BOS-Sprechfunk - THW Erlensee
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3 Rechtsvorschriften<br />
Für das Errichten und Betreiben von <strong>Sprechfunk</strong>betriebsstellen und <strong>Sprechfunk</strong>verbindungen sowie für<br />
die Abwicklung des <strong>Sprechfunk</strong>verkehrs bei den Sicherheitsbehörden gelten eine Reihe von Gesetzen,<br />
Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften. Nachfolgend werden die wichtigsten Regelwerke besprochen.<br />
3.1 Allgemeine Rechtsvorschriften mit Bezug zum <strong>BOS</strong>-<strong>Sprechfunk</strong><br />
Bei jeder Nachrichtenübertragung mittels <strong>Sprechfunk</strong>, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist – egal<br />
ob analog oder digital – sind Rechtsvorschriften zum Schutz der transportierten Informationen zu beachten.<br />
Diese betreffen nicht nur die Geheimhaltungspflicht durch das Fernmeldebetriebspersonal sondern<br />
auch den Missbrauch von Funkanlagen. In diesem Zusammenhang sind folgende grundlegenden, im<br />
Anhang aufgeführten Rechtsvorschriften relevant:<br />
• Grundgesetz (GG) Art. 73 Abs. 7 (Umfang der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes) und<br />
Art. 10 (Brief und Postgeheimnis)<br />
• Telekommunikationsgesetz (TKG), gesetzliches Regelwerk für Fernmeldeanlagen.<br />
Beachte: §1-3, §55, §88-90<br />
• Strafgesetzbuch (StGB), definiert Straftaten und regelt das Ausmaß. Beachte:<br />
§ 11, Abs. 1, Abschnitt 2 und 4 (Personen und Sachbegriffe)<br />
§ 201, Abs. 2, Abschnitt 3 und 4 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)<br />
§ 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen)<br />
§ 331 (Vorteilsannahme)<br />
§ 332 (Bestechlichkeit)<br />
§ 353 (Verletzung des Dienstgeheimnisses)<br />
§ 358 (Nebenfolgen)<br />
• Verpflichtungsgesetz, zur Verpflichtung einer Person auf die ” gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten“<br />
ohne Amtsträger zu sein.<br />
Weitere speziell für den <strong>BOS</strong>-<strong>Sprechfunk</strong> relevante Bestimmungen sind in den folgenden beiden<br />
Schriftstücken zu finden:<br />
• Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der<br />
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (<strong>BOS</strong>) –<strong>BOS</strong>-Funkrichtlinie–, Bek. d. BMI<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
• Dienstvorschrift ” <strong>Sprechfunk</strong>dienst“ (DV 810), eingeführt mit Rd. Erl. d. BMI vom 27.05.1977.<br />
Die DV 810 wurde im Februar 1985 erweitert und als PDV/DV 810 ” Dienstvorschrift für den Fernmeldedienst“<br />
mit Ergänzungen für den Katastrophenschutz erlassen. Die Kats-DV 810 ” <strong>Sprechfunk</strong>dienst“<br />
- Ausgabe März 1977 - bleibt danach als PDV/DV 810.3 voll gültig.<br />
3.2 <strong>BOS</strong>-Funkrichtlinie<br />
In der <strong>BOS</strong>-Funkrichtlinie sind im Wesentnlichen die technischen Rahmenbedingungen für das <strong>BOS</strong>-<br />
Funknetz festgelegt. Diese sind z. B.<br />
1. Berechtigte des <strong>BOS</strong>-Funks;<br />
2. Frequenzbereiche;<br />
14 Ausbildungsunterlage BA <strong>Sprechfunk</strong> V 4.02<br />
c○N. Eulig