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BOS-Sprechfunk - THW Erlensee

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3.3 Dienstvorschrift ” <strong>Sprechfunk</strong>dienst“ (DV 810)<br />

Die DV 810 regelt den <strong>Sprechfunk</strong>betriebsdienst und die Abwicklung des <strong>Sprechfunk</strong>verkehrs der<br />

<strong>BOS</strong>. Da dieses die Hauptaufgaben des <strong>Sprechfunk</strong>ers beschreibt, beschäftigen sich mehrere Abschnitte<br />

dieser Ausbildungsunterlage mit den in der DV 810 festgelegten Themen.<br />

3.3.1 Aufgaben und Gliederung<br />

Der <strong>Sprechfunk</strong>dienst hat die Aufgabe, <strong>Sprechfunk</strong>verbindungen auf den zugewiesenen Kanälen/<br />

Frequenzen unter Verwendung der zugeteilten Rufnamen/ Rufzeichen und unter Beachtung der<br />

Meterwellenfunk-Richtlinie <strong>BOS</strong> herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten.<br />

Man unterscheidet ortsfeste und bewegliche <strong>Sprechfunk</strong>betriebsstellen sowie Relaisfunkstellen.<br />

3.3.2 Verschwiegenheitspflicht<br />

Alle Teilnehmer am <strong>Sprechfunk</strong>verkehr unterliegen der Verschwiegenheit. Da die Helfer des <strong>THW</strong> in<br />

einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis stehen, besteht diese Pflicht automatisch (RV 08/99). In<br />

der Ausbildung ist der Inhalt der Verschwiegenheit gelegentlich zu wiederholen, und die Helfer sind auf<br />

die damit zusammenhängenden Straftatbestände der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201<br />

StGB) und von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) sowie Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit<br />

(§ 332 StGB) und die Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) sowie die Nebenfolgen aus §<br />

358 StGB hinzuweisen.<br />

Nehmen Personen am <strong>Sprechfunk</strong>verkehr teil, die nicht direkt Helfer der Bundesanstalt sind, so müssen<br />

sie förmlich über die Verschwiegenheitspflicht belehrt werden.<br />

3.3.3 Betriebsleitung<br />

Um den reibungslosen <strong>Sprechfunk</strong>betrieb sicherzustellen, sind in jedem Funkverkehrskreis Aufsichtsaufgaben<br />

notwendig. Diese Aufgaben müssen nachgeordnete Betriebsleitungen wahrnehmen. Im Einsatz<br />

übernehmen gewöhnlich die Führungsstellen die Betriebsleitung auf ihrem Einsatzkanal, so wie sie<br />

vergleichbar auch für die taktischen Belange die Führung übernehmen. In der täglichen Gefahrenabwehr,<br />

also bei Feuerwehr und Rettungsdienst üben Feuerwehr- und Rettungsleitstellen die Betriebsleitung<br />

aus.<br />

Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört im einzelnen:<br />

- Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften,<br />

- Erlaß von Regelungen für den <strong>Sprechfunk</strong>verkehrskreis,<br />

- Erstellung und Herausgabe von Betriebsunterlagen,<br />

- Zuteilung von Rufzeichen,<br />

- Überwachung des Funkbetriebes,<br />

- erste Verbindungsaufnahme auf einem neuen <strong>Sprechfunk</strong>verkehrskreis,<br />

- Wiedereröffnung des Funkverkehrs nach Störungen,<br />

- Überwachung der Einhaltung der Funkdisziplin,<br />

- Beendigung des Funkeinsatzes nach Weisung des taktischen Führers.<br />

18 Ausbildungsunterlage BA <strong>Sprechfunk</strong> V 4.02<br />

c○N. Eulig

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