Alterssicherung an den Grenzen - EURES Bodensee
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wird auf Grund der eigenen Beitragsdauer<br />
und des Einkommens festgelegt und nach<br />
dem so gen<strong>an</strong>nten Splitting-System berechnet.<br />
Die Einkünfte, welche beide Personen<br />
während der gemeinsamen Ehejahre erzielt<br />
haben, wer<strong>den</strong> ihnen je zur Hälfte gutgeschrieben<br />
wie auch die Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.<br />
Die bei<strong>den</strong> Einzelrenten zusammen<br />
sind auf 150 % der maximalen Einzelrente<br />
begrenzt (d. h. ab 1.1.2003 auf 3165,- CHF pro<br />
Monat).<br />
4. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften<br />
Mit der 10. AHV-Revision wur<strong>den</strong> Erziehungsund<br />
Betreuungsgutschriften eingeführt für<br />
die Betreuung von Kindern bis zu 16 Jahren<br />
beziehungsweise von pflegebedürftigen Verw<strong>an</strong>dten,<br />
die mit der betreuen<strong>den</strong> Person im<br />
selben Haushalt leben. Für jedes Jahr, in dem<br />
Versicherte – egal ob verheiratet oder alleinerziehend<br />
– Kinder bis ins Alter von 16 Jahren<br />
betreuen, wird bei der Berechnung der<br />
AHV/IV-Rente zum Erwerbseinkommen ein<br />
zusätzlicher Betrag – die Erziehungsgutschrift<br />
– addiert. Im Moment beträgt die Zulage<br />
37.980,- CHF.<br />
Bei Verheirateten wird die Gutschrift<br />
für die gemeinsame Zeit der Ehedauer halbiert.<br />
Ledige RentnerInnen, die Kinder betreut<br />
haben, erhalten rückwirkend Erziehungsgutschriften.<br />
Wer schwer pflegebedürftige, nahe<br />
Verw<strong>an</strong>dte (Ehegatten, Schwiegereltern, Kinder,<br />
Stiefkinder, etc.) betreut, die im gleichen<br />
Haushalt leben, k<strong>an</strong>n Betreuungsgutschriften<br />
be<strong>an</strong>tragen.<br />
Wie die Erziehungsgutschriften wer<strong>den</strong><br />
diese unabhängig vom Zivilst<strong>an</strong>d entrichtet.<br />
Verheirateten wer<strong>den</strong> die Gutschriften<br />
während der Ehe je zur Hälfte gutgeschrieben.<br />
Die Gutschrift k<strong>an</strong>n nicht rückwirkend<br />
be<strong>an</strong>sprucht wer<strong>den</strong>. Um sie zu erhalten, ist<br />
ALTERSSICHERUNG IN DER SCHWEIZ<br />
jährlich eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse<br />
nötig. Eine Kumulation von Erziehungs-<br />
und Betreuungsgutschriften ist nicht<br />
möglich.<br />
5. Rentenvorbezug<br />
Frauen wie Männer können auf Wunsch ihre<br />
Rente vor dem or<strong>den</strong>tlichen Rentenalter beziehen.<br />
Als Gegenleistung müssen sie eine<br />
fortdauernde Rentenkürzung in Kauf nehmen.<br />
Für Frauen der Jahrgänge 1947 und älter<br />
beträgt der Kürzungssatz 3,4 % pro Jahr. Für<br />
Frauen mit 48er Jahrg<strong>an</strong>g und darüber wie<br />
für Männer gilt ein Kürzungssatz von 6,8 %.<br />
Männer können die Altersrente ab dem 63.<br />
Lebensjahr be<strong>an</strong>tragen, Frauen ab dem 62.<br />
5.1 Rentenaufschub<br />
Eine geringfügige Änderung bewirkt die 10.<br />
AHV-Revision bei der Möglichkeit, <strong>den</strong><br />
Rentenbezug hinauszuschieben. Alle Versicherten<br />
können auf <strong>den</strong> Bezug der AHV während<br />
einem bis maximal fünf Jahren verzichten.<br />
Dadurch wird die Rente – auch die<br />
Maximalrente – erhöht. Je länger mit der<br />
Auszahlung gewartet wird, umso mehr steigt<br />
die Rente <strong>an</strong>.<br />
Mit der Revision wurde die Höhe des<br />
Zuschlages geändert. Anfänglich liegt er<br />
unter dem heutigen Wert, in Zukunft wird er<br />
laufend der Lohn- und Preisentwicklung <strong>an</strong>gepasst.<br />
Er beträgt 5,2 % für ein Jahr und<br />
31,5 % für einen Aufschub von fünf Jahren.<br />
6. Witwerrente für Väter<br />
Verwitwete Männer bekommen neu eine<br />
Witwerrente für die Zeit, in der sie Kinder<br />
unter 18 Jahren haben. Wer schon vor dem 1.<br />
J<strong>an</strong>uar 1997 Witwer gewor<strong>den</strong> ist, k<strong>an</strong>n die<br />
Rente im Nachhinein noch be<strong>an</strong>tragen.<br />
Auch für Geschie<strong>den</strong>e wur<strong>den</strong> Verbesserungen<br />
eingeführt. Sie können nach<br />
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