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Alterssicherung an den Grenzen - EURES Bodensee

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wird auf Grund der eigenen Beitragsdauer<br />

und des Einkommens festgelegt und nach<br />

dem so gen<strong>an</strong>nten Splitting-System berechnet.<br />

Die Einkünfte, welche beide Personen<br />

während der gemeinsamen Ehejahre erzielt<br />

haben, wer<strong>den</strong> ihnen je zur Hälfte gutgeschrieben<br />

wie auch die Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.<br />

Die bei<strong>den</strong> Einzelrenten zusammen<br />

sind auf 150 % der maximalen Einzelrente<br />

begrenzt (d. h. ab 1.1.2003 auf 3165,- CHF pro<br />

Monat).<br />

4. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften<br />

Mit der 10. AHV-Revision wur<strong>den</strong> Erziehungsund<br />

Betreuungsgutschriften eingeführt für<br />

die Betreuung von Kindern bis zu 16 Jahren<br />

beziehungsweise von pflegebedürftigen Verw<strong>an</strong>dten,<br />

die mit der betreuen<strong>den</strong> Person im<br />

selben Haushalt leben. Für jedes Jahr, in dem<br />

Versicherte – egal ob verheiratet oder alleinerziehend<br />

– Kinder bis ins Alter von 16 Jahren<br />

betreuen, wird bei der Berechnung der<br />

AHV/IV-Rente zum Erwerbseinkommen ein<br />

zusätzlicher Betrag – die Erziehungsgutschrift<br />

– addiert. Im Moment beträgt die Zulage<br />

37.980,- CHF.<br />

Bei Verheirateten wird die Gutschrift<br />

für die gemeinsame Zeit der Ehedauer halbiert.<br />

Ledige RentnerInnen, die Kinder betreut<br />

haben, erhalten rückwirkend Erziehungsgutschriften.<br />

Wer schwer pflegebedürftige, nahe<br />

Verw<strong>an</strong>dte (Ehegatten, Schwiegereltern, Kinder,<br />

Stiefkinder, etc.) betreut, die im gleichen<br />

Haushalt leben, k<strong>an</strong>n Betreuungsgutschriften<br />

be<strong>an</strong>tragen.<br />

Wie die Erziehungsgutschriften wer<strong>den</strong><br />

diese unabhängig vom Zivilst<strong>an</strong>d entrichtet.<br />

Verheirateten wer<strong>den</strong> die Gutschriften<br />

während der Ehe je zur Hälfte gutgeschrieben.<br />

Die Gutschrift k<strong>an</strong>n nicht rückwirkend<br />

be<strong>an</strong>sprucht wer<strong>den</strong>. Um sie zu erhalten, ist<br />

ALTERSSICHERUNG IN DER SCHWEIZ<br />

jährlich eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse<br />

nötig. Eine Kumulation von Erziehungs-<br />

und Betreuungsgutschriften ist nicht<br />

möglich.<br />

5. Rentenvorbezug<br />

Frauen wie Männer können auf Wunsch ihre<br />

Rente vor dem or<strong>den</strong>tlichen Rentenalter beziehen.<br />

Als Gegenleistung müssen sie eine<br />

fortdauernde Rentenkürzung in Kauf nehmen.<br />

Für Frauen der Jahrgänge 1947 und älter<br />

beträgt der Kürzungssatz 3,4 % pro Jahr. Für<br />

Frauen mit 48er Jahrg<strong>an</strong>g und darüber wie<br />

für Männer gilt ein Kürzungssatz von 6,8 %.<br />

Männer können die Altersrente ab dem 63.<br />

Lebensjahr be<strong>an</strong>tragen, Frauen ab dem 62.<br />

5.1 Rentenaufschub<br />

Eine geringfügige Änderung bewirkt die 10.<br />

AHV-Revision bei der Möglichkeit, <strong>den</strong><br />

Rentenbezug hinauszuschieben. Alle Versicherten<br />

können auf <strong>den</strong> Bezug der AHV während<br />

einem bis maximal fünf Jahren verzichten.<br />

Dadurch wird die Rente – auch die<br />

Maximalrente – erhöht. Je länger mit der<br />

Auszahlung gewartet wird, umso mehr steigt<br />

die Rente <strong>an</strong>.<br />

Mit der Revision wurde die Höhe des<br />

Zuschlages geändert. Anfänglich liegt er<br />

unter dem heutigen Wert, in Zukunft wird er<br />

laufend der Lohn- und Preisentwicklung <strong>an</strong>gepasst.<br />

Er beträgt 5,2 % für ein Jahr und<br />

31,5 % für einen Aufschub von fünf Jahren.<br />

6. Witwerrente für Väter<br />

Verwitwete Männer bekommen neu eine<br />

Witwerrente für die Zeit, in der sie Kinder<br />

unter 18 Jahren haben. Wer schon vor dem 1.<br />

J<strong>an</strong>uar 1997 Witwer gewor<strong>den</strong> ist, k<strong>an</strong>n die<br />

Rente im Nachhinein noch be<strong>an</strong>tragen.<br />

Auch für Geschie<strong>den</strong>e wur<strong>den</strong> Verbesserungen<br />

eingeführt. Sie können nach<br />

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