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Konzeption Spielen in Offenburg 262.67 KB - Stadt Offenburg

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„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 21<br />

2.2 Integrierte Spiele<strong>in</strong>richtungen<br />

Der Kontakt mit anderen Altersgruppen und Erwachsenen im Spiel fördert die Entwicklung der Heranwachsenden.<br />

Zu diesem Zweck sollten - soweit möglich - für mehrere Altersgruppen geeignete größere<br />

Spielanlagen zur Verfügung stehen, <strong>in</strong> denen vielfältige Spiel- und Sportmöglichkeiten gegeben s<strong>in</strong>d. Diese<br />

Anlagen bieten sich beispielsweise an <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Freizeitanlagen, Gartenschauen, Kle<strong>in</strong>gartenanlagen<br />

und ähnlichen E<strong>in</strong>richtungen.<br />

2.3 Anlagen zur spielerisch-sportlichen Betätigung<br />

Für solche Tätigkeiten kommen beispielsweise <strong>in</strong> Betracht:<br />

- e<strong>in</strong> zusammenhängendes, möglichst mit Grünanlagen komb<strong>in</strong>iertes System von Fuß- und Radwegen,<br />

die vom übrigen Verkehr gesondert geführt werden,<br />

- stadtnahe Rodelbahnen und Skihänge, auch <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Anlage von Immissionsschutzwällen<br />

oder anderen Aufschüttungen, sowie<br />

- Rollschuh-, Skateboard- und Eislaufbahnen.<br />

2.4 Spontane und unbestimmte Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten<br />

Hierfür kommen - gegebenenfalls <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung - beispielsweise<br />

<strong>in</strong> Betracht:<br />

- <strong>Spielen</strong> auf Straßen und Plätzen, wenn dies ohne Gefährdung der K<strong>in</strong>der und des Straßenverkehrs<br />

möglich ist durch Widmung als Spielstraße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fußgängerzone mit besonderen<br />

Möglichkeiten zum <strong>Spielen</strong>,<br />

- Freigabe von öffentlichen Grünflächen und Wasserbereichen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche,<br />

- Überlassung und Gestaltung von Schulhöfen (Pausenhöfen) als öffentliche Spielfläche,<br />

- Umgestaltung von Block<strong>in</strong>nenbereichen als (beschränkt) öffentlich zugängliche private Spiel- und Begegnungsflächen,<br />

- Nutzung von flachen Dächern öffentlicher oder privater Gebäude und Garagen zum <strong>Spielen</strong>,<br />

- Schaffung von überdachten Allwetterspielmöglichkeiten, z. B. <strong>in</strong> ungenutzten Werkstätten, Läden, Fabrikräumen,<br />

- Bereitstellung besonderer stationärer E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche, z. B. "K<strong>in</strong>derbauernhof",<br />

"Spielhaus", "Mofawerkstatt",<br />

- Mehrfachnutzungen von sonstigen öffentlichen und privaten E<strong>in</strong>richtungen, z. B. Sportanlagen, E<strong>in</strong>richtungen<br />

freier Träger,<br />

- E<strong>in</strong>satz mobiler Spielmöglichkeiten an verschiedenen Standorten ("Spielmobil"),<br />

- Zugänglich machen von naturbelassenen und un- geordneten Freiflächen (z. B. Wiese, Brache, Baulücke).<br />

3 Spielbereichskonzept<br />

3.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Die unterschiedlichen Bedürfnisse der e<strong>in</strong>zelnen Altersstufen erfordern verschiedene Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten.<br />

Es kann <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> größeren Geme<strong>in</strong>den zweckmäßig se<strong>in</strong>, nach der Versorgungsfunktion<br />

und dem unterschiedlichen E<strong>in</strong>zugsbereich der Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten verschiedene<br />

Spielbereiche zu unterscheiden:<br />

- Geme<strong>in</strong>de-/Ortsteilbereich (A)<br />

Spielmöglichkeiten mit zentraler Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de oder e<strong>in</strong>en Ortsteil und alle<br />

Altersstufen,<br />

- Quartiersbereich (B)<br />

Spielmöglichkeiten mit begrenzter Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>en Wohnbereich vorzugsweise für<br />

schulpflichtige K<strong>in</strong>der,<br />

- Nachbarschaftsbereich (C)<br />

Spielmöglichkeiten im Nahbereich mit Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>en Wohnblock oder e<strong>in</strong>e Hausgruppe/Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspielplatz.<br />

Die Spielbereiche können mehrere sich ergänzende Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten nach Abschnitt 2<br />

umfassen. Die E<strong>in</strong>zugsbereiche der verschiedenen Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten e<strong>in</strong>es Spielbereichs<br />

sollten entsprechend ihrer Funktion (A, B oder C) möglichst alle Wohnbereiche angemessen versorgen.<br />

3.2 Spielbereiche A<br />

Die Gesamtfläche der Spielmöglichkeiten und -e<strong>in</strong>richtungen soll 2 500 m 2 bis 4000 m 2 (Brutto) betragen,<br />

ihre Entfernung zu den zugeordneten Wohnbereichen <strong>in</strong> der Regel 1 000m oder 15 Gehm<strong>in</strong>uten nicht überschreiten.<br />

Werden zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Anlage größere Flächen vorgesehen,

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