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Konzeption Spielen in Offenburg 262.67 KB - Stadt Offenburg

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<strong>Stadt</strong><br />

<strong>Offenburg</strong><br />

<strong>Konzeption</strong><br />

<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

Fachbereich Bürgerservice<br />

und Soziales<br />

Abteilung Familie, Jugend<br />

und Senioren<br />

Amand-Goegg-Str. 4<br />

77654 <strong>Offenburg</strong><br />

Stand: 2003


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

E<strong>in</strong>leitung 3<br />

Kapitel E<strong>in</strong>s - Spielplatzsituation <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> 5<br />

1. Die Empfehlungen der ARGE Bau als Grundlage zur strategischen Analyse 5<br />

2. Analyse der <strong>Stadt</strong>teile <strong>in</strong> der Kernstadt 6<br />

2.1 Öffentliche Spielplätze <strong>in</strong> der <strong>Offenburg</strong>er Kernstadt 8<br />

3. Generalüberholung von Spielplätzen – Empfehlungen für das Vorgehen 10<br />

Kapitel Zwei - Sicherheit auf Spielplätzen 11<br />

1. Gesetzliche Vorgaben 11<br />

2. Die Situation <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> 12<br />

3. Standards für die Sicherheitskontrollen 13<br />

Kapitel Drei - Konfliktprävention auf Spielplätzen 14<br />

3.1 Fünf Punkte der Konfliktprävention 14<br />

3.2 Die Spielplatzsatzung 14<br />

Ausblick 17<br />

Quellen 19<br />

Anhang:<br />

I. Mustererlass der ARGE BAU 20<br />

II. Wohnbereiche und Bevölkerungsverteilung <strong>in</strong> der Kernstadt 25<br />

III. Auszüge aus der DIN EN 1176-7 27<br />

IV. Liste der öffentlichen Spielplätze 28


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 3<br />

E<strong>in</strong>leitung:<br />

Die ARGE Bau (Arbeitskreis „Technische Fragen des <strong>Stadt</strong>baus“) beschreibt die Aufgaben<br />

der Geme<strong>in</strong>de bei der Spielraumplanung wie folgt:<br />

„K<strong>in</strong>der und Jugendliche benötigen zu ihrer Entwicklung e<strong>in</strong>e k<strong>in</strong>derfreundliche Umwelt<br />

und außerhalb der Familie und Ausbildung ausreichende Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten<br />

sowie genügend Bewegungsraum. Im Rahmen der allgeme<strong>in</strong>en Dase<strong>in</strong>svorsorge<br />

haben die Geme<strong>in</strong>den die dafür notwendigen Voraussetzungen im öffentlichen<br />

Bereich zu schaffen und entsprechende Bedürfnisse der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />

<strong>in</strong> der <strong>Stadt</strong>entwicklung, <strong>Stadt</strong>erneuerung und Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />

Die öffentliche Vorsorge für die Erhaltung und Gestaltung e<strong>in</strong>er k<strong>in</strong>derfreundlichen<br />

Umwelt sowie für Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten für K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

ist umso dr<strong>in</strong>glicher, je dichter die Bebauung, je schlechter die Bausubstanz und<br />

je größer das Defizit an vorhandenen Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten ist.“<br />

Gemäß dieser Zielsetzung ist die vorliegende <strong>Konzeption</strong> e<strong>in</strong>e Fortschreibung und Weiterentwicklung<br />

des Plans „<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> der <strong>Stadt</strong>“, dessen beide Teile („Kernstadt“ von 1990 und<br />

„Ortsteile“ von 1994) <strong>in</strong> den letzten dreizehn Jahren die Spielraumplanung <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> geprägt<br />

haben.<br />

In diesen dreizehn Jahren wurden 32 Spielplätze renoviert und 21 neu geschaffen. Die Nutzung<br />

der Spielplätze sollte auf möglichst alle Altersgruppen erweitert werden. Seit 1990 s<strong>in</strong>d<br />

dabei weit mehr als 5 Millionen Euro für Spielplätze ausgegeben worden. Auch außerhalb<br />

von Spielplätzen wurden weitere Flächen geschaffen oder zugänglich gemacht, die attraktive<br />

und vielfältige Spielmöglichkeiten bieten.<br />

In <strong>Offenburg</strong> orientierte man sich durchaus weg von der Feststellung Alexander Mitscherlichs,<br />

die dieser schon vor 30 Jahren machte:<br />

„Der Anthropologe kommt aus der Verwunderung darüber nicht h<strong>in</strong>aus, dass die (...)<br />

Planung unserer Städte offenbar nur für e<strong>in</strong>en Alterstypus und da noch mangelhaft<br />

genug geschieht, und zwar für den erwerbsfähigen (Auto fahrenden) Erwachsenen.<br />

Wie das K<strong>in</strong>d zu e<strong>in</strong>em solchen wird, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> zu vernachlässigender Faktor.“<br />

Dennoch gibt es – trotz des großen planerischen und auch f<strong>in</strong>anziellen Aufwands für Errichtung<br />

und Unterhalt von Spielplätzen –immer noch zahlreiche Handlungsfelder:<br />

� Je attraktiver e<strong>in</strong> Platz ist und je <strong>in</strong>tensiver er genutzt wird, umso größer s<strong>in</strong>d die Beschwerden<br />

der ruhebedürftigen Anwohner.<br />

� Die Vermüllung der Plätze und die Vandalismusschäden haben <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

deutlich zugenommen. Die Sauberhaltung der Plätze und die Beseitigung der Schäden<br />

b<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>en großen Teil der Unterhaltsbudgets, was letztendlich zu Lasten der Ausstattung<br />

der Plätze geht. Das Gelände kann nicht mehr so unterhalten werden, dass es e<strong>in</strong>e<br />

spielpädagogische Funktion hat. Geräte können, wenn sie aus Sicherheitsgründen abgebaut<br />

werden, oft nicht mehr ersetzt werden.<br />

� Der konzeptionelle Vorstoß, Spielplätze zu öffentlichen Plätzen für alle Generationen zu<br />

machen, erwies sich als nicht tragfähig. Spielplätze haben natürlich e<strong>in</strong>e wichtige Begegnungsfunktion<br />

für die jeweilige Zielgruppe, taugen aber – auch aufgrund baurechtlicher<br />

E<strong>in</strong>schränkungen – nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen als allgeme<strong>in</strong>e Begegnungsstätten im Quartier.<br />

� Die Konzentration der Bürgerbeteiligung auf die jeweilige Gestaltung e<strong>in</strong>zelner Plätze hat<br />

viele recht ähnlich ausgestattete Spielflächen hervorgebracht, da meist das gewünscht<br />

wurde, was man kannte und was andere Spielplätze schon hatten.<br />

� Im Zuge des kommunalen Schwerpunktprogramms "K<strong>in</strong>der- und familienfreundliches <strong>Offenburg</strong>"<br />

wurden – nicht zuletzt auf Bürgerwunsch h<strong>in</strong> – viele Geräte angeschafft. Oft


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 4<br />

wurde dabei Masse vor Qualität bevorzugt, so dass es <strong>in</strong>zwischen viele Spielgeräte gibt,<br />

die trotz relativ jungen Alters schon ersetzt werden müssten.<br />

� Wegen der hohen Investitionen, ist der Aufbau e<strong>in</strong>es Controll<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> diesem Bereich notwendig.<br />

Diese konzeptionelle Fortschreibung hat - aufgrund der genannten Handlungsfelder - drei<br />

klare Aufträge, denen die e<strong>in</strong>zelnen Kapitel entsprechen.<br />

Das Kapitel E<strong>in</strong>s dient der Analyse der Spielplatzsituation und der Ableitung strategischer<br />

Schwerpunkte für die Generalüberholung von Spielplätzen.<br />

Im zweiten Kapitel werden die Sicherheitsstandards für den Unterhalt der Spielplätze def<strong>in</strong>iert.<br />

Das dritte Kapitel besteht dann aus der Spielplatzsatzung, die die Benutzung der Spielplätze<br />

regelt.<br />

Damit ist diese Fortschreibung weiterh<strong>in</strong> beschränkt auf den Bereich der „Spielplätze“. Der<br />

Ausblick zum Schluss bietet noch erste Überlegungen zum Bereich der „Spielräume“, die<br />

Grundlage für weitere Fortschreibungen werden sollten, damit diese <strong>Konzeption</strong> später zu<br />

Recht den Titel „<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ trägt.<br />

An den Aussagen dieser <strong>Konzeption</strong> waren etliche Gremien und E<strong>in</strong>zelpersonen wesentlich<br />

beteiligt. Die Aussagen, Me<strong>in</strong>ungen, Ansichten und Erfahrungen von K<strong>in</strong>dern, Jugendlichen<br />

und Erwachsenen wurden <strong>in</strong> vielen E<strong>in</strong>zelgesprächen oder Gesprächsrunden gehört und<br />

diskutiert. Sie fließen alle <strong>in</strong> diese <strong>Konzeption</strong> mit e<strong>in</strong>, auch wenn es nicht möglich ist, es allen<br />

recht zu machen. Gerade die Gruppe der Erwachsenen teilt sich sehr heterogen auf <strong>in</strong><br />

Nutzer von Plätzen, Eltern, kritische aber auch wohlwollende Anwohner von Spielplätzen, mit<br />

entsprechend vielen Wünschen und Erwartungen.<br />

Für die fachliche Abstimmung wurden die e<strong>in</strong>zelnen Teile immer fachbereichsübergreifend<br />

und <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>är diskutiert. Insbesondere sollten hier erwähnt werden:<br />

� Grünplanung<br />

� Sozialplanung<br />

� K<strong>in</strong>der- und Jugendarbeit<br />

� Geme<strong>in</strong>wesenarbeit<br />

� Kommunale Krim<strong>in</strong>alprävention<br />

� Rechtsabteilung<br />

� Polizeirevier <strong>Offenburg</strong>.<br />

Mart<strong>in</strong> Maldener<br />

(Spielraumplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Offenburg</strong>)<br />

<strong>Offenburg</strong>, Oktober 2003


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 5<br />

Kapitel E<strong>in</strong>s - Spielplatzsituation <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

1. Die Empfehlungen der ARGE Bau als Grundlage zur strategischen Analyse<br />

Die ARGE BAU hat <strong>in</strong> ihrem Mustererlass von 1987 Empfehlungen aufgestellt, die sich gut<br />

eignen, um die Versorgung mit Spielraum bemessen zu können. Insbesondere das Spielbereichskonzept<br />

liefert wichtige Anhaltspunkte für die Spielraumplanung:<br />

„Die unterschiedlichen Bedürfnisse der e<strong>in</strong>zelnen Altersstufen erfordern verschiedene<br />

Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten. Es kann <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> größeren Geme<strong>in</strong>den<br />

zweckmäßig se<strong>in</strong>, nach der Versorgungsfunktion und dem unterschiedlichen E<strong>in</strong>zugsbereich<br />

der Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten verschiedene Spielbereiche zu unterscheiden“<br />

Die gesamte Bruttospielfläche (<strong>in</strong>kl. abschirmender Grünflächen) sollte 2 - 4 qm je<br />

E<strong>in</strong>wohner betragen, aufgeteilt <strong>in</strong> drei Kategorien:<br />

Kategorie A: 30 - 50 % der gesamten Spielflächen<br />

Spielmöglichkeiten mit zentraler Versorgungsfunktion<br />

für alle Altersstufen<br />

Gesamtfläche e<strong>in</strong>er Anlage zwischen 2500 und 4000 qm<br />

Entfernung von den Wohnungen bis zu 1000 m bzw. 15 Gehm<strong>in</strong>uten<br />

Kategorie B: 40 - 60 % der gesamten Spielflächen<br />

Spielmöglichkeiten mit begrenzter Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>en Wohnbereich<br />

vorzugsweise für schulpflichtige K<strong>in</strong>der (bis ca. 14 Jahre)<br />

Gesamtfläche e<strong>in</strong>er Anlage zwischen 400 und 1000 qm<br />

Entfernung von den Wohnungen bis zu 500 m bzw. 8 bis 10 Gehm<strong>in</strong>uten<br />

Kategorie C: Abgeleitet von A + B: maximal 30 % der gesamten Spielflächen<br />

Spielmöglichkeiten im Nahbereich<br />

für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der (bis ca. 7 Jahre)<br />

Gesamtfläche e<strong>in</strong>er Anlage zwischen 100 und 200 qm<br />

Entfernung von den Wohnungen bis zu 200 Meter<br />

Diese Empfehlung bietet e<strong>in</strong>e sehr gute Grundlage, um die quantitative Versorgung mit<br />

Spielplätzen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de zu überprüfen und soll künftig auch <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> Basis<br />

für die Entscheidungsf<strong>in</strong>dung se<strong>in</strong>.<br />

Die Überprüfung muss jedoch noch durch e<strong>in</strong>e qualitative Bewertung ergänzt werden. Hierbei<br />

s<strong>in</strong>d vor allem vier Fragen zu berücksichtigen:<br />

Welche weiteren Spielmöglichkeiten bestehen?<br />

Wie ist die Bevölkerungszusammensetzung?<br />

Wie ist die Qualität der Spielplätze? (Ausstattung/Zustand)<br />

Wie gut s<strong>in</strong>d die Spielplätze erreichbar?


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 6<br />

2. Analyse der <strong>Stadt</strong>teile <strong>in</strong> der Kernstadt<br />

Für die Analyse wurden die <strong>Stadt</strong>teilen <strong>in</strong> Wohnbereiche aufgeteilt, die meist durch verkehrsreiche<br />

Straßen begrenzt werden. Im Wesentlichen entsprechen diese Wohnbereiche der<br />

kle<strong>in</strong>räumigen Gliederung, wie sie im Rahmen der Bevölkerungsstatistik verwendet wird. Die<br />

Aufteilung der Wohnbereiche, sowie die Bevölkerungsverteilung f<strong>in</strong>den sich im Anhang.<br />

2.1 Öffentliche Spielplätze <strong>in</strong> der <strong>Offenburg</strong>er Kernstadt<br />

Quantitative Auswertung der Spielplatzversorgung:<br />

Stand 31.12.02 E<strong>in</strong>wohner Spielplatzfläche qm/E<strong>in</strong>w.<br />

Innenstadt 3660 4860 1,33<br />

Nordweststadt 4667 3570 0,76<br />

Nordoststadt 6232 13630 2,19<br />

Südoststadt 7051 17610 2,49<br />

Südstadt 1984 4870 2,45<br />

Uffhofen 2852 10330 3,62<br />

Hildboltsweier 1598 11500 7,19<br />

Albersbösch 6717 18170 2,70<br />

34761 84540 2,43<br />

Im Bereich der Kernstadt gibt es 69 Spielplätze und Spielpunkte. E<strong>in</strong>e genaue Erfassung der<br />

Flächen im Rahmen des Geo-Informations-Systems (GIS) wird derzeit durchgeführt. Die angegebenen<br />

Flächen s<strong>in</strong>d daher teilweise nur Schätzungen. Zu den öffentlichen Flächen müssen<br />

noch zahlreiche private Spielplätze nach § 9 der Landesbauordnung gezählt werden.<br />

Diese Spielplätze garantieren zu e<strong>in</strong>em großen Teil die Versorgung mit Spielflächen der Kategorie<br />

C (Nahbereichsspielplatz für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der).<br />

Die Zahlen alle<strong>in</strong>e sagen natürlich noch nichts über die Qualität der Spielflächen und ergänzende<br />

Be- oder Entlastungsfaktoren aus. Daher gibt es zu e<strong>in</strong>igen Spielplätzen noch Kommentare<br />

<strong>in</strong> der Bemerkungszeile und für jeden <strong>Stadt</strong>teil e<strong>in</strong>e kurze qualitative Interpretation<br />

der Spielplatzsituation.<br />

Erklärung der Kategorien:<br />

Kategorie A: Spielanlage - für alle Altersgruppen<br />

Kategorie B-:Ballspielplatz oder K<strong>in</strong>derspielplatz für Schulk<strong>in</strong>der )nicht für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der<br />

geeignet)<br />

Kategorie B+: K<strong>in</strong>derspielplatz für Schulk<strong>in</strong>der (auch für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der geeignet)<br />

Kategorie C: K<strong>in</strong>derspielplatz für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der<br />

Nr.Innenstadt Bereich Größe Bemerkung Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

1. Zw<strong>in</strong>gerpark a 150 wenig genutzt B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

2. Wipptiere Innenstadt a/b 0 B-<br />

3. Gustav-Ree-Anlage b 150 schlechter Zustand B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

4. Spielstationen Bürgerpark c 2620 A Spielanlage<br />

5. Badstraße / Mühlbach d 1580 sehr schlechter Zustand B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

6. Kronenstraße e 360 gut genutzt, zu kle<strong>in</strong> B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

4860<br />

Zu den <strong>in</strong>sgesamt recht wenigen Spielflächen kommt noch h<strong>in</strong>zu, dass sich e<strong>in</strong> großer Teil<br />

der Flächen <strong>in</strong> schlechtem Zustand bef<strong>in</strong>det. Entlastend gibt es private Spielplätze im Bereich<br />

K<strong>in</strong>zigvorstadt/Wiede, mehrere bespielbare Kunstobjekte <strong>in</strong> der Innenstadt und das gesamte<br />

Bürgerparkareal. Positiv ist die Verteilung der Flächen auf alle Wohnbereiche, verbesserungswürdig<br />

die Versorgung im Nahbereich (für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der).


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 7<br />

Nr.Nordweststadt Bereich Größe Bemerkung Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

7. Franz-Volk-Park a 640 schlechter Zustand B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

8. Skaterplatz Theodor-Heuss-Realsch. b 1860 schlecht genutzt A Spielanlage<br />

9. Hoher Ra<strong>in</strong> b 1070 wird derzeit saniert B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

3570<br />

In der Nordweststadt besteht e<strong>in</strong> Defizit, sowohl quantitativ als auch qualitativ, gerade <strong>in</strong> der<br />

wohnortnahen Versorgung mit Spielplätzen. Die drei öffentlichen Spielplätze konzentrieren<br />

sich im Bereich des Schulzentrums Nordwest und beim nahegelegenen Franz-Volk-Park.<br />

Nördlich der Rhe<strong>in</strong>straße gibt es nur e<strong>in</strong>zelne private Spielplätze. Verkehr, Siedlungsstruktur,<br />

und Mangel an Grünflächen s<strong>in</strong>d belastende Faktoren. Positiv ist die breite Bürgerbeteiligung<br />

im Rahmen von MehrLiN, die auch zu e<strong>in</strong>er Diskussion über Spielflächen geführt hat. Die<br />

bisherigen Planungen im Rahmen von MehrLiN konzentrieren sich allerd<strong>in</strong>gs auf das Mühlbachgelände<br />

und das Schulzentrum. Im Rahmen der Umsetzung der MehrLiN-Maßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d die Wohnbereiche nördlich der Rhe<strong>in</strong>straße noch <strong>in</strong> die Überlegungen e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

Nr.Nordoststadt Bereich Größe Bemerkung Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

10. Damaschkeweg a 180 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

11. Ebertplatz a 1020 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

12. Schulhof Schillergymnasium a 2500 nur zeitweise nutzbar A Spielanlage<br />

13. Carl-von-Ossietzky-Weg b 200 gleichzeitig Schulhof B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

14. Schulhof Oststadtschule b 4000 nur zeitweise nutzbar A Spielanlage<br />

15. R<strong>in</strong>dfleischgrund d 1410 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

16. Lonsstraße e 2790 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

17. Bolzplatz Tagmess e 1000 zahlreiche Beschwerden B Ballspielplatz<br />

18. Tagmess e 530 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

13630<br />

Die Nordoststadt liegt <strong>in</strong> der Spielplatzversorgung im Schnitt von <strong>Offenburg</strong>. Die Wohnbereiche<br />

s<strong>in</strong>d relativ gleichmäßig versorgt, da im Wohnbereich C der große private Spielplatz Albert-Schweitzer-Straße<br />

e<strong>in</strong>e wichtige Rolle spielt. Defizite gibt es hier vor allem im Bereich<br />

der Flächen für Jugendliche. Die e<strong>in</strong>zigen geeigneten Flächen s<strong>in</strong>d Außengelände von<br />

Schulen und nicht weit genug von der Wohnbebauung entfernt, um konfliktfrei genutzt werden<br />

zu können. Entlastende Faktoren <strong>in</strong> den Randbereichen s<strong>in</strong>d die an das Quartier angrenzenden<br />

Frei- und Grünflächen (Ausbesserungswerk, Rebhügel, L<strong>in</strong>denhöhe, ...).<br />

Nr.Südoststadt Bereich Größe Bemerkung Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

19. Augustaplatz a 200 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

20. Bolzwiese F<strong>in</strong>anzamtparkplatz a 1200 Brachwiese B Ballspielplatz<br />

21. Dreifaltigkeitskirche a 310 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

22. Otto-Kähni-Weg a 180 C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

23. Schulhof Georg-Monsch-Schule a 650 A Spielanlage<br />

24. Am Deutschen Michel b 1280 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

25. Albert-Dossenbach-Straße c 760 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

26. Bolzplatz Bahnl<strong>in</strong>ie c 1280 schlechter Zustand A Spielanlage<br />

27. Bolzplatz Waldbachsenke d 2280 schlechter Zustand A Spielanlage<br />

28. Brachfeldstraße d 2770 schlechte Qualität B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

29. Außenanlage SFZ Oststadt f 2100 nur zeitweise nutzbar C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

30. Bolzplatz Grimmelshausenstraße f 2700 B Ballspielplatz<br />

31. Kleistweg f 1380 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

32. Spielplatz Grimmelshausenstraße f 260 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

33. Spielplatz Platz der Verfassungsfrd. f 260 C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

17610<br />

In der Summe zeigt sich für das gesamte Quartier e<strong>in</strong>e akzeptable Versorgung mit Spielraum.<br />

Innerhalb der e<strong>in</strong>zelnen Wohnbereiche gibt es starke Unterschiede <strong>in</strong> der Versorgung,<br />

mit Defiziten vor allem <strong>in</strong> den Wohnbereichen a und b. Entlastend ist bei diesem Quartier<br />

auch die Nähe zu zahlreichen Grünflächen (Waldbachsenke, H<strong>in</strong>ter dem Friedhof, Richtung<br />

Ortenberg, an der Bahnl<strong>in</strong>ie) und der Platz der Verfassungsfreunde, der e<strong>in</strong>e enorme spielerische<br />

Nutzung durch alle Generationen f<strong>in</strong>det.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 8<br />

Nr.Südstadt Bereich Größe Bemerkung Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

34. Sohlbergstraße a 600 sehr schlechter Zustand B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

35. Pulverweg / Schützenweg a 630 sehr schlechter Zustand B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

36. St.-Mart<strong>in</strong>-Straße a 910 schlechter Zustand B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

37. Spielpunkt St.-Mart<strong>in</strong>-Straße a 30 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

38. Am Krummer a 500 schlechter Zustand B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

39. Kniebisstraße a 40 C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

40. Ballspielplatz Räderbach a 2160 A Spielanlage<br />

4870<br />

Die Südstadt besteht aus zwei grundverschiedenen Teilen: In Stegermatt gibt es sehr viele<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche, viele Spielplätze (zu den städtischen kommen noch zahlreiche private<br />

Flächen) und sogar - als e<strong>in</strong>zigem Quartier <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> - e<strong>in</strong> fast schon mediterranes<br />

Leben auf der Straße. Hier können K<strong>in</strong>der problemlos im Freien spielen. Der schlechte qualitative<br />

Zustand vieler Flächen und die ger<strong>in</strong>ge Größe des Quartiers erfordern hier e<strong>in</strong> Gesamtkonzept<br />

zur Spielplatzsanierung.<br />

Dem gegenüber ist die eiserne Hand e<strong>in</strong> re<strong>in</strong>es "Schlafquartier". Wenig Jugendliche, sehr<br />

wenig K<strong>in</strong>der, ke<strong>in</strong>e Spielplätze, das Leben f<strong>in</strong>det im Privaten statt.<br />

Nr.Uffhofen Bereich Größe Bemerkung Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

41. Bolzplatz Halb<strong>in</strong>sel 2000 A Spielanlage<br />

42. Skaterplatz am Strandbad 1410 hoher Verschleiß A Spielanlage<br />

43. Gifiz 400 Ausflugsziel C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

44. Tiergehege 300 Ausflugsziel C<br />

45. Platanenallee / Südr<strong>in</strong>g a 3500 wird geschlossen B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

46. Weidenstraße b 890 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

47. Bolzplatz Gifiz-Süd c 830 schlechter Zustand A Spielanlage<br />

48. In der Gifiz c 700 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

10030<br />

Uffhofen ist sehr gut mit Spielplätzen und - durch das Gifiz-Areal - auch mit zusätzlichem<br />

Spielraum versorgt. Die Nahbereichsversorgung ist durch zahlreiche privat Spielplätze gewährleistet.<br />

Selbst die Schließung des Spielplatzes Platanenallee (der sowieso <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em extrem<br />

schlechten Zustand ist) führt hier nicht zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung der guten Situation.<br />

Nr.Hildboltsweier Bereich Größe Bemerkung Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

49. Oberörtle I b Alle Abfrage der Notwen- B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

50. Oberörtle II b zusamm. digkeit dieser Spiel- B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

51. Oberörtle III b <strong>in</strong>sg. punkte <strong>in</strong> der <strong>Stadt</strong>teil- B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

52. Oberörtle IV b 2290 konferenz Albersbösch. B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

53. Resedenweg b 2160 schlechter Zustand B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

54. Margeritenstraße b 1080 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

55. Südr<strong>in</strong>g I b 1560 neu gebaut B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

56. Südr<strong>in</strong>g II b 450 im Bau B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

57. Südr<strong>in</strong>g III b 1200 im Bau B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

58. Bolzplatz Königswaldstraße b 2760<br />

11500<br />

A Spielanlage<br />

Die quantitativ herausragende Versorgung mit Spielplätzen relativiert sich sicher noch durch<br />

den Zuzug der Bewohner des Baugebiets am Südr<strong>in</strong>g. Dennoch steht dieses Quartier quantitativ<br />

und qualitativ sehr gut da. Als Entlastung gibt es noch die Grünflächen Richtung Königswaldsee<br />

und die Siedlungsstruktur, die das Quartier frei von Durchgangsverkehr hält.<br />

Hier wird geprüft welche vorhandenen Spielplätze nicht mehr benötigt werden.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 9<br />

Nr.Albersbösch Bereich Größe Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

59. Schwalbenweg 1 / Rabenplatz a 640 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

60. Schwalbenweg 2 a 400 Platz ist fast leer B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

61. Taubenweg a 230 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

62. August-Hund-Straße b 1070 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

63. Berckholtzweg b 2160 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

64. Berl<strong>in</strong>er Straße b 4260 schlechter Zustand B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

65. Ballspielanlage Wichernstraße c 1200 schlechter Zustand A Spielanlage<br />

66. Skaterplatz Wichernstraße c 800 wenig genutzt A Spielanlage<br />

67. Altenburger Allee d 1280 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

68. Burgerwaldsee d 5000 sehr hohe Nachfrage A Spielanlage<br />

69. Wasserspielplatz Kreuzschlag d 1130 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

18170<br />

Für die Nahbereichsversorgung gibt es zahlreiche Spielplätze privater Bauträger und auch<br />

die Altersgruppe bis ca. 14 Jahre f<strong>in</strong>det etliche, recht gleichmäßig verteilte Plätze. Für Jugendliche<br />

bietet der "jüngste" <strong>Stadt</strong>teil <strong>Offenburg</strong>s mit über 1400 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

aber e<strong>in</strong>deutig zu wenig geeignete Plätze! Die Spielanlage am Jugendtreff <strong>in</strong> der Wichernstraße<br />

liegt zu sehr abseits. Dadurch konzentrieren sich fast alle Jugendlichen und Erwachsenen<br />

am Burgerwaldsee, oder weichen auf die K<strong>in</strong>derspielplätze, oder den Schulhof der<br />

Eichendorffschule aus.<br />

Zusammenfassung und Vorschläge:<br />

Die re<strong>in</strong> quantitative Versorgung für das gesamte Gebiet der Kernstadt ist - mit Ausnahme<br />

e<strong>in</strong>es Teils der Nordweststadt - <strong>in</strong> ausreichendem Maße gegeben.<br />

Qualitativ besteht auf zahlreichen Plätzen der Nachbesserungsbedarf. Diese Verbesserungen<br />

s<strong>in</strong>d entsprechend dem vorgeschlagenen Verfahren (Kapitel E<strong>in</strong>s, 3.) abzuarbeiten.<br />

Dabei sollten die Schwerpunkte zunächst den Plätzen gelten, die von Jugendlichen genutzt<br />

werden können.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 10<br />

Generalüberholung von Spielplätzen – Empfehlungen für das zukünftige Vorgehen<br />

Im Haushalt s<strong>in</strong>d jährlich 70 000 Euro für die Sanierung von öffentlichen Spielplätzen vorgesehen.<br />

Es ist wichtig, diese Mittel gezielt e<strong>in</strong>zusetzen. Daher wird zukünftig e<strong>in</strong> transparentes<br />

und flexibles Verfahren e<strong>in</strong>gesetzt, das e<strong>in</strong> möglichst effektive Nutzung der Mittel sichert:<br />

3.1 Wer kann Gelder beantragen<br />

Mittel für die Generalsanierung von Spielplätzen können nur für öffentliche Spielplätze beantragt<br />

werden. Alle für öffentliche Spielplätze Verantwortlichen (vor allem aus den Fachbereichen<br />

3, 5 und 9) können Sanierungsmaßnahmen für ihre Flächen beantragen. Im Bereich<br />

der Kernstadt können auch die <strong>Stadt</strong>teilkonferenzen Sanierungsmaßnahmen beantragen.<br />

3.2 Die Priorisierung der Anträge<br />

Die Anträge werden priorisiert, abhängig von:<br />

- (Sicherheits-)Zustand der Flächen<br />

- Fachlicher E<strong>in</strong>schätzung durch die Analyse der Spielraumsituation im jeweiligen Bereich<br />

der beantragten Maßnahmen<br />

- Zielrichtung der beantragten Maßnahmen<br />

- Engagement von Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern bei Planung und Umsetzung der Maßnahmen<br />

wie auch der Betreuung der Flächen<br />

- E<strong>in</strong>gebrachten Eigenleistungen<br />

3.3 Bürgerbeteiligung bei der Spielraumplanung<br />

Die Beteiligung von K<strong>in</strong>dern und Erwachsenen, Nutzern und Anliegern von Spielplätzen gehört<br />

<strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> <strong>in</strong>zwischen zum Standard der Spielraumplanung. Die Erfahrung zeigt aber<br />

auch, dass diese Beteiligung durchaus ihrer Grenzen hat. Die Bürgerbeteiligung – ob für oder<br />

sogar gegen e<strong>in</strong>e bestimmte Planung – beschränkte sich immer nur auf den begrenzten<br />

Ausschnitt e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zigen Platzes. Die Gesamtsituation der Spielmöglichkeiten e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen,<br />

war alle<strong>in</strong>ige Aufgabe der Verwaltung. Dadurch kam es oft zu zwei gegensätzlichen Ansichten<br />

– Die Bürger/<strong>in</strong>nen wollten möglichst viel für „ihren“ Platz, oft gerade die D<strong>in</strong>ge, die sie<br />

von anderen Plätzen her kannten, die Verwaltung hätte oft lieber etwas weniger und etwas<br />

Neues bevorzugt, um bei der Spielplatzgestaltung Akzente und Schwerpunkte zu setzen.<br />

Letztendlich gab meistens der Bürgerwunsch den Ausschlag, was zu e<strong>in</strong>er recht ähnlichen<br />

Ausstattung von vielen Spielplätzen geführt hat.<br />

Zur dauerhaften Beteiligung von Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern wird e<strong>in</strong>e "AG Spielraum" <strong>in</strong>s Leben<br />

gerufen - e<strong>in</strong>e Arbeitsgruppe die sich über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum h<strong>in</strong>weg mit dem<br />

Thema "<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>" befasst und an Prozessen und Entscheidungen beteiligt wird.<br />

Die AG, die sich aus <strong>in</strong>teressierten Erwachsenen (und Vertretern des Jugendgeme<strong>in</strong>derats)<br />

zusammensetzt, hat zur Aufgabe, die Spielraumentwicklung aus Bürgersicht zu begleiten.<br />

Dabei soll die AG auch Stellung zum Bereich der Spielraumsanierung beziehen und bei der<br />

Priorisierung mitarbeiten. Die Leitung der AG liegt beim Fachbereich 9, Spielraumplanung.<br />

Von Verwaltungsseite ist auch noch der Fachbereich 5, Grünplanung, Teil der AG.<br />

3.4 Verfahren<br />

a) Die Beantragung erfolgt bis Dezember e<strong>in</strong>es Jahres für das folgende Jahr.<br />

b) Fachbereich 9 (Spielraumplanung) und Fachbereich 5 (Grünplanung) erstellen e<strong>in</strong>e<br />

Analyse der Situation <strong>in</strong> den betroffenen Bereichen und beziehen die AG Spielraum e<strong>in</strong>.<br />

Den Anträgen wird e<strong>in</strong>e grobe Kostenschätzung zugeordnet. Danach werden sie<br />

priorisiert.<br />

c) Die von der Verwaltung festgelegten Prioritäten werden dem Ausschuss für Familie und<br />

Jugend jedes Jahr zur Kenntnis gebracht.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 11<br />

Kapitel Zwei - Sicherheit auf Spielplätzen<br />

1. Gesetzliche Vorgaben<br />

Angelegte Spielplätze s<strong>in</strong>d besonderen Anforderungen unterworfen, um die sichere Nutzung<br />

der Flächen und Geräte gerade für die oft unerfahrene und wenig risikobewusste Zielgruppe<br />

der K<strong>in</strong>der gewährleisten zu können. Als Norm gilt hier <strong>in</strong>sbesondere die DIN EN 1176-7 (die<br />

wichtigsten Auszüge f<strong>in</strong>den sich im Anhang). "DIN EN 1176-7 ist e<strong>in</strong>e Empfehlung, deren<br />

E<strong>in</strong>haltung aber dr<strong>in</strong>gend geboten ist." (Agde, Degünther, Hünnekes, "Spielplätze und Freiräume<br />

zum <strong>Spielen</strong>", S. 148)<br />

Zur Interpretation der DIN EN 1176-7 gelten wird am besten das eigentliche Standardwerk:<br />

„Sicherheit auf K<strong>in</strong>derspielplätzen" der Autoren Agde, Beltzig, Nagel und Richter herangezogen.<br />

Hier wird auf den Seiten 99 ff aufgelistet:<br />

3 Kontrollaufgaben und -umfang<br />

3.1 Sicherheitsprüfung<br />

Von jedem Spielplatz ist e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme zu fertigen, die Bestandteil der<br />

Spielplatzakte ist. Sie muss Auskunft über Art und Anzahl der Spielgeräte geben. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus ist zu prüfen, ob Geräte, Geräte- und Sicherheitsbereiche sowie E<strong>in</strong>friedung<br />

den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, die sich <strong>in</strong>sbesondere<br />

aus der DIN 7926 "K<strong>in</strong>derspielgeräte", Teil 1-5 ergeben. {<strong>in</strong>zwischen durch<br />

die DIN EN 1176-7 abgelöst, Anm. Maldener} (...)<br />

3.2 Wartungs- und Instandhaltungskontrollen<br />

Über die grundsätzliche Sicherheitsüberprüfung des Spielplatzes s<strong>in</strong>d nachfolgende<br />

Kontrollen durchzuführen:<br />

3.2.1 Kontrollen zur Beseitigung von mutwilligen Zerstörungen, wie etwa zerschnittene<br />

Seile, herumliegende Glasscherben usw.<br />

3.2.2 Kontrollen zur Beseitigung von regelmäßigen Benutzungsfolgen wie etwa Überprüfung<br />

der Spielgeräte auf Standsicherheit, <strong>in</strong>sbesondere an den Verb<strong>in</strong>dungsstellen<br />

von Holz/Stahl und Betonfundamenten so- wie Holzpfosten im Erdreich. (...)<br />

3.2.3 Verschleißkontrollen, <strong>in</strong>sbesondere bei Geräten mit beweglichen Teilen: (...)<br />

4. Kontrollzeiträume:<br />

Die Kontrollzeiträume s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en abhängig von Umfang und Art der Kontrollaufgaben<br />

und richten sich zum anderen nach der Frequentierung durch die Benutzer. So<br />

ist e<strong>in</strong> wenig benutzter Spielplatz seltener zu warten als e<strong>in</strong> häufig benutzter oder von<br />

Vandalismus betroffener Spielplatz.<br />

Bei Kontrollen zur Vandalismusbeseitigung und Wiederherstellung von Sauberkeit<br />

(siehe Punkt 3.2.1) hat sich e<strong>in</strong> Zeitraum von acht Tagen durch- gesetzt. Dieser Zeitraum<br />

kann je nach Frequentierung und Beschaffenheit der Geräte verkürzt oder - auf<br />

etwa 2 Wochen - erweitert werden.<br />

Für die Wartung von regelmäßigen Benutzungsfolgen und Verschleißkontrollen (siehe<br />

Punkt 3.2.2 und 3.2.3) ist e<strong>in</strong> Zeitraum von drei Monaten vorzusehen.<br />

E<strong>in</strong>mal jährlich hat e<strong>in</strong>e grundlegende Überprüfung der Spielplätze und aller Spiele<strong>in</strong>richtungen<br />

zu erfolgen, bei der geprüft wird, ob Geräte ausgemustert werden müssen<br />

und <strong>in</strong>wieweit die Wartungsarbeiten zu größeren/weiteren Maßnahmen führen.<br />

Diese Prüfung muss ebenso gründlich und mit gleicher Sachkunde wie bei den Altgeräten<br />

erfolgen (siehe Punkt 3.1).<br />

5. Führen von Kontrollunterlagen und Aufbewahrung<br />

Für jeden e<strong>in</strong>zelnen Spielplatz s<strong>in</strong>d Kontrollblätter oder -bücher anzulegen, <strong>in</strong> denen<br />

sämtliche Kontrollen, Wartungen und Maßnahmen schriftlich festgehalten werden.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 12<br />

Dies ist notwendig, weil der Träger bei e<strong>in</strong>em Unfall immer nachweisen muss, dass er<br />

e<strong>in</strong>e regelmäßige Kontrolle und Wartung durchgeführt hat.<br />

In den Unterlagen ist neben dem Tag der Kontrolle die festgestellten Mängel, die<br />

Maßnahmen so- wie die Mängelbeseitigung mit Angabe der ausführenden Personen<br />

anzugeben.<br />

Sie s<strong>in</strong>d von Dienstvorgesetzten abzuzeichnen und m<strong>in</strong>destens fünf Jahre lang aufzubewahren.<br />

2. Die Situation <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

In <strong>Offenburg</strong> (Kernstadt und Ortsteile) gibt es ca. 100 öffentliche Spielplätze. Dazu s<strong>in</strong>d noch<br />

<strong>in</strong> städtischer Verantwortung die Spielplätze der städtischen Wohnbau, die Außenanlagen<br />

der K<strong>in</strong>dergärten (13) und sonstigen städtischen Soziale<strong>in</strong>richtungen (15), sowie die Außengelände<br />

der Schulen (25). Die Zuständigkeit für den Unterhalt (und damit für die Sicherheitskontrollen)<br />

der jeweiligen Flächen ist im Rahmen der Budgetierung soweit wie möglich an die<br />

Budgetverantwortlichen vor Ort übergegangen. Es handelt sich also <strong>in</strong>sgesamt um mehr als<br />

150 Spielflächen mit mehr als 50 verantwortlichen Personen. Rund 80 Flächen liegen <strong>in</strong> der<br />

Verantwortung von nur zwei Personen; die restlichen teilen sich <strong>in</strong> recht ger<strong>in</strong>gen Stückzahlen<br />

auf die anderen Personen auf. Durch die breite Streuung der Verantwortung gibt es ke<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>heitliches Konzept der Sicherheitskontrollen.<br />

Dennoch ist der Sicherheitszustand der Flächen, die durch das geschulte Personal der TBO<br />

geprüft werden, gut. Der technisch gute Zustand der Geräte auf diesen Flächen ist gewährleistet!<br />

Lücken gibt es noch <strong>in</strong> folgenden Bereichen:<br />

� Das übergreifende Sicherheitsmanagement, das alle städtischen Flächen und Verantwortlichen<br />

e<strong>in</strong>bezieht ist noch aufzubauen.<br />

� E<strong>in</strong>e wöchentliche Kontrolle der öffentlichen Spielplätze f<strong>in</strong>det bisher nicht statt.<br />

� E<strong>in</strong> qualifiziertes Begehungsprotokoll gibt es noch nicht für alle Plätzen.<br />

� Die Personen, die Sichtkontrollen durchführen (Personal von E<strong>in</strong>richtungen und Ortsteilen)<br />

sollten e<strong>in</strong>e Basis-Schulung erhalten und Protokoll führen.<br />

� Es fehlt noch die Endabnahme neu <strong>in</strong>stallierter Geräte<br />

Folgende wichtige Schritte zur Vorbereitung e<strong>in</strong>es Sicherheitsmanagements s<strong>in</strong>d bereits getan:<br />

� Erarbeitung der Vorlage e<strong>in</strong>es qualifizierten Protokolls für Sicherheitskontrollen (Fachbereich<br />

9/TBO geme<strong>in</strong>sam) und E<strong>in</strong>führung bei den öffentlichen Spielplätzen der Kernstadt.<br />

(Fachbereich 5 und 9) Die Vorlage wurde auch allen E<strong>in</strong>richtungen und Ortsteilen zur<br />

Verfügung gestellt und f<strong>in</strong>det nach und nach Anwendung.<br />

� E<strong>in</strong>führung des dreigliedrigen Kontrollsystems (Sichtkontrolle, Wartung, Jahres<strong>in</strong>spektion)<br />

durch die TBO (<strong>in</strong> den Jahren zuvor gab es nur die Sichtkontrolle, die <strong>in</strong> der Praxis<br />

aber umfangreicher gehandhabt wurde)<br />

� Zusage der TBO, die Spielplätze im Rahmen der wöchentlichen Re<strong>in</strong>igung auf Vandalismusschäden<br />

und sonstige offensichtliche Sicherheitsmängel zu kontrollieren und diese<br />

ggf. unmittelbar zu melden.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 13<br />

3. Standards für die Sicherheitskontrollen<br />

Mit diesen Standards lassen sich die Sicherheitsmaßnahmen auf Spielplätzen im S<strong>in</strong>ne der<br />

Norm organisieren:<br />

a) Öffentliche Spielplätze <strong>in</strong> der Kernstadt (ke<strong>in</strong> eigenes Personal)<br />

E<strong>in</strong>e Jahres<strong>in</strong>spektion durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Vier Wartungsgänge durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Fünfzehn Sichtkontrollen durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Wöchentliche Kontrolle auf offensichtliche Schäden durch das Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

(auf Rapportzettel bestätigt)<br />

b) Öffentliche Spielplätze <strong>in</strong> den Ortsteilen (mit Geme<strong>in</strong>dearbeiter)<br />

E<strong>in</strong>e Jahres<strong>in</strong>spektion durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Vier Wartungsgänge im Jahr durch kompetentes Personal (protokolliert)<br />

vier Sichtkontrollen durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Wöchentliche Kontrolle auf offensichtliche durch das Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

(über Rapportzettel bestätigt)<br />

c) Außenanlagen von E<strong>in</strong>richtungen ohne Hausmeister (K<strong>in</strong>dergärten)<br />

E<strong>in</strong>e Jahres<strong>in</strong>spektion durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Vier Wartungsgänge im Jahr durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

vier Sichtkontrollen durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Wöchentliche Kontrolle auf offensichtliche Schäden durch geschultes pädagogisches<br />

Personal (protokolliert)<br />

d) Außenanlagen von E<strong>in</strong>richtungen mit Hausmeister (Schulen, SFZ’s)<br />

E<strong>in</strong>e Jahres<strong>in</strong>spektion durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Vier Wartungsgänge im Jahr durch kompetentes Personal (protokolliert)<br />

vier Sichtkontrollen durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Wöchentliche Kontrolle auf offensichtliche Schäden durch Hausmeister<br />

(protokolliert)<br />

e) Spielplätze der städtischen Wohnbau<br />

E<strong>in</strong>e Jahres<strong>in</strong>spektion durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Vier Wartungsgänge im Jahr durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

vier Sichtkontrollen durch Fachpersonal (protokolliert)<br />

Wöchentliche Kontrolle auf offensichtliche Schäden im Rahmen der Re<strong>in</strong>igung<br />

(protokolliert)<br />

Die Kontroll<strong>in</strong>tensität wurde aufgrund der bisherigen Erfahrungen als Ausgangswert für die<br />

jeweiligen Plätze festgelegt. Je nach Schadenshäufigkeit sollte die Intensität erhöht werden.<br />

Es liegt <strong>in</strong> Verantwortung des Fachpersonals, e<strong>in</strong>e eventuell notwendige Erhöhung der Kontroll<strong>in</strong>tensität<br />

anzumahnen.<br />

Zum Erreichen der Standards s<strong>in</strong>d im wesentlichen drei Maßnahmen wichtig:<br />

� E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er verb<strong>in</strong>dlichen Endabnahme von neu <strong>in</strong>stallierten Geräten<br />

� Anwendung des qualifizierten Begehungsprotokolls auf allen Plätzen.<br />

� Schulung des lokalen Personals <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen und Ortsteilen für Sichtkontrollen und<br />

Protokollführung


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 14<br />

Kapitel Drei - Konfliktprävention auf Spielplätzen<br />

3.1 Fünf Punkte der Konfliktprävention<br />

Die Nutzung von Spielplätzen läuft <strong>in</strong> den meisten Fällen völlig problemlos ab, manchmal<br />

kommt es aber zu <strong>in</strong>tensiven und andauernden Konflikten. Zur Vermeidung aber auch zur<br />

Lösung von Konflikten sollten fünf Punkte erfüllt se<strong>in</strong>:<br />

a) Regeln:<br />

Für die Nutzung der Spielplätze soll es e<strong>in</strong> möglichst klares Regelwerk geben, das berechtigten<br />

Spielbedürfnisse der Nutzer, wie auch das Recht der Anlieger auf angemessene<br />

Ruhezeiten berücksichtigt.<br />

b) Gestaltung<br />

Die Plätze müssen ihrer Funktion entsprechend angelegt und ausgestattet se<strong>in</strong>. Die<br />

Gestaltung soll dazu animieren die Plätze sachgemäß zu nutzen.<br />

c) Geme<strong>in</strong>wesen<br />

Die Bevölkerung e<strong>in</strong>es Wohnbereichs muss sich für ihre Spielplätze <strong>in</strong>teressieren. E<strong>in</strong><br />

Spielplatz dient der Bevölkerung. Je mehr diese sich mit dem Platz identifiziert und sich<br />

engagiert, um so ger<strong>in</strong>ger werden die Konflikte.<br />

d) Kontrolle und Sanktion<br />

Die E<strong>in</strong>haltung der Regeln sollte - von Zeit zu Zeit, oder auf Beschwerden h<strong>in</strong> - kontrolliert<br />

werden. Entsprechende Ordnungskräfte (Polizei oder Geme<strong>in</strong>devollzugsdienst) sollten<br />

ggf. Regelverstöße auch sanktionieren.<br />

e) Pädagogischer E<strong>in</strong>fluss<br />

Bei Beschwerden, aber auch zur Belebung von Plätzen, sollten auch die sozialen Institutionen<br />

Verantwortung für die Plätze <strong>in</strong> ihrem E<strong>in</strong>zugsbereich übernehmen. Dazu gehören<br />

Spielaktionen genauso wie die Konfliktmoderation oder die aufsuchende Jugendarbeit.<br />

Für den Bereich der Regeln wurde von der Arbeitsgruppe Öffentlicher Raum der kommunalen<br />

Krim<strong>in</strong>alprävention <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> e<strong>in</strong>e Spielplatzsatzung erarbeitet. Sie soll als Grundlage<br />

für die weiteren Punkte e<strong>in</strong>er Konfliktprävention auf Spielplätzen dienen.<br />

3.2 Die Spielplatzsatzung<br />

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze<br />

für die große Kreisstadt <strong>Offenburg</strong> (Spielplatzsatzung)<br />

§ 1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Offenburg</strong> betreibt Spielplätze für alle Altersgruppen als öffentliche E<strong>in</strong>richtungen.<br />

E<strong>in</strong> besonderes Augenmerk bei der Neuplanung und Sanierung von Spielplätzen<br />

liegt auf der Schaffung und Erhaltung von attraktiven Spiel- Bewegungs- und Erfahrungsräumen<br />

für K<strong>in</strong>der und Jugendliche. Diese s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e wesentliche Ergänzung<br />

von Spielmöglichkeiten, die sich abseits der planungsrechtlichen Ausweisung bieten.<br />

(2) Öffentliche Spielplätze dürfen nur mit Zustimmung des Geme<strong>in</strong>derats aufgelöst werden.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 15<br />

§ 2 Def<strong>in</strong>ition, Kategorisierung und Unterteilung von öffentlichen Spielplätzen<br />

(1) Öffentliche und öffentliche zugängliche Spielplätze s<strong>in</strong>d funktionsbestimmte Anlagen<br />

die zur Erfüllung ihres Zwecks - aber auch zum Schutz eventueller Anlieger - adäquat<br />

ausgestattet und gestaltet sowie mit klaren Regelungen versehen se<strong>in</strong> müssen.<br />

(2) Zur Versorgung mit Spielplätzen sowie als Richtschnur für die Ausstattung für die unterschiedlichen<br />

Zielgruppen orientiert sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Offenburg</strong> am Mustererlass der<br />

ARGE BAU, und kommt zu folgender Unterteilung:<br />

Kategorie A ("Spielanlage"):<br />

Spielmöglichkeiten mit zentraler Versorgungsfunktion<br />

für alle Altersstufen<br />

Insbesondere für e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zugsgebiet <strong>in</strong> Entfernung von bis zu 1000 m<br />

bzw. 15 Gehm<strong>in</strong>uten, aber auch mit stadtweiter Funktion<br />

Kategorie B (Je nach Gestaltung "K<strong>in</strong>derspielplatz" oder "Ballspielplatz"):<br />

Spielmöglichkeiten mit begrenzter Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>en Wohnbereich<br />

vorzugsweise für schulpflichtige K<strong>in</strong>der<br />

Entfernung von den Wohnungen bis zu 500 m bzw. 8 bis 10 Gehm<strong>in</strong>uten<br />

Kategorie C ("K<strong>in</strong>derspielplatz"):<br />

Spielmöglichkeiten im Nahbereich<br />

für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der<br />

Entfernung von den Wohnungen bis zu 200 Meter<br />

§ 3 Benutzungsrecht<br />

(1) Die Benutzung der öffentlichen Spielplätze ist allen Personen <strong>in</strong> folgenden Altersgrenzen<br />

<strong>in</strong> gleichem Maße gestattet:<br />

K<strong>in</strong>derspielplatz bis 14 Jahre<br />

Ballspielplatz bis 14 Jahre<br />

Spielanlage ohne Altersbegrenzung<br />

(2) Die Benutzung der Spielplätze umfasst die Nutzung der Spielgeräte und –möglichkeiten,<br />

sowie der Begegnungsmöglichkeiten für die jeweilige Zielgruppe.<br />

§ 4 Nutzungszeiten<br />

(1) K<strong>in</strong>derspielplätze dürfen an Werktagen zwischen 8 00 Uhr und dem E<strong>in</strong>bruch der Dunkelheit,<br />

längstens jedoch bis 20 00 Uhr genutzt werden.<br />

An Sonn- und Feiertagen gilt für K<strong>in</strong>derspielplätze, die <strong>in</strong>nerhalb der Wohnbebauung<br />

liegen, e<strong>in</strong>e Mittagsruhe von 12 00 – 13 30 Uhr.<br />

(2) Ballspielplätze, die <strong>in</strong>nerhalb der Wohnbebauung liegen, dürfen an Werktagen zwischen<br />

8 00 Uhr und 12 00 sowie zwischen 13 30 Uhr und dem E<strong>in</strong>bruch der Dunkelheit,<br />

längstens jedoch bis 20 00 Uhr genutzt werden. Für diese Plätze gilt an Sonn- und Feiertagen<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>geschränkte Nutzungszeit erst ab 13 30 Uhr.<br />

Ballspielplätze, die außerhalb der Wohnbebauung liegen, dürfen täglich zwischen 8 00<br />

Uhr und dem E<strong>in</strong>bruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 22 00 Uhr genutzt werden.<br />

(3) Spielanlagen, die unmittelbar an die Wohnbebauung angrenzen, dürfen an Werktagen<br />

zwischen 8 00 Uhr und 12 00 sowie zwischen 13 30 Uhr und dem E<strong>in</strong>bruch der Dunkelheit,<br />

längstens jedoch bis 20 00 Uhr genutzt werden. Für diese Plätze gilt an Sonn- und Feiertagen<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>geschränkte Nutzungszeit erst ab 13 30 Uhr.<br />

Spielanlagen, die nicht unmittelbar an die Wohnbebauung angrenzen, dürfen täglich<br />

zwischen 8 00 Uhr und dem E<strong>in</strong>bruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 22 00 Uhr genutzt<br />

werden.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 16<br />

§ 5 Benutzungsregeln<br />

(1) Bei der Benutzung der Spielplätze s<strong>in</strong>d Störungen und Belästigungen anderer zu vermeiden.<br />

(2) Auf allen Spielplätzen ist <strong>in</strong>sbesondere untersagt<br />

1. Die Anlagen mit Motorfahrzeugen aller Art zu befahren.<br />

2. Hunde mitzubr<strong>in</strong>gen oder sie als Halter bzw. sonst Verantwortlicher im Spielplatzbereich<br />

laufen zu lassen;<br />

(3) Auf K<strong>in</strong>derspielplätzen und Ballspielplätzen ist es zusätzlich untersagt, alkoholische<br />

Getränke aller Art zu sich zu nehmen.<br />

(4) Auf K<strong>in</strong>derspielplätzen und Ballspielplätzen ist Rauchen unerwünscht.<br />

§ 6 Hausrecht, Platzverweis, Platzverbot<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Offenburg</strong> übt auf den öffentlichen Spielplätzen das Hausrecht aus. Anordnungen<br />

von zur Kontrolle Beauftragten ist unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die e<strong>in</strong>er oder<br />

mehreren Bestimmungen der Spielplatzsatzung zuwider handeln oder Anordnungen des<br />

Kontrollpersonals nicht nachkommen, können des Spielplatzes verwiesen werden. Bei groben<br />

oder wiederholten Verstößen kann e<strong>in</strong> Platzverbot ausgesprochen werden.<br />

§ 7 Ausnahmen<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung kann auf Antrag <strong>in</strong> besonderen Fällen Abweichungen von den Bestimmungen<br />

der §§ 3 - 5 zulassen.<br />

§ 8 Transparenz der Benutzungsordnung<br />

(1) Die wichtigsten Auszüge dieser Benutzungsordnung s<strong>in</strong>d Teil der Beschilderung des<br />

Spielplatzes. Für Rückfragen oder Anregungen ist auf dem Schild außerdem e<strong>in</strong>e<br />

Kontaktstelle zu benennen.<br />

(2) Die <strong>Stadt</strong>verwaltung führt e<strong>in</strong> Verzeichnis der öffentlichen Spielplätze, das ständig<br />

aktualisiert wird und <strong>in</strong> der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieser Satzung ist.<br />

Diesem Verzeichnis ist die Kategorisierung wie auch die Unterteilung der Spielplätze<br />

nach § 4 zu entnehmen.<br />

§ 9 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im S<strong>in</strong>ne des § 142 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. entgegen dem Benutzungsrecht des § 3 Spielplätze benutzt,<br />

2. entgegen den festgesetzten Nutzungszeiten des § 4 die Spielplätze nutzt<br />

3. Die Benutzungsregeln des § 5 nicht e<strong>in</strong>hält<br />

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ausnahmen nach § 7 zugelassen s<strong>in</strong>d<br />

(3) E<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 142 Abs. 2 GemO i.V. mit § 17 Abs.1 und 2<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit e<strong>in</strong>er Geldbuße von m<strong>in</strong>destens € 2,50<br />

und höchstens € 500,- und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens € 250,geahndet<br />

werden.<br />

§ 10 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 17<br />

Ausblick:<br />

<strong>Spielen</strong> sollte auf vielen unterschiedlichen Flächen und zu vielen unterschiedlichen Gelegenheiten<br />

möglich se<strong>in</strong>. Grünflächen, Straßen, Brachflächen, Bäche und Seeufer, We<strong>in</strong>berge,<br />

Wiesen und Wald s<strong>in</strong>d Bewegungs-, Aufenthalts- und Erkundungsräume für K<strong>in</strong>der und sollten<br />

so weit wie möglich nutzbar se<strong>in</strong>. Angelegte Spielplätze s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Ergänzung, die gezielt<br />

� Schutzraum zum <strong>Spielen</strong> bieten, für K<strong>in</strong>der, die diesen Schutzraum brauchen<br />

� attraktive Spielerlebnisse bieten, die auf anderen Flächen fehlen<br />

Angelegte Spielplätze s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Freigehege für K<strong>in</strong>derspiel, um die Straßen und Grünflächen<br />

von potentiellen Störungen zu entlasten.<br />

„Der Vertreibung der K<strong>in</strong>der vom unkontrollierbaren und deshalb schlechten Ort entspricht auf<br />

der anderen Seite die Fabrikation e<strong>in</strong>er kontrollierten Natur als gutem Ort, der dem »verhäuslichten«<br />

K<strong>in</strong>d zugänglich se<strong>in</strong> soll. Mit der Wende zum 20. Jahrhundert werden für die K<strong>in</strong>der<br />

Spielplätze bereit gestellt (...), e<strong>in</strong>e «k<strong>in</strong>dgerechte« Natur ersetzt gefährlichere Spiele <strong>in</strong> der<br />

freien Natur oder auf der Straße. (...) Und weil auch entschärfte Natur sich noch als zu gefährlich<br />

erwies, gibt es Sicherheitsstandards für Spielplätze, Richtl<strong>in</strong>ien, die verlangen, dass die<br />

Spielgeräte jeweils für e<strong>in</strong>zelne Altersgruppen bestimmt se<strong>in</strong> müssen, räumliche Trennung des<br />

Spiels von kle<strong>in</strong>eren K<strong>in</strong>dern, zum Schutz vor den gefährlichen größeren K<strong>in</strong>dern. (...)<br />

Dabei sche<strong>in</strong>t es schwer, ja geradezu unmöglich, Orte zu konstruieren, die allen Erfordernissen<br />

der Erziehung gerecht werden, und dies müsste bei eigens konstruierten Orten Maxime<br />

se<strong>in</strong>. Dafür müssen auch erreichbare Areale zur Verfügung gestellt werden, Ruhebedürfnisse<br />

der Anwohner berücksichtigt, konkurrierende Nutzungen - etwa durch Jugendliche, Obdachlose<br />

oder Hundebesitzer - <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden etc. Kurz: fast alle Abteilungen e<strong>in</strong>er gesamten<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung müssten an e<strong>in</strong>en Tisch gesetzt werden.“<br />

(Aus Bühler-Niederberger: „Natürliche Räume oder Architektur der K<strong>in</strong>dheit", Neue Praxis<br />

2/2003)<br />

Zur Weiterentwicklung der Spielmöglichkeiten <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> wird diesem <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ären<br />

Ansatz voll zugestimmt. Neben den Abteilungen der <strong>Stadt</strong>verwaltung werden <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

die Gremien der <strong>Stadt</strong>teile und Ortsteile mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Die nächsten Module der <strong>Konzeption</strong> s<strong>in</strong>d<br />

� E<strong>in</strong>e Analyse der Spielplatzsituation für die Ortsteile - <strong>in</strong> Kooperation mit den Ortschaftsräten<br />

� Die Analyse der Spielplatzsituation für die Kernstadt mit den <strong>Stadt</strong>teilkonferenzen<br />

Folgerungen aus Defiziten <strong>in</strong> der Spielraumversorgung sollten fachbereichsübergreifend diskutiert<br />

werden: Gibt es Alternativen? Welche Möglichkeiten wurden noch nicht bedacht?<br />

Wenn e<strong>in</strong> Spielplatz nicht die alle<strong>in</strong>ige Versorgung mit Spielmöglichkeiten bieten muss, dann<br />

muss er auch nicht allen Spielideen gerecht werden. In <strong>Offenburg</strong> gibt es sehr viele Flächen<br />

voller Geräte, die Ausstattung der Spielplätze ähnelt sich zum größten Teil.<br />

Zum e<strong>in</strong>en wurde diese Gerätevielzahl erreicht durch die Anschaffung von qualitativ e<strong>in</strong>facheren<br />

Geräten, die e<strong>in</strong>en höheren Unterhaltungsaufwand und e<strong>in</strong>e kürzere Lebensdauer<br />

haben. Zum anderen war die Anschaffung von vielen günstigen Geräten möglich, <strong>in</strong>dem man<br />

auf kosten<strong>in</strong>tensivere orig<strong>in</strong>elle oder gar e<strong>in</strong>zigartige Geräte bzw. Spielideen verzichtet hat.<br />

Hier wird die f<strong>in</strong>anzielle Situation zu e<strong>in</strong>em Abbau von Geräten führen, da sie nicht mehr unterhalten<br />

werden können. Zukünftig sollten - wo möglich - Akzente gesetzt werden, egal ob <strong>in</strong><br />

Form von Geländegestaltung, Spielideen oder ausgefallenen bzw. teureren aber qualitativ<br />

besseren Geräten. Qualität wird hier zukünftig e<strong>in</strong>deutig vor Quantität gehen.<br />

Neue Wege s<strong>in</strong>d auch bei der Art der Ausstattung zu gehen. <strong>Spielen</strong> auf Plätzen ist nicht unbed<strong>in</strong>gt<br />

an e<strong>in</strong>e fest <strong>in</strong>stallierte Ausstattung gebunden. E<strong>in</strong>e freie, gestaltete, Fläche und mobile<br />

Geräte können das <strong>Spielen</strong> abwechslungsreicher und veränderbarer machen.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 18<br />

Mobile Spielconta<strong>in</strong>er, die durch Bewohner des Quartiers betreut werden s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Möglichkeit<br />

dafür, mobile Spiel- oder Sportaktionen e<strong>in</strong>e weitere.<br />

Seit 1990 hat <strong>Offenburg</strong> bei der Spielraumplanung erhebliche Fortschritte gemacht. Diese<br />

<strong>Konzeption</strong> soll e<strong>in</strong>e Zwischenbilanz se<strong>in</strong> und zur Weiterentwicklung des <strong>Spielen</strong>s <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

beitragen. Damit das gel<strong>in</strong>gt ist es aber wesentlich, dass "<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>" zur<br />

Querschnittsaufgabe von Verwaltung und Bevölkerung wird!


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 19<br />

Verwendete Quellen:<br />

Agde, Beltzig, Nagel und Richter<br />

Sicherheit auf K<strong>in</strong>derspielplätzen, 1996<br />

Agde, Degünther, Hünnekes (Hrsg.)<br />

Spielplätze und Freiräume zum <strong>Spielen</strong> - E<strong>in</strong> Handbuch für die Praxis, 2003<br />

ARGE BAU, Arbeitskreis "Technische Fragen des <strong>Stadt</strong>baus"<br />

Mustererlass (Entwurf) 1987<br />

Barz, Hans-Peter<br />

Spielraum für alle - Ziele der überarbeiteten DIN 18034, 1999 (Tagungsreferat)<br />

Bühler-Niederberger<br />

Natürliche Räume oder Architektur der K<strong>in</strong>dheit, 2003 (Beitrag <strong>in</strong> "Neue Praxis, ")<br />

M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Verkehr, Baden-Württemberg<br />

Materialien zur Grünordnungsplanung <strong>in</strong> Baden-Württemberg, Teil 1, 1987<br />

Normenausschuss Bauwesen und Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät im Deutschen<br />

Institut für Normung e.V.<br />

DIN 18034 - Spielplätze und Freiräume zum <strong>Spielen</strong>, 1999<br />

Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät im Deutschen Institut für Normung e.V<br />

DIN EN 1176-7 - Spielplatzgeräte - Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb,<br />

1997<br />

<strong>Stadt</strong> D<strong>in</strong>slaken<br />

Spielplatzsatzung, 2002<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> der <strong>Stadt</strong>, Teil 1, Kernstadt, 1990<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> der <strong>Stadt</strong>, Teil 2, Ortsteile, 1994<br />

<strong>Stadt</strong> Renn<strong>in</strong>gen<br />

Spielplatzsatzung, 2002


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 20<br />

Anhang I - Mustererlass der ARGE BAU<br />

Mustererlass (Entwurf)<br />

Freiflächen zum <strong>Spielen</strong><br />

Berücksichtigung der Belange der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen im öffentlichen Bereich bei <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />

<strong>Stadt</strong>erneuerung und Bauleitplanung (Spielflächenerlass)<br />

1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

1.1 Aufgabe der Geme<strong>in</strong>de<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche benötigen zu ihrer Entwicklung e<strong>in</strong>e k<strong>in</strong>derfreundliche Umwelt und außerhalb der<br />

Familie und Ausbildung ausreichende Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten sowie genügend Bewegungsraum.<br />

Im Rahmen der allgeme<strong>in</strong>en Dase<strong>in</strong>svorsorge haben die Geme<strong>in</strong>den die dafür notwendigen Voraussetzungen<br />

im öffentlichen Bereich zu schaffen und entsprechende Bedürfnisse der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />

<strong>in</strong> der <strong>Stadt</strong>entwicklung, <strong>Stadt</strong>erneuerung und Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die öffentliche<br />

Vorsorge für die Erhaltung und Gestaltung e<strong>in</strong>er k<strong>in</strong>derfreundlichen Umwelt sowie für Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten<br />

für K<strong>in</strong>der und Jugendliche ist umso dr<strong>in</strong>glicher, je dichter die Bebauung, je<br />

schlechter die Bausubstanz und je größer das Defizit an vorhandenen Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten<br />

ist.<br />

1.2 Spielangebote und -gelegenheiten<br />

Die Bedürfnisse und Ausdrucksformen für "<strong>Spielen</strong>" von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen s<strong>in</strong>d jahreszeit-, alters-,<br />

gruppenbed<strong>in</strong>gt, aber auch je nach Stimmung "unterschiedlich". Vor allem die Gestaltung des engeren<br />

Wohnumfeldes nach dem Grundsatz "gespielt wird überall- <strong>Spielen</strong> soll überall möglich se<strong>in</strong>" sollte entsprechende<br />

Wahlmöglichkeiten von "spontanen" Spielorten anbieten. Die Spiel bereiche sollen so gestaltet<br />

se<strong>in</strong>, dass sie die Fähigkeiten der Benutzer anregen und fördern.<br />

K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen sollte e<strong>in</strong> vielfältiges Angebot aufe<strong>in</strong>ander abgestimmter Möglichkeiten <strong>in</strong> ansprechender<br />

Umgebung zur Verfügung stehen. Dabei ist wichtig, dass K<strong>in</strong>der und Jugendliche gleicher<br />

Altersgruppen sowohl möglichst ungestört " mite<strong>in</strong>ander spielen als auch Kontakt zu anderen Altersgruppen<br />

und zur Welt der Erwachsenen haben können. Das "Sich-wohl-Fühlen" <strong>in</strong> der <strong>Stadt</strong>, auf ihren Straßen<br />

und Plätzen setzt e<strong>in</strong>e k<strong>in</strong>der- und'<br />

jugendfreundliche Atmosphäre, e<strong>in</strong> zweckentsprechendes Erschließungssystem, e<strong>in</strong>e maßstäbliche Bebauung,<br />

die Vermeidung von Monotonie und e<strong>in</strong>e Durchgrünung <strong>in</strong>sbesondere der dichten und erneuerungsbedürftigen<br />

<strong>Stadt</strong>quartiere voraus.<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche sollten Gelegenheit haben<br />

- zum altersspezifischen <strong>Spielen</strong> auf besonderen Flächen (wie Spielplätzen, Bolzplätzen, vgl. 2.1),<br />

- zur Benutzung <strong>in</strong>tegrierter Spiele<strong>in</strong>richtungen für mehrere Altersgruppen (wie Spiel- und Freizeitanlagen,<br />

vgl. 2.2),<br />

- zur spielerisch-sportlichen Betätigung durch Radfahren, Rollschuh- und Eislauf, Rodeln u. Ä. (vgl. 2.3)<br />

sowie<br />

- zu spontanen, unbestimmten Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten auf anderen Flächen und E<strong>in</strong>richtungen<br />

(Mehrfachnutzungen) sowie <strong>in</strong> anderen naturbelassenen und ungeordneten Bereichen (vgl.<br />

2.4).<br />

2 Verschiedene Spielmöglichkeiten<br />

2.1 Besondere öffentliche Spielflächen<br />

Die Bereitstellung von zum altersspezifischen <strong>Spielen</strong> vorgesehenen öffentlichen Spielflächen ist <strong>in</strong>sbesondere<br />

unter sozialen Gesichtspunkten nach wie vor erforderlich.<br />

Für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der und jüngere Schulk<strong>in</strong>der sollen <strong>in</strong> der Nähe der Wohnungen gut und sicher erreichbare,<br />

gegen störende E<strong>in</strong>wirkungen von außen weitgehend abgeschirmte Spielflächen zur Verfügung stehen.<br />

Die Zugänge zu Spielflächen sollten nicht unmittelbar an Straßen liegen. Lässt sich dies nicht vermeiden,<br />

so s<strong>in</strong>d Sicherheitsvorkehrungen erforderlich.<br />

Für größere K<strong>in</strong>der und Jugendliche s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es weiteren E<strong>in</strong>zugsbereichs gesonderte Spielflächen<br />

für raue Spiele sowie Betätigungs- und Erlebnisfunktionen zweckmäßig, die naturgemäß größere<br />

Flächen erfordern. Hierbei s<strong>in</strong>d im Zusammenhang mit den Freiflächen auch bauliche Anlagen für besondere<br />

Betätigungen jugendlicher Gruppen, gegebenenfalls durch Umnutzung alter Bausubstanz (Schuppen,<br />

Werkstätten, Keller usw.) als Spiel-/Hobby-/Werkräume, wünschenswert.<br />

Es ist anzustreben, öffentliche Spielflächen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Grünflächen- sowie Fuß- und Radwegesystem e<strong>in</strong>zubeziehen.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 21<br />

2.2 Integrierte Spiele<strong>in</strong>richtungen<br />

Der Kontakt mit anderen Altersgruppen und Erwachsenen im Spiel fördert die Entwicklung der Heranwachsenden.<br />

Zu diesem Zweck sollten - soweit möglich - für mehrere Altersgruppen geeignete größere<br />

Spielanlagen zur Verfügung stehen, <strong>in</strong> denen vielfältige Spiel- und Sportmöglichkeiten gegeben s<strong>in</strong>d. Diese<br />

Anlagen bieten sich beispielsweise an <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Freizeitanlagen, Gartenschauen, Kle<strong>in</strong>gartenanlagen<br />

und ähnlichen E<strong>in</strong>richtungen.<br />

2.3 Anlagen zur spielerisch-sportlichen Betätigung<br />

Für solche Tätigkeiten kommen beispielsweise <strong>in</strong> Betracht:<br />

- e<strong>in</strong> zusammenhängendes, möglichst mit Grünanlagen komb<strong>in</strong>iertes System von Fuß- und Radwegen,<br />

die vom übrigen Verkehr gesondert geführt werden,<br />

- stadtnahe Rodelbahnen und Skihänge, auch <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Anlage von Immissionsschutzwällen<br />

oder anderen Aufschüttungen, sowie<br />

- Rollschuh-, Skateboard- und Eislaufbahnen.<br />

2.4 Spontane und unbestimmte Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten<br />

Hierfür kommen - gegebenenfalls <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung - beispielsweise<br />

<strong>in</strong> Betracht:<br />

- <strong>Spielen</strong> auf Straßen und Plätzen, wenn dies ohne Gefährdung der K<strong>in</strong>der und des Straßenverkehrs<br />

möglich ist durch Widmung als Spielstraße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fußgängerzone mit besonderen<br />

Möglichkeiten zum <strong>Spielen</strong>,<br />

- Freigabe von öffentlichen Grünflächen und Wasserbereichen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche,<br />

- Überlassung und Gestaltung von Schulhöfen (Pausenhöfen) als öffentliche Spielfläche,<br />

- Umgestaltung von Block<strong>in</strong>nenbereichen als (beschränkt) öffentlich zugängliche private Spiel- und Begegnungsflächen,<br />

- Nutzung von flachen Dächern öffentlicher oder privater Gebäude und Garagen zum <strong>Spielen</strong>,<br />

- Schaffung von überdachten Allwetterspielmöglichkeiten, z. B. <strong>in</strong> ungenutzten Werkstätten, Läden, Fabrikräumen,<br />

- Bereitstellung besonderer stationärer E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche, z. B. "K<strong>in</strong>derbauernhof",<br />

"Spielhaus", "Mofawerkstatt",<br />

- Mehrfachnutzungen von sonstigen öffentlichen und privaten E<strong>in</strong>richtungen, z. B. Sportanlagen, E<strong>in</strong>richtungen<br />

freier Träger,<br />

- E<strong>in</strong>satz mobiler Spielmöglichkeiten an verschiedenen Standorten ("Spielmobil"),<br />

- Zugänglich machen von naturbelassenen und un- geordneten Freiflächen (z. B. Wiese, Brache, Baulücke).<br />

3 Spielbereichskonzept<br />

3.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Die unterschiedlichen Bedürfnisse der e<strong>in</strong>zelnen Altersstufen erfordern verschiedene Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten.<br />

Es kann <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> größeren Geme<strong>in</strong>den zweckmäßig se<strong>in</strong>, nach der Versorgungsfunktion<br />

und dem unterschiedlichen E<strong>in</strong>zugsbereich der Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten verschiedene<br />

Spielbereiche zu unterscheiden:<br />

- Geme<strong>in</strong>de-/Ortsteilbereich (A)<br />

Spielmöglichkeiten mit zentraler Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de oder e<strong>in</strong>en Ortsteil und alle<br />

Altersstufen,<br />

- Quartiersbereich (B)<br />

Spielmöglichkeiten mit begrenzter Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>en Wohnbereich vorzugsweise für<br />

schulpflichtige K<strong>in</strong>der,<br />

- Nachbarschaftsbereich (C)<br />

Spielmöglichkeiten im Nahbereich mit Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>en Wohnblock oder e<strong>in</strong>e Hausgruppe/Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspielplatz.<br />

Die Spielbereiche können mehrere sich ergänzende Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten nach Abschnitt 2<br />

umfassen. Die E<strong>in</strong>zugsbereiche der verschiedenen Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten e<strong>in</strong>es Spielbereichs<br />

sollten entsprechend ihrer Funktion (A, B oder C) möglichst alle Wohnbereiche angemessen versorgen.<br />

3.2 Spielbereiche A<br />

Die Gesamtfläche der Spielmöglichkeiten und -e<strong>in</strong>richtungen soll 2 500 m 2 bis 4000 m 2 (Brutto) betragen,<br />

ihre Entfernung zu den zugeordneten Wohnbereichen <strong>in</strong> der Regel 1 000m oder 15 Gehm<strong>in</strong>uten nicht überschreiten.<br />

Werden zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Anlage größere Flächen vorgesehen,


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 22<br />

können auch größere Entfernungen <strong>in</strong> Kauf genommen werden. Auf die Flächen der Spielmöglichkeiten<br />

und -e<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Spielbereichen A sollen etwa 30 % bis 50 % der Flächen nach Abschnitt 4 für die<br />

gesamte Geme<strong>in</strong>de entfallen.<br />

Spielbereiche A sollen auch besondere Spielangebote für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der (C) umfassen.<br />

3.3 Spielbereiche B<br />

Spielbereiche B sollen auf den Erlebnis- und Betätigungsdrang vorzugsweise der schulpflichtigen K<strong>in</strong>der<br />

und Jugendlichen ausgerichtet se<strong>in</strong>. Sie sollten Spielflächen für Sand- und Sandmatschspiele umfassen<br />

und Geräte, Bau-, Ball-, Lauf- oder Bewegungsspiele ermöglichen. Die Größe der Flächen der E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> Spielbereichen B soll dem jeweiligen Spielangebot entsprechen und 400 m 2 bis 1 000 m 2 (Brutto)<br />

betragen. Die Entfernung der E<strong>in</strong>richtung zu den zugeordneten Wohnbereichen soll 500m oder 8 bis 10<br />

Gehm<strong>in</strong>uten möglichst nicht überschreiten. Etwa 40 % bis 60 % der entsprechenden Flächen nach Abschnitt<br />

4 für die gesamte Geme<strong>in</strong>de sollen auf die Spiel bereiche B entfallen.<br />

Spielbereiche B sollen auch angemessene Spielangebote für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der (C) enthalten.<br />

3.4 Spielbereiche C<br />

Öffentliche Spielmöglichkeiten und -e<strong>in</strong>richtungen der Spielbereiche C (z. B. Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspielplatz) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

der Regel nur dann erforderlich, wenn die - gegebenenfalls auch nachträgliche - Herstellung von Spielplätzen<br />

nach den Vorschriften der Landesbauordnung nicht gewährleistet werden kann. Öffentliche Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspielplätze<br />

sollen k<strong>in</strong>dgerechte E<strong>in</strong>richtungen z. B. zum Hangeln, Rutschen, Balancieren sowie Flächen<br />

für Bewegungs- und Ballspiele enthalten und Sand- und Wasserspiele ermöglichen. Die Bruttospielfläche<br />

soll 100 m 2 bis 200 m 2 betragen, die Entfernung zu den zugehörigen Wohne<strong>in</strong>heiten soll 200m <strong>in</strong> der Regel<br />

nicht überschreiten. E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation mit Gehwegen, kle<strong>in</strong>en Plätzen u. Ä. ist zur Erweiterung des<br />

Flächenangebots anzustreben.<br />

4 Spielflächenbedarf<br />

4.1 Orientierungswerte zum Spielflächenbedarf<br />

Der Bedarf an ausschließlich zum <strong>Spielen</strong> bestimmten öffentlichen Spielflächen (siehe 2.1) hängt <strong>in</strong>sbesondere<br />

ab von<br />

- der Lage, Größe und Struktur der Geme<strong>in</strong>de,<br />

- der E<strong>in</strong>wohnerdichte, der Bebauungs- und Erschließungsform,<br />

- der gesamten Wohngeschossfläche und dem Freiflächenanteil,<br />

- der Art des Spielflächenkonzepts,<br />

- anderen Möglichkeiten der Spielbetätigung (siehe 2.3 und 2.4).<br />

In dichter bebauten Gebieten ist der Bedarf größer als <strong>in</strong> locker bebauten Gebieten und <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den der<br />

ländlichen Zonen. Als Anhalt für die Ermittlung des Gesamtbedarfs für öffentliche Spielflächen (Bruttoflächen<br />

e<strong>in</strong>schließlich abschirmender Grünflächen usw.) kann für die Gesamtfläche der Geme<strong>in</strong>de von e<strong>in</strong>em<br />

Orientierungswert von 2 m 2 bis 4 m 2 je E<strong>in</strong>wohner ausgegangen werden. Der spezifische Bedarf kann<br />

unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, <strong>in</strong>sbesondere der jeweiligen Siedlungsstruktur, E<strong>in</strong>wohnerdichte,<br />

E<strong>in</strong>zugsbereiche sowie vorhandener Grün- und Freiflächen, ermittelt werden.<br />

4.2 Anwendung der Orientierungswerte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Gebieten<br />

Der Spielflächen bedarf kann <strong>in</strong> Neubaugebieten bis zur Hälfte der notwendigen Flächen reduziert werden,<br />

wenn gleichwertige Spielmöglichkeiten nach 2.3 und 2.4 gesichert s<strong>in</strong>d. In eng bebauten Gebieten mit<br />

hoher Dichte kann der Spielflächen bedarf nach 4.1 <strong>in</strong> der Regel nicht gedeckt werden. In diesen Fällen<br />

s<strong>in</strong>d Spielmöglichkeiten durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen nach 2.3 und 2.4 zu schaffen.<br />

5. E<strong>in</strong>beziehung von Selbst- und Mithilfe<br />

Es empfiehlt sich, im Interesse e<strong>in</strong>er bedürfnisgerechten Gestaltung und des sparsamen E<strong>in</strong>satzes öffentlicher<br />

Mittel vorf<strong>in</strong>dbare Initiativen von Vere<strong>in</strong>igungen, Eltern und Jugendlichen zur konkreten Planung<br />

heranzuziehen und auch die Mit- und Selbsthilfe bei der baulichen Gestaltung von Spiel- und Kommunikationse<strong>in</strong>richtungen<br />

zu ermuntern.<br />

6 Realisierung der Spielmöglichkeiten<br />

6.1 <strong>Spielen</strong>twicklungsplan als Teil der geme<strong>in</strong>dlichen Entwicklungsplanung<br />

Es liegt im sozialpolitischen Interesse, dass die Geme<strong>in</strong>de als Leitl<strong>in</strong>ie für ihr eigenes Handeln und als<br />

Orientierungsrahmen für diesbezügliche Aktivitäten der Bürger, Hauseigentümer, freien Träger der Jugendarbeit<br />

usw. e<strong>in</strong> Konzept für die Planung und Realisierung der Spiel- und Kommunikationse<strong>in</strong>richtungen<br />

erarbeitet. Die verschiedenen Planungen und. Durchführungsmaßnahmen für Spiel- und Betäti-


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 23<br />

gungsmöglichkeiten, <strong>in</strong>sbesondere das Spielbereichskonzept, die zeitliche Folge der Maßnahmen und<br />

deren F<strong>in</strong>anzierung können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en vom Rat beschlossenen <strong>Spielen</strong>twicklungsplan für das gesamte Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

als fachlicher Teil der kommunalen Entwicklungsplanung münden.<br />

Soweit erforderlich, sollten für Problembereiche, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> eng bebauten Gebieten mit hoher Dichte,<br />

bei vorhandenem Defizit an Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten oder <strong>in</strong> Bereichen mit besonderer Umweltbelastung,<br />

detaillierte räumliche Teilpläne - gegebenenfalls <strong>in</strong> städtebaulichen Rahmenplänen oder <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung oder Verkehrsberuhigung - erarbeitet werden.<br />

6.2 Berücksichtigung <strong>in</strong> der Bauleitplanung<br />

Nach § 1 Abs. 5 BauGB s<strong>in</strong>d bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse<br />

der Bevölkerung, <strong>in</strong>sbesondere die Bedürfnis- se der Familien, der jungen und alten Menschen und<br />

der Beh<strong>in</strong>derten, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung und somit auch<br />

die besonderen Belange der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen zu berücksichtigen. In den Bauleitplänen s<strong>in</strong>d die<br />

sich aus diesen Vorschriften ergebenden Folgerungen für die notwendige Flächenwidmung und Flächensicherung<br />

zu ziehen.<br />

6.2.1 Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan s<strong>in</strong>d - soweit <strong>in</strong> dieser Planungsstufe bereits möglich und s<strong>in</strong>nvoll - die öffentlichen<br />

Spielflächen (siehe 2.1) und gegebenen- falls sonstigen zum <strong>Spielen</strong> vorgesehenen öffentlich zugänglichen<br />

Flächen oder E<strong>in</strong>richtungen durch flächenmäßiges Planzeichen oder Standortsymbol nach der<br />

Planzeichenverordnung darzustellen.<br />

Im Erläuterungsbericht sollen der Spielflächenbedarf (vgl. Abschnitt 4) und das situationsspezifisch gewählte<br />

Spielbereichskonzept (vgl. Abschnitt 3) dargelegt werden. Dabei sollte der Nachweis der Deckung<br />

des Spielflächenbedarfs durch öffentliche Spielflächen oder auf andere Weise für das gesamte Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

sowie für die e<strong>in</strong>zelnen Spiel- bereiche geführt werden. Ist die Deckung des Bedarfs <strong>in</strong> bestimmten<br />

Gebieten wegen entgegenstehender Belange nicht möglich, ist dies darzulegen.<br />

6.2.2 Bebauungsplan<br />

Im Bebauungsplan s<strong>in</strong>d die öffentlichen Spielflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festzusetzen. Sonstige<br />

zum <strong>Spielen</strong> vorgesehene öffentliche Flächen oder E<strong>in</strong>richtungen wie Spielstraßen oder verkehrsberuhigte<br />

Bereiche können als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs.1 Nr.12 BauGB)<br />

festgesetzt werden. Standort, Größe und Zuordnung der Spielflächen und sonstigen zum <strong>Spielen</strong> vorgesehenen<br />

Flächen und E<strong>in</strong>richtungen, abgeleitet aus dem Spielbereichskonzept (vgl. Abschnitt 3) bzw. Flächennutzungsplan,<br />

s<strong>in</strong>d zu konkretisieren. Die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB für solche Bebauungspläne,<br />

durch die neues oder zusätzliches Baurecht für die Errichtung von Wohnungen begründet oder<br />

vorhandener Wohnungsbestand fortgeschrieben wird, soll H<strong>in</strong>weise über die Deckung des Spielflächenbedarfs<br />

für die im Geltungsbereich des Bebauungsplans zulässigen Wohnungen enthalten. Gegebenenfalls<br />

s<strong>in</strong>d Ausführungen über die Zuordnung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans zulässigen<br />

Wohnungen zu dem im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan dargelegten Spielbereichskonzept<br />

und dessen e<strong>in</strong>zelnen Spielbe- reichen erforderlich.<br />

6.3 Berücksichtigung bei der <strong>Stadt</strong>erneuerung<br />

Nach § 136 Abs. 4 i. V. m. § 136 Abs. 3 Nr. 2c BauGB s<strong>in</strong>d bei Sanierungsmaßnahmen u. a. die <strong>in</strong>frastrukturelle<br />

Erschließung des Gebiets, se<strong>in</strong>e Ausstattung mit Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen und mit<br />

Anlagen des Geme<strong>in</strong>bedarfs, <strong>in</strong>sbesondere unter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Aufgaben<br />

des Gebiets im Verflechtungsbereich, zu berück- sichtigen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen<br />

(§ 141 BauGB) oder vergleichbarer Vorplanungen s<strong>in</strong>d bestehende Defizite und mögliche Ressourcen<br />

für die Spiele<strong>in</strong>richtungen zu ermitteln und die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern und Mietern im<br />

Untersuchungsbereich bei der Um- und Neugestaltung von Spiele<strong>in</strong>richtungen zu erkunden. Da die Aufstellung<br />

von Bebauungsplänen (vgl. 6.2.2) für Sanierungsgebiete nicht vorgeschrieben ist, sollte das Konzept<br />

für die Spiele<strong>in</strong>richtungsplanung im Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen<br />

werden und <strong>in</strong> Programmen zur erhaltenden <strong>Stadt</strong>erneuerung und Wohnumfeldverbesserung als Zielsetzung<br />

für die vielfältigen Planungs-, Ordnungs- und Durchführungsmaßnahmen verankert werden.<br />

6.4 Nicht beplante im Zusammenhang bebaute Ortsteile<br />

Für Gebiete <strong>in</strong>nerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan i. S. des § 30<br />

BauGB nicht besteht und nicht erforderlich ist (unbeplanter Innenbereich i. S. von § 34 BauGB), sollen die<br />

Spielflächensituation und das erforderliche Konzept e<strong>in</strong>schließlich dessen Realisierung entsprechend den<br />

vorstehenden Ausführungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em detaillierten räumlichen Teilplan (siehe 6.1) dargelegt werden.


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 24<br />

7 Berücksichtigung im sozialen Wohnungsbau<br />

Bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln für größere Anlagen des sozialen Wohnungsbaus kann die Geme<strong>in</strong>de<br />

darauf h<strong>in</strong>wirken, dass die Anlage von öffentlich zugänglichen Spiel- und Kommunikationse<strong>in</strong>richtungen<br />

im vorstehenden S<strong>in</strong>n gewährleistet wird. Hierbei sollte - auch im H<strong>in</strong>blick auf kostengünstige Lösungen<br />

- geprüft werden, ob Spielbereiche als Geme<strong>in</strong>schaftsanlagen (siehe MBO) errichtet werden können.<br />

8. Genehmigung und Anzeige der Bauleitpläne, Berücksichtigung der Ziele und Zwecke der Sanierung<br />

Seit 1. 1. 1999 überholt.<br />

9 Spielflächen und Umweltschutz<br />

9.1 Allgeme<strong>in</strong>es und rechtliche Ausgangsbasis<br />

An Spielflächen besteht e<strong>in</strong> überragendes öffentliches Interesse. Sie s<strong>in</strong>d grundsätzlich <strong>in</strong> allen dem Wohnen<br />

dienenden Gebieten zulässig. Die von Spielflächen ausgehenden Immissionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> aller Regel für<br />

die Nachbarschaft als zumutbar anzusehen, jedenfalls soweit es sich um K<strong>in</strong>derspielplätze herkömmlicher<br />

Art nach Größe und Ausstattung mit Spielgeräten handelt. Die allgeme<strong>in</strong>e Regel der Zumutbarkeit kann<br />

jedoch im E<strong>in</strong>zelfall bei Spielflächen für Jugendliche, wie bei Bolzplätzen und Abenteuerspielflächen,<br />

durchbrochen se<strong>in</strong>.<br />

Bei der Standortbestimmung für Spielflächen aller Art sowie bei der Prüfung erforderlicher Schutzmaßnahmen<br />

vor dem von ihnen natürlicherweise ausgehenden Lärm ist also stets vom Gebot zur gegenseitigen<br />

Rücksichtnahme auszugehen.<br />

9.2 Schutz der Spielflächen<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche s<strong>in</strong>d vor Gefahren und gesundheitsschädigenden Immissionsbee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

zu schützen. Spielflächen aller Art s<strong>in</strong>d daher grundsätzlich nur dort anzulegen, wo sie ke<strong>in</strong>en unzumutbaren<br />

Immissionen ausgesetzt s<strong>in</strong>d. Lassen sich immissionsgefährdete Standorte nicht vermeiden, so s<strong>in</strong>d<br />

die Spielflächen durch Wände, Wälle, Anpflanzungen oder andere geeignete Vorkehrungen vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

durch Immissionen ausreichend zu schützen.<br />

9.3 Schutz empf<strong>in</strong>dlicher Nutzungen vor Lärm beim <strong>Spielen</strong><br />

Bei der Untersuchung über Erfordernis und Maßnahmen des Schutzes empf<strong>in</strong>dlicher Nutzungen vor Lärm<br />

beim <strong>Spielen</strong> ist von Folgendem auszugehen:<br />

- Das Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspiel (Spielbereich C) ist grundsätzlich auch <strong>in</strong> re<strong>in</strong>en Wohngebieten zulässig. Es stellt<br />

nämlich e<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteil des Wohnens dar. Die sozialen Belange wie die Erreichbarkeit auf<br />

kurzen und sicheren Wegen für die K<strong>in</strong>der und der erforderliche enge Kontakt zwischen K<strong>in</strong>dern und Eltern<br />

haben grundsätzlich Vorrang vor dem Schutz der Wohnruhe. Spielplätze sollten jedoch so angeordnet<br />

werden, dass die Wohnruhe, soweit wie möglich, geschützt wird.<br />

- Von Spiele<strong>in</strong>richtungen für Jugendliche (z. B. "Bolzplätze" und Abenteuerspielplätze) gehen <strong>in</strong> der Regel<br />

Lärmimmissionen aus, die zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Wohnruhe und sonstiger schutzbedürftiger<br />

Nutzungen führen können. Dies ist bei den Spielbereichen A und B<strong>in</strong> der Regel anzunehmen.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Immissionen ist, soweit erforderlich, der Immissionsschutz durch die E<strong>in</strong>haltung<br />

bestimmter Abstände, durch Schutzflächen, Schutzanlagen und/oder Schutzvorkehrungen sicherzustellen.<br />

Arbeitskreis" Technische Fragen des <strong>Stadt</strong>baus" der ARGE BAU<br />

(42. Sitzung am 2./3. 6. 1987 <strong>in</strong> Bremen)


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 25<br />

Anhang II - Wohnbereiche und Bevölkerungsverteilung: (Stand 31.12.2002)<br />

Abweichungen gegenüber der Kle<strong>in</strong>räumigen Gliederung (KRG) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Tabelle durch die kursive Darstellung<br />

der Zahlen dargestellt. Bei diesen handelt es sich um Schätzungen aufgrund der Bevölkerungsstatistik.<br />

Wohnbereich<br />

a<br />

b<br />

entspricht<br />

KRG<br />

1101 zu<br />

2/3<br />

1102 plus<br />

1/3 1101<br />

Innenstadt (110)<br />

Grenzen der Wohnbereiche E<strong>in</strong>wohner 0 – 6 6 – 18<br />

gesamt Jahre Jahre<br />

Hauptstraße/Mühlbach/Wasserstraße/Okenstraße 609 23 46<br />

Hauptstraße/Gustav-Ree-Anlage/Bahngraben/Grabenallee 1158 72 119<br />

c 1103 Grabenallee/Bahnl<strong>in</strong>ie/Mühlbach/ 395 23 48<br />

d 1104 Mühlbach/Bahnl<strong>in</strong>ie/K<strong>in</strong>zig/Hauptstraße 1006 72 146<br />

e 1105 Wasserstraße/K<strong>in</strong>zig/Hauptstraße/Mühlbach 492 49 106<br />

Summen 3660 239 465<br />

Wohnbereich<br />

a<br />

b<br />

entspricht<br />

KRG<br />

1201 zur<br />

Hälfte<br />

1201 zur<br />

Hälfte<br />

Nordweststadt (120)<br />

Grenzen der Wohnbereiche E<strong>in</strong>wohner 0 – 6 6 – 18<br />

gesamt Jahre Jahre<br />

Okenstraße/Helmholtzstraße/Straßburger Straße/ 1224 70 133<br />

Straßburger Straße/Otto-Hahn-Straße/Im unteren Angel/Freiburger<br />

Straße<br />

1224 70 133<br />

c 1202 Okenstraße/Helmholtzstraße/Straßburger Straße/Bohlsbach 731 52 78<br />

d 1203 Bahngelände bis Unionrampe 7 1 0<br />

e 1204 zur<br />

Unionrampe/Gustav-Ree-Anlage/Okenstraße 623 39 63<br />

f<br />

Hälfte<br />

1204 zur<br />

Hälfte<br />

Okenstraße/Freiburger Straße/Wasserstraße 624 39 63<br />

g 1205 Freiburger Straße/K<strong>in</strong>zig/K<strong>in</strong>zigstraße 234 18 38<br />

Summen 4667 289 508<br />

Wohnbereich<br />

a<br />

b<br />

entspricht<br />

KRG<br />

1301 zu<br />

2/3<br />

1303 plus<br />

1/3 1301<br />

Nordoststadt (130)<br />

Grenzen der Wohnbereiche E<strong>in</strong>wohner 0 – 6 6 – 18<br />

gesamt Jahre Jahre<br />

1454 80 211<br />

Zeller Straße/Rammersweierstraße/Josef-Kohler-<br />

Straße/Moltkestraße<br />

Rammersweierstraße/Josef-Kohler-Straße/Moltkestraße 898 60 136<br />

c 1304 Moltkestraße/Mozartstraße/Brucknerstraße/Brünnlesweg 1214 75 174<br />

d 1305 zu<br />

Brucknerstraße/Mozartstraße/Zeller Straße 640 29 55<br />

1/3<br />

e 1305 zu<br />

2/3<br />

f 1306<br />

Brucknerstraße/Brünnlesweg/Laubengasse/An der Tagmess/Zeller<br />

Straße<br />

Moltkestraße/Brünnlesweg/Laubengasse/An der Tagmess/Zeller<br />

Straße<br />

1278 58 112<br />

748 46 89<br />

Summen 6232 348 777


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 26<br />

Wohnbereich<br />

a<br />

b<br />

entspricht<br />

KRG<br />

1406 zu<br />

2/3<br />

1406 zu<br />

1/3<br />

Südoststadt (140)<br />

Grenzen der Wohnbereiche E<strong>in</strong>wohner 0 – 6 6 – 18<br />

gesamt Jahre Jahre<br />

Wilhelmstraße/Zeller Straße/Moltkestraße/We<strong>in</strong>gartenstraße 2232 150 244<br />

Wilhelmstraße/We<strong>in</strong>gartenstraße/Moltkestraße/Ortenberger<br />

Straße<br />

1116 74 122<br />

c 1405 Wilhelmstraße/Ortenberger Straße/Bahnl<strong>in</strong>ie 727 47 92<br />

d 1401 zu ¾ Zeller Straße/Moltkestraße/We<strong>in</strong>gartenstraße/Waldbachsenke 1188 61 171<br />

e 1404 Fessenbacher Straße/Ortenberger Straße/Ortenberg 74 4 12<br />

f<br />

1714 96 191<br />

1403,1402<br />

+1/4 1401<br />

Fessenbacher Straße/Moltkestraße/We<strong>in</strong>gartenstraße/Zell-<br />

Weierbach<br />

Summen 7051 432 832<br />

Wohn- entspricht<br />

Südstadt (150)<br />

Grenzen der Wohnbereiche E<strong>in</strong>wohner 0 – 6 6 – 18<br />

bereich KRG<br />

gesamt Jahre Jahre<br />

a 1501 K<strong>in</strong>zig/Bahnl<strong>in</strong>ie/Zähr<strong>in</strong>ger Straße/Südr<strong>in</strong>g 1485 117 262<br />

b 1502 Bahnl<strong>in</strong>ie/K<strong>in</strong>zigtalbahnl<strong>in</strong>ie/Zähr<strong>in</strong>ger Straße/Südr<strong>in</strong>g 411 19 62<br />

c 1503 K<strong>in</strong>zig/Südr<strong>in</strong>g/Ortenberg 88 2 7<br />

Summen 1984 138 331<br />

Wohnbereich<br />

a<br />

b<br />

entspricht<br />

KRG<br />

1601 zu<br />

1/3<br />

2/3 1601<br />

+4/5 1603<br />

Uffhofen (160 1-3)<br />

Grenzen der Wohnbereiche E<strong>in</strong>wohner 0 – 6 6 – 18<br />

gesamt Jahre Jahre<br />

Bahnl<strong>in</strong>ie/Platanenalle/B3/Südr<strong>in</strong>g 549 32 72<br />

Ahornallee/Platanenalle/B3/Südr<strong>in</strong>g 2052 105 251<br />

c 1/5 1603 Platanenalle/Gifiz-Gelände/Südr<strong>in</strong>g 251 10 27<br />

Summen 2852 147 350<br />

Wohn- entspricht<br />

Hildboltsweier (160 4-6)<br />

Grenzen der Wohnbereiche E<strong>in</strong>wohner 0 – 6 6 – 18<br />

bereich KRG<br />

gesamt Jahre Jahre<br />

a 1604 Südr<strong>in</strong>g/B3/Bahnl<strong>in</strong>ie/Hohberg 18 2 1<br />

b<br />

Südr<strong>in</strong>g/B3/Bahnl<strong>in</strong>ie/Hohberg 1580 93 191<br />

1605 und<br />

1606<br />

Summen 1598 95 192<br />

Wohn- entspricht<br />

Albersbösch (170)<br />

Grenzen der Wohnbereiche E<strong>in</strong>wohner 0 – 6 6 – 18<br />

bereich KRG<br />

gesamt Jahre Jahre<br />

a 1702 Schutterwälder Straße/Messe/Bahnl<strong>in</strong>ie/Südr<strong>in</strong>g 800 42 122<br />

b 1703 zu Schutterwälder Straße/Wichernstraße/Industriegebiet West 1872 81 189<br />

c<br />

3/4<br />

1704 und<br />

¼ 1703<br />

Wichernstraße/Am <strong>Stadt</strong>wald/<strong>Stadt</strong>wald/Altenburger Allee 1305 60 163<br />

d 1707 Am <strong>Stadt</strong>wald/<strong>Stadt</strong>wald/Schutterwälder Straße/Schutterwald 2690 204 574<br />

e 1705 <strong>Stadt</strong>waldgelände 6 0 1<br />

f 1706 Industriegebiet West 44 3 4<br />

Summen 6717 390 1053


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 27<br />

Anhang III - Auszug aus der Europäischen Norm EN 1176-7:<br />

6 Inspektion und Wartung<br />

6.1 Die Inspektion und Wartung der Geräte und Geräteteile sollten nach den Anleitungen des Herstellers<br />

m<strong>in</strong>destens <strong>in</strong> der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben (siehe Abschnitt 6<br />

der prEN 1176-1 : 1996).<br />

6.2 Die Inspektion der Geräte und Geräteteile sollte wie folgt durchgeführt werden:<br />

a) Visuelle Rout<strong>in</strong>e-Inspektion<br />

Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus,<br />

Benutzung oder Witterungse<strong>in</strong>flüssen ergeben können, z. B. können diese <strong>in</strong> Form von zerbrochenen<br />

Teilen, zerbrochenen Flaschen <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten.<br />

Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann sich e<strong>in</strong>e tägliche<br />

Inspektion dieser Art erforderlich machen.<br />

ANMERKUNG: Beispiele für die visuelle und operative Inspektion s<strong>in</strong>d Sauberkeit, Zwischenräume<br />

zwischen Gerät und Boden, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente,<br />

scharfe Kanten, fehlende Teile, übermäßiger Verschleiß (von beweglichen Teilen) und<br />

bauliche Festigkeit.<br />

b) Operative Inspektion<br />

Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong>e detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität<br />

der Anlage <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> bezug auf jedweden Verschleiß. Diese Inspektion sollte alle 1<br />

bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden.<br />

Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer vakuumdicht abgedichtet<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

c) Jährliche Haupt<strong>in</strong>spektion<br />

In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion zur Feststellung des<br />

allgeme<strong>in</strong>en betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen, z. B. Witterungse<strong>in</strong>flüsse,<br />

Vorliegen von Verrottung oder Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit<br />

als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich e<strong>in</strong>gebauten bzw. ersetzten<br />

Anlagenteilen.<br />

Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer vakuumdicht abgedichtet<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

ANMERKUNG 1: Die jährliche Haupt<strong>in</strong>spektion kann die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter<br />

Teile erforderlich machen.<br />

Diese Inspektion der Anlage sollte von sachkundigen Personen unter strenger E<strong>in</strong>haltung der<br />

vom Hersteller erteilten Anweisungen vorgenommen werden.<br />

ANMERKUNG 2: Der Grad der erforderlichen Sachkunde wird von der zu lösenden Aufgabe<br />

bestimmt.<br />

7 Inspektionsplan<br />

7.1 Zur Vermeidung von Unfällen sollte der Eigner sicherstellen, dass e<strong>in</strong> geeigneter Inspektionsplan<br />

für jeden Spielplatz aufgestellt und beibehalten wird. Hierbei sollten die lokalen Bed<strong>in</strong>gungen und<br />

die Herstellerangaben <strong>in</strong> Betracht gezogen werden, die die nötige Inspektionshäufigkeit bee<strong>in</strong>flussen<br />

können.<br />

Der Inspektionsplan sollte die Teile enthalten, die bei den verschiedenen Inspektionen geprüft<br />

werden müssen, und die Verfahren der Inspektionsdurchführung nach 6.2.<br />

7.2 Werden bei e<strong>in</strong>er Inspektion sicherheitsbee<strong>in</strong>trächtigende schwerwiegende Defekte entdeckt, so<br />

sollten diese unverzüglich behoben werden. Ist dies nicht möglich, so sollte die Anlage von e<strong>in</strong>er<br />

Benutzung ausgeschlossen werden, z. B. durch Stillegung oder Abbauen.<br />

Muss e<strong>in</strong> Anlagenteil ausgebaut werden, z. B. zwecks Wartung, so sollten sämtliche im Boden<br />

verbleibenden Verankerungen oder Fundamente entfernt oder mit Abdeckungen versehen werden,<br />

und die Ausbaustelle sollte gesichert werden


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 28<br />

Anhang IV - Liste der öffentlichen Spielplätze <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

Teil I - Kernstadt<br />

Erklärung der Kategorien:<br />

Kategorie A: Spielanlage - für alle Altersgruppen<br />

Kategorie B-:Ballspielplatz oder K<strong>in</strong>derspielplatz für Schulk<strong>in</strong>der (nicht für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der<br />

geeignet)<br />

Kategorie B+: K<strong>in</strong>derspielplatz für Schulk<strong>in</strong>der (auch für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der geeignet)<br />

Kategorie C: K<strong>in</strong>derspielplatz für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der<br />

Nr. Innenstadt Größe Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

1. Zw<strong>in</strong>gerpark 150 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

2. Wipptiere Innenstadt B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

3. Gustav-Ree-Anlage 150 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

4. Spielstationen Bürgerpark 2620 A Spielanlage<br />

5. Badstraße / Mühlbach 1580 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

6. Kronenstraße 360 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

Nordweststadt<br />

7. Franz-Volk-Park 640 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

8. Skaterplatz Theodor-Heuss-Realsch. 1860 A Spielanlage<br />

9. Hoher Ra<strong>in</strong> 1070 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

Nordoststadt<br />

10. Damaschkeweg 180 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

11. Ebertplatz 1020 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

12. Schulhof Schillergymnasium 2500 A Spielanlage<br />

13. Carl-von-Ossietzky-Weg 200 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

14. Schulhof Oststadtschule 4000 A Spielanlage<br />

15. R<strong>in</strong>dfleischgrund 1410 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

16. Lonsstraße 2790 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

17. Bolzplatz Tagmess 1000 B- Ballspielplatz<br />

18. Tagmess 530 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

Südoststadt<br />

19. Augustaplatz 200 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

20. Bolzwiese F<strong>in</strong>anzamtparkplatz 1200 B Ballspielplatz<br />

21. Dreifaltigkeitskirche 310 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

22. Otto-Kähni-Weg 180 C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

23. Schulhof Georg-Monsch-Schule 650 A Spielanlage<br />

24. Am Deutschen Michel 1280 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

25. Albert-Dossenbach-Straße 760 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

26. Bolzplatz Bahnl<strong>in</strong>ie 1280 A Spielanlage<br />

27. Bolzplatz Waldbachsenke 2280 A Spielanlage<br />

28. Brachfeldstraße 2770 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

29. Außenanlage SFZ Oststadt 2100 C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

30. Ballspielgelände SFZ Oststadt 2700 B Ballspielplatz<br />

31. Kleistweg 1380 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

32. Spielplatz Grimmelshausenstraße 260 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

33. Spielplatz Platz der Verfassungsfrd. 260 C K<strong>in</strong>derspielplatz


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 29<br />

34.<br />

Südstadt<br />

Sohlbergstraße 600 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

35. Pulverweg / Schützenweg 630 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

36. St.-Mart<strong>in</strong>-Straße 910 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

37. Spielpunkt St.-Mart<strong>in</strong>-Straße 30 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

38. Am Krummer 500 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

39. Kniebisstraße 40 C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

40. Ballspielplatz Räderbach 2160 A Spielanlage<br />

Nr. Uffhofen Größe Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

41. Bolzplatz Halb<strong>in</strong>sel 2000 A Spielanlage<br />

42. Skaterplatz am Strandbad 1410 A Spielanlage<br />

43. Gifiz 400 C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

44. Tiergehege 300 C K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

45. Platanenallee / Südr<strong>in</strong>g 3500 B- K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

46. Weidenstraße 890 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

47. Bolzplatz Gifiz-Süd 830 A Spielanlage<br />

48. In der Gifiz<br />

Hildboltsweier<br />

700 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

49. Oberörtle I Alle B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

50. Oberörtle II zusamm. B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

51. Oberörtle III <strong>in</strong>sg. B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

52. Oberörtle IV<br />

2290 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

53. Resedenweg 2160 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

54. Margeritenstraße 1080 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

55. Südr<strong>in</strong>g I 1560 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

56. Südr<strong>in</strong>g II 450 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

57. Südr<strong>in</strong>g III 1200 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

58. Bolzplatz Königswaldstraße 2760 A Spielanlage<br />

Albersbösch<br />

59. Schwalbenweg 1 / Rabenplatz 640 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

60. Schwalbenweg 2 400 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

61. Taubenweg 230 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

62. August-Hund-Straße 1070 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

63. Berckholtzweg 2160 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

64. Berl<strong>in</strong>er Straße 4260 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

65. Ballspielanlage Wichernstraße 1200 A Spielanlage<br />

66. Skaterplatz Wichernstraße 800 A Spielanlage<br />

67. Altenburger Allee 1280 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

68. Burgerwaldsee 5000 A Spielanlage<br />

69. Wasserspielplatz Kreuzschlag 1130 B+ K<strong>in</strong>derspielplatz


„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 30<br />

Teil II - Ortsteile<br />

Nr. Bohlsbach Größe Kategorie e<strong>in</strong>gestuft als<br />

70. Festhallenstraße B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

71. Spyreweg B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

72. In den Matten B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

73. Übergangswohnheim B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

Bühl<br />

74. Talacker B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

75. St.-Peter-und-Paul-Straße B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

Elgersweier<br />

76. Ziegelstraße B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

77. Festhalle B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

78. Anselmentstraße B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

Fessenbach<br />

79. Im Ries B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

80. Ausflugsplatz Schuckshof A Spielanlage<br />

Griesheim<br />

81. Brandeckstraße B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

82. Alexanderschanze B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

83. Im See B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

Rammersweier<br />

84. Sperl<strong>in</strong>gweg B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

85. Fuchshaldeweg B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

86. An der Schule A Spielanlage<br />

Waltersweier<br />

87. Briegelweg A Spielanlage<br />

88. Freihofstraße B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

Weier<br />

89. In der Streng I B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

90. In der Streng II B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

B<strong>in</strong>senweg B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

91. Im Bruch B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

W<strong>in</strong>dschläg<br />

92. Untere Au B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

93. Am Durbach B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

94. Untersommerfeld B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

Zell-Weierbach<br />

95. Franz-Schmidt-Straße B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

96. Burgunderweg B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

97. Hasengrund B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

98. Drehersacker B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

99. Skaterplatz A Spielanlage<br />

Zunsweier<br />

100. Gänsäcker B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

101. Franz-Philipp-Straße B K<strong>in</strong>derspielplatz<br />

102. Sauweide A Spielanlage<br />

Für die Spielplätze <strong>in</strong> den Ortsteilen liegen noch ke<strong>in</strong>e Flächenangaben vor. Die Kategorisierung<br />

ist e<strong>in</strong> Vorschlag des Fachbereichs 9 und wird noch <strong>in</strong> den Ortschaftsräten abgestimmt.

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