müsste dieser Prozess von diversen<br />
Schulungen, etwa in Form eines Führungsseminars<br />
für die Teamleiter, begleitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Beson<strong>de</strong>rs empfehlenswert sind Schulungen,<br />
wenn die Mannschaft durch Zukauf<br />
o<strong>de</strong>r Zusammenschluss mehrerer Kanzleien<br />
wächst. Schließlich zeigt die Praxis, dass<br />
50 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Gut aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmte<br />
Teams sind häufig <strong>de</strong>r Schlüssel<br />
zum Erfolg einer Kanzlei.<br />
häufig min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens ein Jahr vergeht, bis die<br />
einzelnen Gruppen innerhalb <strong>de</strong>r Kanzlei<br />
Erfolge aufweisen.<br />
Externe Berater versprechen, diesen Prozess<br />
zu beschleunigen: „Wir rechnen mit einem<br />
Vierteljahr für die Teamorganisation. Dann<br />
läuft es meistens schon richtig gut“, erzählt<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Weigert. Schon im ersten Halbjahr nach Einführung<br />
<strong>de</strong>r Teamorganisation sei eine Woche<br />
mehr Urlaub für <strong>de</strong>n Kanzleiinhaber möglich,<br />
da er sich auf die Kanzleiorganisation und<br />
Mandantenakquise konzentrieren könne,<br />
erklärt Weigert. Die Teams hingegen müssen<br />
sich um das laufen<strong>de</strong> Geschäft kümmern.<br />
Gruppenarbeit ab zehn<br />
Mitarbeitern überlegenswert<br />
Nach Ansicht <strong><strong>de</strong>s</strong> Kanzleiberaters Klaus P.<br />
Knorr aus <strong>de</strong>m hessischen Bad Vilbel lohnt es<br />
sich für eine Kanzlei mit mehr als zehn Mitarbeitern,<br />
über die Einführung von Gruppenarbeit<br />
nachzu<strong>de</strong>nken. „Ab dieser Kanzleigröße<br />
sind Inhaber oft stark überlastet, arbeiten teilweise<br />
70 Stun<strong>de</strong>n pro Woche, und es empfiehlt<br />
sich dringend, eine zweite Führungsebene<br />
– die <strong>de</strong>r Teamleiter – einzuführen, um <strong>de</strong>n<br />
eigenen Arbeitsaufwand zu senken.“<br />
Doch dabei passieren offenbar schon die<br />
meisten Fehler. „Der Fisch fängt immer am<br />
Kopf zu stinken an“, sagt Knorr. Zwei Dinge<br />
seien seiner Ansicht nach bei <strong>de</strong>r Einführung<br />
von Teamarbeit essenziell:<br />
1. „Die Führungsspitze muss sich über die<br />
Zielsetzung einig sein. Sie muss wissen,<br />
wohin es gehen soll. Das ist bei vielen Partnern<br />
in <strong>de</strong>r Praxis selten <strong>de</strong>r Fall“, stellt<br />
Knorr fest.<br />
2. „Bei <strong>de</strong>r Besetzung <strong>de</strong>r Teamleiterstellen<br />
sollte nicht nach Fachkompetenzen entschie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Führungsfähigkeit sollte<br />
vielmehr im Vor<strong>de</strong>rgrund stehen.“ Hier liege<br />
<strong>de</strong>r häufigste Fehler <strong>de</strong>r Kanzleiinhaber.<br />
Ein weiterer schlimmer Fehler, so Knorr:<br />
„Viele Steuerberater ernennen Teamleiter,<br />
führen dann aber trotz<strong>de</strong>m selbst weiter, weil<br />
sie nicht loslassen können. Damit machen sie<br />
ihre Teamleiter lächerlich vor <strong>de</strong>m Team.“<br />
Sobald in einem Team die zugewiesenen<br />
Rollen von <strong>de</strong>n Mitarbeitern nicht entsprechend<br />
gelebt wer<strong>de</strong>n, wachse das Potenzial<br />
für schwellen<strong>de</strong> Konflikte. Allerdings lasse<br />
es sich üben, loszulassen und Führung abzugeben.<br />
Weigert hat für Kanzleiinhaber extra einen<br />
speziellen „Trainingsplan zum Vertrauensaufbau“<br />
erstellt: In <strong>de</strong>r ersten Woche sollte<br />
sich <strong>de</strong>r Kanzleichef täglich für eine halbe<br />
Stun<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m jeweiligen Teamleiter zusammensetzen<br />
und „ihn mit ins Boot nehmen“, in<br />
<strong>de</strong>r zweiten Woche reiche schon eine halbe<br />
Stun<strong>de</strong> für Instruktion und Austausch an<br />
je<strong>de</strong>m zweiten Tag.<br />
In <strong>de</strong>r dritten Woche empfiehlt Weigert zwei<br />
Mal je eine einstündige Besprechung, damit<br />
die Teamleiter Kompetenzen bekommen. Ab<br />
<strong>de</strong>r vierten Woche sollte ein Mal eine einstündige<br />
Besprechung ausreichen, damit die<br />
Teamleiter ihre Fähigkeiten entwickeln. Ein<br />
weiterer Tipp von Weigert an die Steuerberater:<br />
Sie sollten die Teamleiter unbedingt<br />
aus <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Kanzleimitarbeitern<br />
rekrutieren. Die Kandidaten sollten zu<strong>de</strong>m<br />
auf je<strong>de</strong>n Fall vollzeitbeschäftigt, ständig<br />
ansprechbar und erreichbar sein. Nur wenn<br />
die Kanzlei intern wirklich über keine geeigneten<br />
Kandidaten verfüge, empfehle es sich,<br />
sich nach Teamleitern auf <strong>de</strong>m Arbeitsmarkt<br />
umzusehen. Außer<strong>de</strong>m sollten nach und nach<br />
auch Stellvertreter für die Teamleiter aus <strong>de</strong>m<br />
Team aufgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Organisation von Gruppen in Steuerberatungskanzleien<br />
gehen die Berater<br />
verschie<strong>de</strong>ne Wege. Kanzleiberater Klaus<br />
P. Knorr meint, dass die Teams <strong>de</strong>r klassischen<br />
Aufbauorganisation <strong>de</strong>r Kanzlei<br />
entsprechen und sich in die Teams „Lohn-<br />
und Gehalt“, „Jahresabschlüsse“, „Steuererklärungen“<br />
glie<strong>de</strong>rn sollten. Christine<br />
Fremmer aus <strong>de</strong>m bayerischen Schongau<br />
ist seit Langem im Bereich Coaching und<br />
Beratung tätig. Sie empfiehlt, Spezialistenteams<br />
zu bil<strong>de</strong>n, die sich nach Bereichen<br />
<strong>de</strong>r Mandantenbranchen wie Ärzte o<strong>de</strong>r<br />
Bauunternehmen glie<strong>de</strong>rn.<br />
Kanzleiberater mit<br />
unterschiedlichen Teamkonzepten<br />
Josef Weigert schwört hingegen auf sein<br />
Konzept <strong>de</strong>r Teamorganisation in Steuerberatungskanzleien:<br />
Demnach wer<strong>de</strong>n zunächst<br />
zwei unabhängige Teams „Lohn“ und „Einkommensteuer“<br />
gebil<strong>de</strong>t, die etwa von einem<br />
Wirtschaftsjuristen als Teamleiter geführt<br />
wer<strong>de</strong>n, aber auch ohne Teamleiter laufen<br />
könnten.<br />
Daneben wer<strong>de</strong>n je nach Kanzleigröße zwei<br />
bis drei Teams ausgewählt, die aus zwei,<br />
drei o<strong>de</strong>r vier Mitarbeitern bestehen und<br />
sich jeweils aus Fachkräften für die Bereiche<br />
FiBu, Controlling, Abschluss und Steuern<br />
zusammensetzen. Diese betreuen kleinere<br />
Mandate und können sich auch nach Branchen<br />
glie<strong>de</strong>rn. Weiterhin empfiehlt er die<br />
Bildung eines weiteren Teams, das sich beispielsweise<br />
auf die FiBu, auf größere Mandanten<br />
und beson<strong>de</strong>re Aufträge fokussiert.<br />
Ein Patentrezept gebe es jedoch nicht: In <strong>de</strong>r<br />
Praxis hätten sich verschie<strong>de</strong>ne Kanzleiteamorganisationen<br />
bewährt, je<strong>de</strong> habe Vor- und<br />
Nachteile.<br />
Bei einer Sache sind sich aber alle Berater<br />
einig: Ist ein Team schließlich zusammengestellt<br />
und entwickelt, sollte es nicht mehr<br />
geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, außer es ist unbedingt<br />
notwendig. Je<strong><strong>de</strong>s</strong> Mal, wenn jemand zum<br />
Beispiel durch Schwangerschaft ausschei<strong>de</strong>t<br />
o<strong>de</strong>r neu hinzukommt, muss sich die Gruppe<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 51
KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />
ebenfalls neu formieren. Es gebe auch immer<br />
eine sogenannte „Nahkampfphase“, durch die<br />
alle Teams gehen. Allerdings lohne es sich<br />
nicht, diese durch Personalverschiebungen<br />
immer wie<strong>de</strong>r neu zu erzeugen.<br />
Christine Fremmer, die selbst viele Jahre<br />
eine Steuerberatungskanzlei geführt hat,<br />
hat zu<strong>de</strong>m die Erfahrung gemacht, dass sich<br />
nicht alle Mitarbeiter in Teams pressen lassen.<br />
„Es gibt auch immer wie<strong>de</strong>r sehr kompetente<br />
Einzelkämpfer, die hervorragen<strong>de</strong><br />
Ergebnisse liefern und gute Mandantenkontakte<br />
haben, aber überhaupt nicht teamfähig<br />
sind. Diese sollten am besten als eigene<br />
Ein-Mann-Boote neben <strong>de</strong>n übrigen Teams<br />
arbeiten“, empfiehlt sie. „Sonst entstehen nur<br />
unnötige Konflikte.“<br />
Teams für kleine Kanzleien<br />
nicht unbedingt notwendig<br />
Klaus Knorr gibt ihr recht: Eine kleine Kanzlei<br />
mit sehr eigenständig arbeiten<strong>de</strong>n, erfahrenen<br />
und guten Mitarbeitern muss nicht<br />
unbedingt in Teams organisiert wer<strong>de</strong>n: „Je<br />
unselbstständiger die Mitarbeiter sind, <strong><strong>de</strong>s</strong>to<br />
intensiver muss geführt wer<strong>de</strong>n und umso<br />
nötiger wer<strong>de</strong>n Teams“, behauptet er. Neben<br />
Gruppen, die ständig zusammenarbeiten,<br />
empfiehlt Knorr auch projektbezogene Teams,<br />
wie etwa einen Qualitätszirkel, zu bil<strong>de</strong>n, die<br />
nur eine gewisse Zeit Bestand haben.<br />
Für alle Teams gilt dabei, zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t in <strong>de</strong>r<br />
Theorie: Eine gewisse Heterogenität in Bezug<br />
auf Alter, Erfahrung, Geschlecht, Temperament<br />
und Fachgebiet tut <strong>de</strong>m Team gut und<br />
soll gera<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Suche nach kreativen<br />
Lösungen für <strong>de</strong>n Mandanten befruchtend<br />
sein.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis jedoch lässt sich diese Heterogenität<br />
im Team selten verwirklichen. „Man<br />
muss mit <strong>de</strong>n Menschen arbeiten, die nun<br />
mal da sind. Auf je<strong>de</strong>n Fall sollten aber pro<br />
Team auch ein Azubi und ein erfahrener Mitarbeiter<br />
dabei sein“, empfiehlt Knorr. „Achten<br />
Sie bei <strong>de</strong>r Teamzusammenstellung darauf,<br />
Irene Winter<br />
ist ausgebil<strong>de</strong>te<br />
Personalreferentin<br />
und hat sich als freie<br />
Journalistin auf <strong>de</strong>n<br />
Schwerpunkt Personal<br />
konzentriert.<br />
E-Mail: irene-winter@freenet.<strong>de</strong><br />
dass die Chemie unter <strong>de</strong>n Mitarbeitern einigermaßen<br />
stimmt“, rät Kollegin Fremmer: „Es<br />
lohnt sich zum Beispiel nicht, drei Männer,<br />
die sehr gut miteinan<strong>de</strong>r können, auf drei<br />
Teams aufzuteilen, nur um keine reinen Frauenteams<br />
zu haben. Auch diese funktionieren<br />
in <strong>de</strong>r Regel sehr gut.“<br />
Hat sich die Kanzlei schließlich für eine<br />
bestimmte Form <strong>de</strong>r Organisation entschie<strong>de</strong>n,<br />
Teams mit je maximal sechs Mitarbeitern<br />
zusammengestellt, sind Teamleiter<br />
ernannt und geschult, geht es an die eigentliche<br />
Arbeit – die Teams zur dauerhaft erfolgreichen<br />
Zusammenarbeit zu führen. Doch das<br />
ist leichter gesagt als getan.<br />
Von einer leistungsorientierten Vergütung<br />
raten Experten in diesem Zusammenhang<br />
ab. „Dadurch entsteht nur starker Konkurrenzkampf,<br />
<strong>de</strong>r nicht för<strong>de</strong>rlich ist, wenn die<br />
Teams auch untereinan<strong>de</strong>r zusammenarbeiten<br />
und Informationen austauschen sollen“, sind<br />
sich die bei<strong>de</strong>n Kanzleiberater Fremmer und<br />
Knorr einig.<br />
Regelmäßige Anerkennung in Form von<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Rückmeldungen sei angebracht<br />
und sporne viel stärker zu Leistungen<br />
an als Geld. Auch seien Mitarbeiter durch<br />
gutes Betriebsklima, Freiräume und Möglichkeiten<br />
zur Weiterbildung eher zu motivieren<br />
als durch monetäre Anreize. Mit leistungsorientierter<br />
Vergütung versuchten die<br />
Kanzleichefs, so Knorr und Fremmer, meist<br />
nur von ihrer Führungsschwäche abzulenken.<br />
Leistungsorientierte Vergütung<br />
als Führungsinstrument<br />
Josef Weigert sieht das an<strong>de</strong>rs: „Ich halte leistungsorientierte<br />
Vergütung für ein wichtiges<br />
und sehr wirkungsvolles Instrument <strong>de</strong>r Führung.<br />
Allerdings ist das die Königsdisziplin<br />
gera<strong>de</strong> im Zusammenhang mit Teamarbeit<br />
und mit Vorsicht zu genießen. Erst wenn alles<br />
an<strong>de</strong>re wirklich gut läuft, sollte man über<br />
leistungsorientierte Vergütung für Teams<br />
nach<strong>de</strong>nken“, empfiehlt er.<br />
Treten Konflikte erst einmal im Team auf, so<br />
merken das die Kanzleiinhaber selten o<strong>de</strong>r zu<br />
spät. Die Teamleiter sollten jedoch dafür sensibilisiert<br />
sein. Knorr: „Ich kenne Beispiele<br />
aus Kanzleien, wo sich aus Kleinigkeiten Konflikte<br />
entwickelt haben, die die Arbeit in Qualitätszirkeln<br />
komplett zum Erliegen gebracht<br />
haben.“ Was kann <strong>de</strong>r Kanzleichef in solchen<br />
Fällen unternehmen? „Die Teams zu än<strong>de</strong>rn<br />
wäre falsch. Man muss an die Konfliktbewältigung<br />
gehen, aber zunächst schauen, woher<br />
<strong>de</strong>r Konflikt kommt“, empfiehlt Knorr.<br />
Klassische Symptome für schwellen<strong>de</strong> Konflikte<br />
im Team sind meist wahrnehmbar:<br />
Mitglie<strong>de</strong>r kommen zu spät o<strong>de</strong>r gar nicht<br />
zu Teamsitzungen, versprochene Beiträge<br />
wer<strong>de</strong>n unvollständig o<strong>de</strong>r kaum erbracht,<br />
Informationen wer<strong>de</strong>n nicht zeitnah o<strong>de</strong>r<br />
überhaupt nicht weitergegeben, Krankmeldungen<br />
häufen sich, die Mitarbeiter geben<br />
Überlastung vor, zeigen Desinteresse und<br />
Unlust, die Fronten bei Sachdiskussionen<br />
verhärten sich. Und nun? „Teamleiter müssen<br />
<strong>de</strong>n Finger auf die Wun<strong>de</strong> legen“, erklärt<br />
Knorr.<br />
Verbindliche Spielregeln für das komplette<br />
Team können dabei helfen, die Konflikte gar<br />
nicht erst aufkommen zu lassen. Die Kultur<br />
<strong>de</strong>r offenen Kommunikation sollte in <strong>de</strong>r<br />
Steuerkanzlei nicht nur ein Lippenbekenntnis<br />
sein. Wenn die Situation festgefahren scheint,<br />
sollten externe Berater o<strong>de</strong>r Coaches bei <strong>de</strong>r<br />
Konfliktbewältigung weiterhelfen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r<br />
Teamleiter Fehler gemacht<br />
„Wir sind bei <strong>de</strong>r Teamorganisation nach <strong>de</strong>m<br />
Prinzip ‚learning by doing’ vorgegangen,<br />
haben uns aber zwischendurch Unterstützung<br />
von außen geholt“, erzählt StB Helmut<br />
Bäuerle. Er hat vor drei Jahren in seiner Stuttgarter<br />
Kanzlei aus Wachstumsgrün<strong>de</strong>n eine<br />
Teamstruktur nach Fachbereichen eingeführt.<br />
„Meine größten Fehler habe ich bei <strong>de</strong>r ersten<br />
Auswahl <strong>de</strong>r Teamleiter gemacht“, erzählt <strong>de</strong>r<br />
Steuerberater. „Auch ich habe mich für die<br />
besten Fachkräfte entschie<strong>de</strong>n, nicht für die<br />
führungsstarken Persönlichkeiten. Letztes<br />
Jahr haben wir dann eine für uns gute Lösung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Problems gefun<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m wir pro Team<br />
jeweils zwei Führungskräfte eingesetzt und<br />
eine strikte Trennung gemacht haben nach<br />
fachlichen Themen - hier ist <strong>de</strong>r Fachgruppenleiter<br />
zuständig - und nach strategischen,<br />
organisatorischen Themen - hier ist <strong>de</strong>r Teamleiter<br />
zuständig“, berichtet er: „Damit machen<br />
wir sehr gute Erfahrungen.“ Sein Tipp für<br />
Kanzleichefs: „Nach<strong>de</strong>m die Teamleiter eine<br />
Weile nicht wirklich wussten, was genau zu<br />
ihren Aufgaben gehört und was nicht, haben<br />
wir eine klare Stellenbeschreibung erstellt.<br />
Diese ist für Teamleiter verbindlich und<br />
erleichtert die Führung enorm.“<br />
Ohne sein Team kann Helmut Bäuerle sich<br />
seine Kanzlei gar nicht mehr vorstellen: „Die<br />
Investition in die Teambildung lohnt sich auf<br />
je<strong>de</strong>n Fall – auch wenn sich die Kapitalrendite<br />
nicht klar beziffern lässt. Früher haben<br />
mein Bru<strong>de</strong>r und ich oft 100 Stun<strong>de</strong>n pro<br />
Woche operativ und strategisch gearbeitet.<br />
Jetzt ist die Kanzlei stark gewachsen und<br />
wir können uns auf die wichtigen Dinge<br />
konzentrieren und die Kanzlei weiterentwickeln.“<br />
52 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
7. Calwer Steuer- und Medienfachtag<br />
Transparenz gefor<strong>de</strong>rt<br />
Der 7. Calwer Steuerfachtag, zugleich erstmals auch Medienfachtag, stand unter <strong>de</strong>m Motto „Je<strong>de</strong>r Krise wohnt eine Chance<br />
inne“. Im Mittelpunkt stand folglich die For<strong>de</strong>rung nach Transparenz von wirtschaftlichen Sachverhalten im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Verbraucherschutzes sowie das Verständnis von und für Steuern.<br />
Es ist ein Grundrecht, dass je<strong>de</strong>r Steuerzahler<br />
versteht, warum er Steuern in welcher Höhe<br />
bezahlt. Das be<strong>de</strong>utet, dass die Legislative<br />
die Steuergesetze verständlich formuliert.<br />
Die Exekutive soll ihre Auslegungen nachvollziehbar<br />
und offen gestalten, die Judikative<br />
soll die Chance erhalten, Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />
zu klären. Steuerberater sollten<br />
ihren Mandanten auch steuerlich komplizierte<br />
Tatbestän<strong>de</strong> erläutern können.<br />
Diese Gemengelage war Grund dafür, <strong>de</strong>n<br />
Steuerfachtag <strong>de</strong>r Hochschule Calw und <strong>de</strong>r<br />
Sparkasse Pforzheim-Calw mit einem Medienfachtag<br />
zu koppeln. Einerseits sind wegen<br />
<strong>de</strong>r Komplexität <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerrechts <strong>de</strong>rzeit nur<br />
wenige Steuerberater in <strong>de</strong>r Lage, sich ohne<br />
Expertenhilfe in speziellen Bereichen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Steuerrechts zurechtzufin<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rerseits<br />
sind wirtschaftliche Prosperität und unternehmerischer<br />
Mut, auch in schwierigen<br />
Situationen zu investieren, die Grundpfeiler<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Erfolgs einer Volkswirtschaft und damit<br />
für Steuereinnahmen. Hans Neuweiler,<br />
stellvertreten<strong>de</strong>r Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Sparkasse Pforzheim-Calw, betonte in seinen<br />
Grußworten das Erfor<strong>de</strong>rnis „guter und richtiger<br />
Kommunikation“. Sie wen<strong>de</strong> Schä<strong>de</strong>n ab<br />
o<strong>de</strong>r trage im Ernstfall zu <strong>de</strong>n „Aufräumarbeiten“<br />
nach einer Krise bei.<br />
„Deutschland und Europa zwischen Konkurrenz<br />
<strong>de</strong>r Standorte und Kampf <strong>de</strong>r Kulturen“,<br />
lautete <strong>de</strong>r Vortrag von Dr. Thomas Borer-Fielding,<br />
Unternehmensberater aus Zürich und<br />
Ex-Botschafter <strong>de</strong>r Schweiz in Deutschland.<br />
Für ihn ist <strong>de</strong>r Standort Deutschland gut,<br />
entgegen manchen Untergangsszenarien.<br />
Auch das Erfolgsmo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r westlichen Welt<br />
sei nicht gescheitert. Zwar gebe es eine Verschiebung<br />
<strong>de</strong>r Machtverhältnisse, doch keine<br />
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring<br />
ist Rektorin <strong>de</strong>r SRH Hochschule im<br />
ba<strong>de</strong>n-württembergischen Calw und feste<br />
freie Mitarbeiterin <strong><strong>de</strong>s</strong> SteuerConsultant.<br />
E-Mail: claudia.ossola-haring@haufe.<strong>de</strong><br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
echten Konkurrenten – we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Islamismus<br />
noch das autoritäre chinesische Staatswesen.<br />
Der jahrzehntelange „Kalte Krieg“<br />
zwischen Ost und West sei eine viel größere<br />
Bedrohung gewesen, so Borer-Fielding. Aber<br />
darüber hätten Werte wie Freiheit, Selbstbestimmung<br />
und Demokratie gesiegt.<br />
Borer-Fielding warnt vor<br />
Investitionen in China<br />
Vor <strong>de</strong>m Hintergrund warnte er vor China:<br />
Zum einen ist es für ihn nicht <strong>de</strong>r Standort<br />
<strong>de</strong>r Zukunft, zum an<strong>de</strong>ren sieht er Risiken<br />
für unternehmerische Investitionen. Grund:<br />
Die chinesische Bevölkerung sei nicht in <strong>de</strong>n<br />
Wirtschaftskreislauf integriert und berge ein<br />
enormes Spannungspotenzial. Zu<strong>de</strong>m verwies<br />
Borer-Fielding auf die Umweltprobleme<br />
im Reich <strong>de</strong>r Mitte.<br />
WP/StB Paul Morzynski aus Hannover ist Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Halloren Schokola<strong>de</strong>nfabrik<br />
AG, Halle (Sachsen-Anhalt). Sein<br />
Vortrag „Unternehmerische Chancen in <strong>de</strong>r<br />
Krise“ war eine interessante Kombination aus<br />
Beratung, Prüfung und unternehmerischem<br />
Engagement.<br />
Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von<br />
„Finanztest“, Berlin, stellte die Frage: „Was<br />
haben Verbraucher und ihre Dienstleister<br />
aus <strong>de</strong>r Krise gelernt und was müssen sie<br />
noch lernen?“ Seine For<strong>de</strong>rung: Trennung<br />
von Beratung und Verkauf von Finanzprodukten.<br />
Beratung müsse als eigene –<br />
bezahlte – Dienstleistung vom Verbraucher<br />
Unter <strong>de</strong>n Gästen (vorne,<br />
von links): Prof. Dr. Claudia<br />
Ossola-Haring, Rektorin<br />
<strong>de</strong>r SRH Hochschule Calw,<br />
Heiko Schwöbel, Geschäftsführer<br />
<strong>de</strong>r SRH Hochschule<br />
Calw, DStV-Präsi<strong>de</strong>nt StB/<br />
WP Hans-Christoph Seewald<br />
und Referent Dr. Thomas<br />
Borer-Fielding.<br />
wahr- und angenommen wer<strong>de</strong>n. Prof. Dr.<br />
Christoph Fasel, Dekan <strong><strong>de</strong>s</strong> Fachbereichs<br />
Medien- und Kommunikationsmanagement<br />
an <strong>de</strong>r SRH Hochschule Calw, sprach über<br />
„Kommunikation in <strong>de</strong>r Krise: Wie man seinem<br />
Unternehmen und seinen Mandanten<br />
im Falle eines Falles wirksam helfen kann“.<br />
Fazit: In Krisensituationen zeigen sich die<br />
Schwachstellen eines Unternehmens.<br />
RA/FAStR Anke Kolb-Leistner, Chefredakteurin<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> „SteuerConsultants“, referierte über<br />
„Finanzgerichtsbarkeit – Hin<strong>de</strong>rnis o<strong>de</strong>r hilfreich<br />
auf <strong>de</strong>m Weg zum Verbraucherschutz<br />
in Steuersachen?“ Sie plädierte dafür, Steuergerichten<br />
überhaupt die Chance zu geben,<br />
Unstimmigkeiten, Unklarheiten und sogar<br />
Ungerechtigkeiten in Steuergesetzen zu<br />
bereinigen und Wirkung über <strong>de</strong>n betroffenen<br />
Einzelfall hinaus zu erzielen.<br />
Prof. Dr. Thomas Katz von <strong>de</strong>r SRH Hochschule<br />
Calw schlug <strong>de</strong>n Bogen mit seinem<br />
Vortrag „Außensteuergesetz: Sind die Instrumente<br />
aus <strong>de</strong>r Folterkammer <strong><strong>de</strong>s</strong> Fiskus<br />
angesichts von Krise und Globalisierung<br />
noch zeitgemäß?“ Seine Antwort lautet:<br />
„Nein“, seine For<strong>de</strong>rung: „Abschaffen“. Das<br />
Außensteuergesetz passe mit <strong>de</strong>r erklärten<br />
„Steuerflucht-Phobie“ nicht mehr in die Zeit,<br />
eine ersatzlose Abschaffung sei ein Beitrag<br />
zur Steuervereinfachung.<br />
Nächster Termin:<br />
Der 8. Calwer Steuer- und Medienfachtag<br />
fin<strong>de</strong>t am 5. März 2011 in Calw statt.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 53
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wissen: „Wo dieser Name draufsteht, ist Qualität drin“. Derartige Eigenschaften<br />
treffen – im übertragenen Sinn – auch auf einen guten Steuerberater zu. Wer gute<br />
Arbeit leistet, kann sich selbst zu einer Marke machen.<br />
Wer eine Flasche im Coca-Cola-Design sieht,<br />
hat sofort das Bild einer Marke im Kopf. In<br />
<strong>de</strong>r Flut von Angeboten geben Marken Sicherheit.<br />
Auch in <strong>de</strong>r Steuerberaterbranche gibt es<br />
viele Anbieter, die für Mandanten scheinbar<br />
ähnliche Angebote haben. Ein guter Ruf ist<br />
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Erstes Kriterium auf <strong>de</strong>m Weg zur Marke:<br />
Leisten Sie gute Arbeit. In <strong>de</strong>r Dienstleistungsbranche<br />
wird die Qualität am direkten<br />
Umgang mit <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n beurteilt. Dazu<br />
zählen in erster Linie die Beratungen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Steuerberaters, aber ebenso das Auftreten<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> gesamten Teams – die Mitarbeiter sind<br />
das wichtigste Aushängeschild. Im Mandantengespräch<br />
zählt vor allem Aufmerksamkeit.<br />
Hören Sie gut zu und gehen Sie auf die<br />
Probleme <strong><strong>de</strong>s</strong> Mandanten ein. Nehmen Sie<br />
während <strong><strong>de</strong>s</strong> Gesprächs keine Telefonate<br />
entgegen.<br />
Den Wert einer Marke bestimmt auch ihre<br />
Wie<strong>de</strong>rerkennung. Dafür braucht es zu allererst<br />
ein Logo. Ihr Corporate Design ist Teil<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> ersten Eindrucks, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Mandant von<br />
Ihrer Kanzlei erhält. Im I<strong>de</strong>alfall spiegelt Ihr<br />
Logo das Image <strong>de</strong>r Kanzlei wi<strong>de</strong>r. Vom Wartezimmer<br />
über Ihre Homepage und E-Mails<br />
bis hin zu <strong>de</strong>n Druckwerken – im I<strong>de</strong>alfall<br />
ist das Kanzleilogo überall zu fin<strong>de</strong>n: Wo es<br />
draufsteht, ist Ihre qualitativ hochwertige<br />
Johann Aglas<br />
ist Geschäftsführer<br />
<strong>de</strong>r Atikon Marketing<br />
& Werbung GmbH im<br />
österreichischen Leonding.<br />
Atikon hat sich<br />
auf das Marketing und<br />
die Homepage-Gestaltung<br />
für Steuerberater<br />
spezialisiert.<br />
E-Mail: johann.aglas@atikon.com<br />
www.atikon.com<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Beratungsleistung enthalten. Folgen<strong>de</strong> Überlegungen<br />
sind vorab wichtig:<br />
1. Welches Image möchte ich verkörpern –<br />
eher mo<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r doch klassisch-konservativ?<br />
2. Möchte ich im Schriftzug eine spezielle<br />
Beratungsleistung hervorheben, etwa<br />
„Steuerberatung für Ärzte“?<br />
3. Möchten Sie Ihre Kanzlei nach <strong>de</strong>n Nachnamen<br />
<strong>de</strong>r Partner benennen o<strong>de</strong>r einen<br />
kreativen Namen wie „Consilia“?<br />
4. Welche Farben passen zu Ihnen?<br />
Grundsätzlich sollten Sie bei <strong>de</strong>r Farbauswahl<br />
beachten, dass <strong>de</strong>r Großteil <strong>de</strong>r Steuerberater<br />
ein rotes o<strong>de</strong>r blaues Logo hat. Wer sich<br />
für eine an<strong>de</strong>re Farbe entschei<strong>de</strong>t, kann mit<br />
höherer Wie<strong>de</strong>rerkennung punkten. Farben<br />
wecken beim Betrachter in <strong>de</strong>r Regel unbewusst<br />
gewisse Assoziationen (vgl. rechte<br />
Spalte). Generell gilt: So wenig Farben wie<br />
möglich, zwei Farben sollten das Maximum<br />
sein. Die Verwendung nur einer Farbe kann<br />
Vorteile haben. Das Logo wird prägnanter,<br />
zu<strong>de</strong>m ergeben sich Kostenersparnisse im<br />
Druck. Wichtig ist, dass das Logo auch in<br />
schwarz-weiß gut aussieht. Aber: Farbe ist<br />
nicht gleich Farbe: Auf <strong>de</strong>m Monitor sieht das<br />
Logo an<strong>de</strong>rs aus als auf Papier.<br />
Mehrere Möglichkeiten<br />
bei <strong>de</strong>r Schaffung von Logos<br />
1. Zeichen- o<strong>de</strong>r auch Buchstabenmarken<br />
sind Logos, die aus Einzelbuchstaben,<br />
Wortabkürzungen o<strong>de</strong>r Zahlen bestehen.<br />
2. Wortmarken: Hier ist ganz beson<strong>de</strong>rs<br />
darauf zu achten, dass die gewählte Schrift<br />
zu Ihrer Kanzlei passt.<br />
3. Bildmarken – dazu zählen Tiere, Objekte,<br />
Menschen, abstrakte o<strong>de</strong>r figürliche Darstellungen.<br />
4. Kombination: Eine Kombination von Wort-<br />
und Bildmarke wird von <strong>de</strong>n Menschen<br />
erfahrungsgemäß am schnellsten erfasst.<br />
Die Erinnerung an solche Logos ist in <strong>de</strong>n<br />
meisten Fällen besser. Auch Zeichen- o<strong>de</strong>r<br />
aber Buchstabenmarken können mit Bildmarken<br />
kombiniert wer<strong>de</strong>n. Ebenso Buch-<br />
Serie Marketing KANZLEI & PERSÖNLICHES<br />
» Serienplaner<br />
Teil 41 –<br />
SteuerConsultant 03/2010<br />
Suchmaschinenmarketing<br />
Teil 42 –<br />
SteuerConsultant 04/2010<br />
Kanzlei als Marke<br />
Teil 43 –<br />
SteuerConsultant 05/2010<br />
Marketingtool<br />
Fachvorträge<br />
Abonnenten-Service<br />
Abonnenten können im Internet<br />
unter www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
das Themenarchiv nutzen und<br />
unter an<strong>de</strong>rem alle Teile <strong>de</strong>r Serie<br />
„Marketing“ kostenlos nachlesen.<br />
staben- und Wortmarken, was aber eher<br />
selten vorkommt.<br />
Farben wecken beim Betrachter<br />
unbewusst Assoziationen<br />
1. Rot: Kraft, Mut, Macht, Lei<strong>de</strong>nschaft,<br />
Energie, Aktivität, Stärke, Temperament,<br />
Auffallen, Dynamik, Vitalität<br />
2. Blau: Vernunft, Seriosität, Verstand, Technik,<br />
Sauberkeit, Sachlichkeit, Ruhe, Treue,<br />
Harmonie, Zufrie<strong>de</strong>nheit, Freundlichkeit<br />
3. Gelb: Fröhlichkeit, Frische, Lebensfreu<strong>de</strong>,<br />
Sonne, Optimismus, Freundlichkeit,<br />
Spontaneität, Energie, Kommunikation<br />
4. Grün: Frie<strong>de</strong>n, Hoffnung, Natur, Zuverlässigkeit,<br />
Vertrauen, Harmonie, Wachstum,<br />
Durchsetzungsvermögen, Entspannung,<br />
Natürlichkeit<br />
5. Braun: Gemütlichkeit, Konservativität,<br />
Stabilität, Tradition, Bo<strong>de</strong>nständigkeit<br />
6. Gold: Luxus, Pracht, Angeberei, Festlichkeit,<br />
Stolz, Schönheit, Glück, Großzügigkeit,<br />
Gesundheit<br />
7. Silber: Schnelligkeit, Mo<strong>de</strong>rne, Technik,<br />
Individualität, Intuition<br />
8. Orange: Geselligkeit, Originalität, Aktivität,<br />
Unkonventionalität, Freu<strong>de</strong>, Tatkraft,<br />
Ausdauer, Lebensbejahung, Dynamik,<br />
Energie, Kreativität<br />
9. Rosa: Kindlichkeit, Romantik, Mil<strong>de</strong>,<br />
Charme, Höflichkeit<br />
10. Violett: Extravaganz, Originalität, Mo<strong>de</strong>rne,<br />
Inspiration, geistige Stärke, Verstand,<br />
Konzentration<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 55
KANZLEI & PERSÖNLICHES Nachrichten<br />
Kooperation angekündigt<br />
Die <strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KG und die Addison Software und Service GmbH, ein<br />
Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland, haben eine Kooperation zur Entwicklung<br />
verknüpfter Software- und Fachinformationsprodukte vereinbart.<br />
Auf <strong>de</strong>r diesjährigen Cebit haben die <strong>Haufe</strong>-<br />
Lexware GmbH & Co. KG aus Freiburg (in <strong>de</strong>r<br />
auch <strong>de</strong>r „SteuerConsultant“ erscheint) und<br />
die Addison Software und Service GmbH aus<br />
Ludwigsburg (Ba<strong>de</strong>n-Württemberg) eine Kooperation<br />
angekündigt. Die Zusammenarbeit,<br />
so bei<strong>de</strong> Unternehmen in einer gemeinsamen<br />
Presseerklärung, erstreckt sich zunächst auf<br />
die Bereiche<br />
1. Integration von <strong>Haufe</strong>-Lexware-Contentprodukten<br />
in die Addison-Software für<br />
Steuerberater und <strong>de</strong>n Mittelstand<br />
2. Gegenseitige Verknüpfung <strong>de</strong>r Produktportfolios<br />
im Bereich <strong>de</strong>r kaufmännischen<br />
Anwendungs-Software<br />
3. Künftige Kooperation im Bereich <strong>de</strong>r Seminarangebote<br />
<strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong> Aka<strong>de</strong>mie und <strong>de</strong>r<br />
Addison Aka<strong>de</strong>mie<br />
„Das bestehen<strong>de</strong> Produktportfolio von <strong>Haufe</strong>-<br />
Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verdienstkreuz für<br />
RA/FAStR Prof. Gerhard Geckle<br />
RA/FAStR Prof. Gerhard Geckle, Chef-Justiziar <strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong>-Mediengruppe<br />
(in <strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>r „SteuerConsultant“ erscheint), ist am 22. Februar<br />
2010 im ba<strong>de</strong>n-württembergischen Staatsministerium in Stuttgart das<br />
Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verdienstkreuz verliehen wor<strong>de</strong>n.<br />
Geckle hat seinen Kanzleisitz in <strong>de</strong>r überregional tätigen Steuer- und<br />
Wirtschaftskanzlei Dr. Stilz und Partner in Freiburg. Neben seiner<br />
Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitet er seit Langem für die <strong>Haufe</strong><br />
Mediengruppe mit Sitz in Freiburg, München und Berlin. Er war<br />
Programmbereichsleiter <strong><strong>de</strong>s</strong> Segments Steuern und ist seit 1996 Chef-<br />
Justiziar <strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong> Mediengruppe mit zirka 1.200 Mitarbeitern. Daneben<br />
leitet Geckle auch <strong>de</strong>n Steuerausschuss <strong><strong>de</strong>s</strong> Verbands Deutscher<br />
Zeitungsverleger. Die „SteuerConsultant“-Redaktion gratuliert ihrem<br />
Autoren an dieser Stelle recht herzlich.<br />
Lexware und das von Addison ergänzen sich<br />
in vielen Teilbereichen i<strong>de</strong>al. Ziel ist es, durch<br />
eine intuitive Verzahnung von Software-<br />
Applikationen und Content-Produkten einen<br />
höheren Kun<strong>de</strong>nnutzen zu schaffen“, so<br />
Markus Reithwiesner, Geschäftsführer von<br />
<strong>Haufe</strong>-Lexware. „Wir wer<strong>de</strong>n Fachinformationen<br />
mehr und mehr in unsere Software-<br />
Lösungen integrieren. Damit bieten wir <strong>de</strong>n<br />
Kun<strong>de</strong>n die Informationen in <strong>de</strong>n Arbeitsschritten,<br />
in <strong>de</strong>nen sie benötigt wer<strong>de</strong>n,<br />
womit <strong>de</strong>r Arbeitsprozess insgesamt nachhaltig<br />
optimiert und eine erhebliche Produktivitätssteigerung<br />
erzielt wird“, beschreibt Dr.<br />
Ulrich Hermann, Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
Wolters Kluwer Germany Holding,<br />
die Intention <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens.<br />
Langfristig soll die Zusammenarbeit auch auf<br />
an<strong>de</strong>re Bereiche ausge<strong>de</strong>hnt wer<strong>de</strong>n.<br />
RA/FAStR Prof.<br />
Gerhard Geckle<br />
hat das Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verdienstkreuz<br />
erhalten.<br />
Markus Reithwiesner, Geschäftsführer von<br />
<strong>Haufe</strong>-Lexware, und Dr. Ulrich Hermann, Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführung Wolters Kluwer<br />
Germany Holding, bei <strong>de</strong>r Bekanntgabe <strong>de</strong>r<br />
Kooperation auf <strong>de</strong>r Cebit in Hannover.<br />
Zahl <strong>de</strong>r Steuerberater<br />
steigt auf über 86.000<br />
Die Zahl <strong>de</strong>r Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften<br />
in Deutschland ist im Jahr 2009 um<br />
2,5 Prozent auf jetzt 86.279 gestiegen.<br />
Laut <strong>de</strong>r Berufsstatistik, die die Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>steuerberaterkammer<br />
(BStBK) Anfang März in Berlin vorstellte,<br />
ist die Gesamtzahl <strong>de</strong>r Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften<br />
im vergangenen Jahr auf 86.279<br />
gestiegen.<br />
2.338 Berufsangehörige darunter sind als sogenannte<br />
„Syndikus-Steuerberater“ bei einem Unternehmen<br />
o<strong>de</strong>r einer Organisation beschäftigt. Die Möglichkeit,<br />
<strong>de</strong>n Titel „Steuerberater“ unter bestimmten Voraussetzungen<br />
auch in einer solchen Funktion zu führen,<br />
besteht seit April 2008. „Die große Nachfrage bestätigt,<br />
dass <strong>de</strong>r Syndikus einem Wunsch <strong>de</strong>r Praxis entspricht.<br />
Berufsstand und Unternehmen profitieren<br />
davon, dass die Kompetenz <strong><strong>de</strong>s</strong> Mitarbeiters mit <strong>de</strong>m<br />
Titel auch nach außen erkennbar wird,“ so BStBK-<br />
Präsi<strong>de</strong>nt WP/StB Dr. Horst Vinken.<br />
Die Zahl <strong>de</strong>r Steuerberaterpraxen ist 2009 um 2,1 Prozent<br />
auf 51.525 gestiegen, wobei mit 70,3 Prozent die<br />
Einzelpraxen <strong>de</strong>n größten Anteil stellen. 8.169 Praxen<br />
beziehungsweise 15,9 Prozent sind Steuerberatungsgesellschaften.<br />
56 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Termine<br />
Steuerrecht<br />
3. bis 4. Mai in Berlin<br />
Steuerberaterkongress<br />
• Teilnahmegebühr: 330 Euro*<br />
• Veranstalter:<br />
Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>steuerberaterkammer<br />
• Telefon: 0 30 / 2 40 08 70<br />
20. April in Frankfurt/Main<br />
Bewertung von Grundstücken<br />
• Teilnahmegebühr: 190 Euro*<br />
• Veranstalter: Steuerberaterverband<br />
Hessen<br />
• Telefon: 0 69 / 9 75 82 10<br />
Betriebswirtschaft<br />
26. April in Berlin<br />
Gründung, Erweiterung und<br />
Auflösung von Freiberufler-Praxen<br />
• Teilnahmegebühr: 130 Euro*<br />
• Veranstalter:<br />
Steuerberaterverband Berlin<br />
• Telefon: 0 30 / 8 87 19 30<br />
7. April in Bad Zwischenahn,<br />
16. April in Hannover<br />
Controlling in KMU auf Grundlage<br />
<strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung<br />
• Teilnahmegebühr: 140 Euro*<br />
• Veranstalter: Steuerberaterverband<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt<br />
• Telefon: 05 11 / 30 76 20<br />
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt.<br />
Steuerhinterziehung: Bald 10.000 Selbstanzeigen<br />
Die Zahl <strong>de</strong>r Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung<br />
nähert sich nach Angaben <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Wirtschaftsmagazins „Capital“ <strong>de</strong>r Grenze<br />
von 10.000. Nach einer Umfrage <strong><strong>de</strong>s</strong> Magazins<br />
bei allen <strong>de</strong>utschen Oberfinanzdirektionen<br />
und Finanzministerien lagen dort bis<br />
Mitte März bereits 9.547 Selbstanzeigen<br />
<strong>de</strong>utscher Steuerbürger vor, täglich kämen<br />
rund 250 neue Selbstanzeigen hinzu, berichtete<br />
das Wirtschaftsmagazin Mitte März. Ausgelöst<br />
wur<strong>de</strong> diese Welle durch <strong>de</strong>n Ankauf<br />
<strong>de</strong>r Schweizer Steuersün<strong>de</strong>r-CD.<br />
Unter <strong>de</strong>n Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn liegt Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />
mit 2.418 Selbstanzeigen laut „Capital“<br />
an <strong>de</strong>r Spitze, gefolgt von Nordrhein-<br />
Westfalen mit 1.930, Bayern 1.625, Hessen<br />
Ausgereifter! ...<br />
Bruttolöhne sinken erstmals seit 1949<br />
1.228, Rheinland-Pfalz 700, Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
564, Berlin 359, Schleswig-Holstein 265,<br />
Hamburg 218, Saarland 76, Bremen 54,<br />
Sachsen 39, Bran<strong>de</strong>nburg 33, Thüringen<br />
19, Sachsen-Anhalt 11 und Mecklenburg-<br />
Vorpommern 8.<br />
Über die Höhe <strong>de</strong>r hinterzogenen Steuern,<br />
die nun doch noch fließen wer<strong>de</strong>n, lasse sich<br />
nur spekulieren, so das Magazin. Nach Schätzungen<br />
von Steuerexperten in <strong>de</strong>n Ämtern<br />
dürften es wohl mehrere Hun<strong>de</strong>rt Millionen<br />
Euro wer<strong>de</strong>n. Drei Län<strong>de</strong>r schätzten die zu<br />
erwarten<strong>de</strong>n Nachzahlungen: Rheinland-Pfalz<br />
70 Millionen Euro, Nie<strong>de</strong>rsachsen knapp 50<br />
Millionen Euro und Schleswig-Holstein 35<br />
Millionen Euro.<br />
Erstmals seit Gründung <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik Deutschland sind im Jahr 2009<br />
die durchschnittlichen Bruttoverdienste <strong>de</strong>r Arbeitnehmer gesunken. Dies ergeben<br />
Berechnungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Statistischen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amts.<br />
Nach <strong>de</strong>n Berechnungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Statistischen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amts in Wiesba<strong>de</strong>n ergab sich bei<br />
<strong>de</strong>n Bruttolöhnen im Vergleich zu 2008 ein Minus von 0,4 Prozent auf rund 27.648<br />
Euro. Grund für <strong>de</strong>n Rückgang seien hauptsächlich <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r Kurzarbeit und<br />
<strong>de</strong>r Abbau von Überstun<strong>de</strong>n, so die Behör<strong>de</strong>. Beson<strong>de</strong>rs stark betroffen war das<br />
Verarbeiten<strong>de</strong> Gewerbe, hier sanken die Pro-Kopf-Verdienste um 3,6 Prozent. Gegen<br />
<strong>de</strong>n Trend erhöhten sich die Bruttoverdienste je Stun<strong>de</strong> vor allem durch <strong>de</strong>n Abbau<br />
von Guthaben auf Arbeitszeitkonten um 3,0 Prozent. Hierbei erhielten Arbeitnehmer<br />
Entgelt für Arbeit, die sie bereits in <strong>de</strong>n Vorjahren erbracht hatten, so die Behör<strong>de</strong>.<br />
... als je zuvor!<br />
Steuerberatung ist komplex. Ihr Erfolg hängt davon ab,<br />
ob Sie die Komplexität beherrschen können. Und ob Sie<br />
jeman<strong>de</strong>n haben, <strong>de</strong>r Ihnen dabei hilft.<br />
Mit hmdpro haben Sie jetzt eine noch ausgereiftere Steuerberatersoftware<br />
an Ihrer Seite. Sie beinhaltet die Erfahrung<br />
aus 25 Jahren Entwicklung, aus fortwähren<strong>de</strong>r Innovation<br />
und - am wichtigsten - unserer Anwen<strong>de</strong>r. hmdpro ist für<br />
die Praxis gemacht.<br />
Ausgereifter als je zuvor. Mit hmd.<br />
Sie sollten dabei sein. Von Anfang an.<br />
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Steuerberaterkongress<br />
Marriott Hotel Berlin<br />
04./05. Mai 2010<br />
Wir zeigen´s Ihnen!<br />
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KANZLEI & PERSÖNLICHES Serie Datenschutz<br />
Organisation<br />
Regelungen<br />
schriftlich treffen<br />
Schriftliche Arbeitsanweisungen sind im Datenschutz unerlässlich. Aufgabe <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Kanzleidatenschutzbeauftragten ist es, nicht zu umfangreiche und kanzleispezifische<br />
Richtlinien zu erstellen, um <strong>de</strong>n Kanzleidatenschutz zu gewährleisten und <strong>de</strong>n<br />
Mitarbeitern Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten geben zu können.<br />
Datenschutz lässt sich mit technischen<br />
o<strong>de</strong>r organisatorischen Mitteln erzeugen. In<br />
Kanzleien kann etwa organisatorisch geregelt<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die Mitarbeiter Dritten <strong>de</strong>n<br />
Zugang zu <strong>de</strong>n Büroräumen zu verwehren<br />
haben und Mandantengespräche nur in <strong>de</strong>n<br />
Besprechungsräumen geführt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
Dies funktioniert allerdings nur, wenn<br />
sich alle Mitarbeiter untereinan<strong>de</strong>r kennen.<br />
Ab einer gewissen Unternehmensgröße muss<br />
die Zutrittskontrolle technisch gelöst wer<strong>de</strong>n,<br />
beispielsweise über Mitarbeiterausweise.<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r ergriffenen Maßnahme<br />
müssen die Mitarbeiter darüber unterrichtet<br />
sein, wie die Zutrittskontrolle in <strong>de</strong>r Kanzlei<br />
funktioniert.<br />
Im letzten Teil <strong>de</strong>r Datenschutzreihe (StC<br />
3/2010, S. 56) wur<strong>de</strong> das strategische Organisationsmittel<br />
<strong>de</strong>r Datenschutzrichtlinie<br />
erläutert. Sie ist langfristig ausgelegt, das<br />
Än<strong>de</strong>rungsintervall liegt zwischen drei und<br />
fünf Jahren. Zu<strong>de</strong>m soll sie <strong>de</strong>n Mitarbeitern<br />
einen schnellen und verständlichen Überblick<br />
über die grundsätzlichen Spielregeln<br />
zum Kanzleidatenschutz geben.<br />
Ergänzt wird die Datenschutzrichtlinie durch<br />
weitere Richtlinien. Diese Richtlinien haben<br />
Stephan Rehfeld,<br />
Diplom-Ökonom, ist<br />
Geschäftsführer <strong>de</strong>r Scope<br />
& Focus GmbH, IT-Tochter<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerberaterverbands<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Sachsen-Anhalt e.V. und<br />
externer Datenschutzbeauftragter. E-Mail:<br />
information@scope-and-focus.com<br />
www.scope-and-focus.com<br />
einen mittelfristigen Charakter und wer<strong>de</strong>n<br />
jährlich überprüft. Zu regeln<strong>de</strong> Inhalte können<br />
kanzleiindividuell Datenschutz- o<strong>de</strong>r<br />
Datensicherheitsaspekte sein.<br />
Einen Überblick über potentielle datenschutzrechtliche<br />
Regelungsinhalte gibt <strong>de</strong>r<br />
Maßnahmenkatalog <strong><strong>de</strong>s</strong> Bausteins 1.5, Datenschutz<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> BfDI. Die Aspekte, die im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Datensicherheit geregelt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
ergeben sich aus einer Datensicherheitsanalyse,<br />
etwa <strong>de</strong>r infrage kommen<strong>de</strong>n Bausteine<br />
» Serienplaner<br />
Teil 16 – SteuerConsultant 03/10<br />
Datenschutzrichtlinien<br />
Teil 17 – SteuerConsultant 04/10<br />
Organisatorische<br />
Regelungen treffen<br />
Teil 18 – SteuerConsultant 05/10<br />
IT-Verbund aufnehmen<br />
Abonnenten-Service<br />
Abonnenten können im Internet<br />
unter www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
das Themenarchiv nutzen und<br />
unter an<strong>de</strong>rem alle Teile <strong>de</strong>r Serie<br />
„Datenschutz“ kostenlos nachlesen.<br />
<strong>de</strong>n Web-Seiten <strong><strong>de</strong>s</strong> BSI können Musterrichtlinien<br />
heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Diese können<br />
und müssen an die Kanzlei angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach Verabschiedung <strong>de</strong>r angepassten<br />
Richtlinien und <strong>de</strong>r Unterrichtung <strong>de</strong>r Mitarbeiter,<br />
sollten alle Addressaten motiviert<br />
Beispiele für Datenschutzrichtlinien und Datensicherheitsrichtlinien<br />
- Festlegung eines Prozesses zur<br />
Unterrichtung und Verpflichtung von<br />
Mitarbeitern (M 7.6)<br />
- Auftragsdatenverarbeitung (M 7.11) –<br />
Bereitstellung eines kanzlei einheitlichen<br />
Vorgehensmo<strong>de</strong>lls, eines Mustervertrags<br />
zur ADV und eines Prüfbogens<br />
<strong>de</strong>r IT-Grundschutzkataloge (vgl. Übersicht).<br />
Auf unterster Ebene wer<strong>de</strong>n die Richtlinien<br />
durch konkrete Anleitungen – sofern notwendig<br />
– ergänzt.<br />
Beispiel: In <strong>de</strong>r Datenschutzrichtlinie wird<br />
festgelegt, dass personenbezogene Daten<br />
grundsätzlich zu sichern sind. In <strong>de</strong>n ergänzen<strong>de</strong>n<br />
Richtlinien wird dies konkretisiert: Es<br />
wird geregelt, dass bei Arbeitsplatzrechnern<br />
keine personenbezogenen Daten auf <strong>de</strong>n lokalen<br />
Festplatten gespeichert wer<strong>de</strong>n dürfen, da<br />
diese von <strong>de</strong>r Sicherung <strong><strong>de</strong>s</strong> Kanzlei-Servers<br />
nicht erfasst wer<strong>de</strong>n. An <strong>de</strong>m Kanzlei-Server<br />
wie<strong>de</strong>rum kann eine Anleitung angebracht<br />
sein, in welcher Reihenfolge Sicherungsbän<strong>de</strong>r<br />
zu verwen<strong>de</strong>n sind.<br />
Einem Datenschutzbeauftragten ist abzuraten,<br />
alle Richtlinien selbst zu erstellen. Auf<br />
- Richtlinie zum Umgang mit<br />
Arbeitsplatzrechnern<br />
- Richtlinie zur Datenträgervernichtung<br />
- Richtlinie zur E-Mail- und<br />
Internet-Nutzung<br />
wer<strong>de</strong>n, an einer stetigen Fortentwicklung<br />
dieser Richtlinien mitzuarbeiten, ähnlich wie<br />
bei einem kontinuierlichen Verbesserungsprozesses<br />
im Qualitätsmanagement. Schaffen<br />
es die Kanzleileitung und <strong>de</strong>r Datenschutzbeauftragte,<br />
die Mitarbeiter zur Mitarbeit zu<br />
bewegen, ist dies ein Indiz dafür, dass <strong>de</strong>r<br />
Datenschutz und die Datensicherheit in einer<br />
Kanzlei auch gelebt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Unterrichtung <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />
über die Richtlinien muss das sogenannte<br />
„need-to-know“-Prinzip beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Mitarbeiter soll nur die Regelungen zur<br />
Kenntnis nehmen, die für ihn einschlägig<br />
sind. Telearbeitern müssen die kanzleiindividuellen<br />
Regelungen zur Telearbeit bekannt<br />
sein, während diese Regeln für die an<strong>de</strong>ren<br />
Mitarbeiter uninteressant sind.<br />
58 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>
Übersteuert<br />
Ganz einfach<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
MR i. R. Hans Buob, Mondorf<br />
Oberstes steuerpolitisches Ziel je<strong>de</strong>r Regierung ist die Steuervereinfachung.<br />
Ein instruktives Beispiel ist die Abgeltungsteuer.<br />
Der Sparer muss nur <strong>de</strong>r Bank einen Freistellungsauftrag<br />
erteilen, und schon kommt er in <strong>de</strong>n Genuss <strong><strong>de</strong>s</strong> Sparerfreibetrags.<br />
Es sei <strong>de</strong>nn, er ist Insolvenzschuldner und kann<br />
nicht über das An<strong>de</strong>rkonto verfügen, also auch keinen Freistellungsauftrag<br />
erteilen. Die Bank behält <strong><strong>de</strong>s</strong>halb die Steuer<br />
ganz einfach ein, auch von Bagatellzinsen. Aber <strong>de</strong>r Insolvenzschuldner<br />
braucht sich nur veranlagen zu lassen, und schon<br />
wird ihm die Abgeltungsteuer erstattet, soweit sie auf Zinsen<br />
bis zu 801 Euro entfällt. Er muss nur die Jahressteuerbescheinigung<br />
vorlegen. Die liegt allerdings beim Insolvenzverwalter.<br />
Und <strong>de</strong>r ist es nicht gewohnt, <strong>de</strong>n Schuldnern diese zuzusen<strong>de</strong>n.<br />
Er heftet sie einfach ab.*<br />
Dem Schuldner entsteht dadurch kein Scha<strong>de</strong>n, da das Finanzamt<br />
eine Erstattung mit seinen Steuerrückstän<strong>de</strong>n verrechnen<br />
wür<strong>de</strong>. Und was <strong>de</strong>n Solidaritätszuschlag angeht,<br />
so kann, falls <strong>de</strong>r Vorlagebeschluss <strong><strong>de</strong>s</strong> Nie<strong>de</strong>rsächsischen<br />
FG Erfolg haben sollte, <strong>de</strong>r Haushaltsminister je<strong>de</strong>n Cent<br />
gebrauchen.<br />
Ach ja, die Kirchensteuer. Da müsste <strong>de</strong>r Insolvenzschuldner<br />
eigentlich <strong>de</strong>r Bank <strong>de</strong>n Auftrag geben, sie einzubehalten. Das<br />
kann er nicht, weil die Verfügungsgewalt über das An<strong>de</strong>rkonto<br />
beim Insolvenzverwalter liegt. So unterbleibt die Einbehaltung<br />
<strong>de</strong>r Kirchensteuer einfach. Aber die Kirche braucht sich nicht zu<br />
grämen. Im Falle <strong>de</strong>r Veranlagung wür<strong>de</strong> die Kirchensteuer <strong>de</strong>n<br />
meisten Schuldnern ohnehin gutgeschrieben und mit Steuerrückstän<strong>de</strong>n<br />
verrechnet wer<strong>de</strong>n. Die Nicht-Einbehaltung dient<br />
also <strong>de</strong>r Vereinfachung. Ach, wenn doch im Leben alles so einfach<br />
wäre wie die Steuer.<br />
* Ob das BMF-Schreiben vom 18.12.2009 (BStBl 2010 I S. 79, Rz. 20, 21)<br />
hieran etwas än<strong>de</strong>rn wird, bleibt abzuwarten.<br />
Merkwürdigkeiten <strong>de</strong>r Steuerberatung KANZLEI & PERSÖNLICHES<br />
Prof. Dr. RA/FAStR Axel Pestke,<br />
Hauptgeschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong> Deutschen<br />
Steuerberaterverbands e.V., Berlin<br />
Schutzwürdigkeit von Steuerberatern<br />
Strafverteidigern gewährt § 160a Abs. 1 Strafprozessordnung<br />
(StPO) Schutz vor strafprozessualen Beweiserhebungs- und<br />
Verwertungsmaßnahmen. Argument hierfür ist <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r<br />
Vertraulichkeit <strong>de</strong>r Mandantenbeziehung.<br />
Der aktuelle Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung <strong><strong>de</strong>s</strong> Schutzes<br />
von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“<br />
vom 17. 12. 2009 sieht die Gleichstellung von Rechtsanwälten<br />
mit <strong>de</strong>n bisher in § 160a Abs.1 StPO geschützten<br />
Berufsgruppen <strong>de</strong>r Strafverteidiger, Geistlichen und Abgeordneten<br />
vor.<br />
Steuerberatern hingegen soll dieser Schutz nicht gewährt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies stellt einen Verstoß gegen <strong>de</strong>n Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
aus Art. 3 Abs. 1 GG dar und verkennt völlig, dass das<br />
Vertrauensverhältnis <strong>de</strong>r Steuerberater zu ihren Mandanten in<br />
völlig gleicher Weise <strong><strong>de</strong>s</strong> Schutzes vor strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen<br />
bedarf, wie es auch bei Rechtsanwälten <strong>de</strong>r<br />
Fall ist. In dieser Hinsicht sind Steuerberater <strong>de</strong>n Rechtsanwälten<br />
gleichgestellt, haben die gleichen Berufspflichten und<br />
sind ebenfalls Organe <strong>de</strong>r Steuerrechtspflege.<br />
4 _ 10 SteuerConsultant 59
IMPRESSUM VORSCHAU<br />
ISSN 1866-8690,<br />
3. Jahrgang<br />
Zitiervorschlag: StC 2010, H 4, S. 34.<br />
Verlag:<br />
<strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KG<br />
Munzinger Straße 9<br />
D-79111 Freiburg<br />
Verlagsleitung: Reiner Straub<br />
Tel.: 07 61/36 83-0<br />
www.haufe.<strong>de</strong>, www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Redaktion:<br />
RAin/FAStR Anke Kolb-Leistner<br />
(Chefredakteurin), Tel.: -213, Fax: -820-213,<br />
E-Mail: anke.kolb-leistner@haufe.<strong>de</strong><br />
Rüdiger Frisch (Chef vom Dienst), Tel.: -214,<br />
Fax: -820-214, E-Mail: ruediger.frisch<br />
@haufe.<strong>de</strong><br />
Freie Mitarbeiter:<br />
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring<br />
E-Mail: claudia.ossola-haring@haufe.<strong>de</strong><br />
Manfred Ries (Chefreporter)<br />
E-Mail: manfred.ries@haufe.<strong>de</strong><br />
Redaktionsassistenz:<br />
Sabine Schmie<strong>de</strong>r, Tel.: 07 61/36 83-957,<br />
Fax: -820-957,<br />
E-Mail: redaktion@steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Autoren dieser Ausgabe:<br />
Johann Aglas, MR i. R Hans Buob, Prof. Dr.<br />
Josef K. Fischer, Alexan<strong>de</strong>r Heintze, StB/RB<br />
Ulrich Goetze, Dirk Kun<strong>de</strong>, RA Dr. Dirk J. Harten,<br />
Robert Kracht, RA Dr. Stefan Lammel, RA<br />
Rafael Meixner, Prof. Dr. Axel Pestke, Stephan<br />
Rehfeld, Dr. Jörg Richter, RA Dr. Jan Roth, RA<br />
Dr. Volker Schmidt, Dietmar Stanka, Andreas<br />
Wähnert, Irene Winter<br />
Herstellung:<br />
Grafik/Layout:<br />
Kerstin Fikentscher, Hanjo Tews<br />
Druck:<br />
Echter Druck, Würzburg<br />
Mitglied <strong>de</strong>r Informationsgemeinschaft<br />
zur Feststellung <strong>de</strong>r Verbreitung<br />
von Werbeträgern e.V. (IVW)<br />
Verbreitete Auflage : 20.047 (4. Quartal 2009)<br />
Anzeigen:<br />
Anzeigenverkaufsleiter:<br />
Bernd Junker, Tel.: 09 31/27 91 556,<br />
verantwortlich für Anzeigen, Fax: -477,<br />
E-Mail: bernd.junker@haufe-fachmedia.<strong>de</strong><br />
Anzeigendisposition:<br />
Yvonne Göbel, Tel.: 09 31/27 91 470,<br />
Fax: -477,<br />
E-Mail: yvonne.goebel@haufe-fachmedia.<strong>de</strong><br />
Erscheinungsweise:<br />
12 x im Jahr<br />
Abo-Service:<br />
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Postfach, 79091 Freiburg<br />
Tel.: 0180/55 55 703*, Fax: -713*,<br />
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0,42 €/Min. mobil. Ein Service von dtms.)<br />
Bezugspreis:<br />
Inland: 168 Euro<br />
(MwSt. und Versand inklusive)<br />
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Für Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerberaterverbands<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt e.V. ist <strong>de</strong>r<br />
Bezug mit <strong>de</strong>r Zahlung ihres Mitgliedsbeitrags<br />
abgegolten.Bezieher <strong>de</strong>r Steuerrechtsdatenbank<br />
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In <strong>de</strong>n mit Namen versehenen Beiträgen wird<br />
die Meinung <strong>de</strong>r Autoren wie<strong>de</strong>rgegeben.<br />
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Medien nur mit aus drück licher Genehmigung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Verlags und unter voller Quellenangabe.<br />
Für eingesandte Manuskripte und Bildmaterialien,<br />
die nicht ausdrücklich angefor<strong>de</strong>rt<br />
wur<strong>de</strong>n, übernimmt <strong>de</strong>r Verlag keine Haftung.<br />
Mai 2010<br />
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Topthema<br />
Brennpunkte <strong>de</strong>r Betriebsprüfung<br />
In letzter Zeit beschreitet die Finanzverwaltung zunehmend<br />
neue Wege bei <strong>de</strong>r Betriebsprüfung. Sie bedient sich nicht nur<br />
neuer Metho<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn setzt auch an<strong>de</strong>re Prüfungsschwerpunkte<br />
als bisher. Dies erhöht <strong>de</strong>n Handlungsdruck für steuerliche<br />
Berater.<br />
Themen<br />
> Die Ausgabe 5/2010 erscheint am 7.5.2010<br />
Bewirtungsaufwendungen:<br />
Nach einer aktuellen <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> FG Düsseldorf wer<strong>de</strong>n<br />
Bewirtungsaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen<br />
auch anerkannt, wenn nur Eigenbelege vorliegen.<br />
Datenschutz-Compliance:<br />
Trotz Mitarbeiterdatenschutz müssen Unternehmen auch<br />
Compliance und Korruptionsbekämpfung umsetzen können.<br />
Mo<strong>de</strong>rnes Büro:<br />
Effizienz und Zufrie<strong>de</strong>nheit sind zwei Ziele, die die Entwicklung<br />
in <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen Bürowelt vorantreiben.<br />
Lohn- und Gehaltsabrechnung:<br />
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt für viele Steuerkanzleien<br />
mit zu <strong>de</strong>n wichtigsten Umsatzträgern, somit sollte die Kanzlei die<br />
Kosten ständig im Blick haben: Zum einen sollte sie für die Kanzlei<br />
profitabel sein, zum an<strong>de</strong>ren überlegen einige Mandanten, Löhne<br />
im eigenen Unternehmen selbst abzurechnen.<br />
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