Konzeption Spielen in Offenburg 262.67 KB - Stadt Offenburg
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„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 14<br />
Kapitel Drei - Konfliktprävention auf Spielplätzen<br />
3.1 Fünf Punkte der Konfliktprävention<br />
Die Nutzung von Spielplätzen läuft <strong>in</strong> den meisten Fällen völlig problemlos ab, manchmal<br />
kommt es aber zu <strong>in</strong>tensiven und andauernden Konflikten. Zur Vermeidung aber auch zur<br />
Lösung von Konflikten sollten fünf Punkte erfüllt se<strong>in</strong>:<br />
a) Regeln:<br />
Für die Nutzung der Spielplätze soll es e<strong>in</strong> möglichst klares Regelwerk geben, das berechtigten<br />
Spielbedürfnisse der Nutzer, wie auch das Recht der Anlieger auf angemessene<br />
Ruhezeiten berücksichtigt.<br />
b) Gestaltung<br />
Die Plätze müssen ihrer Funktion entsprechend angelegt und ausgestattet se<strong>in</strong>. Die<br />
Gestaltung soll dazu animieren die Plätze sachgemäß zu nutzen.<br />
c) Geme<strong>in</strong>wesen<br />
Die Bevölkerung e<strong>in</strong>es Wohnbereichs muss sich für ihre Spielplätze <strong>in</strong>teressieren. E<strong>in</strong><br />
Spielplatz dient der Bevölkerung. Je mehr diese sich mit dem Platz identifiziert und sich<br />
engagiert, um so ger<strong>in</strong>ger werden die Konflikte.<br />
d) Kontrolle und Sanktion<br />
Die E<strong>in</strong>haltung der Regeln sollte - von Zeit zu Zeit, oder auf Beschwerden h<strong>in</strong> - kontrolliert<br />
werden. Entsprechende Ordnungskräfte (Polizei oder Geme<strong>in</strong>devollzugsdienst) sollten<br />
ggf. Regelverstöße auch sanktionieren.<br />
e) Pädagogischer E<strong>in</strong>fluss<br />
Bei Beschwerden, aber auch zur Belebung von Plätzen, sollten auch die sozialen Institutionen<br />
Verantwortung für die Plätze <strong>in</strong> ihrem E<strong>in</strong>zugsbereich übernehmen. Dazu gehören<br />
Spielaktionen genauso wie die Konfliktmoderation oder die aufsuchende Jugendarbeit.<br />
Für den Bereich der Regeln wurde von der Arbeitsgruppe Öffentlicher Raum der kommunalen<br />
Krim<strong>in</strong>alprävention <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> e<strong>in</strong>e Spielplatzsatzung erarbeitet. Sie soll als Grundlage<br />
für die weiteren Punkte e<strong>in</strong>er Konfliktprävention auf Spielplätzen dienen.<br />
3.2 Die Spielplatzsatzung<br />
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze<br />
für die große Kreisstadt <strong>Offenburg</strong> (Spielplatzsatzung)<br />
§ 1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Offenburg</strong> betreibt Spielplätze für alle Altersgruppen als öffentliche E<strong>in</strong>richtungen.<br />
E<strong>in</strong> besonderes Augenmerk bei der Neuplanung und Sanierung von Spielplätzen<br />
liegt auf der Schaffung und Erhaltung von attraktiven Spiel- Bewegungs- und Erfahrungsräumen<br />
für K<strong>in</strong>der und Jugendliche. Diese s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e wesentliche Ergänzung<br />
von Spielmöglichkeiten, die sich abseits der planungsrechtlichen Ausweisung bieten.<br />
(2) Öffentliche Spielplätze dürfen nur mit Zustimmung des Geme<strong>in</strong>derats aufgelöst werden.