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Entscheidung des BFH - Haufe.de

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SteuerConsultant<br />

Die kompakte Information für steuer- und wirtschaftsberaten<strong>de</strong> Berufe<br />

Steuerrecht<br />

Photovoltaik: Neues zu Umsatzsteuer, Eigennutzungszuschuss und För<strong>de</strong>rprogramm ~ RA Volker Schmidt 20<br />

Umsatzsteuerliche Behandlungen von Leistungen im Sportbereich ~ StB/RB Ulrich Goetze 22<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Geschäftsführung in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft ~ RA Dr. Stefan Lammel 12<br />

Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich: Voraussetzungen und Berechnung ~ RA Dr. Dirk J. Harten 27<br />

Kanzleimanagement<br />

Round Table – Anfor<strong>de</strong>rungen von staatlicher Seite for<strong>de</strong>rn Steuerberater und Software-Branche heraus 38<br />

Teambildung – Funktionieren<strong>de</strong> Arbeitsgruppen sind keine Selbstverständlichkeit 50<br />

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4/2010<br />

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EDITORIAL<br />

Wachrütteln will er. Sein Beitrag ist ein eindringlicher Appell<br />

an Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit, endlich eine<br />

wirksame Besteuerungskontrolle zu implementieren.<br />

Andreas Wähnert, <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Aufsatz Sie ab Seite 25 fin<strong>de</strong>n, ist<br />

nicht nur Betriebsprüfer <strong><strong>de</strong>s</strong> Finanzamts Kiel-Nord und Gastdozent<br />

für Prüfungsmetho<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzaka<strong>de</strong>mie<br />

in Brühl bei Bonn, son<strong>de</strong>rn schult auch Finanzbeamte in <strong>de</strong>r<br />

Anwendung mo<strong>de</strong>rner Verprobungsverfahren.<br />

Ihm geht es darum, durch ein gesichertes Steueraufkommen<br />

die Handlungsfähigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>de</strong>utschen Staats zu wahren. Ein<br />

Ziel, das wohl alle Beteiligten <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerwesens als erstrebenswert<br />

ansehen. Von einiger Brisanz ist jedoch seine Einschätzung<br />

<strong>de</strong>r aktuellen Situation. Diese sei gekennzeichnet<br />

durch weit verbreitete Steuerunehrlichkeit und fehlen<strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Unrechtsbewußtsein. Es sei realitätsfremd, von einem grund-<br />

Anke Kolb-Leistner, Chefredakteurin sätzlichen Steuerrechtsbewusstsein auszugehen. Auch wenn<br />

<strong>de</strong>r Beitrag die private Meinung <strong><strong>de</strong>s</strong> Autors wie<strong>de</strong>rgibt, so<br />

stellt er doch ein gewisses Indiz für eine zunehmen<strong>de</strong> Verschärfung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Klimas zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung<br />

dar. Wenn Existenzgrün<strong>de</strong>r aus Beratersicht<br />

för<strong>de</strong>rungswürdige Hoffnungsträger sind, im Besteuerungsverfahren aber<br />

als Träger „erhöhten fiskalischen Risikos, in <strong>de</strong>m speziell Vorsteuern ungerechtfertig<br />

ausgezahlt wer<strong>de</strong>n“ angesehen wer<strong>de</strong>n (S. 26), ist dies be<strong>de</strong>nkenswert.<br />

Sind dies schlicht nachvollziehbare divergieren<strong>de</strong> Einschätzungen,<br />

die auf unterschiedlichen Rollen im Besteuerungsverfahren beruhen?<br />

O<strong>de</strong>r haben wir ein darüber hinausgehen<strong><strong>de</strong>s</strong> klimatisches Problem?<br />

Welche Erfahrungen haben Sie mit <strong>de</strong>r Finanzverwaltung gemacht? Schil<strong>de</strong>rn<br />

Sie uns Ihre Eindrücke, Erlebnisse und Meinungen per Mail an<br />

redaktion@steuer-consultant.<strong>de</strong>. Wir sind gespannt auf Ihre Einschätzung.<br />

Eine inspirieren<strong>de</strong> Lektüre<br />

wünscht Ihnen<br />

Ihre<br />

Anke Kolb-Leistner<br />

RAin/FAStR<br />

SteuerConsultant Fachbeirat<br />

Die Gedanken<br />

<strong>de</strong>r An<strong>de</strong>ren<br />

Um „SteuerConsultant“ für die Leser optimal zu gestalten, hat die Redaktion einen prominent besetzten<br />

Fachbeirat ins Leben gerufen, <strong>de</strong>r sie unterstützt:<br />

StB Prof. Dr. Dieter Endres, Vorstand Pricewaterhouse Coopers, Frankfurt am Main; vBP/StB Dr.<br />

Harald Grürmann, Präsidiumsmitglied BStBK, Lüneburg; Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin <strong><strong>de</strong>s</strong> Instituts<br />

für Steuerrecht <strong>de</strong>r Uni Köln; WP/StB Gunther Hübner, Partner bei Hübner & Hübner, Wien; Prof. Dr.<br />

Monika Jachmann, Richterin am <strong>BFH</strong>, München; WP/StB Prof. Dr. H.-Michael Korth, Vizepräsi<strong>de</strong>nt DStV,<br />

Hannover; CFP/CEP Dr. Jörg Richter, Geschäftsführer Institut für Qualitätssicherung und Prüfung von<br />

Finanzdienstleistungen GmbH, Hannover; WP/StB/RA Dr. Bernd Rödl, Geschäftsführen<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

bei Rödl & Partner, Nürnberg; WP/StB Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstand Ecovis, München; RA Dr. Rolf<br />

Schwedhelm, Partner bei Streck, Mack, Schwedhelm, Köln; RA Dr. Alexan<strong>de</strong>r George Wolf, Hauptgeschäftsführer<br />

StB-Verband Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt, Hannover;<br />

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INHALT<br />

FAKTEN & NACHRICHTEN > 06<br />

Aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen und neue gesetzliche Regelungen mit Praxishinweisen mit u.a. folgen<strong>de</strong>n Beiträgen:<br />

07 Einkommensteuer:<br />

Passivierung „angeschaffter“ Drohverlustrückstellungen,<br />

(<strong>BFH</strong>)<br />

07 Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten, (<strong>BFH</strong>)<br />

08 Steuerfreie Zuschüsse zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten<br />

Lohn, (<strong>BFH</strong>)<br />

12 Aktueller Beratungsanlass Wirtschaftsrecht:<br />

Geschäftsführung in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

RA Dr. Stefan Lammel, Freiburg<br />

FACHBEITRÄGE > 15<br />

» Schwerpunktthema<br />

15 Reisekosten<br />

Bei <strong>de</strong>r steuerlichen Behandlung von Dienst- bzw.<br />

Geschäftsreisen gibt es einige wichtige Än<strong>de</strong>rungen.<br />

So ermöglicht z.B. <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> neuerdings <strong>de</strong>n Abzug<br />

gemischter Aufwendungen. Durch <strong>de</strong>n ermäßigten<br />

Umsatzsteuertarif für die Hotelbranche ergeben sich<br />

praktische Probleme, zu <strong>de</strong>nen das BMF in seinem<br />

Schreiben vom 5. März 2010 Stellung nimmt.<br />

Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht, Bonn<br />

13 Checkliste Vorsteuervergütungsverfahren:<br />

III. In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />

14 Praxis Vermögensgestaltungsberatung:<br />

Sanierungsbedarf bei fremdfinanzierten Renten<br />

Dr. Jörg Richter, Hannover<br />

>> Den Monat im Überblick fin<strong>de</strong>n Sie auf > Seite 6<br />

» Steuerrecht<br />

20 Photovoltaik: Neues zu Umsatzsteuer, Eigennutzungszuschuss<br />

und För<strong>de</strong>rprogramm.<br />

Für Mandanten, die eine Photovoltaikanlage in Betracht<br />

ziehen, drängt die Zeit nicht nur wegen <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Einspeisezuschusses.<br />

RA Volker Schmidt, Stuttgart<br />

22 Umsatzsteuerliche Behandlungen von<br />

Leistungen im Sportbereich<br />

Die Grundlagen <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit kollidieren im<br />

Umsatzsteuerrecht zwischen <strong>de</strong>r Abgabenordnung<br />

einerseits und <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r europäischen<br />

Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie an<strong>de</strong>rerseits.<br />

StB Ulrich Goetze, Wunstorf<br />

25 Mo<strong>de</strong>rne Einnahmenhinterziehung –<br />

(ein) Hauptproblem <strong>de</strong>r Besteuerung<br />

Wan<strong>de</strong>l in <strong>de</strong>r Unternehmenslandschaft, digitale<br />

Buchführung: In <strong>de</strong>r Besteuerungskontrolle sind<br />

erhebliche Verän<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

» Wirtschaftsrecht<br />

27 Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich: Voraussetzungen<br />

und Berechnung<br />

Unternehmen, die sich – aus welchen Grün<strong>de</strong>n auch<br />

immer – von einem Han<strong>de</strong>lsvertreter trennen, können<br />

verpflichtet sein, diesem einen Ausgleich zu zahlen.<br />

RA Dr. Dirk J. Harten, Hamburg<br />

Alle Beiträge fin<strong>de</strong>n Sie im Artikelarchiv unter www.steuer-consultant.<strong>de</strong>.<br />

Für Beiträge, die mit diesem Logo gekennzeichnet sind, fin<strong>de</strong>n Sie dort zu<strong>de</strong>m elektronische Arbeitshilfen.<br />

4 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


30<br />

50<br />

KANZLEI & PERSÖNLICHES > 30<br />

Grün zu investieren ist auch<br />

bei privaten Anlegern angesagt.<br />

Doch aufgepasst: Nicht alles,<br />

was grün ist, ist ökologisch.<br />

Funktionieren<strong>de</strong> Teams sind<br />

Gold wert, allerdings längst nicht<br />

selbstverständlich.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

» Finanzen<br />

SteuerConsultant 04.2010<br />

30 Grüne Geldanlage. Anleger wollen immer häufiger<br />

mit guten Gewissen Geld verdienen. Doch nicht alles,<br />

was grün scheint, ist auch ökologisch einwandfrei.<br />

» Kanzleimanagement<br />

34 DSL und Telefon. Telefon, Handy, Fax, SMS und<br />

Mail wachsen zusammen. Doch die Digitalisierung<br />

<strong>de</strong>r Kanzleikommunikation stellt die Nutzer bei einem<br />

Anbieterwechsel vor immer neue Hür<strong>de</strong>n.<br />

38 Kanzleisoftware. Herausfor<strong>de</strong>rungen vonseiten<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Staates an die Software-Branche und die Steuerberater<br />

stan<strong>de</strong>n im Mittelpunkt einer Diskussion<br />

auf <strong>de</strong>r Cebit.<br />

42 Geschäftswagen. Neben einem niedrigen Verbrauch<br />

nimmt auch ein geringer Kohlendioxidausstoß beim<br />

Kauf von Geschäftswagen eine immer wichtigere<br />

Rolle ein.<br />

46 Rating. Die Nürnberger Georg-Simon-Ohm-<br />

Hochschule bietet zwei unterschiedliche Rating-<br />

Fortbildungen an.<br />

50 Teamarbeit ist in Steuerkanzleien keine Selbstverständlichkeit,<br />

doch wenn es klappt, profitieren alle<br />

davon.<br />

53 Calwer Steuer- und Medientag. Im Mittelpunkt<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Treffens stand die For<strong>de</strong>rung nach Transparenz<br />

von wirtschaftlichen Sachverhalten.<br />

55 Marke. Wer als Steuerberater gute Arbeit leistet,<br />

steht, ähnlich wie eine Marke, für Qualität.<br />

56 Nachrichten. <strong>Haufe</strong>-Lexware und Addison haben<br />

auf <strong>de</strong>r Cebit eine Kooperation angekündigt.<br />

58 Datenschutz. Schriftliche Arbeitsanweisungen sind<br />

im Datenschutz unerlässlich.<br />

59 Übersteuert: Merkwürdigkeiten <strong>de</strong>r Steuerberaterbranche,<br />

aufgegrifffen von WP/StB Georg Wengert,<br />

Singen.<br />

60 Vorschau und Impressum<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 5


FAKTEN & NACHRICHTEN<br />

Aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen im Überblick<br />

Einkommensteuer<br />

07 Passivierung „angeschaffter“ Drohverlustrückstellungen,<br />

(<strong>BFH</strong>)<br />

07 Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten, (<strong>BFH</strong>)<br />

08 Antragsveranlagung für Altfälle ungeachtet<br />

<strong>de</strong>r Antragsfrist, (<strong>BFH</strong>)<br />

08 Steuerfreie Zuschüsse zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten<br />

Lohn, (<strong>BFH</strong>)<br />

09 Freiberufliche Tätigkeit eines IT-Ingenieurs, (<strong>BFH</strong>)<br />

Körperschaftsteuer<br />

09 Einlagerückgewähr nicht steuerbefreit nach § 8b<br />

Abs. 1 KStG, (<strong>BFH</strong>)<br />

Umsatzsteuer<br />

10 Kein Vorsteuerabzug bei ausschließlich privat<br />

genutztem Anbau, (<strong>BFH</strong>)<br />

10 Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen, (<strong>BFH</strong>)<br />

Abgabenordnung<br />

11 Än<strong>de</strong>rung eines Steuerbescheids bei Zusammen-<br />

veranlagung, (<strong>BFH</strong>)<br />

* Die Urteilskommentierungen stammen aus <strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong> Mediengruppe erscheinen<strong>de</strong>n Zeitschrift<br />

<strong>BFH</strong>/ PR und wur<strong>de</strong>n durch die Redaktion gekürzt.<br />

6 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


» Einkommensteuer<br />

Passivierung „angeschaffter“<br />

Drohverlustrückstellungen<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

<strong>BFH</strong>, 16.12.2009, I R 102/08, HI2290231<br />

Betriebliche Verbindlichkeiten, die beim Veräußerer aufgrund von<br />

Rückstellungsverboten (hier: für drohen<strong>de</strong> Verluste aus schweben<strong>de</strong>n<br />

Geschäften) in <strong>de</strong>r Steuerbilanz nicht bilanziert wor<strong>de</strong>n sind, sind<br />

bei <strong>de</strong>mjenigen Erwerber, <strong>de</strong>r die Verbindlichkeit im Zug eines<br />

Betriebserwerbs gegen Schuldfreistellung übernommen hat, keinem<br />

Passivierungsverbot unterworfen, son<strong>de</strong>rn als ungewisse Verbindlichkeit<br />

auszuweisen und von ihm an <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bilanzstichtagen<br />

nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten o<strong>de</strong>r<br />

ihrem höheren Teilwert zu bewerten.<br />

» Sachverhalt<br />

Eine GmbH hatte 1998 von X sämtliche Aktiva und Passiva erworben,<br />

darunter Verpflichtungen aus Mietverträgen. Da die Mietverträge für<br />

X keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hatten, hatte er hierfür Drohverlustrückstellungen<br />

gebil<strong>de</strong>t. Die GmbH passivierte diese Rückstellungen<br />

und behielt sie bis zum Bilanzstichtag bei. Das Finanzamt<br />

for<strong>de</strong>rte dagegen, die Rückstellungen in <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n ersten Schlussbilanz<br />

auflösen. Die anschließen<strong>de</strong> Klage war erfolgreich.<br />

» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />

Ungewisse Verbindlichkeiten, die drohverlustbefangen sind, sind<br />

han<strong>de</strong>lsrechtlich auszuweisen, dürfen aber steuerrechtlich nicht<br />

angesetzt wer<strong>de</strong>n. Bei einem Asset <strong>de</strong>al, bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Erwerber alle<br />

Aktiva und Passiva eines Unternehmens aufkauft und vorhan<strong>de</strong>ne<br />

drohverlustbehaftete Verbindlichkeiten übernimmt, muss <strong>de</strong>r Erwerber<br />

<strong>de</strong>n Veräußerer jedoch von <strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>m Gläubiger weiter<br />

bestehen<strong>de</strong>n Zahlungspflicht freistellen. Dann stellt die Freistellung<br />

die Gegenleistung dar, sodass die Freistellungsverbindlichkeit konsequenterweise<br />

die Anschaffungskosten erhöht.<br />

Die Drohverlustrückstellung ist in <strong>de</strong>m und durch <strong>de</strong>n Anschaffungsvorgang<br />

qua Freistellung realisiert. Damit entfällt jeglicher „Einsatzbereich“<br />

für <strong>de</strong>n in § 5 Abs. 4a EStG angeordneten Abzugsausschluss.<br />

Der (erste) <strong>de</strong>m Ankauf folgen<strong>de</strong> Bilanzabschluss än<strong>de</strong>rt daran nichts:<br />

Die Freistellungsverbindlichkeit mutiert nicht wie<strong>de</strong>r zur Drohverlustschuld.<br />

» Praxishinweis<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um ein Grundsatzurteil mit Gestaltungspotenzial:<br />

Über einen Ankauf kann man <strong>de</strong>m Drohverlustabzugsverbot „entgehen“.<br />

Gleiches gilt für alle an<strong>de</strong>ren steuerlichen Abzugsausschlüsse<br />

und -beschränkungen, etwa bei Pensionszusagen. Sind die Vertragsbedingungen<br />

aber so gestaltet, dass <strong>de</strong>r Erwerber in die drohverlustbehafteten<br />

Verträge als Nachfolger eintritt, bleibt alles beim Alten.<br />

Das wird allerdings nur <strong>de</strong>r Fall sein, wenn <strong>de</strong>r Vertragspartner <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Drohverlustgeschäfts mit <strong>de</strong>m Austausch seines Vertragskontrahenten<br />

einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />

Einkommensteuer FAKTEN & NACHRICHTEN<br />

Korrespondierend stellt sich die Situation beim Verkäufer dar: Bei <strong>de</strong>r<br />

Berechnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Veräußerungsgewinns sind vom Erwerber übernommene<br />

Verbindlichkeiten, die aufgrund von Rückstellungsverboten in<br />

<strong>de</strong>r Steuerbilanz nicht passiviert wor<strong>de</strong>n sind, nicht gewinnerhöhend<br />

<strong>de</strong>m Veräußerungspreis hinzuzurechnen.<br />

Prof. Dr. Dietmar Gosch, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010, Vors. Richter am <strong>BFH</strong>,<br />

durch die Redaktion gekürzt.<br />

Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten<br />

<strong>BFH</strong>, 23.09.2009, IV R 21/08, HI2279438<br />

1. Nutzen Ehegatten einen Raum in einem von ihnen bewohnten<br />

und in ihrem Miteigentum stehen<strong>de</strong>n Haus, um Dienstleistungen<br />

zur För<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gesellschaftszwecks einer zwischen ihnen<br />

bestehen<strong>de</strong>n Personengesellschaft zu erbringen, sind ihnen die<br />

auf diesen Raum entfallen<strong>de</strong>n und von ihnen getragenen Aufwendungen<br />

(AfA, Schuldzinsen, Energiekosten) nach <strong>de</strong>m Verhältnis<br />

ihrer Miteigentumsanteile zuzuordnen.<br />

2. Nutzen die Ehegatten für diesen Zweck einen Raum in einer von<br />

ihnen bewohnten und gemeinsam angemieteten Wohnung, sind<br />

ihnen die anteiligen Mietzinsen und die anteiligen Energiekosten<br />

zur Hälfte zuzuordnen.<br />

3. Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer,<br />

steht einem Ehegatten, <strong>de</strong>r seine Aufwendungen für das häusliche<br />

Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 1. Halbsatz<br />

EStG 1997 beschränkt abziehen kann, <strong>de</strong>r Höchstbetrag nach dieser<br />

Vorschrift nur anteilig zu. Mehrere häusliche Arbeitszimmer,<br />

die während eines Veranlagungszeitraums nacheinan<strong>de</strong>r in verschie<strong>de</strong>nen<br />

Wohnungen o<strong>de</strong>r Häusern genutzt wer<strong>de</strong>n, sind für die<br />

Anwendung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 1. Halbsatz EStG<br />

1997 als ein Objekt anzusehen (Fortentwicklung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong>-Urteils<br />

v. 20.11.2003, IV R 30/03, <strong>BFH</strong>/NV 2004 S. 568).<br />

» Sachverhalt<br />

Ehegatten waren zu je 50 % an einer GbR beteiligt. Hierfür nutzten<br />

sie im Streitjahr 1997 ein Zimmer ihrer Mietwohnung bzw. später <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

von ihnen erworbenen Hauses. Nach Zeitanteilen nutzte die Ehefrau<br />

das Zimmer zu 80 %, <strong>de</strong>r hauptberuflich als Soldat tätige Ehemann zu<br />

20 %. Vom Gesamtaufwand von 10.082 DM erkannte das Finanzamt<br />

die Hälfte für die Ehefrau und 2.400 DM für <strong>de</strong>n Ehemann an. Das<br />

FG ließ dagegen alle Ausgaben zum Abzug zu.<br />

» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />

Der <strong>BFH</strong> gab <strong>de</strong>r Revision statt und wies die Klage ab. Betriebsausgaben<br />

sind je<strong>de</strong>nfalls nicht über <strong>de</strong>n vom Finanzamt anerkannten<br />

Betrag hinaus abziehbar.<br />

» Praxishinweis<br />

Den Ehegatten war nicht bewusst, dass ihre gemeinsame Tätigkeit<br />

die Voraussetzungen einer GbR erfüllte. Folglich fehlten ein Gesellschaftsvertrag<br />

und eine Vereinbarung zur Arbeitszimmernutzung.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 7


FAKTEN & NACHRICHTEN Einkommensteuer/Körperschaftsteuer<br />

Dennoch wird ein betrieblich genutzter Raum zu Betriebsvermögen:<br />

bei Anmietung das Nutzungsrecht, bei Eigentum <strong>de</strong>r Raum selbst.<br />

Liegt keine Vereinbarung vor, sind Nutzungsrecht bzw. Miteigentumsanteil<br />

Son<strong>de</strong>rbetriebsvermögen II, an<strong>de</strong>rnfalls Son<strong>de</strong>rbetriebsvermögen<br />

I.<br />

Kern <strong><strong>de</strong>s</strong> Urteils ist die Erkenntnis, dass die Betriebsausgaben <strong>de</strong>n<br />

Ehegatten nicht nach Zeitanteilen <strong>de</strong>r Nutzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitszimmers<br />

zuzuordnen sind, son<strong>de</strong>rn nach <strong>de</strong>ren Anteilen an <strong>de</strong>r Verausgabung.<br />

Im Streitjahr hatte die Aufteilung Be<strong>de</strong>utung, weil für die Ehegatten<br />

unterschiedliche Abzugskriterien galten. Für die Ehefrau war das<br />

Zimmer <strong>de</strong>r Mittelpunkt <strong>de</strong>r gesamten beruflichen und betrieblichen<br />

Tätigkeit, sodass <strong>de</strong>r auf sie entfallen<strong>de</strong> Kostenanteil voll abziehbar<br />

war. Für <strong>de</strong>n Ehemann war diese Voraussetzung nicht erfüllt, sodass<br />

seine Aufwendungen zu <strong>de</strong>ckeln waren.<br />

Nach heutiger Gesetzeslage hätte die Aufteilung die Folge, dass <strong>de</strong>r<br />

Kostenanteil, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Ehemann entfällt, überhaupt nicht abziehbar<br />

wäre. Allerdings ist die Verfassungskonformität <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Regelung zweifelhaft.<br />

Michael Wendt, Richter am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />

durch die Redaktion gekürzt.<br />

Antragsveranlagung für Altfälle ungeachtet<br />

<strong>de</strong>r Antragsfrist<br />

<strong>BFH</strong>, 12.11.2009, VI R 1/09, HI2279439<br />

1. Stellt ein ausschließlich Arbeitslohn beziehen<strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

<strong>de</strong>n Antrag auf ESt-Veranlagung für Veranlagungszeiträume vor<br />

2005 erst nach <strong>de</strong>m 28.12.2007, ist er, soweit Verjährungsfristen<br />

nicht entgegenstehen, gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 52 Abs. 55j<br />

EStG i. d. F. vom 20.12.2007 zu veranlagen.<br />

2. Die inzwischen aufgehobene 2-jährige Antragsfrist <strong><strong>de</strong>s</strong> § 46<br />

Abs. 2 Nr. 8 EStG a. F. gilt insoweit nicht fort.<br />

» Sachverhalt<br />

Die Eheleute K reichten am 7.2.2008 ihre Einkommensteuererklärung<br />

für 2004 ein. Frau K hatte keine Einkünfte, Herr K nur Lohneinkünfte<br />

erzielt. Das Finanzamt führte die Einkommensteuerveranlagung<br />

wegen Versäumung <strong>de</strong>r Abgabefrist von 2 Jahren nach § 46 Abs. 2<br />

Nr. 8 EStG nicht durch. Die rückwirken<strong>de</strong> Aufhebung dieser Frist gelte<br />

nur, wenn bis zum 28.12.2007 über einen Antrag auf Veranlagung<br />

noch nicht bestandskräftig entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n sei. Da <strong>de</strong>r Antrag<br />

erst nach <strong>de</strong>m 28.12.2007 gestellt wor<strong>de</strong>n sei, sei die alte Rechtslage<br />

anzuwen<strong>de</strong>n. Das FG wies die dagegen erhobene Klage ab.<br />

» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />

Der <strong>BFH</strong> hob die Vorentscheidung auf und verurteilte das Finanzamt<br />

zur Durchführung <strong>de</strong>r Einkommensteuerveranlagung.<br />

» Praxishinweis<br />

§ 46 EStG ist <strong>de</strong>m BVerfG zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt<br />

wor<strong>de</strong>n; dieses musste aber nicht entschei<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

än<strong>de</strong>rte § 46 EStG mit <strong>de</strong>m JStG 2008. Hierauf beruht das<br />

Besprechungsurteil, in <strong>de</strong>m allein streitig war, ob die alte o<strong>de</strong>r neue<br />

Fassung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG anwendbar ist. Nach alter Fassung<br />

war <strong>de</strong>r Antrag auf Durchführung <strong>de</strong>r Veranlagung bis zum Ablauf<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> auf <strong>de</strong>n Veranlagungszeitraum folgen<strong>de</strong>n 2. Kalen<strong>de</strong>rjahrs zu<br />

stellen. Die neue Fassung sieht dagegen keine Frist mehr vor.<br />

Welche Fassung anwendbar ist, normiert § 52 Abs. 55j EStG. Danach<br />

ist § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG n. F. erstmals für <strong>de</strong>n Veranlagungszeitraum<br />

2005 anzuwen<strong>de</strong>n sowie in Fällen, in <strong>de</strong>nen am 28.12.2007<br />

über einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer noch nicht<br />

bestandskräftig entschie<strong>de</strong>n ist.<br />

Eine bestandskräftige Ablehnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Antrags auf Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Einkommensteuerveranlagung lag hier nicht vor. Weiterer Voraussetzungen<br />

bedurfte die Veranlagung nicht. Daher war die Einkommensteuerveranlagung<br />

durchzuführen. Der <strong>BFH</strong> folgt insbeson<strong>de</strong>re<br />

nicht <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung, dass <strong>de</strong>r Antrag auf<br />

Veranlagung für Veranlagungszeiträume vor 2005 bereits vor <strong>de</strong>m<br />

28.12.2007 bei <strong>de</strong>n Finanzbehör<strong>de</strong>n eingegangen sein müsse.<br />

Dr. Stefan Schnei<strong>de</strong>r, Richter am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />

durch die Redaktion gekürzt.<br />

Steuerfreie Zuschüsse zum ohnehin<br />

geschul<strong>de</strong>ten Lohn<br />

<strong>BFH</strong>, 01.10.2009, VI R 41/07, HI2284533<br />

1. Der ohnehin geschul<strong>de</strong>te Arbeitslohn i. S. d. § 40 Abs. 2 Satz 2<br />

EStG ist <strong>de</strong>r arbeitsrechtlich Geschul<strong>de</strong>te.<br />

2. Ein Zuschuss zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn i. S. d.<br />

§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch unter Anrechnung auf an<strong>de</strong>re<br />

freiwillige Son<strong>de</strong>rzahlungen geleistet wer<strong>de</strong>n (entgegen R 3.33<br />

Abs. 5 Satz 6 LStR 2009).<br />

» Sachverhalt<br />

K hatte ihren Arbeitnehmern im November „Fahrtkostenzuschüsse"<br />

gezahlt und die Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschaliert.<br />

Die „Fahrtkostenzuschüsse" wur<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m als Werbungskosten<br />

abzugsfähigen Betrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

bemessen. Die Differenz zum Weihnachtsgeld wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>n<br />

persönlichen Besteuerungsmerkmalen <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitnehmer<br />

versteuert. Arbeitnehmer mit höheren „Fahrtkostenzuschüssen"<br />

erhielten weniger Weihnachtsgeld und umgekehrt.<br />

Das Finanzamt verneinte die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Pauschalierung<br />

nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, weil die Zuschüsse nicht zusätzlich<br />

zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn, son<strong>de</strong>rn unter Anrechnung<br />

auf das freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld erbracht wor<strong>de</strong>n seien.<br />

Das FG wies die dagegen erhobene Klage ab.<br />

» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />

Der <strong>BFH</strong> hob die Vorentscheidung auf und verwies die Sache zurück,<br />

um feststellen zu lassen, ob das Weihnachtsgeld freiwillig geleistet<br />

wur<strong>de</strong>. Sollte das <strong>de</strong>r Fall sein, ist die Weihnachtsgeldzahlung kein<br />

„ohnehin geschul<strong>de</strong>ter Arbeitslohn". Die Zuschüsse wären dann<br />

insoweit zusätzlich geleistet und die Lohnsteuer dafür mit <strong>de</strong>m<br />

Pauschsteuersatz zu erheben.<br />

8 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


» Praxishinweis<br />

Das Urteil eröffnet Gestaltungsspielräume für freiwillige Zusatzleistungen,<br />

die entwe<strong>de</strong>r als regelbesteuerte Geldleistung o<strong>de</strong>r als<br />

ermäßigt besteuerter Zuschuss erbracht wer<strong>de</strong>n können. Das BMF<br />

hat das bisher nicht so gesehen. Dem hat <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> jetzt auf Basis <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

zweifelsfreien Wortlauts <strong><strong>de</strong>s</strong> § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG wi<strong>de</strong>rsprochen.<br />

Danach kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz<br />

von 15 % „für zusätzlich zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn<br />

geleistete Zuschüsse zu <strong>de</strong>n Aufwendungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitnehmers für<br />

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheben".<br />

„Ohnehin geschul<strong>de</strong>ter Arbeitslohn" ist laut <strong>BFH</strong> <strong>de</strong>r Lohn, <strong>de</strong>r<br />

arbeitsrechtlich durch Vereinbarung o<strong>de</strong>r dauern<strong>de</strong> Übung geschul<strong>de</strong>t<br />

ist. Entschei<strong>de</strong>nd ist <strong>de</strong>r verbindliche Rechtsanspruch. Damit<br />

wird jedoch <strong>de</strong>r beliebigen Umwandlung von Barlohn in ermäßigt<br />

besteuerten Lohn nicht Tür und Tor geöffnet. Nur freiwillige Lohnzahlungen<br />

können in pauschal besteuerte Zuschüsse umgewan<strong>de</strong>lt<br />

wer<strong>de</strong>n. Zuschüsse i. S. d. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG liegen also auch<br />

dann vor, wenn sie statt an<strong>de</strong>rer freiwillig geleisteter Bezüge und<br />

Vorteile i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Dr. Stefan Schnei<strong>de</strong>r, Richter am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />

durch die Redaktion gekürzt.<br />

Freiberufliche Tätigkeit eines IT-Ingenieurs<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

<strong>BFH</strong>, 22.09.2009, VIII R 31/07, HI2286822<br />

Ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische<br />

Informatik kann einen freien Beruf ausüben.<br />

» Sachverhalt<br />

Der Kläger ist nach Abschluss eines Studiums <strong>de</strong>r Fachrichtung Technische<br />

Informatik an einer staatlichen Berufsaka<strong>de</strong>mie berechtigt,<br />

die Bezeichnung Diplom-Ingenieur zu führen. Er war als Systemadministrator<br />

für Rechnernetze mit mehreren 1.000 Nutzern tätig.<br />

Finanzamt und FG beurteilten seine Tätigkeit als gewerblich.<br />

» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />

Der <strong>BFH</strong> hob die Vorentscheidung auf und gab <strong>de</strong>r Klage statt. Zu <strong>de</strong>n<br />

ingenieurtypischen Tätigkeiten im Bereich <strong>de</strong>r EDV und Informationstechnik<br />

gehört auch die Netz- und Systemadministration. Der Kläger<br />

hat daher eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt.<br />

» Praxishinweis<br />

Der Begriff „Ingenieur“ ist ein Terminus <strong><strong>de</strong>s</strong> § 18 EStG, wird aber im<br />

Steuerrecht nicht <strong>de</strong>finiert und lässt sich auch nicht aus steuerrechtlichen<br />

Sachgesetzlichkeiten o<strong>de</strong>r Prinzipien ableiten. Vielmehr kann<br />

dieser Begriff nur anhand <strong>de</strong>r Verkehrsanschauung konkretisiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Rechtsprechung greift hier traditionell auf zwei Prüfparameter<br />

zurück: Ingenieur i. S. v. § 18 EStG ist, wer die erfor<strong>de</strong>r-<br />

liche Berufsqualifikation aufweist und eine Ingenieurtätigkeit auch<br />

tatsächlich ausübt:<br />

Über die Qualifikation eines Ingenieurs verfügt, wer aufgrund<br />

seiner Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule, einer<br />

Fachhochschule, einer Bergschule o<strong>de</strong>r – neu – einer staatlichen<br />

Berufsaka<strong>de</strong>mie nach <strong>de</strong>n Ingenieurgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die<br />

Berufsbezeichnung Ingenieur führen darf.<br />

Ursprünglich hat <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> entschie<strong>de</strong>n, dass auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r<br />

EDV und Informationstechnik die Entwicklung und Konstruktion<br />

von Hard- und Software zu <strong>de</strong>n Ingenieurtätigkeiten gehören.<br />

Ergänzend stellt er nun klar, dass die ingenieurtypischen Tätigkeiten<br />

im IT-Bereich sehr viel weiter reichen, also auch die Entwicklung<br />

und Anpassung von Betriebssystemen, <strong>de</strong>n Aufbau und<br />

die Verwaltung von Netzwerken und vieles mehr umfassen.<br />

Vor diesem Hintergrund sind auch zwei weitere Urteile <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> v.<br />

22.09.2009 zu sehen:<br />

Im Verfahren VIII R 63/06 wur<strong>de</strong> entschie<strong>de</strong>n, dass ein Autodidakt,<br />

<strong>de</strong>r über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe<br />

<strong>de</strong>nen eines Diplom-Informatikers entsprechen, ebenfalls einen<br />

ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben kann, wenn<br />

er Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut.<br />

Der <strong>Entscheidung</strong> lag <strong>de</strong>r Fall eines „Betriebswirts-EDV“ zugrun<strong>de</strong>,<br />

<strong>de</strong>r an einer Fachschule für EDV eine staatliche Prüfung abgelegt<br />

und sich nach einer Angestelltentätigkeit im Bereich <strong>de</strong>r Systemanalyse,<br />

-beratung, -technik und -programmierung als Unternehmensberater<br />

auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>s</strong> EDV-Consulting bzw. Software<br />

Engineering selbstständig gemacht hatte.<br />

Zum gleichen Ergebnis kommt <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> im Verfahren VIII R 79/06.<br />

Dieses betrifft einen als Leiter von IT-Projekten tätigen Autodidakten,<br />

<strong>de</strong>m ebenfalls ingenieurspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

bescheinigt wur<strong>de</strong>n.<br />

Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer, Vors. Richter am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR<br />

4/2010, durch die Redaktion gekürzt.<br />

» Körperschaftsteuer<br />

Einlagenrückgewähr nicht steuerbefreit<br />

nach § 8b Abs. 1 KStG<br />

<strong>BFH</strong>, 28.10.2009, I R 116/08, HI2286814<br />

Ausschüttungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft<br />

aus <strong>de</strong>m steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG 1999 n.F./2002<br />

sind nicht in die Steuerfreistellung für Kapitaleinkünfte nach § 8b<br />

Abs. 1 Satz 1 KStG 1999 n. F./2002 einzubeziehen.<br />

» Sachverhalt<br />

Die X-GmbH war Alleingesellschafterin <strong>de</strong>r Y-GmbH; <strong>de</strong>r Buchwert<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung betrug 0. Sie erklärte für das Streitjahr 2001 diverse<br />

vGA an die bei<strong>de</strong>n Gesellschafter-Geschäftsführer, die in voller Höhe<br />

aus <strong>de</strong>m steuerlichen Einlagekonto <strong>de</strong>r Y-GmbH gespeist wur<strong>de</strong>n. Die<br />

vGA blieben bei <strong>de</strong>r Ermittlung ihres Einkommens nach § 8b Abs. 1<br />

KStG 1999 außer Ansatz. Das Finanzamt folgte <strong>de</strong>m nicht. Es unterwarf<br />

die vGA nicht § 8b Abs. 1 KStG 1999, son<strong>de</strong>rn § 8b Abs. 2 KStG<br />

1999. Da § 8b Abs. 2 KStG 1999 erstmals für 2002 anzuwen<strong>de</strong>n sei,<br />

seien die vGA steuerpflichtig. Klage und Revision waren erfolglos.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 9


FAKTEN & NACHRICHTEN Körperschaftsteuer/Umsatzsteuer/Abgabenordnung<br />

» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />

Mangels Einnahmen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG han<strong>de</strong>lt es<br />

sich bei Eigenkapitalrückzahlungen nicht um „Bezüge“, die nach § 8b<br />

Abs. 1 KStG freizustellen sind. Folglich ist allenfalls § 8b Abs. 2 KStG<br />

einschlägig, im streitigen VZ 2001 jedoch noch nicht anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

» Praxishinweis<br />

Leistungen einer GmbH, die aus <strong>de</strong>m steuerlichen Einlagekonto<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n, gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht<br />

zu <strong>de</strong>n „Einkünften“ aus Kapitalvermögen. Vielmehr han<strong>de</strong>lt es sich<br />

um Kapitalrückzahlungen. Diese fallen nicht unter § 8b Abs. 1 KStG,<br />

son<strong>de</strong>rn – soweit sie <strong>de</strong>n Buchwert <strong>de</strong>r Beteiligung überschreiten<br />

– unter § 8b Abs. 2 KStG. Dies muss keinen Nachteil be<strong>de</strong>uten: In<br />

je<strong>de</strong>m Fall bleiben die betreffen<strong>de</strong>n Beträge außer Ansatz und die<br />

Schachtelstrafe greift.<br />

Der <strong>BFH</strong> bleibt damit seiner bisherigen Linie treu: So hat er es abgelehnt,<br />

<strong>de</strong>n Gewerbeertrag um eine vGA zu kürzen, für die EK 04 als<br />

verwen<strong>de</strong>t galt. Dies schafft allerdings ein gewisses Ungleichgewicht<br />

zwischen Kapitalrückzahlungen auf Anteile <strong><strong>de</strong>s</strong> Privat- bzw. Betriebsvermögens.<br />

Für Anteile im Betriebsvermögen hat <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> prinzipiell<br />

einen Beteiligungsertrag angenommen.<br />

Fällt die Einlagenrückgewähr unter § 8b Abs. 2 KStG, könnte <strong>de</strong>r<br />

Abzugsausschluss für Gewinnmin<strong>de</strong>rungen im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>n Anteilen nach § 8b Abs. 3 Satz 2 KStG ein Nachteil bleiben. Dieser<br />

Abzugsausschluss wird unzweifelhaft angeordnet. Allerdings könnten<br />

Zweifel auftauchen, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Abzug von Erwerbsaufwand im<br />

Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 EStG laut <strong>BFH</strong> „je<strong>de</strong>nfalls<br />

dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt (ist), wenn <strong>de</strong>r<br />

Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen<br />

erzielt hat“. Das erscheint zunächst zwar alles an<strong>de</strong>re als<br />

zweifelsfrei. Denkt man es aber zu En<strong>de</strong> und überträgt es auf § 8b<br />

Abs. 2, 3 KStG, dann könnte hier eine Renaissance <strong><strong>de</strong>s</strong> „gesteuerten<br />

Gewinnflusses“ im jeweiligen Veranlagungszeitraum in Re<strong>de</strong> stehen:<br />

keine Veräußerungsgewinne, kein Abzugsausschluss.<br />

Prof. Dr. Dietmar Gosch, Vors. Richter am <strong>BFH</strong>,<br />

aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010, durch die Redaktion gekürzt.<br />

» Umsatzsteuer<br />

Kein Vorsteuerabzug bei ausschließlich<br />

privat genutztem Anbau<br />

<strong>BFH</strong>, 23.09.2009, XI R 18/08, HI2284528<br />

Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke<br />

zu nutzen<strong><strong>de</strong>s</strong> Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem<br />

Betriebsgrundstück, darf er <strong>de</strong>n Anbau nicht seinem Unternehmen<br />

zuordnen, wenn bei<strong>de</strong> Bauten räumlich voneinan<strong>de</strong>r abgrenzbar<br />

sind. In diesem Fall steht ihm kein Vorsteuerabzug aus <strong>de</strong>n Kosten<br />

für die Errichtung <strong><strong>de</strong>s</strong> Anbaus zu.<br />

» Sachverhalt<br />

Der Gewerbetreiben<strong>de</strong> K errichtete auf seinem Grundstück zunächst<br />

eine Werkshalle. An diese baute er im Streitjahr 2003 ein Einfamilienhaus<br />

an, das er ausschließlich zu privaten Wohnzwecken nutzte. Aus<br />

<strong>de</strong>n Herstellungskosten <strong><strong>de</strong>s</strong> Anbaus machte K <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />

geltend. Das Finanzamt versagte diesen, weil es sich bei <strong>de</strong>m Anbau<br />

um ein selbstständiges und ausschließlich nichtunternehmerisch<br />

genutztes Investitionsgut han<strong>de</strong>le.<br />

Das FG wies die Klage mit <strong>de</strong>r Begründung ab, <strong>de</strong>r Anbau habe nicht<br />

<strong>de</strong>m Unternehmen zugeordnet wer<strong>de</strong>n können, da er ausschließlich<br />

zu privaten Wohnzwecken genutzt wer<strong>de</strong>. Die Revision hatte keinen<br />

Erfolg.<br />

» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />

Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> EuGH darf ein Unternehmer ein Gebäu<strong>de</strong>,<br />

das er teilweise unternehmerisch und teilweise zu eigenen Wohnzwecken<br />

nutzt, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf<br />

das gesamte Gebäu<strong>de</strong> entfallen<strong>de</strong>n Vorsteuerbeträge geltend machen.<br />

Voraussetzung ist, dass es sich bei <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> um ein einheitliches<br />

und damit gemischt genutztes Wirtschaftsgut und nicht um zwei<br />

selbstständige Wirtschaftsgüter han<strong>de</strong>lt.<br />

Ob ein Anbau an ein unternehmerisch genutztes Gebäu<strong>de</strong> ein selbstständiges<br />

Wirtschaftsgut o<strong>de</strong>r ein selbstständiger Gegenstand im<br />

umsatzsteuerrechtlichen Sinn ist, kann nicht nach nationalem Zivilrecht<br />

beurteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der <strong>BFH</strong> hat zum Umbau eines Gebäu<strong><strong>de</strong>s</strong> entschie<strong>de</strong>n, dass von <strong>de</strong>r<br />

Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann,<br />

wenn die neu eingefügten Gebäu<strong>de</strong>teile <strong>de</strong>m Gesamtgebäu<strong>de</strong> das<br />

bautechnische Gepräge geben und eine wesentliche Funktions- und<br />

Zweckän<strong>de</strong>rung eintritt.<br />

Bei Übertragung dieser Grundsätze auf die Errichtung eines Anbaus<br />

ist dieser je<strong>de</strong>nfalls dann ein selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn er<br />

von <strong>de</strong>m bereits bestehen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong> abgrenzbar ist und zwischen<br />

<strong>de</strong>n Bauten kein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang<br />

besteht. Bei einem Anbau stehen die Existenz einer gemeinsamen<br />

Wand und gemeinsamer Versorgungsleitungen <strong>de</strong>r Abgrenzbarkeit<br />

nicht entgegen. Eine Werkshalle und ein ausschließlich zu<br />

privaten Wohnzwecken genutzter Anbau stehen auch nicht in einem<br />

einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang.<br />

Monika Völlmeke, Vors. Richterin am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />

durch die Redaktion gekürzt.<br />

Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen<br />

<strong>BFH</strong>, 24.09.2009, V R 6/08, HI2286820<br />

Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG für vor <strong>de</strong>m<br />

1.1.2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung<br />

von Wirtschaftsgütern führen, setzt voraus, dass diese nicht<br />

nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen o<strong>de</strong>r<br />

Anlagevermögen ist umsatzsteuerrechtlich nicht entschei<strong>de</strong>nd.<br />

» Sachverhalt<br />

K hatte ein Grundstück 1999 und 2000 mit <strong>de</strong>m Ziel bebaut, es als<br />

vermietetes Objekt steuerpflichtig zu verkaufen. Nach Fertigstellung<br />

wur<strong>de</strong> das Gebäu<strong>de</strong> teils steuerpflichtig, teils steuerfrei vermietet und<br />

En<strong>de</strong> 2001 veräußert. K meinte, es handle sich um Umlaufvermögen<br />

10 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


und eine Vorsteuerberichtigung sei – weil § 15a UStG n. F. nicht<br />

rückwirkend angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n dürfe – unzulässig. Finanzamt und<br />

FG folgten <strong>de</strong>m nicht.<br />

» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />

Die Revision führte zur Zurückverweisung, weil Feststellungen dazu<br />

fehlten, ob die Veräußerung <strong><strong>de</strong>s</strong> Grundstücks steuerfrei o<strong>de</strong>r steuerpflichtig<br />

war, und ob ggf. eine die Vorsteuerkorrektur ausschließen<strong>de</strong><br />

Geschäftsveräußerung im Ganzen vorlag. An Letzterer wür<strong>de</strong><br />

es fehlen, wenn ein Mieter das gemietete Objekt zu eigenen wirtschaftlichen<br />

Zwecken erwirbt, ohne das Vermietungsunternehmen<br />

fortzuführen.<br />

» Praxishinweis<br />

Die Rückwirkung eines Gesetzes – hier § 15a UStG n. F. – ist zulässig,<br />

wenn die bestehen<strong>de</strong> Rechtslage keine ausreichen<strong>de</strong> Vertrauensgrundlage<br />

darstellt und das Vertrauen in <strong>de</strong>n Fortbestand <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

gelten<strong>de</strong>n Rechts nicht schutzwürdig ist. Nach früherer Rechtslage<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vorsteuerabzug nach <strong>de</strong>n Verhältnissen <strong>de</strong>r erstmaligen<br />

Verwendung gewährt o<strong>de</strong>r versagt. Ein Korrekturbedarf konnte nur<br />

bestehen, wenn sich nach erstmaliger Verwendung eine abweichen<strong>de</strong>,<br />

<strong>de</strong>n Vorsteuerabzug ausschließen<strong>de</strong> Verwendung ergab.<br />

Die Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> EuGH zum Sofortabzug im Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Leistungsbezugs bei beabsichtigter steuerpflichtiger Verwendung riss<br />

eine Lücke auf, die <strong>de</strong>r Gesetzgeber systemkonform – rückwirkend –<br />

geschlossen hat. Für Vertrauensschutz bestand daher kein Anlass.<br />

Für vor <strong>de</strong>m 1.1.2005 ausgeführte Umsätze besteht keine Möglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Vorsteuerberichtigung, wenn diese zur Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung<br />

von Wirtschaftsgütern führen, die nur einmalig zur Ausführung<br />

eines Umsatzes verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n und bei <strong>de</strong>nen es sich „regelmäßig<br />

um Gegenstän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Umlaufvermögens" han<strong>de</strong>lt, da auch Art. 20 <strong>de</strong>r<br />

6. EG-RL keine <strong>de</strong>rartige Möglichkeit vorsieht.<br />

Die Vorschrift <strong><strong>de</strong>s</strong> § 15a Abs. 4 UStG 2005, wonach eine Berichtigung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Vorsteuerabzugs auch bei einem Wirtschaftsgut vorzunehmen<br />

ist, das nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwen<strong>de</strong>t wird,<br />

ist erst für Umsätze ab <strong>de</strong>m 31.12.2004 anwendbar. Für solche Wirtschaftsgüter<br />

hat sich im Umsatzsteuerrecht <strong>de</strong>r Begriff „Umlaufvermögen“<br />

eingebürgert. Ob ein längerfristig nutzbares „Wirtschaftsgut"<br />

i. S. d. § 15a UStG vorliegt, hängt jedoch nicht von <strong>de</strong>r ertragsteuerrechtlichen<br />

Qualifikation als Anlage- o<strong>de</strong>r Umlaufvermögen ab.<br />

Dr. Suse Martin, Vors. Richterin am <strong>BFH</strong>,<br />

aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010, durch die Redaktion gekürzt.<br />

» Abgabenordnung<br />

Än<strong>de</strong>rung eines Steuerbescheids bei<br />

Zusammenveranlagung<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

<strong>BFH</strong>, 14.10.2009, X R 14/08, HI2279436<br />

1. Allein die Än<strong>de</strong>rung eines ESt-Bescheids wegen eines <strong>de</strong>n Vorwegabzug<br />

betreffen<strong>de</strong>n rückwirken<strong>de</strong>n Ereignisses, das die Verhält-<br />

nisse nur eines Ehegatten berührt, berechtigt nicht zur Korrektur<br />

eines Fehlers, <strong>de</strong>r die steuerlichen Verhältnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> an<strong>de</strong>ren Ehegatten<br />

berührt.<br />

2. Eine Än<strong>de</strong>rung wegen einer nachträglich bekannt gewor<strong>de</strong>nen Tatsache<br />

kommt nicht in Betracht, wenn sich die nachträglich bekannt<br />

gewor<strong>de</strong>ne Tatsache zunächst wegen Zusammenveranlagung nicht<br />

ausgewirkt hatte.<br />

» Sachverhalt<br />

Die als GmbH-Geschäftsführer tätigen Ehegatten M und F gaben<br />

in ihren Einkommensteuererklärungen für 1996 - 1998 an, M sei<br />

sozialversicherungspflichtig, F sozialversicherungsfrei beschäftigt.<br />

F habe eine Pensionsanwartschaft ohne eigene Beitragsleistung aus<br />

<strong>de</strong>m Dienstverhältnis. Das Finanzamt kürzte daher <strong>de</strong>n Vorwegabzug<br />

vollständig.<br />

Im Jahr 2000 wur<strong>de</strong> festgestellt, dass M in <strong>de</strong>n Streitjahren nicht sozialversicherungspflichtig<br />

war, sodass die Beiträge erstattet wur<strong>de</strong>n.<br />

Das Finanzamt än<strong>de</strong>rte die Einkommensteuerbeschei<strong>de</strong> gem. § 173<br />

Abs. 1 Nr. 2 AO und kürzte <strong>de</strong>n Vorwegabzug nur noch wegen <strong>de</strong>r<br />

Einkünfte <strong>de</strong>r F. Den vollen Vorwegabzug versagte das Finanzamt,<br />

obwohl F nun geltend machte, entgegen ihrer früheren Angaben ihre<br />

Pensionsanwartschaft mitfinanziert zu haben. Einspruch, Klage und<br />

Revision blieben erfolglos.<br />

» <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong><br />

Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist für je<strong>de</strong>n Ehegatten isoliert<br />

zu ermitteln, in welcher Höhe ihm <strong>de</strong>r Vorwegabzug zusteht. Daher<br />

ist die Ermittlung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorwegabzugs bei Eheleuten kein einheitlich<br />

zu betrachten<strong>de</strong>r Sachverhalt. Än<strong>de</strong>rungen nach § 175 Abs. 1 Satz<br />

1 Nr. 2 AO aufgrund <strong>de</strong>r rückwirken<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Verhältnisse eines Ehegatten führen daher nicht dazu, dass eine<br />

fehlerhafte Beurteilung <strong>de</strong>r steuerlichen Verhältnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> an<strong>de</strong>ren<br />

Ehegatten beseitigt wer<strong>de</strong>n kann, sofern nicht eine eigenständige<br />

Än<strong>de</strong>rungsnorm eingreift.<br />

Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist ein Steuerbescheid zu än<strong>de</strong>rn, soweit<br />

Tatsachen nachträglich bekannt wer<strong>de</strong>n, die zu einer niedrigeren<br />

Steuerfestsetzung führen, wenn <strong>de</strong>n Steuerpflichtigen am nachträglichen<br />

Bekanntwer<strong>de</strong>n kein grobes Verschul<strong>de</strong>n trifft. Hierbei ist eine<br />

Tatsache nur dann von Be<strong>de</strong>utung, wenn sie rechtserheblich ist. Diese<br />

Anfor<strong>de</strong>rung ist auch dann erfüllt, wenn bei <strong>de</strong>r Zusammenveranlagung<br />

ihre Wirkung durch die steuerlichen Verhältnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> an<strong>de</strong>ren<br />

Ehepartners beeinflusst wer<strong>de</strong>n kann. Dies gilt sogar, wenn die nachträglich<br />

bekannt gewor<strong>de</strong>ne Tatsache im Ergebnis keinen Einfluss auf<br />

die Höhe <strong>de</strong>r Steuer hat.<br />

Ein grobes, die Än<strong>de</strong>rungsmöglichkeit ausschließen<strong><strong>de</strong>s</strong> Verschul<strong>de</strong>n<br />

liegt vor, wenn <strong>de</strong>r Steuerpflichtige seine Mitwirkungs- und Erklärungspflichten<br />

kennt und ihre Verletzung will o<strong>de</strong>r bewusst in Kauf<br />

nimmt o<strong>de</strong>r die ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und<br />

Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße und<br />

in nicht entschuldbarer Weise verletzt.<br />

Dr. Jutta Förster, Richterin am <strong>BFH</strong>, aus: <strong>BFH</strong>/PR 4/2010,<br />

durch die Redaktion gekürzt.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 11


FAKTEN & NACHRICHTEN Wirtschaftsrecht<br />

Aktueller Beratungsanlass Wirtschaftsrecht<br />

» Geschäftsführung in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

Die Geschäftsführung in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r GmbH & Co. KG, kann vielfältig gestaltet<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies hat jedoch gewichtige gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen, die bedacht sein wollen.<br />

» Geschäftsführung und Vertretung <strong>de</strong>r KG<br />

Die KG wird von <strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern, <strong>de</strong>n<br />

Komplementären, nach Außen vertreten (§§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1<br />

HGB). Diese haben von Gesetzes wegen auch im Innenverhältnis die<br />

Geschäftsführung inne (§§ 161 Abs. 2, 114 HGB). Die Kommanditisten<br />

sind hingegen nach <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

und <strong>de</strong>r organschaftlichen Vertretung <strong>de</strong>r KG ausgeschlossen<br />

(§§ 164, 1. Halbsatz, 170 HGB).<br />

Die gesetzlichen Regelungen können durch <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag<br />

abgeän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re die Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft im Innenverhältnis, die auch <strong>de</strong>n Kommanditisten<br />

eingeräumt und im (freilich umstrittenen) Extremfall <strong>de</strong>m Komplementär<br />

entzogen wer<strong>de</strong>n kann. Im Außenverhältnis geht dies nicht.<br />

Der im Personengesellschaftsrecht gelten<strong>de</strong>n Grundsatz <strong>de</strong>r Selbstorganschaft<br />

verlangt, dass die Gesellschaft durch ihre gesetzlichen<br />

Organe vertreten wird. Die Vertretungsbefugnis <strong>de</strong>r Komplementäre<br />

kann daher nur zu einer Gesamtvertretungsbefugnis beschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus kann <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag Zustimmungsvorbehalte<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung bzw. eines Aufsichts- /<br />

Beirats vorsehen, die aber grundsätzlich keine Wirkung nach Außen<br />

entfalten. Soll <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditist auch nach Außen<br />

auftreten können, so ist ihm Prokura einzuräumen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig<br />

rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht zu gewähren.<br />

» Tätigkeitsvergütung<br />

Traditionell gibt es in <strong>de</strong>r Personengesellschaft keine Tätigkeitsvergütung<br />

für die geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafter, son<strong>de</strong>rn einen<br />

Gewinnvorab. Dies wirft die Frage auf, was im Verlustfall geschieht<br />

– einerseits wird kein zu verteilen<strong>de</strong>r Gewinn erzielt, an<strong>de</strong>rerseits ist<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafter zur Deckung seines Lebensunterhalts<br />

häufig auf einen regelmäßigen Geldzufluss angewiesen. Nicht<br />

selten wird <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschaftern daher im KG-<br />

Gesellschaftsvertrag ein fester Monatsbetrag (gleichsam als „Gehalt“)<br />

zugestan<strong>de</strong>n. Dieser kann nur als gesellschaftsrechtlich motivierte<br />

Entnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafters auf <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Privat-/Verrechnungs-/Darlehenskonto<br />

verbucht wer<strong>de</strong>n und führt zu<br />

einer Reduzierung seiner Kapitaleinlage. Für <strong>de</strong>n Komplementär ist<br />

eine solche, im Innenverhältnis vereinbarte Regelung unproblematisch<br />

– er haftet <strong>de</strong>n Gesellschaftsgläubigern ohnehin unbeschränkt.<br />

An<strong>de</strong>rs sieht dies für <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditisten aus.<br />

Bei diesem führt die fortlaufen<strong>de</strong> Entnahme bei Unterschreitung seiner<br />

Kapitaleinlage zu einer Einlagenrückgewähr, die seine Haftung<br />

gegenüber <strong>de</strong>n Gläubiger wie<strong>de</strong>r aufleben lässt (§ 172 Abs. 4 Satz<br />

1 HGB). Aus Haftungsgrün<strong>de</strong>n ist es für <strong>de</strong>n Kommanditisten daher<br />

vorteilhaft, nicht auf ein gesellschaftsrechtlich motiviertes Vorabgewinn-/Vorabentnahmerecht<br />

als Gegenleistung für seine Geschäftsführungstätigkeit<br />

abzustellen, son<strong>de</strong>rn auf eine Tätigkeitsvergütung<br />

aufgrund eines geson<strong>de</strong>rten Anstellungsvertrags. Dies führt jedoch<br />

ggf. zu <strong>de</strong>r steuerrechtlichen Problematik, dass die Tätigkeitsvergü-<br />

tung gemäß § 15a EStG nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig mit etwaigen<br />

anteiligen Verlusten <strong>de</strong>r Gesellschaft verrechnet wer<strong>de</strong>n kann. Mit<br />

an<strong>de</strong>ren Worten: Ggf. ist trotz eines negativen Saldos von Tätigkeitsvergütung<br />

und Verlustzuweisung die Tätigkeitsvergütung ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise zu versteuern. Aus Liquiditätsgrün<strong>de</strong>n wird daher häufig<br />

die haftungsrechtlich problematische Variante eines Gewinnvorabs<br />

gewählt.<br />

» Gestaltungen in <strong>de</strong>r GmbH & Co. KG<br />

Bei <strong>de</strong>r GmbH & Co. KG hat die Komplementär-GmbH die Geschäftsführung<br />

und Vertretung <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft inne. Die<br />

Komplementär-GmbH wie<strong>de</strong>rum wird durch ihre Geschäftsführer<br />

vertreten, die daher mittelbar die Geschäfte <strong>de</strong>r KG führen und diese<br />

nach Außen vertreten.<br />

Was zunächst einer sorgfältigen Regelung sowohl im Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r KG als auch <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r Komplementär-GmbH (und<br />

ggf. hierauf beruhen<strong>de</strong>n Gesellschafterbeschlüssen) bedarf ist die<br />

Frage <strong><strong>de</strong>s</strong> Insichgeschäfts (§ 181 BGB). Nicht nur im Verhältnis zwischen<br />

<strong>de</strong>n Geschäftsführern und <strong>de</strong>r Komplementär-GmbH stellt sich<br />

das Problem <strong>de</strong>r Mehrfachvertretung, son<strong>de</strong>rn auch zwischen <strong>de</strong>r<br />

Komplementär-GmbH und <strong>de</strong>r KG – bei<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n ggf. vom selben<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r Komplementär-GmbH vertreten, wozu dieser von<br />

bei<strong>de</strong>n ermächtigt sein muss. Darüber hinaus gilt es zu entschei<strong>de</strong>n,<br />

ob die Geschäftsführer bei sich persönlich betreffen<strong>de</strong>n Geschäften<br />

die Komplementär-GmbH und/o<strong>de</strong>r die Kommanditgesellschaft vertreten<br />

dürfen sollen.<br />

Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Anstellungsverhältnisses <strong>de</strong>r Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

Komplementär-GmbH gibt es mehrere Möglichkeiten. Dieses kann<br />

zwischen ihnen und <strong>de</strong>r Komplementär-GmbH bestehen, die dann für<br />

die Geschäftsführervergütung einen Aufwendungsersatzanspruch<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft im KG-Gesellschaftsvertrag<br />

vereinbaren muss. Ebenso möglich ist jedoch, das Anstellungsverhältnis<br />

direkt bei <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft zu begrün<strong>de</strong>n und<br />

zwar – im Fall von Gesellschafter-Geschäftsführern – in <strong>de</strong>n oben<br />

dargelegten Variationen (Vorabgewinn o<strong>de</strong>r Vergütung aufgrund<br />

Anstellungsvertrag).<br />

RA Dr. Stefan Lammel<br />

ist als Rechtsanwalt in <strong>de</strong>r Sozietät Graf von<br />

Westphalen in Freiburg tätig.<br />

12 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Vorsteuervergütungsverfahren:<br />

III. In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />

» Überblick über die wichtigsten Details <strong>de</strong>r Regelungen und betroffene Mandantengruppen<br />

Durch das Mehrwertsteuerpaket wur<strong>de</strong> zum 01.01.2010 auch das Vorsteuervergütungsverfahren neu geregelt.<br />

Daher sind viele Neuerungen zu beachten.<br />

Diese Tabelle steht für Sie auch als Arbeitsvorlage unter www.steuer-consultant.<strong>de</strong> zur Verfügung. Dort fin<strong>de</strong>n Sie auch das<br />

BMF-Schreiben zum Verfahren <strong>de</strong>r Vorsteuervergütung (BMF, 03.12.2009, IV B 9 S - 7359/09/100001).<br />

Regelung Betroffene Mandanten<br />

Grundsatz<br />

Für im Drittland ansässige Antragsteller gelten grundsätzlich die gleichen<br />

Antragsvoraussetzungen wie für Unternehmer aus <strong>de</strong>m Gemeinschaftsgebiet,<br />

§ 61a UStDV.<br />

Sie sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine <strong>de</strong>r in § 59 UStDV genannten<br />

Voraussetzungen erfüllen.<br />

Auch müssen diese Unternehmer <strong>de</strong>n Vergütungsantrag auf elektronischem<br />

Weg beim BZSt einreichen.<br />

Antragsfrist<br />

Der Antrag ist spätestens 6 Monate nach Ablauf <strong><strong>de</strong>s</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahrs, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Vergütungsanspruch entstan<strong>de</strong>n ist, einzureichen.<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tantragsgrenze<br />

Die Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tantragsgrenzen liegen grundsätzlich bei 1.000 EUR. Für die<br />

Vergütung von Vorsteuern aus Umsätzen bei Kraftstoffen gilt eine Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tantragsgrenze<br />

von 250 EUR.<br />

Beizufügen<strong>de</strong> Unterlagen/beson<strong>de</strong>r Formvorschriften<br />

Dem Vergütungsantrag sind die Rechnungen im Original beizufügen. Zu<strong>de</strong>m<br />

ist die Unternehmerbescheinigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ansässigkeitsstaats beizulegen, 61aAbs.2<br />

UStDV. Der Antrag ist eigenhändig vom Antragsteller zu unterzeichnen.<br />

Gegenseitigkeit<br />

Einem Unternehmer, <strong>de</strong>r nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, wird die<br />

Vorsteuer nur vergütet, wenn in <strong>de</strong>m Land, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Unternehmer seinen Sitz<br />

hat, keine Umsatzsteuer o<strong>de</strong>r ähnliche Steuer erhoben o<strong>de</strong>r im Fall <strong>de</strong>r Erhebung<br />

im Inland ansässigen Unternehmern erstattet wird . Welche Län<strong>de</strong>r dies sind ist<br />

<strong>de</strong>r Liste in <strong>de</strong>m BMF- Schreiben vom 25.9.2009, IV B 9 - S 7359/07/10009) zu<br />

entnehmen.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Vorsteuervergütungsverfahren FAKTEN & NACHRICHTEN<br />

In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />

mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />

In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />

mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />

In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />

mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />

In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />

mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />

In Drittlän<strong>de</strong>rn ansässige Unternehmen<br />

mit vergütngsfähigen Umsätzen<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 13


FAKTEN & NACHRICHTEN Vermögensgestaltung<br />

Praxis Vermögensgestaltungsberatung<br />

» Sanierungsbedarf bei fremdfinanzierten Renten<br />

Vor Jahren war ein Kapitalanlagemo<strong>de</strong>ll in aller Mun<strong>de</strong> – auch bei Steuerberatern. Die fremdfinanzierte<br />

Rentenversicherung. Sie wur<strong>de</strong> in seinen unterschiedlichen Varianten aktiv an Vermögen<strong>de</strong>, Selbstständige und<br />

leiten<strong>de</strong> Angestellte als i<strong>de</strong>ales Instrument <strong>de</strong>r Altersvorsorge angeboten. Nun ist Zeit für eine Zwischenbilanz –<br />

mit ernüchtern<strong>de</strong>n Ergebnissen. Für Steuerberater gilt es, die Mo<strong>de</strong>lle im Mandanteninteresse zu prüfen.<br />

» Die Konstruktion<br />

Auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Markt wur<strong>de</strong>n diverse Mo<strong>de</strong>lle angeboten. Sie<br />

nannten sich „Kombi-Rente“, „Best-Age“ „Europlan“, „Sicherheits-<br />

Kompaktrente“, „Konzeptrente“ o<strong>de</strong>r auch „System-Rente“. Die<br />

Angebote unterschie<strong>de</strong>n sich im Detail. Das Prinzip war aber bei<br />

allen gleich: Im ersten Jahr wur<strong>de</strong> ein großer Geldbetrag in einen<br />

„Rentenbaustein“ eingezahlt. Der Großteil <strong>de</strong>r Einzahlung erfolgte<br />

aber nicht aus Eigenkapital, son<strong>de</strong>rn mittels eines Bankkredits. Der<br />

konnte schnell die Größe von 500.000 Euro und mehr erreichen. Je<strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Mo<strong>de</strong>ll hatte zwei Phasen: Die Finanzierungszeit (häufig 15 Jahre) und<br />

die Rentenzeit (ab <strong>de</strong>m 16. Jahr). Bei nahezu allen Mo<strong>de</strong>llen wur<strong>de</strong><br />

von Beginn an eine Rente ausgezahlt. Allerdings stand diese <strong>de</strong>m<br />

Anleger nicht zur Verfügung, son<strong>de</strong>rn wur<strong>de</strong> für die Kreditzinsen<br />

und z. T. für <strong>de</strong>n Aufbau von Tilgungskapital verwen<strong>de</strong>t.<br />

Heute besteht bei vielen Kun<strong>de</strong>n dieser Mo<strong>de</strong>lle ein „Sanierungsbedarf“,<br />

zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t ist dringen<strong>de</strong>r Handlungsbedarf gegeben. Grund:<br />

Sämtliche Einzelbausteine <strong><strong>de</strong>s</strong> Kombinationsmo<strong>de</strong>lls sind schlechter<br />

gelaufen als geplant.<br />

Der Rentenbaustein:<br />

Hier wur<strong>de</strong> entwe<strong>de</strong>r eine <strong>de</strong>utsche Leibrentenversicherung o<strong>de</strong>r eine<br />

britische Lebensversicherung mit regelmäßiger Auszahlung gewählt.<br />

Problem: Bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Leibrentenversicherungen wur<strong>de</strong> zu<br />

optimistisch gerechnet. Folge: Die prognostizierten Renten, die ja<br />

auch zum Kapitaldienst benötigt wur<strong>de</strong>n, mussten gesenkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r britische Versicherung han<strong>de</strong>lt es sich um einen Kapitalstock,<br />

nicht um eine Leibrente. Hier jedoch schlugen zwei Börsenkrisen<br />

durch. Die erwartet hohen Renditen wer<strong>de</strong>n nicht erzielt:<br />

Hatten die Prognoserechnungen 9 % p. a. für <strong>de</strong>n Rentenbaustein<br />

angesetzt, müssen die Anleger feststellen, dass die veröffentlichten<br />

Wertzuwächse teilweise nur 0,5 % p. a. betragen!<br />

Dr. Jörg Richter, CFP, CEP, CFEP,<br />

leitet das Institut für Qualitätssicherung und<br />

Prüfung von Finanzdienstleistungen GmbH, Hannover.<br />

Er ist Fachbeirat <strong><strong>de</strong>s</strong> SteuerConsultant,<br />

Partner <strong><strong>de</strong>s</strong> StB-Verbands Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt<br />

e. V. und Mitglied <strong>de</strong>r Private Banking<br />

Prüfinstanz. Er gilt als führen<strong>de</strong>r Experte in <strong>de</strong>r<br />

Beratung Vermögen<strong>de</strong>r.<br />

Telefon: 05 11/36 07 70<br />

Da es sich um ein Zinsdifferenzgeschäft han<strong>de</strong>lt, ist eine solche<br />

Entwicklung beson<strong>de</strong>rs kritisch für das Kombinationsmo<strong>de</strong>ll –<br />

<strong>de</strong>nn die Zinsen sind konstant.<br />

Beim Tilgungsbaustein gibt es ebenso Probleme: Es wur<strong>de</strong>n zumeist<br />

diese Varianten verwen<strong>de</strong>t:<br />

Abschluss einer weiteren britischen Police mit einer Laufzeit<br />

von 15 Jahren. Das Problem ist das gleiche wie oben skizziert. Es<br />

kommt <strong>de</strong>utlich weniger als Auszahlung heraus.<br />

Investition in einen Aktienfonds.. Die schlechte Wertentwicklung<br />

dieser Fonds führt zu erheblichen Deckungslücken– und die Mehrzahl<br />

<strong>de</strong>r Mandanten haben dies noch nicht realisiert! Sie glauben<br />

meist, die Fonds wer<strong>de</strong>n sich erholen. Dabei wird übersehen, dass<br />

dafür exorbitante, unrealistische Renditen für die Restzeit erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n müsste!<br />

» Abgeltungsteuer-Problem bislang unbeachtet<br />

Zusätzlich wird ein Steuerthema zu wenig beachtet: Die Rendite wur<strong>de</strong><br />

in <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>llrechnung attraktiv (gerechnet), in<strong>de</strong>m die regelmäßige<br />

Reduktion <strong>de</strong>r Einkommensteuer durch die Kreditzinsen einkalkuliert<br />

wur<strong>de</strong>. Doch beson<strong>de</strong>rs für die Varianten, die mit Aktienfonds<br />

o<strong>de</strong>r britischen Lebensversicherungen gearbeitet haben, wirbelt die<br />

Abgeltungsteuer alles durcheinan<strong>de</strong>r. Die Schuldzinsen sind nicht<br />

mehr abziehbar.<br />

Fazit: Je<strong>de</strong>r einzelne Baustein (Rentenbaustein, Tilgungsbaustein,<br />

Finanzierung, Steuerwirkung) ist in Bewegung und hat sich in nahezu<br />

allen Mo<strong>de</strong>llen an<strong>de</strong>rs entwickelt als kalkuliert. Nur selten sind<br />

bei einzelnen Bausteinen positive Gegeneffekte (z. B. Währungsgewinne)<br />

zu erkennen. Die Mehrzahl aller Anleger sitzt also auf einer<br />

ticken<strong>de</strong>n „Zeitbombe“. Die Deckungslücken können schnell auf<br />

100.000 Euro und mehr ansteigen!<br />

Das Problem ist, dass viele Mandanten gera<strong>de</strong> mal die Hälfte <strong>de</strong>r<br />

Finanzierungslaufzeit hinter sich haben. Die Zahlungsströme „funktionieren“<br />

noch halbwegs, <strong>de</strong>nn die Renten „bezahlen“ die Kreditzinsen.<br />

Doch nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Finanzierungslaufzeit wird <strong>de</strong>r erste<br />

große Strich gemacht.<br />

Die Empfehlung: Steuerberater sollten ihren Bestand nach Mandanten<br />

mit diesen Mo<strong>de</strong>llen „durchforsten“ und aktiv ansprechen.<br />

Es besteht Sanierungsbedarf, <strong>de</strong>r ggfs. mit Hilfe von Spezialisten<br />

behoben wer<strong>de</strong>n kann.<br />

14 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


» Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht, Bonn<br />

Reisekosten:<br />

Aktuelle Entwicklungen für Arbeitnehmer<br />

und Selbstständige<br />

» 1. Abzug bei Reisen sowohl aus beruflichem,<br />

als auch aus privatem Anlass<br />

Nach <strong>de</strong>m am 13.1.2010 veröffentlichten Beschluss <strong><strong>de</strong>s</strong> Großen Senats<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> dürfen Reisekosten bei sowohl beruflichem/betrieblichem<br />

als auch privatem Anlass grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten/Betriebsausgaben<br />

und nicht abziehbare Lebensführungsaufwendungen<br />

aufgeteilt wer<strong>de</strong>n (<strong>BFH</strong>, Beschluss v. 21.9.2009, GrS 1/06).<br />

Damit wur<strong>de</strong> die Beurteilung gemischt veranlasster Reisekosten<br />

entgegen <strong><strong>de</strong>s</strong> allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsverbots in § 12<br />

Nr. 1 Satz 2 EStG für zulässig erachtet. Die Vorschrift beschränkt<br />

sich darauf, dass ihrer Natur nach private Aufwendungen nicht zu<br />

abziehbaren Betriebsausgaben o<strong>de</strong>r Werbungskosten wer<strong>de</strong>n, nur<br />

weil sie <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Berufs dienen. Das Abzugsverbot bleibt<br />

also weiterhin bestehen, wenn private und berufliche Grün<strong>de</strong> so<br />

zusammenwirkten, dass eine Trennung nicht möglich ist.<br />

Die Auswirkungen <strong>de</strong>r neuen Rechtsprechung betreffen insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Aufwendungen für die Hin-und Rückfahrt, wenn an eine Dienstreise<br />

ein paar private Tage „drangehängt“ wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Urlaub<br />

<strong>de</strong>m betrieblichen Fachkongress vorgeschaltet war. Nach Auffassung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Großen Senats können diese Flug-, Bahn- o<strong>de</strong>r Pkw-Kosten nach<br />

<strong>de</strong>n beruflich und privat veranlassten Zeitanteilen <strong>de</strong>r gesamten<br />

Reise aufgesplittet wer<strong>de</strong>n und anteilig abziehbare Werbungskosten/<br />

Betriebsausgaben sein.<br />

Beispiel: Ein Freiberufler hält montags bis freitags Fachvorträge auf<br />

einem Seminar und erholt sich vor Ort über das Wochenen<strong>de</strong>. Von<br />

<strong>de</strong>n Fahrtkosten kann er 5/7 <strong>de</strong>r Aufwendungen als Betriebsausgaben<br />

absetzen, gleiches gilt für die Hotelrechnung. Hinzu kommen<br />

Verpflegungspauschalen für 5 Tage.<br />

Durch diese <strong>Entscheidung</strong> lassen sich also mehr Kosten von <strong>de</strong>r<br />

Steuer absetzen. Zuvor wur<strong>de</strong>n die anteiligen Fahrtkosten wegen<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Aufteilungs- und Abzugsverbots für gemischt veranlasste Reisen<br />

insgesamt nicht anerkannt. Lediglich <strong>de</strong>r Arbeitgeber durfte<br />

bislang bei <strong>de</strong>r Erstattung an Arbeitnehmer bereits eine Aufteilung<br />

in steuerfreie Teile und geldwerten Vorteil vornehmen, da hier § 12<br />

EStG nicht griff (<strong>BFH</strong>, Urteil v. 18.8.2005, VI R 32/03, BStBl 2006 II<br />

S. 30). Da diese Sichtweise nun auch auf die Ermittlung <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

übertragen wor<strong>de</strong>n ist, lassen sich Reisekosten jetzt in größerem<br />

Reisekosten FACHBEITRÄGE<br />

Bei <strong>de</strong>r steuerlichen Behandlung von Dienst- bzw. Geschäftsreisen gibt es einige wichtige Än<strong>de</strong>rungen.<br />

So ermöglicht z. B. <strong>de</strong>r <strong>BFH</strong> neuerdings <strong>de</strong>n Abzug gemischter Aufwendungen. Durch <strong>de</strong>n ermäßigten<br />

Umsatzsteuertarif für die Hotelbranche ergeben sich praktische Probleme, zu <strong>de</strong>nen das BMF in seinem<br />

Schreiben vom 5.3.2010 Stellung nimmt.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Umfang absetzen als zuvor. Allerdings sind hierfür einige Bedingungen<br />

zu erfüllen:<br />

Die Aufwendungen müssen sich klar erkennbar <strong>de</strong>m beruflichen<br />

und privaten Teil zuordnen lassen. Sie sind dann nach <strong>de</strong>m Verhältnis<br />

<strong>de</strong>r beruflichen und privaten Kostenanteile aufzuteilen.<br />

Arbeitnehmer o<strong>de</strong>r Selbstständige müssen die berufliche Veranlassung<br />

<strong>de</strong>r Aufwendungen im Einzelnen umfassend nachweisen.<br />

Ein wichtiger Ansatzpunkt sind hierbei die Zeitanteile, die sich<br />

z.B. in einer Art Tagebuch dokumentieren lassen. Wer<strong>de</strong>n die<br />

Nachweispflichten nicht hinreichend erfüllt, geht das zu Lasten<br />

<strong>de</strong>r Berufstätigen.<br />

Ist <strong>de</strong>r betriebliche Grund <strong>de</strong>r Reise von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung,<br />

entfällt <strong>de</strong>r Abzug wie bisher komplett. Lediglich einzelne<br />

Aufwendungen wie z.B. <strong>de</strong>r Eintritt zu einer Fachmesse können<br />

geson<strong>de</strong>rt berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Grundsätzlich trennbare gemischte Aufwendungen sind ausnahmsweise<br />

nicht aufzuteilen, wenn z.B. <strong>de</strong>r Angestellte aufgrund einer<br />

Weisung seines Arbeitgebers einen beruflichen Termin wahrnehmen<br />

muss und er diesen beruflichen Pflichttermin mit einem<br />

vorangehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Privataufenthalt verbin<strong>de</strong>t.<br />

In diesem Fall können laut Großem Senat die Kosten <strong>de</strong>r Hin- und<br />

Rückreise in vollem Umfang beruflich veranlasst sein.<br />

Lassen sich die Kosten nicht ein<strong>de</strong>utig nach objektiven Kriterien in<br />

zwei Bereiche trennen, entfällt <strong>de</strong>r Abzug weiterhin. Dies ist nach<br />

Ansicht <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> <strong>de</strong>r Fall, wenn die jeweils nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

beruflich veranlassten sowie die übrigen privaten Zeitanteile so<br />

ineinan<strong>de</strong>r greifen, dass eine Trennung nicht möglich ist.<br />

Praxis-Tipp: Ob abziehbare Betriebsausgaben/Werbungskosten o<strong>de</strong>r<br />

Aufwendungen <strong>de</strong>r Lebensführung vorliegen, entschei<strong>de</strong>t in erster<br />

Linie <strong>de</strong>r auslösen<strong>de</strong> Moment einer Reise. Das ist <strong>de</strong>r Grund, aus<br />

<strong>de</strong>m ein Arbeitnehmer o<strong>de</strong>r Selbstständiger die Fahrt in erster Linie<br />

unternimmt.<br />

Hinweis: Den Beschluss können auch Hausbesitzer nutzen, die z.B.<br />

ihrer vermieteten Immobilie o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ferienwohnung in Oberbayern<br />

o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Nordsee einen Kontrollbesuch abstatten und diesen<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 15


FACHBEITRÄGE Reisekosten<br />

Anlass für ein verlängertes Wochenen<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Ferne nutzen. Hier<br />

ist <strong>de</strong>r Werbungskostenabzug einfacher möglich, sofern das Finanzamt<br />

diesen bislang mit Verweis auf gemischte Aufwendungen abgelehnt<br />

hatte. Besuchen hingegen Anleger eine Hauptversammlung,<br />

nutzt ihnen die geän<strong>de</strong>rte Rechtsprechung nichts mehr, da <strong>de</strong>r<br />

Werbungskostenabzug im Rahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> § 20 EStG 2009 gestrichen<br />

wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Diese Aufwendungen wur<strong>de</strong>n bislang von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

stets kritisch beäugt. Sie waren nur dann als Werbungskosten o<strong>de</strong>r<br />

Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Teilnahme so gut wie ausschließlich<br />

beruflich/betrieblich veranlasst war und private Interessen<br />

(z.B. Erholung, Bildung, Erweiterung <strong><strong>de</strong>s</strong> allgemeinen Gesichtskreises)<br />

nach <strong>de</strong>m Anlass <strong>de</strong>r Reise, <strong>de</strong>m vorgesehenen Programm<br />

und <strong>de</strong>r tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen waren.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re bei Informationszwecken dienen<strong>de</strong>n Auslandsgruppenreisen<br />

und -fachkongressen war es oft schwierig, ein ein<strong>de</strong>utiges<br />

Bild über <strong>de</strong>ren Veranlassung zu erhalten. Die wichtigsten Grundsätze<br />

zur steuerlichen Behandlung <strong>de</strong>rartiger Aufwendungen sind in<br />

R 12.2 EStR und in H 12.2 EStH dargestellt. Jüngst hatte sich das FG<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg zur beruflichen Veranlassung einer Gruppenreise<br />

ausführlich geäußert (FG Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Urteil v. 12.3.2009,<br />

3 K 255/07, EFG 2009 S. 996).<br />

Zwar ist das Alles-o<strong>de</strong>r Nichts-Prinzip für Studienreisen und Fachkongresse<br />

nun ebenfalls entfallen, doch die Abgrenzung und <strong>Entscheidung</strong><br />

darüber, ob Lebenshaltungskosten o<strong>de</strong>r berufliche/betriebliche<br />

Aufwendungen vorliegen, wird bei Auslandsgruppenreisen weiterhin<br />

unter Berücksichtigung aller Umstän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Einzelfalls erfolgen und<br />

für die einkommensteuerrechtliche Würdigung sind <strong>de</strong>mnach das<br />

vollständige Reiseprogramm sowie die Namen und Anschriften <strong>de</strong>r<br />

übrigen Teilnehmer unerlässlich. Denn sofern es hier zur Einstufung<br />

als allgemeinbil<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>s</strong> Event kommt, nutzt die Aufweichung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

§ 12 EStG wenig, da <strong>de</strong>r Aufwand insgesamt privat veranlasst und<br />

nicht abzugsfähig ist.<br />

Als wichtige Kriterien gelten hier daher weiterhin:<br />

Das Reiseprogramm muss auf die beson<strong>de</strong>ren beruflichen/<br />

betrieblichen Bedürfnisse und Gegebenheiten <strong><strong>de</strong>s</strong> Teilnehmers<br />

zugeschnitten sein.<br />

Der Teilnehmerkreis einer vorrangig Studienzwecken dienen<strong>de</strong>n<br />

Gruppenreise muss im Wesentlichen gleichartig sein.<br />

Straffe Organisation und Teilnahmepflicht am Programm.<br />

Organisation einer Reise unter fachkundiger Leitung.<br />

Die Reiseroute ist nicht auseinan<strong>de</strong>r gezogen, nicht mit häufigem<br />

Ortswechsel während <strong><strong>de</strong>s</strong> Reiseverlaufes verbun<strong>de</strong>n und die<br />

besuchten Orte stellen eher keine beliebten Ziele <strong><strong>de</strong>s</strong> Tourismus<br />

dar.<br />

Praxis-Tipp: Die OFD Hannover hat sich ausführlich zur einkommensteuerlichen<br />

Behandlung <strong>de</strong>r Aufwendungen für Studienreisen und<br />

Fachkongresse geäußert (OFD Hannover, Verfügung v. 17.2.2009,<br />

S 2227 - 10 - StO 217).<br />

» 2. Ermäßigte Umsatzbesteuerung von<br />

Übernachtungen – Auswirkungen auf<br />

sonstige Hotelleistungen<br />

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (vom 22.12.2009, BGBl<br />

2009 I S. 3950) unterliegt die kurzfristige Vermietung von Wohn- und<br />

Schlafräumen seit <strong>de</strong>m 1.1.2010 gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG <strong>de</strong>m<br />

ermäßigten Steuersatz von 7 %. Das zieht Konsequenzen und Abgren-<br />

zungsschwierigkeiten für reisen<strong>de</strong> Unternehmer, Angestellte und das<br />

Lohnbüro nach sich, da diese Tarifermäßigung nicht für die sonstigen<br />

Angebote und insbeson<strong>de</strong>re nicht für das Frühstück gilt.<br />

Die Abgabe <strong><strong>de</strong>s</strong> Frühstücks stellt keine Nebenleistung zur Beherbergungsleistung<br />

dar und das auf das Frühstück entfallen<strong>de</strong> Entgelt<br />

unterliegt daher <strong>de</strong>m Regelsteuersatz. Damit müssen die reine<br />

Übernachtung und <strong>de</strong>r Verzehr geson<strong>de</strong>rt auf <strong>de</strong>r Hotelrechnung<br />

ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Das hat zur Folge, dass das Lohnbüro bei <strong>de</strong>r Erstattung von Reisekosten<br />

grundsätzlich nicht mehr pauschal 4,80 EUR vom Rechnungsbetrag<br />

gem. R 9.7 Abs. 1 Satz 4 LStR abziehen kann, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n<br />

tatsächlichen Preis, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Rechnung geson<strong>de</strong>rt für das Frühstück<br />

ausgewiesen ist. Nur die verbleiben<strong>de</strong>n Hotelkosten kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

als Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Liegt <strong>de</strong>r Preis<br />

für ein Frühstück oberhalb <strong>de</strong>r steuerfrei ersetzbaren Verpflegungspauschalen,<br />

sind die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten steuer- und<br />

sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.<br />

Hinweis: Immerhin ergeben sich Erleichterungen, wenn die Hotelbranche<br />

mitzieht. Nach <strong>de</strong>m BMF-Schreiben vom 5.3.2010 (IV D 2 - S<br />

7210/07/10003 / IV C 5 - S 2353/09/10008) gibt es Vereinfachungsregeln,<br />

wenn das Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist o<strong>de</strong>r<br />

kostenlos angeboten wird. Hier richtet sich <strong>de</strong>r Preis für Kaffe und<br />

Brötchen zwar grundsätzlich nach <strong>de</strong>r Preiskalkulation <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmers.<br />

Dabei kann <strong>de</strong>r Hotelier o<strong>de</strong>r Pensionswirt die in einem Pauschalangebot<br />

enthaltenen Leistungen mit 19 % Umsatzsteuer in <strong>de</strong>r<br />

Rechnung zu einem Sammelposten (z. B. „Business-Package“, „Servicepauschale“)<br />

zusammenfassen und in einem Betrag ausweisen.<br />

Alternativ darf <strong>de</strong>r auf diese Leistungen entfallen<strong>de</strong> Entgeltanteil in<br />

<strong>de</strong>r Rechnung mit 20 % <strong><strong>de</strong>s</strong> Pauschalpreises angesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Arbeitgeber kann dann aus einer Rechnung mit Beherbergungsleistung<br />

(7 %) und einem Sammelposten einschließlich Frühstück<br />

(19 %) das Frühstück wie<strong>de</strong>r mit 4,80 EUR herausrechnen. Der Restbetrag<br />

dieses Sammelpostens lässt sich dann als Reisenebenkosten<br />

(R 9.8 LStR) erstatten.<br />

Als Alternative kommt <strong>de</strong>r Ansatz <strong><strong>de</strong>s</strong> Sachbezugswerts von 1,57<br />

EUR für ein Frühstück gem. R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR in Betracht, wenn<br />

<strong>de</strong>r Arbeitgeber die Mahlzeit vor Reisebeginn bereits mit bestellt hat<br />

(BMF, Schreiben v. 13.7.2009, IV C 5 - S 2334/08/10013, BStBl 2009<br />

I S. 771 sowie LfSt Bayern, Verfügung v. 24.11.2009, S 2334.1.1 - 6/8<br />

St 32/St 33). Der Sachbezugswert kann dann entwe<strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rt<br />

lohnversteuert o<strong>de</strong>r aber direkt von <strong>de</strong>n zu erstatten<strong>de</strong>n Reisespesen<br />

abgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Hinweis: Dies war bislang nur möglich, wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

die Übernachtung mit Frühstück bucht und eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Buchungsbestätigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Hotels vorliegt. Nunmehr wird auch die<br />

Buchung durch <strong>de</strong>n Arbeitnehmer anerkannt, wenn dienst- o<strong>de</strong>r<br />

arbeitsrechtliche Regelungen dies vorsehen o<strong>de</strong>r diese Anweisungen<br />

bis spätestens 5.6.2010 so ausgestaltet wer<strong>de</strong>n. Dann kann das Frühstück<br />

auf bei Bestellung durch <strong>de</strong>n reisen<strong>de</strong>n Angestellten mit <strong>de</strong>m<br />

Sachbezugswert angesetzt wer<strong>de</strong>n. Dabei kommt es nicht darauf an,<br />

wie die einzelnen Kosten in <strong>de</strong>r Rechnung ausgewiesen sind.<br />

Die Hotelunternehmen wur<strong>de</strong>n durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

nicht verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken<br />

und die Ermäßigung an ihre Kun<strong>de</strong>n weiterzureichen. Für Unternehmen<br />

hat das zwei verschie<strong>de</strong>ne Konsequenzen im Hinblick auf ihre<br />

eigenen Geschäftsreisen o<strong>de</strong>r die Dienstreisen ihrer Belegschaft. Da<br />

16 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


sie die Vorsteuer aus <strong>de</strong>n Hotelrechnungen ohnehin erstattet bekommen,<br />

profitieren sie nicht von einer Absenkung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

auf 7 %. Der Nettoanteil für die Betriebsausgaben bleibt unverän<strong>de</strong>rt.<br />

Wer<strong>de</strong>n die Bruttopreise 2010 hingegen nicht entsprechend gesenkt,<br />

haben sie <strong>de</strong>n Nachteil <strong>de</strong>r geringeren Vorsteuer und eines entsprechend<br />

höheren Kostenfaktors.<br />

Beispiel: Eine Übernachtung kostete 2009 exakt 100 EUR brutto. An<br />

Betriebsausgaben fielen 84,03 EUR an und <strong>de</strong>r Rest von 15,97 EUR<br />

war als Vorsteuer abzugsfähig.<br />

1. Das Hotel gibt die Umsatzsteuersenkung zum 1.1.2010 weiter: <strong>de</strong>r<br />

Bruttopreis sinkt um 10,09 EUR auf 89,91 EUR (Nettoentgelt 84,03<br />

EUR + 5,88 EUR Umsatzsteuer). Für <strong>de</strong>n Geschäftsreisen<strong>de</strong>n bleiben<br />

die Betriebsausgaben unverän<strong>de</strong>rt, lediglich das Finanzamt<br />

erstattet weniger Vorsteuer.<br />

2. Das Hotel lässt es beim alten Bruttopreis von 100 EUR. Dann<br />

beläuft sich <strong>de</strong>r Nettobetrag auf 93,46 EUR und hinzu kommen<br />

6,54 EUR Umsatzsteuer. Der Geschäftsreisen<strong>de</strong> hat um 9,43 EUR<br />

höhere Betriebsausgaben, die Vorsteuer bleibt ein durchlaufen<strong>de</strong>r<br />

Posten.<br />

<strong>BFH</strong>, 21.09.2009, GrS 1/06<br />

Aufteilung <strong>de</strong>r Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise<br />

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich<br />

(betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich<br />

in abziehbare Werbungskosten o<strong>de</strong>r Betriebsausgaben und nicht<br />

abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>r beruflich und privat veranlassten Zeitanteile <strong>de</strong>r Reise<br />

aufgeteilt wer<strong>de</strong>n, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen<br />

und nicht von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung sind.<br />

2. Das unterschiedliche Gewicht <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Veranlassungsbeiträge<br />

kann es jedoch im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rn, einen an<strong>de</strong>ren Aufteilungsmaßstab<br />

heranzuziehen o<strong>de</strong>r ganz von einer Aufteilung abzusehen.<br />

Aus <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n: […]<br />

108<br />

Der Große Senat hält nach erneuter Überprüfung an seiner früheren<br />

Argumentation nicht mehr fest. Ein aus § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG folgen<strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Aufteilungsverbot lässt sich nicht aus <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Steuergerechtigkeit<br />

ableiten.<br />

109<br />

Der Begriff <strong>de</strong>r Steuergerechtigkeit (als Rechtsbegriff) be<strong>de</strong>utet, dass<br />

im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit<br />

darauf abgezielt wer<strong>de</strong>n muss, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit<br />

auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit),<br />

während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer<br />

Einkommen im Vergleich mit <strong>de</strong>r Besteuerung niedrigerer Einkommen<br />

angemessen gestaltet wer<strong>de</strong>n muss […].<br />

110<br />

Dem vom Großen Senat in <strong>BFH</strong>E 100, 309, BStBl II 1971, 17 formulierten<br />

Argument, es müsse verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass Steuerpflichtige Aufwendungen<br />

für ihre Lebensführung zum Teil in <strong>de</strong>n einkommensteuerlich<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

» 3. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Pauschalbeträge<br />

bei Auslandsreisen<br />

Die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und<br />

Übernachtungskosten bei beruflich o<strong>de</strong>r betrieblich veranlassten<br />

Auslandsreisen wur<strong>de</strong>n für Reisetage ab 2010 neu festgesetzt (BMF,<br />

Schreiben v. 17.12.2009, IV C 5 - S 2353/08/10006, BStBl 2009 I S.<br />

1601). Än<strong>de</strong>rungen haben sich etwa bei Australien, Finnland, Kanada,<br />

Norwegen, Slowakei, Südafrika sowie einigen „Exoten“ in Asien o<strong>de</strong>r<br />

Afrika ergeben.<br />

Für Reisekosten 2009 gelten die Pauschalen aus BMF, Schreiben v.<br />

17.12.2009, IV C 5 - S 2353/08/10006, BStBl 2008 I S. 1077).<br />

Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich <strong>de</strong>r Pauschbetrag<br />

nach <strong>de</strong>m Ort, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für<br />

eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus <strong>de</strong>m Ausland<br />

nach Deutschland ist <strong>de</strong>r Pauschbetrag <strong><strong>de</strong>s</strong> letzten Tätigkeitsorts im<br />

Ausland maßgebend.<br />

Die Übernachtungspauschalen können Arbeitnehmer o<strong>de</strong>r Selbstständige<br />

bereits seit 2008 nicht mehr bei <strong>de</strong>n Werbungskosten o<strong>de</strong>r<br />

Betriebsausgaben abziehen (R 9.7 Abs. 2 und R 9.11 Abs. 8 LStR).<br />

Lediglich <strong>de</strong>r Arbeitgeber kann die Übernachtung weiterhin i. H. <strong>de</strong>r<br />

relevanten Bereich verlagern könnten, liegt offenbar <strong>de</strong>r Gedanke<br />

zugrun<strong>de</strong>, es drohe eine ungleiche Belastung (Besserstellung) im Vergleich<br />

zu <strong>de</strong>njenigen Steuerpflichtigen, <strong>de</strong>nen ihr Beruf keine solchen<br />

Möglichkeiten biete. Diese Argumentation übersieht jedoch, dass diese<br />

Gefahr dann nicht besteht, wenn aufteilbare Aufwendungen tatsächlich<br />

aufgeteilt und nur die beruflich veranlassten Kostenanteile abgezogen<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Steuerpflichtige, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rartige Aufwendungen<br />

entstan<strong>de</strong>n sind, wird auf diese Weise zutreffend nach seiner Leistungsfähigkeit<br />

besteuert. Der Steuerpflichtige hingegen, <strong>de</strong>m keine<br />

solchen beruflichen Kostenanteile entstan<strong>de</strong>n sind, ist durch <strong>de</strong>n in<br />

seinem Fall nicht erfor<strong>de</strong>rlichen Abzug nicht benachteiligt. Im Übrigen<br />

kann Steuerpflichtigen <strong>de</strong>r Abzug von Betriebsausgaben o<strong>de</strong>r Werbungskosten<br />

nicht mit <strong>de</strong>r Begründung versagt wer<strong>de</strong>n, ihr Beruf erfor<strong>de</strong>re<br />

Aufwendungen, die für an<strong>de</strong>re Steuerpflichtige Privataufwendungen<br />

sind. So ist z.B. ein Hobby-Skiläufer nicht dadurch benachteiligt,<br />

dass für <strong>de</strong>n Berufs-Skilehrer die neu angeschafften Skier Arbeitsmittel<br />

i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG sind. Und so ist auch ein IT-Fachmann,<br />

<strong>de</strong>r --wie im Ausgangsverfahren vom FG festgestellt-- aus beruflichen<br />

Grün<strong>de</strong>n eine Messe <strong>de</strong>r IT-Industrie in <strong>de</strong>n USA besucht, gegenüber<br />

einem Touristen nicht sachwidrig privilegiert, son<strong>de</strong>rn wird vielmehr<br />

entsprechend seiner Leistungsfähigkeit besteuert, wenn er nur die<br />

Kosten <strong><strong>de</strong>s</strong> beruflichen Anteils <strong>de</strong>r Reise, nicht aber auch die <strong><strong>de</strong>s</strong> privaten<br />

Reiseanteils bei seiner Einkünfteermittlung abziehen kann.<br />

111<br />

Das Gebot <strong>de</strong>r Steuergerechtigkeit (Besteuerung nach <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit) vermag also ein generelles Aufteilungs- und<br />

Abzugsverbot, das auch einen zweifelsfrei nachgewiesenen beruflichen<br />

Kostenanteil nicht zum Abzug als Betriebsausgaben o<strong>de</strong>r Werbungskosten<br />

zulässt, nicht zu rechtfertigen; vielmehr gebietet das Leistungsfähigkeitsprinzip<br />

die Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>s</strong> beruflichen Anteils durch<br />

Aufteilung, notfalls durch Schätzung. […]<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 17


FACHBEITRÄGE Reisekosten<br />

Pauschale steuerfrei erstatten (R 9.7 Abs. 3 und R 9.11 Abs. 10 Satz<br />

7 Nr. 3 LStR). Gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt muss die Rechnung von<br />

Hotel, Pension o<strong>de</strong>r Gasthof vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Praxis-Tipp: Häufig umfasst die Hotelrechnung auch die im Übernachtungspreis<br />

enthaltenen Frühstückskosten. Rein steuerlich gesehen<br />

gehört dieser Kostenanteil nicht zu <strong>de</strong>n Übernachtungs-, son<strong>de</strong>rn<br />

zu <strong>de</strong>n Verpflegungskosten. Sofern bei Übernachtungen im Ausland<br />

das Frühstück nicht im Rechnungspreis enthalten ist, genügt ein<br />

handschriftlicher Vermerk <strong><strong>de</strong>s</strong> Dienstreisen<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Hotelquittung,<br />

dass in <strong>de</strong>n Übernachtungskosten kein Frühstück enthalten<br />

ist. Dann gibt es die Verpflegungspauschale und die tatsächlichen<br />

Übernachtungskosten in voller Höhe.<br />

Hinweis: Es besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Pauschbeträge. Darauf, ob überhaupt ein Verpflegungsmehraufwand<br />

anfällt, kommt es ebenso wenig an wie auf die konkrete<br />

Verpflegungssituation am Einsatzort (<strong>BFH</strong>, Urteil v. 13.12.2007, VI<br />

R 73/06, <strong>BFH</strong>/NV 2008 S. 936). Beim <strong>BFH</strong> ist unter VI R 10/08<br />

eine Revision anhängig (Vorinstanz FG Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Urteil v.<br />

8.5.2007, 4 K 230/06, EFG 2007 S. 1500). Hierbei geht es darum, ob<br />

Verpflegungsmehraufwendungen über drei Monate hinaus berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Der <strong>BFH</strong> hat in seinem Jahresbericht für<br />

2009 im Januar 2010 angekündigt, dass noch im laufen<strong>de</strong>n Jahr mit<br />

einer <strong>Entscheidung</strong> gerechnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

» 4. Än<strong>de</strong>rungen durch die<br />

Lohnsteuerrichtlinien 2008<br />

Die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 brachten eine Reihe von Anpassungen<br />

an die <strong>BFH</strong>-Rechtsprechung, etwa im Bereich Einsatzwechseltätigkeit,<br />

Auswärtstätigkeit und regelmäßiger Arbeitsstätte. Hierüber<br />

kam es zu einer neuen Abgrenzung zwischen <strong>de</strong>m Abzug von Aufwendungen<br />

nach Reisekostengrundsätzen und über die Entfernungspauschale<br />

für Fahrten Wohnung-Arbeit.<br />

Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer vorübergehend<br />

außerhalb ihrer Wohnung und regelmäßigen Arbeitsstätte<br />

o<strong>de</strong>r typischerweise nur an ständig wechseln<strong>de</strong>n Stellen o<strong>de</strong>r<br />

einem Fahrzeug tätig wer<strong>de</strong>n (R 9.4 Abs. 2 LStR). Damit wur<strong>de</strong><br />

die Differenzierung zwischen Dienstreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit<br />

aufgegeben und durch <strong>de</strong>n Begriff beruflich<br />

veranlasste Auswärtstätigkeit ersetzt. Eine Auswärtstätigkeit ist<br />

vorübergehend, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer voraussichtlich an seine<br />

regelmäßige Arbeitsstätte zurückkehrt und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Ort nicht<br />

wie etwa bei einer Versetzung sofort zur neuen regelmäßigen<br />

Arbeitsstätte wird.<br />

Eine regelmäßige Arbeitsstätte wur<strong>de</strong> neu als ortsgebun<strong>de</strong>ner<br />

Mittelpunkt <strong>de</strong>r dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit eingestuft,<br />

die <strong>de</strong>r Arbeitnehmer immer wie<strong>de</strong>r aufsucht (R 9.4 Abs. 3<br />

LStR). Nicht mehr maßgebend sind zeitlicher Umfang und Inhalt<br />

<strong>de</strong>r dortigen Tätigkeit. Ausreichend ist bereits im Durchschnitt<br />

ein Arbeitstag pro Woche. Die vorherige Fiktion entfiel, wonach<br />

eine Auswärtstätigkeit nach drei Monaten zum Tätigkeitsmittelpunkt<br />

wird. Zu beachten ist hierbei jedoch die Einschränkung,<br />

dass Arbeitnehmer, die zwar ihre Arbeitsleistung ausschließlich an<br />

wechseln<strong>de</strong>n Einsatzorten verrichten, aufgrund <strong>de</strong>r wöchentlichen<br />

Fahrten zum Arbeitgeber gleichzeitig eine auf Dauer angelegte<br />

regelmäßige Arbeitsstätte begrün<strong>de</strong>n. Insoweit ist diese Fahrt<br />

dann wie die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zu behan<strong>de</strong>ln. Das<br />

betrifft auch die Außendienstler, die mit <strong>de</strong>m Firmenwagen einmal<br />

wöchentlich in <strong>de</strong>n Betrieb fahren und dort Büroarbeiten erledigen.<br />

Für diese Fahrt kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n Kfz-Aufwand nicht mehr<br />

steuerfrei übernehmen.<br />

Für Aus- und Fortbildung gelten die Grundsätze für Auswärtstätigkeiten,<br />

wenn die Maßnahmen vorübergehend außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsstätte stattfin<strong>de</strong>n. Durch <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Drei-Monats-Frist<br />

führt <strong>de</strong>r Besuch <strong>de</strong>r Berufsschule nicht schon durch Zeitablauf zu<br />

einem weiteren regelmäßigen Tätigkeitsort, was sich positiv auf<br />

Fahrtkosten und Verpflegungspauschale nach Reisekostengrundsätzen<br />

auswirken kann.<br />

Bei Einsatzwechseltätigkeit können Fahrtkosten zeitlich unbegrenzt<br />

als Werbungskosten abgezogen o<strong>de</strong>r vom Arbeitgeber steuerfrei<br />

erstattet wer<strong>de</strong>n. Nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich ist bei täglicher Rückkehr<br />

zur Wohnung eine Entfernung von mehr als 30 km. Damit sind nun<br />

<strong>de</strong>utlich mehr Personen an wechseln<strong>de</strong>n Einsatzstellen berechtigt,<br />

sämtliche Fahrten (auch die gelegentlichen in <strong>de</strong>n Betrieb) als<br />

auswärtiges Dienstgeschäft mit 30 Cent je Kilometer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

tatsächlichen Kosten anzusetzen. Zu<strong>de</strong>m gilt die Drei-Monats-Frist<br />

nicht mehr für Fahrt-, Übernachtungs- und Nebenkosten, son<strong>de</strong>rn<br />

lediglich bei <strong>de</strong>n Verpflegungspauschalen.<br />

Reisenebenkosten kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber weiterhin in nachgewiesener<br />

o<strong>de</strong>r glaubhaft gemachter Höhe steuerfrei ersetzen, sofern<br />

er die erfor<strong>de</strong>rlichen Nachweise als Belege zum Lohnkonto aufbewahrt<br />

(R 9.8 Abs. 3 LStR). Nicht hierzu zählen Verwarnungs-<br />

und Bußgel<strong>de</strong>r, zusätzlicher Krankenversicherungsschutz o<strong>de</strong>r<br />

mittelbare Reisekosten, die Erstattung führt zu Arbeitslohn. Die<br />

Reisenebenkosten können als Werbungskosten beim Arbeitnehmer<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei<br />

erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach Ansicht <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> ist die betriebliche Einrichtung eines Kun<strong>de</strong>n<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte <strong><strong>de</strong>s</strong> Angestellten,<br />

auch wenn er dort längerfristig eingesetzt wird (<strong>BFH</strong>,<br />

Urteil v. 9.7.2009, VI R 21/08, BStBl 2009 II S. 822; <strong>BFH</strong>, Urteil<br />

v. 10.7.2008, VI R 21/07, BStBl 2009 II S. 818). Diesen Grundsatz<br />

wen<strong>de</strong>t die Verwaltung an (BMF, Schreiben v. 21.12.2009, IV C<br />

5 - S 2353/08/10010, BStBl 2010 I S. 21). Daher lassen sich die<br />

Fahrten zum Kun<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitgebers auch bei längerfristigem<br />

Einsatz nach <strong>de</strong>n Reisekostengrundsätzen und nicht nur über die<br />

Entfernungspauschale absetzen und <strong>de</strong>r Betrieb kann die Aufwendungen<br />

insoweit steuerfrei erstatten.<br />

Die Pauschsätze für <strong>de</strong>n Mehraufwand für Verpflegung gelten auch<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Personalkosten. Dies gilt selbst dann, wenn dieser<br />

Personalkostenaufwand anteilig im Wege <strong>de</strong>r Umlage unabhängig<br />

davon zu tragen ist, ob <strong>de</strong>r Berufstätige die unter Einsatz dieses<br />

Aufwan<strong><strong>de</strong>s</strong> bereitgestellte Verpflegung in Anspruch genommen<br />

hat (<strong>BFH</strong>, Urteil v. 17.2.2009, VIII R 21/08).<br />

Aufwendungen für Mahlzeiten, die zur Beköstigung <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Fortbildungsveranstaltung)<br />

abgegeben wer<strong>de</strong>n, sind mit <strong>de</strong>n tatsächlichen Werten<br />

und nicht mit <strong>de</strong>n Werten <strong>de</strong>r Sachbezugsverordnung anzusetzen.<br />

Steuerfreie Bezüge sind in die Prüfung <strong>de</strong>r Freigrenze gem. § 8<br />

Abs. 2 Satz 9 EStG nicht einzubeziehen (<strong>BFH</strong>, Urteil v. 19.11.2008,<br />

BStBl 2009 II S. 547).<br />

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Führt ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer eine längerfristige, jedoch<br />

vorübergehen<strong>de</strong> berufliche Bildungsmaßnahme durch, so wird <strong>de</strong>r<br />

Veranstaltungsort im Allgemeinen nicht zu einer weiteren regelmäßigen<br />

Arbeitsstätte. Die Fahrtkosten zu <strong>de</strong>r Bildungseinrichtung<br />

sind <strong><strong>de</strong>s</strong>halb nicht mit <strong>de</strong>r Entfernungspauschale, son<strong>de</strong>rn in tatsächlicher<br />

Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen (<strong>BFH</strong>,<br />

Urteil v. 10.4.2008, VI R 66/05, BStBl 2008 II S. 825).<br />

Der Umfang <strong>de</strong>r betrieblichen Nutzung eines Kfz ist darzulegen<br />

und glaubhaft zu machen. Dies kann in je<strong>de</strong>r geeigneten Form<br />

erfolgen. Auch Reisekostenaufstellungen können zur Glaubhaftmachung<br />

geeignet sein (BMF, Schreiben v. 18.11.2009, IV C 6 - S<br />

2177/07/10004).<br />

Vom Arbeitgeber übernommene Versicherungsbeiträge <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitnehmers<br />

sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt nicht, soweit<br />

Beiträge zu Versicherungen auch das Unfallrisiko bei Auswärtstätigkeiten<br />

(R 9.4 Abs. 2 LStR) ab<strong>de</strong>cken. Beiträge zu Unfallversicherungen<br />

sind als Reisenebenkosten steuerfrei, soweit sie Unfälle<br />

bei einer Auswärtstätigkeit ab<strong>de</strong>cken (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG). Bei<br />

<strong>de</strong>r Aufteilung <strong><strong>de</strong>s</strong> auf <strong>de</strong>n beruflichen Bereich entfallen<strong>de</strong>n Beitrags/Beitragsanteils<br />

in steuerfreie Reisekostenerstattungen und<br />

steuerpflichtigen Werbungskostenersatz (z.B. Unfälle auf Fahrten<br />

zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte) kann <strong>de</strong>r auf<br />

steuerfreie Reisekostenerstattungen entfallen<strong>de</strong> Anteil auf 40 %<br />

geschätzt wer<strong>de</strong>n. Der Beitragsanteil, <strong>de</strong>r als Werbungskostenersatz<br />

<strong>de</strong>m Lohnsteuerabzug zu unterwerfen ist, gehört zu <strong>de</strong>n Werbungskosten<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitnehmers (BMF, Schreiben v. 28.10.2009,<br />

IV C 5 - S 2332/09/10004, BStBl 2009 I S. 1275).<br />

Ein Arbeitnehmer, <strong>de</strong>m beruflich veranlasste Übernachtungskosten<br />

im Ausland in voller Höhe von seinem Arbeitgeber steuerfrei<br />

erstattet wer<strong>de</strong>n, kann keine Werbungskosten nach <strong>de</strong>n Pauschbeträgen<br />

geltend machen, soweit diese über die tatsächlichen<br />

Übernachtungskosten hinausgehen. Dem Abzug <strong>de</strong>r Auslandsübernachtungskosten<br />

i. H. <strong>de</strong>r Pauschbeträge steht § 3c Abs. 1<br />

EStG entgegen (Sächsisches FG, Urteil v. 4.3.2009, 8 K 1098/08,<br />

Rev. eingelegt, Az. beim <strong>BFH</strong> VI R 24/09).<br />

Eine Dienstreise von 13 Wochen ohne Ortswechsel ist eine<br />

vom Normaltypus abweichen<strong>de</strong> Art <strong>de</strong>r Dienstreise, bei <strong>de</strong>r die<br />

Anwendung <strong>de</strong>r Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen zu<br />

einer offensichtlich unzutreffen<strong>de</strong>n Besteuerung führen kann,<br />

wenn die Pauschbeträge die feststehen<strong>de</strong>n tatsächlichen Aufwendungen<br />

übersteigen. Denn dann besteht kein Grund für eine<br />

Vereinfachungsregelung (FG Nürnberg, Urteil v. 11.12.2008, 4 K<br />

752/2008).<br />

Für die Beurteilung von Werbungskosten ist in erster Linie auf <strong>de</strong>n<br />

Zweck <strong>de</strong>r Reise abzustellen. Als unmittelbarer beruflicher Anlass<br />

gilt etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreunds, das Halten eines<br />

Vortrags auf einem Fachkongress o<strong>de</strong>r die Durchführung eines<br />

Forschungsauftrags. An<strong>de</strong>rs dagegen sind Reisen zu beurteilen,<br />

<strong>de</strong>nen ein solcher konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt.<br />

Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>re Reisen zu Informationszwecken wie<br />

z.B. Gruppenreisen zu Studienzwecken o<strong>de</strong>r Kongressreisen (FG<br />

Saarland, Urteil v. 8.10.2009, 2 K 1127/07).<br />

Aufwendungen für Informationsreisen sind als Werbungskosten<br />

abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem über-<br />

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wiegt und die Befriedigung privater Interessen wie z.B. Erholung,<br />

Bildung und Erweiterung <strong><strong>de</strong>s</strong> allgemeinen Gesichtskreises nicht<br />

ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung ist. Das<br />

wird nach Anlass, Programm und tatsächlicher Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Reise beurteilt. Der Reisen<strong>de</strong> kann auch nicht argumentieren, dass<br />

bei an<strong>de</strong>ren Teilnehmern ein voller o<strong>de</strong>r teilweiser Werbungskostenabzug<br />

zugelassen wur<strong>de</strong>. Es besteht nämlich kein Anspruch<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerbürgers, dass auch ihm gegenüber zu seinen Gunsten<br />

unrechtmäßig verfahren wird. Es gibt zwar eine Gleichheit im<br />

Recht, aber keine Gleichheit im Gesetzesbuch (FG Sachsen, Urteil<br />

v. 11.8.2009, 3 K 2439/02).<br />

Die <strong>Entscheidung</strong>, ob in Bezug auf einen Sprachkurs berufsbedingte<br />

Aufwendungen vorliegen, kann nur aufgrund <strong>de</strong>r Würdigung<br />

aller Umstän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Einzelfalls getroffen wer<strong>de</strong>n. Nach dieser<br />

Maßgabe kann ein Werbungskostenabzug für Aufwendungen für<br />

einen Auslandssprachkurs selbst dann in Betracht kommen, wenn<br />

dieser Kurs außerhalb <strong>de</strong>r EU und dort in einem touristischen<br />

Zentrum (hier: Cancún/Mexiko) stattgefun<strong>de</strong>n hat (FG Rheinland-<br />

Pfalz, Urteil v. 23.9.2009, 2 K 1025/08). Zwar liegt die Sprachschule<br />

in einem <strong>de</strong>r wichtigsten Tourismuszentren Mexikos und ist<br />

auch in <strong>de</strong>r ganzen Welt bekannt. Insofern ist die Wahrnehmung<br />

auch touristischer Interessen sicherlich nicht fern liegend. Unter<br />

Bezugnahme auf <strong>de</strong>n vorgelegten Stun<strong>de</strong>n- und Kursplan kann die<br />

Reise <strong>de</strong>nnoch beruflich veranlasst und die Befriedigung privater<br />

Interessen von lediglich untergeordneter Be<strong>de</strong>utung sein. Zu<strong>de</strong>m<br />

ist zu berücksichtigen, dass <strong>de</strong>r Sprachkurs während <strong><strong>de</strong>s</strong> vom<br />

Arbeitgeber genehmigten Bildungsurlaubs stattfand.<br />

Haben private, touristische Belange innerhalb eines von <strong>de</strong>r Schulverwaltung<br />

geför<strong>de</strong>rten Auslandslehrgangs nur eine untergeordnete<br />

Be<strong>de</strong>utung, können die Reiseaufwendungen insgesamt als<br />

Werbungskosten abziehbar sein (FG München, Urteil v. 27.10.2009,<br />

6 K 3043/08).<br />

Die Übernachtungspauschalen sind nicht anzusetzen, wenn sie<br />

im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffen<strong>de</strong>n Besteuerung<br />

führen. Unterschreiten die tatsächlichen Übernachtungskosten<br />

die Pauschalen um 40 %, führt die Anwendung <strong>de</strong>r Pauschbeträge<br />

nicht zu einer offensichtlich unzutreffen<strong>de</strong>n Besteuerung, sodass<br />

<strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Gleichmäßigkeit <strong>de</strong>r Besteuerung es gebietet,<br />

die Pauschbeträge zu gewähren (Hessisches FG, Urteil v. 16.3.2009,<br />

11 K 1498/05).<br />

Dipl.-FinW (FH) Robert Kracht,<br />

Bonn<br />

ist freier Steuer- und Geldmarktredakteur. Zuvor<br />

war er lange Jahre in <strong>de</strong>r Finanzverwaltung als<br />

Betriebsprüfer und in einem Industriekonzern<br />

als kaufmännischer Leiter tätig.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 19


FACHBEITRÄGE Steuerrecht<br />

» StB/RA Volker Schmidt, Stuttgart<br />

Photovoltaik:<br />

Neues zu Umsatzsteuer, Eigennutzungszuschuss<br />

und För<strong>de</strong>rprogramm<br />

Mit Blick auf die jüngst gekürzten Einspeisevergütung ist die Profitabilität von Photovoltaik neu zu über<strong>de</strong>nken.<br />

Mandanten, die <strong>de</strong>rzeit in Immobilien investieren, sollten daher auf die weniger bekannten<br />

Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r umsatzsteuerlichen Behandlung und <strong>de</strong>r Erhöhung <strong><strong>de</strong>s</strong> Zuschusses für die Eigennutzung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Stroms hingewiesen wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m existiert noch ein ebenfalls kaum bekanntes För<strong>de</strong>rprogramm.<br />

» 1. Umsatzsteuerliche Behandlung<br />

1.1 Stromeinspeisung als unternehmerische Tätigkeit<br />

Vom Finanzamt wird <strong>de</strong>r Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische<br />

Tätigkeit eingestuft. Dies gilt auch wenn <strong>de</strong>r produzierte<br />

Solarstrom teilweise in <strong>de</strong>n privaten Haushalt fließt. Daher ist<br />

<strong>de</strong>r Hauseigentümer berechtigt, sich die komplette Vorsteuer von 19<br />

Prozent aus <strong>de</strong>r Investition vom Finanzamt erstatten zu lassen. Ausreichend<br />

ist bereits, wenn die Anlage insgesamt auf das Jahr umgerechnet<br />

mehr Strom produziert, als <strong>de</strong>r eigene Haushalt verbraucht.<br />

Diese Finanzspritze vom Fiskus können insbeson<strong>de</strong>re Hausbesitzer<br />

in <strong>de</strong>r Bauphase gut gebrauchen. Sie wer<strong>de</strong>n beim eigengenutzten<br />

Einfamilienhaus zum Unternehmer, wenn sie die frisch erworbene<br />

Solaranlage in ausreichen<strong>de</strong>m Umfang außerhalb <strong>de</strong>r eigenen vier<br />

Wän<strong>de</strong> einsetzen.<br />

1.2 Vorsteuerabzug<br />

Hauseigentümer können wie je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Selbstständige die Vorsteuern<br />

aus <strong>de</strong>n Kosten für <strong>de</strong>n Einbau <strong>de</strong>r Solaranlage geltend machen.<br />

Durch Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung wird <strong>de</strong>m Finanzamt<br />

angezeigt, dass aus <strong>de</strong>m privaten Eigenheimbesitzer nunmehr ein<br />

Unternehmer gewor<strong>de</strong>n ist. Die Erstattung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer gibt<br />

es, sobald die Rechnung vorliegt.<br />

1.3 Eigenverbrauch<br />

Die Verwendung <strong><strong>de</strong>s</strong> Stroms für private Zwecke stellt Eigenverbrauch<br />

dar. Hierdurch ist ein Teil <strong>de</strong>r vorab erhaltenen Vorsteuer über zehn<br />

Jahre hinweg wie<strong>de</strong>r zurück an die Finanzkasse zu überweisen. Flie-<br />

RA/StB Volker Schmidt<br />

ist Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem in<br />

Stuttgart. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind<br />

neben <strong>de</strong>r nationalen und internationalen Steuergestaltung,<br />

die Unternehmensnachfolge und<br />

das Internationale Steuerrecht.<br />

ßen beispielsweise 70 Prozent <strong><strong>de</strong>s</strong> Stroms an öffentliche Netze, ist auf<br />

<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Teil von 30 Prozent über 120 Monate hinweg Umsatzsteuer<br />

an das Finanzamt zu bezahlen. Damit verbleiben <strong>de</strong>m Steuerpflichtigen<br />

aber mehr als zwei Drittel <strong>de</strong>r Umsatzsteuer endgültig auf<br />

<strong>de</strong>m eigenen Konto. Der Rest ist faktisch ein zinsloser Kredit.<br />

1.4 Stromlieferung an Mieter<br />

Wird <strong>de</strong>r umweltfreundlich erzeugte Solarstrom auch an die Mieter<br />

geliefert, ist das ebenfalls ein steuerpflichtiger Umsatz. Das hat aber<br />

keinen Einfluss darauf, dass die Vermietung <strong>de</strong>r Wohnung weiterhin<br />

steuerfrei bleibt.<br />

1.5. Zeitliche Befristung <strong>de</strong>r Vorsteuerabzugsmöglichkeit<br />

Dieses günstige Steuersparmo<strong>de</strong>ll gilt aber voraussichtlich nur noch<br />

für Bauvorhaben im laufen<strong>de</strong>n Jahr. Nach <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie<br />

darf die Vorsteuer ab 2011 nur noch insoweit<br />

abzugsfähig sein, als sie auf die Verwendung eines Grundstücks<br />

für unternehmerische Zwecke entfällt. Daher kann <strong>de</strong>r Hausbesitzer<br />

dann lediglich 70 Prozent Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen,<br />

muss im Gegenzug auf <strong>de</strong>n eigenverbrauchten Solarstrom aber auch<br />

keine Umsatzsteuer mehr bezahlen. Damit entfällt <strong>de</strong>r unter 1.3<br />

beschriebene Liquiditäts- und Zinsvorteil.<br />

» 2. Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

Wird bereits eine Immobilie mit einem komplett installierten Solardach<br />

gekauft, unterliegt auch <strong>de</strong>r hierfür gezahlte Extrabetrag <strong>de</strong>r<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer, sofern die Photovoltaikanlage als fester Bestandteil<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Gebäu<strong><strong>de</strong>s</strong> eingestuft wird. Muss <strong>de</strong>r Hauserwerber für das<br />

Solardach beispielsweise 30.000 Euro extra zahlen, wer<strong>de</strong>n hierfür<br />

1.050 Euro Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer und in Berlin und Hamburg sogar<br />

1.350 Euro fällig.<br />

» 3. Aktuelle Entwicklungen bei Zuschüssen<br />

3.1 Einspeisezuschuss<br />

Hierbei sind aktuell zwei Gesetzesmaßnahmen zu beachten: Für<br />

Dachanlagen sinkt zwar ab 01.07.2010 die Vergütung einmalig um<br />

16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig<br />

um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent.<br />

20 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


3.2 Eigenverbrauchszuschuss<br />

Beim Eigenverbrauch von Solarstrom wird sich ab Jahresmitte <strong>de</strong>r<br />

staatliche Zuschuss mehr als verdoppeln.<br />

Von <strong>de</strong>r stärkeren För<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Eigenverbrauchs, profitiert zu<strong>de</strong>m<br />

auch das Gewerbe, <strong>de</strong>nn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer<br />

Größe von 800 Kilowatt ausge<strong>de</strong>hnt.<br />

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert je<strong>de</strong>m auf 20 Jahre<br />

hinweg einen Festpreis je Kilowattstun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Strom in die öffentlichen<br />

Netze einspeist. Für <strong>de</strong>n Eigenverbrauch liegt die Vergütung<br />

<strong>de</strong>rzeit bei 3,6 Cent pro Kilowattstun<strong>de</strong> für Anlagen mit einer Leistung<br />

bis 800 Kilowatt.<br />

Der gewonnene Strom für <strong>de</strong>n Eigenverbrauch wird über einen Zähler<br />

registriert und bezuschusst. Zum 01.07.2010 soll sich die Vergütung<br />

sogar auf 8 Cent mehr als verdoppeln. Diese Gesetzesän<strong>de</strong>rung hat<br />

das Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>kabinett am 03.03.2010 auf <strong>de</strong>n Weg gebracht.<br />

» Basis-, Bonus- und Innovationsför<strong>de</strong>rung Solar<br />

Maßnahme<br />

Errichtung einer Solaranlage zur ...<br />

För<strong>de</strong>rung<br />

... Warmwasserbereitung<br />

bis 40 m²<br />

Kollektorfläche<br />

... kombinierten<br />

Warmwasserbereitung<br />

und Heizungsunterstützung<br />

2) bis 40 m²<br />

Kollektorfläche<br />

... kombinierten Warmwasserbereitung<br />

und<br />

Heizungsunterstützung<br />

3) mit mehr als<br />

40 m² Kollektorfläche<br />

… Bereitstellung von<br />

Prozesswärme bis<br />

40 m² Kollektorfläche<br />

... solaren Kälteerzeugung<br />

bis 40 m²<br />

Kollektorfläche<br />

Erweiterung einer bestehen<strong>de</strong>n<br />

Solaranlage<br />

Basisför<strong>de</strong>rung<br />

im Gebäu<strong>de</strong>bestand<br />

60 €/m²<br />

Kollektorfläche,<br />

min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 410 €<br />

105 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

105 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

bis 40 m² +<br />

45 € pro m²<br />

Kollektorfläche<br />

über 40 m²<br />

105 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

Quelle: Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

Basisför<strong>de</strong>rung<br />

im Neubau<br />

45 €/m² Kollektorfläche,<br />

min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />

307,50 €<br />

78,75 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

78,75 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

bis 40 m² +<br />

33,75 € pro m²<br />

Kollektorfläche<br />

über 40 m²<br />

105 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

Kesseltauschbonus<br />

1)<br />

400 €<br />

–<br />

» 4. För<strong>de</strong>rprogramm<br />

Wenig bekannt ist das so genannte Innovationsför<strong>de</strong>rungsprogramm<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Danach wer<strong>de</strong>n<br />

Wohngebäu<strong>de</strong> mit min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens drei Wohneinheiten mit großen Solarkollektoranlagen<br />

von 20 bis 40 Quadratmeter geför<strong>de</strong>rt. Dann beträgt<br />

die För<strong>de</strong>rung 210 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.<br />

Der Antrag für die Innovationsför<strong>de</strong>rung von großen Solarkollektoranlagen<br />

ist unbedingt vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme zu stellen, das<br />

heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Bei<br />

<strong>de</strong>n Verträgen und eventuellen Nebenabsprachen gilt das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis.<br />

Ist die Solarkollektoranlage größer als 40 Quadratmeter, muss<br />

die Innovationsför<strong>de</strong>rung bei <strong>de</strong>r KfW beantragt wer<strong>de</strong>n.Für<br />

Solarkollektorenanlagen, die Wohngebäu<strong>de</strong> mit weniger als drei<br />

Wohneinheiten umfassen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Bruttokollektorfläche unter<br />

20 qm liegt, kann die Basisför<strong>de</strong>rung beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Kombinationsbonus<br />

4)<br />

Effizienzbonus<br />

5)<br />

Umwälzpumpenbonus<br />

6)<br />

Solarpumpenbonus<br />

Innovationsför<strong>de</strong>rung7)<br />

im Gebäu<strong>de</strong>bestand<br />

210 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

210 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

Es gelten unterschiedliche För<strong>de</strong>rbeträge für Anlagen in Neubauten und für Anlagen in Bestandsbauten. Für Anlagen in Neubauten wer<strong>de</strong>n mit Ausnahme <strong>de</strong>r Bonusför<strong>de</strong>rung um<br />

25% reduzierte För<strong>de</strong>rsätze gewährt. Eine Ausnahme gilt lediglich für Anlagen in Neubauten, für die bereits vor <strong>de</strong>m 01.01.2009 ein Bauantrag gestellt o<strong>de</strong>r eine Bauanzeige erstattet wur<strong>de</strong>.<br />

Diese Anlagen wer<strong>de</strong>n wie Anlagen im Gebäu<strong>de</strong>bestand behan<strong>de</strong>lt.<br />

Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus, Effizienzbonus, Umwälzpumpenbonus und Solarpumpenbonus können zusätzlich zur Basisför<strong>de</strong>rung gewährt wer<strong>de</strong>n. Kombinationsbonus<br />

und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinan<strong>de</strong>r kumulierbar. Bei <strong>de</strong>r Innovationsför<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n zusätzliche Boni nicht gewährt. Es gelten<br />

die Bestimmungen <strong>de</strong>r Richtlinien vom 20. Februar 2009 sowie die Bestimmungen <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsrichtlinien vom 17. Februar 2010.<br />

1) Der Kesseltauschbonus gilt nur für Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und ist bis zum 30.12.2010 (Tag <strong>de</strong>r Antragstellung) befristet.<br />

2) Bei Flachkollektoren: Mind. 9 m² Kollektorfläche, mind. 40 l/m² Pufferspeichervolumen. Bei Röhrenkollektoren: Mind. 7 m² Kollektorfläche, mind. 50 l/m² Pufferspeicher.<br />

3) Nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Pufferspeichervolumen von mind. 100 l/m² Kollektorfläche erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

4) Zusätzlich zur Basisför<strong>de</strong>rung kann ein Bonus in Höhe von 750 € gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn gleichzeitig eine för<strong>de</strong>rfähige Biomasseanlage o<strong>de</strong>r eine för<strong>de</strong>rfähige Wärmepumpe<br />

installiert wur<strong>de</strong>.<br />

5) Für Nichtwohngebäu<strong>de</strong> wird kein Effizienzbonus gewährt.<br />

6) Die Umwälzpumpen müssen Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das – sofern Heizkörper vorhan<strong>de</strong>n sind – mit voreinstellbaren<br />

Thermostatventilen an <strong>de</strong>n Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist. Der Bonus ist nicht mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>m KfW-Programm "Energieeffizient<br />

Sanieren" kumulierbar. Der Umwälzpumpenbonus ist bis zum 30.06.2010 (Tag <strong>de</strong>r Antragstellung) befristet.<br />

7) Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tkollektorfläche 20 m², maximale Kollektorfläche 40 m². Die Ausführungsbestimmungen <strong><strong>de</strong>s</strong> BMU vom 17.04.2007 zur Innovationsför<strong>de</strong>rung sind zu beachten.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

105 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

45 €/m² zusätzlicher<br />

Kollektorfläche<br />

78,75 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

45 €/m² zusätzlicherKollektorfläche<br />

750 €<br />

–<br />

Stufe 1:<br />

0,5 x Basisför<strong>de</strong>rung,<br />

Stufe 2:<br />

1 x Basisför<strong>de</strong>rung<br />

200 € je<br />

Heizungsanlage<br />

50 € je<br />

Pumpe<br />

Stand: Februar 2010<br />

210 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

210 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

Innovationsför<strong>de</strong>rung<br />

7)<br />

im Neubau<br />

157,50 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

157,50 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

– –<br />

210 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

157,50 €/m²<br />

Kollektorfläche<br />

– –<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 21


FACHBEITRÄGE Umsatzsteuer<br />

» StB Ulrich Goetze, Wunstorf<br />

Umsatzsteuerliche Behandlungen von<br />

Leistungen im Sportbereich<br />

Die Grundlagen <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit kollidieren im Umsatzsteuerrecht zwischen <strong>de</strong>r Abgabenordnung<br />

einerseits und <strong>de</strong>n Bestimmung im Umsatzsteuergesetz bzw. <strong>de</strong>r europäischen Mehrwertsteuer-<br />

Systemrichtlinie an<strong>de</strong>rerseits. Die Abgrenzungen zwischen befreiten o<strong>de</strong>r begünstigten Umsätzen und<br />

nicht begünstigten Umsätzen, die <strong>de</strong>m vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

nicht nach einheitlichen Kriterien vorgenommen.<br />

» 1. Hintergrund<br />

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 für<br />

Leistungen gewährt, die von gemeinnützig anerkannten Körperschaften<br />

ausgeführt wer<strong>de</strong>n, soweit keine Umsatzsteuerbefreiung<br />

einschlägig ist. Dem vollen Steuersatz können Leistungen im Rahmen<br />

eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs unterliegen. Denn die<br />

Umsätze sind nur dann begünstigt, wenn die Leistungen nicht in<br />

erster Linie <strong>de</strong>r Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen, die in<br />

unmittelbarem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen stehen.<br />

Soweit die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht<br />

wer<strong>de</strong>n, kommt es bei <strong>de</strong>n in §§ 66 bis 68 AO genannten<br />

Zweckbetrieben nicht auf eine Wettbewerbssituation an.<br />

» 2. Sportliche Veranstaltungen<br />

Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind grundsätzlich ein<br />

steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Einnahmen<br />

aus allen sportlichen Veranstaltungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins die Zweckbetriebsgrenze<br />

von 35.000 Euro im Jahr übersteigen (§ 67a Abs. 1<br />

AO). Der Verein kann auf die Anwendung <strong>de</strong>r Zweckbetriebsgrenze<br />

verzichten (Option). Die steuerliche Behandlung seiner sportlichen<br />

Veranstaltungen richtet sich dann danach, ob bei sportlichen Veranstaltungen<br />

ein bezahlter Sportler <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins teilnimmt, o<strong>de</strong>r ob <strong>de</strong>r<br />

Verein vereinsfrem<strong>de</strong>n Sportlern selbst o<strong>de</strong>r im Zusammenwirken<br />

mit einem Dritten Vergütungen über eine Aufwandsentschädigung<br />

hinaus zahlt (§ 67a Abs. 3 AO). Erlöse im steuerbegünstigten Zweckbetrieb<br />

unterliegen <strong>de</strong>m Mehrwertsteuersatz von 7 %. Erlöse im steuerschädlichen<br />

wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterliegen <strong>de</strong>m<br />

Mehrwertsteuersatz von 19 %. Eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4<br />

Nr. 22 UStG ist in bei<strong>de</strong>n Fällen vorrangig anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

» 3. Überlassung von Sportanlagen<br />

In Abgrenzung zur sportlichen Veranstaltung ist die Überlassung von<br />

Sportanlagen an Nutzer für sportliche Zwecke zu beurteilen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Überlassung von Sportstätten für sportliche Zwecke ist zwischen<br />

<strong>de</strong>r Überlassung auf längere Dauer und <strong>de</strong>r Überlassung auf<br />

kurze Dauer (z.B. stun<strong>de</strong>nweise Vermietung, auch wenn die Stun<strong>de</strong>n<br />

für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt wer<strong>de</strong>n) zu<br />

unterschei<strong>de</strong>n.<br />

3.1 Überlassung auf längere Dauer<br />

Die Vermietung auf längere Dauer (länger als 6 Monate) ist <strong>de</strong>m<br />

Bereich <strong>de</strong>r ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung zuzuordnen,<br />

die Erlöse daraus sind mit 7 % zu versteuern.<br />

3.2 Überlassung an Mitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Nichtmitglie<strong>de</strong>r<br />

Die entgeltliche Überlassung von Sportstätten auf kurze Dauer schafft<br />

lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Diese<br />

wird als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art behan<strong>de</strong>lt<br />

(AEAO Nr. 12 zu § 67a).<br />

Wenn es sich bei <strong>de</strong>n Nutzern um Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins han<strong>de</strong>lt,<br />

wird ein Zweckbetrieb im Sinne von § 65 AO angenommen, die Erlöse<br />

daraus sind folglich mit 7 % zu versteuern. Bei <strong>de</strong>r Überlassung an<br />

Nichtmitglie<strong>de</strong>r soll nach Ansicht <strong>de</strong>r Finanzverwaltung <strong>de</strong>r Verein<br />

dagegen in größerem Umfang in Wettbewerb zu nicht begünstigten<br />

Unternehmen, als es bei Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke<br />

unvermeidbar ist, vorliegen. Daher wer<strong>de</strong>n die Erlöse von Nichtmitglie<strong>de</strong>rn<br />

als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb<br />

behan<strong>de</strong>lt, die <strong>de</strong>m Mehrwertsteuersatz von 19 % unterliegen.<br />

» 4. Steuerbegünstigter Zweckbetrieb<br />

Ein Zweckbetrieb ist nach § 65 AO gegeben, wenn<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung<br />

dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Körperschaft zu verwirklichen,<br />

die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n können<br />

und<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben<br />

<strong>de</strong>rselben o<strong>de</strong>r ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in<br />

Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung <strong>de</strong>r steuerbegünstigten Zwecke<br />

unvermeidbar ist.<br />

Eine tatsächliche, konkrete Konkurrenz und Wettbewerbslage zu<br />

steuerpflichtigen Betrieben <strong>de</strong>rselben o<strong>de</strong>r ähnlichen Art ist nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich (<strong>BFH</strong>-Urteil vom 27.10.1993 - I R 60/91). Unschädlich<br />

ist <strong>de</strong>r uneingeschränkte Wettbewerb zwischen Zweckbetrieben, die<br />

<strong>de</strong>mselben steuerbegünstigten Zweck dienen und ihn in <strong>de</strong>r gleichen<br />

o<strong>de</strong>r in ähnlicher Form verwirklichen.<br />

22 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


» 5. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie<br />

Nach Artikel 132 befreien die Mitgliedstaaten unter an<strong>de</strong>rem<br />

bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung<br />

stehen<strong>de</strong> Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben<br />

an Personen erbringen, die Sport o<strong>de</strong>r Körperertüchtigung<br />

ausüben (Art. 132, 1 m)<br />

Dabei darf die Befreiung von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer bei Veranstaltungen<br />

nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen (Art. 132, 1 o)<br />

Die Mitgliedstaaten können die Gewährung <strong>de</strong>r Befreiungen im Einzelfall<br />

von <strong>de</strong>r Erfüllung einer o<strong>de</strong>r mehrerer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />

abhängig machen (Art. 133):<br />

Die betreffen<strong>de</strong>n Einrichtungen dürfen keine systematische<br />

Gewinnerzielung anstreben; etwaige Gewinne, die trotz<strong>de</strong>m anfallen,<br />

dürfen nicht verteilt, son<strong>de</strong>rn müssen zur Erhaltung o<strong>de</strong>r Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r erbrachten Leistungen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Leitung und Verwaltung dieser Einrichtungen müssen im Wesentlichen<br />

ehrenamtlich durch Personen erfolgen, die we<strong>de</strong>r selbst<br />

noch über zwischengeschaltete Personen ein unmittelbares o<strong>de</strong>r<br />

mittelbares Interesse am wirtschaftlichen Ergebnis <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Tätigkeiten haben.<br />

Die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, müssen unter <strong>de</strong>n<br />

Preisen liegen, die <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer unterliegen<strong>de</strong> gewerbliche<br />

Unternehmen für entsprechen<strong>de</strong> Umsätze for<strong>de</strong>rn.<br />

Die Befreiungen dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zum<br />

Nachteil von <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer unterliegen<strong>de</strong>n gewerblichen<br />

Unternehmen führen.<br />

Und letztendlich sind Leistungen von <strong>de</strong>r Steuerbefreiung ausgeschlossen<br />

(Art. 134), wenn:<br />

die Umsätze, für die die Steuerbefreiung gewährt wird, nicht unerlässlich<br />

sind;<br />

sie im Wesentlichen dazu bestimmt sind, <strong>de</strong>r Einrichtung zusätzliche<br />

Einnahmen durch Umsätze zu verschaffen, die in unmittelbarem<br />

Wettbewerb mit Umsätzen von <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer unterliegen<strong>de</strong>n<br />

gewerblichen Unternehmen bewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Vorgaben <strong>de</strong>r MwStSystRL sind im Bereich <strong>de</strong>r Überlassung von<br />

Sportanlagen nicht vollständig in das <strong>de</strong>utsche Umsatzsteuerrecht<br />

umgesetzt wor<strong>de</strong>n.<br />

» 6. Anhängige Verfahren beim Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzhof<br />

Beim Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzhof sind einige Fälle zur <strong>Entscheidung</strong> anhängig.<br />

Da <strong>de</strong>r Gesetzgeber <strong>de</strong>r Verpflichtung zur Umsetzung <strong>de</strong>r MwSt-<br />

SystRL in <strong>de</strong>utsches Recht nur zögernd nachkommt, wer<strong>de</strong>n die <strong>Entscheidung</strong>en<br />

möglicherweise von gesetzgeberischen Festlegungen<br />

überholt wer<strong>de</strong>n. Sie können jedoch auch wertvolle und einheitliche<br />

Grundlagen für die Gesetzanwendungen bringen.<br />

6.1 Pflege einer gemeindlichen Sportanlage als Zweckbetrieb<br />

Ein Verein hatte die <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> gehören<strong>de</strong> Sportanlage für <strong>de</strong>n<br />

Vereinsbetrieb genutzt und von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> ein Entgelt zur Unterhaltung<br />

<strong>de</strong>r Anlage bekommen. Das Hessische Finanzgericht (Urteil<br />

v. 20.8.2008 – 4 K 2222/07) hatte entschie<strong>de</strong>n, die Pflege <strong>de</strong>r Sportanlage<br />

durch <strong>de</strong>n Verein sei notwendig gewesen, weil die Gemein<strong>de</strong><br />

eine zufrie<strong>de</strong>nstellen<strong>de</strong>, auf die Trainings- und Spielzeiten <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins<br />

abgestimmte Platzpflege nicht habe leisten können. Die Übernahme<br />

<strong>de</strong>r Platzpflege sei zur Verwirklichung <strong>de</strong>r satzungsmäßigen Zwecke<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins unerlässlich gewesen. Aus diesem Grund sei er zu<br />

begünstigten Betrieben <strong>de</strong>rselben o<strong>de</strong>r ähnlichen Art auch nur in <strong>de</strong>m<br />

Umfang in Wettbewerb getreten, als es bei Erfüllung <strong><strong>de</strong>s</strong> steuerbe-<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

günstigten Zwecks unvermeidbar gewesen sei (§ 65 Nr. 3 AO). Der<br />

Zuschuss <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> somit als Zweckbetrieb beurteilt, <strong>de</strong>r<br />

mit 7 % zu versteuern ist. Der <strong>BFH</strong> hat die Revision nicht zugelassen<br />

(Beschluss v. 24.2.2009 – I B 187/08).<br />

Bei Berufung auf die Anwendung <strong>de</strong>r MwStSystRL wäre <strong>de</strong>r Zuschuss<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> umsatzsteuerfrei, da <strong>de</strong>r EuGH in <strong>de</strong>r Rechtssache<br />

C- 253/07 „Canterbury Hockey Club“ entschie<strong>de</strong>n hat, dass von <strong>de</strong>r<br />

Steuerbefreiung <strong><strong>de</strong>s</strong> Art. 132 Abs. 1 m auch Dienstleistungen umfasst<br />

sind, die für die Ausübung <strong><strong>de</strong>s</strong> Sports unerlässlich sind.<br />

6.2 Überlassung einer Golfanlage<br />

Beim <strong>BFH</strong> ist <strong>de</strong>r Fall eines Golfclubs anhängig (Az. XI R 48/08) mit<br />

einer Vielzahl von Rechtsfragen, die sich aus <strong>de</strong>r Vorentscheidung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Finanzgerichts Köln (v. 20.2.2008 – 7 K 4943/05) ergeben.<br />

Ist die entgeltliche Zurverfügungstellung seiner Golfanlage an<br />

Mitglie<strong>de</strong>r und Nichtmitglie<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit?<br />

Liegt eine Einrichtung ohne Gewinnstreben im Sinne <strong>de</strong>r MwSt-<br />

SystRL vor, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt?<br />

Ist dabei <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Einrichtung maßgebend o<strong>de</strong>r das tatsächliche<br />

Ergebnis ihrer Tätigkeit?<br />

Kann <strong>de</strong>r eigentliche Kernbereich - Leistungen im engen Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Sport und <strong>de</strong>r Körperertüchtigung - von <strong>de</strong>r<br />

Umsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n?<br />

Steht <strong>de</strong>r Verein durch die Zurverfügungstellung <strong>de</strong>r Golfanlage<br />

auch an Nichtmitglie<strong>de</strong>r insoweit in unmittelbaren Wettbewerb<br />

mit an<strong>de</strong>ren gewerblichen Unternehmen?<br />

Liegt eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verhältnisse im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> 15a Abs. 1<br />

Satz 1 UStG auch vor, wenn sich bei tatsächlich gleichbleiben<strong>de</strong>n<br />

Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung <strong><strong>de</strong>s</strong>wegen<br />

än<strong>de</strong>rt, weil sich <strong>de</strong>r Steuerpflichtige auf eine Steuerbefreiung<br />

beruft?<br />

Bei diesem Fall geht es letztendlich um die Frage <strong><strong>de</strong>s</strong> Nebeneinan<strong>de</strong>rs<br />

von gemeinnützigen und gewerblichen Anbietern. Insbeson<strong>de</strong>re im<br />

Sportbereich konkurrieren Vereine und gewerbliche Fittness-Studios<br />

um die gleiche Klientel. Vergleichbare Verhältnisse liegen im<br />

Golfsport vor. Gemeinnützige Vereine konkurrieren mit Betreibergesellschaften<br />

und nicht gemeinnützigen Golfclubs. Der <strong>BFH</strong> muss die<br />

Frage klären, ob die Satzungsgrundlage ausreicht als Ermächtigung<br />

für die Einstufung als Zweckbetrieb mit <strong>de</strong>r Folge <strong>de</strong>r Umsatzsteuerbefreiung.<br />

Die Umsatzsteuerbefreiung wie<strong>de</strong>rum ergibt sich aus <strong>de</strong>r<br />

Berufung <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r MwStSystRL.<br />

6.3 Betrieb einer Eissporthalle als Zweckbetrieb<br />

Das Finanzgericht Bremen hat <strong>de</strong>n Betrieb einer Eislaufhalle als<br />

Zweckbetrieb mit <strong>de</strong>r Folge <strong>de</strong>r Anwendung <strong><strong>de</strong>s</strong> ermäßigten Mehrwertsteuersatzes<br />

auf die Erlöse <strong>de</strong>r Nutzungsgebühren beurteilt<br />

(Urteil v. 12.11.2008 – 2 K 28/08). Die Beson<strong>de</strong>rheit <strong><strong>de</strong>s</strong> Urteils<br />

liegt darin begrün<strong>de</strong>t, dass die Zweckbetriebseigenschaft nicht nur<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Publikumseislaufs anerkannt wur<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn auch<br />

die entgeltliche Überlassung <strong>de</strong>r Halle an Sportvereine, die diese<br />

ihrerseits ihren Mitglie<strong>de</strong>rn zur Durchführung von Eissport o<strong>de</strong>r<br />

Skatesport zur Verfügung stellen.<br />

Zur Begründung meinte das Gericht, bei ortsbezogenen Leistungen,<br />

zu <strong>de</strong>nen die Überlassung einer Eisfläche in einer stationären Eislaufhalle<br />

gehört, beschränkte sich die Nachfragegruppe auf Personen<br />

im Umkreis. Anbieter von ortsbezogenen Leistungen könnten daher<br />

von vornherein nur örtlich beschränkt in Wettbewerb mit an<strong>de</strong>ren<br />

Anbietern treten. Die Finanzverwaltung hält <strong>de</strong>mgegenüber die Überlassung<br />

an Nichtmitglie<strong>de</strong>r generell für steuerschädlich mit <strong>de</strong>r Folge<br />

<strong>de</strong>r Besteuerung zum Regelsteuersatz von 19 %.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 23


FACHBEITRÄGE Umsatzsteuer<br />

Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Wettbewerbs zu gewerblichen Anbietern hat das<br />

Finanzgericht Bremen geurteilt, dass nur <strong>de</strong>r konkrete Wettbewerb<br />

– <strong>de</strong>r in Bremen bei Eislaufanbietern nicht besteht - zu einer Versagung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Zweckbetriebs führten könnte. Ohne die Eislaufhalle konnte<br />

<strong>de</strong>r Eissport nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, somit läge eine unmittelbare<br />

Zweckverwirklichung vor.<br />

Eine Revision gegen das Urteil wur<strong>de</strong> nicht zugelassen, es bleibt abzuwarten,<br />

ob das unterlegene Finanzamt Nichtzulassungsbeschwer<strong>de</strong><br />

beim <strong>BFH</strong> einlegt.<br />

6.4 (Golf-)Einzelunterricht durch einen Golfclub<br />

Mit einer an<strong>de</strong>ren Argumentationslogik hat das Nie<strong>de</strong>rsächsische<br />

Finanzgericht <strong>de</strong>n Einzelunterricht für Golf-Anfänger beurteilt. Es<br />

hat die Umsätze daraus we<strong>de</strong>r umsatzsteuerfrei angesehen, noch<br />

<strong>de</strong>n ermäßigten Steuersatz im Zweckbetrieb zugelassen (Urteil v.<br />

03.01.2008 – 16 K 76/06).<br />

Auf einem Golfplatz dürfen nur diejenigen Personen spielen, die die<br />

Platzreife erworben haben. Das Finanzamt hat <strong>de</strong>n Unterricht durch<br />

eigene Golftrainer nicht als sportliche Veranstaltung im Sinne von<br />

§ 67a AO angesehen und auch die Anwendung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 4 Nr. 22a (Kurse)<br />

o<strong>de</strong>r § 4 Nr. 22b UStG (Teilnehmergebühren) abgelehnt. Darüber<br />

hinaus wur<strong>de</strong> die Erlöse aus <strong>de</strong>r Erteilung <strong><strong>de</strong>s</strong> Einzelunterrichts<br />

nicht <strong>de</strong>m steuerbegünstigten Zweckbetrieb zugeordnet, so dass die<br />

Leistungen mit <strong>de</strong>m vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % besteuert<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Nach Ansicht <strong><strong>de</strong>s</strong> Finanzamts, <strong>de</strong>r sich das Gericht anschloss, sei<br />

<strong>de</strong>r erteilte Golf-Unterricht für die Ausübung <strong>de</strong>r Tätigkeiten, für<br />

die die Steuerbefreiung gewährt wird, nicht unerlässlich. Außer<strong>de</strong>m<br />

sei er im Wesentlichen dazu bestimmt, zusätzliche Einnahmen<br />

durch Tätigkeiten zu verschaffen, die in unmittelbarem Wettbewerb<br />

mit Tätigkeiten an<strong>de</strong>rer Unternehmer stehen. Wobei das Gericht<br />

unter Wettbewerb nicht an<strong>de</strong>re gewerbliche Golfanlagen ansah,<br />

son<strong>de</strong>rn an<strong>de</strong>re selbstständige Golflehrer. Da die Teilnahme an<br />

kommerziellen Kursen einen Teil <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Verein angebotenen<br />

Trainerstun<strong>de</strong>n fachlich ersetzen kann, bestehe eine Konkurrenzsituation.<br />

» 7. Fazit und Zusammenfassung<br />

Die Umsatzbesteuerung von Leistungen im Sportbereich befin<strong>de</strong>n<br />

sich im Umbruch. Je nach Sichtweise wer<strong>de</strong>n Leistungen im Sport<br />

als Erfüllung <strong><strong>de</strong>s</strong> Zwecks angesehen und als steuerbegünstigter<br />

Zweckbetrieb beurteilt (Eissporthalle) o<strong>de</strong>r im Hinblick auf eine<br />

(mögliche) Konkurrenzsituation als steuerpflichtiger wirtschaftlicher<br />

Geschäftsbetrieb mit voller Umsatzsteuerpflicht (Einzelunterricht)<br />

angesehen.<br />

StB Ulrich Goetze<br />

ist als Referent und Autor tätig. Sein Schwerpunkt<br />

ist das Stiftungs- und Vereinssteuerrecht.<br />

In diesem Bereich wirkt er auch als Gutachter<br />

und leistet Einzelberatungen.<br />

www.ugoetze.<strong>de</strong><br />

»<br />

Umsatzsteuerpflicht von öffentlichen<br />

Zuschüssen auf vertraglicher Grundlage<br />

<strong>BFH</strong>,18.12.2008 V R 38/06<br />

Leitsatz<br />

1. Bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen kann es an<br />

einem Leistungsaustausch fehlen, wenn die Zahlung<br />

lediglich <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Empfängers<br />

allgemein, aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen<br />

o<strong>de</strong>r allgemeinpolitischen Grün<strong>de</strong>n dient und<br />

nicht <strong>de</strong>r Gegenwert für eine Leistung <strong><strong>de</strong>s</strong> Zahlungsempfängers<br />

an <strong>de</strong>n Geldgeber ist.<br />

2. Bei Leistungen, zu <strong>de</strong>nen sich die Vertragsparteien<br />

in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben,<br />

liegt grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor.<br />

3. Für die Steuerbarkeit einer Leistung ist nicht entschei<strong>de</strong>nd,<br />

ob sie letztlich im öffentlichen Interesse<br />

liegt. Ein Interesse <strong>de</strong>r Allgemeinheit, das <strong>de</strong>m<br />

Han<strong>de</strong>ln je<strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Körperschaft<br />

innewohnt, schließt die I<strong>de</strong>ntifizierbarkeit <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Leistungsempfängers nicht aus. Entschei<strong>de</strong>nd ist<br />

nur, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhan<strong>de</strong>n<br />

ist, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Leistung einen konkreten<br />

Vorteil zieht.<br />

Daneben sind die Vorgaben <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie<br />

zu beachten (o<strong>de</strong>r sie wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung ignoriert),<br />

wonach Leistungen für Sport und Körperertüchtigung generell von<br />

<strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit sind, sofern sie – neben an<strong>de</strong>ren Voraussetzungen<br />

– von Organisationen erbracht wer<strong>de</strong>n, die ohne Gewinnstreben<br />

agieren und zu<strong>de</strong>m ehrenamtlich geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im entschie<strong>de</strong>nen Fall <strong>de</strong>r Einssporthalle ist die Umsatzsteuerpflicht<br />

<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Stadt gezahlten Zuschüsse nicht thematisiert wor<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>m Sachverhalt hat das Finanzamt diese Einnahmen <strong>de</strong>r<br />

Nichtsteuerbarkeit bei vollem Vorsteuerabzug zugeordnet. Jedoch<br />

liegt nach Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>BFH</strong> bei Leistungen einer Kommune<br />

grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor, wenn <strong>de</strong>r Zuschuss auf<br />

<strong>de</strong>r Grundlage eines Vertrages gewährt wird (<strong>BFH</strong> vom 18.12.2008<br />

– V R 38/06 „Stadtjubiläum“). Dieser Zuschuss wie<strong>de</strong>rum wäre bei<br />

Berufung auf die MwStSystRL umsatzsteuerbefreit, dann jedoch ohne<br />

Vorsteuerabzug.<br />

Hinzuweisen ist auf <strong>de</strong>n Umstand, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber in <strong>de</strong>r Folge<br />

frei ist, einige <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r MwStSystRL zur Umsatzsteuerbefreiung<br />

zugelassenen Voraussetzungen als weitere Hür<strong>de</strong>n einzubauen.<br />

Wenn beispielsweise <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht<br />

enger gefasst wird als im Umsatzsteuerrecht, ergeben<br />

sich für die Beratungspraxis weitere schwierige Abgrenzungsfragen.<br />

Die MwStSystRL nennt als Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung<br />

Einrichtungen ohne Gewinnstreben, damit sind neben<br />

gemeinnützigen Organisationen auch nichtgemeinnützige Vereine<br />

mit Leistungen für Sport und Körperertüchtigung von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

befreit.<br />

24 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


» Dipl.-Finanzwirt Andreas Wähnert, Kiel *<br />

» 1. Besteuerungssituation<br />

Viele Rechtsgelehrte weisen immer wie<strong>de</strong>r darauf hin, dass das <strong>de</strong>utsche<br />

Steuerrecht <strong>de</strong>rart komplex gewor<strong>de</strong>n ist, dass eine korrekte<br />

Erfüllung durch die Bürger gar nicht mehr erwartet wer<strong>de</strong>n kann,<br />

weil selbst Fachleute es nicht mehr vollständig überblicken und verstehen.<br />

1<br />

Das Hauptproblem <strong>de</strong>r Besteuerung in Deutschland liegt aber nach<br />

Erfahrungen aus <strong>de</strong>r jüngeren Prüfungspraxis in einem an<strong>de</strong>ren<br />

Bereich: Mit <strong>de</strong>r Umsatz- und <strong>de</strong>r Lohnsteuer wer<strong>de</strong>n über 60 % <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

<strong>de</strong>utschen Steueraufkommens zwar von Konsumenten und Arbeitnehmern<br />

geschul<strong>de</strong>t, aber von <strong>de</strong>n fast 8,4 Mio zum großen Teil<br />

kurzlebigen Unternehmen treuhän<strong>de</strong>risch verwaltet. Dieses Geld<br />

stellt dort zunächst Liquidität und Handlungsfähigkeit dar, und erst<br />

in zweiter Linie eine Verpflichtung. Bei <strong>de</strong>n größten Unternehmen<br />

dürften diese Beträge zwar nach wie vor als „sicher“ gelten, nur<br />

wer<strong>de</strong>n lediglich 3 % <strong><strong>de</strong>s</strong> Umsatzsteueraufkommens in Betrieben mit<br />

mehr als 5 Mio Umsatz generiert. Ansonsten zeigen Erfahrungen<br />

mit mo<strong>de</strong>rnen digitalen Prüfungsverfahren, dass Einnahmenverkürzungen<br />

inzwischen – dank elektronischer Datenverwaltung – auch<br />

in „seriösen“ Branchen und Größenklassen mit vielen „Mitwissern“<br />

regelmäßig vorkommen. Hierbei gehen in zwei- bis dreistelliger Milliar<strong>de</strong>nhöe<br />

Umsatz- und Lohnsteuer verloren, weil die Schwarzeinnahmen<br />

oft umgehend in Schwarzlöhne fließen.<br />

Demnach ist ein sehr großer Teil <strong><strong>de</strong>s</strong> gesamten <strong>de</strong>utschen Steueraufkommens<br />

– <strong>de</strong>rzeit nahezu unprüfbar – einem (unternehmerischen)<br />

Steuerrechtsbewusstsein in die Hän<strong>de</strong> gelegt, das offenbar gar nicht<br />

mehr existiert.<br />

» 2. Compliance<br />

Im Wesentlichen lebt die Besteuerung von <strong>de</strong>r freiwilligen Mitwirkung<br />

eines Großteils <strong>de</strong>r Steuerpflichtigen und maßvoller, aber risikogerechter<br />

Überwachung zu <strong>de</strong>ren Sicherstellung. 2 Dies gilt für eigene<br />

wie für treuhän<strong>de</strong>risch verwaltete Steuern gleichermaßen.<br />

Die freiwillige Zahlung von Steuern setzt das Vertrauen in die Gerechtigkeit<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Besteuerungssystems voraus, da ansonsten Steuerhinterziehung<br />

als ein vom Staat zu verantworten<strong>de</strong>r Akt rechtlicher Notwehr<br />

Steuererhebung FACHBEITRÄGE<br />

Mo<strong>de</strong>rne Einnahmenhinterziehung –<br />

(ein) Hauptproblem <strong>de</strong>r Besteuerung<br />

Sowohl die Strategie zur Besteuerungskontrolle als auch die Prüfungsmethodik gehen in Deutschland auf<br />

eine Zeit zurück, zu <strong>de</strong>r die Unternehmenslandschaft viel kleiner und stabiler war und es ein grundsätzliches<br />

steuerliches Unrechtsbewusstsein gab. Erkenntnisse aus neuen Prüfungsansätzen bestätigen die<br />

Befürchtung, dass Steuerhinterziehung ein Massenphänomen gewor<strong>de</strong>n ist. Die Möglichkeiten hierzu sind<br />

in <strong>de</strong>r digitalen Welt vielfältiger, komfortabler und billiger gewor<strong>de</strong>n. Es sind erhebliche Verän<strong>de</strong>rungen<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Besteuerungs- und Kontrollsystems erfor<strong>de</strong>rlich, um dieser komplett verän<strong>de</strong>rten Situation wirksam zu<br />

begegnen. Dabei geht es um nicht weniger als die Handlungsfähigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>de</strong>utschen Sozialstaates.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

zur Herstellung faktischer Belastungsgleichheit angesehen wer<strong>de</strong>n<br />

kann. 3 We<strong>de</strong>r die Komplexität <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>de</strong>utschen Steuerrechts, noch die<br />

geringe Prüfungsdichte4 o<strong>de</strong>r die mil<strong>de</strong> Sanktionierung von schweren<br />

populären Steuerstraftätern lassen eine Grundlage für dieses Vertrauen<br />

erkennen. Insofern ist es <strong>de</strong>rzeit realitätsfremd, von einem<br />

grundsätzlichen Steuerrechtsbewusstsein auszugehen.<br />

Huber und Seer betonen <strong><strong>de</strong>s</strong>halb zu Recht, dass <strong>de</strong>r ehrliche Steuerbürger<br />

mit sachlich und formell richtigen Unterlagen unbedingt<br />

geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n muss. 5 Des Weiteren stellt Huber heraus, dass <strong>de</strong>r<br />

Unehrliche auf gar keinen Fall von einer Verschleierung sachlicher<br />

Mängel durch Nichtordnungsmäßigkeit von Besteuerungsunterlagen<br />

profitieren darf. 6<br />

» 3. Digitale Manipulation<br />

Zu <strong>de</strong>r beschriebenen schwierigen Kontrollsituation und <strong>de</strong>m schlechten<br />

Bild <strong><strong>de</strong>s</strong> Besteuerungssystems in <strong>de</strong>r Bevölkerung kommt noch<br />

ein weiterer extrem steueraufkommensschädlicher Faktor hinzu: Die<br />

elektronische Datenverwaltung hat neue Manipulationsmöglichkeiten<br />

hervorgebracht, die für eine effektive Kontrolle überhaupt erst einmal<br />

bekannt und <strong>de</strong>r verfügbaren Prüfungsmethodik zugänglich sein<br />

müssen.<br />

* Andreas Wähnert schult in <strong>de</strong>r Finanzverwaltung Schleswig-Holstein BWL und die<br />

Anwendung mo<strong>de</strong>rner Verprobungsverfahren mit <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>r „Summarischen<br />

Risikoprüfung“ (SRP) und ist Gastdozent für neue Prüfungsmetho<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzaka<strong>de</strong>mie.<br />

Der Beitrag gibt die private Meinung <strong><strong>de</strong>s</strong> Autors wie<strong>de</strong>r und ist nicht<br />

in dienstlicher Funktion verfasst wor<strong>de</strong>n.<br />

1) zB Huber und Seer, StuW 2007 S 355 mit weiteren Zitaten<br />

2) Risk-Management Gui<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Europäischen Kommission, Internet: http://ec.europa.eu/<br />

taxation_customs/taxation/tax_cooperation/gen_overview/in<strong>de</strong>x_en.htm<br />

3) Tipke, Die Steuerrechtsordnung, Bd III S 1407<br />

4) Monatsbericht <strong><strong>de</strong>s</strong> BMF vom Juni 2009: Gesamtprüfungsquote 2008 von 2,5 %, Prüfungsturnus<br />

für Kleinstbetriebe von 90 Jahren<br />

5) Huber und Seer, StuW 2007 S 355<br />

6) Huber, StBp 2003 S 193<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 25


FACHBEITRÄGE Steuererhebung<br />

Altbekannte Verkürzungsszenarien, wie Mehrkassenlösungen, Stornierungen,<br />

Trainingskellner etc. kommen natürlich weiterhin vor.<br />

Darüber hinaus bieten aber nahezu alle elektronischen Lösungen für<br />

die Warenwirtschaft, Zeiterfassung, Fakturierung, Kassenführung<br />

etc. nachträgliche – nicht selten restlose – Korrektur- und Löschmöglichkeiten.<br />

Noch einen Schritt mo<strong>de</strong>rner sind intelligente Warenwirtschaftssysteme,<br />

die Ein- und Verkauf korrespondierend än<strong>de</strong>rn,<br />

Fakturierungssysteme, die Rechnungsnummernkreise nachträglich<br />

wie<strong>de</strong>r verdichten, Kassensysteme, die zu löschen<strong>de</strong> Vorgänge<br />

anhand Strichco<strong><strong>de</strong>s</strong> selbstständig fin<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r externe Programme<br />

zur Verän<strong>de</strong>rung von Datenbanken. 7<br />

Eine dieser völlig verän<strong>de</strong>rten Besteuerungssituation <strong>de</strong>r digitalen<br />

Welt angepasste Kontrolle muss neben <strong>de</strong>n bekannten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

auch die elektronischen Herausfor<strong>de</strong>rungen, wie Massendatenanalyse,<br />

mo<strong>de</strong>rne Verprobung und Systemprüfung, erfüllen, um schnell<br />

und zutreffend die immer weiter verbreitete Einnahmenverkürzung<br />

aufzu<strong>de</strong>cken und dadurch auch präventiv wirksam zu sein.<br />

» 4. Besteuerungskontrolle<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r extrem schwierigen Kontrollsituation muss eine wirksame<br />

Besteuerungskontrolle systematisch-redundant an <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

Stufen <strong><strong>de</strong>s</strong> Besteuerungsverfahrens ansetzen. Die Projektgruppe<br />

„NiPt“ (Neue interaktive Prüfungstechnik) führt die bestehen<strong>de</strong>n<br />

Ansätze und I<strong>de</strong>en aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschsprachigen Raum zusammen. 8<br />

Schon die Unternehmensgründung birgt ein hohes fiskalisches Risiko,<br />

in<strong>de</strong>m speziell Vorsteuern ungerechtfertigt ausgezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

Deshalb wird hier teilweise bereits mit Neuaufnahmestellen, auf je<strong>de</strong>n<br />

Fall aber mit aufwändigen Aufnahmechecklisten gegengesteuert. Ein<br />

gutes ergänzen<strong><strong>de</strong>s</strong> Instrument kann die Umsatzsteuernachschau sein,<br />

um frühzeitig Risiken zu erkennen und um gezielt zu informieren.<br />

Die zeitlichen Kapazitäten <strong>de</strong>r Veranlagungsstellen wer<strong>de</strong>n bereits<br />

stark durch die Steuernummernverwaltung für die große und schnelllebige<br />

Unternehmenslandschaft sowie die Erklärungseingaben gebun<strong>de</strong>n.<br />

Wegen <strong>de</strong>r geringen verbleiben<strong>de</strong>n Prüfungsressourcen können<br />

automatisierte, selbstlernen<strong>de</strong> Kennzahlenfilter o<strong>de</strong>r branchenspezifische<br />

Vorlagen, wie zB eine BWL-Vorlage bei verprobungsfähigen<br />

Fällen, 9 zur risikoorientierten Vorauslese für eine Intensivprüfung<br />

beitragen.<br />

7) Übersicht: Huber, StBp 2009 S 153<br />

8) Huber und Wähnert, NWB 2009 S 2814<br />

9) I<strong>de</strong>e von <strong>de</strong>r AG Prüftechnik, Hessen<br />

10) Summarische Risikoprüfung: Wähnert, StBp 2008 S 296<br />

» Zusammenfassung<br />

Kurze Filterprüfungen unter Einsatz zeitgemäßer Verprobungsverfahren<br />

können durch ihre Breitenwirkung <strong>de</strong>utlich Prävention för<strong>de</strong>rn.<br />

Die SRP10 bedient sich dabei einer betriebswirtschaftlichen Vorlage,<br />

die die Leistungsdaten systematisch auf Plausibilität prüft, und einer<br />

stochastischen, die Risikodaten – im Wesentlichen Tageskasseneinnahmen<br />

– redundant auf Manipulationsspuren analysiert. Nach bisherigen<br />

Erfahrungen können so nach kurzer Zeit das Risikopotenzial<br />

von Aufzeichnungsdaten seriös eingeschätzt, Prüffel<strong>de</strong>r eingegrenzt<br />

und etliche Fälle bereits aufgrund eines dichten Indiziennetzes abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch in <strong>de</strong>r eigentlichen Außenprüfung kann vermehrt über Einstiegsfilter<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n, sodass ordnungsgemäße Unterlagen,<br />

die nach Verprobung sachlich richtig erscheinen, merklich schneller<br />

abgeprüft wer<strong>de</strong>n, um einerseits Prüferkapazitäten sinnvoll einzusetzen<br />

und an<strong>de</strong>rerseits einen Anreiz zur or<strong>de</strong>ntlichen Aufzeichnung<br />

zu geben. Dies setzt einen hochwertigen Einsatz <strong>de</strong>r neuen digitalen<br />

Optionen voraus.<br />

Resümierend zeigt sich, dass weitreichen<strong>de</strong> Anpassungen in allen<br />

Bereichen <strong>de</strong>r Finanzverwaltung erfolgen müssen, um <strong>de</strong>r komplett<br />

verän<strong>de</strong>rten Besteuerungssituation Rechnung zu tragen. Noch mehr<br />

als früher ist hierfür eine gezielte Ausbildung und <strong>de</strong>r effektive Einsatz<br />

aller Mittel – beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r digitalen Prüfung – unumgänglich.<br />

» 5. Rechtsprechung<br />

Neben <strong>de</strong>r Finanzverwaltung sind die Finanzgerichte genauso betroffen,<br />

sich mit <strong>de</strong>r realistischen Besteuerungssituation auseinan<strong>de</strong>r zu<br />

setzen. Nur wenn die Rechtsprechung das Steuerrechtsbewusstsein<br />

<strong>de</strong>r Allgemeinheit und die mo<strong>de</strong>rnen Manipulationsmöglichkeiten<br />

richtig einschätzt, kann sie zu realistischen Urteilen kommen, was für<br />

die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r allgemeinen Steuerehrlichkeit Voraussetzung<br />

ist. Auch wegen <strong>de</strong>r schnellen Verbreitung von Finanzgerichtsurteilen<br />

im Internet kommt diesen eine enorme Be<strong>de</strong>utung für die<br />

weitere Entwicklung <strong>de</strong>r Besteuerungssituation zu, die <strong>de</strong>rzeit durch<br />

weit verbreitete Steuerunehrlichkeit, fehlen<strong><strong>de</strong>s</strong> Unrechtsbewusstsein<br />

und komfortabelste Manipulationsmöglichkeiten geprägt ist.<br />

Dipl.-Finw. Andreas Wähnert<br />

ist in <strong>de</strong>r Betriebsprüfung <strong><strong>de</strong>s</strong> Finanzamts Kiel-<br />

Nord tätig und schult in <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

Schleswig-Holstein BWL, die Software I<strong>de</strong>a<br />

sowie insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Einsatz summarischer<br />

Metho<strong>de</strong>n.<br />

Unser gesamtes Steuerverwaltungsverfahren geht von falschen Voraussetzungen aus, nämlich von einem intakten<br />

Steuerrechtsbewusstsein und wenigen Rechtsfehlern und Steuerhinterziehungen, die mit vereinzelten Intensivprüfungen<br />

zu beherrschen sind. Tatsächlich sind Einnahmenhinterziehung und Schwarzlöhne über fast alle Branchen<br />

und Größenklassen weit verbreitet, und die Metho<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n immer raffinierter. Deshalb sind Finanzverwaltung,<br />

Politik, Rechtsprechung, Steuerberater und Medien gemeinsam gefor<strong>de</strong>rt, die notwendigen Voraussetzungen für<br />

eine – überprüfbar – gleich- und gesetzmäßige Besteuerung wie<strong>de</strong>r herzustellen.<br />

26 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


» RA Dr. Dirk J. Harten, Hamburg<br />

Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich:<br />

Voraussetzungen und Berechnung<br />

» 1. Anspruchsvoraussetzungen<br />

1.1 Werben neuer Kun<strong>de</strong>n<br />

Ein Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich ist nur dann gegeben, wenn und soweit<br />

<strong>de</strong>r Unternehmer aus <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung mit neuen Kun<strong>de</strong>n,<br />

die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter geworben hat, noch nach Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat, § 89b Abs. 1 Nr. 1<br />

HGB. Es genügt zur Begründung eines Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleiches<br />

nicht, dass <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter eine dritte Person für die Erzeugnisse<br />

seines Unternehmens gewinnt und dass dieser Dritte, ohne<br />

selbst Kun<strong>de</strong> zu wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in sonstige Rechtsbeziehungen zu <strong>de</strong>m<br />

Unternehmer o<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter zu treten, die Erzeugnisse <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Unternehmers empfiehlt und dadurch zu <strong>de</strong>ren Absatz beiträgt (z.B.<br />

das Bewerben von Architekten, die Produkte <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens in<br />

die Ausschreibung bringen).Als ausgleichspflichtige Neukun<strong>de</strong>n<br />

kommen nur solche in Betracht, die nicht nur gelegentlich kaufen,<br />

son<strong>de</strong>rn unter <strong>de</strong>m früheren Begriff <strong>de</strong>r „Stammkun<strong>de</strong>n" einzuordnen<br />

sind. Hier hat <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>gerichtshof <strong>de</strong>n Stammkun<strong>de</strong>nbegriff<br />

erheblich erweitert, in<strong>de</strong>m er ausführt, dass als Stammkun<strong>de</strong>n alle<br />

Mehrfachkun<strong>de</strong>n anzusehen sind, das heißt diejenigen Kun<strong>de</strong>n, die in<br />

einem überschaubaren Zeitraum, in <strong>de</strong>m üblicherweise mit Nachbestellungen<br />

zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit <strong>de</strong>m<br />

Unternehmer abgeschlossen haben o<strong>de</strong>r voraussichtlich abschließen<br />

wer<strong>de</strong>n ( BGH, 06.08.1997, NJW 1998, S. 66.). Bloße Mitursächlichkeit<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters bei <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nwerbung reicht aus. BGH vom<br />

25.10.1984, BB 1985, S. 291.<br />

1.2 Umsatzsteigerung bei bestehen<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />

Eine Steigerung <strong><strong>de</strong>s</strong> Umsatzes eines Kun<strong>de</strong>n um min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 100 %<br />

während <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters gegenüber <strong>de</strong>m Umsatz<br />

vor Beginn <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertretervertrages stellt eine wesentliche<br />

Erweiterung <strong>de</strong>r Geschäftsbeziehung im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 1<br />

Satz 2 HGB mit <strong>de</strong>r Folge dar, dass die Provisionsumsätze dieser<br />

Kun<strong>de</strong>n vollumfänglich ausgleichspflichtig sind.<br />

1.3 Langlebige Wirtschaftsgüter<br />

Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>gerichtshofes ist das Bestehen<br />

einer nutzbaren Geschäftsverbindung mit Unternehmervorteilen<br />

im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB zu bejahen, wenn innerhalb<br />

Wirtschaftsrecht FACHBEITRÄGE<br />

Unternehmen, die sich – aus welchen Grün<strong>de</strong>n auch immer – von einem Han<strong>de</strong>lsvertreter trennen,<br />

können verpflichtet sein, diesem einen Ausgleich zu zahlen. Der Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich, im allgemeinen<br />

Sprachgebrauch auch Ausgleich o<strong>de</strong>r Abfindung genannt, soll <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter eine zusätzliche<br />

Vergütung für während <strong>de</strong>r Vertragsdauer geleistete, bisher nicht abgegoltene Dienste gewähren.<br />

Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um eine Gegenleistung für geleistete Dienste, für die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter infolge<br />

<strong>de</strong>r Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhälnisses keine seiner Leistung entsprechen<strong>de</strong> Vergütung mehr erhält.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

eines überschaubaren, in seiner Entwicklung noch abschätzbaren<br />

Zeitraums Nachbestellungen <strong>de</strong>r vom Han<strong>de</strong>lsvertreter geworbenen<br />

Kun<strong>de</strong>n zu erwarten sind.<br />

Welche Zeitspanne dabei im Einzelfall zugrun<strong>de</strong> zu legen ist, hängt<br />

von <strong>de</strong>n jeweiligen Umstän<strong>de</strong>n ab. Eine generelle zeitliche Begrenzung<br />

ist <strong>de</strong>m Gesetz nicht zu entnehmen. Sie wäre auch nicht mit<br />

<strong>de</strong>m Sinn und Zweck <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleichs zu vereinbaren,<br />

<strong>de</strong>r darin liegt, <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter für einen auf seine Leistung<br />

zurückzuführen<strong>de</strong>n Vorteil <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmers eine Gegenleistung<br />

zu verschaffen.<br />

Für die Annahme einer Geschäftsverbindung mit Unternehmervorteilen<br />

ist mithin die Zeitspanne maßgebend, innerhalb <strong>de</strong>rer normalerweise<br />

noch mit Folgeaufträgen <strong>de</strong>r vom Han<strong>de</strong>lsvertreter neu<br />

geworbenen Kun<strong>de</strong>n gerechnet wer<strong>de</strong>n kann. Im Falle <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertriebs<br />

von Waren bestimmt sich dieser Zeitraum unter an<strong>de</strong>rem danach, wie<br />

häufig sich ein Neubedarf einstellt. Lassen die vertriebenen Artikel<br />

aufgrund ihrer Zweckbestimmung und ihrer Langlebigkeit in <strong>de</strong>r<br />

Regel nur eine einmalige Anschaffung erwarten, so kann von keiner<br />

- für <strong>de</strong>n Geschäftsherrn in absehbarer Zeit - weiterhin nutzbaren<br />

Geschäftsverbindung gesprochen wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rerseits steht <strong>de</strong>r<br />

Entstehung einer Geschäftsverbindung mit Unternehmervorteilen<br />

aber nicht von vornherein entgegen, dass Nachbestellungen infolge<br />

<strong>de</strong>r Lebensdauer eines Erzeugnisses erst nach einer längeren, auch<br />

mehrjährigen Zeitspanne in Betracht kommen. BGH vom 25.10.1984,<br />

BB 1985, S. 291.<br />

1.4 Unternehmervorteile, Billigkeit - „Rohausgleich"<br />

Das Gesetz verlangt, dass <strong>de</strong>m Unternehmer nach <strong>de</strong>r Vertragsbeendigung<br />

durch die von <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter neu für das Unternehmen<br />

geworbenen Kun<strong>de</strong>n erhebliche Vorteile verbleiben.<br />

Worin diese Vorteile bestehen müssen, ist nicht festgelegt. Dies können<br />

Provisionen sein, die <strong>de</strong>r Unternehmer aufgrund <strong>de</strong>r Vertragsbeendigung<br />

nicht mehr an <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter zu zahlen hat. Es kann<br />

aber auch ein Kaufpreis sein, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Unternehmer für <strong>de</strong>n Verkauf<br />

seines Unternehmens, die Marke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>nstamm von einem<br />

Käufer bekommen hat.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 27


FACHBEITRÄGE Wirtschaftsrecht<br />

Die Vorteile <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmers nach Vertragsen<strong>de</strong>, von <strong>de</strong>ren Höhe<br />

die Bemessung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleichs <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />

abhängt, sind nach <strong>de</strong>r objektiven Sachlage zu ermitteln . Hierbei ist<br />

<strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong> Stammkun<strong>de</strong>numsatz vorbehaltlich verlässlicher<br />

Anhaltspunkte nach <strong>de</strong>n Verhältnissen während <strong>de</strong>r Vertragszeit<br />

zu schätzen. Die tatsächliche Entwicklung nach Vertragsen<strong>de</strong> spielt<br />

dabei keine Rolle.<br />

» 2. Beweislast zu Anspruchsvoraussetzungen<br />

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter<br />

geschäftliche Beziehungen zwischen neuen Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m<br />

Unternehmer hergestellt hat, obliegt <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter. Der<br />

Han<strong>de</strong>lsvertreter braucht nicht substantiiert vorzutragen, dass <strong>de</strong>r<br />

Unternehmer vor Vertragsbeginn keine Geschäftsbeziehungen zu <strong>de</strong>n<br />

geworbenen Kun<strong>de</strong>n unterhielt. Dem Unternehmer obliegt vielmehr<br />

die Pflicht, substantiiert darzulegen, dass er mit <strong>de</strong>n einzelnen Kun<strong>de</strong>n<br />

vor Vertragsbeginn bereits Geschäfte, und zwar auch in welcher<br />

Höhe, getätigt hatte.<br />

BGH VIII ZR 19/99 vom 12.01.2000, NJW 2000, S. 1413.<br />

Hat <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter unwi<strong>de</strong>rlegt die Neukun<strong>de</strong>nwerbung dargetan,<br />

so spricht eine - allerdings wi<strong>de</strong>rlegbare - Vermutung dafür, dass<br />

die hergestellten Geschäftsverbindungen auch nach <strong>de</strong>r Vertragsbeendigung<br />

weiter bestehen wer<strong>de</strong>n.<br />

BGH v. 25.10.1984, BB 1985, S. 291.<br />

» 4. Berechnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ausgleichsanspruchs<br />

4.1 Berechnung <strong>de</strong>r Unternehmervorteile<br />

Bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>r Unternehmervorteile bzw. Provisionsverluste<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters ist in <strong>de</strong>r Regel von einer Zukunftszeitspanne<br />

von vier bis sechs Jahren auszugehen.<br />

Der Zeitraum für die beim Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich anzustellen<strong>de</strong><br />

Prognose für die <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter nach Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertrages<br />

entstan<strong>de</strong>nen Provisionsverluste ist gesetzlich we<strong>de</strong>r festgelegt<br />

noch beschränkt. Es muss sich nur um eine überschaubare, in ihrer<br />

Entwicklung noch einschätzbare Zeitspanne han<strong>de</strong>ln. Ein Zeitraum<br />

von vier Jahren für die Vorteils- und Verlustprognose braucht, insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei langwähren<strong>de</strong>n Vertragsverhältnissen, nicht unangemessen<br />

zu sein.<br />

BGH v. 28.06.1973, BB 1973, S. 1092.<br />

Berechnungsgröße für die Zukunftsprognose sind die Provisionseinnahmen<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters im letzten Vertragsjahr.<br />

OLG Nürnberg v. 03.11.1982, HVR Nr. 571.<br />

Hierbei ist jedoch nur <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Vergütung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />

zu berücksichtigen, <strong>de</strong>r für seine werben<strong>de</strong> Tätigkeit gezahlt wird.<br />

Vergütungs- (Provisions-)Anteile für eine Lagerhaltung , Inkasso und<br />

Auslieferung blieben als verwalten<strong>de</strong> Tätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />

früher außer Ansatz. Nach <strong>de</strong>r neuesten Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> BGH<br />

gilt dieser Grundsatz im Tankstellengeschäft allenfalls im Hinblick<br />

auf das Inkasso. Ein Tankstellenhalter, <strong>de</strong>r keine Lagerhaltung und<br />

keine Auslieferung betreibt, kann keinen Kun<strong>de</strong>nstamm schaffen.<br />

Kein Kun<strong>de</strong> wür<strong>de</strong> allein die Vermittlungstätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Tankstellenhalters<br />

in Anspruch nehmen; im Vor<strong>de</strong>rgrund steht vielmehr die<br />

sofortige Verfügbarkeit <strong>de</strong>r gewünschten Kraftstoffmenge, die nur<br />

durch Lagerhaltung und Auslieferung an <strong>de</strong>r Tankstelle gewährleistet<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

BGH v. 06.08.1997, NJW 1998, S. 66.<br />

Ähnlich dürfte es sich in <strong>de</strong>r Textilbranche verhalten, wenn <strong>de</strong>r<br />

Han<strong>de</strong>lsvertreter für <strong>de</strong>n Unternehmer ein Lager unterhält und aus<br />

diesem so genannte Sofort-Ware verkauft.<br />

4.2 Abwan<strong>de</strong>rungsfaktor und Abzinsungsquote<br />

In <strong>de</strong>r Praxis hat sich folgen<strong>de</strong> Rohausgleichsberechnung als gefestigt<br />

herausgebil<strong>de</strong>t:<br />

Die Jahresprovision <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters <strong><strong>de</strong>s</strong> letzten Vertragsjahres<br />

wird um einen Abwan<strong>de</strong>rungs- und Abzinsungsfaktor pro Jahr<br />

vermin<strong>de</strong>rt. Der Abwan<strong>de</strong>rungsfaktor soll <strong>de</strong>n Umstand berücksichtigen,<br />

dass ein Teil <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n regelmäßig abwan<strong>de</strong>rt. Die Höhe<br />

ist schwankend und kann im Einzelfall unterschiedlich sein. Da <strong>de</strong>r<br />

Han<strong>de</strong>lsvertreter die ihm entgehen<strong>de</strong>n Provisionen beim Fortbestand<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhältnisses erst innerhalb von vier Jahren verdient<br />

hätte, <strong>de</strong>r Ausgleich jedoch bereits bei Vertragsen<strong>de</strong> fällig ist, muss<br />

eine Abzinsung vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Faktor von 20 % für die Abwan<strong>de</strong>rungs- und Abzinsungsquote<br />

zusammen ist in <strong>de</strong>r Regel eine akzeptable Größe. Hiernach ergibt<br />

sich folgen<strong>de</strong> Berechnung:<br />

letzte Jahresprovision 100.000 ./. 20 % =<br />

1. Folgejahr 80.000 EUR ./. 20 % =<br />

2. Folgejahr 64.000 EUR ./. 20 % =<br />

3. Folgejahr 51.200 EUR ./. 20 % =<br />

4. Folgejahr 40.960 EUR ./. 20 % =<br />

Rohausgleich 236.160 EUR<br />

Sowohl die Abwan<strong>de</strong>rungsquote als auch die Abzinsung sind vom<br />

Rohausgleich und nicht von <strong>de</strong>r Jahresdurchschnittsprovision abzuziehen.<br />

4.3 Abzug ersparter Kosten <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />

Ersparte Kosten <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters sind bei <strong>de</strong>r Rohausgleichsberechnung<br />

nur dann min<strong>de</strong>rnd zu berücksichtigen, wenn diese beson<strong>de</strong>rs<br />

hoch sind. Aufgrund <strong>de</strong>r Entwicklungsgeschichte <strong><strong>de</strong>s</strong> Gesetzes<br />

geht <strong>de</strong>r BGH davon aus, dass nur Kosten, die bestenfalls über 50 %<br />

<strong>de</strong>r verdienten Provisionen liegen, beson<strong>de</strong>rs hoch sind. Selbst dann<br />

sind nur die 50 % übersteigen<strong>de</strong>n Kosten zu berücksichtigen.<br />

BGH v. 06.02.1964, DB 1964, S. 400.<br />

Selbst wenn <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter Verluste mit seiner Han<strong>de</strong>lsvertretung<br />

gemacht hat, schließt dieser Umstand einen Ausgleichsanspruch<br />

nicht aus.<br />

4.4 Billigkeitsprüfung<br />

Nach <strong>de</strong>r Ermittlung <strong><strong>de</strong>s</strong> so genannten Rohausgleichs ist zu prüfen,<br />

ob die Zahlung <strong>de</strong>r Billigkeit gemäß § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB entspricht.<br />

Der Billigkeitsgesichtspunkt kann nicht zu einer Erhöhung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Rohausgleichs führen, da zuvor die Voraussetzungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Anspruchs<br />

nach § 89b Abs. 1 Nrn. 1 - 3 HGB geprüft wer<strong>de</strong>n müssen. Faktisch<br />

führt die Billigkeit allenfalls zu einer Vermin<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Rohausgleichs.<br />

BGH v. 17.10.1984, HVR Nr. 594.<br />

Seit August 2009 sind die Provisionsverluste <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters,<br />

die dieser dadurch erlei<strong>de</strong>t, dass das Vertragsverhältnis nicht fortgeführt<br />

wird, durch eine Gesetzesän<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b HGB nur noch ein<br />

Billigkeitskriterium. Dadurch schließen Einmal- o<strong>de</strong>r Abschlussprovisionen<br />

<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich auch im Dienstleistungsbereich<br />

(Versicherungen, Serviceverträge etc.) nicht mehr aus.<br />

28 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Wichtigster Billigkeitsgesichtspunkt zu Lasten <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters<br />

ist <strong>de</strong>r Vertrieb von Konkurrenzprodukten o<strong>de</strong>r die Aufnahme<br />

einer Konkurrenzvertretung durch <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter nach Vertragsen<strong>de</strong>.<br />

Sie kann zu einer Reduzierung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ausgleichs auf null<br />

führen.<br />

4.5 Deckelung Jahresdurchschnittsprovision<br />

Der Höhe nach ist <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich durch die Jahresdurchschnittsprovision<br />

begrenzt. Liegt <strong>de</strong>r nach § 89b Abs. 1<br />

Nrn. 1 - 3 HGB ermittelte Rohausgleich höher als die Jahresdurchschnittsprovision,<br />

so erhält <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter <strong>de</strong>n Ausgleich nur<br />

in Höhe <strong>de</strong>r Jahresdurchschnittsprovision. Ist <strong>de</strong>r Rohausgleich geringer<br />

als die Jahresdurchschnittsprovision, so ist allein die Höhe <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Rohausgleichs maßgebend.<br />

Die Jahresdurchschnittsprovision errechnet sich nach <strong>de</strong>m Durchschnitt<br />

<strong>de</strong>r Einnahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis<br />

in <strong>de</strong>n letzten fünf Vertragsjahren, bei einer kürzeren Dauer<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhältnisses nach <strong>de</strong>m Durchschnitt <strong>de</strong>r kürzeren Vertragsdauer.<br />

Der Berechnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Höchstsatzes sind, an<strong>de</strong>rs als bei <strong>de</strong>r Bestimmung<br />

<strong>de</strong>r Provisionsverluste, alle Provisionen und sonstigen Vergütungen<br />

zugrun<strong>de</strong> zu legen, die <strong>de</strong>m Vertreter für seine Tätigkeit in <strong>de</strong>n in §<br />

89b Abs. 2 HGB genannten Zeiträumen gezahlt wor<strong>de</strong>n sind, nicht<br />

nur <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Provisionen, <strong>de</strong>r als Vergütung für die eigentliche<br />

Abschluss- und Vermittlungstätigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters anzusehen<br />

ist. Unter Provisionen in diesem Sinne, die die Höchstgrenze<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Ausgleichs darstellen, sind die Bruttoprovisionen zu verstehen.<br />

Provisionen, die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter für Geschäfte erhält, die vor<br />

Vertragsen<strong>de</strong> abgeschlossen wur<strong>de</strong>n, aber erst nach Vertragsen<strong>de</strong><br />

ausgeführt wer<strong>de</strong>n, rechnen als so genannte Überhangsprovision in<br />

die Durchschnittsprovision hinein, ohne dass dies Einfluss auf die<br />

für die Berechnung <strong>de</strong>r Jahresdurchschnittsprovision zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Vertragsjahre hat. Wenn auch im ersten Jahr <strong>de</strong>r Fünfjahresberechnung<br />

bei <strong>de</strong>r Durchschnittsprovision Überhangprovisionen<br />

enthalten sind, müssen diese herausgerechnet wer<strong>de</strong>n, was allerdings<br />

in <strong>de</strong>r Praxis kaum möglich ist.<br />

Als Bruttoprovision ist die Umsatzsteuer, die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter<br />

vom Unternehmer erhalten hat, sowohl in die Rohausgleichsberechnung<br />

als auch in die Jahresdurchschnittsprovision einzurechnen.<br />

» 5. Unabdingbarkeit<br />

Der Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich ist nach § 89b Abs. 4, Satz 1 HGB im<br />

Voraus nicht abdingbar. Diese zwingen<strong>de</strong> Vorschrift wird vom BGH<br />

eng ausgelegt.<br />

§ 89b Abs. 4 Satz 1 verbietet nicht nur Abre<strong>de</strong>n, durch die <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich<br />

ganz ausgeschlossen wird, son<strong>de</strong>rn auch solche,<br />

durch die er nur im Ergebnis mehr o<strong>de</strong>r weniger eingeschränkt<br />

wird. Die Vorschrift lässt solche Abre<strong>de</strong>n erst nach Beendigung <strong>de</strong>r<br />

vertraglichen Beziehungen zu. Die zwingen<strong>de</strong>n Vorschriften sowohl<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> § 90a als auch <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB schließen alle entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Vereinbarungen aus, die vor Vertragsen<strong>de</strong> geschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, weil eine Abgrenzung für <strong>de</strong>ren Anwendung je nach<strong>de</strong>m, ob<br />

Vereinbarungen Monate o<strong>de</strong>r nur noch Wochen o<strong>de</strong>r gar nur wenige<br />

Tage vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhältnisses getroffen wer<strong>de</strong>n, willkürlich<br />

wäre. Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rechtssicherheit und Rechtsklarheit<br />

muss <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong>n Gesetzesvorschriften<br />

auch dann noch zukommen, wenn eine Vereinbarung erst<br />

kurz vor <strong>de</strong>m Vertragsen<strong>de</strong> zustan<strong>de</strong> gekommen ist;<br />

BGH v. 30.12.1970, BB 1970, S. 104.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

» 6. Geltendmachung, Ausschlussfrist<br />

Der Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich ist nach § 89b Abs. 4 Satz 2 HGB<br />

innerhalb eines Jahres nach Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverhältnisses<br />

geltend zu machen. Eine beson<strong>de</strong>re Form ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Die<br />

Erklärung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreters muss jedoch <strong>de</strong>m Unternehmer<br />

Klarheit darüber verschaffen, ob <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsvertreter einen Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich<br />

geltend macht. Sie muss ein<strong>de</strong>utig und unmissverständlich<br />

sein. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei um eine Ausschlussfrist,<br />

die nicht verlängert wer<strong>de</strong>n kann.<br />

BGH v. 22.09.1969, DB 1969, S. 2077.<br />

» 7. Übernahme <strong>de</strong>r Ausgleichszahlung<br />

durch Nachfolger – „Einstand“<br />

In <strong>de</strong>r Praxis ist es verbreitet, <strong>de</strong>m nachfolgen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter<br />

die Zahlung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleichs seines Vorgängers als<br />

sogenannten Einstand aufzuerlegen.<br />

Der BGH ist <strong>de</strong>r Auffassung, dass die von <strong>de</strong>m Vorgänger geworbenen<br />

Kun<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleichs<br />

auch dann nicht als Neukun<strong>de</strong>n im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 1 Nr. 1<br />

HGB anzusehen sind, wenn die Zahlung im Einverständnis mit <strong>de</strong>m<br />

Unternehmer erfolgte, es sei <strong>de</strong>nn, es wur<strong>de</strong> vereinbart, dass diese<br />

Kun<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter und einen gegebenenfalls bei Vertragsbeendigung<br />

zu zahlen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreterausgleich als Neukun<strong>de</strong>n<br />

zu gelten haben.<br />

Ein vertraglicher Anspruch gegen <strong>de</strong>n vertretenen Unternehmer auf<br />

(teilweise) Erstattung <strong>de</strong>r geleisteten Zahlung kann sich aber bei<br />

einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ergeben, wenn die Parteien<br />

beim Abschluss <strong><strong>de</strong>s</strong> Han<strong>de</strong>lsvertretervertrages von einer Vertragsdauer<br />

ausgingen, die es <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsvertreter ermöglicht hätte, <strong>de</strong>n<br />

als Abfindung gezahlten Betrag ganz o<strong>de</strong>r teilweise durch Provisionseinnahmen<br />

auszugleichen. BGH v. 10.05.1984, NJW 1985, S. 58.<br />

Um <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertreter gegenüber <strong>de</strong>r Ausgleichsübernahme zu<br />

schützen, kann in <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsvertretervertrag eine Klausel aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die vom Vorgänger übernommenen Altkun<strong>de</strong>n<br />

bei Vertragsen<strong>de</strong> als neue Kun<strong>de</strong>n im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 89b Abs. 1 Satz<br />

1 HGB gelten.<br />

RA Dr. Dirk J. Harten<br />

ist Partner <strong>de</strong>r RAe Dr. Harten & Partner,<br />

Hamburg, www.harten-partner.<strong>de</strong><br />

4 _ 10 SteuerConsultant 29


KANZLEI & PERSÖNLICHES Finanzen<br />

Geldanlage<br />

Nicht immer ganz grün<br />

Anleger wollen immer häufiger mit einem guten Gewissen Geld verdienen, Ökofonds und nachhaltige Geldanlagen<br />

liegen im Trend. Doch nicht alles, was grün daherkommt, ist auch wirklich ökologisch einwandfrei.<br />

Fast 30 Jahre ist es her, dass <strong>de</strong>r amerikanische<br />

Wirtschaftswissenschaftler Dennis<br />

Meadows mit einem Buch für Aufsehen<br />

sorgte. Für <strong>de</strong>n Industriellen- und Intellektuellen-Treff<br />

Club of Rome veröffentlichte er<br />

<strong>de</strong>n Bericht „Die Grenzen <strong><strong>de</strong>s</strong> Wachstums“.<br />

Das Werk führte <strong>de</strong>r Welt erstmals vor<br />

Augen, dass uns die Rohstoffe und vor allem<br />

die Umwelt nicht unbegrenzt zur Verfügung<br />

stehen. Nicht wenige Menschen sehen heute<br />

in dieser Veröffentlichung <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r<br />

Umweltbewegung.<br />

Heute ist ökologisches Verhalten mehr o<strong>de</strong>r<br />

weniger normal gewor<strong>de</strong>n. Alte Glühbirnen<br />

wer<strong>de</strong>n gegen Energiesparlampen ausgetauscht,<br />

beim Autokauf spielt <strong>de</strong>r Verbrauch<br />

fast die gleiche Rolle wie die Farbe <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Wagens, Bio-Produkte erhalten Verbraucher<br />

in je<strong>de</strong>m Supermarkt, und elektrische Geräte<br />

ohne Energieeffizienzklasse A verkaufen sich<br />

in <strong>de</strong>n Lä<strong>de</strong>n so gut wie gar nicht mehr. Nur<br />

bei <strong>de</strong>r Geldanlage halten sich viele Anleger<br />

immer noch zurück, grün zu investieren.<br />

Immerhin kann sich mittlerweile je<strong>de</strong>r zweite<br />

Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>bürger vorstellen, sein Geld ökologisch<br />

korrekt anzulegen. Zu diesem Ergebnis<br />

kam eine Umfrage <strong>de</strong>r DZ-Bank mit Sitz in<br />

Frankfurt am Main im Vorfeld <strong>de</strong>r Kopenhagener<br />

Weltklimakonferenz, die im Dezember<br />

2009 stattgefun<strong>de</strong>n hat.<br />

Bereitschaft, ökologisch zu<br />

investieren, ist gering<br />

Allerdings hat gera<strong>de</strong> einmal je<strong>de</strong>r Vierte<br />

Privatanleger in diesen Bereich bereits<br />

investiert. „Das zunehmen<strong>de</strong> Interesse an<br />

Geldanlagen nach ökologischen Kriterien<br />

ist kein Mo<strong>de</strong>trend, son<strong>de</strong>rn eine nachhaltige<br />

Entwicklung. Und sie wird sich vor <strong>de</strong>m<br />

Hintergrund <strong>de</strong>r Diskussion um <strong>de</strong>n Klimawan<strong>de</strong>l<br />

fortsetzen“, erklärt Matthias Kinttof,<br />

zuständiger Abteilungsleiter <strong>de</strong>r DZ-Bank.<br />

Die Investmentbranche hat darauf längt reagiert.<br />

Mittlerweile gibt es kaum noch eine<br />

Bank, die nicht ökologische o<strong>de</strong>r nachhaltige<br />

Fonds, Zertifikate o<strong>de</strong>r In<strong>de</strong>xprodukte<br />

anbietet.<br />

Allein die Zahl <strong>de</strong>r nachhaltigen Publikumsfonds<br />

ist in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren enorm<br />

gestiegen. Über 300 solcher Fonds sind in<br />

Deutschland, Österreich und <strong>de</strong>r Schweiz für<br />

<strong>de</strong>n Vertrieb zugelassen, hat das „Forum für<br />

nachhaltige Geldanlage (Forum NG)“ ermittelt,<br />

ein Zusammenschluss von knapp 100<br />

Unternehmen und Organisationen, die sich<br />

für nachhaltige Geldanlagen einsetzen.<br />

Grüne Geldanlagen nicht exakt<br />

<strong>de</strong>finiert, viele Interpretationen<br />

Bei einer solch großen Palette stellt sich die<br />

Frage, was grüne Geldanlagen eigentlich<br />

sind. Eine exakte Definition existiert nicht.<br />

Die Spielarten bei <strong>de</strong>n Anbietern sind entsprechend<br />

groß.<br />

Als Öko-Fonds vermarktet wer<strong>de</strong>n Fonds,<br />

die auf einzelne Themen wie Windkraft,<br />

Wasseraufbereitung o<strong>de</strong>r Photovoltaik setzen.<br />

An<strong>de</strong>re nehmen die gesamte Branche<br />

<strong>de</strong>r erneuerbaren Energien o<strong>de</strong>r sogar alle<br />

Unternehmen, die sich in irgen<strong>de</strong>iner Weise<br />

ökologisch aufstellen, in ihr Portfolio auf.<br />

Wie<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re haben die ökologischen um<br />

ethische und soziale Aspekte erweitert und<br />

wer<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m Mo<strong>de</strong>wort „Nachhaltigkeit“<br />

vertrieben.<br />

Damit berücksichtigen sie neben ökologischen<br />

auch soziale und ethische Kriterien.<br />

„Unter <strong>de</strong>m Label Nachhaltigkeit führt<br />

heute fast je<strong>de</strong>r Anbieter ein o<strong>de</strong>r mehrere<br />

Produkte. Doch die Definition ist häufig willkürlich<br />

gewählt und steht nicht im Einklang<br />

mit <strong>de</strong>m tatsächlichen Anlegerwunsch, ökologische<br />

und ethische Grundsätze zu berücksichtigen“,<br />

bemängelt das Forum NG.<br />

Denn nicht immer investieren die Fonds so,<br />

wie es die Anleger erwarten. Für die meisten<br />

Investoren, die mit einem nachhaltigen<br />

o<strong>de</strong>r ökologischen Fonds ein grünes Gewissen<br />

verbin<strong>de</strong>n, haben Unternehmen aus <strong>de</strong>n<br />

Bereichen Atomkraft und Gentechnologie,<br />

Automobil- und Ölkonzerne in einem Öko-<br />

Fonds nichts zu suchen.<br />

Die Realität sieht an<strong>de</strong>rs aus. In so manchem<br />

Wasserfonds fin<strong>de</strong>n sich Aktien von Versorgungsunternehmen,<br />

die zwar in saubere<br />

Wasserkraft investieren, einen Großteil ihrer<br />

Erlöse aber in <strong>de</strong>r Atomkraft erwirtschaften.<br />

Auch Mischkonzerne wie General Electric,<br />

ABB o<strong>de</strong>r Siemens sind stark in <strong>de</strong>r Umwelttechnik<br />

aktiv, machen aber auch einen signifikanten<br />

Anteil ihres Umsatzes mit weniger<br />

umweltfreundlichen Technologien. Nicht<br />

zuletzt ist <strong>de</strong>r Autohersteller Toyota zwar Pionier<br />

bei <strong>de</strong>r Hybridtechnologie, hat aber mit<br />

<strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong>wagen Land Cruiser auch einen<br />

Spritfresser in seiner Produktpalette.<br />

Um dieses Dilemma zu umgehen, orientieren<br />

sich viele Fonds an <strong>de</strong>n Auswahlkriterien<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Dow Jones Sustainability In<strong>de</strong>x. Dieser<br />

verfährt nach <strong>de</strong>m Prinzip <strong><strong>de</strong>s</strong> Klassenbesten.<br />

In <strong>de</strong>n Nachhaltigkeitsin<strong>de</strong>x dürfen<br />

Unternehmen, die in ihrer Branche eine<br />

Vorreiterrolle in Sachen Umweltschutz einnehmen:<br />

Automobilkonzerne, die in Wasserstoffautos<br />

investieren o<strong>de</strong>r Hybridmotoren<br />

auf <strong>de</strong>n Markt gebracht haben, sind ebenso<br />

willkommen wie Fluggesellschaften, wenn<br />

sie im Vergleich zur Konkurrenz mo<strong>de</strong>rnere<br />

Maschinen einsetzen.<br />

Das führt dazu, dass Firmen im In<strong>de</strong>x vertreten<br />

sind, über <strong>de</strong>ren ökologischen Einsatz<br />

sich durchaus streiten lässt. Im Moment fin<strong>de</strong>n<br />

sich unter <strong>de</strong>n größten Positionen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

In<strong>de</strong>x <strong>de</strong>r Bergbaukonzern BHP Biliton, <strong>de</strong>r<br />

Mischkonzern General Electric, das Computerunternehmen<br />

IBM sowie die Ölkonzerne<br />

Total und BP.<br />

Wer weniger Dreck macht,<br />

ist grüner als die Konkurrenz<br />

In Fonds, die nach <strong>de</strong>m sogenannten Bestin-Class-Ansatz<br />

vorgehen, fin<strong>de</strong>n sich daher<br />

nicht immer die grünsten Unternehmen. Aufgenommen<br />

wird, wer weniger Dreck macht<br />

als die Konkurrenz. Vielen Anlegern dürfte<br />

das nicht schmecken. Sie setzen in <strong>de</strong>r Regel<br />

ökologisches und ethisch korrektes Verhalten<br />

gleich.<br />

Dass das nicht von allen Unternehmen befolgt<br />

wird, zeigt ein aktueller Bericht <strong>de</strong>r Nachhaltigkeits-Ratingagentur<br />

Oekom Research aus<br />

München. Demnach waren im vergangenen<br />

Jahr Arbeits- und Menschenrechtsverstöße<br />

in vielen Branchen ein ernsthaftes Problem.<br />

Mehr als je<strong><strong>de</strong>s</strong> zweite Unternehmen<br />

<strong>de</strong>r Computerbranche und je<strong><strong>de</strong>s</strong> zweite<br />

Textilunternehmen verstoßen vor allem in<br />

30 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Nach <strong>de</strong>n Ergebnissen einer<br />

Umfrage <strong>de</strong>r DZ-Bank kann<br />

sich je<strong>de</strong>r zweite Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>bürger<br />

vorstellen, sein Geld<br />

ökologisch zu investieren.


KANZLEI & PERSÖNLICHES Finanzen<br />

ihrer Zulieferkette gegen international anerkannte<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tstandards im Arbeitsrecht. In<br />

Menschenrechtsverletzungen sind vor allem<br />

Bergbauunternehmen sowie Öl- und Gasproduzenten<br />

involviert.<br />

Wer ganz ökologisch korrekt anlegen will,<br />

kommt nicht umhin, sich die Anlagepolitik<br />

eines je<strong>de</strong>n Anbieters genau anzuschauen.<br />

Andreas Korth, Leiter <strong><strong>de</strong>s</strong> „Good-Growth“-<br />

Instituts für globale Vermögensentwicklung<br />

im nordrhein-westfälischen Hennef, for<strong>de</strong>rt<br />

daher von <strong>de</strong>n Anbietern mehr Transparenz.<br />

Wer Kompromisse mache, müsse diese klar<br />

herausstellen.<br />

Investoren sollten wissen, was<br />

sie mit ihrer Geldanlage bezwecken<br />

Doch auch <strong>de</strong>r Investor müsse sich darüber<br />

im Klaren sein, was sie mit ihrer Anlage<br />

bezwecken wollen, meint Henning Strodthoff<br />

von <strong>de</strong>r Verbraucherzentrale Hessen aus<br />

Frankfurt am Main. „Reicht mir beispielsweise<br />

ein Best-in-Class-Ansatz, mit <strong>de</strong>m in Unternehmen<br />

aller Branchen investiert wird, o<strong>de</strong>r<br />

möchte ich ausschließlich Produkte wählen,<br />

die Unternehmen berücksichtigen, die min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />

50 Prozent <strong><strong>de</strong>s</strong> Umsatzes im Bereich<br />

Umwelt- und Klimaschutz erwirtschaften?“,<br />

gab Stodthoff unlängst in einem Interview die<br />

Richtung für eine <strong>Entscheidung</strong> vor.<br />

Letztendlich muss sich also <strong>de</strong>r Anleger<br />

darüber klar wer<strong>de</strong>n, welche Kompromisse<br />

er eingehen will. Wem Umweltschutz und<br />

Gesundheit wichtig sei, <strong>de</strong>r muss aufpassen,<br />

dass er keine Hersteller o<strong>de</strong>r Betreiber<br />

von Atomanlagen im Portfolio hat. Für wen<br />

dagegen die Reduktion <strong><strong>de</strong>s</strong> CO2-Ausstoßes<br />

und damit die Vermeidung <strong>de</strong>r Klimaerwärmung<br />

im Vor<strong>de</strong>rgrund stehen, <strong>de</strong>r kann<br />

Atomkraft-Unternehmen durchaus in einem<br />

Fonds tolerieren.<br />

Korth beobachtet allerdings, dass die Anleger<br />

ebenso inkonsequent sind wie manche<br />

Anbieter. Nur wenige Investoren seien bereit,<br />

Alexan<strong>de</strong>r<br />

Heintze<br />

Der Diplom-Ökonom<br />

arbeitet als Autor für<br />

Wirtschaftsblätter<br />

wie Financial Times<br />

Deutschland, Capital<br />

und Fonds & Co. Er<br />

schreibt hauptsächlich<br />

über Immobilienthemen und Geschlossene<br />

Fonds. E-Mail: presse@heintze-net.<strong>de</strong><br />

für ihre Überzeugung substantiell auf Rendite<br />

zu verzichten. „Solange es keine Rendite<br />

kostet, machen viele gerne etwas in Sachen<br />

Nachhaltigkeit“, sagt Korth.<br />

Dass ökologische Geldanlage und eine gute<br />

Rendite kein Wi<strong>de</strong>rspruch sind, ist mittlerweile<br />

bewiesen. Der Dow Jones Sustainability<br />

World In<strong>de</strong>x schlägt in <strong>de</strong>r Wertentwicklung<br />

teilweise sein „un-ökologisches“ Pendant, <strong>de</strong>n<br />

Dow Jones Industrial In<strong>de</strong>x.<br />

Dessen breite Interpretation, was ökologisch<br />

ist, hat für Anleger durchaus Vorteile. Die<br />

vorbildlich einwandfreien Fonds und Indizes<br />

schließen durch ihre Selbstbeschränkung<br />

viele erfolgreiche Unternehmen aus.<br />

Die Folge: Die Möglichkeiten, das Geld anzulegen,<br />

wer<strong>de</strong>n geringer. Die Wertentwicklung<br />

schwankt wesentlich stärker als bei einer<br />

breiten Auswahl. Das sieht auch Korth so.<br />

Unter Risiko-Rendite-Gesichtspunkten könne<br />

kein Investor eine hun<strong>de</strong>rtprozentig nachhaltige<br />

Anlage wollen. Er empfiehlt ökologische<br />

Investitionen daher eher als Beimischung in<br />

einem ausgewogenen Depot.<br />

Geld verdienen lässt sich mit <strong>de</strong>m ökologischen<br />

Ansatz sicherlich. Die Anlagegesellschaft<br />

Allianz Global Investors (AGI) aus<br />

Frankfurt am Main sieht in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

Umwelt, Biotechnologie und Gesundheit<br />

<strong>de</strong>n neuen langfristigen Wachstumszyklus,<br />

<strong>de</strong>r die Welt verän<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>. „Eco trends“<br />

heiße <strong>de</strong>r künftige Strukturwan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r Wirtschaft.<br />

Das Wachstum wer<strong>de</strong> künftig aus<br />

einer Mischung von Ökonomie, Ökologie und<br />

gesellschaftlichem Engagement generiert.<br />

Allein <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r regenerativen Energiequellen<br />

wird bis zur Mitte dieses Jahrhun<strong>de</strong>rts<br />

auf rund 30 Prozent anwachsen, <strong>de</strong>rzeit<br />

sind es nicht einmal zehn Prozent. Das World<br />

Energy Council mit Sitz in London schätzt,<br />

dass sich <strong>de</strong>r Markt für erneuerbare Energien<br />

in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n zehn Jahren von heute<br />

rund 635 Milliar<strong>de</strong>n US-Dollar auf 1,9 Billionen<br />

Dollar verdreifachen wird. AGI geht<br />

davon aus, dass die „Green-Tech-Märkte“<br />

die klassischen Industriezweige schon bald<br />

<strong>de</strong>utlich hinter sich lassen wer<strong>de</strong>n. Umwelttechnologien<br />

dürften dann für die <strong>de</strong>utsche<br />

Wirtschaft eine größere Be<strong>de</strong>utung haben als<br />

die Automobilindustrie.<br />

Anleger können diesen Prozess beschleunigen.<br />

„Je mehr Kapital hier angelegt wird,<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong>to höher ist <strong>de</strong>r Anreiz für Unternehmen,<br />

nachhaltig zu han<strong>de</strong>ln“, weiß Rolf Häßler,<br />

Director Business Development bei Oekom<br />

Research in München. Allerdings komme<br />

<strong>de</strong>r Druck weniger von <strong>de</strong>n Privatanlegern<br />

als von institutionellen Investoren wie Pensionskassen,<br />

Stiftungen o<strong>de</strong>r Investmentfonds.<br />

Nach <strong>de</strong>n aktuellen Daten <strong><strong>de</strong>s</strong> Europäischen<br />

Fachverbands für nachhaltiges Investment<br />

(Eurosif) aus <strong>de</strong>m Jahr 2007 wan<strong>de</strong>rt je<strong>de</strong>r<br />

sechste Euro <strong>de</strong>r Profianleger in nachhaltige<br />

Investitionen – insgesamt rund 2,2 Billionen<br />

Euro.<br />

Bei aller Euphorie und gutem Willen sollten<br />

Anleger grundsätzliche Risiken bei <strong>de</strong>r Geldanlage<br />

auch bei ökologischen Investments<br />

nicht außen vor lassen. Nicht alles, was grün<br />

ist, lohnt sich für die Geldanlage. So bleibt<br />

ein Zertifikat ein Zertifikat, auch wenn es in<br />

ökologisch wertvolle Unternehmen investiert.<br />

Durch die geringe Streuung und das Risiko<br />

eines Totalverlusts, wenn <strong>de</strong>r Herausgeber<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Zertifikats ausfällt, muss eine Anlage<br />

genau überlegt sein. Bei <strong>de</strong>n Publikumsfonds<br />

gilt entsprechend: Nicht je<strong>de</strong>r grüne<br />

Fonds ist automatisch ein Garant für schnelle<br />

Gewinne.<br />

Mittlerweile schwappt die grüne Welle über<br />

alle Anlagesegmente hinweg. Es gibt nachhaltige<br />

Riesterrenten und ökologische Varianten<br />

von fondsgebun<strong>de</strong>nen Rentenversicherungen.<br />

Hier bestimmt <strong>de</strong>r Anleger selbst, in welche<br />

Fonds er investieren will. Immer öfter stehen<br />

dabei auch Öko-Fonds zur Auswahl.<br />

Auch Rentenfonds, die in Staatsanleihen<br />

und Unternehmensanleihen investieren,<br />

spielen die Nachhaltigkeitskarte. Firmen,<br />

die Rüstungsgüter produzieren o<strong>de</strong>r Glücksspiele<br />

anbieten, sowie Staaten, die Menschenrechte<br />

systematisch verletzen, sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Auch bei <strong>de</strong>n Immobilienfonds setzt sich<br />

<strong>de</strong>r grüne Gedanke durch. So kündigte <strong>de</strong>r<br />

offene Immobilienfonds TMW Weltfonds mit<br />

Sitz in München 2009 an, zukünftig nur noch<br />

im Sinne <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit investieren zu<br />

wollen. Auch viele Geschlossene Immobilienfonds<br />

kleben das grüne Siegel <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit<br />

auf <strong>de</strong>n Prospekt.<br />

Branche <strong>de</strong>r Geschlossenen<br />

Fonds setzt auf Ökologie<br />

Überhaupt hat die Branche <strong>de</strong>r Geschlossenen<br />

Fonds die Zeiten <strong><strong>de</strong>s</strong> neuen Öko-<br />

Booms erkannt, für vermögen<strong>de</strong> Anleger eine<br />

lukrative Alternative. Die Aussichten auf eine<br />

gute Rendite sind mit sechs bis acht Prozent<br />

<strong>de</strong>utlich höher als bei an<strong>de</strong>ren Anlagen, die<br />

<strong>de</strong>rzeit am Markt erhältlich sind.<br />

Dafür geht <strong>de</strong>r Investor ein höheres Risiko ein.<br />

Das zeigte sich <strong>de</strong>utlich bei <strong>de</strong>n Windparkfonds,<br />

die vor einigen Jahren als erste grüne<br />

Investments verkauft wur<strong>de</strong>n. Heute ist die<br />

Enttäuschung bei vielen Anlegern groß. Da<br />

<strong>de</strong>r Wind nicht so zuverlässig wehte, wie die<br />

teilweise windigen Gutachten versprachen,<br />

bleiben die Renditen weit hinter <strong>de</strong>n Erwartungen<br />

zurück. Heute wird das Geschäft fast<br />

32 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Kleiner Wegweiser für ökologisches Investment<br />

Grüne Investments gibt es in zahlreichen Spielarten. Anleger sollten sich vor einer Investition darüber im Klaren<br />

sein, in welche Richtung sie gehen wollen. Eine Matrix kann dabei helfen.<br />

Ziel Mittel Metho<strong>de</strong> „För<strong>de</strong>rn“ 1)<br />

Metho<strong>de</strong> „Vermei<strong>de</strong>n“ 2)<br />

Gesundheit z.B. Gewässerschutz, saubere Müllentsor- Wasserbereitstellung, Atomkraft, Umweltbelagung,<br />

nachhaltige Gesundheitstechnologien ökologische Verfahren, stungen,Gesundheitsgefähr- „Best of Class“<br />

<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Stoffe/Verfahren<br />

Klimaschutz z.B. För<strong>de</strong>rung regenerativer Energien, Vermeidung<br />

klimabelasten<strong>de</strong>r Technologien<br />

Erneuerbare Energien CO2-Sün<strong>de</strong>r, z.B. Fluglinien<br />

Sozialer Frie<strong>de</strong>n z.B. soziale Arbeitsverhältnisse, Wahrung Mikrofinanz, Best of Class Rüstung, Menschen- und<br />

von Menschenrechten o<strong>de</strong>r ökonomische<br />

Entwicklungshilfe<br />

Arbeitsrechtsverletzung<br />

1) Investition soll möglichst direkt das jeweilige Ziel unterstützen bzw. finanzieren. (z.B. Geschlossene Solarfonds);<br />

2) Investitionsziele wer<strong>de</strong>n vermie<strong>de</strong>n, die gegen Ausschlusskriterien verstoßen (z.B. Rüstungsgüter)<br />

Quelle: Good Growth Institut, Hennef (Nordrhein-Westfalen)<br />

ausschließlich von professionellen Anlegern<br />

und <strong>de</strong>n großen Versorgern betrieben. An<strong>de</strong>re<br />

Anbieter setzen auf Geothermie, Biogas-<br />

o<strong>de</strong>r Biomassefonds. Hier lohnt sich ein<br />

genauer zweiter Blick. Vor allem bei <strong>de</strong>n Geothermiefonds<br />

tummelten sich in <strong>de</strong>n letzten<br />

Jahren immer wie<strong>de</strong>r Anbieter, die es eher<br />

auf das Geld <strong>de</strong>r Anleger als auf ein seriöses<br />

Geschäftsmo<strong>de</strong>ll abgesehen hatten.<br />

Durchgesetzt haben sich dagegen Investitionen<br />

in die Sonnenkraft. Im vergangenen<br />

Jahr waren Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds, die in Solarparks investieren, bei<br />

vermögen<strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>r Renner. Diese<br />

versprechen aufgrund <strong>de</strong>r gesetzlich garantierten<br />

Einspeisevergütungen für <strong>de</strong>n Strom<br />

sichere Einnahmen. Einmal am Netz, bekommen<br />

die Fonds für je<strong>de</strong> Kilowattstun<strong>de</strong> Strom,<br />

die sie ins Netz einspeisen, eine feste Vergütung<br />

– staatlich garantiert für die nächsten<br />

20 Jahre.<br />

Zwar wur<strong>de</strong>n diese Subventionen jetzt <strong>de</strong>utlich<br />

gekürzt, Investitionen in Solaranlagen<br />

dürften sich nach Ansicht <strong>de</strong>r Initiatoren<br />

von Solarfonds <strong>de</strong>nnoch lohnen. „Die Rückführung<br />

<strong>de</strong>r Vergütung ist eher ein Problem<br />

<strong>de</strong>r Entwickler als <strong>de</strong>r Investoren“, erklärt<br />

Markus Voigt, Geschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong> Emissionshauses<br />

Voigt & Collegen aus Düsseldorf.<br />

Um in Zukunft noch Investoren zu fin<strong>de</strong>n,<br />

müssen die Preise für die Anlagen allerdings<br />

<strong>de</strong>utlich sinken.<br />

Dass das möglich ist, hat <strong>de</strong>r spanische Markt<br />

bewiesen. Dort wur<strong>de</strong>n die Subventionen vor<br />

zwei Jahren drastisch gekürzt. Nach einer<br />

Ruhephase bewege sich die Rendite heute<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m gleichen Niveau wie vor <strong>de</strong>r<br />

Kürzung, so Voigt. In Deutschland erwarten<br />

die Häuser nun eine ähnliche Verschnaufpause,<br />

was lukrative Investitionen angeht. Dafür<br />

wer<strong>de</strong>n die Fonds künftig mehr im Ausland<br />

investieren. Neben Italien haben die Emissionshäuser<br />

wie<strong>de</strong>r Spanien und Frankreich<br />

im Blick, auch <strong>de</strong>r tschechische Markt bietet<br />

Chancen. Allerdings gehen Anleger hier<br />

zusätzlich ein Währungsrisiko ein. In Zukunft<br />

könnten auch die USA hinzukommen. US-<br />

Präsi<strong>de</strong>nt Barack Obama hat sich zum Ziel<br />

gesetzt, <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien<br />

in seinem Land in <strong>de</strong>n nächsten Jahren<br />

zu verdoppeln.<br />

Offene Solarfonds<br />

neu auf <strong>de</strong>m Kapitalmarkt<br />

Ganz neu auf <strong>de</strong>m Markt sind offene Solarfonds.<br />

Als erstes Unternehmen hat die Vermögensberatung<br />

Gecam aus Wangen in<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg mit <strong>de</strong>m Luxcara einen<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Fonds vorgestellt. Das Düsseldorfer<br />

Emissionshaus Voigt & Collegen<br />

und die Myagent GmbH aus <strong>de</strong>m bayerischen<br />

Unterhaching arbeiten an ähnlichen Konzepten.<br />

Diese Fonds wollen Anlegern eine<br />

Alternative zu <strong>de</strong>n unter Beschuss stehen<strong>de</strong>n<br />

offenen Immobilienfonds bieten.<br />

Die garantierten Einspeisevergütungen<br />

liefern vor allem in sonnenreichen Regionen<br />

regelmäßige und verlässliche Erträge,<br />

unabhängig von <strong>de</strong>n Kapitalmärkten. Im<br />

Gegensatz zu geschlossenen Fonds können<br />

Anleger allerdings flexibler über ihr<br />

Geld verfügen. Durch Min<strong><strong>de</strong>s</strong>thaltedauern<br />

und Kündigungsfristen wollen die Fonds<br />

jedoch unkontrollierte Mittelabflüsse, wie<br />

sie die offenen Immobilenfonds in Bedrängnis<br />

gebracht haben, vermei<strong>de</strong>n. Allerdings<br />

sind die Fonds nur für institutionelle o<strong>de</strong>r<br />

sehr vermögen<strong>de</strong> Anleger zugänglich. Die<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanlage beträgt in <strong>de</strong>r Regel 125.000<br />

Euro, für private Anleger plant die Myagent<br />

GmbH ab <strong>de</strong>m vierten Quartal Zertifikate mit<br />

einer Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanlage von 5.000 Euro auf <strong>de</strong>n<br />

Fonds aufzulegen.<br />

Privatleute, die nicht über indirekte Investitionen<br />

am Öko-Trend teilhaben wollen, bleibt<br />

noch die Möglichkeit, sich eine Solaranlage<br />

aufs Dach zu setzen. Wenn sicher ist, dass<br />

sich <strong>de</strong>r Standort eignet, können die Renditen<br />

durchaus lukrativ sein. Zwar hat die<br />

Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>regierung beschlossen, dass die Einspeisevergütung,<br />

die <strong>de</strong>n Betreibern 20 Jahre<br />

lang einen festen Preis für die Stromabnahme<br />

garantiert, zum 1. Juli um 15 Prozent sinken<br />

soll. Der Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verband <strong>de</strong>r Verbraucherzentralen<br />

geht davon aus, dass sich Photovoltaikanlagen<br />

trotz <strong>de</strong>r Kürzung <strong>de</strong>r Einspeisevergütung<br />

auf gut 32 Cent auch für Privatleute<br />

immer noch lohnen, <strong>de</strong>nn die Preise für die<br />

Anlagen wer<strong>de</strong>n sinken.<br />

Obwohl Solarmodule <strong>de</strong>rzeit knapp sind, verlangen<br />

Hersteller und Handwerker vielerorts<br />

weniger als 3.000 Euro pro Kilowatt Leistung.<br />

Solarberater Thomas Littmann sieht <strong>de</strong>n<br />

Preis schon in <strong>de</strong>n nächsten drei Jahren bei<br />

2.000 Euro. Seiner Berechnung nach dürften<br />

Hausbesitzer auch nach <strong>de</strong>r Kürzung noch<br />

mit Renditen von rund zehn Prozent rechnen<br />

– ohne dass die Preise <strong>de</strong>utlich fallen.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 33


KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

DSL<br />

Alles aus einer Leitung<br />

Telefon, Handy, Fax, SMS und Mail – alles wächst zusammen. Auch die Telefonanlage ist nur noch<br />

virtuell vorhan<strong>de</strong>n. Die Digitalisierung <strong>de</strong>r Kanzleikommunikation schafft neue Möglichkeiten, stellt bei einem<br />

Anbieterwechsel die Nutzer jedoch vor neue Hür<strong>de</strong>n.<br />

„Vernetzte Welten“, lautete das Motto <strong>de</strong>r<br />

Cebit 2010, was durchaus mehr<strong>de</strong>utig zu verstehen<br />

war: Ob das Zusammenwachsen von<br />

Mobilfunk und Festnetz, Telefonieren über<br />

die Internet-Leitung o<strong>de</strong>r Smartphones, die<br />

inzwischen mit <strong>de</strong>m glänzen, was bislang<br />

nur Rechnern vorbehalten war. Selbst die<br />

berufliche und private Kommunikationswelt<br />

wächst zusammen und lässt sich oft<br />

nur noch schwer trennen. Viele sind immer<br />

und überall erreichbar, können auf alle Daten<br />

zugreifen und haben sich mit an<strong>de</strong>ren Leuten<br />

„vernetzt“.<br />

Für Kanzleien, die schon mehrere Jahre bei<br />

einem Kommunikationsanbieter sind, macht<br />

es Sinn, die Verträge zu überprüfen – schließlich<br />

sind in <strong>de</strong>n letzten Jahren die Gebühren<br />

für Telefon und Internet spürbar gesunken.<br />

Es muss nicht gleich <strong>de</strong>r Wechsel zu einem<br />

an<strong>de</strong>ren Anbieter sein, oft lassen sich schon<br />

mit einem Tarifwechsel Kosten senken. In<br />

manchen Fällen verursachen allein schon<br />

unterschiedliche Vertragspartner für Festnetz<br />

und Mobilfunk hohe Kosten.<br />

Viele Anbieter bün<strong>de</strong>ln <strong><strong>de</strong>s</strong>wegen mehrere<br />

unterschiedliche Leistungen in Komplettpakete.<br />

So sollten sich Kun<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Telekom überlegen, auch die Mitarbeiter<br />

mit Verträgen von <strong>de</strong>ren Mobilfunktochter<br />

T-Mobile auszustatten. In <strong>de</strong>m Zusammenhang<br />

sollte die Kanzlei auch überprüfen, in<br />

welche Mobilfunknetze sie am häufigsten<br />

telefoniert haben und sich dann ein passen<strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Angebot machen lassen.<br />

Vodafone hat<br />

Festnetzanbieter Arcor gekauft<br />

Am Telekommunikationsmarkt hat sich<br />

inzwischen einiges getan: Festnetzanbieter<br />

Arcor ist mittlerweile Teil von Vodafone.<br />

Anbieter Alice wur<strong>de</strong> im Februar 2010 von<br />

<strong>de</strong>r spanischen Telefonica übernommen, auch<br />

hier sind kombinierte Angebote zu erwarten.<br />

„Die Tarife für Gespräche ins Mobilfunknetz<br />

sind heute viel wichtiger als die ins Festnetz“,<br />

sagt Stephan Boettger, Berater und Revisor<br />

beim Beratungsunternehmen HSP Advice in<br />

Hannover. Sein Unternehmen berät Kanzleien<br />

bei Ausschreibungen von Telekommunikationsanlagen,<br />

Telefonverträgen und<br />

IT-Ausrüstungen.<br />

Inzwischen gibt es in Deutschland doppelt<br />

so viele Mobiltelefone wie Einwohner – die<br />

Wahrscheinlichkeit, einen Mandanten auf<br />

<strong>de</strong>m Handy zu erreichen, ist somit sehr<br />

» Checkliste<br />

hoch. Auch die Taktung <strong>de</strong>r Tarife ist wichtig,<br />

so <strong>de</strong>r Berater. Häufig müsse die erste Minute<br />

voll bezahlt wer<strong>de</strong>n, danach wird sekun<strong>de</strong>ngenau<br />

abgerechnet. Eigentlich anwen<strong>de</strong>runfreundlich,<br />

<strong>de</strong>nn für eine kurze Nachricht auf<br />

<strong>de</strong>r Mailbox, die Angabe eines Termins o<strong>de</strong>r<br />

Treffpunkts benötigt man nur wenige Sekun<strong>de</strong>n,<br />

zahlt aber für eine komplette Minute.<br />

Wichtige Punkte für <strong>de</strong>n Wechsel <strong><strong>de</strong>s</strong> DSL-/Telefonanbieters<br />

1. Analysieren Sie Ihre Telefonrechnungen, um Ihren Bedarf zu ermitteln. Vergleichen Sie<br />

alle Aspekte <strong>de</strong>r Pauschaltarife. Ein Wechsel sollte innerhalb von zwei bis vier Wochen<br />

funktionieren. Lassen Sie sich <strong>de</strong>n Wechseltermin schriftlich bestätigen und einen<br />

Ansprechpartner mit Telefondurchwahl nennen, <strong>de</strong>r Ihnen im Notfall weiterhilft.<br />

2. Angebote zuschnei<strong>de</strong>n lassen: Nicht immer <strong>de</strong>cken Pauschaltarife <strong>de</strong>n Bedarf einer<br />

Kanzlei ab. Taktungen von 60/1 sind unvorteilhaft bei vielen kurzen Telefonaten.<br />

Wenn Sie oft ins Ausland telefonieren, sollten diese Nummern auch von <strong>de</strong>r Pauschale<br />

abge<strong>de</strong>ckt sein.<br />

3. Natürlich nehmen Sie Ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mit (Portierung). Doch teilen<br />

Sie Ihren Mandanten für <strong>de</strong>n Wechseltermin eine (Notfall-)Handynummer mit.<br />

4. Achten Sie nicht nur auf ausreichend Download-Bandbreite für alle Mitarbeiter.<br />

Die Upload-Geschwindigkeit ist min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens genauso wichtig, wenn Sie Daten zu<br />

Mandanten, in ein Rechenzentrum schicken o<strong>de</strong>r dort abspeichern wollen. Gleiches<br />

gilt dann, wenn Sie über das Internet telefonieren.<br />

5. Die Inklusiv-Hosting-Leistungen reichen in <strong>de</strong>r Regel nicht aus, wenn Sie eine zeitgemäße<br />

Webseite mit Datenbank betreiben und Herr über Ihre Mails sein möchten.<br />

Hier ist eine Zusatzoption o<strong>de</strong>r ein weiterer Vertrag bei einem Hosting-Anbieter<br />

notwendig.<br />

6. Wollen Sie einen eigenen Exchange- bzw. Mail-Server betreiben o<strong>de</strong>r Mitarbeitern<br />

die sichere Einwahl in Ihr Netzwerk (VPN) ermöglichen, benötigen Sie eine feste<br />

IP-Adresse, die sich nicht mit je<strong>de</strong>m Verbindungsaufbau erneuert.<br />

7. Entschei<strong>de</strong>n Sie sich für einen Geschäftskun<strong>de</strong>ntarif: Hier gelten bessere Serviceleistungen.<br />

Die Reaktionszeit bei Störungen sollte keinesfalls länger als acht Stun<strong>de</strong>n<br />

sein (ein Arbeitstag). Eine kostenfreie Kun<strong>de</strong>n-Hotline für Störungen sollte vorhan<strong>de</strong>n<br />

sein. Außer<strong>de</strong>m haben Geschäftskun<strong>de</strong>ntarife kürzere Kündigungsfristen.<br />

Quelle: Autor<br />

34 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Lange Zeit war es üblich, Preise nach<br />

Gesprächszeit zu zahlen, mittlerweile<br />

haben sich aber Pauschaltarife, sogenannte<br />

Flatrates, bei <strong>de</strong>n Anbietern durchgesetzt.<br />

Für eine monatliche Grundgebühr sind alle<br />

Gespräche ins <strong>de</strong>utsche o<strong>de</strong>r aber europäische<br />

Festnetz inklusive, manche Anbieter bieten<br />

zusätzlich entsprechen<strong>de</strong> Pauschalangebote<br />

auch für Gespräche ins Mobilfunknetz. „Doch<br />

95 Prozent aller Flatrates sind für die Kun<strong>de</strong>n<br />

unpassend“, erklärt Boettger.<br />

Hier heißt es aufpassen, <strong>de</strong>nn wenn etwa nur<br />

Gespräche ins Festnetz <strong>de</strong>r Telekom eingeschlossen<br />

sind, die Kanzleimitarbeiter aber<br />

häufig ins Mobilfunknetz telefonieren, wird<br />

es teurer. Gleiches gilt, wenn <strong>de</strong>r Anbieter<br />

in <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

die Flatrate auf ein „typisches Telefonverhalten“<br />

reduziert. Dann kann es etwa zu<br />

Nachberechnungen kommen, wenn die Telefongesellschaft<br />

stun<strong>de</strong>nlange Ferngespräche<br />

als atypisch einstuft. Der Anbieterwechsel<br />

sollte <strong><strong>de</strong>s</strong>wegen keinesfalls aufgrund eines<br />

günstigen Lockangebots erfolgen. Vor <strong>de</strong>m<br />

Vertragsabschluss steht eine gründliche<br />

Analyse <strong><strong>de</strong>s</strong> Telefonverhaltens <strong>de</strong>r Kanzlei,<br />

zu<strong>de</strong>m sollten mehrere renommierte Anbieter<br />

ein Angebot unterbreiten.<br />

In <strong>de</strong>r Tabelle (Seite 36-37) sind gängige<br />

Angebote für Telefon- und DSL-Anschluss<br />

einan<strong>de</strong>r gegenübergestellt, doch ohne Fußnoten<br />

und Einschränkungen geht nichts.<br />

Die Tarife sind von <strong>de</strong>n Anbietern bewusst<br />

komplex gehalten, sodass ein transparenter<br />

Vergleich praktisch unmöglich ist. Ob die<br />

Monatsgebühr, die in <strong>de</strong>n ersten zwölf Monaten<br />

günstiger ist, o<strong>de</strong>r ein zeitweiser Verzicht<br />

auf eine Bereitstellungsgebühr. HSP-Advice<br />

sammelt seit zehn Jahren aktuelle Telefontarife<br />

in einer Datenbank, inzwischen sind es<br />

rund 1.667 Tarife von 200 Anbietern – nur<br />

für das Festnetz.<br />

Immer populärer und bei fast allen Anbietern<br />

zu haben ist mittlerweile die Internet-Telefonie,<br />

auch Voice over IP (VoIP) genannt. Dabei<br />

benötigt nicht je<strong><strong>de</strong>s</strong> Telefonat eine eigene<br />

Leitung, son<strong>de</strong>rn wird in kleine Datenpakete<br />

aufgeteilt und mit vielen an<strong>de</strong>ren Gesprächen<br />

über die Internet-Leitung verschickt.<br />

Die Web-Telefonie bietet etliche Vorteile. Die<br />

Kanzlei benötigt keine eigene Telefonanlage<br />

mehr, alle Einstellungen wer<strong>de</strong>n über einen<br />

Browser im Internet vorgenommen. „Die<br />

Telefonanlage im Web wird aufgrund ihrer<br />

Kosten- und Nutzungsvorteile herkömmliche<br />

Telefonanlagen samt Festnetz ablösen“, prognostiziert<br />

Tim Mois, Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft Sipgate aus Düsseldorf.<br />

Zentral an einem Rechner lassen sich damit<br />

Telefoneinstellungen, SMS, Anrufbeantworter<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

und Faxe von je<strong>de</strong>m Mitarbeiter annehmen<br />

und einstellen. Die Telefone nutzen dieselbe<br />

Verkabelung wie die Rechner.<br />

Flexible Einstellungen<br />

über Internet-Telefonanlagen<br />

Kanzleien erhalten eine Rufnummer mit <strong>de</strong>r<br />

üblichen Ortsvorwahl. Bei Sipgate sind auch<br />

Rufnummern im Ausland erhältlich. So ließe<br />

sich beispielsweise für ein Büro in Zürich eine<br />

Ortsrufnummer schalten. Ist das Büro nicht<br />

besetzt, kann man von Deutschland aus die<br />

Telefonate auf das Handy eines Mitarbeiters<br />

o<strong>de</strong>r an einen an<strong>de</strong>ren Standort umleiten,<br />

alles mit wenigen Mausklicks.<br />

Sipgate bietet auch ein spezielles Programm<br />

(Application, kurz „App“) für das Apple<br />

I-Phone an. Damit lassen sich dort, wo ein<br />

drahtloser Zugang zum Internet (WLAN) verfügbar<br />

ist, etwa an Flughäfen, auf Messen<br />

o<strong>de</strong>r in Hotels, Telefonate über das Internet<br />

führen. Selbst <strong>de</strong>r Skype-Anschluss klingelt<br />

auf Wunsch bei einem Anruf auf <strong>de</strong>r Büronummer.<br />

Mit <strong>de</strong>r richtigen Hardware lässt sich VoIP<br />

auch in die bestehen<strong>de</strong> Telefonanlage integrieren.<br />

Somit sind Telefonate über die vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Telefone <strong>de</strong>r Kanzlei möglich. Die<br />

Technik nennt sich Trunking.<br />

Ein Hochgeschwindigkeitszugang<br />

ins Internet ist heute<br />

auch für viele Steuerkanzleien<br />

ein Muss.<br />

Da viele Kanzleigespräche vertraulich sind,<br />

ist Abhörsicherheit ein wichtiges Thema beim<br />

Telefon. Hier steht VoIP aber <strong>de</strong>r klassischen<br />

Telefonie in nichts nach. Ein Angreifer müsste<br />

schon am nächstgelegenen Verteilerkasten<br />

die Internet-Leitung anzapfen, die kompletten<br />

Sprachpakete in <strong>de</strong>r richtigen Reihenfolge aus<br />

<strong>de</strong>m Datenstrom fischen und zusammensetzen.<br />

Das ist praktisch unmöglich. Lauschangriffe<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Kanzlei sind zwar theoretisch<br />

<strong>de</strong>nkbar, aber die Gefahr besteht auch<br />

bei <strong>de</strong>r klassischen Telefonie.<br />

Die geringen Investitionskosten und die Flexibilität<br />

sprechen ein<strong>de</strong>utig für die Zukunft<br />

von VoIP. Zu<strong>de</strong>m will die Deutsche Telekom<br />

bis 2014 ihr komplettes Netz auf Glasfaserkabel<br />

umstellen. Damit wer<strong>de</strong>n rund 7.000<br />

<strong>de</strong>r 7.900 bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weiten Schaltstellen überflüssig.<br />

Aus Kostengrün<strong>de</strong>n will die Telekom verbleiben<strong>de</strong><br />

Analog- und ISDN-Anschlüsse<br />

zwangsumstellen. Schon heute übertragen<br />

die meisten Anbieter mit eigenen Netzen<br />

die Gespräche paketvermittelt per Internet-<br />

Technik zwischen <strong>de</strong>n Vermittlungsstellen.<br />

Der Flaschenhals liegt noch auf <strong>de</strong>r „letzten<br />

Meile“, also <strong>de</strong>m Weg in die Kanzlei.<br />

Der Kun<strong>de</strong> kann nur für die richtigen Geräte<br />

und ausreichend Bandbreite sorgen. Ein VoIP-<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 35


KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

Gespräch benötigt rund 100 Kbit/s in jeweils<br />

bei<strong>de</strong> Richtungen. Viele Kun<strong>de</strong>n achten bei<br />

ihrem DSL-Anschluss nur auf die Download-<br />

Geschwindigkeit, doch auch die an<strong>de</strong>re Richtung<br />

ist wichtig, schließlich müssen auch<br />

Daten verschickt wer<strong>de</strong>n. Bei einem 16.000<br />

Kbit/s-Anschluss sind in <strong>de</strong>r Regel 800 bis<br />

1.000 Kbit/s als Upload-Geschwindigkeit enthalten.<br />

Wenn mehrere Mitarbeiter über einen<br />

solchen Zugang telefonieren und im Internet<br />

surfen, kann es eng wer<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m muss die Telefonanlage beziehungsweise<br />

<strong>de</strong>r Router <strong>de</strong>n Sprachpaketen<br />

im Netzwerk Vorfahrt einräumen. Kommen<br />

die Pakete nicht in <strong>de</strong>r richtigen Reihenfolge<br />

an, entstehen Echos, Aussetzer und Störgeräusche.<br />

Berater Boettger rät noch von<br />

VoIP-Anschlüssen ab: „Als Geschäftskun<strong>de</strong><br />

Auf Details achten<br />

kann man mit <strong>de</strong>r Gesprächsqualität, <strong>de</strong>n<br />

Störungen bis hin zu Gesprächabbrüchen<br />

nicht leben.“ Während ein ISDN-Anschluss<br />

im Jahresmittel zu 99 Prozent verfügbar ist,<br />

liegt dies beim VoIP-Anschluss bei 96 Prozent.<br />

Digitalisierung lässt Mobilfunk und<br />

Festnetz verschmelzen<br />

Doch <strong>de</strong>r Digitalisierung <strong><strong>de</strong>s</strong> Telefons kann<br />

sich niemand entziehen. Vodafone nennt die<br />

Lösung „Office Net“, mit <strong>de</strong>r Mobilfunk und<br />

Festnetz zusammenwachsen. Auf Tastendruck<br />

wird das Gespräch auf das Handy „durchgestellt“,<br />

wie bei einer Nebenstelle.<br />

Bei eingehen<strong>de</strong>n Anrufen klingeln Büro- und<br />

Mobiltelefon gleichzeitig. Auch die Telefonanlage<br />

verschwin<strong>de</strong>t, die Einstellungen nimmt<br />

die Kanzlei im Internet vor. Anschaffungs-,<br />

Wartungs- und Update-Kosten entfallen, so<br />

Jan Geldmacher, Geschäftsführer für das Firmenkun<strong>de</strong>ngeschäft<br />

bei Vodafone.<br />

Die Deutsche Telekom nennt ihr neues<br />

Angebot für Geschäftskun<strong>de</strong>n „Business<br />

Bundles“, die Festnetz, Mobilfunk, Internet-<br />

Zugang, Webseiten-Hosting und Mail-Server<br />

miteinan<strong>de</strong>r verbin<strong>de</strong>n. Im April 2010 startet<br />

<strong>de</strong>r Anbieter das Deutschland LAN, ein<br />

Komplettpaket für Geschäftskun<strong>de</strong>n, worin<br />

ein Internet-Anschluss mit 10.000 Kbit/s, alle<br />

Telefonate ins <strong>de</strong>utsche Festnetz und in die<br />

inländischen Mobilfunknetze enthalten sind.<br />

Bis zu fünf Arbeitsplätze kosten zur Einführung<br />

495 Euro im Monat.<br />

Acht feste IP-Adressen gehören ebenfalls zum<br />

Leistungspaket. Das ist wichtig, wenn sich<br />

Telefon- und Internet-Pakete<br />

Netzbetreiber 1&1 Alice Deutsche Telekom Freenet Kabel Deutschland Tele 2<br />

Paket Doppel Flat 16.000 AliceComfort Office Business Complete Phone Business 25 Comfort Business DSL & Fon 16.000<br />

Premium<br />

ADSL Connect<br />

Preis / Monat 24,99 € 44,90 € 71,28 € 58,31 € 39,90 € 29,95 €<br />

Bereitstellungspreis 0,00 € 39,90 1) 59,94 bzw. 105,81 € 3) 117,81 € 24,90 € 39,96 €<br />

Telefonanschluss ISDN-Funktionen<br />

ISDN ISDN Kein eigener<br />

4 Telefonleitungen Kein eigener<br />

2,99 €/Monat<br />

Anschluss<br />

ISDN-Leistungs- Anschluss ISDN-<br />

PreSelection-Tarife merkmale<br />

Funktionen<br />

Festnetz-Flatrate Ja Ja Ja<br />

<strong>de</strong>utschlandweit<br />

2) Nein<br />

Ja Ja<br />

ab 0,02 €/Min.<br />

Telefonate in<br />

Mobilfunknetze **<br />

0,20 € 0,15 €; zu Alice-<br />

Handys kostenlos<br />

0,17 € ab 0,20 € 0,15 € ab 0,25 €<br />

Flatrate Internet Ja - 16.000 Kbit/s Ja - 16.000 Kbit/s Ja -16.000 Kbit/s Ja -16.000 Kbit/s Ja- 32.000 Kbit/s 4) Ja -16.000 Kbit/s<br />

Feste IP-Adresse Nein Ja Ja Ja Nein Nein<br />

Webhosting inklusive Nein 5 eigene Domains Ja Nein Ja Nein<br />

Verfügbarkeit Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit* Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>weit*<br />

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Geschaeftskun<strong>de</strong>n<br />

Stand: 03/2010 Alle Preise sind Bruttopreise * Verfügbarkeit kann an manchen Standorten eingeschränkt sein *** Zeitlich begrenzte Angebote, gelten nur für<br />

– individuelle Verfügbarkeitsabfrage unbedingt empfohlen<br />

Neukun<strong>de</strong>n<br />

** Die meisten Anbieter haben kostenpflichtige<br />

Optionen für Mobilfunk-Flaterates<br />

**** VOIP = Voice over IP, Internet-Telefonie<br />

36 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Mitarbeiter von außen in das Firmennetzwerk<br />

einwählen möchten. „Mit Deutschland<br />

LAN erweitern wir unser Portfolio für das<br />

vernetzte Arbeiten um einen wesentlichen<br />

Baustein“, sagt Dirk Backofen, Leiter Marketing<br />

für Geschäftskun<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Telekom.<br />

Wer sich für einen Anbieterwechsel entschei<strong>de</strong>t,<br />

kann seine bisherige Rufnummer mitnehmen<br />

– egal, ob Festnetz- o<strong>de</strong>r Handynummer.<br />

Die Szenarien und Vorlaufzeiten für die<br />

Übergabe hat die Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>netzagentur genau<br />

festgelegt. Doch ist <strong>de</strong>r Vorgang technisch<br />

komplex, und Berater Boettger berichtet von<br />

Fällen, in <strong>de</strong>nen Rufnummern über Monate<br />

im „technischen Nirwana“ schwebten. Seine<br />

Faustregel lautet: Haben sich alter und neuer<br />

Anbieter auf die Übergabe verständigt, kann<br />

ein Wechsel innerhalb von 14 Tagen klappen.<br />

„Die Wahrscheinlichkeit liegt dann bei 80<br />

Prozent“, sagt Boettger.<br />

Kun<strong>de</strong> hat wenig Möglichkeiten,<br />

wenn Umstellung nicht klappt<br />

Wird ein Anschluss nicht zum vereinbarten<br />

Termin übergeben, hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n nur wenig<br />

Möglichkeiten. Er kann Druck machen o<strong>de</strong>r<br />

vom Vertrag zurücktreten, doch seiner telefonischen<br />

Erreichbarkeit nützt bei<strong><strong>de</strong>s</strong> nichts.<br />

Boettger berichtet von einer Feuerwehrleitstelle<br />

die ihren Wechsel beschleunigen wollte,<br />

aber auch mit Druck nichts erreichen konnte.<br />

Tritt man vom Vertrag zurück, muss die Nummer<br />

zum alten Vertragspartner übergeben<br />

wer<strong>de</strong>n. Derartige Fälle sieht die sogenannte<br />

Portierung nicht vor. Unter Umstän<strong>de</strong>n ist die<br />

Telekomanbieter sollten nicht nur günstig, son<strong>de</strong>rn auch zuverlässig sein,<br />

keine teuren Servicenummern schalten und Abmachungen einhalten.<br />

Versatel Vodafone<br />

VOIP ****<br />

Skype Sipgate<br />

VT voice pro + Business-Komplett- Län<strong>de</strong>r-Packages Sipgate team 10<br />

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3.) Entfällt beim Wechsel von einem<br />

bestehen<strong>de</strong>n Telekom-Anschluss<br />

4.) Im Glasfaser-Netz bis zu 100 Mbit/s möglich<br />

Dirk Kun<strong>de</strong><br />

ist Diplom-Volkswirt<br />

und betreibt das JournalistenbüroTextkun<strong>de</strong><br />

in Hamburg. Seine<br />

Schwerpunkte bil<strong>de</strong>n<br />

die digitale Wirtschaft<br />

sowie nutzwertorientierte<br />

Geldthemen.<br />

E-Mail: kun<strong>de</strong>@textkun<strong>de</strong>.<strong>de</strong><br />

Rufnummer dann über einen längeren Zeitraum<br />

nicht geschaltet und die Kanzlei somit<br />

unerreichbar.<br />

Für <strong>de</strong>n Wechselzeitraum sollte die Kanzlei<br />

ihre Mandanten informieren und eine Notfall-<br />

Handynummer mitteilen. Der Termin sollte<br />

nicht direkt vor o<strong>de</strong>r nach einem Wochenen<strong>de</strong><br />

liegen und auch nicht auf einen Feiertag<br />

fallen. Das hört sich leichter an, als es in <strong>de</strong>r<br />

Realität ist. Hat eines <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Telefonunternehmen<br />

seine Schaltzentrale in einem<br />

Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>land mit regionalem Feiertag, kann<br />

die Übergabe zum gewünschten Zeitpunkt<br />

daran scheitern.<br />

Boettger rät seinen Kun<strong>de</strong>n daher zu einer<br />

„kaufmännischen Übergabe“. Dabei bleibt <strong>de</strong>r<br />

Anschluss etwa bei <strong>de</strong>r Deutschen Telekom, die<br />

vertragliche Gestaltung und die Abrechnung<br />

übernimmt aber ein Rahmenvertragspartner<br />

von HSP Advice, wie etwa Arvato Systems<br />

o<strong>de</strong>r Telebin<strong>de</strong>r. Bei<strong>de</strong> Unternehmen sind auch<br />

vom Tüv zertifiziert, ihre Rechnungen sollten<br />

korrekt sein. Offenbar ein Problem, <strong>de</strong>nn, so<br />

Boettger, je<strong>de</strong> zehnte Telefonrechnung sei fehlerhaft.<br />

Wegen technischer Probleme wer<strong>de</strong>n<br />

Gespräche häufig mehrfach abgerechnet o<strong>de</strong>r<br />

Zeiten einfach falsch erfasst.<br />

Außer<strong>de</strong>m wird die Kanzlei bei <strong>de</strong>r kaufmännischen<br />

Übergabe zum Werbeverbotskun<strong>de</strong>n<br />

und erhält keine telefonischen Werbeangebote<br />

mehr. Noch viel wichtiger ist <strong>de</strong>r<br />

persönliche Ansprechpartner im Bedarfsfall.<br />

Viele Billiganbieter im Telefonmarkt können<br />

ihre Preise nur halten, weil sie kaum Service<br />

bieten. Da steht das Call-Center im Ausland<br />

und <strong>de</strong>r Anruf kostet oftmals 1,49 Euro pro<br />

Minute o<strong>de</strong>r mehr.<br />

Übrigens: Kanzleien sollten keine günstigen<br />

Privatkun<strong>de</strong>ntarife abschließen. Zwar ist <strong>de</strong>r<br />

Preis niedrig, doch die Serviceleistungen und<br />

Kündigungsfristen sind <strong>de</strong>utlich schlechter.<br />

Höhere Gebühr sind in diesem Fall gut investiert,<br />

bevor ein wichtiger Mandant verärgert<br />

wird, <strong>de</strong>r die Kanzlei tagelang telefonisch<br />

nicht erreichen kann.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 37


Fotos: Martin Brockhoff<br />

KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

Round Table Kanzleisoftware<br />

Der Staat<br />

for<strong>de</strong>rt heraus<br />

Herausfor<strong>de</strong>rungen, die durch aktuelle und künftige Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Staats auf die Steuerberater und die Kanzleisoftware-<br />

Anbieter zukommen, stan<strong>de</strong>n im Mittelpunkt einer Diskussion<br />

auf <strong>de</strong>r Cebit 2010. HMD-Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r Martin Moser<br />

hatte gerufen und die be<strong>de</strong>utendsten Kanzlei-Software-Anbieter<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Lan<strong><strong>de</strong>s</strong> waren gekommen. Novum: Moser, früher selbst Gast<br />

bei ähnlichen Run<strong>de</strong>n, mo<strong>de</strong>rierte die Run<strong>de</strong> selbst.<br />

Ob <strong>de</strong>r elektronische Entgeltnachweis Elena<br />

o<strong>de</strong>r die E-Bilanz: Die Herausfor<strong>de</strong>rungen<br />

von Seiten <strong><strong>de</strong>s</strong> Staates an die Steuerberater<br />

und die Kanzleisoftware-Branche stan<strong>de</strong>n am<br />

3. Mai 2010 im Mittelpunkt <strong>de</strong>r Gesprächsrun<strong>de</strong><br />

führen<strong>de</strong>r Kanzleisoftware-Anbieter<br />

auf <strong>de</strong>m Cebit-Stand von HMD. An<strong>de</strong>rs als<br />

beim letzten großen Treffen <strong>de</strong>r Branche, <strong>de</strong>m<br />

„Consultant“-Round-Table vom 3. Mai 2007<br />

in Stuttgart, mo<strong>de</strong>rierte Martin Moser, Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Software-Anbieters<br />

HMD aus <strong>de</strong>m bayerischen An<strong>de</strong>chs, die<br />

Diskussionsrun<strong>de</strong>. Hintergrund für Moser,<br />

über das Thema zu diskutieren: „Ich sehe<br />

die Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>n Kanzleien und<br />

Anwen<strong>de</strong>rn darin, die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Gesetzgebers in <strong>de</strong>r Praxis umzusetzen.“<br />

Die Gäste am HMD-Cebit-Stand waren hochkarätig:<br />

Michael Brhel, Geschäftsführer<br />

Simba Computer Systeme GmbH aus Ostfil<strong>de</strong>rn<br />

(Ba<strong>de</strong>n-Württemberg), Dr. Ludger<br />

Kleyboldt, Geschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong> Verlags Neue<br />

Wirtschafts-Briefe GmbH & Co. KG (NWB) aus<br />

Herne (Nordrhein-Westfalen), Dr. Michael<br />

Röchner, Geschäftsführer Addison und<br />

Service Software GmbH aus Ludwigsburg<br />

(Ba<strong>de</strong>n-Württemberg), Markus Reithwiesner,<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong>-Lexware<br />

GmbH & Co. KG aus Freiburg im Breisgau (in<br />

<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>r „SteuerConsultant“ erscheint),<br />

Eckhard Schwarzer, Datev-Vorstandsmitglied,<br />

Nürnberg, Karl-Heinz Siebenpfeiffer,<br />

Geschäftsführer Eurodata GmbH & Co. KG,<br />

Saarbrücken, und StB Franz-Josef Wernze,<br />

Vorstandsmitglied <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerkanzleiverbunds<br />

European Tax & Law e.V. (ETL) Berlin,<br />

mit rund 600 Kanzleien.<br />

Moser wollte zu Beginn <strong>de</strong>r Diskussion von<br />

Datev-Vorstandsmitglied Eckhard Schwarzer<br />

wissen, welche Erwartungen dieser an die<br />

neue Software <strong><strong>de</strong>s</strong> Hauses, Datev Pro, habe.<br />

Schwarzer sieht Datev Pro als Software, die<br />

mehr Effizienz in die Abläufe <strong>de</strong>r Steuerkanzleien<br />

bringt. Zugleich verwies er aber<br />

auch auf die Herausfor<strong>de</strong>rungen durch die<br />

E-Bilanz und Elena für Software-Anbieter wie<br />

„Das Einbiegen auf die digitale<br />

Autobahn ist eine zentrale<br />

Herausfor<strong>de</strong>rung und erfor<strong>de</strong>rt<br />

vom Berufsstand <strong>de</strong>r Steuerberater<br />

große Flexibilität.“ Michael Brhel,<br />

Geschäftsführer Simba Computer Systeme GmbH,<br />

Ostfil<strong>de</strong>rn (Ba<strong>de</strong>n-Württemberg)<br />

Steuerkanzleien. Grün<strong>de</strong> hierfür seien in verschie<strong>de</strong>nen<br />

Initiativen von Regierungsstellen<br />

in Sachen E-Government (siehe Glossar) zu<br />

suchen, was auch zu – vermeintlichen –<br />

Wi<strong>de</strong>rsprüchen geführt habe. Ziel aller Initiativen<br />

sei es aber, Belege und Informationen<br />

für die sogenannte digitale Autobahn aufzubereiten.<br />

„Der Berufsstand <strong>de</strong>r Steuerberater<br />

und <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Genossenschaft Datev müssen<br />

sich in diesen Prozess integrieren, sie können<br />

hier nicht außen vor bleiben“, so Schwarzer.<br />

Simba-Geschäftsführer Michael Brhel sieht<br />

das ähnlich: „Das Einbiegen auf die digitale<br />

Autobahn ist eine zentrale Herausfor<strong>de</strong>rung<br />

und erfor<strong>de</strong>rt von <strong>de</strong>m Berufsstand <strong>de</strong>r Steuerberater<br />

große Flexibilität.“<br />

Dr. Michael Röchner, Geschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Ludwigsburger Anbieters Addison, sprach<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Digitalisierung<br />

von einem Paradigmenwechsel für die Software-Industrie:<br />

„Während früher Formulare<br />

abgebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, sind es jetzt schnelle und<br />

produktive Prozesse.“ Als Beispiele nannte<br />

38 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


„Wir versuchen, die Fragen mit<br />

<strong>de</strong>n richtigen Antworten zu<br />

verknüpfen. Die Kunst ist es,<br />

Informationen für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />

entsprechend aufzubereiten.“<br />

Dr. Ludger Kleyboldt,<br />

Geschäftsführer Verlag<br />

Neue Wirtschafts-Briefe GmbH & Co. KG,<br />

Herne (Nordrhein-Westfalen)<br />

Röchner Elena und die E-Bilanz, die so in<br />

<strong>de</strong>n Ablauf <strong>de</strong>r Kanzlei integriert wer<strong>de</strong>n<br />

müssten, dass die Steuerberater auch noch<br />

rentabel arbeiten können.<br />

Markus Reithwiesner, Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

<strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KG aus Freiburg<br />

im Breisgau, erwartet eine fundamentale<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Geschäftsmo<strong>de</strong>lle <strong>de</strong>r<br />

Steuerberater und verglich ihre Situation<br />

mit <strong>de</strong>r von Reisebüros. Sie habe es früher<br />

überall gegeben, mittlerweile jedoch buchten<br />

Verbraucher über das Internet. „Die Kernarbeitsgebiete<br />

<strong>de</strong>r Steuerberater“, so Reithwiesner,<br />

„wer<strong>de</strong>n sich künftig in die Bereiche<br />

Mandantenberatung sowie die Kooperation<br />

zwischen Mandant und Steuerberater verschieben.“<br />

StB Franz-Josef Wernze ist im Vorstand <strong>de</strong>r<br />

European Tax and Law-Gruppe, die rund 600<br />

Steuerkanzleien umfasst und an <strong>de</strong>r Eurodata<br />

GmbH sowie am Kanzlei-Software-Anbieter<br />

HMD beteiligt ist. Er stützt die Aussagen<br />

Reithwiesners im Hinblick auf die Zukunft <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

„Ich sehe die Schwierigkeiten<br />

bei <strong>de</strong>n Kanzleien und Anwen<strong>de</strong>rn<br />

darin, die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Gesetzgebers in <strong>de</strong>r Praxis<br />

umzusetzen.“<br />

Martin Moser,<br />

Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r HMD-<br />

Software AG, An<strong>de</strong>chs (Bayern)<br />

Berufsstands: „In <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n fünf Jahren<br />

wird es gravieren<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen geben“,<br />

so sein Fazit. „Die Steuerberater müssen sich<br />

in Zukunft um ihre Kun<strong>de</strong>n bemühen und<br />

diesen Dienstleistungen anbieten, die weit<br />

über <strong>de</strong>n heutigen Umfang hinausgehen.“<br />

Karl-Heinz Siebenpfeiffer ist Geschäftsführer<br />

von Eurodata mit Sitz in Saarbrücken. Er<br />

sieht die Daten, die elektronisch in die Kanzlei<br />

gelangen, als Herausfor<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n<br />

Berufsstand und illustrierte dies am Beispiel<br />

<strong>de</strong>r Lohnbuchhaltung. Den Steuerberatern rät<br />

er, ihr Hauptaugenmerk auf die Beratung zu<br />

legen, und erwartet, dass <strong>de</strong>r Preisdruck auf<br />

ihren Berufsstand steigt.<br />

An die Hand nehmen will Dr. Ludger Kleyboldt,<br />

Geschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong> NWB-Verlags aus<br />

<strong>de</strong>m nordrhein-westfälischen Herne, die Steuerberater.<br />

„Als Repräsentant eines Verlagshauses<br />

begleitet unser Haus“, so stellt Kleyboldt<br />

klar, „die Steuerberater über Inhalte,<br />

nicht aber über Kanzlei-Software.“ Auf die<br />

Frage von Mo<strong>de</strong>rator Martin Moser, wie<br />

„Die Kernarbeitsgebiete <strong>de</strong>r Steuerberater<br />

verschieben sich künftig<br />

in die Bereiche Mandantenberatung<br />

sowie Kooperation zwischen<br />

Mandant und Steuerberater.“<br />

Markus Reithwiesner,<br />

Geschäftsführer <strong>Haufe</strong>-Lexware<br />

GmbH & Co KG, Freiburg/Breisgau<br />

<strong>de</strong>nn die Steuerberater von neuen Software-<br />

Lösungen begeistert wer<strong>de</strong>n könnten, stellte<br />

Dr. Michael Röchner von Addison fest, dass<br />

die Steuerberater sehr konservativ seien.<br />

Nur durch die Digitalisierung entstehe ein<br />

Kostendruck, <strong>de</strong>r die Steuerberater für neue<br />

Lösungen öffne, so <strong>de</strong>r Addison-Chef: „Rund<br />

20 Prozent <strong>de</strong>r Steuerberater sind innovativ<br />

und haben damit eine Führungsfunktion. Sie<br />

zeigen nicht zuletzt <strong>de</strong>n Kollegen, wo sich<br />

Perspektiven entwickeln.“<br />

Stichwort Perspektive. Nach Ansicht von<br />

Datev-Vorstandsmitglied Eckhard Schwarzer<br />

hat sogar eine Kanzlei mit vier Beschäftigten<br />

in Zukunft eine Überlebenschance, wenn sie<br />

sich spezialisiert. Grundsätzlich sieht Schwarzer<br />

<strong>de</strong>n Berufsstand aber vor <strong>de</strong>r Herausfor<strong>de</strong>rung,<br />

sich als Intermediär zwischen <strong>de</strong>n<br />

Unternehmern und <strong>de</strong>n Finanzbehör<strong>de</strong>n zu<br />

positionieren und gleichzeitig die Führung zu<br />

übernehmen. Hier sei ein Einfluss durch das<br />

sogenannte E-Government (vgl. Glossar S. 41)<br />

erkennbar, erklärte das Datev-Vorstandsmit-<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 39


KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

„Die Software-Industrie steht vor<br />

einem Paradigmenwechsel: Während<br />

früher Formulare abgebil<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong>n, sind es jetzt schnelle und<br />

produktive Prozesse.“<br />

Dr. Michael Röchner,<br />

Geschäftsführer Addison Software und Service<br />

GmbH, Ludwigsburg (Ba<strong>de</strong>n-Württemberg)<br />

glied. Offenbar sind die Auswirkungen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

E-Governments wirklich eine Herausfor<strong>de</strong>rung<br />

für <strong>de</strong>n Berufsstand: „Steuerberater“,<br />

so Addison-Geschäftsführer Dr. Röchner,<br />

„kommen hier unter die Rä<strong>de</strong>r, da <strong>de</strong>r Staat<br />

hoheitliche Aufgaben wie<strong>de</strong>r zurückholt.“ Als<br />

Beispiel nannte er die E-Bilanz mit <strong>de</strong>ren Einführung<br />

für die Steuerberater eine Tätigkeit<br />

wegfalle. „Deswegen müssen neue I<strong>de</strong>en für<br />

<strong>de</strong>n Berufsstand entwickelt wer<strong>de</strong>n, damit<br />

dieser überlebt.“<br />

Mo<strong>de</strong>rator Moser knüpfte hier an und richtete<br />

an StB Franz-Josef Wernze von ETL die<br />

Frage, welche Folgen etwa durch die Einführung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> elektronischen Entgeltnachweises,<br />

Rüdiger Frisch<br />

ist Redakteur bei „SteuerConsultant“ und<br />

betreut das Ressort Kanzlei & Persönliches<br />

mit <strong>de</strong>n Bereichen Finanzen, Unternehmensberatung<br />

und Kanzleimanagement.<br />

E-Mail: ruediger.frisch@haufe.<strong>de</strong><br />

„Der Berufsstand <strong>de</strong>r Steuerberater<br />

und <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Genossenschaft<br />

Datev müssen sich in <strong>de</strong>n Prozess<br />

<strong>de</strong>r Aufbereitung von Informationen<br />

für die digitale Autobahn<br />

integrieren, sie können hier nicht<br />

außen vor bleiben.“ Eckhard Schwarzer,<br />

Vorstandsmitglied Datev, Nürnberg<br />

Elena, zu erwarten seien. Wernze <strong>de</strong>nkt, dass<br />

die Steuerberater die möglichen Folgen einer<br />

solchen Entwicklung gar nicht sehen: „Wir<br />

müssen <strong>de</strong>r Steuerberatungsbranche sagen,<br />

was Rationalisierung ist.“<br />

Die ETL-Gruppe, so Wernze, hat ein eigenes<br />

Team, das die eigenen Kanzleien auf künftige<br />

Herausfor<strong>de</strong>rungen vorbereitet. Stichwort<br />

Herausfor<strong>de</strong>rung: Die Lohnbuchhaltung, so<br />

stellte Martin Moser fest, ist für viele Steuerkanzleien<br />

eine wichtige Einnahmequelle.<br />

Von Eurodata-Geschäftsführer Karl-Heinz<br />

Siebenpfeiffer wollte er wissen, ob dies auch<br />

noch in Zukunft gelte. „Vereinfachung ist das<br />

Thema“, so <strong>de</strong>r Eurodata-Chef. „Ich erwarte,<br />

dass es bald die Lohnabrechnung auf Knopfdruck<br />

gibt. Somit wächst <strong>de</strong>r Druck auf die<br />

Steuerberater und die Software-Anbieter,<br />

entsprechen<strong>de</strong> Lösungen zu präsentieren.“<br />

Allerdings seien die Mandanten nicht bereit,<br />

für diese Entwicklung zu zahlen, erklärte<br />

Siebenpfeiffer. Zu<strong>de</strong>m glaubt er nicht, dass<br />

Mandanten die Lohnabrechnung in Zukunft<br />

selbst in die Hand nehmen.<br />

Künftig sei es wichtig, so Siebenpfeiffer, für<br />

„Bald wird es die Lohnabrechnung<br />

auf Knopfdruck geben.<br />

Der Druck auf Steuerberater<br />

und die Software-Anbieter<br />

wächst, entsprechen<strong>de</strong><br />

Lösungen zu präsentieren.“<br />

Karl-Heinz Siebenpfeiffer,<br />

Geschäftsführer Eurodata GmbH<br />

& Co. KG, Saarbrücken<br />

die Steuerkanzleien das Thema Kanzleimanagement<br />

im Fokus zu haben, zu<strong>de</strong>m aber<br />

auch das Thema Rentabilität von Mitarbeitern<br />

und Mandanten. Damit steige <strong>de</strong>r Druck von<br />

außen auf die Steuerkanzleien, effektiver zu<br />

arbeiten.<br />

<strong>Haufe</strong>-Lexware-Geschäftsführer Markus<br />

Reithwiesner sieht <strong>de</strong>n Steuerberater als ein<br />

Rädchen in einem größeren System: „Die<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>s</strong> Mandanten für <strong>de</strong>n Steuerberater<br />

wird in Zukunft wachsen, da sich die<br />

heutigen Prozesse än<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n.“ So sei es<br />

seiner Ansicht nach egal, wo sich beispielsweise<br />

künftig die Daten befin<strong>de</strong>n – ob nun<br />

in <strong>de</strong>r Kanzlei <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerberaters o<strong>de</strong>r aber<br />

beim Mandanten. Zu<strong>de</strong>m rät Reithwiesner<br />

<strong>de</strong>n Berufsträgern dazu, sich zu verzahnen,<br />

beispielsweise mit ihren Mandanten. So sei<br />

zwar in seinen Augen die Buchhaltung ein<br />

wichtiger Bereich für die Unternehmen, ebenso<br />

wichtig sei es aber, das Auftragswesen<br />

zu managen o<strong>de</strong>r aber über ein Customer-<br />

Relationship-Managementsystem die Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeiter genau zu analysieren.<br />

Genaue Analysen hat offenbar auch ETL<br />

40 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


„Die Steuerberater müssen sich in<br />

Zukunft um ihre Kun<strong>de</strong>n bemühen<br />

und diesen Dienstleistungen anbieten,<br />

die weit über <strong>de</strong>n heutigen<br />

Umfang hinausgehen.“<br />

StB Franz-Josef Wernze<br />

Mitglied <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstands ETL<br />

European Tax & Law e. V., Berlin<br />

durchgeführt und ist im Bereich Lohnabrechnung<br />

aktiv gewor<strong>de</strong>n. Vor zwei Jahren,<br />

so StB Franz-Josef Wernze, habe die Gruppe<br />

ein Kompetenzzentrum für die Lohnabrechnung<br />

geschaffen, in <strong>de</strong>m rund 12.000<br />

Lohnabrechnungen für rund 40 Kanzleien<br />

bearbeitet wer<strong>de</strong>n. Damit habe sich die Effektivität<br />

pro Mitarbeiter steigern lassen und die<br />

Kanzleien könnten Löhne profitabel zu ganz<br />

bestimmten Preisen abrechnen lassen.<br />

Hier verwies Dr. Röchner darauf, dass <strong>de</strong>r<br />

Druck zur Automatisierung groß sei, und verwies<br />

auch auf das „Gesetz über das Verfahren<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> elektronischen Entgeltnachweises“, kurz<br />

Elena, das dazu führe, dass mehr Information<br />

verarbeitet wer<strong>de</strong>n müsse. Röchner stellte<br />

auch die Frage, wo die Daten <strong>de</strong>r Mandanten<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Steuerberater künftig liegen und<br />

sieht hier die Lohnabrechnung als möglichen<br />

Vorreiter. Auf die Frage <strong><strong>de</strong>s</strong> HMD-Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>n,<br />

ob er <strong>de</strong>nn die Zukunft im<br />

„Cloud Computing“ (vgl. Glossar) sehe, antwortete<br />

<strong>de</strong>r Addison-Chef: „Die Rechenzentren<br />

<strong>de</strong>r herkömmlichen Art, beispielsweise<br />

zur Abrechnung <strong>de</strong>r Löhne und Gehälter, sind<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Dinosaurier. Die Zukunft gehört <strong>de</strong>m Cloud<br />

Computing, sowohl als Hardware- wie auch<br />

als Software-Netzwerk.“<br />

Die Aussage Röchners rief Datev-Vorstandsmitglied<br />

Eckhard Schwarzer auf <strong>de</strong>n Plan,<br />

schließlich zählt sein Unternehmen zu einem<br />

<strong>de</strong>r großen Betreiber von Rechenzentren im<br />

Land. Schwarzers Ansicht nach müsse die<br />

Frage geklärt wer<strong>de</strong>n, wie und wo genau die<br />

Daten gelagert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Aspekt Sicherheit<br />

spiele eine wichtige Rolle. Für das Datevvorstandsmitglied<br />

ist <strong>de</strong>r Weg zu einer kompletten<br />

Virtualisierung lang. Zugleich verwies<br />

Schwarzer aber darauf, dass sich die Datev in<br />

bei<strong>de</strong>n „Welten“ einrichten wer<strong>de</strong>.<br />

Unterstützung fand Röchner bei <strong>Haufe</strong>-Lexware-Geschäftsführer<br />

Markus Reithwiesner,<br />

<strong>de</strong>r sich vom Cloud Computing künftig<br />

bessere und umfangreichere Anwendungen<br />

verspricht. Allerdings sei es die Aufgabe <strong>de</strong>r<br />

Anbieter, diese <strong>de</strong>n Nutzern entsprechend<br />

schmackhaft zu machen. Mo<strong>de</strong>rator Martin<br />

Moser nahm noch einmal das „Cloud<br />

Computing“ zum Anlass und fragte Simba-<br />

Geschäftsführer Brhel nach <strong>de</strong>r Zukunft <strong>de</strong>r<br />

» Glossar<br />

Cloud Computing<br />

„Sowohl die einzelnen Programme<br />

als auch die bearbeiteten<br />

Daten befin<strong>de</strong>n sich nicht<br />

mehr auf einem lokalen Rechner,<br />

son<strong>de</strong>rn auf einem zentralen<br />

Server, <strong>de</strong>r Cloud (zu Deutsch<br />

‚Wolke‘). IT-Unternehmen versprechen<br />

sich davon Kostensenkungen.<br />

Denn die Rechenleistung<br />

muss in Form neuer Geräte nicht<br />

mehr extra eingekauft wer<strong>de</strong>n,<br />

son<strong>de</strong>rn wird als Dienstleistung<br />

von <strong>de</strong>n Unternehmen je<br />

nach Bedarf gemietet. Vor Ort<br />

wer<strong>de</strong>n nur noch sogenannte<br />

Eingabestationen benötigt. Die<br />

Nutzer haben dabei via Internet<br />

weltweiten Zugriff auf die<br />

Daten.“ (Quelle: Focus online,<br />

www.focus.<strong>de</strong>/digital/computer/<br />

technik-lexikon/cloud-computing_aid_372331.html)<br />

E-Government<br />

„Abwicklung geschäftlicher<br />

Prozesse im Zusammenhang<br />

mit regieren und verwalten<br />

mithilfe von Informations- und<br />

Kommunikationstechniken über<br />

elektronische Medien. Electronic<br />

Government ist eine Son<strong>de</strong>rform<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Electronic Business, wobei<br />

ein Amt o<strong>de</strong>r eine Behör<strong>de</strong> als<br />

Partei in Erscheinung tritt und<br />

mit Bürgern o<strong>de</strong>r Unternehmen<br />

interagiert.“ (Quelle: Gabler<br />

Wirtschaftslexikon online: http://<br />

wirtschaftslexikon.gabler.<strong>de</strong>/<br />

Archiv/5989/electronic-government-v5.html).<br />

sogenannten „Inhouse“-Lösungen, die die<br />

Speicherung von Daten in <strong>de</strong>r Kanzlei vorsehen.<br />

Brhel: „Hier gibt es keinen Königsweg,<br />

auch bei <strong>de</strong>r Inhouse-Lösung gibt es viele<br />

Lösungen für die Datenspeicherung.“<br />

An <strong>de</strong>n Vertreter <strong><strong>de</strong>s</strong> NWB-Verlags, Geschäftsführer<br />

Dr. Ludger Kleyboldt, gerichtet, wollte<br />

Moser noch wissen, inwiefern die Fachverlage<br />

in <strong>de</strong>r Lage seien, <strong>de</strong>n Software-Anbietern<br />

geeigneten Input zu liefern. Kleyboldt verwies<br />

auf <strong>de</strong>n Versuch, die gestellten Fragen<br />

mit <strong>de</strong>n richtigen Antworten zu verknüpfen.<br />

Die Kunst sei es, Informationen für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />

entsprechend aufzubereiten.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 41


Fotos: Smart, Stanka, Volkswagen<br />

KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

Geschäftswagen<br />

Richtig vorfahren<br />

Neben einem niedrigen Kohlendioxid-Ausstoß bei Kraftfahrzeugen spielt die<br />

Höhe <strong><strong>de</strong>s</strong> Spritverbrauchs nicht nur aus ökonomischen, son<strong>de</strong>rn vor allem auch<br />

aus ökologischen Grün<strong>de</strong>n eine immer wichtigere Rolle – auch bei <strong>de</strong>r Wahl<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Geschäftswagens.<br />

Ein wesentlicher Aspekt bei <strong>de</strong>r Wahl <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

richtigen Geschäftswagens sollte die Überlegung<br />

sein, wo er eingesetzt wird. Im innerstädtischen<br />

Verkehr für Besorgungsfahrten<br />

o<strong>de</strong>r auch Fahrten zu Klienten ist ein kompaktes<br />

Fahrzeug in <strong>de</strong>r Regel die vernünftigste<br />

<strong>Entscheidung</strong>. Die Kleinen sind wendig,<br />

ein Parkplatz ist schneller zu fin<strong>de</strong>n und<br />

die Wirtschaftlichkeit in puncto Anschaffung<br />

und die laufen<strong>de</strong>n Kosten sind dabei ein großer<br />

Pluspunkt.<br />

Längere Autobahnfahrten<br />

mit größeren Autos angenehmer<br />

Für Autobahnfahrten und längere Strecken<br />

hingegen sind kleinere Fahrzeuge nicht<br />

son<strong>de</strong>rlich gut geeignet. Auch wenn Komfort<br />

und Sicherheit auch in diesen Klassen immer<br />

besser wird – entspanntes Reisen ist erst in<br />

Fahrzeugen höherer Segmente tatsächlich<br />

ein Vergnügen.<br />

Gelän<strong>de</strong>wagen, von <strong>de</strong>n Autoherstellern auch<br />

Sports Utility Vehicles o<strong>de</strong>r Sports Activity<br />

Vehicles genannt, sind als Spritfresser fast<br />

schon verhasst, aber in manchen Gegen<strong>de</strong>n<br />

Deutschlands durchaus adäquate Fortbewegungsmittel.<br />

Inzwischen wur<strong>de</strong> vielen dieser<br />

Gefährte auch <strong>de</strong>r hohe Verbrauch ausgetrieben.<br />

Neben hubraumstarken V8-Benzinmotoren<br />

haben die meisten Hersteller auch<br />

sparsamere Dieselmotoren im Angebot. Eines<br />

ist aber fast immer gewiss: „Hochbeinige“<br />

Gelän<strong>de</strong>fahrzeuge sorgen für Gesprächsstoff,<br />

ob positiv o<strong>de</strong>r negativ.<br />

Stichwort Verbrauch: Alternative Antriebe wie<br />

ein Hybrid, Erdgas, Autogas o<strong>de</strong>r in Kürze<br />

auch rein elektrische Fahrzeuge sind bei <strong>de</strong>r<br />

Anschaffung durchaus eine Überlegung wert.<br />

Ein sogenanntes Hybridfahrzeug etwa vereint<br />

zwei verschie<strong>de</strong>ne Antriebe in sich, beispielsweise<br />

einen Benzin- und einen Elektromotor.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re im typischen Stadtverkehr<br />

spielt er seine Vorteile aus. Hier kann er<br />

seinen Wirkungsgrad voll entfalten, was zu<br />

einer echten Ersparnis gegenüber konventioneller<br />

Motorisierung führt.<br />

Erdgasfahrzeuge haben Hersteller wie Opel,<br />

VW, Ford o<strong>de</strong>r Fiat im Programm, allerdings<br />

ist die Auswahl oft auf wenige Mo<strong>de</strong>lle<br />

beschränkt. Nach<strong>de</strong>m die Zahl <strong>de</strong>r Erdgastankstellen<br />

bei nur rund 800 liegt, die <strong>de</strong>r<br />

Benzin- und Diesel-Tankstellen nach ADAC-<br />

Angaben aber bei rund 14.000, haben die<br />

Erdgasvarianten von Opel Zafira, VW Touran<br />

o<strong>de</strong>r Ford Focus auch einen kleinen Benzintank<br />

mit an Bord.<br />

Autogas als günstige<br />

Alternative zum Benzin<br />

Autogas wird unter an<strong>de</strong>rem bei <strong>de</strong>r Herstellung<br />

von Benzin in Raffinerien gewonnen<br />

und hat sich in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren als<br />

günstige Alternative zum herkömmlichen<br />

Benzinantrieb etabliert. Auch das Einsatzgebiet<br />

muss nicht auf die nähere Umgebung<br />

beschränkt wer<strong>de</strong>n: Nach Angaben <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Deutschen Verbands Flüssiggas e.V. haben<br />

im Januar 2010 rund 5.700 <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Tankstellen Autogas im Angebot.<br />

Inzwischen gibt es viele Fachwerkstätten,<br />

die eine Autogasanlage bei neuen und<br />

gebrauchten PKW nachrüsten, einige Hersteller<br />

bieten sie auch ab Werk an. Beispiel<br />

Chevrolet und Subaru: Bei<strong>de</strong> Hersteller<br />

haben fast für je<strong><strong>de</strong>s</strong> ihrer Mo<strong>de</strong>lle einen<br />

Autogasantrieb im Programm.<br />

Rein elektrisch fortbewegen können sich<br />

Autofahrer <strong>de</strong>rzeit nur mit einem Tesla. Mini,<br />

Smart und Co. mit Elektroantrieb sind zwar<br />

schon mit Testflotten unterwegs, <strong>de</strong>r reguläre<br />

Einsatz wird aber noch einige Monate auf sich<br />

warten lassen.<br />

42 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


2011 soll <strong>de</strong>r Opel Ampera auf die Straße<br />

kommen, und auch weitere Hersteller stehen<br />

mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen<br />

in <strong>de</strong>n Startlöchern. Dann ist nur noch eine<br />

Steckdose in Reichweite nötig, und ab geht<br />

die stille und rasant beschleunigte Fahrt.<br />

Denn das Drehmoment steht sofort zur Verfügung<br />

und katapultiert selbst mit vermeintlich<br />

wenig Energie versehene Fahrzeuge schnell<br />

auf 50 o<strong>de</strong>r mehr Stun<strong>de</strong>nkilometer.<br />

Allerdings kann auch <strong>de</strong>r Steuerberater o<strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsprüfer mit einem Kleinwagen bei<br />

Mandanten vorfahren. Im Innenstadtbereich<br />

ist Mobilität nicht immer eine Statusfrage,<br />

son<strong>de</strong>rn eine Sache <strong>de</strong>r Vernunft und eines<br />

guten Umweltgewissens.<br />

Für die Mitarbeiter <strong>de</strong>r Kanzlei sollte Sinn<br />

und Zweck <strong><strong>de</strong>s</strong> Dienstwagens im Vor<strong>de</strong>rgrund<br />

stehen. Selbstverständlich dürfen auch die<br />

Bedürfnisse und Lei<strong>de</strong>nschaften ausgelebt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn Inhaber und Partner mit einem<br />

Fahrzeug <strong>de</strong>r Luxus- o<strong>de</strong>r Sportwagenklasse<br />

liebäugeln. Es ist also – fast – alles erlaubt,<br />

und wenn die Fahrzeuge mit <strong>de</strong>m gewissen<br />

Fingerspitzengefühl ausgewählt wer<strong>de</strong>n, lässt<br />

sich eigentlich nichts falsch machen.<br />

Denn eines ist klar: Echte Spritfresser sterben<br />

langsam, aber sicher aus und damit sind auch<br />

Autos mit leistungsstarken Motoren wie<strong>de</strong>r<br />

en vogue. Gera<strong>de</strong> die Premiumhersteller aus<br />

<strong>de</strong>utschen Lan<strong>de</strong>n haben es sich zur Aufgabe<br />

gemacht, ihre eher mit großen Motoren<br />

ausgestatteten Fahrzeuge sehr sparsam zu<br />

machen.<br />

Beispiel BMW: Der Autokonzern hat mit<br />

seinem Programm „EfficientDynamics“ <strong>de</strong>n<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Flottenverbrauch in <strong>de</strong>n letzten Jahren erheblich<br />

senken können. Dieser liegt innerhalb<br />

<strong>de</strong>r BMW Group, die neben BMW noch die<br />

Marken Mini und Rolls Royce umfasst, bei<br />

5,9 Litern Durchschnittsverbrauch pro 100<br />

Kilometer, <strong>de</strong>r CO2-Ausstoß beträgt im Schnitt<br />

rund 150 Gramm pro Kilometer.<br />

Kleine Mo<strong>de</strong>lle<br />

Der Smart, fast schon ein Klassiker <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

i<strong>de</strong>alen Stadtautos, hat Konkurrenz bekommen.<br />

Toyota hat mit <strong>de</strong>m IQ eine Alternative<br />

geschaffen. Teuer sind sie bei<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nn die<br />

Entwicklungsarbeit erfor<strong>de</strong>rte hohe Investitionen.<br />

Günstiger und dabei praktikabler ist<br />

da ein Fiat Panda, <strong>de</strong>r mit fünf Türen und<br />

einem entsprechen<strong>de</strong>n La<strong>de</strong>volumen ein<br />

geeigneter Stadtflitzer ist. O<strong>de</strong>r auch ein<br />

Chevrolet Spark, <strong>de</strong>r mit witzigem Design<br />

und viel Platz unter <strong>de</strong>r knapp geschnei<strong>de</strong>rten<br />

Karosse auftrumpft.<br />

Als witzig, spritzig und gleichzeitig elegant<br />

gelten auch <strong>de</strong>r Fiat 500, <strong>de</strong>r Mini, <strong>de</strong>r nagelneue<br />

Citroën DS3 o<strong>de</strong>r ein Alfa Romeo Mito.<br />

Diese Automobile sind nicht nur formschön<br />

und klein, sie glänzen auch durch niedrige<br />

Verbrauchswerte dank kleiner und effizienter<br />

Motoren.<br />

Zu<strong>de</strong>m sind diese Kleinwagen, im Gegensatz<br />

zu vielen Vorgängern in dieser Klasse, richtig<br />

gut ausgestattet, dank hochwertiger Materialien.<br />

Fachleute sprechen vom sogenannten<br />

Downsizing (vgl. Glossar rechts).<br />

Außer<strong>de</strong>m legen die Hersteller Wert darauf,<br />

dass auch ihre Kleinfahrzeuge die Höchstzahl<br />

von fünf Punkte im sogenannten Euro<br />

» Glossar<br />

Downsizing: Dieser Begriff<br />

bezeichnet das Bemühen,<br />

kleinere Motoren zu entwickeln,<br />

die neben einer hohen Leistung<br />

wenig Treibstoff verbrauchen.<br />

Es kann aber auch die Entwicklung<br />

kleinerer Automo<strong>de</strong>lle<br />

be<strong>de</strong>uten, die einen hohen<br />

Ausstattungsstandard<br />

aufweisen.<br />

SAV: Sports Acitvity Vehicle, im<br />

Prinzip <strong>de</strong>m SUV sehr ähnlich,<br />

aber von BMW gepachtet. Ergo<br />

sind X1, X3, X5 und X6 SAV<br />

Start-Stop-Automatik: Bei<br />

einem Halt an einer Ampel o<strong>de</strong>r<br />

einer Bahnschranke geht <strong>de</strong>r<br />

Motor aus, wenn man in <strong>de</strong>n<br />

Leerlauf schaltet. Nach Betätigung<br />

<strong>de</strong>r Kupplung und Einlegen<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Gangs startet <strong>de</strong>r Motor<br />

wie<strong>de</strong>r. Dieses System spart vor<br />

allem im Stadtverkehr erheblich<br />

Spritkosten.<br />

SUV: Sports Utility Vehicle,<br />

so wird ein gelän<strong>de</strong>gängiges<br />

Fahrzeug bezeichnet, beispielsweise<br />

ein Volkswagen Touareg<br />

o<strong>de</strong>r eine Merce<strong><strong>de</strong>s</strong> M-Klasse.<br />

Der Smart (von links) gilt mit<br />

seinen zwei Sitzplätzen als<br />

klassisches Stadtauto. Für<br />

Überraschung hat <strong>de</strong>r Fiat 500<br />

(Bild mitte) gesorgt, <strong>de</strong>r notfalls<br />

auch vier Personen Platz<br />

bietet. Viel Raum bietet <strong>de</strong>r<br />

Volkswagen Passat und eignet<br />

sich auch für <strong>de</strong>n Termin beim<br />

Mandanten.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 43


KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

NCAP-Crashtest erzielen. Euro NCAP ist ein<br />

Zusammenschluss europäischer Verkehrsministerien,<br />

Automobilclubs und Versicherungsverbän<strong>de</strong>,<br />

die mit neuen Automobiltypen<br />

Crashtests durchführen und danach<br />

ihre Sicherheit bewerten.<br />

Mittelgroße Mo<strong>de</strong>lle<br />

Der Volkswagen Golf, Deutschlands<br />

beliebtestes Automobil, gilt als klassenlos.<br />

In <strong>de</strong>r sechsten Generation ist er so groß<br />

und auch so sparsam wie noch nie. Mit drei<br />

Karosserievarianten, neben <strong>de</strong>m Klassiker<br />

mit drei beziehungsweise fünf Türen wird<br />

<strong>de</strong>r Golf mit mehr Volumen als „Plus“ angeboten.<br />

Ebenfalls gibt es einen Kombi und<br />

eine Limousine, allerdings trägt die <strong>de</strong>n<br />

Namen Jetta.<br />

Aber an<strong>de</strong>re Hersteller wollen <strong>de</strong>n Wolfsburgern<br />

dieses heiß umkämpfte Segment nicht<br />

allein überlassen. Opel hat mit <strong>de</strong>m neuen<br />

Astra ein sehr wertiges Fahrzeug geschaffen<br />

und kann, ebenso wie <strong>de</strong>r Golf, mit effizienten<br />

Motoren punkten. Ford wird dagegen erst im<br />

nächsten Jahr mit <strong>de</strong>m neuen Focus wie<strong>de</strong>r<br />

Anschluss in dieser Klasse fin<strong>de</strong>n. Premiumcharakter<br />

vermitteln Fahrzeuge von BMW<br />

und Audi: Der 1er BMW wird als Drei- und<br />

Fünftürer, Coupé und Cabrio angeboten, <strong>de</strong>r<br />

A3 als Cabrio, Drei- und Fünftürer.<br />

Neben <strong>de</strong>n Deutschen sind die Importeure in<br />

dieser Klasse gut vertreten. Aus Frankreich<br />

stammen <strong>de</strong>r Peugeot 308, <strong>de</strong>r Renault Megane<br />

und <strong>de</strong>r Citroën C4. Rußpartikelfilter waren<br />

bei <strong>de</strong>n Franzosen schon sehr früh obligatorisch,<br />

und die Effizienz <strong>de</strong>r Motoren ist ebenso<br />

hoch wie die <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Mitbewerber.<br />

Viel Luxus bietet <strong>de</strong>r<br />

viertürige Jaguar XJ<br />

(Bild links). Der Gelän<strong>de</strong>wagen<br />

X1 18d von<br />

BMW soll mit <strong>de</strong>m<br />

kleinsten Motor nur<br />

rund 5 Liter Diesel auf<br />

100 km verbrauchen<br />

(Bild rechts).<br />

Beson<strong>de</strong>rs günstige Fahrzeuge aus einzelnen Segmenten<br />

Mo<strong>de</strong>ll Smart 0,8<br />

CDI 3<br />

Nicht zu vergessen sind die koreanischen<br />

Hersteller Kia und Hyundai o<strong>de</strong>r aber die<br />

japanischen Anbieter Mazda, Toyota, Daihatsu,<br />

Nissan, Mitsubishi und Honda. So<br />

günstig wie man es von früher gewohnt war,<br />

sind die Importfahrzeuge aus <strong>de</strong>m fernen<br />

Osten längst nicht mehr, dafür aber im<br />

Regelfall gut ausgestattet. Mit Honda und<br />

Toyota sind zwei Hersteller im Spiel, die mit<br />

<strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llen Insight und Prius Hybridfahrzeuge<br />

anbieten.<br />

Eine Klasse höher sind BMW 3er, Audi A4,<br />

Opel Insignia, Ford Mon<strong>de</strong>o und <strong>de</strong>r Passat<br />

von Volkswagen angesie<strong>de</strong>lt. Sie verkaufen<br />

sich seit Jahren gut, haben mo<strong>de</strong>rne<br />

Fiat 500<br />

1,3 JTD<br />

Honda<br />

Insight<br />

1,3 Hybrid<br />

Renault<br />

Megane<br />

1,5 DCI<br />

Audi A3<br />

1,6 TDI<br />

Durchschnittsverbrauch<br />

in Liter/100 km<br />

4,0 4,2 4,4 4,5 4,1<br />

Gramm CO2 pro Kilometer 88 110 101 114 109<br />

Kosten/Kilometer in Euro 0,246 0,286 0,338 0,366 0,378<br />

Kosten/Monat in Euro 308 357 423 458 472<br />

Quelle: ADAC, November 2009<br />

Motoren, sind hochwertig ausgestattet und<br />

verteidigen ihre Marktführerschaft gegen<br />

<strong>de</strong>n Trend in Richtung kleinere Fahrzeuge.<br />

Dabei sind diese Kandidaten eine gute Wahl.<br />

Sie erzeugen aufgrund ihrer Konzeption<br />

kaum Neid und können daher praktisch für<br />

je<strong>de</strong>n Klientenbesuch genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Beispiel höchster Effizienz ist hier <strong>de</strong>r<br />

BMW 320d aus <strong>de</strong>r Reihe Efficient Dynamics.<br />

Hinter <strong>de</strong>r Bezeichnung steckt eine<br />

3er-Limousine mit Dieselmotor, die nur<br />

4,1 Liter auf 100 Kilometer verbraucht und<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong>halb auch nur 109 Gramm CO2 pro Kilometer<br />

emittiert.<br />

44 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Vans und Kleinbusse<br />

Eigentlich haben die Klassiker für die Familie<br />

in einer Kanzlei eigentlich nichts verloren.<br />

Eigentlich. Aber ein Volkswagen T5,<br />

<strong>de</strong>r Klassiker unter <strong>de</strong>n Kleinbussen, o<strong>de</strong>r<br />

ein Chrysler Voyager lassen sich schnell zu<br />

einem Büro mit hochwertiger Ausstattung<br />

umfunktionieren: Drehbare und selbstverständlich<br />

le<strong>de</strong>rbezogene Sessel und ein<br />

Tisch sind bei Außenterminen durchaus<br />

eine Alternative. Vor allem, wenn es keine<br />

an<strong>de</strong>ren vernünftigen Möglichkeiten eines<br />

Zusammentreffens gibt.<br />

Große Mo<strong>de</strong>lle<br />

Nicht verzichten müssen Steuerberater auf<br />

Autos <strong>de</strong>r Oberklasse. Erfolg darf gezeigt<br />

wer<strong>de</strong>n, und so sind <strong>de</strong>r neue 5er von<br />

BMW, eine E-Klasse von Merce<strong><strong>de</strong>s</strong>-Benz,<br />

ein Audi A6 o<strong>de</strong>r ein Jaguar XF geeignete<br />

Autos mit nie da gewesener Effizienz. So<br />

verspricht BMW beim Mo<strong>de</strong>ll 520d <strong>de</strong>r neuesten<br />

Generation, <strong>de</strong>r ab En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Sommers<br />

2010 zu haben ist, einen Durchschnittsverbrauch<br />

von nur noch 5 Liter pro 100<br />

Kilometer – bei einer Leistung von 184 PS.<br />

Einen Schritt weiter in Richtung 7er-Reihe<br />

geht BMW mit <strong>de</strong>m 5er GT. Die Limousine<br />

mit <strong>de</strong>m Schrägheck überzeugt durch eine<br />

Anmutung, die <strong>de</strong>m 7er ähnelt, aber keiner<br />

ist. Man fährt also eigentlich einen Wagen<br />

<strong>de</strong>r 5er Reihe, genießt aber <strong>de</strong>n Luxus wie<br />

in einem 7er.<br />

Für Freun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Allradantriebs ist <strong>de</strong>r 7er<br />

X Drive auch eine A lternative zum Audi<br />

A8 Quattro und <strong>de</strong>r Merce<strong><strong>de</strong>s</strong> S-Klasse<br />

4 Matic. Eine ganz beson<strong>de</strong>re Limousine<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

wird im Sommer 2010 die Fans britischer<br />

Automobile erfreuen. Der Jaguar XJ will neue<br />

Maßstäbe setzen und ist nicht nur <strong><strong>de</strong>s</strong>wegen<br />

eine hochinteressante Alternative zu <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>utschen Premiummarken.<br />

Gelän<strong>de</strong>gängige Fahrzeuge<br />

Viele Unternehmen haben genaue Vorgaben<br />

für ihren Fuhrpark erstellt, die Dinge wie<br />

Fahrzeugtyp, Größe, Hersteller o<strong>de</strong>r Motorleistung<br />

regeln. Bislang waren gelän<strong>de</strong>gängige<br />

Fahrzeuge ausgeschlossen, inzwischen<br />

scheint sich das aber etwas zu lockern. Grund<br />

könnten Fahrzeugtypen wie <strong>de</strong>r BMW X1<br />

sein, <strong>de</strong>n es mit Zwei- o<strong>de</strong>r Vierradantrieb<br />

gibt. Der X1 glänzt durch einen Verbrauch<br />

von 5,2 Liter/100 km (Mo<strong>de</strong>ll 18d, Heckantrieb,<br />

136 Gramm CO2/km, Allradvariante:<br />

5,7 Liter/100 km, 150 g CO2/km).<br />

Volkswagen ist hier mit <strong>de</strong>m Tiguan auf <strong>de</strong>m<br />

Markt, Ford mit <strong>de</strong>m Kuga. Alle Mo<strong>de</strong>lle<br />

haben eine höhere Sitzposition als normale<br />

PKW, vermitteln ein Gefühl höherer Sicherheit<br />

und haben viel Platz.<br />

Sportwagen<br />

Ein Porsche ist für viele ein erfüllter Kindheitstraum<br />

und auch ein Zeichen, lange gute<br />

Arbeit geleistet zu haben. Aber auch ein Symbol,<br />

mit <strong>de</strong>m man beim täglichen Einsatz feinfühlig<br />

umgehen muss. Nicht je<strong>de</strong>r Klient hat<br />

Verständnis für Steuerberater, die mit einem<br />

teueren Sportwagen vorfahren.<br />

Beson<strong>de</strong>ren Eindruck kann man in diesem<br />

Segment mit <strong>de</strong>m bereits erwähnten USamerikanischen<br />

Tesla schin<strong>de</strong>n. Der ausschließlich<br />

elektrisch betriebene Sportwagen<br />

punktet mit <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Umweltfreundlichkeit.<br />

Vorausgesetzt, <strong>de</strong>r Strom kommt aus<br />

regenerativen Energiequellen. Kostenpunkt<br />

für dieses Vergnügen: 99.000 Euro.<br />

Luxuswagen<br />

Porsche Panamera, Maserati Quattroporte<br />

und <strong>de</strong>r Aston Martin Rapi<strong>de</strong>, drei Vertreter<br />

mit vier Türen aus renommierten Sportwagenschmie<strong>de</strong>n.<br />

Alle drei Mo<strong>de</strong>lle vereinigen<br />

mit diesen viersitzigen Limousinen ultimative<br />

Fortbewegung auf höchstem Niveau<br />

mit Familientauglichkeit. Die Kofferräume<br />

bieten genügend Platz und das Reisen mit<br />

diesen Fahrzeugen ist <strong>de</strong>finitiv höchster<br />

Genuss.<br />

Allerdings zählen die drei Luxusautos nicht<br />

unbedingt zu <strong>de</strong>n Fahrzeugen, die sich wirklich<br />

eignen, um damit auch Mandanten zu<br />

besuchen. Für das Wochenen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>n Golfplatz<br />

o<strong>de</strong>r die Reise mit <strong>de</strong>r Familie hingegen<br />

eignen sich die Kandidaten bestens und sind<br />

in Sachen Luxus unschlagbar.<br />

Old-/Youngtimer<br />

Etwas Beson<strong>de</strong>res sind Oldtimer beziehungsweise<br />

Youngtimer für <strong>de</strong>n täglichen<br />

Kanzleieinsatz. Über die Bezeichnung streiten<br />

sich die Experten. Einig ist man sich,<br />

dass ein Youngtimer min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 25 Jahre<br />

alt sein muss und in etwa <strong>de</strong>r gängigen Vorstellung<br />

eines relativ mo<strong>de</strong>rnen Automobils<br />

entspricht. Eine Grenze kann etwa Mitte bis<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 60er-Jahre gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ältere Fahrzeuge sind dann echte Oldtimer.<br />

Inwieweit sich ein älteres Automobil für <strong>de</strong>n<br />

Einsatz als Geschäftswagen in <strong>de</strong>r Kanzlei<br />

rentiert, ist eine Frage <strong>de</strong>r gefahrenen<br />

Kilometer und <strong>de</strong>r Begeisterung. Steuerlich<br />

gesehen ist so ein Oldie vielleicht sogar ein<br />

Schnäppchen. Die Ein-Prozent-Regelung<br />

richtet sich ja nach <strong>de</strong>m Neupreis, <strong>de</strong>r je<br />

nach Mo<strong>de</strong>ll möglicherweise viel niedriger<br />

ist, als <strong>de</strong>r tatsächliche Marktpreis.<br />

Kosten<br />

Die Betriebskosten eines Fahrzeugs sollten<br />

wesentlicher Bestandteil bei <strong>de</strong>r Anschaffungsentscheidung<br />

sein. ADAC, Tüv und<br />

die Dekra ermitteln regelmäßig die Gesamtkosten<br />

aller gängigen Fahrzeuge. Beurteilt<br />

wer<strong>de</strong>n hierbei nicht nur <strong>de</strong>r Verbrauch,<br />

son<strong>de</strong>rn auch die Anschaffungskosten, <strong>de</strong>r<br />

Wertverlust, die fixen Betriebs- sowie die<br />

Werkstatt- und Reifenkosten.<br />

Ein Blick in diese Tabellen ermöglicht eine<br />

sinnvolle Auswahl <strong><strong>de</strong>s</strong> neuen Wagens. Es<br />

lohnt sich beim Kauf eines neuen Automobils<br />

auch ein Blick auf die Schadstoffeinstufung.<br />

EU5 sollte es schon sein, aber längst<br />

nicht alle Hersteller haben bislang sämtliche<br />

Mo<strong>de</strong>lle auf diese neue Norm umgestellt. Seit<br />

einigen Monaten sind sogar schon in EU6<br />

eingestufte Fahrzeuge erhältlich. Noch nicht<br />

zwingend notwendig, da erst ab 1.1.2015<br />

gesetzliche Pflicht, aber durchaus in eine<br />

KaufentscheiPdung einzubeziehen.<br />

Dietmar<br />

Stanka<br />

ist freier Motor-<br />

Journalist aus München<br />

und arbeitet unter<br />

an<strong>de</strong>rem für die<br />

„Frankfurter Allgemeine<br />

Zeitung“, das Portal<br />

www.neuwagen.<strong>de</strong><br />

und das regionale Mittelstandsportal<br />

„B4B Mittelstand“.<br />

E-Mail: info@dietmarstanka.<strong>de</strong><br />

4 _ 10 SteuerConsultant 45


KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

Fortbildung<br />

Mit Ratingwissen<br />

glänzen<br />

2006 erwirtschafteten die rund 87.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten,<br />

Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland einen Umsatz von<br />

fast 20 Milliar<strong>de</strong>n Euro. Der Wettbewerbsdruck ist gestiegen, das Kostenbewusstsein<br />

gewachsen und die Anfor<strong>de</strong>rungen ihrer Klienten haben sich geän<strong>de</strong>rt.<br />

Vor <strong>de</strong>m Hintergrund zahlreicher Än<strong>de</strong>rungen<br />

sind Steuerberaterkanzleien dazu<br />

gezwungen, ihre internen Strukturen möglichst<br />

effizient zu organisieren, zu<strong>de</strong>m ziehen<br />

sie verstärkt auch die Möglichkeiten <strong>de</strong>r<br />

Spezialisierung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kooperation mit Kollegen<br />

und an<strong>de</strong>ren Vertretern freier Berufe<br />

in Betracht.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re auf die Steuerberater wer<strong>de</strong>n,<br />

durch die von <strong>de</strong>r EU gefor<strong>de</strong>rte Liberalisierung<br />

<strong>de</strong>r über Kammern organisierten<br />

Berufe, berufsrechtliche Än<strong>de</strong>rungen zukommen,<br />

welche auf mehr Wettbewerb zielen und<br />

ein <strong>de</strong>utliches Um<strong>de</strong>nken bei <strong>de</strong>n Betroffenen<br />

erfor<strong>de</strong>rn.<br />

Bei gewerblichen Mandaten stehen kleine<br />

Unternehmen sowie <strong>de</strong>r Mittelstand im<br />

Fokus <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerberaters. Kaum ein mittelständisches<br />

Unternehmen kann in <strong>de</strong>r<br />

durch Globalisierung geprägten Welt noch<br />

auf Beratungsleistungen durch Steuerberater<br />

o<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer verzichten. Neben<br />

<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n steuerlichen Beratung vertritt<br />

<strong>de</strong>r Steuerberater die Interessen seiner Mandanten<br />

gegenüber Dritten, unterstützt sie bei<br />

<strong>de</strong>r Durchsetzung von Rechten, aber auch bei<br />

wichtigen <strong>Entscheidung</strong>en im privaten und<br />

betrieblichen Bereich.<br />

In seinen in direktem Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Beratung stehen<strong>de</strong>n Tätigkeiten<br />

agiert er beispielsweise als Verwalter,<br />

Gutachter, Treuhän<strong>de</strong>r, Beirat o<strong>de</strong>r Sachverständiger.<br />

Auch aufgrund <strong>de</strong>r hierdurch<br />

entstehen<strong>de</strong>n vielfältigen und umfassen<strong>de</strong>n<br />

Einblicke in das jeweilige Klientenunternehmen<br />

ist es empfehlenswert, für <strong>de</strong>nselben<br />

Klienten auch betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen<br />

anzubieten. Hieraus ergeben<br />

sich auch die Wettbewerbsvorteile, wie erster<br />

Ansprechpartner <strong><strong>de</strong>s</strong> Mandanten o<strong>de</strong>r auch<br />

die intimen Kenntnisse <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse und <strong>de</strong>r Brancheneinblick.<br />

Durch seine Ausbildung verfügt er zu<strong>de</strong>m<br />

über eine soli<strong>de</strong> Grundlage, um zusätzliche<br />

Kompetenzen hinzuzugewinnen. Durch<br />

eine konsequente Nutzung und <strong>de</strong>n Ausbau<br />

seiner Wettbewerbsvorteile über die<br />

langjährige Mandantenbeziehung und <strong>de</strong>m<br />

dadurch gewachsenen Vertrauen bis zum<br />

betriebswirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Know-how bietet sich <strong>de</strong>m Steuerberater<br />

o<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer die Möglichkeit, sich<br />

auf <strong>de</strong>m Markt als Berater zu etablieren und<br />

diese Stellung weiter auszubauen.<br />

Neben <strong>de</strong>m anhalten<strong>de</strong>n Kostendruck verstärkt<br />

sich <strong>de</strong>r Trend hin zur fachlichen Spezialisierung<br />

auch aus <strong>de</strong>r stetig wachsen<strong>de</strong>n<br />

Komplexität <strong>de</strong>r Materie, welcher vor allem<br />

Einzelpraxen und kleine Sozietäten vor große<br />

Herausfor<strong>de</strong>rungen stellt. Da die fachlichen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen sowohl unter <strong>de</strong>m Einfluss<br />

<strong>de</strong>r Gesetzgebung als auch durch <strong>de</strong>n erweiterten<br />

Kun<strong>de</strong>nbedarf, zum Beispiel durch<br />

zunehmen<strong>de</strong> Internationalisierung mittelständischer<br />

Unternehmen o<strong>de</strong>r auch durch<br />

die Notwendigkeit finanzieller Optimierung,<br />

stetig wachsen, spielt die fachliche Weiterbildung<br />

für die Qualitätsverbesserung und<br />

somit für die Behauptung im Markt eine<br />

Schlüsselrolle.<br />

Nürnberger Hochschule mit zwei<br />

parallelen Ratingfortbildungen<br />

Die Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg<br />

bietet an ihrem Management-Institut mit <strong>de</strong>r<br />

Ausbildung zum „Ratinganalysten“ sowie<br />

zum „Restrukturierungsmanager“ Seminare<br />

an, die speziell auf <strong>de</strong>n Mittelstand und seine<br />

Berater zugeschnitten sind. Konzeption und<br />

Ablauf <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Weiterbildungsprogramme<br />

nun im Überblick.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Basler<br />

Eigenkapitalvereinbarung korrespondieren<strong>de</strong>n<br />

Richtlinie <strong>de</strong>r Europäischen Union, durch<br />

die Ergänzung von § 25 a Abs. 1 Satz 3 Nr.<br />

1 Kreditwesengesetz, in nationales Recht, ist<br />

das Rating bei <strong>de</strong>r Kreditvergabe durch die<br />

Kreditinstitute seit <strong>de</strong>m 1.1.2007 verpflichtend.<br />

Der grundlegen<strong>de</strong> Beratungsumfang<br />

nach StBerG und WPO umfasst zum Beispiel<br />

auch die Beratung zu ratingrelevanten Kriterien<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Jahresabschlusses und <strong>de</strong>n qualitativen<br />

Faktoren, die Initiierung von unabhängigen<br />

Ratinggutachten, die Betreuung beim<br />

Bankgespräch o<strong>de</strong>r auch die Unterstützung<br />

bei <strong>de</strong>r Finanzierung.<br />

Nicht nur die Kreditinstitute müssen sich<br />

auf die Jahresabschlussdaten verlassen. Mit<br />

<strong>de</strong>r Einführung <strong><strong>de</strong>s</strong> elektronischen Unternehmensregisters<br />

zum1.1.2007 müssen die<br />

Jahresabschlüsse in entsprechen<strong>de</strong>m Umfang<br />

in elektronischer Form offengelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Auf diese Daten wer<strong>de</strong>n künftig sowohl die<br />

Geschäftspartner als auch die Auskunfteien<br />

zurückgreifen.<br />

Zahlreiche Steuerberater haben diese Entwicklung<br />

bereits erkannt und beraten seit<br />

Längerem erfolgreich ihre Mandanten hinsichtlich<br />

eines ratingorientierten Jahresab-<br />

46 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


schlusses. Die Mandanten profitieren von<br />

einer solchen umfassen<strong>de</strong>n Unterstützung<br />

unter an<strong>de</strong>rem dadurch, dass sie günstigere<br />

Kreditkonditionen von ihrer Bank erhalten<br />

und neue beziehungsweise ergänzen<strong>de</strong><br />

Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa Mezzanine-Kapital<br />

erschließen.<br />

Wie sieht nun eine Ratingausbildung aus, die<br />

<strong>de</strong>n Steuerberater entsprechend qualifiziert?<br />

Ziel <strong>de</strong>r Nürnberger Weiterbildung ist es, <strong>de</strong>n<br />

Absolventen eine qualitativ hochwertige und<br />

praxisnahe Ausbildung zu bieten, die es<br />

ermöglicht, die Zahlungs- und Zukunftsfähigkeit,<br />

insbeson<strong>de</strong>re von mittelständischen<br />

Unternehmen, fundiert zu beurteilen und<br />

diese im Ratingprozess qualifiziert zu begleiten.<br />

Dieses Wissen wird an über 13 Wochenen<strong>de</strong>n,<br />

freitagabends und samstags, in insgesamt 120<br />

Stun<strong>de</strong>n vermittelt. Bereits bei <strong>de</strong>r Konzeption<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Programms wur<strong>de</strong> von Beginn an viel<br />

Wert auf eine praxisorientierte Ausrichtung<br />

<strong>de</strong>r Inhalte gelegt. Die einzelnen Studienabschnitte<br />

sind aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmt und<br />

vermitteln ein breit angelegtes Gesamtbild<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Themas Rating, sowohl im nationalen als<br />

auch internationalen Kontext.<br />

Methodische Grundlagen<br />

Die Schulung <strong>de</strong>r methodischen Grundlagen<br />

erfolgt im Rahmen <strong>de</strong>r quantitativen Analyse<br />

durch erfahrene Entwickler von Ratingsystemen.<br />

An dieser Stelle wer<strong>de</strong>n die Unterschie<strong>de</strong><br />

zwischen klassischer Bilanzanalyse<br />

auf <strong>de</strong>r einen und <strong>de</strong>m Aufbau und <strong>de</strong>r Aussage<br />

von Scoring- und Ratingsystemen auf<br />

<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite <strong>de</strong>utlich gemacht. Wenngleich<br />

die meisten Ratingverfahren <strong>de</strong>r Banken<br />

zu 60 bis 70 Prozent auf quantitativen<br />

Jahresabschlussdaten beruhen, sind diese für<br />

die Beurteilung <strong>de</strong>r Zukunftsfähigkeit eines<br />

Unternehmens nur bedingt geeignet.<br />

Deshalb ist es nicht nur im Sinne <strong>de</strong>r Baseler<br />

Eigenkapitalregeln erfor<strong>de</strong>rlich, die vergangenheitsbezogenen<br />

Daten durch qualitative<br />

Informationen, wie etwa die Beurteilung von<br />

Markt, Produkten und Wettbewerb sowie <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Managements, zu ergänzen. Neben diesen<br />

Aspekten wird im Rahmen <strong>de</strong>r qualitativen<br />

Analyse beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf die Beur-<br />

Die fachliche Weiterbildung<br />

im Bereich<br />

Rating kann eine<br />

Schlüsselrolle für<br />

Steuerberater sein,<br />

um sich am Markt zu<br />

behaupten.<br />

teilung von Geschäftsmo<strong>de</strong>llen gelegt. Das<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Fachwissen wird durch erfahrene<br />

Experten aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Beteiligungsfinanzierung<br />

vermittelt.<br />

Ratingsysteme in <strong>de</strong>r Praxis<br />

Den größten Raum im Ausbildungsprogramm<br />

nimmt die Beschäftigung mit <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

internen und externen Ratingsystemen<br />

in <strong>de</strong>r Praxis ein. Ein beson<strong>de</strong>res<br />

Alleinstellungsmerkmal <strong><strong>de</strong>s</strong> Nürnberger Weiterbildungsprogramms<br />

ist die Arbeit mit <strong>de</strong>n<br />

Ratingsystemen <strong>de</strong>r Banken, <strong>de</strong>m sogenannten<br />

internen Rating. Vor Ort, das heißt in <strong>de</strong>n<br />

Räumen <strong>de</strong>r beteiligten Banken – Sparkasse,<br />

VR-Bank, Hypovereinsbank und Commerzbank<br />

–, bearbeiten die Teilnehmer anonymisierte<br />

Kreditfälle mit <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />

Ratingsystemen.<br />

Im Anschluss wer<strong>de</strong>n dann die Ratingergebnisse<br />

vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r Kreditentscheidung<br />

mit <strong>de</strong>n verantwortlichen<br />

Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn und Firmenkun<strong>de</strong>nbetreuern<br />

diskutiert. Auf diese Weise sind<br />

die Teilnehmer in <strong>de</strong>r Lage, sowohl die<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 47


KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

Ratinganalyse als auch <strong>de</strong>n Kreditentscheidungsprozess<br />

<strong>de</strong>tailliert und realitätsnah aus<br />

Sicht <strong>de</strong>r Banken nachzuvollziehen und zu<br />

verstehen. Ergänzend lernen die Teilnehmer<br />

Systeme und Prozesse externer Ratinganbieter<br />

für <strong>de</strong>n Mittelstand (Datev, Creditreform<br />

und Rating-Services) kennen.<br />

Im Rahmen einer umfangreichen Fallstudie<br />

vollziehen die Teilnehmer aktiv expertengestützte<br />

Ratingverfahren nach. Bei <strong>de</strong>r Erstellung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> abschließen<strong>de</strong>n Ratingberichts<br />

erweist es sich für manchen Teilnehmer als<br />

schwierig, bei Wahrung <strong>de</strong>r neutralen Distanz<br />

die wesentlichen Ergebnisse herauszuarbeiten,<br />

ohne gleichzeitig einen zu starken Beratungsbezug<br />

herzustellen.<br />

Spätestens an dieser Stelle wird <strong>de</strong>utlich, wie<br />

wichtig es in <strong>de</strong>r Praxis ist, klar zwischen<br />

<strong>de</strong>r eigentlichen Ratinganalyse und <strong>de</strong>r Beratung<br />

zu trennen. Die intensive Arbeit mit <strong>de</strong>n<br />

verschie<strong>de</strong>nen Ratingsystemen in <strong>de</strong>r Praxis<br />

befähigt die Absolventen künftig „auf gleicher<br />

Augenhöhe“ mit Banken und an<strong>de</strong>ren<br />

Kapitalgebern zu kommunizieren.<br />

Rating Advisory<br />

Der letzte Ausbildungsabschnitt widmet sich<br />

<strong>de</strong>m eigentlichen Rating Advisory und <strong>de</strong>n<br />

damit verbun<strong>de</strong>nen Haftungsfragen. Der<br />

Rating Advisor begleitet ein Unternehmen<br />

durch alle Phasen <strong><strong>de</strong>s</strong> Ratingprozesses. Diese<br />

reichen von <strong>de</strong>r ratinggerechten Aufbereitung<br />

<strong>de</strong>r Unterlagen über die qualifizierte<br />

Begleitung <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens bis hin zur<br />

Erarbeitung von Maßnahmen, die <strong>de</strong>m Abbau<br />

<strong>de</strong>r im Ratingverfahren aufgezeigten Defizite<br />

dienen. Die Weiterbildung schließt mit einer<br />

vierstündigen schriftlichen Prüfung ab. Der<br />

erfolgreiche Abschluss wird mit einem Zertifikat<br />

<strong>de</strong>r Hochschule bestätigt.<br />

Referenzrating<br />

Für beson<strong>de</strong>rs engagierte Absolventen<br />

besteht im Anschluss zusätzlich die Möglichkeit,<br />

im Rahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> sogenannten Referenzratings<br />

ihre Fähigkeiten und ihr erworbenes<br />

Fachwissen in <strong>de</strong>r Praxis zu testen. Dabei<br />

wird für ein ausgewähltes mittelständisches<br />

Unternehmen ein externes Rating vorbereitet<br />

und durchgeführt („Vor-Ort-Analyse“).<br />

Nach Bildung eines eigenständigen Analystenteams<br />

wer<strong>de</strong>n unter Begleitung einer<br />

erfahrenen Chefanalystin und Unterstützung<br />

durch verschie<strong>de</strong>ne Ausbildungspartner<br />

sämtliche Phasen <strong><strong>de</strong>s</strong> Ratingprozesses<br />

durchlaufen.<br />

Nach gemeinsamer Erarbeitung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ratingberichts<br />

wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse <strong>de</strong>m Unternehmen<br />

präsentiert und mit <strong>de</strong>m Management<br />

diskutiert. Bisher haben sich schon<br />

einige mittelständische Unternehmen <strong>de</strong>m<br />

Referenzrating unterzogen und so die Chancen<br />

schätzen gelernt, die sich für ihre Firma<br />

aus <strong>de</strong>r externen Bonitätsbeurteilung ergeben.<br />

Kooperationen<br />

Die Weiterbildung ist vom Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verband<br />

<strong>de</strong>r Ratinganalysten und Ratingadvisor e. V.<br />

(BdRA) akkreditiert. Zusätzlich kooperiert<br />

das GSO-MI in <strong>de</strong>r Ausbildung zum Rating-<br />

beziehungsweise Certified-Credit-Analyst mit<br />

<strong>de</strong>r Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse<br />

und Asset Management (DVFA). Dadurch<br />

können die Absolventen durch einen Aufbaukurs<br />

zusätzlich das DVFA-Zertifikat Certified<br />

Credit Analyst (CCrA®) erwerben. Die<br />

Certified-Credit-Analysten wie<strong>de</strong>rum können<br />

durch eine kurze Trainingsphase das Zertifikat<br />

„Ratinganalyst“ <strong>de</strong>r Georg-Simon-Ohm-<br />

Hochschule Nürnberg erwerben.<br />

» Informationen<br />

Weitere Infos zur Weiterbildung:<br />

www.rating-nuernberg.<strong>de</strong><br />

www.restrukturierungnuernberg.<strong>de</strong><br />

Georg-Simon-Ohm<br />

Management-Institut<br />

Alexandra Meissel<br />

Kressengartenstraße 2<br />

90402 Nürnberg<br />

Tel.: 0911 / 94 11 99 26<br />

Fax: 0911 / 94 11 99 33<br />

E-Mail: info@ohm-hochschule.<strong>de</strong><br />

Seit Oktober 2006 kooperieren das GSO-MI<br />

und die österreichische Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Wirtschaftstreuhän<strong>de</strong>r<br />

(WT-Aka<strong>de</strong>mie) in <strong>de</strong>r<br />

Ausbildung zum „Credit-Rating-Analysten“<br />

(CRA) und „Ratinganalysten“. Bei<strong>de</strong> Seiten<br />

möchten damit die Synergien bei <strong>de</strong>r Qualifizierung<br />

von Kredit- und Ratingexperten<br />

schaffen.<br />

Der qualifiziert ausgebil<strong>de</strong>te Ratinganalyst<br />

kennt alle relevanten Aspekte <strong>de</strong>r komplexen<br />

Thematik, die zur Ermittlung <strong>de</strong>r Zukunftsfähigkeit<br />

eines Unternehmens erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind. Insbeson<strong>de</strong>re das Rating Advisory stellt,<br />

unverzichtbar ausgehend von <strong>de</strong>r Ratinganalyse<br />

für viele Steuerberater, Abschlussprüfer<br />

und Unternehmensberater, ein neues, noch<br />

nicht ausreichend erschlossenes Beratungsfeld<br />

von hohem fachlichem Anspruch, dar. Die<br />

Leistung „Rating Advisory“ ist so gewichtig,<br />

dass sie eine geson<strong>de</strong>rte Honorarabrechnung<br />

wert ist. Neben <strong>de</strong>r qualifizierten Ratingvorbereitung<br />

und -begleitung <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens<br />

können sich auch aus Aspekten, wie Fragen<br />

<strong>de</strong>r Strategie, <strong>de</strong>r Umstrukturierung und<br />

<strong>de</strong>r Finanzierung neue Beratungsfel<strong>de</strong>r im<br />

Bereich <strong>de</strong>r qualifizierten betriebswirtschaftlichen<br />

und wirtschaftsrechtlichen Beratung<br />

ergeben, die auch wegen <strong><strong>de</strong>s</strong> zu erzielen<strong>de</strong>n<br />

Honorars interessant ist.<br />

Die gestiegene Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>s</strong> Jahresabschlusses<br />

für das Rating <strong>de</strong>r Kreditinstitute<br />

und die Bonitätsbeurteilung durch Geschäftspartner<br />

und Auskunfteien bedarf einer wachsen<strong>de</strong>n<br />

Verantwortung <strong>de</strong>r Steuerberater<br />

und Wirtschaftsprüfer für das Rating <strong>de</strong>r<br />

Mandanten. Als logische Konsequenz schafft<br />

dies ein Problembewusstsein je<strong><strong>de</strong>s</strong> einzelnen<br />

Berufträgers, aber auch <strong>de</strong>r Mitarbeiter.<br />

Unternehmenskrisen gehören nicht erst<br />

seit <strong>de</strong>r aktuellen Finanzmarktkrise zum<br />

wirtschaftlichen Alltag. Wer<strong>de</strong>n krisenhafte<br />

Entwicklungen nicht rechtzeitig erkannt<br />

o<strong>de</strong>r wird durch Missmanagement und Verän<strong>de</strong>rungsresistenz<br />

zu spät auf verän<strong>de</strong>rte<br />

Marktbedingungen reagiert, können auch<br />

ehemals gesun<strong>de</strong> Unternehmen in Schieflage<br />

geraten.<br />

Nach Angaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Statistischen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amts<br />

wur<strong>de</strong>n im Jahr 2009 insgesamt 32.687<br />

Unternehmensinsolvenzen registriert, ein<br />

Zuwachs gegenüber <strong>de</strong>m Jahr 2008 um 11,6<br />

Prozent. Dabei stellt sich die Frage, wie viele<br />

Insolvenzen im Vorfeld tatsächlich durch<br />

qualifizierte Beratung vermie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n<br />

und wie viele Insolvenzen bei qualifizierter<br />

Beratung von vornherein hätten vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n können? Als ein<strong>de</strong>utige Antwort auf<br />

diese Frage steht die noch immer unzureichen<strong>de</strong><br />

Bereitschaft <strong>de</strong>r betroffenen Unternehmer,<br />

Rat anzunehmen und auch umzusetzen.<br />

Hinzu kommt aber auch <strong>de</strong>r Mangel an<br />

umfassen<strong>de</strong>r, qualifizierter Beratung.<br />

Zur Krisenbewältigung wird häufig auf Spezialisten<br />

mit entsprechen<strong>de</strong>m Fachwissen<br />

zurückgegriffen. Dabei kann es sich um interne<br />

o<strong>de</strong>r externe Berater, ein neues Management<br />

o<strong>de</strong>r – bei einer weit fortgeschrittenen<br />

Krise – um einen Insolvenzverwalter han<strong>de</strong>ln.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>vereinigung<br />

Restrukturierung, Sanierung und Interim<br />

Management (BRSI) spielt die schnelle<br />

und effiziente Kommunikation zwischen<br />

Unternehmensleitung, Gesellschaftern und<br />

Dienstleistern wie Banken, Rechtsanwälten,<br />

Steuerberatern und Wirtschaftsberatern eine<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Rolle, um Unternehmen in<br />

schwierigen Zeiten erfolgreich zu führen, aus<br />

einer Krisensituation heraus zu sanieren, vor<br />

einer Insolvenz zu retten o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>r Wachs-<br />

48 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


tum zu erzeugen. Wie die Erfahrung zeigt,<br />

verfügen in <strong>de</strong>r Regel jedoch nicht alle am<br />

Restrukturierungsprozess Beteiligten über<br />

das notwendige betriebswirtschaftliche und<br />

rechtliche Grundwissen, um Unternehmen<br />

aus <strong>de</strong>r kurzfristigen Krise zu führen und ihr<br />

langfristiges Überleben zu sichern.<br />

Gera<strong>de</strong> durch seinen umfassen<strong>de</strong>n Einblick<br />

in das Unternehmen eröffnet sich hier für<br />

<strong>de</strong>n Steuerberater ein weiteres eng verflochtenes<br />

Beratungsfeld im Bereich <strong>de</strong>r außergerichtlichen<br />

Sanierung und Restrukturierung,<br />

wenn er sich das erfor<strong>de</strong>rliche Fachwissen<br />

aneignet.<br />

Genau in diesem weiteren Bereich will das<br />

Management-Institut <strong>de</strong>r Georg-Simon-Ohm-<br />

Hochschule in Nürnberg mit seinem berufsbegleiten<strong>de</strong>n<br />

Weiterbildungsprogramm<br />

zum „Restrukturierungsmanager“ (Georg-<br />

Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg) ansetzen,<br />

das nach einer über einjährigen Entwicklungsphase<br />

seit 10. Oktober 2008 Teil<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Angebots ist. Ziel dieses Lehrgangs ist<br />

es, die Absolventen in die Lage zu versetzen,<br />

ganzheitliche Restrukturierungskonzepte zur<br />

erfolgreichen außergerichtlichen Sanierung<br />

mittelständischer Unternehmen entwickeln<br />

und prüfen zu können. Darauf aufbauend,<br />

sollen die Teilnehmer nachhaltige Geschäftsmo<strong>de</strong>lle<br />

unter <strong>de</strong>n Aspekten „Verän<strong>de</strong>rung,<br />

Innovation und Wertsteigerung“ entwickeln<br />

können.<br />

Das Ausbildungskonzept unterschei<strong>de</strong>t sich<br />

von an<strong>de</strong>ren am Markt angebotenen Seminaren<br />

insbeson<strong>de</strong>re durch seine ganzheitliche<br />

Sichtweise <strong><strong>de</strong>s</strong> Restrukturierungsprozesses<br />

und die Fokussierung auf betriebswirtschaftliche<br />

Aspekte. Das Curriculum, das insgesamt<br />

124 Stun<strong>de</strong>n umfasst und an 14 Wochenen<strong>de</strong>n<br />

zu absolvieren ist, basiert auf <strong>de</strong>n drei<br />

Modulen Krisen- und Restrukturierungsmanagement,<br />

rechtlicher Rahmen sowie Wertsteigerungs-<br />

und Change-Management.<br />

Krisen- und<br />

Restrukturierungsmanagement<br />

Im ersten Modul (70 Stun<strong>de</strong>n) lernen die<br />

Teilnehmer zunächst die Grundlagen, Kommunikationsregeln<br />

und Sofortmaßnahmen<br />

kennen, die im Rahmen einer aktuellen Krisenbewältigung<br />

zu beachten sind. Es wer<strong>de</strong>n<br />

aber ebenso die Ansatzpunkte und Möglichkeiten<br />

aufgezeigt, die eine Restrukturierung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens <strong>de</strong>utlich vor einer Insolvenz<br />

ermöglichen. Der Steuerberater könnte<br />

somit aufgrund seines umfassen<strong>de</strong>n Einblicks<br />

schon frühzeitig <strong>de</strong>n Mandanten auf Entwicklungen<br />

und Krisensymptome hinweisen und<br />

geeignete Maßnahmen empfehlen.<br />

Die Praxis zeigt jedoch, dass insbeson<strong>de</strong>re<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

eine strategische Krise von <strong>de</strong>n Unternehmen<br />

oftmals nicht als solche i<strong>de</strong>ntifiziert beziehungsweise<br />

warnen<strong>de</strong> Hinweise teilweise<br />

hartnäckig ignoriert wer<strong>de</strong>n. Die hier gemachten<br />

Fehler und unterlassenen Maßnahmen<br />

zur Sicherung <strong>de</strong>r Ertrags- und Finanzlage<br />

können sich dann zu einer Rentabilitäts- o<strong>de</strong>r<br />

sogar Liquiditätskrise verdichten. Im Extremfall<br />

mün<strong>de</strong>t dies in <strong>de</strong>r Zahlungsunfähigkeit,<br />

sodass in kurzer Zeit („Drei-Wochen-Frist“)<br />

ein Sanierungsplan zu erarbeiten ist.<br />

Die Entwicklung <strong><strong>de</strong>s</strong> Leitbilds <strong><strong>de</strong>s</strong> sanierten<br />

Unternehmens in Anlehnung an <strong>de</strong>n IDW-<br />

Standard, das heißt, unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Grundsätze und Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />

an Sanierungskonzepte, steht <strong><strong>de</strong>s</strong>halb im<br />

Vor<strong>de</strong>rgrund dieses Ausbildungsabschnitts.<br />

Darauf aufbauend, lernen die Teilnehmer<br />

dann Denk- und Vorgehensweisen von Banken<br />

und Finanzinvestoren im Rahmen einer<br />

Restrukturierung kennen. Ausführlich wer<strong>de</strong>n<br />

dabei auch die Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>s</strong> Einsatzes<br />

eines „Chief Restructuring Officer<br />

(CRO)“ erörtert. Das erfor<strong>de</strong>rliche Fachwissen<br />

wird dabei anhand von Fallstudien von<br />

erfahrenen Praktikern vermittelt.<br />

Rechtlicher Rahmen<br />

Den rechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen, die im Rahmen<br />

einer Unternehmenskrise zu beachten<br />

sind, widmet sich das zweite Modul. Hierbei<br />

wer<strong>de</strong>n von ausgewiesenen Fachjuristen –<br />

ebenfalls anhand konkreter Fälle aus <strong>de</strong>r<br />

Praxis – die wichtigsten Regelungen aus<br />

<strong>de</strong>m Gesellschafts-, Arbeits- und Insolvenzrecht<br />

und die sich daraus für die Organe und<br />

Berater ergeben<strong>de</strong>n Risiken und Haftungsprobleme<br />

behan<strong>de</strong>lt.<br />

Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n meisten Sanierungs-<br />

und Insolvenzausbildungen in Deutschland<br />

wer<strong>de</strong>n in diesem Modul (24 Stun<strong>de</strong>n) nur<br />

die wichtigsten rechtlichen „Fallstricke“ dargestellt,<br />

die ein Restrukturierungsberater zu<br />

beachten hat, da im Ernstfall ohnehin ein<br />

Fachanwalt in <strong>de</strong>n Krisenbewältigungsprozess<br />

mit einbezogen wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Wertsteigerungs- und<br />

Change-Management<br />

Das Nürnberger Weiterbildungskonzept<br />

bleibt jedoch nicht an dieser Stelle stehen.<br />

Wie die Erfahrung zeigt, beginnt nach <strong>de</strong>r<br />

erfolgreichen Umsetzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Sanierungskonzepts<br />

die schwierige Phase <strong><strong>de</strong>s</strong> Wan<strong>de</strong>ls<br />

und <strong>de</strong>r nachhaltigen Wertsteigerung.<br />

Auf diesen Aspekt konzentriert sich das<br />

dritte Modul „Wertsteigerungs- und Change-Management“(30<br />

Stun<strong>de</strong>n). Nach einer<br />

Darstellung <strong>de</strong>r finanzwirtschaftlichen Perspektiven<br />

wer<strong>de</strong>n zunächst die grundsätz-<br />

lichen strategischen Managementaufgaben<br />

wie strategische Optionen, Innovations- und<br />

Change-Management diskutiert. Dem schließt<br />

sich eine Darstellung <strong><strong>de</strong>s</strong> praktischen Übergangsmanagements<br />

an, die sowohl die langfristigen<br />

Aspekte („Schaffung einer nachhaltigen<br />

Unternehmenskultur“) als auch <strong>de</strong>ren<br />

operative Umsetzung im personellen Bereich<br />

berücksichtigt. Die Ausbildung schließt mit<br />

einer umfangreichen Fallstudie ab, in <strong>de</strong>r –<br />

mo<strong>de</strong>riert von zwei erfahrenen CRO – alle<br />

Themenbereiche nochmals zusammengefasst<br />

und diskutiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Ebenso wie im Ratingseminar müssen sich<br />

die Teilnehmer am En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Kurses einer<br />

vierstündigen schriftlichen Prüfung unterziehen,<br />

<strong>de</strong>ren erfolgreicher Abschluss mit einem<br />

Zertifikat <strong>de</strong>r Hochschule bestätigt wird. Mit<br />

<strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Programmen versucht die GSO<br />

Hochschule Nürnberg <strong>de</strong>n Bedarf an qualifizierter,<br />

praxisnaher Weiterbildung zu <strong>de</strong>cken,<br />

um unter an<strong>de</strong>rem Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />

die Möglichkeit zu eröffnen,<br />

sich neue Beratungsfel<strong>de</strong>r zu erschließen<br />

und sich rechtzeitig auf die Bedürfnisse ihrer<br />

Mandanten einzustellen.<br />

Zur Abrundung <strong>de</strong>r mittelstandsbezogenen<br />

„Beratungspalette“ ist vonseiten <strong>de</strong>r Nürnberger<br />

Hochschule geplant, künftig ein drittes<br />

Seminar anzubieten, das sich <strong>de</strong>m Thema<br />

Mittelstandsfinanzierung zuwen<strong>de</strong>t. Die<br />

Chancen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

liegen in <strong>de</strong>r Nutzung <strong><strong>de</strong>s</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />

Vertrauensverhältnisses für neue<br />

Dienstleistungen und Beratungsaspekte.<br />

Eine rechnungswesennahe betriebswirtschaftliche<br />

Beratung kann zum Zukunftsfeld<br />

wer<strong>de</strong>n. Spezialisierung be<strong>de</strong>utet hierbei<br />

nicht zwangsläufig eine Einschränkung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Leistungsangebots, son<strong>de</strong>rn zusätzliche Fachkompetenzen<br />

ergänzend anzubieten.<br />

Prof. Dr. Josef<br />

K. Fischer<br />

leitet <strong>de</strong>n StudienschwerpunktFinanzen<br />

an <strong>de</strong>r Fakultät<br />

Betriebswirtschaft <strong>de</strong>r<br />

Georg-Simon-Ohm-<br />

Hochschule Nürnberg.<br />

Er ist zu<strong>de</strong>m wissenschaftlicher<br />

Leiter <strong>de</strong>r Ausbildung zum<br />

Ratinganalysten am Management-Institut<br />

<strong>de</strong>r Hochschule.<br />

E-Mail: josef.fischer@ohm-hochschule.<strong>de</strong><br />

4 _ 10 SteuerConsultant 49


KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

Personal<br />

Teamwork lohnt sich<br />

Steuerberater, die mit ihren Teams in ihrer<br />

Steuerkanzlei gut zusammenarbeiten<br />

können, profitieren: Ob durch einen Zuwachs<br />

an Freizeit, Steigerung <strong><strong>de</strong>s</strong> Umsatzes o<strong>de</strong>r<br />

dadurch, dass die Kanzlei auf Wachstumskurs<br />

geht.<br />

Teamarbeit und mitarbeiterorientierter Führungsstil<br />

sind heute in <strong>de</strong>n meisten Steuerkanzleien<br />

fester Bestandteil <strong>de</strong>r Unternehmenskultur<br />

– zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t auf <strong>de</strong>m Papier. In<br />

<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungsprofilen fast je<strong>de</strong>r Stellenanzeige<br />

für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer<br />

o<strong>de</strong>r aber Steuerfachangestellte tauchen<br />

die Schlagwörter Teamgeist, Teamfähigkeit,<br />

Teamplayer auf. Gleiches gilt für die Homepages<br />

von Steuerkanzleien, die mit <strong>de</strong>m eingespielten<br />

Mitarbeiterteam werben. In <strong>de</strong>r<br />

Realität verbergen sich dahinter jedoch viele<br />

eingefleischte Einzelkämpfer, <strong>de</strong>nn Steuerberater<br />

und ihre Angestellten sind eigentlich<br />

nicht zur intensiven Zusammenarbeit ausgebil<strong>de</strong>t<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Doch Gruppenarbeit ist lernbar und heute<br />

insbeson<strong>de</strong>re für Steuerberater sehr wertvoll.<br />

Schließlich wer<strong>de</strong>n die Mandanten<br />

anspruchsvoller, die Mandate komplexer<br />

und erfor<strong>de</strong>rn immer mehr Fachwissen und<br />

Spezialisierung, die ein Einzelner nicht für<br />

alle Bereiche vorhalten kann. Zu<strong>de</strong>m muss<br />

schneller und effizienter gearbeitet wer<strong>de</strong>n,<br />

um Fristen einzuhalten.<br />

Teamarbeit führt zu höherer<br />

Arbeitszufrie<strong>de</strong>nheit<br />

Im Team scheint das alles möglich, wenn es<br />

gut läuft. Kanzleiberater versprechen <strong>de</strong>n<br />

Steuerkanzleien nicht nur eine höhere Produktivität,<br />

mehr Umsatz, schnellere Fallbearbeitung<br />

durch Einführung <strong>de</strong>r Teamarbeit<br />

in <strong>de</strong>r Steuerberatungskanzlei, son<strong>de</strong>rn auch<br />

eine große Entlastung für <strong>de</strong>n Kanzleiinhaber<br />

und höhere Arbeitszufrie<strong>de</strong>nheit <strong>de</strong>r Mitarbeiter.<br />

„Ohne Einführung <strong>de</strong>r Teamorganisation<br />

kann eine Kanzlei nicht gesund wachsen“,<br />

erklärt Josef Weigert, Geschäftsführer <strong>de</strong>r auf<br />

die Steuerberaterbranche spezialisierten<br />

Unternehmensberatung Weigert + Fischer<br />

aus <strong>de</strong>m bayerischen Neumarkt.<br />

In <strong>de</strong>r Praxis ist es für <strong>de</strong>n Kanzleichef nicht<br />

einfach, für wirklich kooperieren<strong>de</strong> Mannschaften<br />

zu sorgen, die sich auch gegenseitig<br />

nicht behin<strong>de</strong>rn. Denn von allein funktionieren<br />

die Teams meist nicht.<br />

Statt<strong><strong>de</strong>s</strong>sen gilt die Teambildung als Prozess,<br />

<strong>de</strong>r gut vor- und nachbereitet wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Ebenso müsste dieser Prozess von diversen<br />

Schulungen, etwa in Form eines Führungsseminars<br />

für die Teamleiter, begleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Beson<strong>de</strong>rs empfehlenswert sind Schulungen,<br />

wenn die Mannschaft durch Zukauf<br />

o<strong>de</strong>r Zusammenschluss mehrerer Kanzleien<br />

wächst. Schließlich zeigt die Praxis, dass<br />

50 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Gut aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmte<br />

Teams sind häufig <strong>de</strong>r Schlüssel<br />

zum Erfolg einer Kanzlei.<br />

häufig min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens ein Jahr vergeht, bis die<br />

einzelnen Gruppen innerhalb <strong>de</strong>r Kanzlei<br />

Erfolge aufweisen.<br />

Externe Berater versprechen, diesen Prozess<br />

zu beschleunigen: „Wir rechnen mit einem<br />

Vierteljahr für die Teamorganisation. Dann<br />

läuft es meistens schon richtig gut“, erzählt<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Weigert. Schon im ersten Halbjahr nach Einführung<br />

<strong>de</strong>r Teamorganisation sei eine Woche<br />

mehr Urlaub für <strong>de</strong>n Kanzleiinhaber möglich,<br />

da er sich auf die Kanzleiorganisation und<br />

Mandantenakquise konzentrieren könne,<br />

erklärt Weigert. Die Teams hingegen müssen<br />

sich um das laufen<strong>de</strong> Geschäft kümmern.<br />

Gruppenarbeit ab zehn<br />

Mitarbeitern überlegenswert<br />

Nach Ansicht <strong><strong>de</strong>s</strong> Kanzleiberaters Klaus P.<br />

Knorr aus <strong>de</strong>m hessischen Bad Vilbel lohnt es<br />

sich für eine Kanzlei mit mehr als zehn Mitarbeitern,<br />

über die Einführung von Gruppenarbeit<br />

nachzu<strong>de</strong>nken. „Ab dieser Kanzleigröße<br />

sind Inhaber oft stark überlastet, arbeiten teilweise<br />

70 Stun<strong>de</strong>n pro Woche, und es empfiehlt<br />

sich dringend, eine zweite Führungsebene<br />

– die <strong>de</strong>r Teamleiter – einzuführen, um <strong>de</strong>n<br />

eigenen Arbeitsaufwand zu senken.“<br />

Doch dabei passieren offenbar schon die<br />

meisten Fehler. „Der Fisch fängt immer am<br />

Kopf zu stinken an“, sagt Knorr. Zwei Dinge<br />

seien seiner Ansicht nach bei <strong>de</strong>r Einführung<br />

von Teamarbeit essenziell:<br />

1. „Die Führungsspitze muss sich über die<br />

Zielsetzung einig sein. Sie muss wissen,<br />

wohin es gehen soll. Das ist bei vielen Partnern<br />

in <strong>de</strong>r Praxis selten <strong>de</strong>r Fall“, stellt<br />

Knorr fest.<br />

2. „Bei <strong>de</strong>r Besetzung <strong>de</strong>r Teamleiterstellen<br />

sollte nicht nach Fachkompetenzen entschie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Führungsfähigkeit sollte<br />

vielmehr im Vor<strong>de</strong>rgrund stehen.“ Hier liege<br />

<strong>de</strong>r häufigste Fehler <strong>de</strong>r Kanzleiinhaber.<br />

Ein weiterer schlimmer Fehler, so Knorr:<br />

„Viele Steuerberater ernennen Teamleiter,<br />

führen dann aber trotz<strong>de</strong>m selbst weiter, weil<br />

sie nicht loslassen können. Damit machen sie<br />

ihre Teamleiter lächerlich vor <strong>de</strong>m Team.“<br />

Sobald in einem Team die zugewiesenen<br />

Rollen von <strong>de</strong>n Mitarbeitern nicht entsprechend<br />

gelebt wer<strong>de</strong>n, wachse das Potenzial<br />

für schwellen<strong>de</strong> Konflikte. Allerdings lasse<br />

es sich üben, loszulassen und Führung abzugeben.<br />

Weigert hat für Kanzleiinhaber extra einen<br />

speziellen „Trainingsplan zum Vertrauensaufbau“<br />

erstellt: In <strong>de</strong>r ersten Woche sollte<br />

sich <strong>de</strong>r Kanzleichef täglich für eine halbe<br />

Stun<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m jeweiligen Teamleiter zusammensetzen<br />

und „ihn mit ins Boot nehmen“, in<br />

<strong>de</strong>r zweiten Woche reiche schon eine halbe<br />

Stun<strong>de</strong> für Instruktion und Austausch an<br />

je<strong>de</strong>m zweiten Tag.<br />

In <strong>de</strong>r dritten Woche empfiehlt Weigert zwei<br />

Mal je eine einstündige Besprechung, damit<br />

die Teamleiter Kompetenzen bekommen. Ab<br />

<strong>de</strong>r vierten Woche sollte ein Mal eine einstündige<br />

Besprechung ausreichen, damit die<br />

Teamleiter ihre Fähigkeiten entwickeln. Ein<br />

weiterer Tipp von Weigert an die Steuerberater:<br />

Sie sollten die Teamleiter unbedingt<br />

aus <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Kanzleimitarbeitern<br />

rekrutieren. Die Kandidaten sollten zu<strong>de</strong>m<br />

auf je<strong>de</strong>n Fall vollzeitbeschäftigt, ständig<br />

ansprechbar und erreichbar sein. Nur wenn<br />

die Kanzlei intern wirklich über keine geeigneten<br />

Kandidaten verfüge, empfehle es sich,<br />

sich nach Teamleitern auf <strong>de</strong>m Arbeitsmarkt<br />

umzusehen. Außer<strong>de</strong>m sollten nach und nach<br />

auch Stellvertreter für die Teamleiter aus <strong>de</strong>m<br />

Team aufgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Organisation von Gruppen in Steuerberatungskanzleien<br />

gehen die Berater<br />

verschie<strong>de</strong>ne Wege. Kanzleiberater Klaus<br />

P. Knorr meint, dass die Teams <strong>de</strong>r klassischen<br />

Aufbauorganisation <strong>de</strong>r Kanzlei<br />

entsprechen und sich in die Teams „Lohn-<br />

und Gehalt“, „Jahresabschlüsse“, „Steuererklärungen“<br />

glie<strong>de</strong>rn sollten. Christine<br />

Fremmer aus <strong>de</strong>m bayerischen Schongau<br />

ist seit Langem im Bereich Coaching und<br />

Beratung tätig. Sie empfiehlt, Spezialistenteams<br />

zu bil<strong>de</strong>n, die sich nach Bereichen<br />

<strong>de</strong>r Mandantenbranchen wie Ärzte o<strong>de</strong>r<br />

Bauunternehmen glie<strong>de</strong>rn.<br />

Kanzleiberater mit<br />

unterschiedlichen Teamkonzepten<br />

Josef Weigert schwört hingegen auf sein<br />

Konzept <strong>de</strong>r Teamorganisation in Steuerberatungskanzleien:<br />

Demnach wer<strong>de</strong>n zunächst<br />

zwei unabhängige Teams „Lohn“ und „Einkommensteuer“<br />

gebil<strong>de</strong>t, die etwa von einem<br />

Wirtschaftsjuristen als Teamleiter geführt<br />

wer<strong>de</strong>n, aber auch ohne Teamleiter laufen<br />

könnten.<br />

Daneben wer<strong>de</strong>n je nach Kanzleigröße zwei<br />

bis drei Teams ausgewählt, die aus zwei,<br />

drei o<strong>de</strong>r vier Mitarbeitern bestehen und<br />

sich jeweils aus Fachkräften für die Bereiche<br />

FiBu, Controlling, Abschluss und Steuern<br />

zusammensetzen. Diese betreuen kleinere<br />

Mandate und können sich auch nach Branchen<br />

glie<strong>de</strong>rn. Weiterhin empfiehlt er die<br />

Bildung eines weiteren Teams, das sich beispielsweise<br />

auf die FiBu, auf größere Mandanten<br />

und beson<strong>de</strong>re Aufträge fokussiert.<br />

Ein Patentrezept gebe es jedoch nicht: In <strong>de</strong>r<br />

Praxis hätten sich verschie<strong>de</strong>ne Kanzleiteamorganisationen<br />

bewährt, je<strong>de</strong> habe Vor- und<br />

Nachteile.<br />

Bei einer Sache sind sich aber alle Berater<br />

einig: Ist ein Team schließlich zusammengestellt<br />

und entwickelt, sollte es nicht mehr<br />

geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, außer es ist unbedingt<br />

notwendig. Je<strong><strong>de</strong>s</strong> Mal, wenn jemand zum<br />

Beispiel durch Schwangerschaft ausschei<strong>de</strong>t<br />

o<strong>de</strong>r neu hinzukommt, muss sich die Gruppe<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 51


KANZLEI & PERSÖNLICHES Kanzleimanagement<br />

ebenfalls neu formieren. Es gebe auch immer<br />

eine sogenannte „Nahkampfphase“, durch die<br />

alle Teams gehen. Allerdings lohne es sich<br />

nicht, diese durch Personalverschiebungen<br />

immer wie<strong>de</strong>r neu zu erzeugen.<br />

Christine Fremmer, die selbst viele Jahre<br />

eine Steuerberatungskanzlei geführt hat,<br />

hat zu<strong>de</strong>m die Erfahrung gemacht, dass sich<br />

nicht alle Mitarbeiter in Teams pressen lassen.<br />

„Es gibt auch immer wie<strong>de</strong>r sehr kompetente<br />

Einzelkämpfer, die hervorragen<strong>de</strong><br />

Ergebnisse liefern und gute Mandantenkontakte<br />

haben, aber überhaupt nicht teamfähig<br />

sind. Diese sollten am besten als eigene<br />

Ein-Mann-Boote neben <strong>de</strong>n übrigen Teams<br />

arbeiten“, empfiehlt sie. „Sonst entstehen nur<br />

unnötige Konflikte.“<br />

Teams für kleine Kanzleien<br />

nicht unbedingt notwendig<br />

Klaus Knorr gibt ihr recht: Eine kleine Kanzlei<br />

mit sehr eigenständig arbeiten<strong>de</strong>n, erfahrenen<br />

und guten Mitarbeitern muss nicht<br />

unbedingt in Teams organisiert wer<strong>de</strong>n: „Je<br />

unselbstständiger die Mitarbeiter sind, <strong><strong>de</strong>s</strong>to<br />

intensiver muss geführt wer<strong>de</strong>n und umso<br />

nötiger wer<strong>de</strong>n Teams“, behauptet er. Neben<br />

Gruppen, die ständig zusammenarbeiten,<br />

empfiehlt Knorr auch projektbezogene Teams,<br />

wie etwa einen Qualitätszirkel, zu bil<strong>de</strong>n, die<br />

nur eine gewisse Zeit Bestand haben.<br />

Für alle Teams gilt dabei, zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t in <strong>de</strong>r<br />

Theorie: Eine gewisse Heterogenität in Bezug<br />

auf Alter, Erfahrung, Geschlecht, Temperament<br />

und Fachgebiet tut <strong>de</strong>m Team gut und<br />

soll gera<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Suche nach kreativen<br />

Lösungen für <strong>de</strong>n Mandanten befruchtend<br />

sein.<br />

In <strong>de</strong>r Praxis jedoch lässt sich diese Heterogenität<br />

im Team selten verwirklichen. „Man<br />

muss mit <strong>de</strong>n Menschen arbeiten, die nun<br />

mal da sind. Auf je<strong>de</strong>n Fall sollten aber pro<br />

Team auch ein Azubi und ein erfahrener Mitarbeiter<br />

dabei sein“, empfiehlt Knorr. „Achten<br />

Sie bei <strong>de</strong>r Teamzusammenstellung darauf,<br />

Irene Winter<br />

ist ausgebil<strong>de</strong>te<br />

Personalreferentin<br />

und hat sich als freie<br />

Journalistin auf <strong>de</strong>n<br />

Schwerpunkt Personal<br />

konzentriert.<br />

E-Mail: irene-winter@freenet.<strong>de</strong><br />

dass die Chemie unter <strong>de</strong>n Mitarbeitern einigermaßen<br />

stimmt“, rät Kollegin Fremmer: „Es<br />

lohnt sich zum Beispiel nicht, drei Männer,<br />

die sehr gut miteinan<strong>de</strong>r können, auf drei<br />

Teams aufzuteilen, nur um keine reinen Frauenteams<br />

zu haben. Auch diese funktionieren<br />

in <strong>de</strong>r Regel sehr gut.“<br />

Hat sich die Kanzlei schließlich für eine<br />

bestimmte Form <strong>de</strong>r Organisation entschie<strong>de</strong>n,<br />

Teams mit je maximal sechs Mitarbeitern<br />

zusammengestellt, sind Teamleiter<br />

ernannt und geschult, geht es an die eigentliche<br />

Arbeit – die Teams zur dauerhaft erfolgreichen<br />

Zusammenarbeit zu führen. Doch das<br />

ist leichter gesagt als getan.<br />

Von einer leistungsorientierten Vergütung<br />

raten Experten in diesem Zusammenhang<br />

ab. „Dadurch entsteht nur starker Konkurrenzkampf,<br />

<strong>de</strong>r nicht för<strong>de</strong>rlich ist, wenn die<br />

Teams auch untereinan<strong>de</strong>r zusammenarbeiten<br />

und Informationen austauschen sollen“, sind<br />

sich die bei<strong>de</strong>n Kanzleiberater Fremmer und<br />

Knorr einig.<br />

Regelmäßige Anerkennung in Form von<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Rückmeldungen sei angebracht<br />

und sporne viel stärker zu Leistungen<br />

an als Geld. Auch seien Mitarbeiter durch<br />

gutes Betriebsklima, Freiräume und Möglichkeiten<br />

zur Weiterbildung eher zu motivieren<br />

als durch monetäre Anreize. Mit leistungsorientierter<br />

Vergütung versuchten die<br />

Kanzleichefs, so Knorr und Fremmer, meist<br />

nur von ihrer Führungsschwäche abzulenken.<br />

Leistungsorientierte Vergütung<br />

als Führungsinstrument<br />

Josef Weigert sieht das an<strong>de</strong>rs: „Ich halte leistungsorientierte<br />

Vergütung für ein wichtiges<br />

und sehr wirkungsvolles Instrument <strong>de</strong>r Führung.<br />

Allerdings ist das die Königsdisziplin<br />

gera<strong>de</strong> im Zusammenhang mit Teamarbeit<br />

und mit Vorsicht zu genießen. Erst wenn alles<br />

an<strong>de</strong>re wirklich gut läuft, sollte man über<br />

leistungsorientierte Vergütung für Teams<br />

nach<strong>de</strong>nken“, empfiehlt er.<br />

Treten Konflikte erst einmal im Team auf, so<br />

merken das die Kanzleiinhaber selten o<strong>de</strong>r zu<br />

spät. Die Teamleiter sollten jedoch dafür sensibilisiert<br />

sein. Knorr: „Ich kenne Beispiele<br />

aus Kanzleien, wo sich aus Kleinigkeiten Konflikte<br />

entwickelt haben, die die Arbeit in Qualitätszirkeln<br />

komplett zum Erliegen gebracht<br />

haben.“ Was kann <strong>de</strong>r Kanzleichef in solchen<br />

Fällen unternehmen? „Die Teams zu än<strong>de</strong>rn<br />

wäre falsch. Man muss an die Konfliktbewältigung<br />

gehen, aber zunächst schauen, woher<br />

<strong>de</strong>r Konflikt kommt“, empfiehlt Knorr.<br />

Klassische Symptome für schwellen<strong>de</strong> Konflikte<br />

im Team sind meist wahrnehmbar:<br />

Mitglie<strong>de</strong>r kommen zu spät o<strong>de</strong>r gar nicht<br />

zu Teamsitzungen, versprochene Beiträge<br />

wer<strong>de</strong>n unvollständig o<strong>de</strong>r kaum erbracht,<br />

Informationen wer<strong>de</strong>n nicht zeitnah o<strong>de</strong>r<br />

überhaupt nicht weitergegeben, Krankmeldungen<br />

häufen sich, die Mitarbeiter geben<br />

Überlastung vor, zeigen Desinteresse und<br />

Unlust, die Fronten bei Sachdiskussionen<br />

verhärten sich. Und nun? „Teamleiter müssen<br />

<strong>de</strong>n Finger auf die Wun<strong>de</strong> legen“, erklärt<br />

Knorr.<br />

Verbindliche Spielregeln für das komplette<br />

Team können dabei helfen, die Konflikte gar<br />

nicht erst aufkommen zu lassen. Die Kultur<br />

<strong>de</strong>r offenen Kommunikation sollte in <strong>de</strong>r<br />

Steuerkanzlei nicht nur ein Lippenbekenntnis<br />

sein. Wenn die Situation festgefahren scheint,<br />

sollten externe Berater o<strong>de</strong>r Coaches bei <strong>de</strong>r<br />

Konfliktbewältigung weiterhelfen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r<br />

Teamleiter Fehler gemacht<br />

„Wir sind bei <strong>de</strong>r Teamorganisation nach <strong>de</strong>m<br />

Prinzip ‚learning by doing’ vorgegangen,<br />

haben uns aber zwischendurch Unterstützung<br />

von außen geholt“, erzählt StB Helmut<br />

Bäuerle. Er hat vor drei Jahren in seiner Stuttgarter<br />

Kanzlei aus Wachstumsgrün<strong>de</strong>n eine<br />

Teamstruktur nach Fachbereichen eingeführt.<br />

„Meine größten Fehler habe ich bei <strong>de</strong>r ersten<br />

Auswahl <strong>de</strong>r Teamleiter gemacht“, erzählt <strong>de</strong>r<br />

Steuerberater. „Auch ich habe mich für die<br />

besten Fachkräfte entschie<strong>de</strong>n, nicht für die<br />

führungsstarken Persönlichkeiten. Letztes<br />

Jahr haben wir dann eine für uns gute Lösung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Problems gefun<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m wir pro Team<br />

jeweils zwei Führungskräfte eingesetzt und<br />

eine strikte Trennung gemacht haben nach<br />

fachlichen Themen - hier ist <strong>de</strong>r Fachgruppenleiter<br />

zuständig - und nach strategischen,<br />

organisatorischen Themen - hier ist <strong>de</strong>r Teamleiter<br />

zuständig“, berichtet er: „Damit machen<br />

wir sehr gute Erfahrungen.“ Sein Tipp für<br />

Kanzleichefs: „Nach<strong>de</strong>m die Teamleiter eine<br />

Weile nicht wirklich wussten, was genau zu<br />

ihren Aufgaben gehört und was nicht, haben<br />

wir eine klare Stellenbeschreibung erstellt.<br />

Diese ist für Teamleiter verbindlich und<br />

erleichtert die Führung enorm.“<br />

Ohne sein Team kann Helmut Bäuerle sich<br />

seine Kanzlei gar nicht mehr vorstellen: „Die<br />

Investition in die Teambildung lohnt sich auf<br />

je<strong>de</strong>n Fall – auch wenn sich die Kapitalrendite<br />

nicht klar beziffern lässt. Früher haben<br />

mein Bru<strong>de</strong>r und ich oft 100 Stun<strong>de</strong>n pro<br />

Woche operativ und strategisch gearbeitet.<br />

Jetzt ist die Kanzlei stark gewachsen und<br />

wir können uns auf die wichtigen Dinge<br />

konzentrieren und die Kanzlei weiterentwickeln.“<br />

52 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


7. Calwer Steuer- und Medienfachtag<br />

Transparenz gefor<strong>de</strong>rt<br />

Der 7. Calwer Steuerfachtag, zugleich erstmals auch Medienfachtag, stand unter <strong>de</strong>m Motto „Je<strong>de</strong>r Krise wohnt eine Chance<br />

inne“. Im Mittelpunkt stand folglich die For<strong>de</strong>rung nach Transparenz von wirtschaftlichen Sachverhalten im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Verbraucherschutzes sowie das Verständnis von und für Steuern.<br />

Es ist ein Grundrecht, dass je<strong>de</strong>r Steuerzahler<br />

versteht, warum er Steuern in welcher Höhe<br />

bezahlt. Das be<strong>de</strong>utet, dass die Legislative<br />

die Steuergesetze verständlich formuliert.<br />

Die Exekutive soll ihre Auslegungen nachvollziehbar<br />

und offen gestalten, die Judikative<br />

soll die Chance erhalten, Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />

zu klären. Steuerberater sollten<br />

ihren Mandanten auch steuerlich komplizierte<br />

Tatbestän<strong>de</strong> erläutern können.<br />

Diese Gemengelage war Grund dafür, <strong>de</strong>n<br />

Steuerfachtag <strong>de</strong>r Hochschule Calw und <strong>de</strong>r<br />

Sparkasse Pforzheim-Calw mit einem Medienfachtag<br />

zu koppeln. Einerseits sind wegen<br />

<strong>de</strong>r Komplexität <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerrechts <strong>de</strong>rzeit nur<br />

wenige Steuerberater in <strong>de</strong>r Lage, sich ohne<br />

Expertenhilfe in speziellen Bereichen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Steuerrechts zurechtzufin<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rerseits<br />

sind wirtschaftliche Prosperität und unternehmerischer<br />

Mut, auch in schwierigen<br />

Situationen zu investieren, die Grundpfeiler<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Erfolgs einer Volkswirtschaft und damit<br />

für Steuereinnahmen. Hans Neuweiler,<br />

stellvertreten<strong>de</strong>r Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Sparkasse Pforzheim-Calw, betonte in seinen<br />

Grußworten das Erfor<strong>de</strong>rnis „guter und richtiger<br />

Kommunikation“. Sie wen<strong>de</strong> Schä<strong>de</strong>n ab<br />

o<strong>de</strong>r trage im Ernstfall zu <strong>de</strong>n „Aufräumarbeiten“<br />

nach einer Krise bei.<br />

„Deutschland und Europa zwischen Konkurrenz<br />

<strong>de</strong>r Standorte und Kampf <strong>de</strong>r Kulturen“,<br />

lautete <strong>de</strong>r Vortrag von Dr. Thomas Borer-Fielding,<br />

Unternehmensberater aus Zürich und<br />

Ex-Botschafter <strong>de</strong>r Schweiz in Deutschland.<br />

Für ihn ist <strong>de</strong>r Standort Deutschland gut,<br />

entgegen manchen Untergangsszenarien.<br />

Auch das Erfolgsmo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r westlichen Welt<br />

sei nicht gescheitert. Zwar gebe es eine Verschiebung<br />

<strong>de</strong>r Machtverhältnisse, doch keine<br />

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring<br />

ist Rektorin <strong>de</strong>r SRH Hochschule im<br />

ba<strong>de</strong>n-württembergischen Calw und feste<br />

freie Mitarbeiterin <strong><strong>de</strong>s</strong> SteuerConsultant.<br />

E-Mail: claudia.ossola-haring@haufe.<strong>de</strong><br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

echten Konkurrenten – we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Islamismus<br />

noch das autoritäre chinesische Staatswesen.<br />

Der jahrzehntelange „Kalte Krieg“<br />

zwischen Ost und West sei eine viel größere<br />

Bedrohung gewesen, so Borer-Fielding. Aber<br />

darüber hätten Werte wie Freiheit, Selbstbestimmung<br />

und Demokratie gesiegt.<br />

Borer-Fielding warnt vor<br />

Investitionen in China<br />

Vor <strong>de</strong>m Hintergrund warnte er vor China:<br />

Zum einen ist es für ihn nicht <strong>de</strong>r Standort<br />

<strong>de</strong>r Zukunft, zum an<strong>de</strong>ren sieht er Risiken<br />

für unternehmerische Investitionen. Grund:<br />

Die chinesische Bevölkerung sei nicht in <strong>de</strong>n<br />

Wirtschaftskreislauf integriert und berge ein<br />

enormes Spannungspotenzial. Zu<strong>de</strong>m verwies<br />

Borer-Fielding auf die Umweltprobleme<br />

im Reich <strong>de</strong>r Mitte.<br />

WP/StB Paul Morzynski aus Hannover ist Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Halloren Schokola<strong>de</strong>nfabrik<br />

AG, Halle (Sachsen-Anhalt). Sein<br />

Vortrag „Unternehmerische Chancen in <strong>de</strong>r<br />

Krise“ war eine interessante Kombination aus<br />

Beratung, Prüfung und unternehmerischem<br />

Engagement.<br />

Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von<br />

„Finanztest“, Berlin, stellte die Frage: „Was<br />

haben Verbraucher und ihre Dienstleister<br />

aus <strong>de</strong>r Krise gelernt und was müssen sie<br />

noch lernen?“ Seine For<strong>de</strong>rung: Trennung<br />

von Beratung und Verkauf von Finanzprodukten.<br />

Beratung müsse als eigene –<br />

bezahlte – Dienstleistung vom Verbraucher<br />

Unter <strong>de</strong>n Gästen (vorne,<br />

von links): Prof. Dr. Claudia<br />

Ossola-Haring, Rektorin<br />

<strong>de</strong>r SRH Hochschule Calw,<br />

Heiko Schwöbel, Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r SRH Hochschule<br />

Calw, DStV-Präsi<strong>de</strong>nt StB/<br />

WP Hans-Christoph Seewald<br />

und Referent Dr. Thomas<br />

Borer-Fielding.<br />

wahr- und angenommen wer<strong>de</strong>n. Prof. Dr.<br />

Christoph Fasel, Dekan <strong><strong>de</strong>s</strong> Fachbereichs<br />

Medien- und Kommunikationsmanagement<br />

an <strong>de</strong>r SRH Hochschule Calw, sprach über<br />

„Kommunikation in <strong>de</strong>r Krise: Wie man seinem<br />

Unternehmen und seinen Mandanten<br />

im Falle eines Falles wirksam helfen kann“.<br />

Fazit: In Krisensituationen zeigen sich die<br />

Schwachstellen eines Unternehmens.<br />

RA/FAStR Anke Kolb-Leistner, Chefredakteurin<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> „SteuerConsultants“, referierte über<br />

„Finanzgerichtsbarkeit – Hin<strong>de</strong>rnis o<strong>de</strong>r hilfreich<br />

auf <strong>de</strong>m Weg zum Verbraucherschutz<br />

in Steuersachen?“ Sie plädierte dafür, Steuergerichten<br />

überhaupt die Chance zu geben,<br />

Unstimmigkeiten, Unklarheiten und sogar<br />

Ungerechtigkeiten in Steuergesetzen zu<br />

bereinigen und Wirkung über <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Einzelfall hinaus zu erzielen.<br />

Prof. Dr. Thomas Katz von <strong>de</strong>r SRH Hochschule<br />

Calw schlug <strong>de</strong>n Bogen mit seinem<br />

Vortrag „Außensteuergesetz: Sind die Instrumente<br />

aus <strong>de</strong>r Folterkammer <strong><strong>de</strong>s</strong> Fiskus<br />

angesichts von Krise und Globalisierung<br />

noch zeitgemäß?“ Seine Antwort lautet:<br />

„Nein“, seine For<strong>de</strong>rung: „Abschaffen“. Das<br />

Außensteuergesetz passe mit <strong>de</strong>r erklärten<br />

„Steuerflucht-Phobie“ nicht mehr in die Zeit,<br />

eine ersatzlose Abschaffung sei ein Beitrag<br />

zur Steuervereinfachung.<br />

Nächster Termin:<br />

Der 8. Calwer Steuer- und Medienfachtag<br />

fin<strong>de</strong>t am 5. März 2011 in Calw statt.<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 53


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Kanzlei als Marke<br />

Marken geben <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n Sicherheit. Sie erkennen vertraute Produkte wie<strong>de</strong>r und<br />

wissen: „Wo dieser Name draufsteht, ist Qualität drin“. Derartige Eigenschaften<br />

treffen – im übertragenen Sinn – auch auf einen guten Steuerberater zu. Wer gute<br />

Arbeit leistet, kann sich selbst zu einer Marke machen.<br />

Wer eine Flasche im Coca-Cola-Design sieht,<br />

hat sofort das Bild einer Marke im Kopf. In<br />

<strong>de</strong>r Flut von Angeboten geben Marken Sicherheit.<br />

Auch in <strong>de</strong>r Steuerberaterbranche gibt es<br />

viele Anbieter, die für Mandanten scheinbar<br />

ähnliche Angebote haben. Ein guter Ruf ist<br />

dabei wesentlich, <strong>de</strong>nn nach wie vor gewinnen<br />

viele Steuerberater neue Mandanten<br />

über Weiterempfehlungen.<br />

Erstes Kriterium auf <strong>de</strong>m Weg zur Marke:<br />

Leisten Sie gute Arbeit. In <strong>de</strong>r Dienstleistungsbranche<br />

wird die Qualität am direkten<br />

Umgang mit <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n beurteilt. Dazu<br />

zählen in erster Linie die Beratungen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Steuerberaters, aber ebenso das Auftreten<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> gesamten Teams – die Mitarbeiter sind<br />

das wichtigste Aushängeschild. Im Mandantengespräch<br />

zählt vor allem Aufmerksamkeit.<br />

Hören Sie gut zu und gehen Sie auf die<br />

Probleme <strong><strong>de</strong>s</strong> Mandanten ein. Nehmen Sie<br />

während <strong><strong>de</strong>s</strong> Gesprächs keine Telefonate<br />

entgegen.<br />

Den Wert einer Marke bestimmt auch ihre<br />

Wie<strong>de</strong>rerkennung. Dafür braucht es zu allererst<br />

ein Logo. Ihr Corporate Design ist Teil<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> ersten Eindrucks, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Mandant von<br />

Ihrer Kanzlei erhält. Im I<strong>de</strong>alfall spiegelt Ihr<br />

Logo das Image <strong>de</strong>r Kanzlei wi<strong>de</strong>r. Vom Wartezimmer<br />

über Ihre Homepage und E-Mails<br />

bis hin zu <strong>de</strong>n Druckwerken – im I<strong>de</strong>alfall<br />

ist das Kanzleilogo überall zu fin<strong>de</strong>n: Wo es<br />

draufsteht, ist Ihre qualitativ hochwertige<br />

Johann Aglas<br />

ist Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r Atikon Marketing<br />

& Werbung GmbH im<br />

österreichischen Leonding.<br />

Atikon hat sich<br />

auf das Marketing und<br />

die Homepage-Gestaltung<br />

für Steuerberater<br />

spezialisiert.<br />

E-Mail: johann.aglas@atikon.com<br />

www.atikon.com<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Beratungsleistung enthalten. Folgen<strong>de</strong> Überlegungen<br />

sind vorab wichtig:<br />

1. Welches Image möchte ich verkörpern –<br />

eher mo<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r doch klassisch-konservativ?<br />

2. Möchte ich im Schriftzug eine spezielle<br />

Beratungsleistung hervorheben, etwa<br />

„Steuerberatung für Ärzte“?<br />

3. Möchten Sie Ihre Kanzlei nach <strong>de</strong>n Nachnamen<br />

<strong>de</strong>r Partner benennen o<strong>de</strong>r einen<br />

kreativen Namen wie „Consilia“?<br />

4. Welche Farben passen zu Ihnen?<br />

Grundsätzlich sollten Sie bei <strong>de</strong>r Farbauswahl<br />

beachten, dass <strong>de</strong>r Großteil <strong>de</strong>r Steuerberater<br />

ein rotes o<strong>de</strong>r blaues Logo hat. Wer sich<br />

für eine an<strong>de</strong>re Farbe entschei<strong>de</strong>t, kann mit<br />

höherer Wie<strong>de</strong>rerkennung punkten. Farben<br />

wecken beim Betrachter in <strong>de</strong>r Regel unbewusst<br />

gewisse Assoziationen (vgl. rechte<br />

Spalte). Generell gilt: So wenig Farben wie<br />

möglich, zwei Farben sollten das Maximum<br />

sein. Die Verwendung nur einer Farbe kann<br />

Vorteile haben. Das Logo wird prägnanter,<br />

zu<strong>de</strong>m ergeben sich Kostenersparnisse im<br />

Druck. Wichtig ist, dass das Logo auch in<br />

schwarz-weiß gut aussieht. Aber: Farbe ist<br />

nicht gleich Farbe: Auf <strong>de</strong>m Monitor sieht das<br />

Logo an<strong>de</strong>rs aus als auf Papier.<br />

Mehrere Möglichkeiten<br />

bei <strong>de</strong>r Schaffung von Logos<br />

1. Zeichen- o<strong>de</strong>r auch Buchstabenmarken<br />

sind Logos, die aus Einzelbuchstaben,<br />

Wortabkürzungen o<strong>de</strong>r Zahlen bestehen.<br />

2. Wortmarken: Hier ist ganz beson<strong>de</strong>rs<br />

darauf zu achten, dass die gewählte Schrift<br />

zu Ihrer Kanzlei passt.<br />

3. Bildmarken – dazu zählen Tiere, Objekte,<br />

Menschen, abstrakte o<strong>de</strong>r figürliche Darstellungen.<br />

4. Kombination: Eine Kombination von Wort-<br />

und Bildmarke wird von <strong>de</strong>n Menschen<br />

erfahrungsgemäß am schnellsten erfasst.<br />

Die Erinnerung an solche Logos ist in <strong>de</strong>n<br />

meisten Fällen besser. Auch Zeichen- o<strong>de</strong>r<br />

aber Buchstabenmarken können mit Bildmarken<br />

kombiniert wer<strong>de</strong>n. Ebenso Buch-<br />

Serie Marketing KANZLEI & PERSÖNLICHES<br />

» Serienplaner<br />

Teil 41 –<br />

SteuerConsultant 03/2010<br />

Suchmaschinenmarketing<br />

Teil 42 –<br />

SteuerConsultant 04/2010<br />

Kanzlei als Marke<br />

Teil 43 –<br />

SteuerConsultant 05/2010<br />

Marketingtool<br />

Fachvorträge<br />

Abonnenten-Service<br />

Abonnenten können im Internet<br />

unter www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

das Themenarchiv nutzen und<br />

unter an<strong>de</strong>rem alle Teile <strong>de</strong>r Serie<br />

„Marketing“ kostenlos nachlesen.<br />

staben- und Wortmarken, was aber eher<br />

selten vorkommt.<br />

Farben wecken beim Betrachter<br />

unbewusst Assoziationen<br />

1. Rot: Kraft, Mut, Macht, Lei<strong>de</strong>nschaft,<br />

Energie, Aktivität, Stärke, Temperament,<br />

Auffallen, Dynamik, Vitalität<br />

2. Blau: Vernunft, Seriosität, Verstand, Technik,<br />

Sauberkeit, Sachlichkeit, Ruhe, Treue,<br />

Harmonie, Zufrie<strong>de</strong>nheit, Freundlichkeit<br />

3. Gelb: Fröhlichkeit, Frische, Lebensfreu<strong>de</strong>,<br />

Sonne, Optimismus, Freundlichkeit,<br />

Spontaneität, Energie, Kommunikation<br />

4. Grün: Frie<strong>de</strong>n, Hoffnung, Natur, Zuverlässigkeit,<br />

Vertrauen, Harmonie, Wachstum,<br />

Durchsetzungsvermögen, Entspannung,<br />

Natürlichkeit<br />

5. Braun: Gemütlichkeit, Konservativität,<br />

Stabilität, Tradition, Bo<strong>de</strong>nständigkeit<br />

6. Gold: Luxus, Pracht, Angeberei, Festlichkeit,<br />

Stolz, Schönheit, Glück, Großzügigkeit,<br />

Gesundheit<br />

7. Silber: Schnelligkeit, Mo<strong>de</strong>rne, Technik,<br />

Individualität, Intuition<br />

8. Orange: Geselligkeit, Originalität, Aktivität,<br />

Unkonventionalität, Freu<strong>de</strong>, Tatkraft,<br />

Ausdauer, Lebensbejahung, Dynamik,<br />

Energie, Kreativität<br />

9. Rosa: Kindlichkeit, Romantik, Mil<strong>de</strong>,<br />

Charme, Höflichkeit<br />

10. Violett: Extravaganz, Originalität, Mo<strong>de</strong>rne,<br />

Inspiration, geistige Stärke, Verstand,<br />

Konzentration<br />

4 _ 10 SteuerConsultant 55


KANZLEI & PERSÖNLICHES Nachrichten<br />

Kooperation angekündigt<br />

Die <strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KG und die Addison Software und Service GmbH, ein<br />

Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland, haben eine Kooperation zur Entwicklung<br />

verknüpfter Software- und Fachinformationsprodukte vereinbart.<br />

Auf <strong>de</strong>r diesjährigen Cebit haben die <strong>Haufe</strong>-<br />

Lexware GmbH & Co. KG aus Freiburg (in <strong>de</strong>r<br />

auch <strong>de</strong>r „SteuerConsultant“ erscheint) und<br />

die Addison Software und Service GmbH aus<br />

Ludwigsburg (Ba<strong>de</strong>n-Württemberg) eine Kooperation<br />

angekündigt. Die Zusammenarbeit,<br />

so bei<strong>de</strong> Unternehmen in einer gemeinsamen<br />

Presseerklärung, erstreckt sich zunächst auf<br />

die Bereiche<br />

1. Integration von <strong>Haufe</strong>-Lexware-Contentprodukten<br />

in die Addison-Software für<br />

Steuerberater und <strong>de</strong>n Mittelstand<br />

2. Gegenseitige Verknüpfung <strong>de</strong>r Produktportfolios<br />

im Bereich <strong>de</strong>r kaufmännischen<br />

Anwendungs-Software<br />

3. Künftige Kooperation im Bereich <strong>de</strong>r Seminarangebote<br />

<strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong> Aka<strong>de</strong>mie und <strong>de</strong>r<br />

Addison Aka<strong>de</strong>mie<br />

„Das bestehen<strong>de</strong> Produktportfolio von <strong>Haufe</strong>-<br />

Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verdienstkreuz für<br />

RA/FAStR Prof. Gerhard Geckle<br />

RA/FAStR Prof. Gerhard Geckle, Chef-Justiziar <strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong>-Mediengruppe<br />

(in <strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>r „SteuerConsultant“ erscheint), ist am 22. Februar<br />

2010 im ba<strong>de</strong>n-württembergischen Staatsministerium in Stuttgart das<br />

Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verdienstkreuz verliehen wor<strong>de</strong>n.<br />

Geckle hat seinen Kanzleisitz in <strong>de</strong>r überregional tätigen Steuer- und<br />

Wirtschaftskanzlei Dr. Stilz und Partner in Freiburg. Neben seiner<br />

Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitet er seit Langem für die <strong>Haufe</strong><br />

Mediengruppe mit Sitz in Freiburg, München und Berlin. Er war<br />

Programmbereichsleiter <strong><strong>de</strong>s</strong> Segments Steuern und ist seit 1996 Chef-<br />

Justiziar <strong>de</strong>r <strong>Haufe</strong> Mediengruppe mit zirka 1.200 Mitarbeitern. Daneben<br />

leitet Geckle auch <strong>de</strong>n Steuerausschuss <strong><strong>de</strong>s</strong> Verbands Deutscher<br />

Zeitungsverleger. Die „SteuerConsultant“-Redaktion gratuliert ihrem<br />

Autoren an dieser Stelle recht herzlich.<br />

Lexware und das von Addison ergänzen sich<br />

in vielen Teilbereichen i<strong>de</strong>al. Ziel ist es, durch<br />

eine intuitive Verzahnung von Software-<br />

Applikationen und Content-Produkten einen<br />

höheren Kun<strong>de</strong>nnutzen zu schaffen“, so<br />

Markus Reithwiesner, Geschäftsführer von<br />

<strong>Haufe</strong>-Lexware. „Wir wer<strong>de</strong>n Fachinformationen<br />

mehr und mehr in unsere Software-<br />

Lösungen integrieren. Damit bieten wir <strong>de</strong>n<br />

Kun<strong>de</strong>n die Informationen in <strong>de</strong>n Arbeitsschritten,<br />

in <strong>de</strong>nen sie benötigt wer<strong>de</strong>n,<br />

womit <strong>de</strong>r Arbeitsprozess insgesamt nachhaltig<br />

optimiert und eine erhebliche Produktivitätssteigerung<br />

erzielt wird“, beschreibt Dr.<br />

Ulrich Hermann, Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

Wolters Kluwer Germany Holding,<br />

die Intention <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmens.<br />

Langfristig soll die Zusammenarbeit auch auf<br />

an<strong>de</strong>re Bereiche ausge<strong>de</strong>hnt wer<strong>de</strong>n.<br />

RA/FAStR Prof.<br />

Gerhard Geckle<br />

hat das Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verdienstkreuz<br />

erhalten.<br />

Markus Reithwiesner, Geschäftsführer von<br />

<strong>Haufe</strong>-Lexware, und Dr. Ulrich Hermann, Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung Wolters Kluwer<br />

Germany Holding, bei <strong>de</strong>r Bekanntgabe <strong>de</strong>r<br />

Kooperation auf <strong>de</strong>r Cebit in Hannover.<br />

Zahl <strong>de</strong>r Steuerberater<br />

steigt auf über 86.000<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften<br />

in Deutschland ist im Jahr 2009 um<br />

2,5 Prozent auf jetzt 86.279 gestiegen.<br />

Laut <strong>de</strong>r Berufsstatistik, die die Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>steuerberaterkammer<br />

(BStBK) Anfang März in Berlin vorstellte,<br />

ist die Gesamtzahl <strong>de</strong>r Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften<br />

im vergangenen Jahr auf 86.279<br />

gestiegen.<br />

2.338 Berufsangehörige darunter sind als sogenannte<br />

„Syndikus-Steuerberater“ bei einem Unternehmen<br />

o<strong>de</strong>r einer Organisation beschäftigt. Die Möglichkeit,<br />

<strong>de</strong>n Titel „Steuerberater“ unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auch in einer solchen Funktion zu führen,<br />

besteht seit April 2008. „Die große Nachfrage bestätigt,<br />

dass <strong>de</strong>r Syndikus einem Wunsch <strong>de</strong>r Praxis entspricht.<br />

Berufsstand und Unternehmen profitieren<br />

davon, dass die Kompetenz <strong><strong>de</strong>s</strong> Mitarbeiters mit <strong>de</strong>m<br />

Titel auch nach außen erkennbar wird,“ so BStBK-<br />

Präsi<strong>de</strong>nt WP/StB Dr. Horst Vinken.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Steuerberaterpraxen ist 2009 um 2,1 Prozent<br />

auf 51.525 gestiegen, wobei mit 70,3 Prozent die<br />

Einzelpraxen <strong>de</strong>n größten Anteil stellen. 8.169 Praxen<br />

beziehungsweise 15,9 Prozent sind Steuerberatungsgesellschaften.<br />

56 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Termine<br />

Steuerrecht<br />

3. bis 4. Mai in Berlin<br />

Steuerberaterkongress<br />

• Teilnahmegebühr: 330 Euro*<br />

• Veranstalter:<br />

Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>steuerberaterkammer<br />

• Telefon: 0 30 / 2 40 08 70<br />

20. April in Frankfurt/Main<br />

Bewertung von Grundstücken<br />

• Teilnahmegebühr: 190 Euro*<br />

• Veranstalter: Steuerberaterverband<br />

Hessen<br />

• Telefon: 0 69 / 9 75 82 10<br />

Betriebswirtschaft<br />

26. April in Berlin<br />

Gründung, Erweiterung und<br />

Auflösung von Freiberufler-Praxen<br />

• Teilnahmegebühr: 130 Euro*<br />

• Veranstalter:<br />

Steuerberaterverband Berlin<br />

• Telefon: 0 30 / 8 87 19 30<br />

7. April in Bad Zwischenahn,<br />

16. April in Hannover<br />

Controlling in KMU auf Grundlage<br />

<strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung<br />

• Teilnahmegebühr: 140 Euro*<br />

• Veranstalter: Steuerberaterverband<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt<br />

• Telefon: 05 11 / 30 76 20<br />

* Preise verstehen sich zzgl. MwSt.<br />

Steuerhinterziehung: Bald 10.000 Selbstanzeigen<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung<br />

nähert sich nach Angaben <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Wirtschaftsmagazins „Capital“ <strong>de</strong>r Grenze<br />

von 10.000. Nach einer Umfrage <strong><strong>de</strong>s</strong> Magazins<br />

bei allen <strong>de</strong>utschen Oberfinanzdirektionen<br />

und Finanzministerien lagen dort bis<br />

Mitte März bereits 9.547 Selbstanzeigen<br />

<strong>de</strong>utscher Steuerbürger vor, täglich kämen<br />

rund 250 neue Selbstanzeigen hinzu, berichtete<br />

das Wirtschaftsmagazin Mitte März. Ausgelöst<br />

wur<strong>de</strong> diese Welle durch <strong>de</strong>n Ankauf<br />

<strong>de</strong>r Schweizer Steuersün<strong>de</strong>r-CD.<br />

Unter <strong>de</strong>n Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn liegt Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

mit 2.418 Selbstanzeigen laut „Capital“<br />

an <strong>de</strong>r Spitze, gefolgt von Nordrhein-<br />

Westfalen mit 1.930, Bayern 1.625, Hessen<br />

Ausgereifter! ...<br />

Bruttolöhne sinken erstmals seit 1949<br />

1.228, Rheinland-Pfalz 700, Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

564, Berlin 359, Schleswig-Holstein 265,<br />

Hamburg 218, Saarland 76, Bremen 54,<br />

Sachsen 39, Bran<strong>de</strong>nburg 33, Thüringen<br />

19, Sachsen-Anhalt 11 und Mecklenburg-<br />

Vorpommern 8.<br />

Über die Höhe <strong>de</strong>r hinterzogenen Steuern,<br />

die nun doch noch fließen wer<strong>de</strong>n, lasse sich<br />

nur spekulieren, so das Magazin. Nach Schätzungen<br />

von Steuerexperten in <strong>de</strong>n Ämtern<br />

dürften es wohl mehrere Hun<strong>de</strong>rt Millionen<br />

Euro wer<strong>de</strong>n. Drei Län<strong>de</strong>r schätzten die zu<br />

erwarten<strong>de</strong>n Nachzahlungen: Rheinland-Pfalz<br />

70 Millionen Euro, Nie<strong>de</strong>rsachsen knapp 50<br />

Millionen Euro und Schleswig-Holstein 35<br />

Millionen Euro.<br />

Erstmals seit Gründung <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik Deutschland sind im Jahr 2009<br />

die durchschnittlichen Bruttoverdienste <strong>de</strong>r Arbeitnehmer gesunken. Dies ergeben<br />

Berechnungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Statistischen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amts.<br />

Nach <strong>de</strong>n Berechnungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Statistischen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amts in Wiesba<strong>de</strong>n ergab sich bei<br />

<strong>de</strong>n Bruttolöhnen im Vergleich zu 2008 ein Minus von 0,4 Prozent auf rund 27.648<br />

Euro. Grund für <strong>de</strong>n Rückgang seien hauptsächlich <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r Kurzarbeit und<br />

<strong>de</strong>r Abbau von Überstun<strong>de</strong>n, so die Behör<strong>de</strong>. Beson<strong>de</strong>rs stark betroffen war das<br />

Verarbeiten<strong>de</strong> Gewerbe, hier sanken die Pro-Kopf-Verdienste um 3,6 Prozent. Gegen<br />

<strong>de</strong>n Trend erhöhten sich die Bruttoverdienste je Stun<strong>de</strong> vor allem durch <strong>de</strong>n Abbau<br />

von Guthaben auf Arbeitszeitkonten um 3,0 Prozent. Hierbei erhielten Arbeitnehmer<br />

Entgelt für Arbeit, die sie bereits in <strong>de</strong>n Vorjahren erbracht hatten, so die Behör<strong>de</strong>.<br />

... als je zuvor!<br />

Steuerberatung ist komplex. Ihr Erfolg hängt davon ab,<br />

ob Sie die Komplexität beherrschen können. Und ob Sie<br />

jeman<strong>de</strong>n haben, <strong>de</strong>r Ihnen dabei hilft.<br />

Mit hmdpro haben Sie jetzt eine noch ausgereiftere Steuerberatersoftware<br />

an Ihrer Seite. Sie beinhaltet die Erfahrung<br />

aus 25 Jahren Entwicklung, aus fortwähren<strong>de</strong>r Innovation<br />

und - am wichtigsten - unserer Anwen<strong>de</strong>r. hmdpro ist für<br />

die Praxis gemacht.<br />

Ausgereifter als je zuvor. Mit hmd.<br />

Sie sollten dabei sein. Von Anfang an.<br />

www.hmd-software.com<br />

Steuerberaterkongress<br />

Marriott Hotel Berlin<br />

04./05. Mai 2010<br />

Wir zeigen´s Ihnen!<br />

powered by


KANZLEI & PERSÖNLICHES Serie Datenschutz<br />

Organisation<br />

Regelungen<br />

schriftlich treffen<br />

Schriftliche Arbeitsanweisungen sind im Datenschutz unerlässlich. Aufgabe <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Kanzleidatenschutzbeauftragten ist es, nicht zu umfangreiche und kanzleispezifische<br />

Richtlinien zu erstellen, um <strong>de</strong>n Kanzleidatenschutz zu gewährleisten und <strong>de</strong>n<br />

Mitarbeitern Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten geben zu können.<br />

Datenschutz lässt sich mit technischen<br />

o<strong>de</strong>r organisatorischen Mitteln erzeugen. In<br />

Kanzleien kann etwa organisatorisch geregelt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die Mitarbeiter Dritten <strong>de</strong>n<br />

Zugang zu <strong>de</strong>n Büroräumen zu verwehren<br />

haben und Mandantengespräche nur in <strong>de</strong>n<br />

Besprechungsräumen geführt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Dies funktioniert allerdings nur, wenn<br />

sich alle Mitarbeiter untereinan<strong>de</strong>r kennen.<br />

Ab einer gewissen Unternehmensgröße muss<br />

die Zutrittskontrolle technisch gelöst wer<strong>de</strong>n,<br />

beispielsweise über Mitarbeiterausweise.<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>r ergriffenen Maßnahme<br />

müssen die Mitarbeiter darüber unterrichtet<br />

sein, wie die Zutrittskontrolle in <strong>de</strong>r Kanzlei<br />

funktioniert.<br />

Im letzten Teil <strong>de</strong>r Datenschutzreihe (StC<br />

3/2010, S. 56) wur<strong>de</strong> das strategische Organisationsmittel<br />

<strong>de</strong>r Datenschutzrichtlinie<br />

erläutert. Sie ist langfristig ausgelegt, das<br />

Än<strong>de</strong>rungsintervall liegt zwischen drei und<br />

fünf Jahren. Zu<strong>de</strong>m soll sie <strong>de</strong>n Mitarbeitern<br />

einen schnellen und verständlichen Überblick<br />

über die grundsätzlichen Spielregeln<br />

zum Kanzleidatenschutz geben.<br />

Ergänzt wird die Datenschutzrichtlinie durch<br />

weitere Richtlinien. Diese Richtlinien haben<br />

Stephan Rehfeld,<br />

Diplom-Ökonom, ist<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r Scope<br />

& Focus GmbH, IT-Tochter<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerberaterverbands<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Sachsen-Anhalt e.V. und<br />

externer Datenschutzbeauftragter. E-Mail:<br />

information@scope-and-focus.com<br />

www.scope-and-focus.com<br />

einen mittelfristigen Charakter und wer<strong>de</strong>n<br />

jährlich überprüft. Zu regeln<strong>de</strong> Inhalte können<br />

kanzleiindividuell Datenschutz- o<strong>de</strong>r<br />

Datensicherheitsaspekte sein.<br />

Einen Überblick über potentielle datenschutzrechtliche<br />

Regelungsinhalte gibt <strong>de</strong>r<br />

Maßnahmenkatalog <strong><strong>de</strong>s</strong> Bausteins 1.5, Datenschutz<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> BfDI. Die Aspekte, die im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Datensicherheit geregelt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

ergeben sich aus einer Datensicherheitsanalyse,<br />

etwa <strong>de</strong>r infrage kommen<strong>de</strong>n Bausteine<br />

» Serienplaner<br />

Teil 16 – SteuerConsultant 03/10<br />

Datenschutzrichtlinien<br />

Teil 17 – SteuerConsultant 04/10<br />

Organisatorische<br />

Regelungen treffen<br />

Teil 18 – SteuerConsultant 05/10<br />

IT-Verbund aufnehmen<br />

Abonnenten-Service<br />

Abonnenten können im Internet<br />

unter www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

das Themenarchiv nutzen und<br />

unter an<strong>de</strong>rem alle Teile <strong>de</strong>r Serie<br />

„Datenschutz“ kostenlos nachlesen.<br />

<strong>de</strong>n Web-Seiten <strong><strong>de</strong>s</strong> BSI können Musterrichtlinien<br />

heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Diese können<br />

und müssen an die Kanzlei angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach Verabschiedung <strong>de</strong>r angepassten<br />

Richtlinien und <strong>de</strong>r Unterrichtung <strong>de</strong>r Mitarbeiter,<br />

sollten alle Addressaten motiviert<br />

Beispiele für Datenschutzrichtlinien und Datensicherheitsrichtlinien<br />

- Festlegung eines Prozesses zur<br />

Unterrichtung und Verpflichtung von<br />

Mitarbeitern (M 7.6)<br />

- Auftragsdatenverarbeitung (M 7.11) –<br />

Bereitstellung eines kanzlei einheitlichen<br />

Vorgehensmo<strong>de</strong>lls, eines Mustervertrags<br />

zur ADV und eines Prüfbogens<br />

<strong>de</strong>r IT-Grundschutzkataloge (vgl. Übersicht).<br />

Auf unterster Ebene wer<strong>de</strong>n die Richtlinien<br />

durch konkrete Anleitungen – sofern notwendig<br />

– ergänzt.<br />

Beispiel: In <strong>de</strong>r Datenschutzrichtlinie wird<br />

festgelegt, dass personenbezogene Daten<br />

grundsätzlich zu sichern sind. In <strong>de</strong>n ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Richtlinien wird dies konkretisiert: Es<br />

wird geregelt, dass bei Arbeitsplatzrechnern<br />

keine personenbezogenen Daten auf <strong>de</strong>n lokalen<br />

Festplatten gespeichert wer<strong>de</strong>n dürfen, da<br />

diese von <strong>de</strong>r Sicherung <strong><strong>de</strong>s</strong> Kanzlei-Servers<br />

nicht erfasst wer<strong>de</strong>n. An <strong>de</strong>m Kanzlei-Server<br />

wie<strong>de</strong>rum kann eine Anleitung angebracht<br />

sein, in welcher Reihenfolge Sicherungsbän<strong>de</strong>r<br />

zu verwen<strong>de</strong>n sind.<br />

Einem Datenschutzbeauftragten ist abzuraten,<br />

alle Richtlinien selbst zu erstellen. Auf<br />

- Richtlinie zum Umgang mit<br />

Arbeitsplatzrechnern<br />

- Richtlinie zur Datenträgervernichtung<br />

- Richtlinie zur E-Mail- und<br />

Internet-Nutzung<br />

wer<strong>de</strong>n, an einer stetigen Fortentwicklung<br />

dieser Richtlinien mitzuarbeiten, ähnlich wie<br />

bei einem kontinuierlichen Verbesserungsprozesses<br />

im Qualitätsmanagement. Schaffen<br />

es die Kanzleileitung und <strong>de</strong>r Datenschutzbeauftragte,<br />

die Mitarbeiter zur Mitarbeit zu<br />

bewegen, ist dies ein Indiz dafür, dass <strong>de</strong>r<br />

Datenschutz und die Datensicherheit in einer<br />

Kanzlei auch gelebt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Unterrichtung <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

über die Richtlinien muss das sogenannte<br />

„need-to-know“-Prinzip beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Mitarbeiter soll nur die Regelungen zur<br />

Kenntnis nehmen, die für ihn einschlägig<br />

sind. Telearbeitern müssen die kanzleiindividuellen<br />

Regelungen zur Telearbeit bekannt<br />

sein, während diese Regeln für die an<strong>de</strong>ren<br />

Mitarbeiter uninteressant sind.<br />

58 SteuerConsultant 4 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>


Übersteuert<br />

Ganz einfach<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

MR i. R. Hans Buob, Mondorf<br />

Oberstes steuerpolitisches Ziel je<strong>de</strong>r Regierung ist die Steuervereinfachung.<br />

Ein instruktives Beispiel ist die Abgeltungsteuer.<br />

Der Sparer muss nur <strong>de</strong>r Bank einen Freistellungsauftrag<br />

erteilen, und schon kommt er in <strong>de</strong>n Genuss <strong><strong>de</strong>s</strong> Sparerfreibetrags.<br />

Es sei <strong>de</strong>nn, er ist Insolvenzschuldner und kann<br />

nicht über das An<strong>de</strong>rkonto verfügen, also auch keinen Freistellungsauftrag<br />

erteilen. Die Bank behält <strong><strong>de</strong>s</strong>halb die Steuer<br />

ganz einfach ein, auch von Bagatellzinsen. Aber <strong>de</strong>r Insolvenzschuldner<br />

braucht sich nur veranlagen zu lassen, und schon<br />

wird ihm die Abgeltungsteuer erstattet, soweit sie auf Zinsen<br />

bis zu 801 Euro entfällt. Er muss nur die Jahressteuerbescheinigung<br />

vorlegen. Die liegt allerdings beim Insolvenzverwalter.<br />

Und <strong>de</strong>r ist es nicht gewohnt, <strong>de</strong>n Schuldnern diese zuzusen<strong>de</strong>n.<br />

Er heftet sie einfach ab.*<br />

Dem Schuldner entsteht dadurch kein Scha<strong>de</strong>n, da das Finanzamt<br />

eine Erstattung mit seinen Steuerrückstän<strong>de</strong>n verrechnen<br />

wür<strong>de</strong>. Und was <strong>de</strong>n Solidaritätszuschlag angeht,<br />

so kann, falls <strong>de</strong>r Vorlagebeschluss <strong><strong>de</strong>s</strong> Nie<strong>de</strong>rsächsischen<br />

FG Erfolg haben sollte, <strong>de</strong>r Haushaltsminister je<strong>de</strong>n Cent<br />

gebrauchen.<br />

Ach ja, die Kirchensteuer. Da müsste <strong>de</strong>r Insolvenzschuldner<br />

eigentlich <strong>de</strong>r Bank <strong>de</strong>n Auftrag geben, sie einzubehalten. Das<br />

kann er nicht, weil die Verfügungsgewalt über das An<strong>de</strong>rkonto<br />

beim Insolvenzverwalter liegt. So unterbleibt die Einbehaltung<br />

<strong>de</strong>r Kirchensteuer einfach. Aber die Kirche braucht sich nicht zu<br />

grämen. Im Falle <strong>de</strong>r Veranlagung wür<strong>de</strong> die Kirchensteuer <strong>de</strong>n<br />

meisten Schuldnern ohnehin gutgeschrieben und mit Steuerrückstän<strong>de</strong>n<br />

verrechnet wer<strong>de</strong>n. Die Nicht-Einbehaltung dient<br />

also <strong>de</strong>r Vereinfachung. Ach, wenn doch im Leben alles so einfach<br />

wäre wie die Steuer.<br />

* Ob das BMF-Schreiben vom 18.12.2009 (BStBl 2010 I S. 79, Rz. 20, 21)<br />

hieran etwas än<strong>de</strong>rn wird, bleibt abzuwarten.<br />

Merkwürdigkeiten <strong>de</strong>r Steuerberatung KANZLEI & PERSÖNLICHES<br />

Prof. Dr. RA/FAStR Axel Pestke,<br />

Hauptgeschäftsführer <strong><strong>de</strong>s</strong> Deutschen<br />

Steuerberaterverbands e.V., Berlin<br />

Schutzwürdigkeit von Steuerberatern<br />

Strafverteidigern gewährt § 160a Abs. 1 Strafprozessordnung<br />

(StPO) Schutz vor strafprozessualen Beweiserhebungs- und<br />

Verwertungsmaßnahmen. Argument hierfür ist <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r<br />

Vertraulichkeit <strong>de</strong>r Mandantenbeziehung.<br />

Der aktuelle Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung <strong><strong>de</strong>s</strong> Schutzes<br />

von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“<br />

vom 17. 12. 2009 sieht die Gleichstellung von Rechtsanwälten<br />

mit <strong>de</strong>n bisher in § 160a Abs.1 StPO geschützten<br />

Berufsgruppen <strong>de</strong>r Strafverteidiger, Geistlichen und Abgeordneten<br />

vor.<br />

Steuerberatern hingegen soll dieser Schutz nicht gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies stellt einen Verstoß gegen <strong>de</strong>n Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

aus Art. 3 Abs. 1 GG dar und verkennt völlig, dass das<br />

Vertrauensverhältnis <strong>de</strong>r Steuerberater zu ihren Mandanten in<br />

völlig gleicher Weise <strong><strong>de</strong>s</strong> Schutzes vor strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen<br />

bedarf, wie es auch bei Rechtsanwälten <strong>de</strong>r<br />

Fall ist. In dieser Hinsicht sind Steuerberater <strong>de</strong>n Rechtsanwälten<br />

gleichgestellt, haben die gleichen Berufspflichten und<br />

sind ebenfalls Organe <strong>de</strong>r Steuerrechtspflege.<br />

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IMPRESSUM VORSCHAU<br />

ISSN 1866-8690,<br />

3. Jahrgang<br />

Zitiervorschlag: StC 2010, H 4, S. 34.<br />

Verlag:<br />

<strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KG<br />

Munzinger Straße 9<br />

D-79111 Freiburg<br />

Verlagsleitung: Reiner Straub<br />

Tel.: 07 61/36 83-0<br />

www.haufe.<strong>de</strong>, www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Redaktion:<br />

RAin/FAStR Anke Kolb-Leistner<br />

(Chefredakteurin), Tel.: -213, Fax: -820-213,<br />

E-Mail: anke.kolb-leistner@haufe.<strong>de</strong><br />

Rüdiger Frisch (Chef vom Dienst), Tel.: -214,<br />

Fax: -820-214, E-Mail: ruediger.frisch<br />

@haufe.<strong>de</strong><br />

Freie Mitarbeiter:<br />

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring<br />

E-Mail: claudia.ossola-haring@haufe.<strong>de</strong><br />

Manfred Ries (Chefreporter)<br />

E-Mail: manfred.ries@haufe.<strong>de</strong><br />

Redaktionsassistenz:<br />

Sabine Schmie<strong>de</strong>r, Tel.: 07 61/36 83-957,<br />

Fax: -820-957,<br />

E-Mail: redaktion@steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Autoren dieser Ausgabe:<br />

Johann Aglas, MR i. R Hans Buob, Prof. Dr.<br />

Josef K. Fischer, Alexan<strong>de</strong>r Heintze, StB/RB<br />

Ulrich Goetze, Dirk Kun<strong>de</strong>, RA Dr. Dirk J. Harten,<br />

Robert Kracht, RA Dr. Stefan Lammel, RA<br />

Rafael Meixner, Prof. Dr. Axel Pestke, Stephan<br />

Rehfeld, Dr. Jörg Richter, RA Dr. Jan Roth, RA<br />

Dr. Volker Schmidt, Dietmar Stanka, Andreas<br />

Wähnert, Irene Winter<br />

Herstellung:<br />

Grafik/Layout:<br />

Kerstin Fikentscher, Hanjo Tews<br />

Druck:<br />

Echter Druck, Würzburg<br />

Mitglied <strong>de</strong>r Informationsgemeinschaft<br />

zur Feststellung <strong>de</strong>r Verbreitung<br />

von Werbeträgern e.V. (IVW)<br />

Verbreitete Auflage : 20.047 (4. Quartal 2009)<br />

Anzeigen:<br />

Anzeigenverkaufsleiter:<br />

Bernd Junker, Tel.: 09 31/27 91 556,<br />

verantwortlich für Anzeigen, Fax: -477,<br />

E-Mail: bernd.junker@haufe-fachmedia.<strong>de</strong><br />

Anzeigendisposition:<br />

Yvonne Göbel, Tel.: 09 31/27 91 470,<br />

Fax: -477,<br />

E-Mail: yvonne.goebel@haufe-fachmedia.<strong>de</strong><br />

Erscheinungsweise:<br />

12 x im Jahr<br />

Abo-Service:<br />

<strong>Haufe</strong> Service Center GmbH<br />

Postfach, 79091 Freiburg<br />

Tel.: 0180/55 55 703*, Fax: -713*,<br />

E-Mail: zeitschriften@haufe.<strong>de</strong><br />

(*0,14 €/Min. aus <strong>de</strong>m dt. Festnetz, max.<br />

0,42 €/Min. mobil. Ein Service von dtms.)<br />

Bezugspreis:<br />

Inland: 168 Euro<br />

(MwSt. und Versand inklusive)<br />

Ausland: 178 Euro (Versand inklusive)<br />

Für Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerberaterverbands<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt e.V. ist <strong>de</strong>r<br />

Bezug mit <strong>de</strong>r Zahlung ihres Mitgliedsbeitrags<br />

abgegolten.Bezieher <strong>de</strong>r Steuerrechtsdatenbank<br />

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im Rahmen ihres Abonnements.<br />

In <strong>de</strong>n mit Namen versehenen Beiträgen wird<br />

die Meinung <strong>de</strong>r Autoren wie<strong>de</strong>rgegeben.<br />

Nachdruck und Speicherung in elektro nischen<br />

Medien nur mit aus drück licher Genehmigung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Verlags und unter voller Quellenangabe.<br />

Für eingesandte Manuskripte und Bildmaterialien,<br />

die nicht ausdrücklich angefor<strong>de</strong>rt<br />

wur<strong>de</strong>n, übernimmt <strong>de</strong>r Verlag keine Haftung.<br />

Mai 2010<br />

»<br />

» Weitere<br />

Topthema<br />

Brennpunkte <strong>de</strong>r Betriebsprüfung<br />

In letzter Zeit beschreitet die Finanzverwaltung zunehmend<br />

neue Wege bei <strong>de</strong>r Betriebsprüfung. Sie bedient sich nicht nur<br />

neuer Metho<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn setzt auch an<strong>de</strong>re Prüfungsschwerpunkte<br />

als bisher. Dies erhöht <strong>de</strong>n Handlungsdruck für steuerliche<br />

Berater.<br />

Themen<br />

> Die Ausgabe 5/2010 erscheint am 7.5.2010<br />

Bewirtungsaufwendungen:<br />

Nach einer aktuellen <strong>Entscheidung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> FG Düsseldorf wer<strong>de</strong>n<br />

Bewirtungsaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auch anerkannt, wenn nur Eigenbelege vorliegen.<br />

Datenschutz-Compliance:<br />

Trotz Mitarbeiterdatenschutz müssen Unternehmen auch<br />

Compliance und Korruptionsbekämpfung umsetzen können.<br />

Mo<strong>de</strong>rnes Büro:<br />

Effizienz und Zufrie<strong>de</strong>nheit sind zwei Ziele, die die Entwicklung<br />

in <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen Bürowelt vorantreiben.<br />

Lohn- und Gehaltsabrechnung:<br />

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt für viele Steuerkanzleien<br />

mit zu <strong>de</strong>n wichtigsten Umsatzträgern, somit sollte die Kanzlei die<br />

Kosten ständig im Blick haben: Zum einen sollte sie für die Kanzlei<br />

profitabel sein, zum an<strong>de</strong>ren überlegen einige Mandanten, Löhne<br />

im eigenen Unternehmen selbst abzurechnen.<br />

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