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Immobilien Magazin Nr. 2 | 2018

Steinauer Immobilien AG: Ihre Spezialisten für den Verkauf und die Bewirtschaftung von Immobilien

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Am Arbeitsplatz<br />

Die Wohnungsübergabe – ein Job mit vielen Facetten<br />

Es ist wie im Hotel: Der ausziehende Gast möchte so rasch wie möglich die Formalitäten hinter sich bringen, der Einziehende freut sich und<br />

erwartet ein sauberes und aufgeräumtes Zimmer. Die formelle Wohnungsübergabe hat aber auch gesetzliche Pflichten zu erfüllen.<br />

Die gesetzliche Grundlage<br />

Der Mieter muss die Wohnung in dem<br />

Zustand zurückgeben, der sich aus<br />

dem vertragsgemässen Gebrauch<br />

ergibt. Der Vermieter muss den<br />

Zustand der Wohnung prüfen und<br />

Mängel, für die der Mieter einzustehen<br />

hat, diesem sofort melden. So<br />

beschreibt der Gesetzesgeber die<br />

Wohnungsübergabe in Art. 267 OR.<br />

Um diesem Anspruch zu genügen,<br />

werden in der Regel die einzelnen<br />

Bauteile in einer Wohnung einer<br />

Prüfung unterzogen. Die Verwalterin<br />

oder der Verwalter kontrolliert z.B. ob<br />

die Rollläden funktionieren, der Boden<br />

unbeschädigt ist und die Haushaltsgeräte<br />

funktionsfähig und sauber sind.<br />

Der ausziehende Mieter<br />

Es ist wie am letzten Ferientag an der<br />

Hotelrezeption. Der erste Eindruck<br />

zählt, der letzte Eindruck bleibt. Das<br />

"Checkout" sollte aus Sicht des<br />

ausziehenden Mieters also möglichst<br />

einfach vor sich gehen. In der Regel<br />

verläuft die Wohnungsrückgabe ohne<br />

grössere Schwierigkeiten, zumal fast<br />

alle Verwaltungen "Auszugs-Checklisten"<br />

anbieten und professionelle<br />

Umzugs- und Reinigungsunternehmen<br />

wissen, worauf zu achten ist.<br />

Der einziehende Mieter<br />

Die Freude auf die neue Wohnung ist<br />

gross und oft werden auch neue<br />

6<br />

Einrichtungsgegenstände angeschafft.<br />

Dennoch möchte der neue Mieter<br />

sicher sein, dass er die Wohnung im<br />

vertraglich vereinbarten Zustand<br />

übernimmt und die vorhandenen<br />

Schäden sorgfältig geprüft und in<br />

einem Protokoll notiert werden.<br />

Der Schadensinspektor<br />

Anlässlich der Wohnungsübergabe ist<br />

der Verwalter so etwas wie ein<br />

Schadeninspektor. Das Gesetz<br />

schreibt vor, dass der Mieter die Sache<br />

sorgfältig zu gebrauchen hat. Dennoch<br />

können Schäden am Mietobjekt<br />

entstehen. Es gilt also zu klären, wie<br />

der Schaden entstanden ist, wer ihn<br />

verursacht hat und wie er sich beheben<br />

lässt? Was ist mietrechtlich dem<br />

ausziehenden Mieter zu belasten und<br />

was ist vom Vermieter zu übernehmen?<br />

Diese Fragen müssen vor Ort<br />

entschieden und ein allfälliger<br />

Kostenanteil im Protokoll festgehalten<br />

werden.<br />

Vormieter ist nicht anwesend<br />

Nur ganz selten, aber trotzdem kommt<br />

es vor: Der ausziehende Mieter ist am<br />

vereinbarten Termin der Wohnungsrückgabe<br />

nicht anwesend. Gemäss Art.<br />

267a Abs. 1 OR muss der Vermieter<br />

Mängel, für die der Mieter einzustehen<br />

hat, diesem sofort melden. Ist der<br />

Mieter an der Wohnungsrückgabe nicht<br />

anwesend, muss der Verwalter die<br />

festgestellten Mängel dem Mieter in<br />

Form einer Mängelrüge innert weniger<br />

Stunden nach Feststellung dem Mieter,<br />

am besten per Einschreiben, zustellen.<br />

Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es<br />

einfacher, wenn der ausziehende<br />

Mieter bei der Wohnungsrückgabe<br />

anwesend ist.<br />

Einen guten Start<br />

Der einziehende Mieter hat noch<br />

einiges zu erledigen. Die Adressänderung<br />

bei allen Ämtern und<br />

Versicherungen sowie der Umzug des<br />

Multimediaanschlusses ist stets mit<br />

Umtrieben verbunden. Manchmal sind<br />

zusätzlich einige Renovationsarbeiten<br />

in der Wohnung vorzunehmen. Es<br />

braucht also noch etwas Geduld, bis<br />

man das neue Daheim geniessen kann.<br />

Uns bleibt, einen guten Start zu<br />

wünschen.<br />

Kontakt<br />

René Müller<br />

Leiter <strong>Immobilien</strong>bewirtschaftung<br />

Tel. 044 864 16 16<br />

info@steinauer-immo.ch

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