29.05.2018 Aufrufe

MTD_DDG_2018_05

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

diabeteszeitung · 3. Jahrgang · Nr. 5 · 30. Mai <strong>2018</strong><br />

News & Fakten<br />

3<br />

Gestationsdiabetes:<br />

Messgerät auf Rezept<br />

GKV-Spitzenverband reagiert auf die Einwände<br />

von Diabetologen und Frauenärzten<br />

WIESBADEN. Der GKV-Spitzenverband hat in einem Schreiben<br />

an <strong>DDG</strong>, BVND und weitere Verbände angekündigt, künftig<br />

Gestationsdiabetes als Indikation für Blutzuckermessgeräte im<br />

Hilfsmittelverzeichnis zu berücksichtigen. Zweifel an der Verordnungsfähigkeit<br />

scheinen damit ausgeräumt.<br />

Es waren Krankenkassen in Bayern,<br />

die verkündeten, sie würden<br />

eine Verordnung von Blutzuckermessgeräten<br />

zulasten der GKV<br />

bei Frauen mit Gestationsdiabetes<br />

(GDM), die durch Ernährungsumstellung<br />

behandelt werden, nicht bezahlen.<br />

Laut Beschluss des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses (G-BA)<br />

bestehe eine Erstattungspflicht nur<br />

bei insulinpflichtigen Diabetespatienten.<br />

Das berichtet Dr. Arthur<br />

Grünerbel, Vorsitzender der Fachkommission<br />

Diabetes in Bayern.<br />

Solange die Hersteller die Ärzte mit<br />

kostenlosen Messgeräten ausgestattet<br />

hatten, war die Abgabe an die<br />

schwangeren Patientinnen kein Thema<br />

gewesen. Als dieser Vertriebsweg<br />

aufgrund des Antikorruptionsgesetzes<br />

eingestellt wurde, kam die Frage<br />

nach der Verordnungsfähigkeit auf.<br />

Optimale Blutzuckereinstellung<br />

ist wichtig für Mutter und Kind<br />

Die Präsidenten der <strong>DDG</strong> schrieben<br />

im August 2017 den Spitzenverband<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-Spitzenverband) wegen<br />

der Erstattung an. Nur durch Selbstmessung<br />

in der Schwangerschaft<br />

könne die Indikation zur Insulintherapie<br />

gestellt werden. Von einer<br />

optimalen Blutzucker einstellung<br />

hänge nicht nur die Gesundheit des<br />

ungeborenen Kindes maßgeblich<br />

ab, sondern auch die Vermeidung<br />

schwerer Schwangerschafts- und<br />

Geburtskomplikationen sowie eines<br />

späteren Typ-2-Diabetes der Mutter.<br />

Im Vergleich zu den relativ geringen<br />

Kosten für Messgerät und Teststreifen<br />

drohten sehr hohe Folgekosten.<br />

Den GKV-Spitzenverband beeindruckte<br />

das nicht. Er antwortete:<br />

Als man die Produktgruppe 21 des<br />

Hilfsmittelverzeichnisses (Messgeräte<br />

für Körperzustände/-funktionen)<br />

wegen des G-BA-Beschlusses zur<br />

kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung<br />

mit Real-Time-Messgeräten<br />

fortgeschrieben habe, seien im<br />

Stellungnahmeverfahren weder von<br />

den Spitzenorganisationen der Hersteller<br />

und Leistungserbringer noch<br />

von den Patientenorganisationen die<br />

von der <strong>DDG</strong> „angesprochene Problematik“<br />

thematisiert worden.<br />

Nennung der Indikationen<br />

ist nicht abschließend<br />

Im Februar <strong>2018</strong> legte die <strong>DDG</strong><br />

nach. Gemeinsam mit dem Bundesverband<br />

Niedergelassener Diabetologen<br />

(BVND), der Deutschen<br />

Gesellschaft für Gynäkologie und<br />

Geburtshilfe sowie dem Berufsverband<br />

der Frauenärzte wies sie den<br />

GKV-Spitzenverband erneut auf die<br />

Sinnhaftigkeit hin, Gestationsdiabetes<br />

als Indikation für die Geräteverordnung<br />

anzuerkennen: „Weder aus<br />

medizinischer noch aus gesundheitsökonomischer<br />

Sicht ist nachvollziehbar,<br />

dass Blutzuckermessgeräte bei<br />

GDM nicht erstattet werden. Wir<br />

sehen hier ein eindeutiges Gefährdungspotenzial<br />

für betroffene Mütter<br />

und ihre Kinder.“<br />

Das wirkte. Am 4. April <strong>2018</strong> schrieb<br />

der GKV-Spitzenverband, dass die im<br />

Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten<br />

Indikationen beispielhaft genannt<br />

und somit nicht abschließend seien,<br />

sodass dort nicht aufgeführte<br />

Indikationen keinen generellen Versorgungsausschluss<br />

zur Folge haben<br />

könnten. Man werde zudem den Vorschlag,<br />

GDM als Indikation für Blutzuckermessgeräte<br />

zu nennen, bei der<br />

»Vorschlag wird<br />

aufgegriffen«<br />

Blutzuckermessung<br />

während der<br />

Schwangerschaft<br />

ist wichtig.<br />

Fotos: zVg, shutterstuck/aslysun<br />

nächsten Verzeichnisfortschreibung<br />

der Produktgruppe 21 aufgreifen.<br />

BVND-Chef Dr. Nikolaus Scheper<br />

freut diese Antwort. Er hat die Verbandsmitglieder<br />

per „Hotmail“ umgehend<br />

darüber informiert.<br />

Wird etwas dauern, bis die<br />

Sachbearbeiter informiert sind<br />

Zwar wurde kein Termin für die<br />

angekündigte Anpassung des Hilfsmittelverzeichnisses<br />

genannt, aber<br />

die verordnenden Kolleginnen und<br />

Kollegen könnten sich ab sofort auf<br />

das Schreiben berufen, sollte sich<br />

eine Krankenkasse der Erstattung<br />

widersetzen oder gar Regressforderungen<br />

stellen wollen.<br />

Dr. Grünerbel ist dagegen noch vorsichtig.<br />

Er rät Kolleginnen und Kollegen,<br />

vorerst weiterhin schwangeren<br />

Patientinnen den Kauf eines Messgeräts<br />

in einer Apotheke oder bei<br />

einem Großhändler-Diabetesshop<br />

nahezulegen. Die Kosten dafür seien<br />

überschaubar und die Teststreifen<br />

verordnungsfähig. Es werde einige<br />

Zeit dauern, bis die offizielle Information<br />

auf die Sachbearbeiterebene<br />

der Kassen durchgesickert sei. REI<br />

Pädagogen als Unterstützer qualifizieren<br />

Empfehlungen der <strong>DDG</strong> zu Weiterbildung und Schulung<br />

BERLIN. Kinder mit Diabetes mellitus<br />

Typ 1 brauchen Unterstützung bei der<br />

Umsetzung ihrer Therapie in der Schule.<br />

Davon ist die <strong>DDG</strong> überzeugt. Sie<br />

hat dafür Empfehlungen verfasst.<br />

Die Inklusion von Kindern mit<br />

Diabetes mellitus Typ 1 in der<br />

Schule gestalte sich teilweise sehr<br />

schwierig, heißt es im „Statement<br />

zur Weiterbildung bzw. Schulung<br />

von pädagogischen Fachkräften, die<br />

Kinder mit Diabetes in der Schule<br />

begleiten“. In der Regel fehle geschultes<br />

Personal und es gebe diesbezüglich<br />

keine einheitlichen Regelungen<br />

und Verantwortlichkeiten.<br />

„Fast alle pädiatrischen Diabeteszentren<br />

bieten eine aufsuchende<br />

Schulung für die Lehrer/innen und<br />

Betreuer/innen von Kindern mit<br />

Diabetes Typ 1 in Schule und Kita<br />

an“, darauf verweist Karina Boss,<br />

»Individuelle Absprachen zum Kind<br />

münden in Handlungsanweisungen«<br />

Diabetesberaterin <strong>DDG</strong> und Mitautorin<br />

des Statements. Vor Ort werde<br />

Wissen vermittelt. Mit dem Einverständnis<br />

der Erziehungsberechtigten<br />

erfolgten individuelle Absprachen<br />

zum konkret betroffenen Kind. Und<br />

in einer schriftlichen Handlungsanweisung<br />

wird festgelegt, welche Personen<br />

wann welche Therapieaufgaben<br />

übernehmen.<br />

Die Wünsche und Erfahrungen der<br />

Erziehungsberechtigten sowie die<br />

Empfehlungen der behandelnden<br />

Diabeteszentren werden eingebunden.<br />

Berücksichtigt werden ebenso<br />

zeitliche und örtliche Gegebenheiten<br />

der Schule sowie Absprachen zu<br />

Sport und Hypomanagement.<br />

Die aufsuchenden Schulungen werden<br />

bisher nicht durch Krankenkassen<br />

oder die öffentliche Hand finanziert,<br />

bedauert Boß. „Wir wünschen<br />

uns natürlich eine Vergütung für<br />

diese Leistungen. Wir halten aber<br />

solche kindspezifischen individuellen<br />

Weiterbildungen für pädagogische<br />

Fachkräfte ganz klar auch im<br />

Sinne einer gelungenen Inklusion<br />

für absolut notwendig.“ Jedes Kind<br />

habe individuelle Stärken und Fähigkeiten<br />

und müsse daher auch in<br />

individuell angepasster Weise unterstützt<br />

werden.<br />

kol<br />

Die Stellungnahme der <strong>DDG</strong> und eine<br />

Lehrerinformation der AGPD:<br />

https://bit.ly/2HQQehQ<br />

https://bit.ly/2jkzYrs

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!