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Konzeption Spielen in Offenburg 262.67 KB - Stadt Offenburg

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„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 24<br />

7 Berücksichtigung im sozialen Wohnungsbau<br />

Bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln für größere Anlagen des sozialen Wohnungsbaus kann die Geme<strong>in</strong>de<br />

darauf h<strong>in</strong>wirken, dass die Anlage von öffentlich zugänglichen Spiel- und Kommunikationse<strong>in</strong>richtungen<br />

im vorstehenden S<strong>in</strong>n gewährleistet wird. Hierbei sollte - auch im H<strong>in</strong>blick auf kostengünstige Lösungen<br />

- geprüft werden, ob Spielbereiche als Geme<strong>in</strong>schaftsanlagen (siehe MBO) errichtet werden können.<br />

8. Genehmigung und Anzeige der Bauleitpläne, Berücksichtigung der Ziele und Zwecke der Sanierung<br />

Seit 1. 1. 1999 überholt.<br />

9 Spielflächen und Umweltschutz<br />

9.1 Allgeme<strong>in</strong>es und rechtliche Ausgangsbasis<br />

An Spielflächen besteht e<strong>in</strong> überragendes öffentliches Interesse. Sie s<strong>in</strong>d grundsätzlich <strong>in</strong> allen dem Wohnen<br />

dienenden Gebieten zulässig. Die von Spielflächen ausgehenden Immissionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> aller Regel für<br />

die Nachbarschaft als zumutbar anzusehen, jedenfalls soweit es sich um K<strong>in</strong>derspielplätze herkömmlicher<br />

Art nach Größe und Ausstattung mit Spielgeräten handelt. Die allgeme<strong>in</strong>e Regel der Zumutbarkeit kann<br />

jedoch im E<strong>in</strong>zelfall bei Spielflächen für Jugendliche, wie bei Bolzplätzen und Abenteuerspielflächen,<br />

durchbrochen se<strong>in</strong>.<br />

Bei der Standortbestimmung für Spielflächen aller Art sowie bei der Prüfung erforderlicher Schutzmaßnahmen<br />

vor dem von ihnen natürlicherweise ausgehenden Lärm ist also stets vom Gebot zur gegenseitigen<br />

Rücksichtnahme auszugehen.<br />

9.2 Schutz der Spielflächen<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche s<strong>in</strong>d vor Gefahren und gesundheitsschädigenden Immissionsbee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

zu schützen. Spielflächen aller Art s<strong>in</strong>d daher grundsätzlich nur dort anzulegen, wo sie ke<strong>in</strong>en unzumutbaren<br />

Immissionen ausgesetzt s<strong>in</strong>d. Lassen sich immissionsgefährdete Standorte nicht vermeiden, so s<strong>in</strong>d<br />

die Spielflächen durch Wände, Wälle, Anpflanzungen oder andere geeignete Vorkehrungen vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

durch Immissionen ausreichend zu schützen.<br />

9.3 Schutz empf<strong>in</strong>dlicher Nutzungen vor Lärm beim <strong>Spielen</strong><br />

Bei der Untersuchung über Erfordernis und Maßnahmen des Schutzes empf<strong>in</strong>dlicher Nutzungen vor Lärm<br />

beim <strong>Spielen</strong> ist von Folgendem auszugehen:<br />

- Das Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspiel (Spielbereich C) ist grundsätzlich auch <strong>in</strong> re<strong>in</strong>en Wohngebieten zulässig. Es stellt<br />

nämlich e<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteil des Wohnens dar. Die sozialen Belange wie die Erreichbarkeit auf<br />

kurzen und sicheren Wegen für die K<strong>in</strong>der und der erforderliche enge Kontakt zwischen K<strong>in</strong>dern und Eltern<br />

haben grundsätzlich Vorrang vor dem Schutz der Wohnruhe. Spielplätze sollten jedoch so angeordnet<br />

werden, dass die Wohnruhe, soweit wie möglich, geschützt wird.<br />

- Von Spiele<strong>in</strong>richtungen für Jugendliche (z. B. "Bolzplätze" und Abenteuerspielplätze) gehen <strong>in</strong> der Regel<br />

Lärmimmissionen aus, die zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Wohnruhe und sonstiger schutzbedürftiger<br />

Nutzungen führen können. Dies ist bei den Spielbereichen A und B<strong>in</strong> der Regel anzunehmen.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Immissionen ist, soweit erforderlich, der Immissionsschutz durch die E<strong>in</strong>haltung<br />

bestimmter Abstände, durch Schutzflächen, Schutzanlagen und/oder Schutzvorkehrungen sicherzustellen.<br />

Arbeitskreis" Technische Fragen des <strong>Stadt</strong>baus" der ARGE BAU<br />

(42. Sitzung am 2./3. 6. 1987 <strong>in</strong> Bremen)

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