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„Kleine Antje“ Hahnke GbR - Putbus

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öffentliche bekAnntmAchungen<br />

hinWeise zur Arbeit unserer freiWilligen feuerWehr<br />

Aus gegebener Veranlassung möchte ich Ihnen, liebe Bürgerinnen<br />

und Bürger von <strong>Putbus</strong> und den Ortsteilen einige<br />

Hinweise zum Umgang mit offenem Feuer geben.<br />

Alljährlich ist in den Sommermonaten ein Anstieg der Einsätze<br />

der Freiwilligen Feuerwehren zu verzeichnen. Vor Jahren waren<br />

es die Böschungsbrände, die durch die Kleinbahn, aber auch<br />

durch Erntemaschinen verursacht wurden. Es gab Tage, da<br />

war unsere Feuerwehr dreimal am Tag unterwegs um zwischen<br />

<strong>Putbus</strong> und Sellin Flächenbrände auf Stoppelfelder und Waldstreifen<br />

zu löschen.<br />

Hinzu kamen Verkehrsunfälle auf den Straßen unseres Territoriums,<br />

zu denen ebenfalls die Feuerwehr gerufen wurde.<br />

In diesem Jahr wurde die Feuerwehr <strong>Putbus</strong> bis zum heutigen<br />

Tag zu 20 Einsätze gerufen, erfreulich, dass noch kein Einsatz<br />

bezüglich eines Flächenbrandes an der Bahnstrecke <strong>Putbus</strong>-<br />

Sellin dabei war. Mit der Ursache des am Sonntag, dem 20.Mai<br />

in Lauterbach ausgebrochenen Bahndammbrandes, das auf<br />

zwei Lagerhallen übergegriffen ist, beschäftigen sich zur Zeit<br />

noch höhere Instanzen.<br />

In diesem Sommer sind bisher drei Einsätze der Feuerwehr<br />

notwendig geworden, weil Bürger leichtsinnig, bei großer<br />

Trockenheit mittels Gasbrenner Teile ihrer Grundstückshecken<br />

bzw. Bepflanzungen entzündet hatten. Diesen Bürgern musste<br />

die Stadt <strong>Putbus</strong> auf der Grundlage des § 26 Abs. 2 b des<br />

Brandschutzgesetzes(Kostenersatz) die Einsätze in Rechnung<br />

stellen.<br />

Premiere Am geburtstAg<br />

hilferuf der JugendfeuerWehr<br />

Seit einigen Jahren steht auf dem Hof der Feuerwehr in der<br />

Eichenallee ein Container, in den Sie liebe Bürgerinnen und<br />

Bürger Metallschrott einwerfen können. Aus dem Erlös der<br />

Schrottablieferung finanzieren wir unsere Jugendarbeit. Wir<br />

sparen das Geld für das jährliche Zeltlager, für unsere Weihnachtsfeier<br />

u.ä. Dafür sind wir dem Teil der Bevölkerung, die<br />

wirklich Metallschrott für uns in den Container werfen auch<br />

sehr dankbar. Leider stellen wir aber auch immer wieder fest,<br />

dass ein Teil der Bevölkerung sämtlichen Unrat, wie z.B.<br />

Plastestühle, Fernseher, Computer oder auch Autoreifen in<br />

den Container entsorgen. Diese Bürger schaden uns und der<br />

Feuerwehr, weil wir vom Schrottabnehmer unheimlich viel Geld<br />

Pn # 09.12 4<br />

§ 26 Abs. 2 ist wie folgt formuliert:<br />

Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren<br />

sind die Kosten nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen<br />

oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten.<br />

Das Gleiche gilt für Einsätze nach Absatz 1<br />

a) für den Brandstifter, der nicht selbst Geschädigter ist,<br />

b) für den Geschädigten, wenn er den Einsatz der Feuerwehr<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,<br />

c) für den Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer<br />

baulichen oder technischen Anlage mit besonderem Gefahrenpotential<br />

erforderlich geworden ist,<br />

d) für Personen, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger<br />

Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmieren,<br />

e) für den Eigentümer oder Besitzer einer Brandmeldeanlage,<br />

wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst.<br />

Angesichts der Tatsache, dass im Monat Oktober wieder das<br />

Verbrennen von nicht kompostierbaren Gartenabfällen bzw.<br />

kranken Gehölzen durch den Landkreis erlaubt ist, auch hier<br />

der Hinweis, wenn es bei derartigen Verbrennmassnahmen auf<br />

ihren Grundstücken zu einem Einsatz der Feuerwehr kommt,<br />

ist auch dieser Einsatz für den betreffenden Bürger kostenpflichtig.<br />

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass das<br />

Verbrennen nur Montags – Sonnabends in der Zeit von 08.00 –<br />

18.00 Uhr für 2 Stunden erlaubt ist. Dabei sollte auch unbedingt<br />

auf die Windverhältnisse geachtet werden.<br />

Heidrun Schrank<br />

SB Brandschutz<br />

Als am Sonntag, dem 20. Mai gegen 14.09 Uhr die Sirene in<br />

<strong>Putbus</strong> ertönte, sprangen auch Oberlöschmeister Andreas<br />

Sachtleben und seine Tochter Antje ins Auto und fuhren zum<br />

Gerätehaus zum Einsatz. Dieser führte 21 Kameradinnen und<br />

Kameraden nach Lauterbach zum Brand der alten Lagerhalle<br />

des ehemaligen Fischwerkes. Eigentlich war in der Familie<br />

Sachtleben etwas anderes für diesen Nachmittag geplant, es<br />

sollte der 20. Geburtstag von Antje gefeiert werden. Als Vater<br />

und Tochter zum Einsatz fuhren, wussten sie noch nicht, dass<br />

dieser Einsatz bis gegen 21.30 Uhr dauern würde und danach<br />

nicht mehr an Geburtstagsparty zu denken war. So erlebte Feuerwehrfrau<br />

Antje Sachtleben, die erst seit 2011 aktives Mitglied<br />

der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Putbus</strong> ist, ihren ersten Einsatz der<br />

sie zwar hart forderte, aber auch glücklich machte, helfend<br />

dabei gewesen zu sein.<br />

Foto: Uwe Driest<br />

abgezogen bekommen für diese Gegenstände, die nicht aus<br />

Metall sind. Wenn uns die aktiven Kameraden auch helfen, die<br />

„Fremdkörper“ aus dem Container zu sammeln – wo sollen wir<br />

diese Sachen lassen?<br />

Bitte liebe Bürgerinnen und Bürger, nutzen Sie für die Entsorgung<br />

von Fernseher, Waschmaschinen und Computer den kostenlosen<br />

Abholservice durch die Nehlsen GmbH. Sie brauchen<br />

doch nur eine Karte ausfüllen und die Teile zum Abholtermin<br />

vor Ihre Haustür stellen. Das ist viel einfacher als sie erst noch<br />

zur Feuerwehr fahren. In unseren Container gehören diese Teile<br />

absolut nicht hinein.<br />

Ihre Jugendfeuerwehr <strong>Putbus</strong>

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