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Konzeption Spielen in Offenburg 262.67 KB - Stadt Offenburg

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„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 23<br />

gungsmöglichkeiten, <strong>in</strong>sbesondere das Spielbereichskonzept, die zeitliche Folge der Maßnahmen und<br />

deren F<strong>in</strong>anzierung können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en vom Rat beschlossenen <strong>Spielen</strong>twicklungsplan für das gesamte Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

als fachlicher Teil der kommunalen Entwicklungsplanung münden.<br />

Soweit erforderlich, sollten für Problembereiche, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> eng bebauten Gebieten mit hoher Dichte,<br />

bei vorhandenem Defizit an Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten oder <strong>in</strong> Bereichen mit besonderer Umweltbelastung,<br />

detaillierte räumliche Teilpläne - gegebenenfalls <strong>in</strong> städtebaulichen Rahmenplänen oder <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung oder Verkehrsberuhigung - erarbeitet werden.<br />

6.2 Berücksichtigung <strong>in</strong> der Bauleitplanung<br />

Nach § 1 Abs. 5 BauGB s<strong>in</strong>d bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse<br />

der Bevölkerung, <strong>in</strong>sbesondere die Bedürfnis- se der Familien, der jungen und alten Menschen und<br />

der Beh<strong>in</strong>derten, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung und somit auch<br />

die besonderen Belange der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen zu berücksichtigen. In den Bauleitplänen s<strong>in</strong>d die<br />

sich aus diesen Vorschriften ergebenden Folgerungen für die notwendige Flächenwidmung und Flächensicherung<br />

zu ziehen.<br />

6.2.1 Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan s<strong>in</strong>d - soweit <strong>in</strong> dieser Planungsstufe bereits möglich und s<strong>in</strong>nvoll - die öffentlichen<br />

Spielflächen (siehe 2.1) und gegebenen- falls sonstigen zum <strong>Spielen</strong> vorgesehenen öffentlich zugänglichen<br />

Flächen oder E<strong>in</strong>richtungen durch flächenmäßiges Planzeichen oder Standortsymbol nach der<br />

Planzeichenverordnung darzustellen.<br />

Im Erläuterungsbericht sollen der Spielflächenbedarf (vgl. Abschnitt 4) und das situationsspezifisch gewählte<br />

Spielbereichskonzept (vgl. Abschnitt 3) dargelegt werden. Dabei sollte der Nachweis der Deckung<br />

des Spielflächenbedarfs durch öffentliche Spielflächen oder auf andere Weise für das gesamte Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

sowie für die e<strong>in</strong>zelnen Spiel- bereiche geführt werden. Ist die Deckung des Bedarfs <strong>in</strong> bestimmten<br />

Gebieten wegen entgegenstehender Belange nicht möglich, ist dies darzulegen.<br />

6.2.2 Bebauungsplan<br />

Im Bebauungsplan s<strong>in</strong>d die öffentlichen Spielflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festzusetzen. Sonstige<br />

zum <strong>Spielen</strong> vorgesehene öffentliche Flächen oder E<strong>in</strong>richtungen wie Spielstraßen oder verkehrsberuhigte<br />

Bereiche können als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs.1 Nr.12 BauGB)<br />

festgesetzt werden. Standort, Größe und Zuordnung der Spielflächen und sonstigen zum <strong>Spielen</strong> vorgesehenen<br />

Flächen und E<strong>in</strong>richtungen, abgeleitet aus dem Spielbereichskonzept (vgl. Abschnitt 3) bzw. Flächennutzungsplan,<br />

s<strong>in</strong>d zu konkretisieren. Die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB für solche Bebauungspläne,<br />

durch die neues oder zusätzliches Baurecht für die Errichtung von Wohnungen begründet oder<br />

vorhandener Wohnungsbestand fortgeschrieben wird, soll H<strong>in</strong>weise über die Deckung des Spielflächenbedarfs<br />

für die im Geltungsbereich des Bebauungsplans zulässigen Wohnungen enthalten. Gegebenenfalls<br />

s<strong>in</strong>d Ausführungen über die Zuordnung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans zulässigen<br />

Wohnungen zu dem im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan dargelegten Spielbereichskonzept<br />

und dessen e<strong>in</strong>zelnen Spielbe- reichen erforderlich.<br />

6.3 Berücksichtigung bei der <strong>Stadt</strong>erneuerung<br />

Nach § 136 Abs. 4 i. V. m. § 136 Abs. 3 Nr. 2c BauGB s<strong>in</strong>d bei Sanierungsmaßnahmen u. a. die <strong>in</strong>frastrukturelle<br />

Erschließung des Gebiets, se<strong>in</strong>e Ausstattung mit Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen und mit<br />

Anlagen des Geme<strong>in</strong>bedarfs, <strong>in</strong>sbesondere unter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Aufgaben<br />

des Gebiets im Verflechtungsbereich, zu berück- sichtigen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen<br />

(§ 141 BauGB) oder vergleichbarer Vorplanungen s<strong>in</strong>d bestehende Defizite und mögliche Ressourcen<br />

für die Spiele<strong>in</strong>richtungen zu ermitteln und die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern und Mietern im<br />

Untersuchungsbereich bei der Um- und Neugestaltung von Spiele<strong>in</strong>richtungen zu erkunden. Da die Aufstellung<br />

von Bebauungsplänen (vgl. 6.2.2) für Sanierungsgebiete nicht vorgeschrieben ist, sollte das Konzept<br />

für die Spiele<strong>in</strong>richtungsplanung im Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen<br />

werden und <strong>in</strong> Programmen zur erhaltenden <strong>Stadt</strong>erneuerung und Wohnumfeldverbesserung als Zielsetzung<br />

für die vielfältigen Planungs-, Ordnungs- und Durchführungsmaßnahmen verankert werden.<br />

6.4 Nicht beplante im Zusammenhang bebaute Ortsteile<br />

Für Gebiete <strong>in</strong>nerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan i. S. des § 30<br />

BauGB nicht besteht und nicht erforderlich ist (unbeplanter Innenbereich i. S. von § 34 BauGB), sollen die<br />

Spielflächensituation und das erforderliche Konzept e<strong>in</strong>schließlich dessen Realisierung entsprechend den<br />

vorstehenden Ausführungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em detaillierten räumlichen Teilplan (siehe 6.1) dargelegt werden.

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