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Konzeption Spielen in Offenburg 262.67 KB - Stadt Offenburg

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„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 14<br />

Kapitel Drei - Konfliktprävention auf Spielplätzen<br />

3.1 Fünf Punkte der Konfliktprävention<br />

Die Nutzung von Spielplätzen läuft <strong>in</strong> den meisten Fällen völlig problemlos ab, manchmal<br />

kommt es aber zu <strong>in</strong>tensiven und andauernden Konflikten. Zur Vermeidung aber auch zur<br />

Lösung von Konflikten sollten fünf Punkte erfüllt se<strong>in</strong>:<br />

a) Regeln:<br />

Für die Nutzung der Spielplätze soll es e<strong>in</strong> möglichst klares Regelwerk geben, das berechtigten<br />

Spielbedürfnisse der Nutzer, wie auch das Recht der Anlieger auf angemessene<br />

Ruhezeiten berücksichtigt.<br />

b) Gestaltung<br />

Die Plätze müssen ihrer Funktion entsprechend angelegt und ausgestattet se<strong>in</strong>. Die<br />

Gestaltung soll dazu animieren die Plätze sachgemäß zu nutzen.<br />

c) Geme<strong>in</strong>wesen<br />

Die Bevölkerung e<strong>in</strong>es Wohnbereichs muss sich für ihre Spielplätze <strong>in</strong>teressieren. E<strong>in</strong><br />

Spielplatz dient der Bevölkerung. Je mehr diese sich mit dem Platz identifiziert und sich<br />

engagiert, um so ger<strong>in</strong>ger werden die Konflikte.<br />

d) Kontrolle und Sanktion<br />

Die E<strong>in</strong>haltung der Regeln sollte - von Zeit zu Zeit, oder auf Beschwerden h<strong>in</strong> - kontrolliert<br />

werden. Entsprechende Ordnungskräfte (Polizei oder Geme<strong>in</strong>devollzugsdienst) sollten<br />

ggf. Regelverstöße auch sanktionieren.<br />

e) Pädagogischer E<strong>in</strong>fluss<br />

Bei Beschwerden, aber auch zur Belebung von Plätzen, sollten auch die sozialen Institutionen<br />

Verantwortung für die Plätze <strong>in</strong> ihrem E<strong>in</strong>zugsbereich übernehmen. Dazu gehören<br />

Spielaktionen genauso wie die Konfliktmoderation oder die aufsuchende Jugendarbeit.<br />

Für den Bereich der Regeln wurde von der Arbeitsgruppe Öffentlicher Raum der kommunalen<br />

Krim<strong>in</strong>alprävention <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong> e<strong>in</strong>e Spielplatzsatzung erarbeitet. Sie soll als Grundlage<br />

für die weiteren Punkte e<strong>in</strong>er Konfliktprävention auf Spielplätzen dienen.<br />

3.2 Die Spielplatzsatzung<br />

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze<br />

für die große Kreisstadt <strong>Offenburg</strong> (Spielplatzsatzung)<br />

§ 1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Offenburg</strong> betreibt Spielplätze für alle Altersgruppen als öffentliche E<strong>in</strong>richtungen.<br />

E<strong>in</strong> besonderes Augenmerk bei der Neuplanung und Sanierung von Spielplätzen<br />

liegt auf der Schaffung und Erhaltung von attraktiven Spiel- Bewegungs- und Erfahrungsräumen<br />

für K<strong>in</strong>der und Jugendliche. Diese s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e wesentliche Ergänzung<br />

von Spielmöglichkeiten, die sich abseits der planungsrechtlichen Ausweisung bieten.<br />

(2) Öffentliche Spielplätze dürfen nur mit Zustimmung des Geme<strong>in</strong>derats aufgelöst werden.

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