Drei Anlässe – eine Feier - Landeszahnärztekammer Hessen
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Seite 2 DHZH November · 2011<br />
ZMV-Abschlussjahrgang mit Dr. N. G. Edler in der Mitte.<br />
der Trommler folgte die Zeugnisübergabe an<br />
die frischgebackenen ZMFs.<br />
Außer ihren Zeugnissen und Blumen erhielten<br />
die Absolventinnen vom Referenten für<br />
Aufstiegsfortbildung ZMF/ZMV im LZKH-<br />
© Stephanie/Hofschlaeger-pixelio.de<br />
Vorstand Dr. Nikolaus Edler auch <strong>eine</strong>n USB-<br />
Stick in Form <strong>eine</strong>s Schlüssels, der den<br />
Schlüssel zum Erfolg, den jede Fortbildung an<br />
die Hand gibt, nutzbringend symbolisieren<br />
sollte.<br />
Rechtsecke<br />
Schwangerschaft, Mutterschutz<br />
und Elternzeit<br />
Für werdende Mütter gelten für die Zeit ihrer Schwangerschaft und<br />
für die Dauer des Mutterschutzes beziehungsweise der Elternzeit<br />
einige Besonderheiten im Arbeitsrecht. Sie stehen unter <strong>eine</strong>m<br />
erweiterten Schutz und haben auch bestimmte Ansprüche gegenüber<br />
ihrem Arbeitgeber.<br />
In der heutigen Ausgabe geht es um die Zeit der Schwangerschaft<br />
und des Mutterschutzes. In der nächsten Ausgabe folgen dann Hinweise<br />
zur Elternzeit.<br />
Die Zeit der Schwangerschaft<br />
Erfahren Sie von <strong>eine</strong>r bestehenden Schwangerschaft, teilen Sie dies<br />
und den errechneten Geburtstermin unverzüglich ihrem Arbeitge-<br />
Für ein im wahrsten Sinne bezauberndes<br />
Intermezzo sorgte der charismatische Jungmagier<br />
Cris Labim, der mit <strong>eine</strong>r gekonnten<br />
Mischung aus Entertainment und Fingerfertigkeit<br />
das Publikum verblüffte.<br />
Vor allem die trickreiche ‚Verwandlung‘ <strong>eine</strong>s<br />
Frotteehandtuchs in ein gerupftes Suppenhuhn<br />
sorgte für Begeisterungsstürme.<br />
Danach erhielten auch die neuen ZMVs von<br />
Dr. Edler ihren Schlüssel zum Erfolg in Form<br />
des Zeugnisses, wie auch als Datenträger.<br />
Ein Trommelwirbel der Klangkünstler von<br />
Barulhada gab das Signal für den Sektempfang<br />
im Foyer, der mit zahlreichen Gesprächen<br />
und Gelegenheit für viele Erinnerungsfotos<br />
den stimmungsvollen Abschluss <strong>eine</strong>r gelungenen<br />
<strong>Feier</strong> markierte.<br />
(vjr)<br />
ber mit. Dieser muss Ihre Schwangerschaft dem zuständigen Regierungspräsidium<br />
melden und kann mit Ihnen die nächste Zeit so planen,<br />
dass sowohl Ihr Arbeitgeber wie auch Sie bestmöglich damit<br />
umgehen und Ihren Bedürfnissen gerecht werden können.<br />
Der Arbeitgeber muss nun mit Ihnen besprechen, in welchen Bereichen<br />
der Zahnarztpraxis Sie noch einsetzbar sind. Im Interesse der<br />
Gesundheit Ihres Kindes ist zum Beispiel <strong>eine</strong> Beschäftigung zur<br />
Instrumentenaufbereitung, aber auch die Stuhlassistenz bzw. die<br />
Durchführung <strong>eine</strong>r Prophylaxe nicht mehr möglich (sog. weiteres<br />
Beschäftigungsverbot). Hier besteht die Gefahr, dass Sie mit Blut und<br />
Speichel der Patienten in Berührung kommen und sich mit <strong>eine</strong>r die<br />
Schwangerschaft gefährdenden Krankheit anstecken könnten.<br />
Es bleibt dem Arbeitgeber jedoch überlassen, s<strong>eine</strong> Praxis so zu<br />
organisieren, dass <strong>eine</strong> r<strong>eine</strong> Verwaltungstätigkeit, beispielsweise am<br />
Empfang der Praxis, möglich bleibt. Der Arbeitgeber kann sie dort<br />
bis sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin weiterbeschäftigen<br />
(Beginn des sog. relativen Beschäftigungsverbotes). Selbstverständlich<br />
muss der Arbeitgeber in diesem Fall dafür sorgen, dass<br />
Ihre Arbeitsbedingungen sich nicht nachteilig auf ihre Schwangerschaft<br />
auswirken. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Ruhepausen<br />
einlegen zu können und nicht länger als achteinhalb Stunden<br />
am Tag sowie nicht nach acht Uhr abends zu arbeiten.<br />
Während des relativen Beschäftigungsverbotes sind Sie von der<br />
Arbeit freizustellen. Jedoch können Sie auch freiwillig bis zur Entbindung<br />
weiterarbeiten. Hierzu dürfen Sie jedoch nicht gezwungen werden.<br />
Arbeiten sie freiwillig während des sechswöchigen Beschäftigungsverbotes<br />
und merken, dass Sie wegen der voranschreitenden