Immobilien Magazin Nr. 2 | 2018
Steinauer Immobilien AG: Ihre Spezialisten für den Verkauf und die Bewirtschaftung von Immobilien
Steinauer Immobilien AG: Ihre Spezialisten für den Verkauf und die Bewirtschaftung von Immobilien
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Am Arbeitsplatz<br />
Die Wohnungsübergabe – ein Job mit vielen Facetten<br />
Es ist wie im Hotel: Der ausziehende Gast möchte so rasch wie möglich die Formalitäten hinter sich bringen, der Einziehende freut sich und<br />
erwartet ein sauberes und aufgeräumtes Zimmer. Die formelle Wohnungsübergabe hat aber auch gesetzliche Pflichten zu erfüllen.<br />
Die gesetzliche Grundlage<br />
Der Mieter muss die Wohnung in dem<br />
Zustand zurückgeben, der sich aus<br />
dem vertragsgemässen Gebrauch<br />
ergibt. Der Vermieter muss den<br />
Zustand der Wohnung prüfen und<br />
Mängel, für die der Mieter einzustehen<br />
hat, diesem sofort melden. So<br />
beschreibt der Gesetzesgeber die<br />
Wohnungsübergabe in Art. 267 OR.<br />
Um diesem Anspruch zu genügen,<br />
werden in der Regel die einzelnen<br />
Bauteile in einer Wohnung einer<br />
Prüfung unterzogen. Die Verwalterin<br />
oder der Verwalter kontrolliert z.B. ob<br />
die Rollläden funktionieren, der Boden<br />
unbeschädigt ist und die Haushaltsgeräte<br />
funktionsfähig und sauber sind.<br />
Der ausziehende Mieter<br />
Es ist wie am letzten Ferientag an der<br />
Hotelrezeption. Der erste Eindruck<br />
zählt, der letzte Eindruck bleibt. Das<br />
"Checkout" sollte aus Sicht des<br />
ausziehenden Mieters also möglichst<br />
einfach vor sich gehen. In der Regel<br />
verläuft die Wohnungsrückgabe ohne<br />
grössere Schwierigkeiten, zumal fast<br />
alle Verwaltungen "Auszugs-Checklisten"<br />
anbieten und professionelle<br />
Umzugs- und Reinigungsunternehmen<br />
wissen, worauf zu achten ist.<br />
Der einziehende Mieter<br />
Die Freude auf die neue Wohnung ist<br />
gross und oft werden auch neue<br />
6<br />
Einrichtungsgegenstände angeschafft.<br />
Dennoch möchte der neue Mieter<br />
sicher sein, dass er die Wohnung im<br />
vertraglich vereinbarten Zustand<br />
übernimmt und die vorhandenen<br />
Schäden sorgfältig geprüft und in<br />
einem Protokoll notiert werden.<br />
Der Schadensinspektor<br />
Anlässlich der Wohnungsübergabe ist<br />
der Verwalter so etwas wie ein<br />
Schadeninspektor. Das Gesetz<br />
schreibt vor, dass der Mieter die Sache<br />
sorgfältig zu gebrauchen hat. Dennoch<br />
können Schäden am Mietobjekt<br />
entstehen. Es gilt also zu klären, wie<br />
der Schaden entstanden ist, wer ihn<br />
verursacht hat und wie er sich beheben<br />
lässt? Was ist mietrechtlich dem<br />
ausziehenden Mieter zu belasten und<br />
was ist vom Vermieter zu übernehmen?<br />
Diese Fragen müssen vor Ort<br />
entschieden und ein allfälliger<br />
Kostenanteil im Protokoll festgehalten<br />
werden.<br />
Vormieter ist nicht anwesend<br />
Nur ganz selten, aber trotzdem kommt<br />
es vor: Der ausziehende Mieter ist am<br />
vereinbarten Termin der Wohnungsrückgabe<br />
nicht anwesend. Gemäss Art.<br />
267a Abs. 1 OR muss der Vermieter<br />
Mängel, für die der Mieter einzustehen<br />
hat, diesem sofort melden. Ist der<br />
Mieter an der Wohnungsrückgabe nicht<br />
anwesend, muss der Verwalter die<br />
festgestellten Mängel dem Mieter in<br />
Form einer Mängelrüge innert weniger<br />
Stunden nach Feststellung dem Mieter,<br />
am besten per Einschreiben, zustellen.<br />
Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es<br />
einfacher, wenn der ausziehende<br />
Mieter bei der Wohnungsrückgabe<br />
anwesend ist.<br />
Einen guten Start<br />
Der einziehende Mieter hat noch<br />
einiges zu erledigen. Die Adressänderung<br />
bei allen Ämtern und<br />
Versicherungen sowie der Umzug des<br />
Multimediaanschlusses ist stets mit<br />
Umtrieben verbunden. Manchmal sind<br />
zusätzlich einige Renovationsarbeiten<br />
in der Wohnung vorzunehmen. Es<br />
braucht also noch etwas Geduld, bis<br />
man das neue Daheim geniessen kann.<br />
Uns bleibt, einen guten Start zu<br />
wünschen.<br />
Kontakt<br />
René Müller<br />
Leiter <strong>Immobilien</strong>bewirtschaftung<br />
Tel. 044 864 16 16<br />
info@steinauer-immo.ch