Konzeption Spielen in Offenburg 262.67 KB - Stadt Offenburg
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„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 21<br />
2.2 Integrierte Spiele<strong>in</strong>richtungen<br />
Der Kontakt mit anderen Altersgruppen und Erwachsenen im Spiel fördert die Entwicklung der Heranwachsenden.<br />
Zu diesem Zweck sollten - soweit möglich - für mehrere Altersgruppen geeignete größere<br />
Spielanlagen zur Verfügung stehen, <strong>in</strong> denen vielfältige Spiel- und Sportmöglichkeiten gegeben s<strong>in</strong>d. Diese<br />
Anlagen bieten sich beispielsweise an <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Freizeitanlagen, Gartenschauen, Kle<strong>in</strong>gartenanlagen<br />
und ähnlichen E<strong>in</strong>richtungen.<br />
2.3 Anlagen zur spielerisch-sportlichen Betätigung<br />
Für solche Tätigkeiten kommen beispielsweise <strong>in</strong> Betracht:<br />
- e<strong>in</strong> zusammenhängendes, möglichst mit Grünanlagen komb<strong>in</strong>iertes System von Fuß- und Radwegen,<br />
die vom übrigen Verkehr gesondert geführt werden,<br />
- stadtnahe Rodelbahnen und Skihänge, auch <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Anlage von Immissionsschutzwällen<br />
oder anderen Aufschüttungen, sowie<br />
- Rollschuh-, Skateboard- und Eislaufbahnen.<br />
2.4 Spontane und unbestimmte Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten<br />
Hierfür kommen - gegebenenfalls <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung - beispielsweise<br />
<strong>in</strong> Betracht:<br />
- <strong>Spielen</strong> auf Straßen und Plätzen, wenn dies ohne Gefährdung der K<strong>in</strong>der und des Straßenverkehrs<br />
möglich ist durch Widmung als Spielstraße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fußgängerzone mit besonderen<br />
Möglichkeiten zum <strong>Spielen</strong>,<br />
- Freigabe von öffentlichen Grünflächen und Wasserbereichen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche,<br />
- Überlassung und Gestaltung von Schulhöfen (Pausenhöfen) als öffentliche Spielfläche,<br />
- Umgestaltung von Block<strong>in</strong>nenbereichen als (beschränkt) öffentlich zugängliche private Spiel- und Begegnungsflächen,<br />
- Nutzung von flachen Dächern öffentlicher oder privater Gebäude und Garagen zum <strong>Spielen</strong>,<br />
- Schaffung von überdachten Allwetterspielmöglichkeiten, z. B. <strong>in</strong> ungenutzten Werkstätten, Läden, Fabrikräumen,<br />
- Bereitstellung besonderer stationärer E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche, z. B. "K<strong>in</strong>derbauernhof",<br />
"Spielhaus", "Mofawerkstatt",<br />
- Mehrfachnutzungen von sonstigen öffentlichen und privaten E<strong>in</strong>richtungen, z. B. Sportanlagen, E<strong>in</strong>richtungen<br />
freier Träger,<br />
- E<strong>in</strong>satz mobiler Spielmöglichkeiten an verschiedenen Standorten ("Spielmobil"),<br />
- Zugänglich machen von naturbelassenen und un- geordneten Freiflächen (z. B. Wiese, Brache, Baulücke).<br />
3 Spielbereichskonzept<br />
3.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Die unterschiedlichen Bedürfnisse der e<strong>in</strong>zelnen Altersstufen erfordern verschiedene Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten.<br />
Es kann <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> größeren Geme<strong>in</strong>den zweckmäßig se<strong>in</strong>, nach der Versorgungsfunktion<br />
und dem unterschiedlichen E<strong>in</strong>zugsbereich der Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten verschiedene<br />
Spielbereiche zu unterscheiden:<br />
- Geme<strong>in</strong>de-/Ortsteilbereich (A)<br />
Spielmöglichkeiten mit zentraler Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de oder e<strong>in</strong>en Ortsteil und alle<br />
Altersstufen,<br />
- Quartiersbereich (B)<br />
Spielmöglichkeiten mit begrenzter Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>en Wohnbereich vorzugsweise für<br />
schulpflichtige K<strong>in</strong>der,<br />
- Nachbarschaftsbereich (C)<br />
Spielmöglichkeiten im Nahbereich mit Versorgungsfunktion für e<strong>in</strong>en Wohnblock oder e<strong>in</strong>e Hausgruppe/Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspielplatz.<br />
Die Spielbereiche können mehrere sich ergänzende Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten nach Abschnitt 2<br />
umfassen. Die E<strong>in</strong>zugsbereiche der verschiedenen Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten e<strong>in</strong>es Spielbereichs<br />
sollten entsprechend ihrer Funktion (A, B oder C) möglichst alle Wohnbereiche angemessen versorgen.<br />
3.2 Spielbereiche A<br />
Die Gesamtfläche der Spielmöglichkeiten und -e<strong>in</strong>richtungen soll 2 500 m 2 bis 4000 m 2 (Brutto) betragen,<br />
ihre Entfernung zu den zugeordneten Wohnbereichen <strong>in</strong> der Regel 1 000m oder 15 Gehm<strong>in</strong>uten nicht überschreiten.<br />
Werden zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Anlage größere Flächen vorgesehen,