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Konzeption Spielen in Offenburg 262.67 KB - Stadt Offenburg

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„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 22<br />

können auch größere Entfernungen <strong>in</strong> Kauf genommen werden. Auf die Flächen der Spielmöglichkeiten<br />

und -e<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Spielbereichen A sollen etwa 30 % bis 50 % der Flächen nach Abschnitt 4 für die<br />

gesamte Geme<strong>in</strong>de entfallen.<br />

Spielbereiche A sollen auch besondere Spielangebote für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der (C) umfassen.<br />

3.3 Spielbereiche B<br />

Spielbereiche B sollen auf den Erlebnis- und Betätigungsdrang vorzugsweise der schulpflichtigen K<strong>in</strong>der<br />

und Jugendlichen ausgerichtet se<strong>in</strong>. Sie sollten Spielflächen für Sand- und Sandmatschspiele umfassen<br />

und Geräte, Bau-, Ball-, Lauf- oder Bewegungsspiele ermöglichen. Die Größe der Flächen der E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> Spielbereichen B soll dem jeweiligen Spielangebot entsprechen und 400 m 2 bis 1 000 m 2 (Brutto)<br />

betragen. Die Entfernung der E<strong>in</strong>richtung zu den zugeordneten Wohnbereichen soll 500m oder 8 bis 10<br />

Gehm<strong>in</strong>uten möglichst nicht überschreiten. Etwa 40 % bis 60 % der entsprechenden Flächen nach Abschnitt<br />

4 für die gesamte Geme<strong>in</strong>de sollen auf die Spiel bereiche B entfallen.<br />

Spielbereiche B sollen auch angemessene Spielangebote für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der (C) enthalten.<br />

3.4 Spielbereiche C<br />

Öffentliche Spielmöglichkeiten und -e<strong>in</strong>richtungen der Spielbereiche C (z. B. Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspielplatz) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

der Regel nur dann erforderlich, wenn die - gegebenenfalls auch nachträgliche - Herstellung von Spielplätzen<br />

nach den Vorschriften der Landesbauordnung nicht gewährleistet werden kann. Öffentliche Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspielplätze<br />

sollen k<strong>in</strong>dgerechte E<strong>in</strong>richtungen z. B. zum Hangeln, Rutschen, Balancieren sowie Flächen<br />

für Bewegungs- und Ballspiele enthalten und Sand- und Wasserspiele ermöglichen. Die Bruttospielfläche<br />

soll 100 m 2 bis 200 m 2 betragen, die Entfernung zu den zugehörigen Wohne<strong>in</strong>heiten soll 200m <strong>in</strong> der Regel<br />

nicht überschreiten. E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation mit Gehwegen, kle<strong>in</strong>en Plätzen u. Ä. ist zur Erweiterung des<br />

Flächenangebots anzustreben.<br />

4 Spielflächenbedarf<br />

4.1 Orientierungswerte zum Spielflächenbedarf<br />

Der Bedarf an ausschließlich zum <strong>Spielen</strong> bestimmten öffentlichen Spielflächen (siehe 2.1) hängt <strong>in</strong>sbesondere<br />

ab von<br />

- der Lage, Größe und Struktur der Geme<strong>in</strong>de,<br />

- der E<strong>in</strong>wohnerdichte, der Bebauungs- und Erschließungsform,<br />

- der gesamten Wohngeschossfläche und dem Freiflächenanteil,<br />

- der Art des Spielflächenkonzepts,<br />

- anderen Möglichkeiten der Spielbetätigung (siehe 2.3 und 2.4).<br />

In dichter bebauten Gebieten ist der Bedarf größer als <strong>in</strong> locker bebauten Gebieten und <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den der<br />

ländlichen Zonen. Als Anhalt für die Ermittlung des Gesamtbedarfs für öffentliche Spielflächen (Bruttoflächen<br />

e<strong>in</strong>schließlich abschirmender Grünflächen usw.) kann für die Gesamtfläche der Geme<strong>in</strong>de von e<strong>in</strong>em<br />

Orientierungswert von 2 m 2 bis 4 m 2 je E<strong>in</strong>wohner ausgegangen werden. Der spezifische Bedarf kann<br />

unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, <strong>in</strong>sbesondere der jeweiligen Siedlungsstruktur, E<strong>in</strong>wohnerdichte,<br />

E<strong>in</strong>zugsbereiche sowie vorhandener Grün- und Freiflächen, ermittelt werden.<br />

4.2 Anwendung der Orientierungswerte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Gebieten<br />

Der Spielflächen bedarf kann <strong>in</strong> Neubaugebieten bis zur Hälfte der notwendigen Flächen reduziert werden,<br />

wenn gleichwertige Spielmöglichkeiten nach 2.3 und 2.4 gesichert s<strong>in</strong>d. In eng bebauten Gebieten mit<br />

hoher Dichte kann der Spielflächen bedarf nach 4.1 <strong>in</strong> der Regel nicht gedeckt werden. In diesen Fällen<br />

s<strong>in</strong>d Spielmöglichkeiten durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen nach 2.3 und 2.4 zu schaffen.<br />

5. E<strong>in</strong>beziehung von Selbst- und Mithilfe<br />

Es empfiehlt sich, im Interesse e<strong>in</strong>er bedürfnisgerechten Gestaltung und des sparsamen E<strong>in</strong>satzes öffentlicher<br />

Mittel vorf<strong>in</strong>dbare Initiativen von Vere<strong>in</strong>igungen, Eltern und Jugendlichen zur konkreten Planung<br />

heranzuziehen und auch die Mit- und Selbsthilfe bei der baulichen Gestaltung von Spiel- und Kommunikationse<strong>in</strong>richtungen<br />

zu ermuntern.<br />

6 Realisierung der Spielmöglichkeiten<br />

6.1 <strong>Spielen</strong>twicklungsplan als Teil der geme<strong>in</strong>dlichen Entwicklungsplanung<br />

Es liegt im sozialpolitischen Interesse, dass die Geme<strong>in</strong>de als Leitl<strong>in</strong>ie für ihr eigenes Handeln und als<br />

Orientierungsrahmen für diesbezügliche Aktivitäten der Bürger, Hauseigentümer, freien Träger der Jugendarbeit<br />

usw. e<strong>in</strong> Konzept für die Planung und Realisierung der Spiel- und Kommunikationse<strong>in</strong>richtungen<br />

erarbeitet. Die verschiedenen Planungen und. Durchführungsmaßnahmen für Spiel- und Betäti-

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