Konzeption Spielen in Offenburg 262.67 KB - Stadt Offenburg
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„<strong>Spielen</strong> <strong>in</strong> <strong>Offenburg</strong>“ 24<br />
7 Berücksichtigung im sozialen Wohnungsbau<br />
Bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln für größere Anlagen des sozialen Wohnungsbaus kann die Geme<strong>in</strong>de<br />
darauf h<strong>in</strong>wirken, dass die Anlage von öffentlich zugänglichen Spiel- und Kommunikationse<strong>in</strong>richtungen<br />
im vorstehenden S<strong>in</strong>n gewährleistet wird. Hierbei sollte - auch im H<strong>in</strong>blick auf kostengünstige Lösungen<br />
- geprüft werden, ob Spielbereiche als Geme<strong>in</strong>schaftsanlagen (siehe MBO) errichtet werden können.<br />
8. Genehmigung und Anzeige der Bauleitpläne, Berücksichtigung der Ziele und Zwecke der Sanierung<br />
Seit 1. 1. 1999 überholt.<br />
9 Spielflächen und Umweltschutz<br />
9.1 Allgeme<strong>in</strong>es und rechtliche Ausgangsbasis<br />
An Spielflächen besteht e<strong>in</strong> überragendes öffentliches Interesse. Sie s<strong>in</strong>d grundsätzlich <strong>in</strong> allen dem Wohnen<br />
dienenden Gebieten zulässig. Die von Spielflächen ausgehenden Immissionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> aller Regel für<br />
die Nachbarschaft als zumutbar anzusehen, jedenfalls soweit es sich um K<strong>in</strong>derspielplätze herkömmlicher<br />
Art nach Größe und Ausstattung mit Spielgeräten handelt. Die allgeme<strong>in</strong>e Regel der Zumutbarkeit kann<br />
jedoch im E<strong>in</strong>zelfall bei Spielflächen für Jugendliche, wie bei Bolzplätzen und Abenteuerspielflächen,<br />
durchbrochen se<strong>in</strong>.<br />
Bei der Standortbestimmung für Spielflächen aller Art sowie bei der Prüfung erforderlicher Schutzmaßnahmen<br />
vor dem von ihnen natürlicherweise ausgehenden Lärm ist also stets vom Gebot zur gegenseitigen<br />
Rücksichtnahme auszugehen.<br />
9.2 Schutz der Spielflächen<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche s<strong>in</strong>d vor Gefahren und gesundheitsschädigenden Immissionsbee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
zu schützen. Spielflächen aller Art s<strong>in</strong>d daher grundsätzlich nur dort anzulegen, wo sie ke<strong>in</strong>en unzumutbaren<br />
Immissionen ausgesetzt s<strong>in</strong>d. Lassen sich immissionsgefährdete Standorte nicht vermeiden, so s<strong>in</strong>d<br />
die Spielflächen durch Wände, Wälle, Anpflanzungen oder andere geeignete Vorkehrungen vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
durch Immissionen ausreichend zu schützen.<br />
9.3 Schutz empf<strong>in</strong>dlicher Nutzungen vor Lärm beim <strong>Spielen</strong><br />
Bei der Untersuchung über Erfordernis und Maßnahmen des Schutzes empf<strong>in</strong>dlicher Nutzungen vor Lärm<br />
beim <strong>Spielen</strong> ist von Folgendem auszugehen:<br />
- Das Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>derspiel (Spielbereich C) ist grundsätzlich auch <strong>in</strong> re<strong>in</strong>en Wohngebieten zulässig. Es stellt<br />
nämlich e<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteil des Wohnens dar. Die sozialen Belange wie die Erreichbarkeit auf<br />
kurzen und sicheren Wegen für die K<strong>in</strong>der und der erforderliche enge Kontakt zwischen K<strong>in</strong>dern und Eltern<br />
haben grundsätzlich Vorrang vor dem Schutz der Wohnruhe. Spielplätze sollten jedoch so angeordnet<br />
werden, dass die Wohnruhe, soweit wie möglich, geschützt wird.<br />
- Von Spiele<strong>in</strong>richtungen für Jugendliche (z. B. "Bolzplätze" und Abenteuerspielplätze) gehen <strong>in</strong> der Regel<br />
Lärmimmissionen aus, die zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Wohnruhe und sonstiger schutzbedürftiger<br />
Nutzungen führen können. Dies ist bei den Spielbereichen A und B<strong>in</strong> der Regel anzunehmen.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Immissionen ist, soweit erforderlich, der Immissionsschutz durch die E<strong>in</strong>haltung<br />
bestimmter Abstände, durch Schutzflächen, Schutzanlagen und/oder Schutzvorkehrungen sicherzustellen.<br />
Arbeitskreis" Technische Fragen des <strong>Stadt</strong>baus" der ARGE BAU<br />
(42. Sitzung am 2./3. 6. 1987 <strong>in</strong> Bremen)