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Drei Anlässe – eine Feier - Landeszahnärztekammer Hessen

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Seite 2 DHZH November · 2011<br />

ZMV-Abschlussjahrgang mit Dr. N. G. Edler in der Mitte.<br />

der Trommler folgte die Zeugnisübergabe an<br />

die frischgebackenen ZMFs.<br />

Außer ihren Zeugnissen und Blumen erhielten<br />

die Absolventinnen vom Referenten für<br />

Aufstiegsfortbildung ZMF/ZMV im LZKH-<br />

© Stephanie/Hofschlaeger-pixelio.de<br />

Vorstand Dr. Nikolaus Edler auch <strong>eine</strong>n USB-<br />

Stick in Form <strong>eine</strong>s Schlüssels, der den<br />

Schlüssel zum Erfolg, den jede Fortbildung an<br />

die Hand gibt, nutzbringend symbolisieren<br />

sollte.<br />

Rechtsecke<br />

Schwangerschaft, Mutterschutz<br />

und Elternzeit<br />

Für werdende Mütter gelten für die Zeit ihrer Schwangerschaft und<br />

für die Dauer des Mutterschutzes beziehungsweise der Elternzeit<br />

einige Besonderheiten im Arbeitsrecht. Sie stehen unter <strong>eine</strong>m<br />

erweiterten Schutz und haben auch bestimmte Ansprüche gegenüber<br />

ihrem Arbeitgeber.<br />

In der heutigen Ausgabe geht es um die Zeit der Schwangerschaft<br />

und des Mutterschutzes. In der nächsten Ausgabe folgen dann Hinweise<br />

zur Elternzeit.<br />

Die Zeit der Schwangerschaft<br />

Erfahren Sie von <strong>eine</strong>r bestehenden Schwangerschaft, teilen Sie dies<br />

und den errechneten Geburtstermin unverzüglich ihrem Arbeitge-<br />

Für ein im wahrsten Sinne bezauberndes<br />

Intermezzo sorgte der charismatische Jungmagier<br />

Cris Labim, der mit <strong>eine</strong>r gekonnten<br />

Mischung aus Entertainment und Fingerfertigkeit<br />

das Publikum verblüffte.<br />

Vor allem die trickreiche ‚Verwandlung‘ <strong>eine</strong>s<br />

Frotteehandtuchs in ein gerupftes Suppenhuhn<br />

sorgte für Begeisterungsstürme.<br />

Danach erhielten auch die neuen ZMVs von<br />

Dr. Edler ihren Schlüssel zum Erfolg in Form<br />

des Zeugnisses, wie auch als Datenträger.<br />

Ein Trommelwirbel der Klangkünstler von<br />

Barulhada gab das Signal für den Sektempfang<br />

im Foyer, der mit zahlreichen Gesprächen<br />

und Gelegenheit für viele Erinnerungsfotos<br />

den stimmungsvollen Abschluss <strong>eine</strong>r gelungenen<br />

<strong>Feier</strong> markierte.<br />

(vjr)<br />

ber mit. Dieser muss Ihre Schwangerschaft dem zuständigen Regierungspräsidium<br />

melden und kann mit Ihnen die nächste Zeit so planen,<br />

dass sowohl Ihr Arbeitgeber wie auch Sie bestmöglich damit<br />

umgehen und Ihren Bedürfnissen gerecht werden können.<br />

Der Arbeitgeber muss nun mit Ihnen besprechen, in welchen Bereichen<br />

der Zahnarztpraxis Sie noch einsetzbar sind. Im Interesse der<br />

Gesundheit Ihres Kindes ist zum Beispiel <strong>eine</strong> Beschäftigung zur<br />

Instrumentenaufbereitung, aber auch die Stuhlassistenz bzw. die<br />

Durchführung <strong>eine</strong>r Prophylaxe nicht mehr möglich (sog. weiteres<br />

Beschäftigungsverbot). Hier besteht die Gefahr, dass Sie mit Blut und<br />

Speichel der Patienten in Berührung kommen und sich mit <strong>eine</strong>r die<br />

Schwangerschaft gefährdenden Krankheit anstecken könnten.<br />

Es bleibt dem Arbeitgeber jedoch überlassen, s<strong>eine</strong> Praxis so zu<br />

organisieren, dass <strong>eine</strong> r<strong>eine</strong> Verwaltungstätigkeit, beispielsweise am<br />

Empfang der Praxis, möglich bleibt. Der Arbeitgeber kann sie dort<br />

bis sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin weiterbeschäftigen<br />

(Beginn des sog. relativen Beschäftigungsverbotes). Selbstverständlich<br />

muss der Arbeitgeber in diesem Fall dafür sorgen, dass<br />

Ihre Arbeitsbedingungen sich nicht nachteilig auf ihre Schwangerschaft<br />

auswirken. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Ruhepausen<br />

einlegen zu können und nicht länger als achteinhalb Stunden<br />

am Tag sowie nicht nach acht Uhr abends zu arbeiten.<br />

Während des relativen Beschäftigungsverbotes sind Sie von der<br />

Arbeit freizustellen. Jedoch können Sie auch freiwillig bis zur Entbindung<br />

weiterarbeiten. Hierzu dürfen Sie jedoch nicht gezwungen werden.<br />

Arbeiten sie freiwillig während des sechswöchigen Beschäftigungsverbotes<br />

und merken, dass Sie wegen der voranschreitenden

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